FLoH
GmbH
Sollstedt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
20.940,00 |
26.521,00 |
| I.
Sachanlagen |
20.940,00 |
26.521,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
192.729,58 |
220.529,21 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
15.604,29 |
17.100,21 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
177.125,29 |
203.429,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
213.669,58 |
247.050,21 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
131.152,70 |
127.535,41 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
30.380,00 |
30.380,00 |
| III.
Gewinnrücklagen |
74.772,70 |
71.155,41 |
| B.
Rückstellungen |
64.819,07 |
96.652,41 |
| C.
Verbindlichkeiten |
11.604,73 |
16.113,31 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
11.604,73 |
16.113,31 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.093,08 |
6.749,08 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
213.669,58 |
247.050,21 |
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
| Firmenname laut
Registergericht: |
FLoH GmbH |
| Firmensitz laut
Registergericht: |
Sollstedt |
| Registereintrag: |
Handelsregister |
| Registergericht: |
Jena |
| Register-Nr.: |
HRB 509288 |
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zur Bilanz
Angaben zu Forderungen gegenüber Gesellschaftern
Der Wert der Forderungen gegenüber Gesellschaftern
beläuft sich auf 0,00 € (Vorjahr:
0,00 €).
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr beträgt 7.796,73 €
(Vorjahr: 16.113,31 €).
Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beläuft sich auf 0,00 €
(Vorjahr: 0,00 €).
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 27.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erste
Geschäftsführerin:
|
Heike Umbach
|
|
|
Von der Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wird
Gebrauch gemacht.
Namen der Mitglieder der Unternehmensorgane
Der Geschäftsführung gehörten an:
Heike Umbach als Geschäftsführerin und Karola
Kleofas als Prokuristin.
Namen der Aufsichtsräte
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
gehörten folgende Personen dem Aufsichtsrat an:
Dommrich, Michael
|
Unternehmer
|
|
Vorsitzender
|
Tressel, Tobias
|
Bürgermeister
|
|
stellvertretender
Vorsitzender
|
Becker, Michael
|
Augenoptiker
|
|
Mitglied
|
Bettge-Winsel, Nicole
|
Lehrerin
|
|
Mitglied
|
Eckhardt, Steffen
|
Unternehmer
|
|
Mitglied
|
Seidenstücker,
Jörg
|
Freiberufler
|
|
Mitglied
|
Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und
Personen
Im Laufe des Geschäftsjahres führte das
Unternehmen die folgenden Transaktionen mit nahestehenden
Unternehmen und Personen durch:
Im Berichtsjahr sind über keine Geschäfte mit
nahestehenden Personen zu berichten.
Vorschlag bzw. Beschluss zur Ergebnisverwendung
Der Jahresüberschuss 2023 beträgt
3.617,29 € und soll mit dem Verlustvortrag in
Höhe von 0,00 € verrechnet werden. Somit
verbleibt am 31.12.2023 ein Bilanzverlust in Höhe von
0,00 € . Des Weiteren soll der Betrag von
3.374,56 € den freien Rücklagen und
242,73 € in die Betriebsmittelrücklage
eingestellt werden.
Unterschrift der Geschäftsführung
Sollstedt, den 31.03.2024
Heike Umbach
|
-
Geschäftsführerin -
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.08.2024 festgestellt.
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
An die FLoH gGmbH
Prüfungsurteile
Ich habe den Jahresabschluss der FLoH gGmbH - bestehend
aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und
Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar
2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang,
einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe
ich den Lagebericht der FLoH gGmbH für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023 geprüft.
Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
· entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen,
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum
31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023 und
· vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser
Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht
den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3
Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu
keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit
des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317
HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW
Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten
durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts"
meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.
Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und
berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen
deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen
Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die
von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und
geeignet sind, um als Grundlage für meine
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht
zu dienen.
Verantwortung
der gesetzlichen Vertreter
und
des Aufsichtsorgans
für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für
die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen,
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und
dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner
sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung
und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben
sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern
einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft
vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem
Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen
Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner
sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als
notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines
Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden
deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und
um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Die Aufsichtsorgange sind verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen
mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung
gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen,
der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum
Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter
Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger
komplexe Einheiten durchgeführte Prüfung eine
wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche
Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder
Irrtümern resultieren und werden als wesentlich
angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden
könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der
Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts
getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung übe ich
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
· identifiziere und beurteile ich die
Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im
Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern, plane und führe
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch
sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und
geeignet sind, um als Grundlage für meine
Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen
Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen
nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass
aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen
kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen
bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen
beinhalten können.
· gewinne ich ein Verständnis von dem
für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten
internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des
Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um
Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen
Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel,
ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der
Gesellschaft abzugeben.
· beurteile ich die Angemessenheit der von
den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den
gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte
und damit zusammenhängenden Angaben.
· ziehe ich Schlussfolgerungen über
die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf
der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine
wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich
zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit
besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk
auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben
unangemessen sind, mein jeweiliges Prüfungsurteil zu
modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der
Grundlage der bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks
erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass
die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr
fortführen kann.
· beurteile ich Darstellung, Aufbau und
Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich
der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde
liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
· beurteile ich den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der
Lage der Gesellschaft.
· führe ich
Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen
Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im
Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter
Prüfungsnachweise vollziehe ich dabei insbesondere die
den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen
Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und
beurteile die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten
Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges
Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie
zu den zugrunde liegenden Annahmen gebe ich nicht ab. Es
besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass
künftige Ereignisse wesentlich von den
zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Ich erörtere mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die
Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die ich
während meiner Prüfung feststelle.
Nach § 328 Abs. 1a Satz 2 HGB wurden die
größenabhängigen Erleichterungen gem. §
326 HGB für kleine Kapitalgesellschaften In Anspruch
genommen.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich gem. §
267 HGB um eine kleine Kapitalgesellschaft handelt und der
Jahresabschluss einer freiwilligen Prüfung unterzogen
wurde. Der vorstehende Bestätigungsvermerk bezieht sich
auf den vollständigen Jahresabschluss.
Nordhausen, 21.05.2024
Prof. Dr. Reinhold Allhoff
vereidigter Buchprüfer |