RMK Systemtechnik GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Lemgo HRB 2678
Eingetragen
27.5.1998
Branche
Großhandel mit WerkzeugmaschinenGroßhandel mit industriellen Textil-, Näh- und StrickmaschinenGroßhandel mit Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen
Gegenstand
Der Im- und Export von Soft- und Hardware, Entwicklung und Vertrieb von Gasförderanlagen und Handel mit Maschinen.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Monika Ilse Elise Knoll
Heidelbecker Holz 3, 32699 Extertal
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

RMK Systemtechnik GmbH i.L.

Kalletal

Liquidationsbilanz zum 31. Dezember 2011

RMK Systemtechnik GmbH i.L., Kalletal

AKTIVA

    Geschäftsjahr Vorjahr
  EUR EUR EUR
A. Umlaufvermögen      
I. Vorräte 21.089,00   21.089,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 19.718,60   55.748,79
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 462.45 41.270,05 114,49
    41.270,05 76.952,28

PASSIVA

     
    Geschäftsjahr Vorjahr
    EUR EUR
A. Eigenkapital      
I. Gezeichnetes Kapital   46.000,00 46.000,00
II. Kapitalrücklage   59.956,33 59.956,33
III. Bilanzverlust   -89.878,01 -86.259,35
B. Rückstellungen   500,00 2.000,00
C. Verbindlichkeiten   24.691,73 55.255,30
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 24.691,73 (EUR 26.145,67)      
    41.270,05 76.952,28

Handelsrecht

Anhang zur Liquidationsbilanz auf den 31. Dezember 2011

RMK Systemtechnik GmbH i.L., Auf der Bülte 9, 32689 Kailetal

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Die Liquidationsbilanz zum 31. Dezember 2011 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit (§ 265 Abs. 1 HGB) wurde beachtet.

Die größenabhängigen Erleichterungen gemäß §§ 274a, 276 Satz 2 und 288 HGB wurden in Anspruch genommen. Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses erfolgt in verkürzter Form.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB) werden unverändert fortgeführt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- und Herstellkosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten bzw. Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von erforderlichen Einzelwertberichtigungen bewertet.

Das Guthaben bei Kreditinstituten wurde mit dem Nominalwert angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert.

III. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen 9.321,59 €.

2. Verbindlichkeiten

  Gesamtbetrag davon mit einer Restlaufzeit
  31.12.2011 (05.01.2011) 1 Jahr 1 - 5 Jahren 5 Jahre
  Euro Euro Euro Euro
Verbindlichkeiten 24.691,73 24.691,73 0,00 0,00
  (55.255,30) (55.255,30) (0,00) (0,00)

IV. Sonstige Angaben

1. Geschäftsführer

Ist ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten diese die Gesellschaft gemeinsam.

Als Liquidator bestellt ist Frau Monika Knoll, Extertal, mit er Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Dauerschuldverhältnissen gemäß § 285 Nr. 3 HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

3. Anteilsbesitz

Auf eine Offenlegung wird unter Hinweis auf § 286 Abs. 3 HGB verzichtet.

 

Kalletal, den 18. Dezember 2012

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