Leo Zech GmbHLiquidiert

40627 Düsseldorf, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Düsseldorf HRB 14998
Eingetragen
19.12.1979
Branche
Großhandel mit AnstrichmittelnTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Baustoffen und AnstrichmittelnDachdeckerei und Bauspenglerei
Gegenstand
Die Ausführung von Dachdecker-, Bauklempner- und Fassadenverkleidungsarbeiten sowie der Großhandel mit allen einschlägigen Materialien.

Historie

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Management

NameRolle
Michael Leo Zech
seit 13.1.2022
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

200000
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Leo Zech GmbH

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 4.737,00 5.864,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4,00 4,00
II. Sachanlagen 4.733,00 5.860,00
B. Umlaufvermögen 266.826,53 209.075,39
I. Vorräte 85.347,49 41.425,16
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 101.984,79 41.981,20
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 79.494,25 125.669,03
C. Rechnungsabgrenzungsposten 9.537,42 7.492,66
D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 2.637,97 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 283.738,92 222.432,05

Passiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 76.016,32 45.746,65
I. gezeichnetes Kapital 102.258,38 102.258,38
II. Verlustvortrag 56.511,73 84.948,97
III. Jahresüberschuss 30.269,67 28.437,24
B. Rückstellungen 21.703,65 23.688,53
C. Verbindlichkeiten 186.018,95 151.745,23
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 186.018,95 151.745,23
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 1.251,64
Bilanzsumme, Summe Passiva 283.738,92 222.432,05

Anhang


 
Allgemeine Angaben

 
Der Jahresabschluss der Leo Zech GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs unter Beachtung des Bilanzrechtmodernisierungsgesetz (BilMoG) aufgestellt.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, sind mit Ausnahme des Anlagenspiegels im Anhang aufgeführt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich


der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen

 
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Der Jahresabschluss der Leo Zech GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
 
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Regelmäßig wird als Nutzungsdauer der immateriellen Anlagewerte ein Zeitraum von 3 Jahren angesetzt.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Zur Berechnung der planmäßigen Abschreibungen wurden die folgenden Methoden herangezogen:

Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear, entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

Das Sachanlagevermögen wird in folgenden, steuerrechtlich zulässigen Zeiträumen planmäßig abgeschrieben:

- andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung innerhalb von 1 bis 10 Jahren

Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 150,00 bis Euro 410,00 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Zur Deckung des allgemeinen Kreditrisikos wurden ausreichend pauschale Wertberichtigungen gebildet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz


 
Verbindlichkeiten mit Sicherungsrechten (§ 285 Nr.1 b HGB)
 
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt Euro 2.754,47.

Die nachfolgenden Sicherungsarten und Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden:

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind in branchenüblichem Umfang durch Eigentumsvorbehalt gesichert.

Beträge der saldierten Bilanzposten gem. § 285 Nr. 25 HGB
 
Zur Minderung des Risikos der erteilten Pensionszusage besteht eine Rückdeckungsversicherung bei der Alte Leipziger Leben. Die Mitteilung des zu aktivierenden Wert der Versicherung zum 31.12.2015 liegt vor.

Die Errechnung der für die Deckung der gegebenen Zusage erforderlichen Pensionsrückstellung erfolgte auf der Grundlage der gegebenen Zusage durch ein versicherungsmathematisches Gutachten. Ersteller dieses Gutachtens ist Herr Dipl.-Math. Alfons Papst (Sachverständiger für Altersvorsorge) .

Pensionsrückstellungen sind gem. dem Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen.

Als biometrische Rechnungsgrundlagen dienen die anerkannten Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck.

Gem. § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde bei der Ableitung des Diskontierungszinssatzes von einer mittleren Duration von 15 Jahren ausgegangen. Zum 31.12.2015  wurde von der Deutschen Bundesbank ein 7-Jahres-Durchschnitts-Zinssatz von 3,89 % p.a. ermittelt.

Nach Beendigung des Dienstverhältnisses des Versorgungsberechtigten unter Beibehaltung der Pensionsanwartschaft oder nach Eintritt des Versorgungsfalles werden die Pensionsrückstellungen mit dem Barwert der künftigen Pensionsleistungen unter Berücksichtigung von möglichen Rentenanpassungen bewertet.

Zur Berücksichtigung künftiger Rentenanpassungen wird, wenn zutreffend, ein Rententrend bei der Bewertung der Rückstellungen eingerechnet.

Die Rückstellung wurde nach der angegebenen Weise berechnet. Die Bewertung der Anwartschaft auf Witwenrente erfolgt nach der Kollektivmethode. Nachdem Herr Leo Zech am 24.07.2015 verstorben ist, ist für Frau Anneliese Zech-Scharpwinkel eine Witwenrente von monatlich Euro 1.010,12 berücksichtigt. Es ist weiterhin kein Gehaltstrend einzurechnen, da beide Versorgungsberechtigten bereits Rentner sind. Gem. Versorgungszusage ist eine Anpassung der laufenden Renten zugesagt. Zur Berücksichtigung künftiger Rentenanpassungen wurde ein Rententrend von 1 % p.a. der Vorjahresrente eingerechnet.

Nach bisherigem Recht bestand ein Saldierungsverbot hinsichtlich der Pensionsrückstellung und dem Rückdeckungsanspruch (für steuerliche Zwecke besteht dieses Verbot weiterhin). Dieses Saldierungsverbot ist durch das BilMoG (Bilanzrechtmodernisierungsgesetz) aufgehoben: in § 246 Abs. 2 Satz 2, 1. Halbsatz HGB ist ein  Saldierungsgebot  für das sogenannte Planvermögen unter der Voraussetzung, dass
  

die Rückdeckungsansprüche dem Zugriff aller übrigen Gläubiger für die Fälle Einzelvollstreckung oder Insolvenz entzogen sind, und

die Rückdeckungsversicherung ausschließlich der Erfüllung der entsprechenden Pensionsverpflichtung dient, kodifiziert. Dies ist hier der Fall.


Für den Fall, dass der beizulegende Wert der Vermögensgegenstände den Wert der Rückstellungen übersteigt, sieht das Gesetz in § 246 Abs. 2 Satz 3 HGB die Aktivierung eines besonderen Postens unter § 266 Abs. 2 E. HGB vor.

Die Verrechnung zum Bilanzstichtag setzt sich wie folgt zusammen:
   Euro

 Aktivwert der Rückdeckungsversicherung 102.906,97
 Pensionsrückstellung nach BilMoG 100.269,00
         Verrechnungsposten                                                                     2.637,97

Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB

 
Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind die folgenden Haftungsverhältnisse zu vermerken:

Haftungsverhältnisse
nach § 251 HGB Betrag

aus Gewährleistungserträgen 2.596,18

Ergebnisverwendung und Rücklagenentwicklung

 
Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor:

Der Jahresüberschuss beträgt Euro 30.269,67.

Einschließlich des zu berücksichtigenden Verlustvortrages ergibt sich ein Betrag von Euro -26.242,06 der zu verwenden ist.

In die Rücklagen werden Euro 0,00 eingestellt.

Zur Ausschüttung ist ein Betrag von Euro 0,00 vorgesehen.

Auf neue Rechnung werden Euro - 26.242,06 vorgetragen.

Sonstige Pflichtangaben

 
Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane

 
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Erster
Geschäftsführer: Herr Michael Zech

Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG

 
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

Sachverhalte Betrag

Forderungen 9.779,59  Euro

Verbindlichkeiten 43.355,97  Euro
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.12.2016 festgestellt.

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