SGV
Servicegesellschaft Viersen mbH
Viersen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
99.981,00 |
136.675,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
99.199,00 |
135.893,00 |
| III.
Finanzanlagen |
780,00 |
780,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
606.149,42 |
563.707,80 |
| I.
Vorräte |
14.547,80 |
15.285,16 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
333.822,30 |
376.223,98 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
3.717,87 |
1.186,49 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
257.779,32 |
172.198,66 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.827,00 |
1.119,51 |
| Aktiva |
709.957,42 |
701.502,31 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
504.168,15 |
486.696,04 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
5.677,51 |
5.677,51 |
| III.
Gewinnrücklagen |
14.684,92 |
14.684,92 |
| IV.
Gewinnvortrag |
441.333,61 |
424.762,12 |
| V.
Jahresüberschuss |
17.472,11 |
16.571,49 |
| B.
Rückstellungen |
99.106,61 |
121.305,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
106.682,66 |
93.501,27 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
106.682,66 |
91.422,31 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
2.078,96 |
| Passiva |
709.957,42 |
701.502,31 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die SGV Servicegesellschaft Viersen mbH, Viersen, ist
beim Handelsregister des Amtsgerichtes Mönchengladbach
unter der Nummer HRB 10396 eingetragen. Sie ist eine kleine
Kapitalgesellschaft entsprechend Absatz 1 der
Größenklassenkriterien des § 267 HGB. Der
Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde nach den Gliederungs-,
Bewertungs- und Ausweisvorschriften des dritten Buches des
Handelsgesetzbuches unter Beachtung der ergänzenden
Vorschriften für Kapitalgesellschaften erstellt.
Sofern gesetzlich zulässig, wurde von den
Erleichterungsmöglichkeiten für kleine
Kapitalgesellschaften hinsichtlich der Gliederungs- und
Ausweisbestimmungen Gebrauch gemacht. Die Gewinn- und
Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanz enthält sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten.
Die Bilanz entspricht der gemäß § 266
Absatz 2 und 3 HGB vorgeschriebenen Gliederung. Die Gewinn-
und Verlustrechnung wurde gemäß § 275
Absatz 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Bei der Bewertung von
Vermögensgegenständen, Verbindlichkeiten und
Rückstellungen sind die gesetzlichen Vorschriften
(§§ 252 bis 256 HGB und §§ 265 und 283
HGB) beachtet worden. Sämtliche zu bilanzierenden
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Die Bewertung der Vermögens- und
Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den
Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung Rechnung.
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagevermögen werden grundsätzlich zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt, wobei die Abschreibungen nach
der linearen Methode über die voraussichtliche
Nutzungsdauer vorgenommen werden. Für Geschirr,
Bestecke und Gläser wurde ein Festwert gebildet.
Vermögensgegenstände mit einem Wert von
€ 250 bis einschließlich € 1.000 werden in
einem Sammelposten bilanziert und über 5 Jahre linear
abgeschrieben. Der Wertansatz der Finanzanlagen erfolgte zu
Anschaffungskosten.
Die Vorräte wurden durch eine körperliche
Bestandsaufnahme ermittelt und unter Beachtung des
Niederstwertprinzips bewertet. Dabei wurde als
Verbrauchsfolge unterstellt, dass die zuerst beschafften
Güter zuerst verbraucht wurden. Die übrigen
Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten
bilanziert.
In den Sonderposten wurden die für
aktivierungsfähige Maßnahmen verwendeten
Investitionszuschüsse eingestellt. Sie stellen den
Finanzierungsgegenwert zu den unter dem Anlagevermögen
ausgewiesenen Anlagegütern dar, die mit den
Investitionszuschüssen beschafft wurden. Die
Auflösung erfolgt entsprechend der Nutzungsdauer der
geförderten Anlagengegenstände.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet.
Die übrigen Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
Die Rückstellung für
Altersteilzeitverpflichtungen wurde unter den sonstigen
Rückstellungen ausgewiesen. Im Vorjahr erfolgte der
Ausweis unter den Rückstellungen für Pensionen
und ähnlichen Verpflichtungen. Eine Anpassung des
Vorjahresbetrages wurde vorgenommen (T€ 55).
III. Einzelangaben zur Bilanz
1. Aktivposten
Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit
bis zu einem Jahr.
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen
werden keine Ansprüche ausgewiesen, die erst nach dem
Bilanzstichtag rechtlich entstanden sind (§ 268 Abs. 4
Satz 2 HGB).
Unter den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen werden mit €
127.853,43 (Vorjahr: € 110.961,17) Forderungen gegen
den Gesellschafter, die Seniorenzentrum der Evangelischen
KirchengemeindeViersen gGmbH, Viersen, ausgewiesen.
2. Passivposten
Unter den Verbindlichkeiten werden keine
Ansprüche ausgewiesen, die erst nach dem
Bilanzstichtag rechtlich entstehen (§ 268 Abs. 5 Satz
3 HGB).
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr und sind unbesichert.
IV. sonstige Angaben
Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber der
Arbeitnehmerschaft bestehen bei der Kirchlichen
Zusatzversorgungskasse Dortmund (KZVK). Die KZVK ist eine
rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts.
Zweck der Anstalt ist es, Arbeiternehmern der Beteiligten
im Wege privatrechtlicher Versicherung eine
zusätzliche Alters-, Berufsunfähigkeits-,
Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu
gewähren. Die KZVK ist als Anstalt des
öffentlichen Rechts keine im Wettbewerb stehende
Einrichtung.
Die Altersversorgung wird durch Beiträge
finanziert. Der Beitrag ist in Höhe von 6 % des
zusatzversorgungspflichtigen Entgelts zu zahlen. Im
Berichtsjahr betrug die Höhe der verbeitragten
Löhne und Gehälter T€ 1.991 (Vorjahr:
T€ 1.901).
Die Gesellschaft beschäftigte im Jahr 2023
durchschnittlich 110 Arbeitnehmer.
Nach § 285 Nr. 25 HGB betrugen die
Anschaffungskosten der verrechneten
Vermögensgegenstände T€ 24. Der beizulegende
Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände
betrug T€ 26. Der Erfüllungsbetrag der
verrechneten Schulden belief sich auf T€ 55.
Die Gesellschaft ist 100%ige Tochter des
Seniorenzentrums der Evangelischen Kirchengemeinde Viersen
gGmbH, Viersen. Die Organe der Gesellschaft sind:
- Geschäftsführung
- Kuratorium
- Gesellschafterversammlung
Geschäftsführer der Gesellschaft war im
Berichtszeitraum Martin Stoof, Viersen.
Von der Befreiungsvorschrift des § 286 Abs. 4
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Dem Kuratorium der Gesellschaft gehörten im Jahr
2023 an:
- Herr Hans Bretschneider, Pfarrer, Viersen
(Vorsitzender, bis 31.5.2023)
- Herr Hans-Henning v. Bassewitz, Richter a.D.,
Viersen (Vorsitzender, ab 1.6.2023)
- Frau Kathrin Jabs-Wohlgemuth, Pfarrerin, Viersen
(ab 10.10.2023)
- Herr Günter Freudenberg, Vermessungsingenieur,
Viersen
- Frau Beate Müller, Dozentin, Viersen
- Herr Ulrich Schäfer, Journalist i. R., Viersen
Auf Beschluss der Gesellschafterversammlung vom
13.11.2023 wurde der Jahresabschluss zum
31.12.2022 festgestellt. Es wurde weiterhin
beschlossen, den Jahresüberschuss des
Geschäftsjahres 2022 auf neue Rechnung vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Viersen, den 21. Mai
2024
gez.:
Martin Stoof, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.08.2024
festgestellt.
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