WeProLo Wein - Promotion - Logistik GmbHLiquidiert
10318 Berlin, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
WeProLo Wein - Promotion - Logistik GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009BILANZ
ANHANGDie Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB. Für die Gesellschaft besteht gemäß § 238 Abs. 1 HGB Buchführungspflicht. Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle erfolgte im Geschäftsjahr nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung. Die Zahlen des Vorjahresabschlusses sind auf den Konten richtig vorgetragen. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Die Vermögensgegenstände sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches. Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß § 266 HGB in Kontenform. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres in € angegeben. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten deren Vereinnahmung im Jahresabschluss erfasst. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Bilanzierungsverbote gemäß § 248 Abs. 1 und Abs. 2 HGB wurden beachtet. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet worden, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. Immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und Sachanlagen werden zu den Anschaffungskosten und, soweit abnutzbar, abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der nach den steuerlichen Bestimmungen zugelassenen Zeiträume zeitanteilig und linear vorgenommen. Bei beweglichen Vermögensgegenständen wird im Jahr der Anschaffung die Abschreibung pro rata temporis berechnet. Bei selbständig nutzbaren Vermögensgegenständen, deren Anschaffungskosten den Betrag von € 150,00 über- und den Betrag von € 1.000,00 nicht übersteigen, wird seit dem Wirtschaftsjahr 2008 die Poolabschreibung des § 6 Abs. 2 EStG angewandt, weil und solange dies nicht zu einem wirtschaftlich unzutreffendem Ergebnis führt. Diese Vermögensgegenstände werden pro Jahr in einem Sammelposten erfasst, deren Anschaffungskosten in gleichen Raten über 5 Jahre als Abschreibungsaufwand berücksichtigt werden Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bewertet. Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten ist gemäß § 250 Abs. 1 HGB Aufwand ausgewiesen, der Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag betrifft. Das Stammkapital wurde zum Nennkapital angesetzt. Rückstellungen sind gem. § 249 Abs. 1 HGB in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der Rückstellung notwendig ist. Die Auflösung erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen ausgewiesen. Als passiver Rechnungsabgrenzungsposten sind gemäß § 250 Abs. 2 HGB Einnahmen ausgewiesen, die einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände weisen in Höhe von € 8.567,61 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr, im übrigen eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr aus. Die Rückstellungen und Verbindlichkeiten weisen in Höhe von € 1.530,00 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr, im übrigen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auf. Die bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin haben sich im Wirtschaftsjahr wie folgt entwickelt:
Wegen des Jahresfehlbetrages wurden im Wirtschaftsjahr keine Steuerrückstellungen gebildet. Die Verbindlichkeiten aus Steuern betragen € 1.676,98. Geschäftsführer der Gesellschaft war im Wirtschaftsjahr Herr Dirk Siemer.
Dirk Siemer (Geschäftsführer) Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28.06.2011 |
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