Hammer Haustechnik GmbH
Jahnstraße 34, 86931 Prittriching, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Fabian Hammer seit 30.12.2025 | Geschäftsführer |
Johann Hammer seit 7.3.2024 | Geschäftsführer |
Manuela Hammer seit 23.2.2024 | Prokura |
Gudrun Hammer seit 7.9.2012 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Hammer Haustechnik GmbHPrittrichingJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar - um planmäßige Abschreibung vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen sind nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, sind diese angesetzt. Forderungen und Wertpapiere sind unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr liegen nicht vor. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Zum Bilanzstichtag sind Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von Euro 398.019,12 vorhanden (Vorjahr: Euro 121.614,73). Die liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten sind zum Nennwert angesetzt. Rückstellungen sind in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei sind eventuelle Kostensteigerungen bis zum Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr beträgt, erfolgt eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages werden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet. Die sonstigen Rückstellungen sind für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 2.609.978,16 (Vorjahr: Euro 1.752.973,97). Im Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von Euro 220.875,00 enthalten (Vorjahr: Euro 0,00). Abweichung von den bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden. Die Bilanz wurde nach Ergebnisverwendung aufgestellt. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr ist nicht zu verzeichnen. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz Die Rückstellung für Pensionen ist anhand eines versicherungsmathematischen Gutachtens nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Als Berechnungsgrundlagen dienten die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck. Erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen sind nicht zu berücksichtigen. Der in die Berechnung einfließende Zinssatz beträgt 1,82 %. Aufgrund der Neubewertung der laufenden Pensionszusagen im Jahr 2010 war eine Zuführung zu den Rückstellungen erforderlich. Dabei wird das Verteilungswahlrecht des Art. 67 Abs. 1 EGHGB in Anspruch genommen und der aufgrund der Neubewertung erforderliche Zuführungsbetrag über 15 Jahre angesammelt. Vom im Geschäftsjahr 2010 festgestellten Umstellungsbetrag gemäß § 67 EGHGB in Höhe von Euro 143.509,00 wird 1/15 als Zuführung zur Rückstellung im Geschäftsjahr gebucht. Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von Euro 8.458,00. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt (§ 253 Abs. 6 HGB n. F.). Sonstige Pflichtangaben Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 28. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt: Herr Johann Hammer, Prittriching Weitere Organe waren nicht bestellt. Prittriching, den 10. September 2024 Johann Hammer (Geschäftsführer) sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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