Muss
Bestattungshaus GmbH
Bonn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
342.836,50 |
381.155,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
294.179,00 |
350.393,00 |
| II.
Sachanlagen |
48.657,50 |
30.762,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
642.851,43 |
369.335,47 |
| I.
Vorräte |
54.575,07 |
23.394,24 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
418.026,84 |
210.947,71 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
170.249,52 |
134.993,52 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.277,31 |
3.085,20 |
| Aktiva |
987.965,24 |
753.576,17 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
39.106,31 |
47.767,62 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
456.769,79 |
456.769,79 |
| III.
Verlustvortrag |
434.002,17 |
461.604,96 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
8.661,31 |
-27.602,79 |
| B.
Rückstellungen |
11.400,00 |
18.475,50 |
| C.
Verbindlichkeiten |
937.458,93 |
687.333,05 |
| Passiva |
987.965,24 |
753.576,17 |
Anhang
Muss Bestattungshaus GmbH, Bonn
Anhang zum 31. Dezember 2021
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft firmiert unter Muss Bestattungshaus
GmbH mit dem Sitz in Bonn und ist beim Registergericht des
Amtsgerichts Bonn unter der Nummer HRB 24996 eingetragen.
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag eine
kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 264
Abs. 1 i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind
entsprechend den Gliederungsschemata der
§§ 266, 275 HGB erstellt, wobei für die
Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren zur
Anwendung kommt.
2.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2.1
Allgemeines
Der Jahresabschluss wurde gemäß der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB
aufgestellt. Darüber hinaus wurden die Vorschriften
des GmbHG beachtet. Die Grundsätze wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.
2.2
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
Die abnutzbaren immateriellen
Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu
Anschaffungs-/ Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige und außerplanmäßige
Abschreibungen angesetzt. Planmäßige
Abschreibungen werden degressiv oder linear auf der Basis
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen,
wobei die steuerlich zulässigen
Abschreibungssätze zugrundegelegt werden, soweit diese
handelsrechtlich zulässig sind.
Außerplanmäßige Abschreibungen werden
- bei abnutzbaren und nicht abnutzbaren Gegenständen
des Sachanlagevermögens - bei einer voraussichtlich
dauernden Wertminderung vorgenommen.
Geringwertige Vermögensgegenstände im Sinne
von § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG werden im Anschaffungsjahr
unter Annahme ihres gleichzeitigen Abgangs voll
abgeschrieben.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Umlaufvermögen
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren sowie
geleistete Anzahlungen sind mit den
Anschaffungskosten oder soweit nach dem Niederstwertprinzip
niedrigere beizulegende Werte zum Bilanzstichtag zu
berücksichtigen waren, mit diesen bewertet.
Die fertigen und unfertigen Erzeugnisse werden mit
den Herstellungskosten bewertet. In die Herstellungskosten
wurden die Materialeinzelkosten, die Fertigungseinzelkosten
sowie notwendige Teile der Gemeinkosten einbezogen.
Die in den Vorräten enthaltenen Bestandsrisiken
aus langer Lagerdauer und mangelnder Verwendbarkeit sind
durch entsprechende Abschläge berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nennwert bewertet. Risikobehaftete und uneinbringliche
Forderungen werden einzeln wertberichtigt bzw.
abgeschrieben. Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen sind berücksichtigt.
Liquide Mittel sind mit dem Nominalbetrag des
Kassenbestandes und der Bankguthaben angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind mit dem
Nominalzahlbetrag angesetzt.
Rückstellungen
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden grundsätzlich nach § 253 Abs. 2
HGB abgezinst. Sie berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Die erhaltenen Anzahlungen sind um die darin
enthaltene Umsatzsteuer vermindert.
Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert bewertet.
Passive Rechnungsabgrenzung
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind mit dem
Nennbetrag bewertet.
Fremdwährungspositionen
Fremdwährungspositionen werden zum
Bilanzstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs umgerechnet.
3.
Angaben zu Posten der Bilanz
3.1
Anlagevermögen
Auf die Aufstellung eines Anlagenspiegels wurde
gemäß § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB verzichtet.
Der aktivierte Firmenwert wird über eine
Nutzungsdauer von zehn Jahren abgeschrieben. Die
gewählte Nutzungsdauer ist in bestimmten internen und
externen Faktoren begründet. Insbesondere ist eine auf
der Stabilität der Branche und einem entsprechenden
Produktlebenszyklus beruhende Dauer der
Unternehmensfortführung zu erwarten.
3.2
Weitere Aktivposten
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
In den sonstigen Vermögensgegenstände sind
Beträge mit Restlaufzeiten von über einem Jahr
wie folgt enthalten:
Vorjahr
TEUR
TEUR
Forderungen gegenüber verbundenen
Unternehmen 68,8 80,9
3.3
Verbindlichkeiten
Nach Restlaufzeiten gliedern sich die
Verbindlichkeiten wie folgt:
Art der Verbindlichkeit
Gesamtbetrag
davon mit einer Restlaufzeit
Vorjahr
zum
31.12.2021
kleiner 1 J.
1 bis 5 J.
grösser 5 J.
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
gegenüber
Kreditinstituten 24,4 0,0 24,4 0,0 14,2
erhaltene
Anzahlungen 78,6 0,0 0,0 78,6 89,2
aus Lieferungen und
Leistungen 30,4 30,4 0,0 0,0 47,8
gegenüber verbundenen
Unternehmen 588,2 0,0 588,2 0,0 341,1
gegenüber
Gesellschaftern 198,1 0,0 198,1 0,0 169,8
sonstige
Verbindlichkeiten 17,7 17,7 0,0 0,0 25,2
Summe
937,4
48,1
810,7
78,6
687,3
Im Übrigen bestehen für
Lieferantenverbindlichkeiten im üblichen
Geschäftsverkehr branchenübliche
Eigentumsvorbehalte.
4.
Sonstige Angaben
4.1
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
Die Bilanz enthält folgende Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern:
Vorjahr
TEUR
TEUR
Forderungen in sonstige
Vermögensgegenstände 240,0 56,6
Verbindlichkeiten in sonstige
Verbindlichkeiten 198,1 169,8
4.2
Angaben zur Geschäftsführung
Die Geschäftsführung obliegt Herrn
Ferdinand Pfahl.
4.3
Angaben zu den beschäftigten Arbeitnehmern
Während des Geschäftsjahres wurden im
Durchschnitt 15 Mitarbeiter beschäftigt.
Rheinbach, den 20.01.2023
gez.
Ferdinand Pfahl
Geschäftsführer
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.02.2023
festgestellt.
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