büroga Datensysteme e.K.Liquidiert

Wuppertal

Stammdaten

Register
Amtsgericht Wuppertal HRA 21504
Vorher
büroga Datensysteme GmbH & Co. KG
Eingetragen
11.11.2004

Finanzübersicht

Historie

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Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

büroga Datensysteme GmbH & Co. KG

Wuppertal

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 160.962,66 163.198,66
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,50 0,50
II. Sachanlagen 52.008,92 54.244,92
III. Finanzanlagen 108.953,24 108.953,24
B. Umlaufvermögen 676.510,34 771.478,89
I. Vorräte 15.882,99 25.960,85
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 657.359,17 744.482,15
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.268,18 1.035,89
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.287,93 2.108,65
Bilanzsumme, Summe Aktiva 839.760,93 936.786,20

Passiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 329.948,10 199.377,18
I. Kapitalanteile 329.948,10 199.377,18
1. Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafter 304.448,10 173.877,18
2. Kapitalanteile der Kommanditisten 25.500,00 25.500,00
B. Rückstellungen 13.997,85 7.765,97
C. Verbindlichkeiten 495.814,98 729.643,05
Bilanzsumme, Summe Passiva 839.760,93 936.786,20

Anhang für das Geschäftsjahr 2014



Büroga Datensysteme GmbH & Co. KG, Wuppertal

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 Satz 2, 266 ff. HGB). Zusätzliche Angaben wegen nicht Vergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig.

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264 Abs. 2 HGB).

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen.

Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die neu angeschafften beweglichen Anlagegüter werden grundsätzlich linear abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis
€ 410,00 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Niedrigere Wertansätze von Vermögensgegenständen, die auf Abschreibungen nach § 254 HGB a.F. beruhen, die in Geschäftsjahren vorgenommen wurden, die vor dem 01.01.2010 begonnen haben, werden unter Anwendung der für sie geltenden Vorschriften in der bis 28.05.2009 geltenden Fassung fortgeführt
(Art. 67 Abs. 4 S. 1 EGHGB).

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB).

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 Abs. 4 HGB).


Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 Abs. 2  HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält geleistete Vorauszahlungen, soweit diese auf Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag entfallen.

Das Eigenkapital wird zum Nennbetrag angesetzt.


Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs.1 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten umfasst allein Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.


III. Angaben zur Bilanz

Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens ist dem Anlagespiegel zu entnehmen. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres
(§ 268 Abs. 2 HGB).

Sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von über 1 Jahr bestehen nicht.

Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von €  601.238,04 (Vorjahr: € 731.975,98).

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB,
§ 285 Nr.1 und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie folgt:

Verbindlichkeiten bestanden in einer Höhe von € 495.814,98 (Vorjahr € 729.643,05) mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr, in einer Höhe von € 344.915,97 (Vorjahr € 295.152,59) mit einer Laufzeit von einem bis zu fünf Jahren in Höhe von € 41.617,26 (Vorjahr € 15.906,44) und in einer Höhe von € 109.281,75 (Vorjahr € 418.584,02) mit einer Laufzeit von über fünf Jahren.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) betragen T€ 304 (Vorjahr: T€ 174).


IV. Sonstige Pflichtangaben

Persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) der Gesellschaft ist die GES Gesellschaft für elektronische Systeme GmbH mit Sitz in Wuppertal. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt € 26.000,00.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch

GES, Gesellschaft für elektronische Systeme GmbH

Die Geschäftsführerin ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Wuppertal, den 23.03.2016
GES Gesellschaft für elektronische Systeme GmbH
gez. Peter Brühl
__________________________________       
  Peter Brühl (Geschäftsführer)                
  

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2014 - 31.12.2014

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegen Gesellschafter beträgt 601.238,04 EUR.

1.1.2013 - 31.12.2013

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegen Gesellschafter beträgt 731.975,98 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Wuppertal, den 23.03.2016
GES Gesellschaft für elektronische Systeme GmbH
gez. Peter Brühl
__________________________________       
  Peter Brühl (Geschäftsführer)                
 


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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