Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Rudolf Neff GmbH
Koellestraße 10, 76189 Karlsruhe, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sivakajan Kallwey seit 26.3.2025 | Prokura |
Simon Andreas Rudolf Otto Reich seit 11.3.2024 | Geschäftsführer |
Kati Antje, geb. Neff Neff-Reich seit 15.4.2014 | Geschäftsführer |
Andreas Reich seit 8.11.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 11.49% |
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Neff Grundbesitz- und Vermögensverwaltungs-gesellschaft mbH & Co. | 88.51% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Rudolf Neff GmbHKarlsruheJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023A K T I V A
P A S S I V A
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
1 Allgemeine Angaben Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Karlsruhe und ist beim Amtsgericht Mannheim im Handelsregister, Abteilung B, unter der Nr. 104181 mit der Firma Rudolf Neff GmbH eingetragen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Zusätzlich wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. In der Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ergaben sich gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen. Die Vergleichbarkeit der Vorjahreszahlen ist in formeller und materieller Hinsicht gegeben. Die dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 zugrunde liegenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert zum Vorjahr angewandt. 2 Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei Aufstellung des Jahresabschlusses wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände. Diese orientiert sich jeweils an den kürzesten zulässigen Nutzungsdauern der von der Finanzverwaltung veröffentlichten AfA-Tabellen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 800,00 (Geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden im Zugangsjahr in voller Höhe aufwandswirksam als Abschreibung erfasst. Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bzw. – soweit erforderlich – mit dem niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden mit den Anschaffungskosten bzw. – soweit erforderlich – mit dem niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die fertigen und unfertigen Erzeugnisse sind mit den Herstellungskosten oder, soweit erforderlich, mit dem niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Den latenten Risiken wurde durch die Bildung einer Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen. Die aktiven latenten Steuern sind in Höhe der sich insgesamt ergebenden Steuerentlastung mit einem Steuersatz von 15,822 % bzw. 15,749 % bewertet. Die handelsrechtlichen Wertansätze von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten weisen zu ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen auf. Steuerliche Verlustvorträge sind bei der Berechnung aktiver latenter Steuern in Höhe der innerhalb der nächsten fünf Jahre zu erwartenden Verlustverrechnung berücksichtigt. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (projected unit credit method) unter Berücksichtigung der Heubeck'schen Richttafeln 2018G bewertet. Von dem Wahlrecht des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde Gebrauch gemacht. Demnach erfolgte die Abzinsung mit dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre in Höhe von 1,82 %, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren ergibt. Aufgrund der getroffenen Vereinbarungen liegt der Berechnung als Annahme eine erwartete Lohn- bzw. Gehaltsentwicklung von 0,0 % p. a., eine Fluktuation von 0,0 % p. a. sowie eine Rentendynamik von 0,0 % p. a. zugrunde. Die Erfolgsauswirkungen aus der Änderung des Abzinsungssatzes wurden im Finanzergebnis gezeigt. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Sie wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. 3 Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2023
4 Erläuterungen zur Bilanz 4.1 Forderungen In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von € 228.120,78 (Vorjahr: € 114.965,06) enthalten. 4.2 Sonstige Vermögensgegenstände In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von € 198.880,59 (Vorjahr: € 167.089,37) enthalten. 4.3 Verbindlichkeiten In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von € 120.000,00 (Vorjahr: € 120.000,00) enthalten. 5 Sonstige Angaben Anzahl der Beschäftigten Die durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer stellt sich wie folgt dar:
Neben den aufgeführten Arbeitnehmern haben sich durchschnittlich zwei (Vorjahr: fünf) Beschäftigte in einem Ausbildungsverhältnis befunden.
Karlsruhe, den 9. Oktober 2024 Geschäftsführung |
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