Stammdaten

Register
Amtsgericht Nürnberg HRB 33151
Eingetragen
29.7.2016
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieArchitekturbüros für Garten- und LandschaftsgestaltungArchitekturbüros für Orts-, Regional- und Landesplanung
Gegenstand
Die Erstellung, Wartung und Pflege von Software; Schulungen im IT-Bereich; Handel mit Hard- und Software; Beratung im Bereich Softwarearchitektur.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Ralf Rüthlein
seit 19.12.2023
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Ralf Rüthlein
Mussinanstraße 72, 92318 Neumarkt i.d.OPf.
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

ruethlein-consulting GmbH

Neumarkt i.d.OPf.

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 6.358,00 9.537,00
B. Umlaufvermögen 77.627,70 62.874,65
C. Rechnungsabgrenzungsposten 674,31 825,69
Aktiva 84.660,01 73.237,34

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 65.339,11 54.730,16
B. Rückstellungen 5.136,57 2.720,19
C. Verbindlichkeiten 14.184,33 15.786,99
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 14.184,33 11.239,89
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 4.547,10
davon gegenüber Gesellschaftern 6.269,13 4.959,54
Passiva 84.660,01 73.237,34

Anhang

Allgemeine Angaben:
Die Gesellschaft mit Firma "ruethlein-consulting GmbH" und Sitz in Neumarkt i.d.OPf. wird beim Registergericht Nürnberg unter der Nummer HRB 33151 geführt. Die Geschäftsanschrift lautet 92318 Neumarkt i.d.OPf., Mussinanstr. 72. Der Eintrag der Gesellschaft ins Handelsregister erfolgte am 29.07.2016.

Der vorliegende Jahresabschluss zum 31.12.2022 wurde auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des HGB, des GmbHG und der Steuergesetzbücher sowie unter Beachtung der GoB erstellt, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft zu vermitteln.

Nach den in §§ 267, 267 a HGB angegebenen Größenklassen handelt es sich bei der Gesellschaft um eine Kleinst-Kapitalgesellschaft.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichtes verzichtet.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB nicht Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Anhangs nicht verzichtet.

Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Die Bilanzierung erfolgte vor Verwendung des Jahresüberschusses.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen (Going-Concern-Prinzip).

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden, da mit den handelsrechtlichen Vorschriften vereinbar, an den ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet. Dabei konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Das Sachanlagevermögen wurde zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschrei­bungen angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen oder steuerliche Sonderabschreibungen waren nicht gegeben.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden, da mit den handelsrechtlichen Vorschriften vereinbar, innerhalb der steuerlich zugelassenen Zeiträume linear vorgenommen.

Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis 800 Euro, die im Berichts­zeitraum angeschafft wurden, wurden voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bewertet.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Rückstellungen wurden entsprechend der zu erwartenden Ausgaben in Höhe des Betrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Sonstige Angaben:

Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen, Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren waren nicht vorhanden.

Gegenüber dem Alleingesellschafter sind zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten von 6.269,13 EUR (Vorjahr: 4.959,54 EUR) passiviert.

Sämtliche bilanzierte Verbindlichkeiten sind nicht besichert.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in Form eines mit dem Alleingesellschafter abgeschlossenen Pachtvertrags für Büroräume. Der Pachtvertrag wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der diesbezügliche Jahresaufwand beläuft sich im Berichtszeitraum auf 5.185,67 EUR (Vorjahr: 5.151,64 EUR).

Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtszeitraum durchschnittlich einen Arbeitnehmer (Vorjahr: einen Arbeitnehmer).

Während des abgelaufenen Berichtszeitraumes wurde die Geschäftsführung vorgenommen durch Herrn Ralf Rüthlein, Mussinanstr. 72, 92318 Neumarkt i.d.OPf.

Der Geschäftsführer war im abgelaufenen Berichtszeitraum einzelvertretungsbefugt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Neumarkt i.d.OPf., den 07.12.2023

der Geschäftsführer:  Herr Ralf Rüthlein

sonstige Berichtsbestandteile

 

Neumarkt i.d.Opf., 11.12.2023,

gez. Herr Ralf Rüthlein


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.12.2023 festgestellt.

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