Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRB 10439
Eingetragen
14.2.1989
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
Gegenstand
Handel und die Reparatur von Kraftfahrzeugen aller Art

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Markus Frey
seit 10.3.2011
Geschäftsführer
Joachim Frey
seit 7.12.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
35.00%
35.00%

Gesellschafter
Beta

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Joachim Frey
Flurstraße 12, 86465 Heretsried
10.500 €
35.00%
Markus Frey
Augsburger Straße 126, 86368 Gersthofen
10.500 €
35.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Auto - Frey GmbH

Gersthofen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR TEUR TEUR
A. Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Lizenzen an gewerblichen Schutzrechten und ähnliche Werte 3,00 0
Geschäfts- oder Firmenwert 1,00 4,00 0 0
Sachanlagen
Einbauten in fremde Grundstücke 89.510,00 6
technische Anlagen und Maschinen 57.806,00 46
Betriebs-und Geschäftsausstattung 834.628,50 652
geleistete Anzahlungen 0,00 981.944,50 85 789
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 13.000,00 13
B. Umlaufvermögen 994.948,50 802
Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 15.023,50 9
unfertige Leistungen 2.500,00 3
fertige Erzeugnisse und Waren 7.177.563,95 7.195.087,45 4.599 4.611
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.197.328,66 1.379
sonstige Vermögensgegenstände 359.489,25 1.556.817,91 385 1.764
Flüssige Mitttel 204.731,46 105
8.956.636,82 6.480
C. Rechnungsabgrenzungsposten 10.120,00 9
9.961.705,32 7.291

Passiva

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR TEUR TEUR
A. Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 30.000,00 30
Gewinnrücklagen 500.000,00 500
Bilanzgewinn 2.301.809,72 2.831.809,72 2.212 2.742
B. Rückstellungen
Rückstellungen für Pensionen 310.650,00 328
Steuerrückstellungen 272.707,16 165
sonstige Rückstellungen 235.228,00 818.585,16 185 678
C. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.478.337,15 1.305
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 75.015,10 85
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 1.150.000,00 1.150
sonstige Verbindlichkeiten
davon aus Steuern EUR 21.518,41; Vj. TEUR 43
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 3.812,12; Vj. TEUR 28 1.607.958,19 6.311.310,44 1.331 3.871
9.961.705,32 7.291

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023

2023 Vorjahr
EUR EUR TEUR TEUR
Rohergebnis 4.067.487,56 4.153
Personalaufwand
Löhne und Gehälter 1.994.738,59 1.925
soziale Abgaben 381.816,86 337
Aufwendungen für Altersversorgung 7.712,22 18
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 87.468,45 61
sonstige betriebliche Aufwendungen 1.288.583,54 -3.760.319,66 1.194 -3.535
307.167,90 618
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 60,85 0
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 40.912,08 -40.851,23 33 -33
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -136.319,59 -164
Ergebnis nach Steuern 129.997,08 421
sonstige Steuern -40.459,33 -19
Jahresüberschuss 89.537,75 402
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 2.212.271,97 1.810
Bilanzgewinn 2.301.809,72 2.212

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Allgemeine Angaben

Die Auto-Frey GmbH mit Sitz in Gersthofen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 10439 eingetragen.

Der Jahresabschluss wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften über die Rechnungslegung von mittelgroßen Kapitalgesellschaften sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Das immaterielle Anlagevermögen enthält hauptsächlich einen entgeltlich erworbenen Kundenstamm sowie einen Geschäftswert, die über die erwartete Nutzungsdauer von 5 bzw. 15 Jahren linear abgeschrieben werden.

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen angesetzt. Geringwertige Anlagegüter bis EUR 800 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet.

Die Vorräte betreffen hauptsächlich Fahrzeuge und Ersatzteile und werden zu Einstandspreisen unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Erhaltene Anzahlungen von Kunden werden gemäß dem Wahlrecht in § 268 Abs. 5 HGB offen von den Vorräten abgesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bilanziert. Ausfallrisiken und allgemeine Kreditrisiken werden durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen angemessen berücksichtigt.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.

Das Wahlrecht gem. § 274 Abs. 1 S. 2 HGB zur Bildung eines aktiven Steuerabgrenzungspostens wegen fehlender steuerlicher Abzugsfähigkeit von einzelnen Rückstellungsbeträgen wurde nicht ausgeübt.

Rückstellungen für Pensionen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz (ermittelt auf Basis der vergangenen zehn Geschäftsjahre) abgezinst. Die Auswirkungen der Änderung des Rechnungszinssatzes werden dabei im Personalaufwand ausgewiesen.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Verbindlichkeiten werden mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt.

Angaben zur Bilanz

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 ist in der nachfolgenden Aufstellung "Entwicklung des Anlagevermögens" dargestellt.

Entwicklung des Bruttoanlagevermögens

Kumulierte Anschaffungs-/Herstellungskosten
Vortrag 1.1.2023 Zugänge Umbuchungen Abgänge Stand 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Werte 73.609,39 - - 8.989,95 64.619,44
Geschäfts- oder Firmenwert 204.516,00 - - - 204.516,00
278.125,39 - - 8.989,95 269.135,44
II. Sachanlagen
Einbauten in fremde Grundstücke 324.902,77 2.550,00 85.500,00 - 412.952,77
technische Anlagen und Maschinen 250.378,74 27.190,63 - 21.297,36 256.272,01
Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.166.730,05 250.358,31 - 24.728,09 1.392.360,27
geleistete Anzahlungen 85.500,00 - -85.500,00 - -
1.827.511,56 280.098,94 - 46.025,45 2.061.585,05
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 13.000,00 - - - 13.000,00
2.118.636,95 280.098,94 - 55.015,40 2.343.720,49
Kumulierte Abschreibungen
Vortrag 1.1.2023 Afa des Geschäftsjahres Auflösung wegen Abgang Stand 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Werte 73.604,39 - 8.987,95 64.616,44
Geschäfts- oder Firmenwert 204.515,00 - - 204.515,00
278.119,39 - 8.987,95 269.131,44
II. Sachanlagen
Einbauten in fremde Grundstücke 319.362,77 4.080,00 - 323.442,77
technische Anlagen und Maschinen 204.252,74 15.505,63 21.292,36 198.466,01
Betriebs- und Geschäftsausstattung 514.576,04 67.882,82 24.727,09 557.731,77
geleistete Anzahlungen - - - -
1.038.191,55 87.468,45 46.019,45 1.079.640,55
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen - - - -
1.316.310,94 87.468,45 55.007,40 1.348.771,99
Buchwerte
Stand 31.12.2023 Stand 31.12.2022
EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Werte 3,00 5,00
Geschäfts- oder Firmenwert 1,00 1,00
4,00 6,00
II. Sachanlagen
Einbauten in fremde Grundstücke 89.510,00 5.540,00
technische Anlagen und Maschinen 57.806,00 46.126,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 834.628,50 652.154,01
geleistete Anzahlungen - 85.500,00
981.944,50 789.320,01
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 13.000,00 13.000,00
994.948,50 802.326,01

Unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen ist die Beteiligung an der Frey Automuseum GmbH, Augsburg, in Höhe von nominal EUR 13.000,00 bzw. 52 % ausgewiesen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Posten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von TEUR 4 (Vj. TEUR 24). Alle übrigen Forderungen haben Restlaufzeiten bis zu einem Jahr.

Die Gewinnrücklagen enthalten ausschließlich freie Rücklagen. Im ausgewiesenen Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von EUR 2.212.271,97 enthalten. Zum 31.12.2023 bestehen ausschüttungsgesperrte Beträge in Höhe von EUR 1.988,00 (Vj. TEUR 9) aufgrund des Unterschiedsbetrages bei der handelsrechtlichen Bewertung der Pensionsverpflichtungen gemäß § 253 Abs. 6 HGB.

Die Rückstellung für eine laufende Pensionsverpflichtung wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen gemäß der sog. "Projected-Unit-Credit-Methode" gebildet. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018G" von Klaus Heubeck verwendet. Folgende Annahmen liegen der Bewertung zugrunde:

Rechnungszinssatz p. a. 1,82 %
Rententrend p. a. 1,00 %

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen voraussichtliche Aufwendungen für Garantie- und Kulanzleistungen, Personalverpflichtungen sowie Jahresabschluss- und Steuerberatungskosten.

Sämtliche Bankverbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig und betreffen branchentypische Fahrzeugfinanzierungen, die durch Sicherungsübereignungen der finanzierten Kraftfahrzeuge besichert sind.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen verzinsliche Darlehen, von denen TEUR 200 bis 31.12.2028 laufen und TEUR 950 bis 31.08.2025. Davon sind TEUR 950 durch die Sicherungsübereignung von Fahrzeugbeständen besichert. Alle übrigen Verbindlichkeiten haben Restlaufzeiten bis zu einem Jahr.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Wertberichtigungen, Buchgewinne aus Anlageabgängen u. ä. in Höhe von TEUR 1 (Vj. TEUR 2) enthalten.

Im Posten Zinsaufwand sind gemäß § 277 Abs. 5 HGB Aufzinsungen für langfristige Rückstellungen in Höhe von TEUR 6 (Vj. TEUR 6) ausgewiesen.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen langfristige Mietverträge für die betrieblich genutzten Grundstücke mit einem Gesamtbetrag von insgesamt rd. TEUR 330 p.a..

Sonstigen Angaben

Die Gesellschaft hat im Jahresdurchschnitt 40 Arbeitnehmer (davon 11 Geringfügige Arbeitskräfte) beschäftigt.

Als Geschäftsführer sind folgende Personen bestellt:

Joachim Frey, Gersthofen

Markus Frey, Gersthofen

Die Angabe der Geschäftsführerbezüge ist gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterblieben. Für ehemalige Geschäftsführer bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 311.

Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzgewinn von EUR 2.301.809,72 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Gersthofen, den 5. Dezember 2024

Auto-Frey GmbH

gez. Joachim Frey

gez. Markus Frey

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

I. Grundlagen des Unternehmens

Der Gegenstand unseres in Gersthofen ansässigen Familienunternehmens ist der Handel mit neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen aller Art, sowie deren Ersatzteile und Kfz-Zubehörartikel. Zudem führen wir in unseren Reparaturwerkstätten Instandhaltungs- und Wartungsleistungen an Kraftfahrzeugen durch.

Wir sind seit über 40 Jahren der Vertriebs- und Servicepartner der Mazda Motors (Deutschland) GmbH für die Region. Als Zweitmarke vermitteln wir im Rahmen eines Agenturvertrages auch Neufahrzeuge der Marke Peugeot. Mit der Peugeot Deutschland GmbH besteht zudem ein Servicevertrag für unseren Standort in Gersthofen.

Mit unseren beiden Hauptbetrieben in Gersthofen und Augsburg-Lechhausen sowie einer weiteren Vertriebsverkaufsstelle in Untermeitingen sind wir im Großraum Augsburg der führende Vertragshändler der Marke Mazda.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland war im Jahr 2023 geprägt von hoher Inflation und einem steigenden Zinsniveau. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist nach Angaben des Statistischen Bundesamts preisbereinigt um 0,3 % zurückgegangen.

Im Vergleich zum Jahr 2022 wurden im Jahr 2023 wieder 7,3 % PKW-Neufahrzeuge mehr zugelassen. Laut Branchenreport gab es einen Umsatzzuwachs bei den PKW-Neuwagen von rd. 2,6 %, die Service-Umsätze konnten - wegen inflationsbedingter Preissteigerungen - nominal um 17,7 % gesteigert werden. Der Anteil der Pkw an den Neuzulassungen, die ausschließlich batteriebetrieben sind, betrug rund 18 %. Vergleichsweise hohe Anschaffungskosten, die Diskussion um Reichweiten sowie eine unzureichende Ladeinfrastruktur hemmen weiterhin die Akzeptanz der E-Autos bei vielen potentiellen Käufern.

Die Entscheidung der Bundesregierung im Dezember 2023, vorzeitig die bisherige Umweltprämie zum E-Auto-Kauf zu stoppen, hat Kaufinteressenten vom Neukauf eines E-Autos abgeschreckt. Wie zu erwarten löste es in 2024 einen Nachfragerückgang aus. Gleichzeitig drängen chinesische Hersteller mit kostengünstigen E-Autos vermehrt auf den deutschen bzw. europäischen Markt.

2. Geschäftsverlauf und Lage

a) Ertragslage

Die Umsatzerlöse der Gesellschaft haben entgegen den letztjährigen Erwartungen nur um rd. 5 % zugenommen, da dem Anstieg der Neuwagenverkäufe um mehr als 10 % ein Rückgang bei den Gebrauchtwagenabsätzen gegenüber stand. Im Servicebereich gab es analog zur Branchenentwicklung inflationsbedingte Umsatzsteigerungen. Das Niveau des Vor-Corona-Jahres 2019 wurde insgesamt erstmals wieder überschritten. Die etwas rückläufigen Rohmargen haben zu einem Rückgang des Rohergebnisses um rd. TEUR 85 auf TEUR 4.068 geführt. Die Personalaufwendungen haben sich proportional zum Umsatz erhöht, die Anzahl der Arbeitnehmer ist mit 49 (incl. 9 Auszubildende) unverändert geblieben.

Zusammen mit Kostensteigerungen bei den sonstigen Aufwendungen ist das Ergebnis vor Zinsen und Steuern auf TEUR 307 (Vj. TEUR 618) zurückgegangen und liegt damit unter unseren Planungen.

Der Zinsaufwand ist erwartungsgemäß wegen höherer Finanzierungsaufwendungen für den Fahrzeugbestand auf TEUR -41 (Vj. TEUR -33) gestiegen. Nach Abzug der sonstigen Steuern und der Ertragssteuerbelastungen weist die Gesellschaft einen Jahresüberschuss von TEUR 90 (Vj. TEUR 402) aus.

b) Vermögens- und Finanzlage

Die Bilanzsumme der GmbH hat sich hauptsächlich durch die weitere Zunahme der Vorratsbestände (insbesondere Bevorratung Neuwagen) um TEUR 2.671 auf TEUR 9.962 erhöht. Das Anlagevermögen hat sich ebenfalls um TEUR 193 auf TEUR 995 gesteigert, da die Investitionen in die Betriebs- und Geschäftsausstattung über den laufenden Abschreibungen lagen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind insbesondere wegen vieler Leasingfälle am Jahresende relativ hoch gewesen. Die Flüssigen Mittel betrugen am Bilanzstichtag rd. TEUR 205.

Die ausgewiesenen Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von TEUR 3.478 (Vj. TEUR 1.305) betreffen ausschließlich branchenübliche Neuwagenfinanzierungen und korrespondieren mit dem Anstieg auf der Aktivseite. Darüber hinaus ist die Liquidität durch Gewährung von längerfristigen Darlehen seitens der Gesellschafter sichergestellt, die unverändert mit TEUR 1.150 valutieren. Die Eigenkapitalquote ist in Relation zur höheren Bilanzsumme auf 28,4 % (Vj. 37,6 %) zurückgegangen. Die Liquiditätslage ist zufriedenstellend.

3. Gesamtaussage

Der Geschäftsverlauf bei der GmbH hat in 2023 trotz Umsatzwachstum wegen gleichzeitig gestiegener Aufwendungen die letztjährigen positiven Prognosen der Geschäftsleitung nicht ganz erfüllt. Das Betriebsergebnis und der Jahresüberschuss sind daher geringer ausgefallen als erwartet, angesichts des widrigen konjunkturellen Umfelds aber noch zufriedenstellend.

III. Prognosebericht mit wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen

Entwicklung

Für das laufende Geschäftsjahr 2024 sind die Konjunkturprognosen der Expertenräte für Deutschland übers Jahr gesehen immer schlechter geworden, eine Verbesserung des BIP wird angesichts der getrübten Konsumstimmung und der politischen Unsicherheiten nun erst ab 2025 gesehen und auch diese nur unterdurchschnittlich zu anderen europäischen Ländern oder dem Weltmarkt.

Der Automobilhandel ist u.a. wegen der zunehmenden Konkurrenz durch Automobilbörsen im Gebrauchtwagengeschäft einem starken Wettbewerbs- und Preisdruck ausgesetzt. Der Einbruch des E-Auto-Marktes hat die Marke Mazda allerdings weniger stark als andere Hersteller betroffen, da Mazda nur über 1 rein elektrisches Modell verfügt.

Die Absatzzahlen bei Neuwagen werden in 2024 voraussichtlich etwas rückläufig sein, da zwei Modelle wegfallen und sich der Mazda CX-5 in der Auslaufphase befindet. Dies kann auf der Umsatzseite aber durch Preissteigerungen bzw. den Verkauf von höherklassigen Fahrzeugen wie dem Mazda CX-80 etwas ausgeglichen werden. Bei Gebrauchtwagen rechnen wir mit leichten Umsatzsteigerungen bei stabilen Stückzahlen.

Der Filialbetrieb in Untermeitingen war bislang nur eine reine Vertriebsverkaufsstelle. Ab 1.1.2024 haben wir von der Fa. Jenkewitz den Servicevertrag für den Werkstattbetrieb übernommen und führen den Standort nun komplett aus einer Hand. Damit einhergehende höhere Personalkosten in Verwaltung und Werkstatt sollen durch bessere Servicequalität und zukünftige Umsatzsteigerungen kompensiert werden.

Auto-Frey hat sich im regionalen Automarkt sehr gut positioniert und verfügt unverändert über eine solide Eigenkapitalausstattung sowie Liquiditätsreserven. Über die allgemein unsichere politische und konjunkturelle Lage hinaus, die auf die Kauflaune der Verbraucher drückt, sehen wir keine nennenswerten Risiken der künftigen Entwicklung. Grundsätzlich besteht für die Auto-Frey GmbH jedoch eine hohe Abhängigkeit von der Liefer- und Modellpolitik des Herstellers Mazda sowie in Bezug auf die preislichen Konditionen des Hauptlieferanten.

Die Geschäftsleitung erwartet für das laufende Geschäftsjahr tendenziell einen etwas rückläufigen Umsatz. Zusammen mit der Zinsbelastung aus der umfangreichen Neuwagenfinanzierung und inflationsbedingten Kostensteigerungen wird der Jahresüberschuss daher weiter zurückgehen.

 

Gersthofen, den 5. Dezember 2024

Auto-Frey GmbH

gez. Joachim Frey

gez. Markus Frey

Für die Offenlegung des Jahresabschlusses wurde das Wahlrecht zur Verkürzung der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 276 Satz 1 HGB in Anspruch genommen. Dem vollständigen Jahresabschluss wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt:

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Auto-Frey GmbH, Gersthofen,

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Auto-Frey GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Auto-Frey GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.

Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt.

Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens;

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ergebnisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Augsburg, den 10. Dezember 2024

SBM Steiner • Biermayer & Partner mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Harald Steiner, Wirtschaftsprüfer

Eva Biermayer, Wirtschaftsprüfer

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 27.12.2024 festgestellt.

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