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RiKe Bau GmbHLiquidiert
Gartenstraße 12, 16348 Wandlitz, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Klaus Kelch seit 8.8.2012 | Liquidator |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RiKe Bau GmbHKlosterfeldeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008BILANZ
ANHANG ZUR BILANZ FÜR OFFENLEGUNGSZWECKEErläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 (8) HGB nicht angegeben. Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (u. a. Software) werden entsprechend der steuerlichen Handhabung aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der steuerlich zugelassenen Zeiträume linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert von 150,- € bis 1.000 € werden im Zugangsjahr als Sammelposten zusammengefasst und entsprechend der gesetzlichen Regelungen abgeschrieben.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelsware werden grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren Tageswerten bewertet.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene Abwertung berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bewertet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Pauschalwertberichtigungen vorgenommen.
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach Vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist und entsprechend den zu erwartenden Ausgaben.
Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Rechnungsabgrenzungen werden nur gebildet, soweit der abzugrenzende Einzelposten € 410,- übersteigt.
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