Leo Zech
GmbH
Düsseldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.737,00 |
5.864,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4,00 |
4,00 |
| II.
Sachanlagen |
4.733,00 |
5.860,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
266.826,53 |
209.075,39 |
| I.
Vorräte |
85.347,49 |
41.425,16 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
101.984,79 |
41.981,20 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
79.494,25 |
125.669,03 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.537,42 |
7.492,66 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
2.637,97 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
283.738,92 |
222.432,05 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
76.016,32 |
45.746,65 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
102.258,38 |
102.258,38 |
| II.
Verlustvortrag |
56.511,73 |
84.948,97 |
| III.
Jahresüberschuss |
30.269,67 |
28.437,24 |
| B.
Rückstellungen |
21.703,65 |
23.688,53 |
| C.
Verbindlichkeiten |
186.018,95 |
151.745,23 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
186.018,95 |
151.745,23 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.251,64 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
283.738,92 |
222.432,05 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Leo Zech GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs unter Beachtung des
Bilanzrechtmodernisierungsgesetz (BilMoG) aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind mit Ausnahme des
Anlagenspiegels im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich
der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Leo Zech GmbH wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Regelmäßig wird als Nutzungsdauer der
immateriellen Anlagewerte ein Zeitraum von 3 Jahren
angesetzt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Zur Berechnung der planmäßigen
Abschreibungen wurden die folgenden Methoden herangezogen:
Die planmäßigen Abschreibungen wurden
linear, entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer
vorgenommen.
Das Sachanlagevermögen wird in folgenden,
steuerrechtlich zulässigen Zeiträumen
planmäßig abgeschrieben:
- andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung innerhalb von 1 bis 10 Jahren
Die Abschreibung auf Zugänge des
Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 150,00 bis Euro 410,00 wurden im
Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Zur Deckung des allgemeinen Kreditrisikos wurden
ausreichend pauschale Wertberichtigungen gebildet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Verbindlichkeiten mit Sicherungsrechten (§ 285 Nr.1
b HGB)
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt Euro 2.754,47.
Die nachfolgenden Sicherungsarten und
Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden:
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind in branchenüblichem Umfang durch
Eigentumsvorbehalt gesichert.
Beträge der saldierten Bilanzposten gem. § 285
Nr. 25 HGB
Zur Minderung des Risikos der erteilten
Pensionszusage besteht eine Rückdeckungsversicherung
bei der Alte Leipziger Leben. Die Mitteilung des zu
aktivierenden Wert der Versicherung zum 31.12.2015 liegt
vor.
Die Errechnung der für die Deckung der gegebenen
Zusage erforderlichen Pensionsrückstellung erfolgte
auf der Grundlage der gegebenen Zusage durch ein
versicherungsmathematisches Gutachten. Ersteller dieses
Gutachtens ist Herr Dipl.-Math. Alfons Papst
(Sachverständiger für Altersvorsorge) .
Pensionsrückstellungen sind gem. dem Gesetz zur
Modernisierung des Bilanzrechts in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen.
Als biometrische Rechnungsgrundlagen dienen die
anerkannten Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck.
Gem. § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde bei der
Ableitung des Diskontierungszinssatzes von einer mittleren
Duration von 15 Jahren ausgegangen. Zum 31.12.2015
wurde von der Deutschen Bundesbank ein
7-Jahres-Durchschnitts-Zinssatz von 3,89 % p.a. ermittelt.
Nach Beendigung des Dienstverhältnisses des
Versorgungsberechtigten unter Beibehaltung der
Pensionsanwartschaft oder nach Eintritt des
Versorgungsfalles werden die Pensionsrückstellungen
mit dem Barwert der künftigen Pensionsleistungen unter
Berücksichtigung von möglichen Rentenanpassungen
bewertet.
Zur Berücksichtigung künftiger
Rentenanpassungen wird, wenn zutreffend, ein Rententrend
bei der Bewertung der Rückstellungen eingerechnet.
Die Rückstellung wurde nach der angegebenen
Weise berechnet. Die Bewertung der Anwartschaft auf
Witwenrente erfolgt nach der Kollektivmethode. Nachdem Herr
Leo Zech am 24.07.2015 verstorben ist, ist für Frau
Anneliese Zech-Scharpwinkel eine Witwenrente von monatlich
Euro 1.010,12 berücksichtigt. Es ist weiterhin kein
Gehaltstrend einzurechnen, da beide Versorgungsberechtigten
bereits Rentner sind. Gem. Versorgungszusage ist eine
Anpassung der laufenden Renten zugesagt. Zur
Berücksichtigung künftiger Rentenanpassungen
wurde ein Rententrend von 1 % p.a. der Vorjahresrente
eingerechnet.
Nach bisherigem Recht bestand ein Saldierungsverbot
hinsichtlich der Pensionsrückstellung und dem
Rückdeckungsanspruch (für steuerliche Zwecke
besteht dieses Verbot weiterhin). Dieses Saldierungsverbot
ist durch das BilMoG (Bilanzrechtmodernisierungsgesetz)
aufgehoben: in § 246 Abs. 2 Satz 2,
1. Halbsatz HGB ist ein Saldierungsgebot
für das sogenannte Planvermögen unter der
Voraussetzung, dass
| • |
die
Rückdeckungsansprüche dem Zugriff aller
übrigen Gläubiger für die Fälle
Einzelvollstreckung oder Insolvenz entzogen sind, und
|
| • |
die
Rückdeckungsversicherung ausschließlich
der Erfüllung der entsprechenden
Pensionsverpflichtung dient, kodifiziert. Dies ist
hier der Fall.
|
Für den Fall, dass der beizulegende Wert der
Vermögensgegenstände den Wert der
Rückstellungen übersteigt, sieht das Gesetz in
§ 246 Abs. 2 Satz 3 HGB die Aktivierung
eines besonderen Postens unter § 266 Abs. 2
E. HGB vor.
Die Verrechnung zum Bilanzstichtag setzt sich wie
folgt zusammen:
Euro
Aktivwert der Rückdeckungsversicherung
102.906,97
Pensionsrückstellung nach BilMoG
100.269,00
Verrechnungsposten
2.637,97
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind die folgenden
Haftungsverhältnisse zu vermerken:
Haftungsverhältnisse
nach § 251 HGB Betrag
aus Gewährleistungserträgen 2.596,18
Ergebnisverwendung und Rücklagenentwicklung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuss beträgt Euro
30.269,67.
Einschließlich des zu berücksichtigenden
Verlustvortrages ergibt sich ein Betrag von Euro -26.242,06
der zu verwenden ist.
In die Rücklagen werden Euro 0,00 eingestellt.
Zur Ausschüttung ist ein Betrag von Euro 0,00
vorgesehen.
Auf neue Rechnung werden Euro - 26.242,06
vorgetragen.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster
Geschäftsführer: Herr Michael Zech
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte Betrag
Forderungen 9.779,59 Euro
Verbindlichkeiten 43.355,97 Euro
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.12.2016 festgestellt.
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