LEO Bedachungen GmbHLiquidiert

91598 Colmberg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Ansbach HRB 3897
Eingetragen
11.8.1998
Branche
Herstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenDachdeckerei und BauspenglereiHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Gegenstand
Der Betrieb eines Dachdeckerunternehmens

Historie

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Management

NameRolle
Luise Oetterich
seit 5.11.2014
Liquidator
Siegfried Holzmann
seit 10.7.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

50000
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

LEO Bedachungen GmbH Frau Oetterich

Colmberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

  31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 230.051,34 408.179,81
I. Sachanlagen 224.551,34 408.179,81
II. Finanzanlagen 5.500,00 0,00
B. Umlaufvermögen 1.061.356,54 916.106,28
I. Vorräte 863.957,15 707.989,62
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 190.444,06 203.103,69
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 6.955,33 5.012,97
C. Rechnungsabgrenzungsposten 132.412,07 89.356,81
D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 27.573,83 15.185,80
E. sonstige Aktiva 1.022,00 1.022,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.452.415,78 1.429.850,70

Passiva

   
  31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 313.301,71 335.781,29
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzgewinn 287.737,12 310.216,70
B. Rückstellungen 48.118,50 36.252,00
C. Verbindlichkeiten 1.090.995,57 1.050.617,41
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 7.200,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.452.415,78 1.429.850,70

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der LEO Bedachungen GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Es werden die neuen Vorschriften zur Rechnungslegung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in vollem Umfang für das Geschäftsjahr 2012 angewendet.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang

gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagenwerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den Entwicklungskosten angesetzt.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten, den notwendige Gemeinkosten und den durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen auch Kosten der allgemeinen Verwaltung, Aufwendungen für soziale Einrichtungen, für freiwillig soziale Leistungen, für betriebliche Altersversorgung und Zinsen für Fremdkapital einbezogen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

- Beteiligungen zu Anschaffungskosten

- Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten

- Ausleihungen zum Nennwert

- unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert

- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurde der nach kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB unter Berücksichtigung von voraussichtlichen Kostensteigerungen und allen erkennbaren Risiken angesetzt. Soweit die Restlaufzeit mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätzen.

Verbindlichkeiten und Rückstellungen wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde

in Anspruch genommen.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüberdem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Angabe zu Forderungen

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt Euro 3.974,39 (Vorjahr: Euro 4.498,34).

Pensionsrückstellungen

Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Verfahren) angewendet.

Zinssatz 5,06%
zugrunde gelegte Sterbetafel Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck

Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich zur Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, wurden mit diesen Verpflichtungen verrechnet.

Die Rückstellung hat sich wie folgt entwickelt:

  Bruttorückstellung
Euro
Zeitwert der verpfändeten Rückdeckungsversicherung
Euro
Nicht erfasster Zuführungsbetrag aus Verteilungswahlrecht
Euro
Nettorückstellung
Euro
01.01.2012 69.103,00 84.288,80   15.185,80
Zuführung   12.388,03   12.388,03
Auflösung        
31.12.2012 69.103,00 96.676,83   27.573,83

Angabe zu Verbindlichkeiten

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 1.090.995,57 (Vorjahr: Euro 1.050.617,41).

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde am 23.12.2013 festgestellt.

Sonstige Pflichtangaben

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Erster Geschäftsführer Oetterich, Luise ausgeübter Beruf Kauffrau
Weitere Geschäftsführer Holzmann, Siegfried ausgeübter Beruf Bauleiter

Gewährte Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer

Zu den zu Gunsten einzelner Geschäftsführer vergebenen Krediten wird berichtet:

Kreditentwicklung Betrag
Euro
Stand bisheriger Kredite 0,00
Rückzahlungen im Berichtsjahr 0,00
Neuvergaben im Berichtsjahr 137,39
= neuer Kreditbestand 137,39

Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

Sachverhalte Betrag
Euro
Ausleihungen 0,00
Forderungen 0,00
Verbindlichkeiten 0,00

Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3 HGB

Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen erheblichen Nachteil zufügen kann.

Unterschrift der Geschäftsleitung

 

Colmberg, den 23.12.2013

Oetterich Luise

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 23.12.2013.

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