büroga
Datensysteme GmbH & Co. KG
Wuppertal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
160.962,66 |
163.198,66 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
0,50 |
| II.
Sachanlagen |
52.008,92 |
54.244,92 |
| III.
Finanzanlagen |
108.953,24 |
108.953,24 |
| B.
Umlaufvermögen |
676.510,34 |
771.478,89 |
| I.
Vorräte |
15.882,99 |
25.960,85 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
657.359,17 |
744.482,15 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.268,18 |
1.035,89 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.287,93 |
2.108,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
839.760,93 |
936.786,20 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
329.948,10 |
199.377,18 |
| I.
Kapitalanteile |
329.948,10 |
199.377,18 |
| 1.
Kapitalanteile der persönlich haftenden
Gesellschafter |
304.448,10 |
173.877,18 |
| 2.
Kapitalanteile der Kommanditisten |
25.500,00 |
25.500,00 |
| B.
Rückstellungen |
13.997,85 |
7.765,97 |
| C.
Verbindlichkeiten |
495.814,98 |
729.643,05 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
839.760,93 |
936.786,20 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2014
Büroga Datensysteme GmbH & Co. KG,
Wuppertal
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 Abs. 1 Satz 2, 266 ff.
HGB). Zusätzliche Angaben wegen nicht Vergleichbarkeit
einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des
Vorjahres sind nicht notwendig.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264
Abs. 2 HGB).
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
orientieren sich grundsätzlich an den
handelsrechtlichen Bestimmungen.
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 Satz 1, Abs.
3 HGB). Bei den immateriellen
Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung
linear. Die neu angeschafften beweglichen Anlagegüter
werden grundsätzlich linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis
€ 410,00 wurden aus Vereinfachungsgründen
entsprechend § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr
voll abgeschrieben.
Niedrigere Wertansätze von
Vermögensgegenständen, die auf Abschreibungen
nach § 254 HGB a.F. beruhen, die in
Geschäftsjahren vorgenommen wurden, die vor dem
01.01.2010 begonnen haben, werden unter Anwendung der
für sie geltenden Vorschriften in der bis 28.05.2009
geltenden Fassung fortgeführt
(Art. 67 Abs. 4 S. 1 EGHGB).
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten
(§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB).
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den
Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war (§ 253 Abs. 4 HGB).
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die
produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 Abs.
2 HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Der
aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält
geleistete Vorauszahlungen, soweit diese auf Aufwendungen
für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag
entfallen.
Das
Eigenkapital wird zum Nennbetrag angesetzt.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs.1 Satz 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1
HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1
Satz 2 HGB).
Der
passive Rechnungsabgrenzungsposten umfasst allein
Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
III. Angaben zur Bilanz
Die
Aufgliederung und
Entwicklung
des
Anlagevermögens ist dem Anlagespiegel zu
entnehmen. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des
Geschäftsjahres
(§ 268 Abs. 2 HGB).
Sonstige Vermögensgegenstände mit einer
Restlaufzeit von über 1 Jahr bestehen nicht.
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 Abs. 3
GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von
€ 601.238,04 (Vorjahr: € 731.975,98).
Die Restlaufzeiten der
Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB,
§ 285 Nr.1 und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie
folgt:
Verbindlichkeiten bestanden in einer Höhe von
€ 495.814,98 (Vorjahr € 729.643,05) mit einer
Laufzeit von bis zu einem Jahr, in einer Höhe von
€ 344.915,97 (Vorjahr € 295.152,59) mit einer
Laufzeit von einem bis zu fünf Jahren in Höhe von
€ 41.617,26 (Vorjahr € 15.906,44) und in einer
Höhe von € 109.281,75 (Vorjahr € 418.584,02)
mit einer Laufzeit von über fünf Jahren.
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG) betragen T€ 304 (Vorjahr:
T€ 174).
IV. Sonstige Pflichtangaben
Persönlich haftender Gesellschafter
(Komplementär) der Gesellschaft ist die GES
Gesellschaft für elektronische Systeme GmbH mit Sitz
in Wuppertal. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft
beträgt € 26.000,00.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
GES, Gesellschaft für elektronische Systeme GmbH
Die Geschäftsführerin ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Wuppertal, den 23.03.2016
GES Gesellschaft für elektronische Systeme GmbH
gez. Peter Brühl
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Peter Brühl
(Geschäftsführer)
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2014 -
31.12.2014
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegen Gesellschafter
beträgt 601.238,04 EUR.
1.1.2013 -
31.12.2013
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegen Gesellschafter
beträgt 731.975,98 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Wuppertal, den 23.03.2016
GES Gesellschaft für elektronische Systeme GmbH
gez. Peter Brühl
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Peter Brühl
(Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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