BELA
Hallenbau GmbH
Hamm
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
146.484,00 |
174.069,00 |
| I.
Sachanlagen |
146.484,00 |
174.069,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
767.015,83 |
1.024.776,26 |
| I.
Vorräte |
458.205,33 |
491.760,08 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
29.477,59 |
127.241,75 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
-51.364,91 |
39.517,69 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
279.332,91 |
405.774,43 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.273,22 |
6.720,87 |
| Aktiva |
917.773,05 |
1.205.566,13 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
84.778,42 |
104.920,21 |
| I.
eingefordertes Kapital |
13.000,00 |
13.000,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.000,00 |
-12.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
37.920,21 |
61.794,46 |
| III.
Jahresüberschuss |
33.858,21 |
30.125,75 |
| B.
Rückstellungen |
54.002,14 |
27.906,66 |
| C.
Verbindlichkeiten |
778.992,49 |
1.072.739,26 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
735.236,86 |
1.016.797,21 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
43.755,63 |
55.942,05 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
4.126,99 |
0,00 |
| Summe
Passiva |
917.773,05 |
1.205.566,13 |
Anhang
zur Handelsbilanz zum 31. Dezember 2023
der BELA Hallenbau GmbH
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften
wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung und der Offenlegung des Jahresabschlusses
wurden in Anspruch genommen.
1.1 Gliederung des Jahresabschlusses
Die Gliederung der Bilanz wurde gem. § 266 HGB
und der Gewinn- und Verlustrechnung gem. § 275 HGB
vorgenommen.
1.2 Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt
ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Das Anlageverzeichnis weist nur Grundstücke aus,
die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu
dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals
sowie für immaterielle Vermögensgegenstände,
die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht
bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des
§ 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach §
250 HGB gebildet.
1.3 Bewertungsmethoden
Das Anlagevermögen wird mit den Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten vermindert um die
planmäßige Abschreibung angesetzt. Die
Abschreibungen werden linear vorgenommen. Die Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die unfertigen Leistungen sind zu Herstellungskosten
bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden
Wert angesetzt.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände
und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist
vorsichtig bewertete worden, namentlich sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden ist. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen erfolgte grundsätzlich
mit dem Nennwert. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem
allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
sind mit dem Nennwert angesetzt
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Bei der
Ermittlung von Rückstellungen mit einer Laufzeit von
mehr als einem Jahr wird davon ausgegangen, dass sich
Abzinsungsbeträge und künftige Kostensteigerungen
wertgleich gegenüberstehen. Die sonstigen
Rückstellungen beinhalten alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Herr Thomas Gattner
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.05.2025
festgestellt.
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