Georg Wolf
GmbH
Landshut
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.720,94 |
| B.
Anlagevermögen |
12.263,68 |
13.004,16 |
| I.
Finanzanlagen |
12.263,68 |
13.004,16 |
| C.
Umlaufvermögen |
280.603,27 |
525.685,42 |
| I.
Vorräte |
164.100,00 |
381.726,31 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
106.449,76 |
116.538,18 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
10.053,51 |
27.420,93 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
433.499,53 |
250.193,38 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
726.366,48 |
801.603,90 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.720,94 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.843,65 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
275.757,97 |
254.941,95 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
170.585,21 |
20.816,02 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
433.499,53 |
250.193,38 |
| B.
Rückstellungen |
2.000,00 |
2.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
724.366,48 |
799.603,90 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
726.366,48 |
801.603,90 |
Anhang
Anhang für das Geschäftsjahr zum
31.12.2010
Georg Wolf GmbH, Landshut
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Georg Wolf GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes und
des Gesellschaftsvertrages beachtet.
Angaben die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
oder Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind im Anhang berücksichtigt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
Die Georg Wolf GmbH weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB auf. Die gesetzlichen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
(§§ 274a, 276, 288 HGB) wurden teilweise in
Anspruch genommen. Insbesondere wurde von der
Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf die Erstellung eines
Lageberichts zu verzichten (§ 264 Abs. 1 S. 3 i.V.m.
§ 267 Abs. 1 HGB).
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgt nach den §§ 266 Abs. 2,
275 Abs. 2 HGB. Abweichungen gegenüber dem Vorjahr im
Hinblick auf die Vergleichbarkeit liegen nicht vor.
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Die
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten
angesetzt. Soweit erforderlich erfolgt ein Ausweis in
Höhe des niedrigeren beizulegenden Werts.
Vorräte werden mit ihren Herstellungskosten
bewertet. Soweit der Börsen- oder Marktpreis bzw. der
beizulegende Wert unter den Herstellungskosten liegt, wird
auf diesen Wert abgeschrieben.
Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert
.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich zum Nominalwert bilanziert. Soweit
erforderlich werden Einzelrisiken durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Der
Kassenbestand und die
Guthaben bei Kreditinstituten sind mit ihrem
Nennwert angesetzt.
Rückstellungen werden für alle
erkennbaren, ungewissen Verbindlichkeiten nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag bilanziert.
Trotz der vorliegenden bilanziellen
Überschuldung wurde aufgrund des vorliegenden
Rangrücktritts des Gesellschafters, der Aussetzung des
Überschuldungstatbestands bei positiver
Fortbestehensprognose sowie aufgrund der weitgehenden
Ablösung der Verbindlichkeiten gegen Kreditinstituten
durch den Gesellschafter in 2011 die Bewertung unter
Zugrundelegung der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit gem.
§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB vorgenommen.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
unter einem Jahr.
Unter den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind
Forderungen gegenüber Gesellschafter in
Höhe von Euro 106.383,85 (Vj. Euro 96.856,34)
bilanziert.
Eigenkapital
Das
Gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
EUR 25.564,59 davon sind EUR 12.843,65 einbezahlt. Die
nicht eingeforderte ausstehende Einlage wurde aufgrund der
erstmaligen Anwendung des BilMoG offen vom gezeichneten
Kapital abgesetzt.
Verbindlichkeiten gegen Kreditinstitute
Von den zum Ende des Geschäftsjahres
bilanzierten Verbindlichkeiten gegen Kreditinstitute
handelt es sich um ein variabel verzinsliches Darlehen ohne
feste Laufzeit.
Von den Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten sind Euro 432.003,35 durch
Grundpfandrechte gesichert.
Sonstige Verbindlichkeiten
Sämtliche sonstigen Verbindlichkeiten haben eine
Laufzeit von unter einem Jahr.
IV. Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden die
Geschäfte der Georg Wolf GmbH von Herrn Georg Wolf,
Unternehmer, geführt. Die Geschäftsführung
erfolgte unentgeltlich.
Persönlich haftende Gesellschafterin
Die Georg Wolf GmbH ist persönlich haftende
Gesellschafterin der Georg Wolf GmbH & Co. Immobilien
KG, Landshut.
Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, das Ergebnis auf neuen
Rechnung vorzutragen.
Landshut, den 20. Dezember 2011
Georg Wolf
(Geschäftsführer)
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 283.581,75 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 233.581,75 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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