Pro-Vest Beratung GmbHLiquidiert

79232 March, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg HRB 290405
Vorher
evoness Beratung GmbHevoness Beratung Breisach GmbH
Eingetragen
20.3.2001
Branche
UnternehmensberatungErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von allen anderen wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g.
Gegenstand
Das strategische Management, betriebswirtschaftliche Beratung, Marketing und Vertrieb, Personaldienstleistungen aller Art, Personalentwicklung, Planung und Durchführung von Seminaren.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

evoness Beratung GmbH

Breisach

Jahresabschluss zum 31.12.2006

BILANZ



AKTIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1.020,00

II. Sachanlagen

6.767,00

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

28.110,58

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

13.859,68

C. Sonstige Aktiva

698,00

Summe Aktiva

50.455,26



PASSIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

34.000,00

II. Bilanzverlust

-22.785,26

B. Rückstellungen

2.100,00

C. Verbindlichkeiten

37.141,06

Summe Passiva

50.455,26

ANHANG

Anhang für das Geschäftsjahr 2006

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.


Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.


Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.


Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.


Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben.


Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.


Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.


Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.


Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.


Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.


Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.





Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Anteilsbesitz


Aufstellung des Anteilsbesitzes gem. § 285 Abs. 11 HGB:


An den nachfolgend aufgeführten Unternehmen besteht ein Anteilsbesitz von mindestens 20 %:


Name und Sitz der
Gesellschaft

Anteil am Kapital in %

Eigenkapital in Tsd.

Geschäftsjahr

Evoness Beratung Zentrale, Breisach

25

8,50

2006


Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände


Es besteht eine Forderung gegen Gesellschafter bis 1 Jahr in Höhe von 21.493,44€




Haftungsverhältnisse


Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.









Sonstige Angaben


Geschäftsführung


Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Herrn Klaus Knöller.


Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.


Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Die Erleichterungen i.S. der §§ 274a, 288 HGB wurden in Anspruch genommen.


Breisach, den 21.12.2007

Gez. Geschäftsführer

Klaus Knöller




 

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