Roland Woschny GmbH
Motorstraße 34, 70499 Stuttgart, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Roland Woschny seit 20.2.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Roland Woschny GmbHGerlingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2010I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs- Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handeslsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt. Zum 1.1.2010 wurde auf die geänderten Vorschriften des neuen Handelsgesetzbuches nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMog) umgestellt. Umstellungseffekte ergaben sich hieraus keine. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Bilanzierungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Grundsätze der Bewertungs- und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunter-brechungen sind gemäß Artikel 67 (8) EGHGB nicht zu beachten. Die Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht angepasst. Im Jahresabschluß sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. Als Ausnahme von diesem grundsätzlichen Verrechnungsverbot wurde § 246 Abs. 2 S. 2 HGB beachtet und angewandt. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen sind im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Grundsätzen des § 250 HGB angesetzt. Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsansprüchen oder sonstige Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB werden, soweit vorhanden, in Ausübung des Wahlrechts gem. § 268 Abs. 7 HGB, im Anhang erläutert. Siehe hierzu III. 3. 2. Bewertungsmethoden Bei der Bewertung wird von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt sofern diese zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 410 € wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibung Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen. Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden, sofern vorhanden, wertberichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Ertragsteuern des Geschäftsjahres. Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. III. Angaben zur Bilanz 1. Angaben zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel dargestellt. Dieser ist in der Bilanz angefügt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (268 Abs. 2 HGB) Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 0,00 €. Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet, es ergibt sich ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag. Die bilanzielle Überschuldung wird durch die Rangrücktrittserklärung des Gesellschafters Roland Woschny, sein Darlehen in Höhe von 4.500,00 € betreffend, beseitigt. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren bestehen nicht (§ 285 Nr. 1 HGB). 2. Sonstige Pflichtangaben Haftungsverhältnisse und Verbindlichkeiten im Sinne des § 251 HGB bestehen zum Abschluss-stichtag keine. Die Zahl der durchschnittlichen Beschäftigungsverhältnisse im Geschäftsjahr beträgt:
Bezüglich der Größenmerkmale nach § 267 HGB wird festgestellt: Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Gewährte Vorschüsse oder Kredite an Mitglieder der Geschäftsführung i.S. von § 285 Nr. 9c HGB bestehen nur insoweit, als das dem Gesellschaftergeschäftsführer, Herrn Roland Woschny, ein Verrechnungskonto mit einer Verzinsung in Höhe von 1 % p.a. eingeräumt wurde. Dies ist nachfolgend als Forderung gegenüber Gesellschaftern dargestellt. Forderungen gegenüber Gesellschaftern gem. § 42 Abs. 3 GmbHG bestanden am Abschlussstichtag in Höhe von 13.177,62 € (Vorjahr 7.451,91 €). Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern gem. § 42 Abs. 3 GmbHG bestanden am Abschlussstichtag in Höhe von 4.500,00 € (Vorjahr 4.500,00 €). Angaben zu den Mitgliedern des Geschäftsführungsorgans gem. § 285 Nr. 10 HGB: Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte - unverändert - geführt durch Herrn Roland Woschny, Feinblechner Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Angabe der Vergütung der Geschäftsführung unterbleibt gem. § 286 Abs. 4 HGB. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Verlust in Höhe von 28.238,87 € ( Verlustvortrag 36.682,34 € zuzüglich Jahresüberschuss 8.443,47 €) auf neue Rechnung vorzutragen.
Stuttgart-Weilimdorf, den 19.12.2011 Roland Woschny GmbH Roland Woschny , Geschäftsführer Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern1.1.2010 - 31.12.2010 Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 13.177,62 EUR. 1.1.2009 - 31.12.2009 Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 7.451,91 EUR. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2011 festgestellt. |
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