Berghoff
GmbH
Paderborn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
44.696,00 |
703.073,80 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6,00 |
6,00 |
| II.
Sachanlagen |
44.690,00 |
703.067,80 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.284.210,33 |
2.691.977,51 |
| I.
Vorräte |
26.926,54 |
1.580.204,62 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.237.595,11 |
1.057.236,02 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.142.345,07 |
590.643,47 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
19.688,68 |
54.536,87 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
255,00 |
9.091,72 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
114.419,13 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.329.161,33 |
3.518.562,16 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
212.510,73 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
139.419,13 |
5.739,97 |
| III.
Jahresüberschuss |
326.929,86 |
-133.679,16 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
114.419,13 |
| B.
Rückstellungen |
47.400,00 |
23.100,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.069.250,60 |
3.495.462,16 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.069.250,60 |
3.078.697,25 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.329.161,33 |
3.518.562,16 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 201
4
:
A. Allgemeines
Der Jahresabschluss der BergHOFF GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs (§264 a HGB) aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgte nach den gesetzlichen
Vorschriften.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt.
Die Größenmerkmale nach § 267 Abs.
1 HGB klassifizieren die Gesellschaft als kleine
Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1 HGB).
Für den Anhang gemäß § 284 HGB
ff wurden die größenabhängigen
Erleichterungen des § 288 HGB für kleine
Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses: keine
B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
1. Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
2. Die Bewertung der
Vorräte erfolgt zu Einstandspreisen unter
Berücksichtigung von Abschlägen für das
Alter, wobei das Niederstwertprinzip beachtet wird. Als
Verbrauchsfolge wird hier regelmäßig
unterstellt, dass die zuerst bestellten Rohstoffe auch
zuerst verarbeitet werden. (Fifo Methode).
3. Die
fertigen Erzeugnisse wurden mit Herstellungskosten
bewertet. Minderwertige Erzeugnisse werden auf ihren beim
Bilanzstichtag festzulegenden Wert abgeschrieben.
4.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit ihren
Nennwerten gemäß dem Nominalwertprinzip
bilanziert. Forderungen wurden unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken bewertet.
5.
Guthaben an inländischen Zahlungsmitteln werden
zu Nominalwerten zum Bilanzstichtag bewertet.
6. Für ungewisse Verbindlichkeiten und sonstige
erkennbare Risiken wurden sonstige
Rückstellungen in angemessener Höhe
bebildet. Sie wurden mit dem Betrag, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung aller
erkennbaren Risiken notwendig ist, bewertet.
7. Die übrigen
Verbindlichkeiten wurden mit
Erfüllungsbeträgen bilanziert.
Fremdwährungsrechnungen wurden zu dem am
Bilanzstichtag maßgebenden Wechselkurs in Euro
umgerechnet.
C. Erläuterung zur Bilanz
Umlaufvermögen
Sämtliche Forderungen haben eine Laufzeit von
weniger als einem Jahr.
Ergebnisverwendung
Die GmbH weist für das Berichtsjahr einen
Jahresüberschuß in Höhe von €
326.929,86 aus. Der Verlustvortrag zum 31.12.2013
betrug € 139.679,13.
Die Gesellschafterversammlung beschließt
einstimmig den Bilanzgewinn in Höhe von €
187.510,73 auf neue Rechung vorzutragen.
Erläuterungen zu den Verbindlichkeiten:
Die Verbindlichkeiten sind sämtlich innerhalb
eines Jahres fällig.
Eine Sicherung durch Pfandrechte und ähnliche
Rechte besteht nicht.
Zum Bilanzstichtag bestanden keine
Eventualverbindlichkeiten.
D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechung
1. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt.
2. Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
(§ 285 Nr. 7 HGB) : < 50.
E. Sonstige Angaben
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans:
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
Moses Aslan, Hövelhof
(Gesellschafter-Geschäftsführer,
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit) geführt.
Beschluss zum Jahresabschluss per 31. Dezember 201
4
Die Gesellschafterversammlung stellt den
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 in der Fassung vom
21.März 2016 einstimmig fest. Der
Geschäftsführung wird für ihre
Tätigkeit im Geschäftsjahr 2014 einstimmig
Entlastung erteilt.
Hövelhof, 24. März 2016
Moses Aslan
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.03.2016 festgestellt.
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