ruethlein-consulting GmbH
Neumarkt
i.d.OPf.
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.358,00 |
9.537,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
77.627,70 |
62.874,65 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
674,31 |
825,69 |
| Aktiva |
84.660,01 |
73.237,34 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
65.339,11 |
54.730,16 |
| B.
Rückstellungen |
5.136,57 |
2.720,19 |
| C.
Verbindlichkeiten |
14.184,33 |
15.786,99 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
14.184,33 |
11.239,89 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
4.547,10 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
6.269,13 |
4.959,54 |
| Passiva |
84.660,01 |
73.237,34 |
Anhang
Allgemeine Angaben:
Die Gesellschaft mit Firma "ruethlein-consulting
GmbH" und Sitz in Neumarkt i.d.OPf. wird beim
Registergericht Nürnberg unter der Nummer HRB 33151
geführt. Die Geschäftsanschrift lautet 92318
Neumarkt i.d.OPf., Mussinanstr. 72. Der Eintrag der
Gesellschaft ins Handelsregister erfolgte am 29.07.2016.
Der vorliegende Jahresabschluss zum 31.12.2022 wurde
auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere
des HGB, des GmbHG und der Steuergesetzbücher sowie
unter Beachtung der GoB erstellt, um ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft zu vermitteln.
Nach den in §§ 267, 267 a HGB angegebenen
Größenklassen handelt es sich bei der
Gesellschaft um eine Kleinst-Kapitalgesellschaft.
Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift
nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf
die Aufstellung eines Lageberichtes verzichtet.
Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift
nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB nicht Gebrauch gemacht
und auf die Aufstellung eines Anhangs nicht verzichtet.
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Die Bilanzierung erfolgte vor Verwendung des
Jahresüberschusses.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen
(Going-Concern-Prinzip).
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden, da
mit den handelsrechtlichen Vorschriften vereinbar, an den
ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet. Dabei konnten
die bisher angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen angesetzt.
Außerplanmäßige Abschreibungen oder
steuerliche Sonderabschreibungen waren nicht gegeben.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden, da
mit den handelsrechtlichen Vorschriften vereinbar,
innerhalb der steuerlich zugelassenen Zeiträume linear
vorgenommen.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten
bis 800 Euro, die im Berichtszeitraum angeschafft
wurden, wurden voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
bewertet.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Rückstellungen wurden entsprechend der zu
erwartenden Ausgaben in Höhe des Betrags angesetzt,
der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist.
Sonstige Angaben:
Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von über einem Jahr wurden in der Bilanz
gesondert ausgewiesen, Forderungen und Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren waren
nicht vorhanden.
Gegenüber dem Alleingesellschafter sind zum
Bilanzstichtag Verbindlichkeiten von 6.269,13 EUR (Vorjahr:
4.959,54 EUR) passiviert.
Sämtliche bilanzierte Verbindlichkeiten sind
nicht besichert.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in Form
eines mit dem Alleingesellschafter abgeschlossenen
Pachtvertrags für Büroräume. Der
Pachtvertrag wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der
diesbezügliche Jahresaufwand beläuft sich im
Berichtszeitraum auf 5.185,67 EUR (Vorjahr: 5.151,64 EUR).
Die Gesellschaft beschäftigte im
Berichtszeitraum durchschnittlich einen Arbeitnehmer
(Vorjahr: einen Arbeitnehmer).
Während des abgelaufenen Berichtszeitraumes
wurde die Geschäftsführung vorgenommen durch
Herrn Ralf Rüthlein, Mussinanstr. 72, 92318 Neumarkt
i.d.OPf.
Der Geschäftsführer war im abgelaufenen
Berichtszeitraum einzelvertretungsbefugt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Neumarkt i.d.OPf., den 07.12.2023
der Geschäftsführer: Herr Ralf
Rüthlein
sonstige Berichtsbestandteile
Neumarkt i.d.Opf.,
11.12.2023,
gez.
Herr Ralf Rüthlein
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.12.2023
festgestellt.
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