Soester Glasdruck GmbHLiquidiert

Blumenstraße 27, 45721 Haltern am See, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 5415
Eingetragen
25.4.2001
Branche
Großhandel mit FlachglasGroßhandel mit keramischen Erzeugnissen und GlaswarenBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Veredelung von Gläsern sowie der Handel mit Glasartikeln aller Art. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen.

Historie

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Management

NameRolle
Elisabeth Palacek
seit 12.12.2011
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Soester Glasdruck GmbH

Haltern

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 15.11.2011

Bilanz

Aktiva

15.11.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 451,84 1.644,00
I. Sachanlagen 451,84 1.644,00
B. Umlaufvermögen 75.910,33 74.472,63
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 67.570,14 67.316,86
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 8.340,19 7.155,77
C. Rechnungsabgrenzungsposten 234,98 522,30
Bilanzsumme, Summe Aktiva 76.597,15 76.638,93

Passiva

15.11.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 50.577,46 42.753,79
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 17.753,79 10.692,09
III. Jahresüberschuss 7.823,67 7.061,70
B. Rückstellungen 14.487,86 12.752,06
C. Verbindlichkeiten 11.531,83 21.133,08
Bilanzsumme, Summe Passiva 76.597,15 76.638,93

Anhang

Allgemeine sowie rechtliche Grundlagen der Aufstellung des Jahresabschlusses

Die Soester Glasdruck GmbH ist als kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 HGB verpflichtet gemäß § 264 ff. HGB einen Jahresabschluss aufzustellen und um einen Anhang zu erweitern. Auf die Aufstellung eines Lageberichtes konnte verzichtet werden. Die Aufstellung erfolgte unter Anwendung der gesamten Vorschriften zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) Art. 66 III. S. 6 EGHGB.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. HGB) aufgestellt und beachtet ggf. die besonderen Anforderungen des GmbH-Gesetzes.

Die Bilanz wurde unverändert gegenüber dem Vorjahr gemäß den §§ 265 ff. HGB gegliedert.
Die unveränderte Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 275 ff. HGB und wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des Vorjahres überein. Die Vermögensgegenstände werden einzeln und vorsichtig bewertet. Insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres werden unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Die auf den Vorjahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Wertansätze sind daher mit denen des Vorjahres grundsätzlich vergleichbar.

Angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer bilanziert. Nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Als Abschreibungsmethode kommt die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden unter Ausschöpfung der steuerlichen Regelungen bilanziert.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Steuerrückstellungen werden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme unter Berücksichtigung geleisteter Vorauszahlungen gebildet.

Die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften werden für alle bei vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken nur in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.

Sonstige Angaben


Geschäftsführung

Zur Geschäftsführung ist bestellt: Frau Elisabeth Palacek.

Angaben zur Vergütung der Geschäftsführung unterbleiben im Hinblick auf die Befreiungsvorschrift nach § 286 Abs. 4 HGB.

 

Haltern, den  18. März 2013

gez. Elisabeth Palacek

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.03.2013 festgestellt.

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