MuW
GmbH
(vormals:
Ranger Modell- und Werkzeugbau GmbH)
Neckarsulm
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
154.032,01 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
23.894,50 |
| II.
Sachanlagen |
0,00 |
129.337,51 |
| III.
Finanzanlagen |
0,00 |
800,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
0,00 |
477.612,66 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
151.314,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
0,00 |
324.942,03 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
0,00 |
1.356,63 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
72.739,28 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
831.078,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
0,00 |
1.535.462,35 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
277.000,00 |
277.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
1.108.078,40 |
852.430,81 |
| III.
Jahresüberschuss |
831.078,40 |
-255.647,59 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
831.078,40 |
| B.
Rückstellungen |
0,00 |
401.623,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
0,00 |
1.133.839,35 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
0,00 |
652.892,03 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
0,00 |
1.535.462,35 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2011
A.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der MuW GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG zu beachten.
Die nachfolgend zitierten Paragraphen beziehen sich, wenn
nichts anderes angegeben ist, auf Vorschriften des
Handelsgesetzbuches.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden
können, sind im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
1.
Angaben gem. § 264 Abs. 2 S. 2
Zusätzliche Angaben zur Vermittlung eines den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind nicht
erforderlich.
B.
Gliederung (§ 265 Abs. 1 S. 2)
Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgte nach den §§ 266 und
275 Abs. 2. Die Gliederung der Bilanz wurde
gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.
C.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2
Nr. 1)
1.
Bilanzierungsvorschriften (§ 246 - § 251)
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital
und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen
und hinreichend gegliedert.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
HGB gebildet worden.
2.
Bewertungsvorschriften
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch
tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen.
Vermögensgegenstände und Schulden sind zum
Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. Es ist
vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlusstag entstanden sind, berücksichtigt, selbst
wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag
der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert waren.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen sind die
Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die
Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der
Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet. Abschreibungen auf den
Börsen- oder Marktpreis bzw. auf den niedrigeren
beizulegenden Wert waren nicht erforderlich.
Bewertungsvereinfachungsverfahren zur Bewertung der
Vorräte gemäß § 240 Abs. 4 bzw. §
256 wurden nicht angewandt.
Forderungen sind grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt. Neben der pauschalen Wertberichtigung
für das allgemeine Kreditrisiko waren keine weiteren
Wertberichtigungen erforderlich.
Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung in
ausreichender und angemessener Höhe angesetzt.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
ausgewiesen.
D.
Sonstige Angaben
1.
Organe (§ 285 Nr.10)
Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2011:
Herr
|
Dieter Ranger
|
Herr
|
Rudolf Ranger
|
2.
Haftungsverhältnisse gem. § 251
Am Abschlussstichtag bestanden keine, nicht in der
Bilanz auszuweisende Haftungsverhältnisse.
3.
Außerordentliches Ergebnis
Der aktive Geschäftsbetrieb des Unternehmens
wurde zum 31.12.2011 an die Firma Ranger Grundbesitz
(haftungsbeschränkt) & Co. KG (künftig
firmierend unter "Ranger Modell- und Werkzeug GmbH &
Co. KG") im Rahmen eines Asset Deal-Vertrages gegen
Übernahme sämtlicher Verbindlichkeiten
veräußert. Außerdem hat der
Pensionsberechtigte Rudolf Ranger zum 30.12.2011 auf seinen
Pensionsanspruch verzichtet.
Beide Vorgänge wurden unter der Position
"Außerordentliches Ergebnis" verbucht.
E.
Unterzeichnung des Jahresabschlusses
Neckarsulm, den 25. Juni 2012
Dieter Ranger
|
Geschäftsführer
|
Rudolf Ranger
|
Geschäftsführer
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.06.2012 festgestellt.
|