Soester
Glasdruck GmbH
Haltern
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 15.11.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
15.11.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
451,84 |
1.644,00 |
| I.
Sachanlagen |
451,84 |
1.644,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
75.910,33 |
74.472,63 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
67.570,14 |
67.316,86 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.340,19 |
7.155,77 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
234,98 |
522,30 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
76.597,15 |
76.638,93 |
Passiva
|
|
15.11.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
50.577,46 |
42.753,79 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
17.753,79 |
10.692,09 |
| III.
Jahresüberschuss |
7.823,67 |
7.061,70 |
| B.
Rückstellungen |
14.487,86 |
12.752,06 |
| C.
Verbindlichkeiten |
11.531,83 |
21.133,08 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
76.597,15 |
76.638,93 |
Anhang
Allgemeine sowie rechtliche Grundlagen der Aufstellung
des Jahresabschlusses
Die Soester Glasdruck GmbH ist als kleine
Gesellschaft im Sinne des § 267 HGB verpflichtet
gemäß § 264 ff. HGB einen Jahresabschluss
aufzustellen und um einen Anhang zu erweitern. Auf die
Aufstellung eines Lageberichtes konnte verzichtet werden.
Die Aufstellung erfolgte unter Anwendung der gesamten
Vorschriften zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
Art. 66 III. S. 6 EGHGB.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 242 ff. HGB) aufgestellt und beachtet ggf.
die besonderen Anforderungen des GmbH-Gesetzes.
Die Bilanz wurde unverändert gegenüber dem
Vorjahr gemäß den §§ 265 ff. HGB
gegliedert.
Die unveränderte Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 275 ff. HGB und
wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des Vorjahres überein. Die
Vermögensgegenstände werden einzeln und
vorsichtig bewertet. Insbesondere sind alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind berücksichtigt, selbst wenn diese erst
zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung
des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind
nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag
realisiert waren. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres werden unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt. Die auf den Vorjahresabschluss
angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
beibehalten. Die Wertansätze sind daher mit denen des
Vorjahres grundsätzlich vergleichbar.
Angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Die
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer bilanziert.
Nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung
werden außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen.
Als Abschreibungsmethode kommt die lineare Absetzung
für Abnutzung zur Anwendung.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden unter
Ausschöpfung der steuerlichen Regelungen bilanziert.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Erkennbare
Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen, das
allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Der
Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennwert angesetzt.
Steuerrückstellungen werden in Höhe der
voraussichtlichen Inanspruchnahme unter
Berücksichtigung geleisteter Vorauszahlungen gebildet.
Die
Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
werden für alle bei vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung erkennbaren Risiken nur in der Höhe
angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind sämtlich innerhalb
eines Jahres fällig.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind sämtlich innerhalb
eines Jahres fällig.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Zur Geschäftsführung ist bestellt: Frau
Elisabeth Palacek.
Angaben zur Vergütung der
Geschäftsführung unterbleiben im Hinblick auf die
Befreiungsvorschrift nach § 286 Abs. 4 HGB.
Haltern, den 18. März 2013
gez. Elisabeth Palacek
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.03.2013 festgestellt.
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