Fuchs
Holz-Elementhaus GmbH
Neukirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.12.2006 bis zum 30.11.2007
Bilanz
Aktiva
|
|
30.11.2007
EUR |
30.11.2006
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1,00 |
1,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
0,00 |
705,80 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
0,00 |
173,17 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
0,00 |
532,63 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
10.222,09 |
9.002,75 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
10.223,09 |
9.709,55 |
Passiva
|
|
30.11.2007
EUR |
30.11.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
59.002,75 |
59.709,41 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.219,34 |
-706,66 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
10.222,09 |
9.002,75 |
| B.
Rückstellungen |
1.100,00 |
550,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
9.123,09 |
9.159,55 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
9.123,09 |
9.159,55 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
10.223,09 |
9.709,55 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2006/2007 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des 3
Buches des HGB aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Bei Aufstellung der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze angewandt.
Immaterielle Vermögensgegenstände
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. In die
Herstellungskoten wurden neben den unmittelbar
zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch
die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu
einem Wert von Euro 410,00 wurden im Jahr des Zugangs
aktiviert und voll abgeschrieben.
Finanzanlagen
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
| • |
Beteiligungen zu
Anschaffungskosten
|
| • |
Anteile an verbundenen
Unternehmen zu Anschaffungskosten
|
| • |
Ausleihungen zum Nennwert
|
| • |
Unverzinsliche und niedrig
verzinsliche Ausleihungen zum Barwert
|
| • |
Sonstige Wertpapiere zu
Anschaffungskosten
|
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Bewertung der
Finanzanlagen entspricht handelsrechtlichen und
steuerrechtlichen Vorschriften.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw.
mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert
angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessne
Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen
werden abgeschrieben. Zur Deckung des allgemeinen
Kreditrisikos, für Zinsaufwendungen, für
Nachlässe und für Bearbeitungskosten wird eine
Pauschalwertberichtigung auf die nicht
einzelwertberichtigten Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen gebildet.
Liquide Mittel
Die liquiden Mittel werden mit den Nennwerten
angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzung
Als aktive Rechnungsabgrenzung werden Ausgaben vor
dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind.
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Eine Abzinsung nach steuerrechtlichen Vorschriften
war im Wirtschaftsjahr nicht gegeben.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Eine Abzinsung nach steuerrechtlichen Vorschriften
war im Wirtschaftsjahr nicht gegeben.
Sonstige Angaben im Sinne des § 285 HGB und §
42 Abs. 3 GmbHG
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse, die nach § 251 und
§ 268 Abs. 7 HGB angegeben werden müssen,
bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch den
Geschäftsführer Norbert Abstreiter, Zimmerer
geführt.
Rechte und Pflichten gegenüber Gesellschaftern
Gegenüber dem Gesellschafter besteht die
nachfolgende Verbindlichkeit.
Verrechnungskonto
Euro 8.234,32
Neukirchen, den
28.10.2008
gez.
Norbert Abstreiter
(Geschäftsführer)
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