KFS-Veranstaltungs-GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
58.058,55 |
68.861,41 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
26.934,23 |
30.641,64 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
31.124,32 |
38.219,77 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
58.058,55 |
68.861,41 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
51.378,55 |
47.563,34 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
22.563,34 |
12.857,16 |
| III.
Jahresüberschuss |
3.815,21 |
9.706,18 |
| B.
Rückstellungen |
6.680,00 |
17.221,51 |
| C.
Verbindlichkeiten |
0,00 |
4.076,56 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
0,00 |
4.076,56 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
58.058,55 |
68.861,41 |
Anhang
I. Allgemeine Erläuterungen
Die Angaben zur Identifikation der Gesellschaft lt.
Registerbericht lauten wie folgt:
Firmenname lt. Registergericht:
KFS-Veranstaltungs-GmbH
Firmensitz lt.
Registergericht: Berlin
Registereintrag: Handelsregister, AG
Charlottenburg
HRB 114323
Der Jahresabschluss der KFS-Veranstaltungs- GmbH zum
31. Dezember 2018 wurde unter Beachtung der
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und der
ergänzenden Regelungen des GmbH-Gesetzes erstellt. Die
Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne
von § 267 (1) HGB.
Für die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
gewählt.
Den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sind gemäß § 265 (2) HGB
die entsprechenden Beträge des vorhergehenden
Geschäftsjahres gegenübergestellt.
Die Prinzipien der Bewertungsstetigkeit (§ 252
Abs. 1 Nr. 6 HGB) und der Darstellungsstetigkeit (§
265 Abs. 1 HGB) sind grundsätzlich beachtet worden.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung und Bilanzierung erfolgte unter
Beachtung der allgemeinen Bewertungsvorschriften der
§§ 252 bis 256a HGB sowie unter
Berücksichtigung der besonderen Ansatz- und
Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften
(§§ 268 bis 274, 277 bis 278 HGB). Sie ist
gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs.
2 S. 2 HGB ist beachtet worden.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert worden sind.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten
bilanziert. Soweit notwendig, wurden
Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet
und beinhalten alle erkennbaren Risiken, soweit diese im
abgelaufenen Geschäftsjahr wirtschaftlich verursacht
sind und mit einer Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme
zu rechnen ist.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen
wird eine Forderung gegen Gesellschafter in Höhe von
21 T€ (Vorjahr:21T€) ausgewiesen.
Sonstige Rückstellungen wurden für die
Kosten der Erstellung des Jahresabschlusses und der
Steuererklärungen für das Jahr 2018 gebildet.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren sowie Verbindlichkeiten, die durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind,
bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
IV. Sonstige Angaben
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2018 keine
eigenen Mitarbeiter beschäftigt.
Geschäftsführer/in der Gesellschaft waren
im Jahr 2018:
Frau Dr. med. Gisela Albrecht, Berlin bis zum 19.
November 2018
Herr Prof. Dr. med. Walter Schaffartzik, Berlin ab
01.01. Januar 2019
Herr Dr. med. Manfred Richter-Reichhelm, Berlin
Berlin, 19. März 2019
……………………………………………………………………..
KFS-Veranstaltungs-GmbH
Walter Schaffartzik
Geschäftsführer
Manfred Richter-Reichhelm
Geschäftsführer
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2018 -
31.12.2018
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 21.365,59 EUR.
1.1.2017 -
31.12.2017
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 21.365,59 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
N
gez. Schaffartzik
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.07.2019 festgestellt.
|