BwFuhrparkService GmbH

Am Turm 42, 53721 Siegburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Siegburg HRB 6546
Vorher
Bw FuhrparkService GmbH
Eingetragen
25.6.2002
Branche
Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger mittels CarsharingManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem AnteilsbesitzBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Die Entwicklung eines übergreifenden Flottenmanagement-Systems und die Übernahme von Mobilitäts- und Flottenmanagementaufgaben für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung. Im Rahmen des § 2 ist die Gesellschaft auch berechtigt, derartige Leistungen gegenüber Dritten zu erbringen, soweit sichergestellt bleibt, dass die Gesellschaft im Wesentlichen für den Bund tätig wird.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Sebastian Dr. Müller
seit 13.6.2025
Prokura
Prokura
Prokura
Dennis Geers
seit 17.7.2023
Geschäftsführer
Alix Dr. Nickel
seit 8.9.2022
Prokura
Ansgar Max
seit 8.9.2022
Prokura
Annerose Voigt
seit 12.11.2021
Prokura
Prokura
Christian Götsch
seit 23.3.2021
Prokura
Thomas Fischer
seit 26.7.2018
Geschäftsführer
Arne Bock
seit 20.4.2018
Prokura
Sebastian Zscheile
seit 2.8.2017
Prokura
Frank Hermerschmidt
seit 24.2.2017
Prokura
Thomas Fechner
seit 24.2.2017
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung
75.10%
Bundesrepublik Deutschland (Bundeseisenbahnvermögen)
24.90%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Bundesrepublik Deutschland
Germany
751.000 €
75.10%
Deutsche Bahn Aktiengesellschaft
Germany
249.000 €
24.90%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

BwFuhrparkService GmbH

Troisdorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Inhaltsverzeichnis

Lagebericht 2023

1. Nichtfinanzielle Erklärung 2023 (ungeprüft)

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

1. Bilanz zum 31. Dezember 2023

2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

3. Anhang für das Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2023

Anlagenspiegel

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

Lagebericht 2023

I. Grundlagen

a. Rechtliche Rahmenbedingungen des Unternehmens

Die BwFuhrparkService GmbH wurde am 6. Juni 2002 als organisationsprivatisierte Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland (Bund) gegründet. Sie führt die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

75,1 % der Anteile werden vom Bund direkt, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), gehalten. Die übrigen 24,9 % hält die Deutsche Bahn AG (DB AG), deren alleiniger Anteilseigner der Bund ist.

Grundlage der Leistungserbringung der BwFuhrparkService GmbH ist ein seit 1. Juli 2016 bestehender, unbefristeter Rahmenvertrag mit dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) zur Erbringung von Mobilitätsdienstleistungen für die Bundeswehr für handelsübliche (hü) und handelsübliche Fahrzeuge mit militärischer Sonderausstattung (hümS) im In- und Ausland. Der geschlossene Rahmenvertrag BwFuhrparkservice vom 25. Mai 2016 in der Fassung des ersten Änderungsvertrages vom 6. November 2020 über die Durchführung von Mobilitäts- und Flottenmanagementaufgaben für den Geschäftsbereich des BMVg sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Systems BwFPS wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 mit dem zweiten Änderungsvertrag vom 29. September 2022 neu gefasst. Ein dritter Änderungsvertrag befindet sich in der Mitzeichnung.

Seit 1. Juli 2017 besteht zudem ein unbefristeter Vertrag der BwFuhrparkService GmbH und der Verwaltung des Deutschen Bundestages "über die Disposition und Durchführung von Mandatsfahrten in Berlin und zum Flughafen Schönefeld/später Berlin - Brandenburg".

Im Rahmen eines Änderungsvertrages wurde dieser Vertrag und der Vertrag "über die Beförderung von Personen und Gepäck mit Fahrzeugen sowie Fahrerinnen und Fahrern zu protokollarischen Zwecken (Protokollfahrten)" am 25. Juni 2020 zusammengefasst und als Neufassung unterzeichnet.

Gegenstand dieses Vertrages ist nunmehr die Disposition und Durchführung von Mandatsfahrten für die Verwaltung des Deutschen Bundestages im Raum Berlin sowie von und zum Flughafen Schönefeld / Berlin - Brandenburg sowie die Beförderung von Personen sowie der Transport von Gepäck zwischen den von der Verwaltung des Deutschen Bundestages vorgegebenen Orten in Deutschland zu protokollarischen Zwecken.

b. Geschäftsmodell des Unternehmens

Als Inhouse-Gesellschaft des Bundes ist die BwFuhrparkService GmbH der Mobilitätsdienstleister der Bundeswehr und des Deutschen Bundestages.

Kern des Geschäftsmodells ist die Vermietung von Fahrzeugen an die Bundeswehr für ständige oder anlassbezogene Bedarfe zwischen einem Tag (Kurzzeitnutzung - KZN) bis zu mehreren Jahren (Langzeitnutzung - LZN) basierend auf einer auf Optimierung der Haushaltsmittel ausgerichteten Mobilitätsberatung. Die Fahrzeugpalette umfasst handelsübliche Motorräder, Personenkraftwagen (PKW), Großraumlimousinen (VAN), Lastkraftwagen (LKW), Kraftomnibusse (KOM) und Anhänger sowie handelsübliche Spezialfahrzeuge (hüSd) z. B. Flurförderzeuge, Baumaschinen, Krankenwagen und Feuerwehrfahrzeuge) bis hin zu Fahrzeugen mit militärischer Sonderausstattung (hümS). Geografisch erstreckt sich die Leistungserbringung im Kern auf Deutschland, aber auch auf Europa bis hin zu weltweiten Auslandseinsätzen der Bundeswehr bspw. in Jordanien oder Mali, wobei letzterer zum 31. Dezember 2023 beendet wurde. Die Leistungen schließen auch die Unterstützung der Bundeswehr im Rahmen einsatzgleicher Verpflichtungen wie der NATO Response Force (NRF)im Kontext VJTF (Very High Readiness Task Force) und Übungen im Ausland mit ein.

Die BwFuhrparkService GmbH unterhält dazu mit Stand 31. Dezember 2023 in Deutschland vier Dispositionscenter, 15 Servicecenter, 44 Servicestationen sowie 111 Schlüsseltresorstandorte (SB-Stationen) und ist mit Mobilitätscentern auch im Ausland in den (Einsatz-)Ländern Jordanien, Niger, in der Slowakei sowie in Litauen vertreten. In 2023 gab es temporär auch ein Serviceelement in Polen, um die dortige einsatzgleiche Verpflichtung zu unterstützen sowie bis zum dritten Quartal 2023 ein Mobilitätscenter in Mali.

Insgesamt reichen die fahrzeugbezogenen Dienstleistungen von der Erstellung individueller Fuhrparkkonzepte auf Standort-/Dienststellenebene bis hin zur Koordination von Instandsetzungsleistungen. Sämtliche Dienstleistungen sind darauf ausgerichtet, den Mobilitätsbedarf der Bundeswehr weltweit, umfassend, wirtschaftlich und gemessen am jeweiligen Bedarf zuverlässig zu decken.

c. Steuerung des Unternehmens

Die BwFuhrparkService GmbH hat als Inhousegesellschaft des Bundes ihr Handeln am Grundsatz der Wirtschaftlichkeit nach § 7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) auszurichten. Sie hat die rahmenvertraglich vereinbarten Anforderungen des Geschäftsbereichs BMVg auf einem hohen Qualitätsniveau unbedingt zu erfüllen und die zur Erfüllung dieser Anforderungen erforderlichen Leistungen wirtschaftlich zu erbringen. Die Steuerung des Unternehmens konkretisieren die mit dem Hauptgesellschafter abgestimmten und in einem strategischen Zielsystem festgehaltenen Zieldimensionen, Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit, Qualität, Attraktivität und Compliance.

Für die Weiterentwicklung der BwFPS GmbH bis zum Jahr 2028 hat sich die Unternehmensleitung ein strategisches Zielbild 2028 erarbeitet. Um dieses Zielbild zu erreichen, wurden sieben strategische Prioritäten gesetzt:

100 % Auftragserfüllung

Kosteneffizienz

datenbasierte Unternehmenssteuerung

Compliance

Nachhaltigkeit

Qualität

wertschätzende Unternehmenskultur.

Aktuell werden strategische Initiativen in allen Bereichen erarbeitet, die mit konkreten Maßnahmen auf die strategischen Prioritäten einzahlen. Die Unternehmenssteuerung und das dazugehörige Berichtswesen wurden auch im Jahr 2023 weiterentwickelt und werden im Zusammenhang mit der Ausarbeitung der strategischen Initiativen weiter ausgebaut. In Teilbereichen des Unternehmens (v.a. in den Operationsbereichen) finden bereits einmal im Monat sogenannte Management Business Review (MBR)- Meetings statt, in denen festgelegte Plankennzahlen mit dem Ist-Stand verglichen werden. Bei Abweichungen werden entsprechende "Deep-Dives" durchgeführt, in denen die Ursachen der Planabweichung methodisch eruiert und Gegenmaßnahmen definiert werden. Unverändert waren diese Arbeiten durch das Fehlen eines Business Warehouse und einer Analyseplattform in Folge des Cyber-Angriffes geprägt. Für Berichte und Analysen besteht dadurch kein systemdurchgängiger Zugriff auf die Daten der SAP-Systeme und der Dispositionssoftware DSW. Der Aufbau eines Business Warehouse mit Berichtsportal und einer entsprechenden Analyseplattform erfolgt nach Abschluss des Wiederanlaufprojekts für die SAP-Systeme und der Dispositionssoftware DSW. Für die Unternehmenssteuerung erfolgt bis dahin die Datenbereitstellung über manuelle Beladung auf einem SQL-Server.

Auf dem SQL-Server stellt der Bereich IT die Abrufdaten aus DSW, die Fahrzeugdaten aus SAP DBM, die Finanzdaten aus SAP FI und die Beschaffungsdaten aus SAP MM ohne Aufbereitung so bereit, wie sie in diesen Quellsystemen gespeichert sind. Der SQL-Server bietet die technischen Voraussetzungen, die Daten der verschiedenen Quellsysteme zentral, weitgehend automatisiert und für alle einheitlich zu Analysedatenquellen aufzubereiten. Am Aufbau von Analysedatenquellen wurde im Jahr 2023 gearbeitet.

Für die Unternehmenssteuerung wurden die grundlegenden Analysedatenquellen zum Fahrzeugstamm und zu den Leistungen (Abrufe) sowie die ersten komplexen Kennzahlen entwickelt. Diese Datenquellen erleichtern, stabilisieren und standardisieren das Berichtswesen und die Analysen vor allem für die Monatsberichte, MBR Kennzahlen und ad hoc-Anfragen. Die Datenquellen wurden so aufgebaut, dass mit ihnen zugleich auch die Vorarbeiten geleistet sind, um nach Abschluss des Wiederanlaufprojekts ein Business Warehouse mit Berichtsportal und entsprechender Analyseplattform aufzubauen. Organisatorisch wurde die Weiterentwicklung der Unternehmenssteuerung durch die Zusammenlegung der Aufgaben des Controllings und Data Analytics in einer Abteilung unterstützt.

Wie geplant wurden im Jahr 2023 für die Unternehmensplanung die Möglichkeiten der Datenbereitstellung, - verarbeitung und -speicherung des SQL-Servers genutzt, um weitere Planungsschritte und Datenauswertungen zu automatisieren. Neben einer weiteren Verbesserung der Nachfrageplanung und der Preislistenerstellung wurde vor allem eine mehrjährige Investitionsplanung aufgebaut. Sie ermöglicht über einen Planungshorizont von fünf Jahren, sowohl die Mittelherkunft für Investitionen zu berechnen als auch die Mittelverwendung durch Fahrzeugbeschaffungen abzubilden. Die mehrjährige Investitionsplanung erhöht damit zugleich auch die Qualität der Datenbasis für die Finanz- und Liquiditätsplanung.

d. Forschung und Entwicklung im Unternehmen

Als Dienstleistungsunternehmen hat die BwFuhrparkService GmbH im Geschäftsjahr 2023 keine berichtenswerten Aktivitäten in den Bereichen Forschung und Entwicklung entfaltet.

e. Stand der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männer an Führungspositionen [ungeprüft]

Die Zielgröße des Anteils an Frauen im Aufsichtsrat der BwFuhrparkService GmbH konnte wieder mit einem Anteil von 50 % (2022: 50 %) an den besetzten Mandaten erreicht werden.

Die unternehmensintern gesetzten Zielgrößen auf der ersten und zweiten Führungsebene betragen 25 %, und 15 %. Die erste Führungsebene umfasst dabei alle Führungskräfte die unmittelbar unter der Geschäftsleitung angesiedelt sind (Bereichsleiter und Abteilungsleiter) und die zweite Führungsebene umfasst alle Führungskräfte, welche unter der ersten Führungsebene organisiert sind. Im Jahr 2023 konnten die gesetzten Zielgrößen teilweise erfüllt werden. Der prozentuale Anteil an Frauen auf der ersten Führungsebene betrug 33 % (Vorjahr: 33 %), im Bereich der zweiten Führungsebene 14 % (Vorjahr: 15 %).

II. Nachhaltigkeit [ungeprüft]

Als Anlage zum Lagebericht ist die freiwillig erstellte nicht finanzielle Erklärung beigefügt.

III. Wirtschaftsbericht

a. Wesentliche externe Einflussfaktoren

Auch im Jahr 2023 haben die Lieferkettenprobleme, welche durch die COVID-19- Pandemie und den Ukraine-Krieg verursacht wurden, weiterhin den Geschäftsbetrieb der BwFuhrparkService GmbH beeinträchtigt.

Durch das stetig steigende Zinsniveau der Europäischen Zentralbank (EZB) konnten von Jahresbeginn an kontinuierlich Zinserträge erwirtschaftet werden. Aufgrund des Cash- und Anlagemanagements wurden die Anlagebeträge optimiert. Zur Maximierung der Zinserträge etablierte die BwFuhrparkService GmbH einen weiteren Bankpartner und führte somit mit allen Banken Termingeldanlagen bzw. ab dem 2. Quartal Tagesgeldanlagen durch. Die stichtagsbezogenen Gebühren für Guthaben sind zum 31. Dezember 2023, analog zum Vorjahr, nicht angefallen.

Die Entwicklung des Umsatzes hängt maßgeblich von der Preisentwicklung bei den fahrzeugbezogenen Beschaffungs- und Betriebsaufwendungen ab. Grund ist das Vergütungsmodell. Sowohl mit dem Geschäftsbereich BMVg als auch mit dem Deutschen Bundestag ist ein Selbstkostenerstattungspreis für die Jahresgesamtleistung vereinbart. Der Umsatz eines Jahres berechnet sich danach aus den Selbstkosten für die Jahresgesamtleistung zuzüglich eines Gewinnzuschlages auf die Selbstkosten und den kalkulatorischen Zinsen auf das betriebsnotwendige Kapital. Im Jahr 2023 sind so rund 80 % des Umsatzes durch die fahrzeugbezogenen Selbstkosten bestimmt. Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit der BwFuhrparkService GmbH liegt weiterhin in Deutschland. Damit beeinflusst die Preisentwicklung in Deutschland, wie sie aus den Indizes des Statistischen Bundesamtes abzulesen ist, zunächst die Selbstkosten und damit über das Vergütungsmodell den Umsatz der BwFuhrparkService GmbH. Der vom Statistischen Bundesamt berechnete harmonisierte Verbraucherpreisindex beispielsweise für den Kauf von neuen Personenkraftwagen stieg im Jahr 2023 um 6,3 % gegenüber dem Vorjahr. Die Indizes für Kraftstoffe sanken hingegen. Der Preisindex für Diesel ging um 11,3 % zurück und der für Benzin immerhin noch um 4,0 %. Bei Wartung und Reparatur von Fahrzeugen beschleunigte sich der Preisanstieg, sodass der Index für das Jahr 2023 um 8,4 % über dem Wert des Vorjahres liegt.

b. Entwicklung des Unternehmens

Die Leistungsbeziehung zwischen der BwFuhrparkService GmbH und dem Kunden Bundeswehr basiert im Wesentlichen auf der Basis langfristiger Vermietung von Fahrzeugen. Bestandsgefährdende Risiken existierten zu keiner Zeit. Gleichwohl war die Geschäftsentwicklung in 2023 von beschaffungsseitig weiterhin verstärkt bestehenden Lieferverzögerungen bei Fahrzeug-Herstellern durch gestörte Lieferketten betroffen.

Für das Geschäftsjahr 2023 wurde ein deutlicher Anstieg des Umsatzes sowie ein entsprechender Anstieg des Ergebnisses vor Steuern prognostiziert. Die Abweichung zwischen der tatsächlichen Entwicklung des Umsatzes und dem prognostizierten Wert resultiert im Wesentlichen aus der vorgesehenen Leistungserweiterung, die wegen der bestehenden Lieferverzögerungen nicht im geplanten Umfang durchgeführt werden konnte. Daneben blieben die Aufwendungen und durchgereichten Umsätze für Kraftstoff deutlich hinter den im Sommer 2022 bestehenden Erwartungen zurück. Grund war der Preisverfall bei Kraftstoffen aufgrund des Rückgangs des Rohölpreises ab September 2023.

Im Service-Segment hüms und hüSd werden die Eigenbestände infolge der vom Hauptgesellschafter beauftragten Leistungserweiterungen ausgebaut. Im Bereich handelsübliche Fahrzeuge sind gestiegene Bestände nachfrageinduziert und dienen als Maßnahme zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit angesichts der o. g. beschaffungsseitigen Restriktionen. Insbesondere wird eine temporär hohe Nachfrage nach VAN wegen pandemiebedingter Unterstützungsleistungen der Bundeswehr sowie intensiver Übungstätigkeit registriert; ein ausreichendes Fahrzeugangebot in dieser Gruppe wird sowohl durch höhere Eigenbestände als auch vermehrten Rückgriff auf externe Anmietung sichergestellt.

Auch der Verkauf von Fahrzeugen des Anlagevermögens blieb aufgrund der allgemein herrschenden Marktsituation auf weiterhin niedrigem Niveau, weil die Haltedauern von Fahrzeugen aufgrund herstellerseitiger Lieferverzögerungen verlängert wurden. Als Reaktion hierauf wird Mobilitätsbedarf der Bundeswehr bspw. in der Langzeitnutzung nicht durch Neufahrzeuge, sondern durch länger genutzte Bestandsfahrzeuge gedeckt.

Die Folgen der Cyber-Attacke im August 2020 waren auch im Berichtsjahr noch spürbar. Die etablierte IT-Zwischenlösung und die implementierten Ersatzprozesse führten zu erhöhtem Arbeitsaufwand sowie zu Einschränkungen von Datenaktualität und -konsistenz. Ein Schwerpunkt im Jahr 2023 lag darin, den Aufbau einer gehärteten IT-Infrastruktur und Systemlandschaft weiter voranzutreiben. Im Jahr 2023 konnte der geplante Meilenstein II, die Produktivnahme, vorbereitet, getestet und auditiert werden. In einem weiteren Meilenstein III wurde das System Ende März 2024 produktiv genommen und die IT-Zwischenlösung verlassen.

Im Jahr 2023 erfolgte durch den Gesellschafter BMVg eine weitere Einzahlung in die Kapitalrücklage der BwFuhrparkService GmbH in Höhe von 70,9 Mio. Euro. Mit den Erhöhungen des Eigenkapitals der Gesellschaft werden der Bundeswehr weitere moderne hümS- und hüSd-Fahrzeuge zur Verfügung gestellt. Für die BwFuhrparkService GmbH bedeutet dies eine Leistungserweiterung bei den stückzahlorientiert vorgehaltenen hümS-Fahrzeugen (Leistungserweiterung hümS). Darüber hinaus werden für die logistische Versorgung der Bundeswehr benötigte handelsübliche Mobilkräne, Feuerlöschfahrzeuge, Tankwagen u. a. beschafft.

Weiterhin werden identifizierte Fähigkeitslücken der Bundeswehr aus vorangegangenen Eigenkapitalerhöhungen durch den Zulauf von Fahrzeugen geschlossen. Mit Rettungsfahrzeugen für die Bundeswehrkrankenhäuser wurde das Portfolio der BwFuhrparkService GmbH erweitert.

Die Organisation wurde im Jahr 2023 weiterentwickelt. Im Rahmen der Umsetzung der IT-Strategie liegt der Tätigkeitsmittelpunkt der Abteilung IT-Infrastruktur darin, sich auf die Infrastruktur, im Zusammenhang mit der immer wichtiger werdenden Rolle der IT- Sicherheit auf die IT-Security zu fokussieren. Im Fokus der Aufgabenstellung steht die Übernahme einer aktiven Rolle in der Beratung und Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen durch Mitarbeitende der BwFuhrparkService GmbH.

Der Abteilung Application Management wird die Funktion Architecture Manager zugeordnet, damit die Betrachtung der Architektur in den IT-Prozessentwicklungen einen fokussierten Stellenwert erhält und ebenfalls mehr beratend Eingang findet.

Die Abteilung IT-Support & Site Services beinhaltet den klassischen Support, welcher sich durch eine Vielzahl von kurzen und unterschiedlichen unterstützenden Aufgaben auszeichnet, und das Site Management, welches durch die Anforderungen aus der Fläche gekennzeichnet und mit großteils projekthaften spezialisierten Aufgabenstellungen (z. B. Umzug) mit längerer Dauer und höherer Komplexität befasst ist.

Das Team strategischer Einkauf wurde als eigene Organisationseinheit neu gegliedert und im Team Verkauf wurde die Gesamtverantwortung für Verkauf/Verwertung und Bereitstellung für Nachfolgefahrzeuge für Kunden gebündelt.

Die Abteilung Strategie und Controlling wurde neu aufgestellt und in Abteilung Controlling und Data Analytics umbenannt. Damit liegt das gesamte interne Berichtswesen und die Ermittlung benötigter Datenquellen gebündelt in einer Abteilung. Um Synergieeffekte der Abteilungen Controlling und Finanzen zu nutzen und besser für die bevorstehenden Migration auf SAP S/4 HANA aufgestellt zu sein, wurde zum Jahresbeginn 2024 die Controlling Abteilung in den neu gegründeten Bereich Finanzen integriert.

Seit 2017 ist die BwFuhrparkService GmbH im Inland in vier Regionen mit je einem Dispositionscenter (DC) (in Berlin, Bonn, Munster und Landsberg am Lech) gegliedert. Dort werden alle Tätigkeiten rund um die Disposition der Kundenaufträge durchgeführt. Für den direkten Kundenkontakt inkl. Übergaben und Rücknahmen der disponierten Fahrzeuge sowie die Betreuung der zugeordneten Fahrzeuge sind darüber hinaus die insgesamt 15 Servicecenter (SC) zuständig. Ergänzt wird die Aufbauorganisation durch weitere 44 Servicestationen (ST) mit Personal vor Ort bzw. SB-Stationen ohne Personal vor Ort. Die Anzahl der SB-Stationen lag Ende 2023 bei 111 SB-Stationen (Vorjahr: 112). Der leichte Rückgang lässt sich durch die Umwanldung einiger SBS in ST erklären.

Die Standortwahl der BwFuhrparkService GmbH orientiert sich daran, dass alle Soldatinnen und Soldaten an Standorten der Bundeswehr mit mehr als 200 Dienstposten nicht mehr als zehn Kilometer zur nächstgelegenen Station der BwFuhrparkService GmbH zurücklegen müssen, um ihren Mobilitätsbedarf decken zu können. Die hohe Anzahl an SBS sorgt dafür, dass dieses engmaschige Netz wirtschaftlich umgesetzt werden konnte. Über alle Standorte der Bundeswehr hinweg bietet die BwFuhrparkService GmbH ein Servicenetz an, das mit durchschnittlich 3,1 Kilometern einen deutlich kürzeren Weg zum Fahrzeug als in der Vergangenheit bietet.

Die Leistungserbringung in den Auslandseinsätzen der Bundeswehr erfolgt bei den größeren Einsätzen resp. Missionen über eigene Servicecenter (Forces Mobility Center - FMC) vor Ort. Diese Organisationselemente sind einsatzspezifisch auf die jeweiligen Anforderungen der Bundeswehr sowie die örtlichen Gegebenheiten ausgerichtet. Generelle Aufgabe eines FMC ist es, eine hohe Einsatzbereitschaft und Verfügbarkeit der im Einsatzgebiet bereitgestellten Fahrzeuge sicherzustellen sowie zuverlässig auslastungs- und kostenoptimierte Fahrzeuge an Einsatzkontingente auch unter Bildung örtlicher Einsatzpools zu vermieten. Die erbrachten Dienstleistungen unterliegen stetigen und abgestimmten Anpassungen an das Engagement der Bundeswehr im Rahmen von NATO-/EU- und UN-Missionen. Diese Entwicklungen haben unmittelbare Auswirkungen auf die Bereitstellung von ungeschützter Mobilität durch die BwFuhrparkService GmbH. Die BwFuhrparkService GmbH erbringt für den Einsatz "COUNTER DAESH" in Jordanien, für den Einsatz "MINUSMA" in Mali sowie im Rahmen der Unterstützung der einsatzgleichen Verpflichtung "Enhanced Forward Presence" in Litauen/Estland und ab 2023 in der Slowakei sowie temporär in Polen Mobilitätsdienstleistungen mit eigenen Servicemitarbeitenden vor Ort. Des Weiteren stellt die BwFuhrparkService GmbH für die deutschen Einsatzkontingente "UNIFIL", "EUROR Op ALTHEA" und "KFOR" Mobilitäts- und Serviceleistungen bereit und unterstützt hier sowohl von Deutschland aus sowie temporär aus dem jeweiligen Einsatzland.

Mit Stichtag 31. Dezember 2023 waren insgesamt 452 Fahrzeuge in Auslandsmissionen/-einsätzen bereitgestellt.

Des Weiteren unterstützt die BwFuhrparkService GmbH die Bundeswehr im Rahmen von Auslandsvorhaben. Diese finden größtenteils in Form von multinationalen Übungen im Ausland statt. Die BwFuhrparkService GmbH stimmt hierzu übungsspezifische Mobilitäts- und Servicekonzepte mit den DEU Truppenstellern sowie dem Logistikkommando der Bundeswehr ab und stellt die Mobilität im jeweiligen Land sicher.

Die BwFuhrparkService GmbH stellt der Bundeswehr aktuell 1.677 Elektro-Fahrzeuge (vollelektrisch und hybrid) zur Nutzung zur Verfügung. Neben dem generellen fortschreitenden Ausbau der Ladeinfrastruktur für batterieelektrische Fahrzeuge und Plug-in-Hybride in den Liegenschaften der Bundeswehr werden die mit den Ladestationen angebotenen Services, wie das Reservieren von Ladeplätzen durch den Einsatz smarter Ladestationen, initiiert. Das Grundlagenpapier zur Nutzung von Elektromobilität in der Bundeswehr wurde jüngst mit Beteiligung der BwFuhrparkService GmbH überarbeitet. In 2024 wird ein eigenes Ladebackend entwickelt, welches in die Kernsysteme integriert wird. Dieses dient als Grundlage für eine zukünftige lastabhängige und dispositionsabhängige Ladesteuerung der Fahrzeuge. Der Aufbau der Infrastruktur soll vsl. ab 2025 durch das BAIUDBw übernommen werden. Hier ist eine Zusammenarbeit mit der BIMA und einem Full-Service-Provider angestrebt.

Seit 1. Juli 2017 erbringt die BwFuhrparkService GmbH den Fahrdienst für die Mitglieder des Deutschen Bundestages. Zur Leistungserbringung hat die BwFuhrparkService GmbH eine eigene Betriebsstätte resp. einen qualifizierten Betriebsteil etabliert, dem das Personal sowie die Aufwendungen zugeordnet werden. Die Leistung wurde mit dem unternehmenseigenen Fuhrpark von 120 Fahrzeugen erbracht.

Im Jahr 2023 unterzog sich die BwFuhrparkService GmbH einem periodischen Wiederholungs-Audit. Das Audit dient als Bestätigung des in 2017 erworbenen Zertifikats nach der neuen DIN EN ISO 9001:2015. Die BwFuhrparkService GmbH hat den Nachweis erbracht, dass die BwFuhrparkService GmbH weiterhin die Anforderungen aus der DIN EN ISO 9001:2015 erfüllt und über ein gelebtes Qualitätsmanagementsystem verfügt.

c. Fuhrparkentwicklung

Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 39.994 neue Fahrzeuge (Vorjahr: 38.438) und 110 Altfahrzeuge (Vorjahr: 118) im Management der BwFuhrparkService GmbH.

Der Gesamtbestand an neuen Fahrzeugen teilt sich in die handelsüblichen Fahrzeuge (hü), hüSd und hümS auf.

Die Anzahl der hümS-Neufahrzeuge zum 31. Dezember 2023 betrug 10.356 Fahrzeuge und lag damit geringfügig über dem Vorjahresniveau (Vorjahr: 10.176). Im Jahr 2023 sind durch Eigenkapitalerhöhungen finanzierte Stromanhänger und Feuerlöschfahrzeuge zugegangen.

Diese Fahrzeuge werden überwiegend in der Langzeitnutzung durch die Bundeswehr abgerufen.

Zum 31. Dezember 2023 wurden der Bundeswehr sowohl in der Langzeitnutzung (LZN) als auch für den Kurzzeitnutzungsbedarf (KZN) 24.147 hü-Fahrzeuge (Vorjahr: 22.947) zur Verfügung gestellt.

Die Gesamtleistung in der KZN ist mit 2.004 (Vorjahr: 1.839) tsd. Vermiettagen im Jahr 2023 um ca. 9 % gestiegen. Die Nachfrageentwicklung in der KZN konnte sich im abgeschlossenen Geschäftsjahr wieder normalisieren.

In Folge des Nachfragerückgangs sind auch die Fremdanmietungen um 9 % reduziert worden (2023: 264 tsd. Tage; 2022: 291 tsd. Tage).

Im Berichtsjahr 2023 nahm das Durchschnittsalter der handelsüblichen Fahrzeuge mit 2,5 Jahren im Vergleich zum Vorjahr (2,2 Jahre) weiterhin zu. Der Anstieg ist auf die im Kontext der immer noch gestörten Lieferketten geänderten beschaffungs- und verkaufsseitigen Faktoren zurückzuführen (vgl. Abschnitt II.b. Entwicklung des Unternehmens).

d. Personalentwicklung

Bei der BwFuhrparkService GmbH waren 2023 durchschnittlich 857 (Vorjahr: 798) Mitarbeiter/-innen ohne Auszubildende und ohne Geschäftsführer angestellt. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 betrug die Anzahl der unternehmenseigenen Arbeitnehmer/-innen ohne Geschäftsführer und ohne Auszubildende 876 Mitarbeiter/innen (Vorjahr: 806). Die BwFuhrparkService GmbH bildet Fachinformatiker (w/m/d) und Kaufleute (w/m/d) im Büromanagement aus. 2023 begannen vier Auszubildende (w/m/d) bei der BwFuhrparkService GmbH ihre Berufsausbildung. Nach Abschluss ihrer Ausbildung konnten ebenfalls vier Auszubildende 2023 übernommen werden. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 nahmen somit acht Auszubildende (w/m/d) ihre Ausbildung wahr (Vorjahr: acht).

e. Steuerrungsrelevante Leistungsindikatoren

Als steuerungsrelevante Leistungsindikatoren werden als Hauptsteuerungsgrößen Umsatzerlöse und Ergebnis vor Steuern von der BwFuhrparkService GmbH verwendet. Es werden keine nichtfinanziellen Leistungsindikatoren zur Steuerung verwendet.

f. Ertragslage

Die BwFuhrparkService GmbH wendet gemäß § 275 Abs. 2 HGB das Gesamtkostenverfahren zur Darstellung der Ertragslage an. § 275 HGB sieht in der gesetzlich vorgegebenen Ausweisstruktur keine Zwischenergebnisdarstellung vor dem Ergebnis nach Steuern vor. Gleichwohl erfolgen zur besseren Beurteilung der Lage des Unternehmens auch Erläuterungen zu einem Betriebsergebnis sowie dem Ergebnis vor Steuern. Das Betriebsergebnis entspricht den saldierten Positionen des Umsatzes, der sonstigen betrieblichen Erträge, des Materialaufwands, des Personalaufwands, der Abschreibungen sowie der sonstigen betrieblichen Aufwendungen und des neutralen Ergebnisses.

Im Vergleich zum Vorjahr sind die Erträge 2023 um 11 % auf 490,8 Mio. Euro gestiegen (2022: 440,6 Mio. Euro). Die Erträge setzen sich aus den Umsatzerlösen und sonstigen betrieblichen Erträgen zusammen.

Die Umsatzerlöse 2023 erhöhen sich bereinigt um Erlösschmälerungen gegenüber dem Vorjahr (2022: 409,4 Mio. Euro) auf 463,5 Mio. Euro, was einem Anstieg um 13,2 % entspricht. Als wesentlichste Umsatzkomponente lagen die Erlöse aus Mobilitätsdienstleistungen (im Wesentlichen aus Vermietung von Fahrzeugen,) mit 385,0 Mio. Euro deutlich über dem Vorjahresniveau von 329,9 Mio. Euro. Es ist ein Anstieg um 17 % zu verzeichnen.

Der Kunde Bundeswehr nimmt überwiegend Langzeitmieten in Anspruch; deren Umsatzanteil 2023 ist auf 293,2 Mio. Euro (2022: 244,2 Mio. Euro) um 20 % gestiegen. Der Zuwachs resultiert aus einem mengen- und preisbedingten Anstieg und dem erweiterten Angebot zur Deckung des gestiegenen Gesamtbedarfs der Streitkräfte an hümS- und hüSd-Fahrzeugen (Leistungserweiterungen).

Die Umsatzerlöse aus der Vermietung von Fahrzeugen in der Kurzzeitnutzung stiegen nachfragebedingt von 55,5 Mio. Euro im Jahr 2022 auf 61,0 Mio. Euro im Jahr 2023 (vgl. Abschnitt II.c. Fuhrparkentwicklung). Der Anstieg geht hauptsächlich auf mehr inländische Übungen (z. B. Air Defender), Dienstreisen und zusätzliche Abrufe im Segment Übung Ausland zurück.

Hinsichtlich der Aufteilung nach Kundensegmenten entfielen 97 % auf Vermietungen an die Bundeswehr (2023: 372,2 Mio. Euro; 2022: 318,1 Mio. Euro) und 3 % auf Nicht- Bundeswehrkunden wie die Verwaltung des Deutschen Bundestages, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die BwBekleidungsmanagement GmbH (2023: 12,8 Mio. Euro; 2022: 11,7 Mio. Euro).

Die durch Fahrzeugverkäufe induzierten Umsatzerlöse erreichten 20,0 Mio. Euro (2022: 21,4 Mio. Euro) und lagen damit unter Vorjahresniveau. Der Kraftstoffumsatz verringerte sich preisbedingt auf 72,7 Mio. Euro (2022: 74,3 Mio. Euro). Die periodenfremden Umsätze sind im Vergleich zum Vorjahr gestiegen (2023: 5,8 Mio. Euro; 2022: 0,1 Mio. Euro). Darunter fallen nachfakturierte Vermietumsätze des Vorjahres und Erstattungen für Minderkilometer- und FullService-Leistungen im Rahmen von Vertragsendabrechnungen.

Erlösschmälernd wirkte sich zum einen die Rückstellungszuführung in Höhe von 15,8 Mio. Euro (2022: 16,7 Mio. Euro) für geschätzte Überzahlungen aus Kraftstoffumsätzen aus. Zum anderen besteht für 2023 eine Verpflichtung aus Rückforderungen der Bundeswehr wegen weiterer Überzahlungen in Höhe von ca. 5,7 Mio. Euro (Vorjahr: 0,3 Mio. Euro), die im Rahmen der Preisprüfungsberechnung ermittelt wurde und für die ebenfalls eine Rückstellung gebildet wurde. Die endgültige Feststellung des Preisprüfungsergebnisses erfolgt nach Prüfung durch das BAAINBw auf Basis des Jahresabschlusses im Laufe des Jahres 2024.

Gesamthaft ergibt sich gegenüber dem Vorjahr eine Umsatzsteigerung von 54,1 Mio. Euro; die ursprünglich für (das Geschäftsjahr) 2023 angestrebte Umsatzsteigerung konnte angesichts der geänderten Rahmenbedingungen nicht erreicht werden.

Die sonstigen betrieblichen Erträge beliefen sich auf 27,3 Mio. Euro (2022: 31,3 Mio. Euro) und setzen sich maßgeblich aus weiterbelasteten Schadensrechnungen (2023: 16,6 Mio. Euro; 2022: 17,1 Mio. Euro), Erträge aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen (2023: 6,6 Mio. Euro; 2022: 0 Mio. Euro) sowie Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen (2023: 3,8 Mio. Euro; 2022: 9,1 Mio. Euro) zusammen.

Den Erträgen stehen 2023 Aufwendungen von insgesamt 465,3 Mio. Euro (Material- und Personalaufwand, Abschreibungenund sonstige betriebliche Aufwendungen) entgegen. Das entspricht einer aufwandsseitigen Erhöhung um 9 % zum Jahr 2022 (428,4 Mio. Euro).

Der Materialaufwand erhöhte sich im Jahresvergleich um 4 % (2023: 238,6 Mio. Euro; 2022: 229,5 Mio. Euro). Er umfasst die Positionen Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren und Aufwendungen für bezogene Leistungen.

Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren beliefen sich auf 73,3 Mio. Euro (2022: 73,2 Mio. Euro).

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen lagen bei 165,3 Mio. Euro (2022: 156,3 Mio. Euro). Darin enthalten sind die folgenden Positionen und ihre Entwicklung:

Der Aufwand für Fahrzeugleasing, FullService und die kurzfristige Anmietung von Fahrzeugen ist gegenüber dem Vorjahr preisgetrieben leicht gesunken (2023: 86,0 Mio. Euro; 2022: 86,7 Mio. Euro). Durch den Kauf von Fahrzeugen hat sich in den vergangenen Jahren zwar der prozentuale Anteil der im Leasing befindlichen Fahrzeuge sukzessive reduziert und der Kaufanteil auf zuletzt 58 % (Vorjahr 56 %) erhöht. Absolut betrachtet nahm der reine Leasingaufwand u. a. aufgrund der mehrheitlich im Leasing beschafften hochpreisigen Fahrzeuge des Top-Down-Pakets um 8,7 Mio. Euro zu (2023: 66,7 Mio. Euro; 2022: 58,0 Mio. Euro).

Gleichzeitig verminderte sich 2023 die externe Anmietung von Fahrzeugen (größtenteils VAN, PKW und KOM) aufgrund einer gesunkenen Nachfrage auf 19,5 Mio. Euro (2022: 28,6 Mio. Euro).

Der Aufwand für Wartung/Reparaturen und Schäden ist mit insgesamt 60,0 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr angestiegen (2022: 50,4 Mio. Euro).

Der Personalaufwand lag mit 46,1 Mio. Euro um 19 % über Vorjahresniveau (2022: 38,6 Mio. Euro). Der Anstieg des Personalaufwands begründet sich neben vermehrten Einstellungen durch Gehaltssteigerungen im Rahmen der eingeführten Vergütungsstruktur sowie durch den abgeschlossenen, seit 01. Oktober 2022 geltenden Tarifvertrag für den Fahrdienst des deutschen Bundestages, der erstmals Auswirkungen auf ein gesamtes Geschäftsjahr hatte.

Die Abschreibungen des Jahres 2023 erhöhten sich auf 140,9 Mio. Euro (2022: 124,5 Mio. Euro). Der wesentliche Anteil an den Abschreibungen umfasst fahrzeugbezogene Abschreibungen. Infolge des weiteren, durch Kapitalrücklageerhöhungen finanzierten Kaufs von hümS- und hüSd-Fahrzeugen sind die Abschreibungen mit Fahrzeugbezug um 15,3 Mio. Euro gestiegen (2023: 136,6 Mio. Euro; 2022: 121,3 Mio. Euro).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 3,9 Mio. Euro gestiegen (2023: 39,7 Mio. Euro; 2022: 35,8 Mio. Euro). Die Steigerung liegt im Wesentlichen darin begründet, dass das Preisprüfungsergebnis für 2022 aufgrund der Nichtberücksichtigung der Zuführung zur Einzelwertberichtigung von Forderungen höher ausgefallen ist und im periodenfremden Aufwand zu erfassen war.

Das Betriebsergebnis (als Ergebnis vor Finanz- und Steuerergebnis) mit 25,5 Mio. Euro ist gegenüber dem Vorjahr angestiegen (2022: 12,3 Mio. Euro). In der Preisprüfungsberechnung erfolgt ab dem Geschäftsjahr 2023 eine wesentliche Umstellung. Veräußerungserlöse von hümS Fahrzeugen kürzen in der Preisprüfungsberechnung nicht mehr die Abschreibungen. Der Gesellschafter schafft damit einen höhere Innenfinanzierung für Fahrzeugkäufe.

Als Ergebnis vor Steuern verbleiben im Berichtsjahr 32,4 Mio. Euro (2022: 12,5 Mio. Euro).

Nach Abzug von Steuern vom Einkommen und Ertrag verbleiben als Jahresergebnis 21,3 Mio. Euro (2022: 6,8 Mio. Euro).

Insgesamt verliefen die Geschäfte 2023 aus Unternehmenssicht weiterhin günstig.

Gemäß Gesellschaftsvertrag erhält die DB AG nach Feststellung des Jahresabschlusses einen Betrag von acht Prozent auf ihre eingezahlte Stammeinlage. Der Anteil des Gesellschafters am Jahresergebnis wurde in den vergangenen Jahren in die Gewinnrücklage des Unternehmens eingestellt. Die Geschäftsführung der BwFuhrparkService GmbH beabsichtigt, auch für das Jahresergebnis 2023 die Einstellung des Anteils des Gesellschafters in die Gewinnrücklage vorzuschlagen. Die Einstellung dieses Anteils am Jahresergebnis 2023 in die Gewinnrücklage steht unter dem Vorbehalt eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung. Die Gesellschafterversammlung hat gemäß Gesellschaftsvertrag in den ersten acht Monaten über die Feststellung des Jahresabschlusses und der Gewinnverwendung zu beschließen.

g. Vermögenslage

Die Bilanzsumme ist im Vergleich zum Vorjahr mit 1.112,9 Mio. Euro gestiegen (2022: 993,7 Mio. Euro). Die Investitionstätigkeit der Gesellschaft war geprägt durch den Kauf und Zugang von Fahrzeugen im Wert von 187,8 Mio. Euro (2022: 92,3 Mio. Euro). Vor allem Lieferverzögerungen der Hersteller sind ursächlich für ein im Vorjahresvergleich zwar angestiegenes, aber im Vergleich zur Planung immer noch geringeres Volumen. Des Weiteren wurden 5,1 Mio. Euro in Betriebs- und Geschäftsausstattung (2022: 0,9 Mio. Euro) investiert. Immaterielle Vermögensgegenstände wurden für 0,6 Mio. Euro angeschafft (2022: 0,9 Mio. Euro).

Die Forderungen gegen die Bundeswehr haben sich zum Jahresende gegenüber dem Stand des Vorjahres leicht erhöht (2023: 122,2 Mio. Euro; 2022: 121,7 Mio. Euro). Die darin enthaltenen nicht fakturierten Leistungen betragen 4,8 Mio. Euro (2022: 14,1 Mio. Euro).

Die Vorräte haben sich zum Stichtag 31. Dezember 2023 auf 6,4 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr (2022: 2,9 Mio. Euro) im Wesentlichen durch die Aufstockung des Lagerbereichs für Ersatzteile und der zum Verkauf stehenden Fahrzeuge erhöht.

Das Eigenkapital der BwFuhrparkService GmbH beläuft sich auf 1.002,2 Mio. Euro (2022: 910,1 Mio. Euro). Die enthaltene Kapitalrücklage hat sich um 70,9 Mio. Euro erhöht (vgl. Abschnitt II.b. Entwicklung des Unternehmens). Der Anteil der eigenen Mittel an der Bilanzsumme (Eigenkapitalquote) betrug 90 % und hat sich gegenüber dem Vorjahr (2022: 92 %) verringert.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen umfassen 20,5 Mio. Euro (2022: 19,9 Mio. Euro). Bei den sonstigen Rückstellungen, die mit einer Gesamthöhe von 79,3 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen sind (2022: 59,4 Mio. Euro), handelt es sich vor allem um Verpflichtungen für Wartung, Reifen und Reparaturen sowie für geschätzte Überzahlungen aus Preisprüfung und Kraftstoffumsätzen.

h. Finanzlage

Der Finanzmittelbestand ist gegenüber dem Vorjahr mit 292,9 Mio. Euro (2022: 233,5 Mio. Euro) um ca. 59,4 Mio. Euro angewachsen. Der Finanzmittelbestand zum 31. Dezember 2023 enthält 198,1 Mio. Euro, die der Hauptgesellschafter in Vorjahren als Einzahlung zur Eigenkapitalerhöhung geleistet hat. Der Großteil der Mittel sind zur Finanzierung neuer hümS- und hüSd-Fahrzeuge vorgesehen. Der geplante Mittelabfluss erfolgt in Abhängigkeit der herstellerseitigen Produktionskapazitäten mit Zulauf der Fahrzeuge.

Die BwFuhrparkService GmbH erzielte im Berichtsjahr einen operativen Cashflow in Höhe von 161,6 Mio. Euro (2022: 87,0 Mio. Euro). Der Anstieg des operativen Cashflow resultiert insbesondere aus höheren Abschreibungen und Zuführungen zu den operativen Rückstellungen. Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit betrug saldiert 173,1 Mio. Euro (2022: 73,4 Mio. Euro).

Die Liquidität der Gesellschaft war über das gesamte Jahr uneingeschränkt gut.

i. Risiken

Ausgehend von dem entsprechend IDW PS 980 aufgebauten Compliance- Management-Systems (CMS) stand im Jahr 2023 dessen Härtung und Weiterentwicklung im Mittelpunkt. Basis des CMS bildet weiterhin die Null-Toleranz- Haltung gegenüber Korruption sowie der Grundsatz strikter Legalität, der die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorgaben für alle Handlungen, Maßnahmen, Verträge und unternehmensinternen Regeln beinhaltet. Damit ist jederzeit sichergestellt, dass sämtliches Handeln des Unternehmens in rechtlich einwandfreier Weise getätigt wird. Diese Haltung ist durch alle Unternehmensangehörigen aktiv vorzuleben und auch darauf ausgerichtet, die Vermögenswerte zu schützen und die Sitten, Traditionen und gesellschaftlichen Werte der jeweiligen Regionen und Kulturkreise, in denen die BwFuhrparkService GmbH aktiv ist, jederzeit zu achten.

Die BwFuhrparkService GmbH verfügt für die Gewährleistung der Beachtung gesetzlicher Normen und unternehmensinterner Vorgaben (sog. Complianceverantwortung) über eine Rechtsabteilung, in der nahezu alle Zuständigkeiten im Zusammenhang mit der Einhaltung rechtlicher Vorgaben gebündelt werden.

Dazu zählen die Funktionen der Compliance-Beauftragten, die auch Leiterin der Rechtsabteilung ist, des Referenten für Datenschutz- und des Koordinators für Arbeitssicherheit sowie des Referenten Risikomanagement & Interne Revision und weiterer (Vertrags-)Jurist*innen. Seit Juli 2023 übernimmt eine der Jurist*innen zusätzlich die Funktion der Compliance-Referentin, um die Compliance-Beauftragte bei der in Angriff genommenen Härtung des CMS zu unterstützen. Die Rechtsabteilung ist dem kaufmännischen Geschäftsführer, der die Abteilungsleitung kommissarisch bis Ende August 2022 wahrgenommen hatte, als Stabsabteilung direkt zugeordnet. Im Rahmen des Risikomanagement-Systems sind als sogenannte Risk Owner Führungskräfte mit Budget- und/oder disziplinarischer Verantwortung namentlich benannt. Diese sind für die Umsetzung des bereichsbezogenen Risikomanagements zuständig. Somit gehört es zu den elementaren Aufgaben jeder Managementfunktion, Risiken zu erkennen, zu bewerten, zu überwachen, zu steuern und die erforderlichen Maßnahmen entweder einzuleiten oder der Geschäftsführung anzutragen. Als wesentliche Härtungsmaßnahme des CMS wurde die Entwicklung eines Compliance- Schulungssystems in Angriff genommen, um das bisherige Belehrungssystem zu ergänzen und in Teilen zu ersetzen. Das Konzept sieht eine verpflichtende Basis- Schulung für alle Mitarbeitenden und spezielle Aufbauschulungen, die an Funktion und Verantwortung anknüpfen, vor. Das Konzept befindet sich bereits in der Umsetzung, erste Schulungen wurden durchgeführt. Die BwFuhrparkService GmbH verfolgt mit ihrem Risikomanagementsystem das Ziel, durch einen kontinuierlichen Prozess Überraschungen vorzubeugen, Risiken zu erkennen, zu beurteilen und zu steuern, um mit hinreichender Sicherheit das Erreichen der gesetzten Unternehmensziele zu gewährleisten. Hierbei wird der Begriff "Risiko" bei der BwFuhrparkService GmbH wie folgt definiert: "Risiko ist ein mögliches, zukünftiges Ereignis, das im Falle eines Eintritts Auswirkung auf die Ziele der BwFuhrparkService GmbH oder einzelner Organisationseinheiten hat.".

Den Kern der Aktivitäten im Risikomanagement bilden die Ereignis- bzw. Risikoidentifikation, die Risikobeurteilung, die Risikosteuerung, die Kontrollaktivitäten sowie das Berichtswesen.

Alle Mitarbeitenden der BwFuhrparkService GmbH sind aufgefordert, sich aktiv am Risikomanagement zu beteiligen. Führungskräfte stellen im Rahmen des kontinuierlichen Risikiomanagementprozesses Mitarbeitende mit besonderen Aufgaben dar. Sie identifizieren Risiken und bestimmen die Risikostrategie inkl. der Risikobereitschaft innerhalb des eigenen Verantwortungsbereichs und Entscheidungsrahmens und steuern die notwendigen Aktivitäten als Risikoinhaber.

Die Risikoinhaber sind verpflichtet, die von ihnen verantworteten Top-Risiken auf Unternehmensebene mindestens quartalsweise auf Vollständigkeit und Aktualität zu überprüfen und an den Referenten Risikomanagement zur Plausibilisierung und weiteren Verwendung zu melden. Auf Basis dieser quartartalsweisen Aktualisierung wird die Geschäftsführung, der Mehrheitsgesellschafter und der Aufsichtsrat regelmäßig über die aktuelle Risikolage der BwFuhrparkService GmbH informiert.

Die Bewertung der Risiken erfolgt nach einheitlichen Bewertungsprinzipien auf Nettobasis, also unter Berücksichtigung von implementierten und wirksamen Steuerungs- und Überwachungsinstrumenten. Die Auswirkungen von Risiken werden weitestgehend qualitativ bewertet nach den Kriterien Wahrnehmung der Auswirkungen, Erfüllung der Kundenanforderung, Gefährdungspotenzial für den Geschäftsbetrieb, Einfluss auf das Firmenimage, Erforderlichkeit der Einflussnahme durch die Geschäftsführung, Gesetzeskonformität und Einfluss auf den Fortbestand des Unternehmens. Für die identifizierten Risiken wurden jeweils Maßnahmen eingeleitet, welche die Risikosituation der BwFuhrparkService GmbH nachhaltig verbessern sollen. Für neu identifizierte Risiken wird, soweit belastbare Erkenntnisse vorliegen, anlassbezogen Vorsorge getroffen.

Um diese Risiken einer möglichst systematischen Bewertung zu unterziehen, werden Einschätzungen zum Bedeutungsgrad und zur Ausprägungsform getroffen. Der Bedeutungsgrad beschreibt den möglichen Einfluss des Einzelrisikos beispielsweise auf die Reputation, das Geschäftsmodell oder das Ergebnis. Bei der Ausprägungsform wird beurteilt, wie ausgeprägt oder verdichtet die Informationen sind, die auf das potenzielle Risiko der BwFuhrparkService GmbH hinweisen. Die Einstufungen sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:

Risikobewertung für qualitative und quantitative Risiken

Zur Wesentlichkeitsbeurteilung der Risiken werden diese für den Lagebericht in A-, B-, C- und D- Risiken klassifiziert. Als wesentlich gemäß DRS 20 gelten für die BwFuhrparkService GmbH alle A-Risiken und B-Risiken. In der nachfolgenden Übersicht sind die wesentlichen Risiken der BwFuhrparkService GmbH dargestellt:

Wesentliche Risiken BwFuhrparkService GmbH

Risiken Bedeutungsgrad Ausprägungsform
1. Beschaffungsrisiko wesentlich hoch
2. Kaufmännische Abbildung von IT-Dienstleistungen wesentlich hoch
3. Compliance-Anforderungen wesentlich mittel
4. Risiko wegen unzureichender Datenqualität moderat sehr hoch
5. Personalrisiko moderat sehr hoch

Beschaffungsrisiko

Als Mobilitätsdienstleister der Bundeswehr hat die BwFuhrparkService GmbH die Bwspezifischen Anforderungen bei der Beschaffung von Fahrzeugen zu erfüllen. Aufgrund etwa regulatorischer Änderungen, fehlender Marktverfügbarkeit oder ausstehenden Freigaben kann es dazu kommen, dass einzelne Fahrzeugklassen zumindest temporär nicht beschaffbar sind und somit die Versorgungssicherheit der Bundeswehr beeinträchtigt werden könnte. Die BwFuhrparkService GmbH begegnet diesem Risiko durch stetigen Austausch mit dem Kunden Bundeswehr und den Lieferanten, um bspw. kurzfristige Chancen auf dem Beschaffungsmarkt zu ergreifen, den Bedarf mit produktähnlichen Substituten zu decken oder die Marktverfügbarkeit durch abgestimmte Anpassungen der Anforderungen sicherzustellen. Weiterhin werden Bestandsfahrzeuge - wo möglich - länger genutzt oder aus dem Leasing herausgekauft. In Anbetracht des sich stark ändernden Protuktportfolios der Hersteller wird zudem an einer Neuordnung der Fahrzeug-Klassen und Neubewertung der Optionen gearbeitet.

Kaufmännische Abbildung von IT-Dienstleistungen

Aufgrund einer hohen Komplexität des Beschaffungsprozesses für IT-Dienstleistungen kommt es zu teilweise großen zeitlichen Verzögerungen bei der Bestellung, Leistungsabrechnung und Zahlung der Rechnung. Der vorausgegangene Prozess führte darüber hinaus zu hohem administrativen Bearbeitungsaufwand sowohl beim IT-Dienstleister als auch bei der BwFuhrparkService GmbH. Teilweise mussten die IT- Dienstleister erhebliche Vorleistungen erbringen. Dabei besteht das Risiko, dass die BwFuhrparkService GmbH als Auftragnehmer unattraktiv erscheint, was den Einkauf von IT-Dienstleistungen erschweren kann. Aus diesem Grund wurde der Beschaffungsprozess für IT-Dienstleistungen umfassend neu gestaltet, was bereits zu deutlichen Verbesserungen in der Leistungsabrechnung führte. In 2024 wird zudem der interne Planungsprozess optimiert, sodass die Abgabe rechtzeitiger Bestellungen sichergestellt und das Risiko in Folge geschlossen werden kann.

Compliance-Anforderungen

Compliance beschreibt die Einhaltung rechtlich verbindlicher Vorgaben und soll für rechtmäßiges Verhalten des Unternehmens, seiner Leitungsorgane und Mitarbeitenden sorgen. Die Wirksamkeit und Effektivität des Compliance-Konzepts sind daher von zentraler Bedeutung für die BwFuhrparkService GmbH. Ein üblicherweise nicht unerhebliches Risiko besteht im Rahmen der Einhaltung von Vorgaben zur Korruptionsprävention. Hier besteht das Risiko, dass Mitarbeitende mit Lieferantenkontakt im Rahmen von Vergaben oder Abrufen aus Einzelverträgen Vorteile annehmen, um diesen Lieferanten im Gegenzug Vorteile im Beschaffungsprozess zu verschaffen. Es besteht weiter das Risiko der Teilnahme an Absprachen oder Informationsweitergabe bei Ausschreibungen, wodurch die gesetzeskonforme Vergabe beeinträchtigt werden würde. Dies kann erheblichen Reputations- aber auch Vermögensschaden bei der BwFuhrparkService GmbH verursachen, bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen für Mitarbeitende und hohen Ordnungsgeldern für das Unternehmen. Zur Reduzierung dieses Risikos wird zur Überprüfung der Einhaltung der Antikorruptionsvorgaben eine quartalsweise Abfrage durchgeführt und entsprechend an den Mehrheitsgesellschafter und den Aufsichtsrat berichtet. Begleitend dazu soll zeitnah das geplante Schulungskonzept umgesetzt werden. Hierbei soll in eine Basisschulung mit Grundlagen für alle Mitarbeitenden sowie eine Aufbauschulung für besonders korruptionsanfällige Positionen im Unternehmen, welche spezifisch auf die Bedürfnisse und Risiken dieser Funktionen eingeht, unterteilt werden.

Risiko wegen unzureichender Datenqualität

Verlässliche Unternehmensdaten bilden die Grundlage für Entscheidungen und die wirtschaftliche Steuerung des Unternehmens. Es besteht das Risiko, dass unbereinigte oder inkonsistente Informationen in IT-Systemen enthalten sind. Sie können Transparenz entgegenstehen und zu Fehlinformationen führen, auf deren Basis Entscheidungen getroffen werden. Bei einer Übernahme fehlerhafter Daten in neue IT-Systeme würden Korrekturen zusätzlich erschwert. Durch ein Data- Governance-Team werden Normierungen und Standards für Daten im Unternehmen festgelegt, Dateneingaben überarbeitet, Datenbestände in Einklang mit festgelegten Datenkonventionen harmonisiert und für eine erfolgreiche Migration vorbereitet. Für das Jahr 2024 stehen zudem weitere Maßnahmen zur Steuerung des Risikos zur Umsetzung an. Zur Messung der Datenqualität und deren Veränderungen werden entsprechende Indizes entwickelt und eingeführt. Weiterhin wird eine Arbeitsumgebung (Master Data Governance) aufgebaut, um umfangreiche Veränderungen an der Datenqualität vornehmen zu können. Um die Umsetzung der Veränderung aktiv voranzutreiben, wird zudem eine zusätzliche Referentenstelle für Datenqualität besetzt.

Personalrisiko

Der Fachkräftemangel auf einem arbeitnehmerorientierten Arbeitsmarkt stellt auch die BwFuhrparkService GmbH vor Herausforderungen bei der Gewinnung und Bindung von geeignetem Personal. Es besteht das Risiko von Einbußen in der Leistungsfähigkeit, wenn Personalbedarfe nicht durch hinreichende Neueinstellungen gedeckt und Ressourcen sowie Wissen nicht gehalten werden können. Wesentliche Herausforderungen bestehen im Innovations- und Change-Management sowie in der Digitalisierung. Vor diesem Hintergrund spielt eine adäquate Führungskultur und Führungskräfteentwicklung eine wichtige Rolle. Fehlende Transparenz und Mindeststandards in der Qualifikation als Führungskraft können dazu führen, dass Führungskraftaufgaben nicht oder nicht ausreichend und den Erwartungen der BwFPS GmbH zum Thema Führung entsprechend erfüllt werden. Dies birgt das Risiko von mangelnder Orientierung, Handlungsunsicherheit und Verdrossenheit auf Ebene der Führungskraft sowie Demotivation bei den Mitarbeitenden. Zur Risikoreduzierung setzt die BwFuhrparkService GmbH umfassende Aktivitäten zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität fort und arbeitet weiterhin an Maßnahmen zur strategischen Führungskräfteentwicklung.

Für die Geschäftsführung sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Berichts keine einzelnen oder aggregierten Risiken zu erkennen, die eine Fortführung des Unternehmens ernsthaft gefährden könnten. Insgesamt schätzen wir die Risiken möglicher negativer Auswirkungen als beherrschbar ein.

j. Chancen

Chancen BwFuhrparkService GmbH

Chancen

1.

Mögliche Ansprüche in Zusammenhang mit Kartellabsprachen

2.

Weitere Regulierung Cyberschaden

3.

Sonstige Entwicklungen

Mögliche Ansprüche in Zusammenhang mit Kartellabsprachen

Zwischen 1997 und 2011 sollen mehrere LKW-Hersteller Kartellabsprachen getroffen und somit die Preise für LKW abgesprochen haben. Die EU-Kommission verhängte dazu Geldbußen in erheblicher Höhe. Hierdurch könnte auch der BwFuhrparkService GmbH ein ersatzfähiger Schaden entstanden sein. Aus diesem Grund trat die BwFuhrparkService GmbH ihre Ansprüche aus dieser Angelegenheit an das BAAINBw ab, welches sie wiederum an die DB Competition Claims GmbH abtrat, damit diese die Ansprüche gerichtlich verfolgt. Die entsprechende Klage wurde beim Landgericht München eingereicht, bei dem sie rechtshängig ist. Die Ermittlung und Bereitstellung der Anspruchsgrundlagen durch die BwFuhrparkService GmbH erfolgte an die zur Durchsetzung der Schadensersatzansprüche beauftragte Anwaltskanzlei in 2020. Am 28. Februar 2024 fand in diesem Verfahren ein Kammertermin vor dem Landericht München statt. Die Ausgangslage vor dem Verhandlungstermin war herausfordernd, weil das Gericht in Hinweisverfügungen der vergangenen Jahre zunächst Zweifel an der Schlüssigkeit der Klage zum Ausdruck gebracht hatte. Die Prozessvertreter der DB Competition Claims konnten in der Verhandlung diese Zweifel nach eigenen Angaben jedoch weitgehend ausräumen. Auch wenn noch einige Fragen offen sind, ist man für die Zukunft optimistisch. Eine Entscheidung zum weiteren Verfahren durch das Gericht wird im Sommer 2024 erwartet. Aus dem Rechtsstreit können sich Schadensersatzleistungen ergeben, an denen die BwFPS beteiligt würde. Die Höhe und der Zeitpunkt möglicher Schadensersatzleistungen sind derzeit allerdings nicht abschätzbar.

Weitere Regulierung Cyberschaden

Am 13. August 2020 waren die IT-Systeme der BwFuhrparkService GmbH Ziel einer Cyberattacke. Diese führte zu temporären Einschränkungen in der Leistungserbringung und der Erfüllung von Verpflichtungen. Zum Zeitpunkt der Cyberattacke bestand eine Cyber-Clear-Versicherung. Bei dem Versicherer wurden sämtliche mit dem Wiederaufbau in Zusammenhang stehenden, der BwFuhrparkService GmbH entstandenen Kosten geltend gemacht. Ein Teil der Kosten wurde bereits reguliert. Offen ist noch eine nicht bilanzierte Forderung des Unternehmens, die mit 716.218,21 Euro beziffert wird. Die Forderung wird derzeit von einem von der Versicherung beauftragten Sachverständigen bewertet und ein abschließender Lagebericht erstellt.

Es wird damit gerechnet, dass eine Regulierung noch im laufenden Jahr erfolgt. Da es sich aus Sicht des Versicherers teilweise um streitige Positionen handelt, ist unklar, ob eine Regulierung in voller Höhe erfolgen wird. Eine klageweise Geltendmachung bleibt von den Gesprächen unberührt.

Sonstige Entwicklungen

Im Zuge der sicherheitspolitischen Zeitenwende stationiert die Bundeswehr eine Brigade in Litauen. Die BwFuhrparkService GmbH soll auch in Litauen die handelsübliche Mobilität für die Bundeswehr bereitstellen. Dazu sind voraussichtlich Servicecenter vor Ort erforderlich. Abhängig davon, wie die Bundeswehr die Brigarde Litauen aufstellt und ihre Struktur im Inland anpasst, kann es insgesamt zu einem Aufwuchs an Fahrzeugen und damit einem Anstieg des Umsatzes kommen.

In den letzten Jahren steigt die Nachfrage der Bundeswehr nach handelsüblichen Sonderfahrzeugen (hüSd). Die sich abzeichnende Nachfrage übersteigt die Anzahl an hüSd-Fahrzeugen, die der Geschäftsbereich BMVg in den letzten Jahren im Zuge der Eigenkapitalerhöhungen beauftragte. Mit einem weiteren Aufwuchs an hüSd- Fahrzeugen würde das LZN-Geschäft zunehmen und der Umsatz langfristig steigen. Im Vorfeld eines weiteren Aufwuchses an hüSd-Fahrzeugen ist noch die Finanzierung der Erstbeschaffung dieser Fahrzeuge mit dem Geschäftsbereich BMVg zu klären.

Ein Teil der Flotte an handelsüblichen Fahrzeugen mit militärischer Sonderausstattung (hümS) der BwFuhrparkService GmbH soll mit dem Führungsmittel D-LBO (Digitalfunk) ausgestattet werden. Die Umrüstung bzw. Ausrüstung der Fahrzeuge erfordert zu Testzwecken zunächst eine Musterintegration bei einer kleinen Anzahl an Fahrzeugen. Anschließend erfolgt die Serienintegration in alle auszurüstenden Fahrzeuge. Es besteht die Chance, dass die BwFuhrparkService GmbH für einen Teil oder sogar die gesamte Integrationsleistung bei den hümS-Fahrzeugen beauftragt wird.

Es wird mit einer deutlichen Zunahme an Übungen der Bundeswehr v.a. im Zusammenhang mit der Quadriga 2024 gerechnet. Quadriga 2024 ist die größte Übung deutscher Landstreitkräfte seit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine. Das Deutsche Heer steht dabei im Mittelpunkt. Mehr als 12.000 Soldaten trainieren - sichtbar in der Öffentlichkeit - die Alarmierung und Verlegung von nationalen und multinationalen Landstreitkräften. Hierfür wird es sehr wahrscheinlich zu erhöhtem Bedarf an Mobilität vor allem in der KZN für die BwFuhrparkService GmbH kommen.

In 2023 wurden erste Erprobungen im Kontext "digitale Öffnung" von Fahrzeugen durchgeführt. Aufbauend auf den Ergebnissen ist für 2024/2025 geplant, erste Pilotstandorte mit der Möglichkeit auszurüsten. Aufsetzpunkt hierzu ist die in 2022/2023 entwickelte Mobilitäts-App, die nach dem Wiederanlaufprojekt in 2024 ausgerollt werden soll. Mit der App können alle Fahrzeug-Nutzende in das Abrufsystem W@POR integriert werden. Weitere Services, wie die digitale Schadenaufnahme und die Integration von Anwendungsfällen rund um das Laden von eFahrzeugen sind in dieser App vorgesehen. Auch geplant sind Erweiterungen in W@POR, die die Rechungsbearbeitung sowohl auf Seiten der Kunden als auch auf Seiten der GmbH vereinfachen sollen. Abschließend wird an der Möglichkeit zur zentralen Abrechnung von stückzahlorientierten Fahrzeugen gearbeitet. Hier ist das Ziel, ca. 180.000 Einzelrechungen durch 12 Sammelrechungen zu ersetzen.

k. Gesamtaussage zur Chancen- und Risikosituation

Im Geschäftsjahr 2023 verzeichnete die BwFuhrparkService GmbH eine deutliche Erholung der Nachfrage. Entsprechend konnten durch Leistungserweiterungen bzw. durch steigende Übungsaktivitäten der Bundeswehr die Umsatzerlöse gesteigert werden. Für das Jahr 2024 wird eine Stabilisierung und insbesondere durch Leistungserweiterungen und vermehrtes Übungsaufkommen eine weitere Steigerung der Nachfrage erwartet. Die kontinuierliche Berichterstattung zur Risikotragfähigkeit stellt ein weiteres Instrument zur vorausschauenden Identifikation und Steuerung von Risiken dar.

Im Gegenzug hat die Ausprägung anderer Risiken durch geopolitische Konflikte, Ressourcen- und Lieferengpässe sowie konjunkturelle Entwicklungen zugenommen.

Die BwFuhrparkService GmbH setzt in diesem herausfordernden Umfeld auf ihre Fähigkeiten, Kapazitäten und Ressourcen, um sich flexibel an die sich ändernden Marktbedingungen anzupassen und damit auch Chancen für die langfristige Entwicklung des Unternehmens zu ergreifen.

Der Geschäftsführung der BwFuhrparkService GmbH sind keine wesentlichen oder systemischen Sachverhalte bekannt, die der Angemessenheit und der Wirksamkeit des Risikomanagements in seiner Gesamtheit entgegenstehen. Grundsätzlich ist jedoch zu berücksichtigen, dass ein Risikomanagement, unabhängig von der Ausgestaltung, keine absolute Sicherheit liefern kann. Die Geschäftsführung strebt weiterhin ein ausgewogenes Verhältnis von Chancen und Risiken an.

III. Ausblick

Im Jahr 2024 wird erwartet, dass sich die Nachfrage nach Mobilität weiterhin stabil entwickelt. Für die Kurzzeitnutzung (KZN) im Inland geht der Geschäftsplan für das Jahr 2024 von einer gleichbleibenden Nachfrage aus. Aktuell übt die Bundeswehr vermehrt, was zu einer höheren als der geplanten Nachfrage führt; siehe oben. Für das Geschäft im Ausland sieht bereits der Geschäftsplan 2024 leichte Zuwächse bei den Vermiettagen vor. In der Langzeitnutzung (LZN) wird die Nachfrage aufgrund der geplanten Leistungserweiterungen steigen. Diese Leistungserweiterungen hat die Bundeswehr im Zuge von Eigenkapitalerhöhungen beauftragt. Darüber hinaus fragt der Geschäftsbereich BMVg weitere Leistungserweiterungen nach. Bevor diese bedient werden, ist zu klären, wie die dazu erforderlichen Erstinvestitionen finanziert werden.

Befristet bis zum Jahr 2026 bleiben 125 LKW NLK 0,5-1t hümS im Bestand, die eigentlich im Zuge des Revolvings hätten ausgesteuert werden sollen. Dadurch steigt der Bestand an hümS-Fahrzeugen vorübergehend. Wie ursprünglich geplant verstärken 100 Fahrzeuge den KZN-Pool, um die hohe Nachfrage zu bedienen, was zu zusätzlichem Umsatz in der KZN führen wird. Zusätzlich verbleiben auf Wunsch der Bundeswehr weitere 25 Fahrzeuge im Bestand, die eine Dienststelle des Heeres für die Erprobung autonomen Fahrens erhält.

Die BwFuhrparkService GmbH setzt im Jahr 2024 das hümS-Revolving fort. Aufgrund der Verordnung (EU) 2019/2144 hätte es zunächst ausgesetzt werden müssen. Die Verordnung fordert zusätzliche Assistenzsysteme für alle LKW der Klassen N2 und N3, die ab dem 7. Juli 2024 zugelassen werden. Vor einer Beschaffung solcher LKW muss die Bundeswehr eine Bereitstellungsgenehmigung (BerGe) für diese erteilen. Realistisch können deshalb Fahrzeuge mit diesen zusätzlichen Assistenzsystemen erst Mitte des Jahres 2025 zulaufen. Um das hümS-Revolving dennoch fortzuführen, hat die BwFuhrparkService GmbH bei ihren Rahmenvertragspartnern Restbauplätze für Fahrzeuge angefragt, deren Fahrgestelle die Hersteller noch vor dem 7. Juli 2024 erstmals zulassen. Die Auslieferung der fertiggestellten Fahrzeuge inklusive des Aufbaus kann dann rechtskonform zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Nach derzeitigem Plan können so rund 720 hümS-Fahrzeuge in 2024 und 2025 revolved werden.

Die Folgen der Cyber-Attacke sollen im März 2024 mit Abschluss des Wiederanlaufprojektes für die SAP-Systeme und die Dispositionssoftware DSW vollständig beseitigt sein. Diese Systeme werden dann in einer gehärteten IT-Infrastruktur und Systemlandschaft betrieben. Im Nachgang werden für das Berichtswesen wieder ein Business Warehouse und eine Berichtsplattform aufgebaut.

In der LZN werden die Umsätze aufgrund der Erneuerung und Erweiterung vor allem hochwertiger hümS- und hüSd-Fahrzeuge steigen. Bei hü-Fahrzeugen zeichnet sich in der LZN im Jahr 2024 ein stabiles Nachfrageverhalten mit vereinzelten leichten Zuwächsen bei KOM, Transportern und Van ab. Auch in der KZN wird ein Anstieg des Umsatzes erwartet. Insbesondere bei PKW und Transportern steigt die Nachfrage nach der Corona-Pandemie und aufgrund der gestiegenen Übungsaktivitäten der Bundeswehr wieder. Darüber hinaus wird mit zunehmenden Mobilitätsbedarfen bei Auslandsübungen und hüSd-Fahrzeugen gerechnet. Zudem wird der Umsatz bei WSA-Containern steigen. Diese Container und deren Inhalte versetzen die Bundeswehr im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung in die Lage, die im Einsatz befindlichen Fahrzeuge im Schadensfall in Eigenregie zu reparieren.

Als langfristiges Ziel wird eine attraktive und authentische Präsenz der BwFuhrparkService GmbH als Arbeitgeberin auf dem Arbeitsmarkt verfolgt. Hierzu steht im Jahr 2024 die Optimierung der Arbeitgebermarke in verschiedenen Bereichen im Vordergrund, u. a. in Bezug auf die Optimierung der Candidate Journey.

In Hinblick auf konkrete Attraktivierungsmaßnahmen werden aus der Mitarbeiterbefragung 2023 verschiedene Themen, u. a. in den Bereichen Zusammenarbeit in Teams, Weiterentwicklungsmöglichkeiten und Mitarbeiterangebote wie Corporate Benefits oder Sportangebote, ausgearbeitet und sukzessive umgesetzt.

Die Relevanz der Sozialen Medien insbesondere zur Gewinnung von Personal und als Darstellung der BwFuhrparkService GmbH als Arbeitgeberin wird in den kommenden Jahren weiterhin steigen. Nachdem im Jahr 2023 mit dem Veröffentlichen von regelmäßigen Beiträgen und Stellenanzeigen begonnen wurde und bereits über 20 % der Bewerbungen über die Social-Media-Kanäle eingegangen sind, wird die Social- Media-Präsenz der BwFuhrparkService GmbH auch im Jahr 2024 weiter ausgebaut. Ebenso wird die BwFuhrparkService GmbH auf verschiedenen Karriere- und Fachmessen als Arbeitgeberin auftreten.

Um die Bedürfnisse der internen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BwFuhrparkService GmbH neben regelmäßigen kommunikativen Maßnahmen, z. B. Mitarbeitergespräche, abzufragen, werden künftig Mitarbeiterbefragungen mindestens alle zwei Jahre durchgeführt. Vor dem Hintergund der geopolitischen Lage in Europa wird erwartet, dass auch in 2024 die Nachfrage nach Mobilität im System BwFPS steigt. Die Bundeswehr ist in vielen multinationalen Übungen eingebunden. Darüber hinaus werden die ersten Kräfte für die Brigade Litauen verlegt, was ebenfalls zu einem erhöhten Mobilitätsbedarf führen wird. Auch in 2024 werden weiterhin Fahrzeuge aus Eigenkapitalerhöhungen (EKE) zulaufen, so dass auch hier mit Bestandserhöhungen zu rechnen ist. Es ist allerdings auch weiterhin davon auszugehen, dass aufgrund von Lieferkettenengpässen und Preissteigerungen die Selbstkosten weiter ansteigen werden.

Der sich seit dem Ukraine-Krieg abzeichnende Fokus auf Einsatzszenarien im Kontext Landes- und Bundesverteidigung wird auch in den nächsten Monaten und Jahren anhalten. Nach dem Ende des Einsatzes MINUSMA "in Mali" sowie der Missionen in Polen (Ende 2023) und der Slowakei (vsl. Mitte 2024) wird die Brigade Litauen zum Zentrum des Handelns im Ausland werden. Auch die BwFuhrparkService GmbH wird hierzu ihren Beitrag leisten.

Im Kontext der Brigade Litauen ist es auch angedacht, die Instandhaltungprozesse aus VJTF (mobile Werkstattcontainer und Ersatzteilversorgung über das Lager in Rheine) in einen dauerhaften Einsatzbetrieb zu überführen. Dazu wird auch die Anfang 2023 in Betrieb genommene Schnittstelle zwischen dem SAP-System der BwFuhrparkService GmbH sowie dem SAP-System der Bundeswehr genutzt. Die Verfahren und Prozesse gilt es, diesbezüglich zu überprüfen und ggf. anzupassen, so dass ein durchhaltefähiger, medienbruchfreier Instandhaltungsprozess gewährleistet werden kann. Im Kontext der handelsüblichen Mobilität bleibt der Fokus bei der wirtschaftlichen Leistungserbringung zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Dazu soll auch eine zentrale Zulassung der Fahrzeuge dienen, die ab April 2024 mit der Bundeswehr besprochen werden soll. Dadurch könnten Standzeiten bei der Einsteuerung sowie im Rahmen von Ummeldungen vermieden werden.

Für das Jahr 2024 geht die BwFuhrparkService GmbH von einem weiterhin positiven Geschäftsverlauf aus. Der Verteidigungshaushalt weist für das Haushaltsjahr 2024 im Flottentitel einen Betrag von 598,2 Mio. € (Vorjahr 440 Mio. €) aus. Demgegenüber wird ein Umsatz von 580,2 Mio. € (netto) (Ist-Vorjahr: 463,5 Mio. Euro) prognostiziert. Diese Prognose beruht auf einem erwarteten Anstieg des Selbstkostenerstattungspreises für die Jahresgesamtleistung. Dieser Anstieg ist mengen-, aber auch preisgetrieben und geht im Wesentlichen auf die angenommene Inflation sowie die Erneuerung und Erweiterung der Fahrzeugflotte, vor allem durch hochwertige Fahrzeuge, zurück. Der Geschäftsplan 2024 geht insgesamt von einem Betriebsergebnis (vor Steuern vom Einkommen und Ertrag) in Höhe von 30,9 Mio. Euro aus. Damit liegt das erwartete Betriebsergebnis 2024 etwas über dem Niveau des Jahres 2023. Zum Betriebsergebnis werden wie im Jahr 2023 die Erlöse aus der Veräußerung von hümS- und hüSd-Fahrzeugen beitragen, die seit dem Jahr 2023 nicht mehr bei der Preisprüfungsberechnung selbstkostenmindernd berücksichtigt werden. Soweit in diesem Bericht Aussagen zur künftigen Entwicklung gemacht wurden, beruhen diese auf unseren Einschätzungen und Prognosen. Die tatsächlichen Geschehnisse und Ergebnisse können wesentlich von den erwarteten und vorhergesagten Entwicklungen abweichen.

 

Troisdorf-Spich, 26. März 2024

Thomas Fischer

Dennis Geers

Nicht finanzielle Erklärung 2023 [ungeprüft]

Auch wenn eine entsprechende Verpflichtung der BwFuhrparkService GmbH, ihren Lagebericht, um eine nicht finanzielle Erklärung zu erweitern, gem. § 289b HGB nicht besteht, gibt sie diese im Folgenden freiwillig nach § 289c HGB im gesetzlich geforderten Umfang ab. Die Ausführungen beziehen sich auf das im Lagebericht unter I. (Grundlage) b (Geschäftsmodell des Unternehmens) beschriebene Geschäftsmodell der BwFuhrparkService GmbH. Ab dem Geschäftsjahr 2025 wird die BwFuhrparkService GmbH CSRD-konform berichten.

Umweltbelange

Als Dienstleistungsunternehmen für Flottenmanagement liegt der Kern der Leistungserbringung der BwFuhrparkService GmbH in der Übernahme von Koordinations- und Managementaufgaben zur Erbringung von Mobilitätsdienstleistungen. Im Vergleich zu produzierenden Unternehmen werden daher bei der BwFuhrparkService GmbH signifikant weniger natürliche Ressourcen verbraucht. Gleichwohl benötigt sie für die Leistungserbringung eine entsprechende Infrastruktur, die zum Betrieb insbesondere Strom verbraucht. Die Service-Center sowie die Service- und SB-Stationen, aus denen heraus die Mobilität bereitgestellt wird, befinden sich auch zur Minimierung von Wegeaufwänden innerhalb von Bundeswehrliegenschaften. Hierzu überlässt die Bundeswehr der BwFuhrparkService GmbH Gebäude- bzw. Gebäudeteile unentgeltlich zur Nutzung. Damit verbundene Verbräuche natürlicher Ressourcen sind in die Nachhaltigkeitsberichterstattung des Geschäftsbereichs BMVg integriert.

Ein im Jahr 2020 für unsere Liegenschaften durchgeführtes Energieaudit hat zu dem Ergebnis geführt, dass derzeit aufgrund der Struktur der Standorte keine wesentlichen Energieeinsparmöglichkeiten bestehen. Ein erneutes Energieaudit ist turnusgemäß für das Jahr 2024 geplant. Die Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Ressourcenverbräuche durch die BwFPS-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind sowohl bezüglich der in Bundeswehrliegenschaften untergebrachten Flächenorganisation als auch der gemieteten Zentralgebäude begrenzt. Potenziale bestehen im Wesentlichen im Nutzungsverhalten, insbesondere im Hinblick auf die Beleuchtung. Hier wurde durch entsprechende Anweisung zum energiesparsamen Verhalten auf die Belegschaft eingewirkt. Die Gesellschaft räumt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weitreichende Möglichkeiten des mobilen Arbeitens ein und konnte u. a. deshalb die Ressourcenverbräuche reduzieren, indem sie schrittweise (Herbst 2022, März 2023 und Juni 2023) drei Gebäude aus der Nutzung nahm.

Weiterhin führte der Bericht zum Energieaudit Potenziale im Bereich der Datenkommunikation auf. Durch die Nutzung von Laptops oder ThinClients seien erhebliche Stromeinsparungen möglich. Mit der noch anhaltenden Umsetzung des Projekts "Modern Workplace", das nun Teil des Projekts "WiPro" ist, wurde diese Hardwareumstellung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentrale bereits umgesetzt. Zum Jahresende 2023 stehen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BwFPS mehr als 700 Notebooks mit der Plattform MS Teams bereit. Mit dem anstehenden WiPro Go live voraussichtlich im März 2024 ersetzt die BwFPS stufenweise die vorhandenen Tischtelefone durch eine digitale Softphone Lösung und die noch verbliebenden ThinClients durch die Nutzung von Notebooks. Damit können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ortsunabhängig, d. h. mobil z. B. von zu Hause, im Büro oder auf Dienstreise, mit demselben vertrauten Medium arbeiten.

Die BwFuhrparkService GmbH bereitet sich im Jahr 2024 auf den Umzug in das neue Zentralgebäude vor, dessen Kapazität unter Berücksichtigung der Möglichkeiten zum mobilen Arbeiten so bemessen ist, dass Flächen und Ressourcen effizient genutzt werden. Der Energieausweis gem. den §§ 16ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) bescheinigt einen Primärenergiebedarf des Gebäudes in der Brüsseler Straße 13 von aktuell 200kWh/m 2 /a. Darüber hinaus werden an der neuen Immobilie nach aktueller Planung zusätzlich 20 Ladesäulen für E-Autos zur Verfügung stehen.

Der Fahrdienst für den Deutschen Bundestag am Standort Berlin zieht ebenfalls im Jahr 2024 in ein neues Gebäude. Bei der Standort- und Gebäudeauswahl fanden energetische Aspekte besondere Berücksichtigung, um somit zur weiteren Reduktion des Energieverbrauchs und den daraus resultierenden Emissionen beizutragen. Der Energieausweis gem. den §§ 16ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) bescheinigt einen Primärenergiebedarf des aktuell genutzten Gebäudes in Alt-Moabit von aktuell 20kWh/m 2 /a. Angestrebt ist ein energiebedarfsneutrales Gebäude. Wir schaffen durch die infrastrukturelle Bereitstellung von Ladesäulen für E-Autos und Ladepunkten für E-Bikes die Möglichkeit zur Reduzierung des Emissionsausstoßes, der auf Arbeitswegen entsteht.

Im neuen Gebäude in Berlin werden die technischen Voraussetzungen geschaffen, um zum Einzugstermin (Phase 1) 40 Ladepunkte für Elektrofahrzeuge nutzen zu können, die für die Mandatsfahrten genutzt werden. In Phase 2 werden perspektivisch 120 Ladepunkte durch den Vermieter zur Verfügung gestellt.

Bezüglich der Umweltauswirkungen sind die zentralen Handlungsfelder der BwFuhrparkService GmbH der Energieverbrauch und die Emissionen der Fahrzeugflotte. Diese entstehen nahezu ausschließlich durch die Kundennutzung der Fahrzeuge und für sogenannte Regiefahrten (z.B. Fahrten zur Werkstatt, zur Betankung, zur Überführung etc.). Die BwFuhrparkServiceGmbH leistet durch die Beschaffung und Bereitstellung möglichst verbrauchs- und emissionsarmer Fahrzeuge einen wichtigen Beitrag für die Erreichung von Umweltzielen auf Kundenseite.

Eine wesentliche Umweltzielsetzung ergibt sich aus dem Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit der Bundesregierung, das auch für das Verteidigungsressort maßgeblich ist. Dabei gilt es, die CO 2 -Ausstöße von PKW und leichten Nutzfahrzeugen (nach Herstellerangaben WLTP) im Zeitverlauf zu senken, indem neu beschaffte Fahrzeuge geringere Emissionen verursachen als die Fahrzeuge, zu deren Ersatz sie beschafft werden. Dazu fließen zum einen in die Wirtschaftlichkeitsabwägung und Beschaffungsentscheidung der BwFuhrparkService GmbH bei der Fahrzeugmodellauswahl zur Deckung des Kundenbedarfs bewusst die Energie- und Emissionskosten über den gesamten Lebenszyklus ein. Zum anderen trägt eine Erhöhung des Beschaffungsanteils von Elektrofahrzeugen zur Senkung der CO 2 -Durchschnittswerte der Fahrzeugflotte bei. Hierbei gilt es allerdings zu beachten, dass die BwFuhrparkService GmbH nur dann ein Elektrofahrzeug beschaffen kann, wenn der dazugehörige Kundenabruf dies zulässt, da auf Kundenseite die ladeinfrastrukturellen Voraussetzungen geschaffen sein müssen, um ein bereitgestelltes Elektrofahrzeug betreiben zu können.

Zum 31. Dezember 2023 hatte die BwFuhrparkService GmbH insgesamt 1.677 reine Elektrofahrzeuge bei der Bundeswehr in der Flotte.

Fahrzeuggruppe Gesamtmenge
M1 257
N1 31
FFz 1.294
Rest 95
Gesamt 1.677

Zum Ausbau der Flotte an Straßenfahrzeugen der Klassifizierung M1 und N1 gem. EG-Fahrzeugklassenbezeichnung arbeitet die BwFuhrparkService GmbH eng mit dem Auftraggebermanagement der Bundeswehr am Vorhaben "Fähigkeitslücke und Funktionale Forderung Komplexe Dienstleistung für die Umsetzung des Regierungsprogramms Elektromobilität" zusammen. Mit diesem Projekt steuert die BwFuhrparkService GmbH ihren Beitrag zum Auf- und Ausbau der Elektromobilität in den Klassen M1 und N1 in der Bundeswehr. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Fahrzeugbestände zum 31.12.2023 für eigene handelsübliche Fahrzeuge mit der Klassifizierung M1 und N1 gem. EG-Fahrzeugklassenbezeichnung sowie deren CO 2 -Emissionen in Gramm je gefahrenem Kilometer (gemäß WLTP-Herstellerangaben). Da für den Fahrdienst für den Deutschen Bundestag eine Obergrenze für den Flottendurchschnitt von 95 Gramm je gefahrenem Kilometer rahmenvertraglich vereinbart ist, erfolgt hier ein separater Ausweis.

Anzahl eigene handelsübline Fahrzeuge mit CO 2 -Ausstoß/km mit der Klassifizierung M1 und N1 nach Herstellerangaben ohne Fahrdienst Deutscher Bundestag

2021 2022
Fahrzeuggruppe Anzahl Ø g CO 2 Anzahl Ø g CO 2
M1 16.397 160,03 17.129 161,04
N1 5.560 198,87 5.801 204,33
Gesamt 21.957 169,87 22.930 171,99
2023
Fahrzeuggruppe Anzahl Ø g CO 2
M1 17469 158,87
N1 6401 215,53
Gesamt 23.870 174,07

Bei der Interpretation der Werte ist anzumerken, dass in der Fahrzeuggruppe M1 Fahrzeuge vom Kleinwagen bis zur Oberklasse, aber auch SUV und Vans zusammengefasst sind.

Die durchschnittlichen CO 2 -Emissionen über alle betrachteten Fahrzeuge der Fahrzeuggruppen M1 und N1 ohne das Leistungssegment Fahrdienst Bund sind vom Jahr 2022 auf das Jahr 2023 von 171,99g CO 2 je Kilometer auf 174,07g CO 2 je Kilometer angestiegen. Ursächlich für den Anstieg in der Fahrzeuggruppe N11 von 204,33g auf 215,53g CO 2 je Kilometer ist im Wesentlichen ein Modellwechsel bei den Transportern. Ganz im Gegensatz dazu ist bei der Fahrzeuggruppe M12 der CO 2 Ausstoß im Vorjahresvergleich von 161,04g auf 158,87g gesunken. Grund hierfür ist der Anstieg an Elektrofahrzeugen, die den durchschnittlichen Ausstoß reduzieren.

Anzahl für die im Fahrdienst Deutscher Bundestag eingesetzten handelsübline Fahrzeuge mit der Klassifizierung M1 nach Herstellerangaben mit CO 2 -Ausstoß/km

2021 2022
Fahrzeuggruppe Anzahl Ø g CO 2 Anzahl Ø g CO 2
M1 120 92,53 120 82,23
2023
Fahrzeuggruppe Anzahl Ø g CO 2
M1 120 89,50

Über die für den Fahrdienst für den Deutschen Bundestag zu berichtenden Fahrzeuge hat sich der Wert im Betrachtungszeitraum von 82,23g CO 2 auf 89,50 g CO 2 erhöht und lag trotzdem deutlich unter dem vorgegebenen Grenzwert von 95 g CO 2 je Kilometer.

Nachfolgend werden die Kraftstoffverbräuche sowie die dadurch verursachten CO 2 -Emissionen erläutert.

Kraftstoffverbräuche und CO 2 -Emissionen (Gesamtflotte)

2021 2022
Kraftstoffverbrauch in Mio. Liter CO 2 -Emissionen in Tonnen Kraftstoffverbrauch in Mio. Liter CO 2 -Emissionen in Tonnen
Benzin 4.597 10.574 5.080 11.683
Diesel 28.511 70.992 31.772 79.112
Gesamt 33.108 81.566 36.852 90.796
2023
Kraftstoffverbrauch in Mio. Liter CO 2 -Emissionen in Tonnen
Benzin 5.416 12.457
Diesel 33.446 83.280
Gesamt 38.862 95.738

Analog zu der Berechnung des Nachhaltigkeitsberichts zum Maßnahmenkatalog der Bundesregierung wurden die Verbrauchsmengen der BwFPS-Fahrzeugflotte an Diesel und Benzin auf Basis der Daten betreffend die DKV-Tankdaten ausgewertet und mittels Umrechnungsfaktoren 3 die durch den Kraftstoffverbrauch entstandenen CO 2 -Emissionen berechnet.

1 Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen.
2 Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich Automobile und Wohnmobile).

3 1L Benzin (E5) entspricht etwa 2,3 Kg CO 2 , 1L Diesel entspricht etwa 2,49 Kg CO 2 (Werte gemäß EN 16258).

Hierbei hat die Auswertung sämtlicher im Jahr 2023 abgewickelten Tankvorgänge über die DKV-Tankkarte der Gesamtflotte ergeben, dass insgesamt 33,4 Mio. Liter Diesel und 5,4 Mio. Liter Otto-Kraftstoff verbraucht wurden. Diese Verbrauchsmengen wurden durch die Gesamtflotte einschließlich der hümS- und Sonderfahrzeuge verursacht und entsprechen einer CO 2 -Gesamtemission von 95.738 Tonnen. Die Steigerung gegenüber dem Vorjahreswert ist auf die erhöhte Nachfrage der Bundeswehr nach Mobilität und ein höheres Übungsaufkommen zurückzuführen.

Eine der effektivsten Möglichkeiten der Einflussnahme auf die ökologische Nachhaltigkeit liegt im fahrleistungsorientierten Bereich. Bei den durch die BwFuhrparkService GmbH bereitgestellten Fahrzeugen handelt es sich um Poolfahrzeuge. Anders als ein klassischer Dienstwagen, bei dem eine 1:1-Beziehung zwischen Nutzer und Fahrzeug vorliegt, wird ein Poolfahrzeug im Zeitverlauf durch eine Vielzahl an verschiedenen Nutzern genutzt. Durch gezieltes Pooling kann die BwFuhrparkService GmbH den Mobilitätsbedarf der Nutzer mit einem möglichst geringen Fahrzeugressourceneinsatzdecken. Dies vermeidet im Rahmen einer Gesamtbetrachtung Emissionen, die bei der Herstellung von Fahrzeugen entstehen.

Bei Fahrzeugen in der Langzeitnutzung (LZN) werden die kundenseitigen Fuhrparkverantwortlichen durch Bereitstellung moderner Fuhrparktools und Mobilitätsberatungen zur optimalen Disposition der Fahrzeuge unterstützt, wodurch ebenfalls die benötigte Fahrzeuganzahl reduziert wird.

Bei Fahrzeugen in der Kurzzeitnutzung (KZN) erfolgt die Disposition über die BwFPS-Flächenorganisation. Ein flächendeckendes Netz sowohl an personengebundenen als auch personenungebundenen Servicestationen gewährleistet die kurzfristige Verfügbarkeit von Mobilität. Zur Bedienung von Spitzenbedarfen wird bei Bedarf auf Fremdanmietungen zurückgegriffen.

Als Anreiz für einzelne Führungskräfte ab einer bestimmten Hierarchieebene bieten wir die Möglichkeit einer Firmenwagenüberlassung an. Diese beinhaltet selbstverständlich auch Dienstwagen mit alternativen Antriebstechniken. Über 50% aller Dienstwagennutzer haben sich für ein elektrisch betriebenes Fahrzeug nach dem EmobG entschieden.

Arbeitnehmerbelange

Die BwFuhrparkService GmbH stellt die Einhaltung aller arbeitsrechtlichen Vorgaben in jedem Bereich des Unternehmens durchgängig sicher. Die diesbezüglichen nationalen und europäischen Standards stellen grundlegende Anforderungen an die Arbeitsbedingungen und an die Achtung der Rechte der Arbeitnehmervertretungen und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Standards wie ILO-Kernarbeitsnormen, MiLoG oder Equal Pay werden konsequent befolgt. Entsprechende Vorgaben werden mittels der Rahmenvereinbarungen und Ausschreibungsunterlagen - wenn immer einschlägig - auch den Rahmenvertragspartnern gemacht.

Die arbeitsrechtlich ausgebildeten Fachkräfte des Personalmanagements bieten regelmäßige Schulungen zu arbeitsrechtlichen Fragen für die Führungskräfte an und sensibilisieren für arbeitsrechtliche Vorgaben.

Die Vertretung der Interessen der Beschäftigten erfolgt durch die sechs örtlichen Betriebsratsgremien, den Gesamtbetriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretungen sowie Schwerbehindertenvertretungen an allen Standorten und durch die Arbeitnehmervertretungen im Aufsichtsrat gemäß dem Drittelbeteiligungsgesetz.

Arbeitsschutz und -sicherheit sind für die BwFuhrparkService GmbH von essenzieller Bedeutung.

Quartalsweise finden in allen vier Regionen, der Zentrale und dem Standort Berlin Arbeitssicherheitsausschusssitzungen statt. Dabei sind jeweils die Führungskräfte als Arbeitgebervertretung, die Arbeitnehmervertretung, die Fachkräfte für Arbeitsschutz sowie der Betriebsarzt vertreten und gewährleisten die arbeitsschutzrelevanten Maßnahmen inkl. der Gefährdungsbeurteilungen. Das Handbuch für Arbeitsschutz steht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Intranet zur Verfügung. Zusätzlich gibt es ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Thema Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung sowie Sicherheitsbeauftragte, die regelmäßig an Auffrischungslehrgängen teilnehmen.

In Zusammenarbeit mit externen Fachkräften für Arbeitssicherheit und den externen Betriebsärzten werden alle Arbeitsstätten in festgelegten Abständen begangen, um die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften zu prüfen und ggf. Maßnahmen bei Abweichungen abzuleiten und umzusetzen.

Die Geschäftsführung fördert und gewährleistet, zusammen mit allen Führungskräften, eine Kultur der Gleichstellung und Toleranz, die frei ist von Diskriminierungen jeglicher Art. Dazu wird ein ausgewogenes Verhältnis von Männern und Frauen auf allen Führungsebenen angestrebt. Mit der 2023 vollzogenen Neubesetzung der Position eines Geschäftsführers konnte das Ziel für den Frauenanteil in der Geschäftsführung noch nicht erfüllt werden. Die interne Zielgröße von 25% für die weibliche Besetzung der ersten Führungsebene hat die BwFuhrparkService GmbH zum 31.12.2023 mit 33% erfüllt. Die interne Zielgröße für die zweite Führungsebene, die bei 15% liegt, hat die BwFuhrparkService GmbH im Jahr 2023 mit 13,64% leicht unterschritten. Im Zuge der Stellenbesetzung der ersten und zweiten Führungsebene gilt der generell bei Stellenbesetzungsverfahren zu beachtende Grundsatz, dass die am besten geeigneten Bewerbenden ausgewählt werden. Dies erfolgt unabhängig vom Geschlecht. Bei der BwFuhrparkService GmbH besteht ausweislich einer nach Jobleveln differenzierten Gehaltsanalyse erneut auch für das Jahr 2023 kein Gender Pay Gap.

Im Jahr 2021 haben Geschäftsführung und Gesamtbetriebsrat eine Gesamtbetriebsvereinbarung überein neues Vergütungssystem verhandelt und zum 1. Mai 2021 eingeführt, die für jede Jobfamilie, von der Service- bis zur Führungskraft, marktgerechte Gehaltsbänder definiert. Zum 1. März 2023 wurden die Gehaltsbänder erstmalig nach Einführung des Vergütungssystems mit Blick auf die gesellschaftlichen Entwicklungen marktkonform angepasst und die Werte deutlich erhöht. Basis dafür sind marktvergleichbare Benchmarks. Diese positiven Veränderungen beziehen sich in jedem Joblevel auf die Minimal- und Maximalwerte unserer Gehaltsbänder. Die durchschnittliche Erhöhung betrug dabei + 6,2%.

Am 1. Januar 2023 wurde die attraktiv gestaltete Arbeitgeberleistung zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) eingeführt. Bis Dezember 2023 haben 55% aller Beschäftigten einen bAV-Vertrag abgeschlossen.

Die BwFuhrparkService GmbH arbeitet an ihrer Arbeitgebermarke, um eine attraktive Arbeitgeberin für aktuelle und künftige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sein. Folgerichtig ist die Arbeitgeberattraktivität in das strategische Zielsystem eingebunden und ihre Steigerung Gegenstand der Unternehmensstrategie.

Die Vereinbarkeit von sozialen Verpflichtungen und Beruf wird von der Geschäftsführung durch verlässliche und gerechte Rahmenbedingungen gewährleistet. Ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen bei Vollzeitkräften im Jahr, Sonderurlaub bei Eheschließung und für die Geburt des eigenen Kindes oder auch im Todesfall nächster Angehöriger sowie die Möglichkeit der Teilzeitarbeit, flexible Arbeitszeiten, Vertrauensarbeitszeit sowie die Nutzung von Gleitzeitkonten stehen allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung. Soweit der jeweilige Tätigkeitsbereiches zulässt, wird zudem mobiles Arbeiten ermöglicht. 2023 trat eine neue Betriebsvereinbarung zum mobilen Arbeiten in Kraft, die das mobile Arbeiten aufgrund der guten Erfahrungen aus der Zeit der Pandemie flexibel ermöglicht. Die Inanspruchnahme von Elternzeit oder die Freistellung gemäß Pflegezeitgesetz werden selbstverständlich unterstützt.

Zur Attraktivierung gehören darüber hinaus auch die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Jobtickets, das aufgrund der Einführung des Deutschlandtickets weniger genutzt wird, und des Jobrads (auch zur privaten Nutzung), das mit 153 Verträgen rege genutzt wird. Des Weiteren werden kostenlose Getränke für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereitgestellt. Nach der Pandemie sind im 3. Quartal des Jahres drei Betriebssportgruppen wieder aufgelebt und finden regelmäßig statt.

Die BwFuhrparkService GmbH fördert bereits seit vielen Jahren aktiv die Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten. Durch die Verzahnung des Kompetenzmanagements mit der Unternehmensstrategie leiten sich alle Anforderungen aus der Unternehmensstrategie, dem Auftrag des Unternehmens und den hiermit verbundenen Aufgaben und Anforderungen an Kompetenzen und Fähigkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab.

Das jährliche Budget für Weiterbildungen ermöglicht es, ein umfassendes und zielgerichtetes internesWeiterbildungsprogramm für alle Beschäftigten der BwFuhrparkService GmbH anzubieten. Das interne Weiterbildungsprogramm setzt sich zusammen aus fachlichen Prozess- und Systemschulungen, Methodik- und Führungsschulungen, Arbeitsschutz- und Fahrzeugschulungen sowie IT-Schulungen. Ebenfalls werden Schulungen zur psychischen Gesunderhaltung angeboten (Stressmanagement, Resilienztraining etc.) sowie zur Förderung von Nachwuchskräften (z.B. vom Mitarbeiter/von der Mitarbeiterin zur Führungskraft). Ergänzt wird das interne Weiterbildungsprogramm durch Teambuildings, Coachings und Seminarangebote auf dem offenen Weiterbildungsmarkt. Die Kosten werden durch die Arbeitgeberin übernommen. Das Weiterbildungsangebot nehmen die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Anspruch. Im Jahr 2023 haben über 67% der Beschäftigten an mindestens einer Schulung teilgenommen.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen zu Beginn ihrer Tätigkeit für die BwFuhrparkService GmbH an einem Onboarding-Programm teil. Es bietet ihnen die Gelegenheit, das Unternehmen in einem Überblick und die Besonderheiten einer Inhouse-Gesellschaft des Bundes kennenzulernen.

Die BwFuhrparkService GmbH bietet jedes Jahr Berufsausbildungsplätze für Kaufleute für Büromanagement und Fachinformatikerin/Fachinformatiker Systemintegration an. Im Jahr 2023 wurden zwei Auszubildende zur Kauffrau für Büromanagement eingestellt und zwei Auszubildende zum Fachinformatiker Systemintegration. Den Auszubildenden wird nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung ein Arbeitsvertrag bei der BwFPS angeboten. Zusätzlich beschäftigt das Unternehmen Werkstudierende und dual Studierende.

Es besteht die Möglichkeit, Bildungsurlaub, beispielsweise für einen Sprachkurs, in Anspruch zu nehmen. Die Kosten hierfür übernimmt die Arbeitgeberin in einem vorgegebenen Rahmen. Zur Schaffung von individuellen Aufstiegschancen erhalten die Beschäftigten grundsätzlich die Möglichkeit, sich für berufsbegleitende Aufstiegsfortbildungen zu empfehlen. Bei positiver Prüfung und bei erfolgreichem Abschluss der Aufstiegsfortbildung unterstützt die Arbeitgeberin dies finanziell mit bis zu 50 % der Gesamtkosten. Für die Prüfungsleistungen in diesem Zusammenhang werden die Geförderten durch Freistellung von der Arbeit zum Ablegen der Prüfung bis zu zwei Tagen unterstützt.

Sozialbelange

In erster Linie trägt die BwFuhrparkService GmbH zur Verteidigungsbereitschaft der Bundesrepublik Deutschlands sowie der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem NATO-Bündnis bei.

Im Rahmen von Ausschreibungen stellt die BwFuhrparkService GmbH eine Fülle von Auflagen an ihre Lieferanten. So werden Auftragnehmer bspw. dazu verpflichtet, die gesetzlichen Regelungen des Mindestlohngesetztes (MiLoG) sowie des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) für alle Beschäftigten zu erfüllen.

Achtung der Menschenrechte

Die Einhaltung der Menschenrechte und Grundrechte bildet einen wesentlichen Teil der gesellschaftlichen Verantwortung der BwFuhrparkService GmbH als Inhouse-Gesellschaft des Bundes. Die BwFuhrparkService GmbH respektiert stets die Würde und die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Dritter. Sie achtet, schützt und fördert weltweit die geltenden sowie anerkannten Vorschriften zum Schutz der Menschen- und Grundrechte als fundamentale und allgemeingültige Vorgaben. Selbstverständlich wird auch jegliche Nutzung von Kinder -, Zwangs- und Pflichtarbeit sowie jegliche Form von moderner Sklaverei, Leibeigenschaft, Menschenhandel und unfreiwilligen Arbeit (ILO-Konventionen 138 und 182, sowie 29 und 105) abgelehnt. Das gilt nicht nur für die Zusammenarbeit innerhalb der BwFuhrpark- Service GmbH, sondern auch für das Verhalten von und gegenüber Geschäftspartnern im In- und Ausland. Dies hat die BwFuhrparkService GmbH in ihrem Anfang 2022 eingeführten Code of Conduct manifestiert. Dieser dient seit jeher als Leitlinie für internes und externes betriebliches Handeln und benennt die verbindlichen Mindeststandards des Unternehmens für verantwortungsvolles Verhalten miteinander, gegen- über Geschäftspartnern sowie der Öffentlichkeit.

Das Risiko für Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette der BwFuhrparkService GmbH wird als gering eingeschätzt, da sie ihre Leistungen aus nationalen oder EU-weiten Ausschreibungen bezieht. Als öffentlicher Auftraggeber schließt die BwFuhrparkService GmbH mittels Vergabeverfahren (Rahmen-)Verträge mit Lieferanten oder partizipiert an bundeseigenen Vertragswerken. In den eigenen Vergabeverfahren werden u. a. die Nicht-Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen und des MiLoG als Ausschlusskriterium gewertet. Das gilt gleichermaßen für die geschäftliche Zusammenarbeit im In- und Ausland. Die Vertragsregelungen gelten gleichermaßen auch für Unterauftragnehmer, wenn diese von Auftragnehmern zur Leistungserbringungen herangezogen werden.

Weitere mögliche Risiken sind im Lagebericht aufgeführt, die jedoch keine schwerwiegenden Auswirkungen auf die nicht-finanziellen Aspekte haben.

Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Als öffentlicher Auftraggeber genießt die Sicherstellung des Vertrauens in die Integrität der BwFuhrpark- Service GmbH oberste Priorität. Festgestellte Rechtsverstöße und jedwedes Fehlverhalten erfahren aufgrund dessen unverzügliche und konsequente Korrektur.

Zur Vermeidung von Korruption werden sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BwFuhrparkService GmbH im Rahmen der Eingliederung in den Betrieb nachweislich dahingehend belehrt, dass jeder Anschein dienstlicher Beeinflussbarkeit durch Gewährung persönlicher Vorteile, sei es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbst oder für diesen nahestehende Dritte, zu vermeiden ist.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BwFuhrparkService GmbH sind verpflichtet, jeden sachlich begründeten Verdacht eines Versuchs der unzulässigen Beeinflussung ihrer Tätigkeit durch Gewährung von Vorteilen entsprechend der Verfahrensanweisung Korruptionsprävention an die Compliance-Beauftragte respektive die Rechtsabteilung sowie die Geschäftsführung zu melden. Es findet eine quartalsweise Abfrage der Bereiche und Abteilungen statt, um das Risiko einer Missachtung dieser Bringschuld zu minimieren. Zugleich steht als externer Adressat für alle festgestellten Rechtsverstöße ein Ombudsmann zur Verfügung, um Hinweisgeber bestmöglich zu schützen. Hiermit setzte die BwFuhrparkService GmbH bereits die Vorgaben der EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) vor deren nationaler Umsetzung durch das Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) zum 1. Juli 2023 um und lag über dem Standard des nationalen Rechts. Die Vorgaben des nunmehr in Kraft getretenen HinSchG sind damit bereits erfüllt.

Verletzungen der vorstehend dargelegten Pflichten werden im Verhältnis zu ihrer Schwere mit den zur Verfügung stehenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen [insb. Abmahnung, Versetzung, (außer) ordentliche Kündigung sowie Schadensersatz] geahndet. Im Fall von strafrechtlicher Relevanz erfolgt zusätzlich eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft.

Die Weiterentwicklung des Compliance Management Systems ist in vollem Gange. Dieses soll systematisch die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die definierten Compliance-Anforderungen in allen relevanten Geschäftsprozessen, so auch in den Themenbereichen Korruption und Bestechung, eingehalten und dadurch Regelverstöße vermieden werden. Gleichzeitig soll eine hinreichende Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Compliance-Belangen sichergestellt sein. Eine unternehmensintern durchgeführte Gap-Analyse des Compliance Management Systems zu der DIN ISO 37301:2021 hat noch bestehendes Verbesserungspotential zu Tage gefördert und soll den Ausbau weiter vorantreiben. Bestehende Lücken sollen nach und nach geschlossen werden.

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

31.12.2023 31.12.2022
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Software 1.078.802,55 982.672,15
II. Sachanlagen
1. Kraftfahrzeuge zur Vermietung 668.342.688,67 622.935.655,76
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.592.034,84 4.283.758,61
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.131.124,36 570.631,57
676.065.847,87 627.790.045,94
677.144.650,42 628.772.718,09
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Betriebsstoffe 4.101.978,80 2.317.970,73
2. Kraftfahrzeuge 2.347.771,18 541.421,86
6.449.749,98 2.859.392,59
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.040.757,96 558.380,23
2. Forderungen gegen die Bundeswehr 122.225.555,63 121.659.705,30
3. Forderungen gegen den Bund 897.317,47 480.396,21
4. Sonstige Vermögensgegenstände 10.071.140,96 5.783.527,24
135.234.772,02 128.482.008,98
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 292.918.931,89 233.523.976,06
434.603.453,89 364.865.377,63
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.106.153,16 109.230,61
1.112.854.257,47 993.747.326,33

Passiva

31.12.2023 31.12.2022
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 1.000.000,00 1.000.000,00
II. Kapitalrücklage 907.240.109,81 836.346.615,81
III. Gewinnrücklagen
1. Satzungsmäßige Rücklagen 2.180.000,23 2.180.000,23
2. Andere Gewinnrücklagen 70.509.872,77 63.761.790,52
IV. Jahresüberschuss 21.300.365,02 6.768.002,25
1.002.230.347,83 910.056.408,81
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 58.005,00 63.808,00
2. Steuerrückstellungen 9.880.291,08 3.385.609,44
3. Sonstige Rückstellungen 79.337.248,97 59.370.529,72
89.275.545,05 62.819.947,16
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 20.476.969,86 19.879.332,93
2. Sonstige Verbindlichkeiten 416.519,24 436.025,19
20.893.489,10 20.315.358,12
D. Rechnungsabgrenzungsposten 454.875,49 555.612,24
1.112.854.257,47 993.747.326,33

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

2023 2022
1. Umsatzerlöse 463.500.836,67 409.375.735,56
2. Sonstige betriebliche Erträge 27.275.791,13 31.257.143,49
490.776.627,80 440.632.879,05
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 73.335.091,51 73.176.524,56
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 165.256.256,14 156.292.225,74
238.591.347,65 229.468.750,30
4. Personalaufwand
a) Lohne und Gehälter 38.534.932,08 32.332.219,06
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung (davon für Altersversorgung € 586.642,71; Vorjahr € -6.004,83) 7.534.180,18 6.249.904,92
46.069.112,26 38.582.123,98
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 140.905.113,85 124.540.209,97
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 39.699.766,43 35.768.277,22
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge (davon aus Abzinsung € 36.347,23; Vorjahr € 0,00) 7.227.987,79 514.558,10
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (davon aus Aufzinsung € 0,00; Vorjahr € 57.722,17) 291.769,61 319.920,66
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 11.147.140,77 5.700.152,77
10. Ergebnis nach Steuern 21.300.365,02 6.768.002,25
11. Jahresüberschuss 21.300.365,02 6.768.002,25

Anhang zum 31. Dezember 2023

I. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zum Jahresabschluss

Firmenbezeichnung: BwFuhrparkService GmbH
Sitz der Gesellschaft: 53842 Troisdorf, Maarstraße 63
Registergericht: Amtsgericht Siegburg
Handelsregisternummer: HRB 6546

Der Jahresabschluss der BwFuhrparkService GmbH zum 31. Dezember 2023 ist nach den Vorschriften der §§ 242 bis 256a HGB und §§ 264 bis 288 HGB sowie den Vorschriften des GmbH-Gesetzes und den ergänzenden Vorschriften des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung (Going- Concern) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 3 HGB.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB wurden angewandt. Soweit Davon-Vermerke nicht in der GuV erfolgt sind, werden diese entsprechend § 284 Abs. 1 HGB im Anhang gemacht.

Beim Anlagevermögen wurde entsprechend den Besonderheiten der Branche das gesetzliche Gliederungsschema um den Posten "Kraftfahrzeuge zur Vermietung" erweitert. Zudem wurde beim Vorratsvermögen das gesetzliche Gliederungsschema um die Posten "Kraftfahrzeuge" und "Lager" erweitert. Aufgliederung und Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind im Anlagespiegel dargestellt. Des Weiteren wurden die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der Bundeswehr sowie gegenüber dem Bund zur Verbesserung der Klarheit des Jahresabschlusses als gesonderte Posten ausgewiesen.

Die Fristigkeitsvermerke zu den Forderungen und Verbindlichkeiten und die Erläuterungen zu den sonstigen Verbindlichkeiten wurden zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit in den Anhang aufgenommen.

II. Vorbemerkungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden

Immaterielle Vermögensgegenstände

Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Planmäßige Abschreibungen werden linear unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren vorgenommen.

Sachanlagevermögen

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten bewertet. Planmäßige Abschreibungen werden linear unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer wie folgt vorgenommen:

Zugänge AfA-Methode Abschreibungssatz %
Kraftfahrzeuge PKW hü linear 16,67
Kraftfahrzeuge LKW hü linear 11,12
Kraftfahrzeuge sonst. Kfz hü linear 11,12
Kraftfahrzeuge PKW hümS linear 16,67
Kraftfahrzeuge LKW hümS linear 11,12
Kraftfahrzeuge sonst. Kfz hümS linear 11,12

Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von nicht mehr als € 250,00 wurden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgaben angesetzt. Wirtschaftsgüter deren Anschaffungswert zwischen € 250,01 bis € 800,00 betragen, wurden sofort abgeschrieben.

Falls die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau werden zum Nennbetrag bewertet.

Vorräte

Bei den Vorräten handelt es sich um die Ersatzteilbevorratung sowie gebrauchte Fahrzeuge der BwFuhrparkService GmbH, die zum Verkauf stehen. Die zum Verkauf stehenden Fahrzeuge wurden zu den Restbuchwerten aus dem Anlagevermögen in die Vorräte umgebucht und je nach Länge der Standzeit auf den niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag abgewertet. Die Abwertung erfolgte je nach Standzeit nach gestaffelten Prozentsätzen.

Umlaufvermögen

Die übrigen Posten des Umlaufvermögens sind mit Nominalwerten bzw. den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.

Zur Berücksichtigung des allgemeinen Abrechnungsrisikos wurde eine Pauschalwertberichtigung für Forderungen gebildet. Die Ermittlung der pauschalen Wertberichtigung erfolgt im Berichtsjahr unverändert mit einem Satz von 1% des Netto- Forderungsbestandes.

Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wird für zahlungswirksame Ausgaben vor dem Abschlussstichtag gebildet, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Eigenkapital

Das Eigenkapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen

Die Pensionsrückstellungen sind mit dem ermittelten Unterschiedsbetrag aus dem Aktivwert einer Rückdeckungsversicherung (T€ 184) und dem Passivwert der bewerteten Pensionsrückstellung (T€ 242) ausgewiesen. Die Höhe der Pensionsrückstellung ergibt sich auf Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach dem Anwartschaftsbarverfahren unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck und unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 1,82 % (Vorjahr 1,78 %). Der Zinssatz entspricht dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre bei einer Restlaufzeit der Pensionsverpflichtungen von 15 Jahren. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden Rentensteigerungen von jährlich 2,0 % zugrunde gelegt.

Die Steuerrückstellungen werden unter Berücksichtigung der geleisteten Vorauszahlungen in Höhe der zu erwarteten Nachzahlungen gebildet.

Die Sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Die Rückstellungen wurden für alle zum Bilanzstichtag noch nicht abgerechneten Leistungen und ungewissen Verbindlichkeiten sowie für Verlustrisiken in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet.

Rückstellungen mit einer voraussichtlichen Restlaufzeit von über einem Jahr werden gem. § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB abgezinst eingestellt. Die Abzinsung erfolgt dabei mit dem von der Bundesbank veröffentlichten Sieben-Jahres-Durchschnittszinssatz. Bei Rückstellungen mit einer voraussichtlichen Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger wurde auf die Abzinsung verzichtet.

Der Effekt (Unterschiedsbetrag) aus der Änderung des Abzinsungssatzes wurde im Finanzergebnis erfasst.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.

Passiver Rechnungsabgrenzungsposten

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten wird für Einnahmen vor dem Abschlussstichtag gebildet, soweit diese Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen.

Fremdwährungsumrechnung

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst.

Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

III. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz sowie zur Gewinn- und Verlustrechnung

a) Einzelangaben zur Bilanz zum 31. Dezember 2023

Anlagevermögen

Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem Anlagespiegel ersichtlich.

Vorräte

Die Vorräte betragen zum 31. Dezember 2023 € 6.449.749,98 (Vorjahr € 2.859.392,59).

Die Vorräte gliedern sich wie folgt:

Betriebsstoffe: T€ 4.102 (Vorjahr T€ 2.318)
Kraftfahrzeuge: T€ 2.348 (Vorjahr T€ 541)

Bei dem Posten "Betriebsstoffe" handelt es sich um das Lager in Rheine und Ersatzteilcontainer, welche die Ersatzteilbevorratung für VJTF beinhaltet.

Bei dem Posten "Kraftfahrzeuge" handelt es sich um Gebrauchtfahrzeuge der BwFuhrparkService GmbH, die nach ihrer Nutzung im Rahmen der Vermietung ausgesteuert wurden und dann zum Verkauf stehen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen betragen zum 31. Dezember 2023 € 125.163.631,06 (Vorjahr € 122.698.481,74).

Die Forderungen gliedern sich wie folgt:

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (insbesondere Fahrzeugverkauf) und Carsharing: T€ 2.041 (Vorjahr T€ 558)
Forderungen gegen Bundeswehr: T€ 122.226 (Vorjahr T€ 121.660)
Forderungen gegen Bund nicht Bundeswehr: T€ 897 (Vorjahr T€ 480)

Die Forderungen gegen die Bundeswehr resultieren wie im Vorjahr aus Lieferungen und Leistungen sowie Schadensabrechnungen.

Forderungen gegen Bund (nicht Bundeswehr) resultieren wie im Vorjahr aus Lieferungen und Leistungen sowie Schadensabrechnungen.

Sämtliche Forderungen sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.

Die sonstigen Vermögensgegenstände betragen zum 31. Dezember 2023 € 10.071.140,96 (Vorjahr € 5.783.527,24).

Die sonstigen Vermögensgegenstände gliedern sich wie folgt:

Steuern: T€ 8.185 (Vorjahr T€ 3.995)
Rückrüstung VW Widder: T€ 916 (Vorjahr T€ 916)
Abgrenzung Zinserträge: T€ 601 (Vorjahr T€ 378)
Ingangsetzungskosten: T€ 0 (Vorjahr T€ 209)
Übrige: T€ 369 (Vorjahr T€ 285)

Die übrigen sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen Herstellerboni sowie Arbeitgeberdarlehen und Entgeltüberzahlungen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von T€ 1.106 (Vorjahr T€ 109) enthält Zahlungen an Dienstleister, die in einem genau bestimmten Zeitraum in Folgejahren zu Aufwand führen.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital in Höhe von € 1.000.000 ist voll eingezahlt. Gesellschafter sind:

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg): 75,1%
Deutsche Bahn AG (DB AG): 24,9%

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage beträgt zum 31. Dezember 2023 € 907.240.109,81 (Vorjahr € 836.346.615,81).

Mit Gesellschafterbeschluss 26/2021 vom 10./15. Dezember 2021 wurde für die Bezahlung der im Rahmen der siebten Eigenkapitalerhöhung zu beschaffenden Fahrzeuge erforderlichen Ausgabemittel in Höhe von bis zu € 88.000.000,00 eine sonstige Zuzahlung des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) beschlossen. Die Mittel werden bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt und sind in die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB einzustellen. Für 2023 wurden dazu am 13. Juni 2023 Mittel in Höhe von € 70.893.494,00 ausgezahlt.

Gewinnrücklagen

Mit Gesellschafterbeschluss 21/2023 vom 26./27. Juli 2023 wurde der anteilige Jahresüberschuss 2022 in Höhe von T€ 6.748 in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Die anderen Gewinnrücklagen erhöhten sich auf insgesamt T€ 70.510 (Vorjahr T€ 63.762).

Jahresüberschuss

Mit Gesellschafterbeschluss 21/2023 vom 26./27. Juli 2023 wurde der Jahresabschluss 2022 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von T€ 6.768 festgestellt. Für den Bund, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung, ist ein Betrag von T€ 6.748 in die Gewinnrücklage eingestellt und an die Deutsche Bahn AG (DB AG) ein Betrag in Höhe von T€ 20 ausgeschüttet worden. Dieser Betrag ergibt sich nach § 16 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages als Prozentsatz auf die eingezahlte Stammeinlage der DB AG.

Rückstellungen

Pensionsrückstellungen

Rückstellungspflichtige Pensionsverpflichtungen bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von T€ 242. Eine Saldierungspflicht besteht nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB für Deckungsvermögen (T€ 184), sodass Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, mit diesen Schulden zu verrechnen sind; entsprechend ist mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus der Abzinsung und aus dem zu verrechnenden Vermögen zu verfahren, welche sich wie folgt zusammensetzen:

Zinsaufwand verpflichtungsseitig: € 4.393
abzüglich des Ertrages aus dem Deckungsvermögen: (€ 3.904)
Effekt aus Zinsänderung: (€ 1.585)
Zinsaufwandskomponente der Regelzuführung: (€ 1.096)

Nach § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB erfolgt für Deckungsvermögen der Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert des Vermögens. Der Ansatz einer Überdeckung ist zulässig und erfolgt bei Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 264a HGB in einem gesonderten Bilanzposten (§ 246 Abs. 2 Satz 3 HGB) als aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung (§ 266 Abs. 2 Buchst. E HGB). Liegt der Zeitwert des Deckungsvermögens über dessen Anschaffungskosten, so kann dies nach § 268 Abs. 8 Satz 3 HGB ggf. zu einer Ausschüttungssperre führen.

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellung nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB beträgt:

Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtung
10-Jahres-Durchschnittt: 1,82% T€ 242
Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtung
7-Jahres-Durchschnittt: 1,74% T€ 245
Ausschüttungsgesperrter Unterschiedsbetrag T€ 3

Gewinne dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags mindestens dem Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB entsprechen.

Steuerrückstellungen

Die Steuerrückstellungen beinhalten die Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt Siegburg sowie gegenüber den Gemeinden, in denen die BwFuhrparkService GmbH Betriebsstätten unterhält. Die Rückstellung für Körperschaftsteuer zum 31. Dezember 2023 beträgt T€ 3.399 und für Gewerbesteuer T€ 6.481. Die Rückstellung für Körperschaftsteuer des laufenden Jahres beträgt T€ 3.399 und für Gewerbesteuer T€ 5.690. Für Vorjahre ergibt sich eine Rückstellung für Körperschaftsteuer in Höhe von T€ 0 (Vorjahr T€ 1.359) und für Gewerbesteuer in Höhe von T€ 791 (Vorjahr T€ 1.949). Die Reduzierung der Steuerrückstellungen für Vorjahre resultiert aus erhaltenen Bescheiden für die Jahre 2016 bis 2021. Der Restbetrag in Höhe von T€ 791 betrifft im Wesentlichen noch nicht erhaltene Gewerbesteuerbescheide des Jahres 2021. Die Rückstellung für Betriebsprüfungsrisiken beträgt T€ 0 (Vorjahr T€ 44).

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen T€ 20.670 (Vorjahr T€ 17.343) für im Voraus erhaltene Kostendeckung (Wartung/Reparaturen), für Reifen T€ 4.529 (Vorjahr T€ 4.244), für Rücknahmen T€ 8.718 (Vorjahr T€ 6.557), für noch nicht berechnete Lieferungen und Leistungen T€ 7.149 (Vorjahr T€ 4.676), für Erlösschmälerungen aus Preisprüfungsrisiken in Höhe von T€ 12.061 (Vorjahr T€ 958), für Rückerstattungsrisiken aus der Vereinnahmung von Kraftstoffpauschalen in Höhe von T€ 23.684 (Vorjahr T€ 23.284) sowie T€ 2.292 (Vorjahr T€ 2.074) für personalbezogene Aufwendungen.

Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer von T€ 415 (Vorjahr T€ 436) sowie Verbindlichkeiten aus Reisekosten von T€ 1 (Vorjahr T€0).

Für die Anmietung des Objektes in Berlin in der Straße Alt-Moabit 91a-d, 96a-d und 97 besteht bei der Commerzbank Düsseldorf ein Mietaval in Höhe von € 77.966,00.

Für die Anmietung des Objektes in Troisdorf in der Brüsseler Straße 13 besteht bei der Deutschen Bank Bonn ein Mietaval in Höhe von € 75.000,00.

Für die Anmietung des Objektes in Frankfurt in der Schmidtstraße 51 besteht bei der Commerzbank Düsseldorf ein Mietaval in Höhe von € 26.551,05.

Für die Anmietung des Objektes in Berlin in der Straße Katharina-Heinroth-Ufer 1 besteht bei der Commerzbank Düsseldorf ein Mietaval in Höhe von € 302.947,35.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Passive Rechnungsabgrenzungsposten bestehen zum 31. Dezember 2023 in Höhe von T€ 455 (Vorjahr T€ 556). Der Betrag betrifft abgegrenzte Herstellerboni für Leasingfahrzeuge in Höhe von T€ 51 (Vorjahr T€ 80), die abgegrenzte Volumenprämie in Höhe von T€ 110 (Vorjahr T€ 350) sowie für künftig zu erbringende Leistungen bereits erhaltener Zahlungen in Höhe von T€ 294 (Vorjahr T€ 126).

b) Einzelangaben zur Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

Aufgliederung der Umsatzerlöse

Die BwFuhrparkService GmbH ist im Wesentlichen auf dem Gebiet des Mobilitätsmanagements für die Bundeswehr tätig. Dies umfasst die Vermietung von Fahrzeugen sowie das Flottenmanagement. Seit 2017 erfolgt die Disposition und Durchführung von Mandatsfahrten für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages.

Die Umsatzerlöse entfallen im Wesentlichen auf die Überlassung und Bereitstellung von Mobilität in Lang- und Kurzzeitnutzung im Inland. Der Umsatz in der Langzeitnutzung beträgt T€ 293.214 (Vorjahr T€ 244.155), in der Kurzzeitnutzung T€ 60.983 (Vorjahr T€ 55.543), für den Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen T€ 19.993 (Vorjahr T€ 21.416) und für sonstige Leistungen T€ 111.507 (Vorjahr T€ 106.647). In den Umsatzerlösen für sonstige Leistungen sind periodenfremde Umsätze in Höhe von T€ 5.750 (Vorjahr T€89) enthalten. Die Erlösschmälerungen betragen T€ 22.196 (Vorjahr T€ 18.386). Der nach Kontinenten im Geschäftsjahr in Rechnung gestellte Umsatz verteilt sich auf Europa T€ 459.581 (Vorjahr T€ 405.674), Nord-, Mittel- und Südamerika T€ 1.031 (Vorjahr T€ 738), Asien T€ 1.227 (Vorjahr T€ 1.022), Afrika T€ 1.656 (Vorjahr T€ 1.935) und Ozeanien mit Australien und Neuseeland T€ 7 (Vorjahr T€ 7).

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von T€ 27.276 (Vorjahr T€ 31.257) betreffen im Wesentlichen Erträge aus der Weiterbelastung von Schäden in Höhe von T€ 16.568 (Vorjahr T€ 17.143) und periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von T€ 3.790 (Vorjahr T€ 9.058) sowie Erträge aufgrund der verfeinerten Berechnung der operativen Rückstellungen in Höhe von T€ 0 (Vorjahr T€ 4.876). Erträge aus Währungskursgewinnen bestehen in Höhe von T€ 7 (Vorjahr T€ 0). Erträge aus der Auflösung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen bestehen in Höhe von T€ 6.556 (Vorjahr T€ 0), darüber hinaus bestehen Erträge aus Eingängen aus abgeschriebenen Forderungen in Höhe von T€ 95 (Vorjahr T€ 20). Die Auflösung der Wertberichtigungen wurde vor dem Hintergrund vorgenommen, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen lediglich aufgrund kapazitativer Engpässe noch nicht nachkommen konnte. Die Forderungen gegenüber der Bundeswehr sind werthaltig.

Im Übrigen werden die Forderungen auf Basis der Altersstruktur wie nachfolgend dargestellt einer Einzelwertberichtigung unterzogen.

Forderungslaufzeit ab 360 Tagen bei Reparatur und Schaden: Wertberichtigung 10%
Forderungslaufzeit ab 360 Tagen bei CarSharing: Wertberichtigung 50%

Materialaufwand

Der Materialaufwand hat sich im Vorjahresvergleich von T€ 229.469 auf T€ 238.591 erhöht. Wesentliche Komponenten für den Anstieg sind der Aufwand für Leasing und Fullservice T€ 66.495 (Vorjahr T€ 58.121) sowie der Aufwand für Reparatur, Wartung und Schäden T€ 60.029 (Vorjahr T€ 50.429). Signifikant verringert hat sich hingegen der Aufwand für externe Anmietung T€ 19.463 (Vorjahr T€ 28.574) und der Kraftstoffaufwand T€ 59.704 (Vorjahr T€ 63.703).

Personalaufwand

Der Personalaufwand ist von T€ 38.582 auf T€ 46.069 gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Der Anstieg des Personalaufwands begründet sich durch die Einführung des Haustarifvertrages Fahrdienst Bund, den höheren Mitarbeiterbestand, die Inflationsausgleichsprämie und Gehaltssteigerungen im Rahmen der Vergütungsstruktur.

Abschreibungen

Die Summe der Abschreibungen ist auf T€ 140.905 im Vergleich zum Vorjahr T€ 124.540 um T€ 16.365 aufgrund des erneuten Zuwachses an Bestandsfahrzeugen (sowohl hü- als auch hümS-Fahrzeuge) sowie Fahrzeugzubehör gestiegen.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr auf T€ 39.700 (Vorjahr T€ 35.768) gestiegen. In den Aufwendungen enthalten sind Wertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von T€ 97 (Vorjahr T€ 6.019).

Für alle Forderungen, für die keine Einzelwertberichtigung vorzunehmen ist, wird eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% durchgeführt.

Der sonstige ordentliche betriebliche Aufwand 7.432 T€ (Vorjahr T€ 1.677), welcher im Wesentlichen die Änderungen der Aufsetzpunkte der Rückstellung für Wartung/Reparaturen und für Rücknahmen enthält, ist angestiegen. Ebenfalls angestiegen ist der Aufwand für EDV-Leistungen T€ 3.006 (Vorjahr T€ 2.410) sowie der Aufwand für Post- und Kommunikationsgebühren T€ 1.439 (Vorjahr T€ 1.292). Verringert hat sich hingegen der Aufwand für fremdbezogene IT- Dienstleistungen T€ 9.157 (Vorjahr T€ 11.884) sowie Kosten des Geldverkehrs T€ 43 (Vorjahr T€ 697). Zudem enthalten sind die sonstigen Steuern in Höhe von T€ 9 (Vorjahr T€ 0). Die Währungskursverluste betragen T€ 12 (Vorjahr T€ 1).

Periodenfremde Aufwendungen

Die unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesenen periodenfremden Aufwendungen in Höhe von T€ 11.482 (Vorjahr T€ 3.859) haben sich gegenüber dem Vorjahr erhöht und beinhalten im Wesentlichen noch nachlaufende Rechnungen, Gutschriften an die Bundeswehr wegen Rückzahlung KSP sowie die Anpassung der Rückstellung für Erlösschmälerungen aus Preisprüfungsrisiken für das Jahr 2022.

Steuern vom Einkommen und Ertrag

Bei den Steuern handelt es sich für das Berichtsjahr um Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von T€ 5.286 (Vorjahr T€ 1.468), Gewerbesteuer in Höhe von T€ 7.786 (Vorjahr T€ 2.101) sowie Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von T€ 1.801 (Vorjahr T€ 34). Für Vorjahre wurde Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von T€ -1.417 (Vorjahr T€ 720) sowie Gewerbesteuer in Höhe von T€ -2.309 (Vorjahr T€ 1.376) ausgewiesen.

IV. Ergänzende Angaben

a) Außerbilanzielle Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (Bestellobligo und Miet-/Leasingverpflichtungen) beträgt T€ 564.205 (Vorjahr T€ 474.799).

Bestellobligo

Das Bestellobligo aus Fahrzeugkäufen zum 31. Dezember 2023 beträgt T€ 356.788 (Vorjahr T€ 295.461). Im Bestellobligo 2023 sind neben Fahrzeugbestellungen zum Fahrzeugrevolving auch Fahrzeugbestellungen enthalten, die im Zusammenhang mit Eigenkapitalerhöhungen stehen.

Miet- und Leasingverpflichtungen

Die Gesellschaft hat zum Bilanzstichtag Leasingverträge abgeschlossen, die nicht zu einer Bilanzierung der geleasten Vermögensgegenstände führen, da es sich vollumfänglich um Operating Leasing handelt. Der Vorteil dieser Verträge liegt in der geringeren Kapitalbindung im Vergleich zum Erwerb und im Wegfall des Verwertungsrisikos. Risiken könnten sich aus der Vertragslaufzeit ergeben, sofern die Objekte nicht mehr vollständig genutzt werden können, wozu es derzeit keine Anzeichen gibt.

Zum Bilanzstichtag hatten 16.625 Fahrzeuge (Vorjahr 16.824) einen gültigen Leasingvertrag und 130 Fahrzeuge waren Mietfahrzeuge (Vorjahr 50).

In Verträgen mit MAN Financial Services GmbH, Scania Financial Services GmbH und CNH Industrial Capital ist für 444 Fahrzeuge ein Andienungsrecht vereinbart. Sofern nach Leasingende hiervon Gebrauch gemacht wird, erwirbt die BwFuhrparkService GmbH die Fahrzeuge zum vereinbarten Andienungswert.

Die Laufzeit der Leasingverträge liegt unterhalb von 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Fahrzeuge.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen für die überwiegend kurzfristig angemieteten Fahrzeuge in Höhe von T€ 182.769 (Vorjahr T€ 168.550) und für Miet- und Leasingverpflichtungen für EDV und Gebäude in Höhe von T€ 24.647 (Vorjahr T€ 10.788). Die Mietverträge für die Gebäude in Troisdorf sind zum 31. März 2023 bzw. 30. Juni 2023 ausgelaufen. Es liegt allerdings sowohl für das Zentralgebäude als auch für den Serverstandort in der Maarstr. eine zeitlich unbegrenzte Gestattung des Vermieters vor, das Gebäude, über den 31. März 2023 hinaus, zu nutzen. Seit Mietende wird daher eine monatliche Nutzungsentschädigung, die dem vereinbarten Mietzins entspricht, gezahlt. Eine Nutzung ist bis zum Umzug nach Siegburg angedacht. Zudem wurde ein Mietvertrag für ein Gebäude in Siegburg bis 2033 abgeschlossen. Der Mietbeginn setzt eine vollständige Übergabe voraus. Das Gebäude befindet sich aktuell noch im Umbau. Eine Teilübergabe von einem Lagerraum hat stattgefunden, sodass für diesen Gebäudeteil seit 16. Oktober 2023 bereits eine monatliche Teilmiete in Höhe von 3.557,73 € gezahlt wird. Wann die vollständige Übergabe stattfinden wird, ist unklar. Auch der Standort in Berlin soll im Laufe des Jahres umziehen. Der neue Mietvertrag wurde für 12 Jahre geschlossen und setzt eine Übergabe voraus. Diese ist für den Juli 2024 vorgesehen. Ob dieser Termin gehalten werden kann, ist jedoch unklar.

b) Latente Steuern

Im Rahmen des Jahresabschlusses wurden saldiert aktive latente Steuern in Höhe von T€ 6.747 (Vorjahr T€ 4.643) ermittelt. Auf die Aktivierung (Wahlrecht) der aktiven latenten Steuern wurde verzichtet.

Die aktiven latenten Steuern resultieren aus der Abzinsung der Rückstellungen mit unterschiedlichen Zinssätzen für Handelsbilanz und Steuerbilanz sowie der Inanspruchnahme des Beibehaltungswahlrechtes einer Überdeckung bei diesen Rückstellungen aus Art. 67 Abs. 1 S. 2 EGHGB. Die passiven latenten Steuern resultieren aus der unterschiedlichen versicherungsmathematischen Bewertung der Rückstellung für Pensionen. Der verwendete Steuersatz beträgt 31,63 % (Vorjahr 31,67 %).

c) Honorare für Abschlussprüfung und weitere Dienstleistungen

Die Honorare der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, ergeben sich wie folgt:

Art der Leistung 2023 2022
T€ T€
Abschlussprüfung 120 120
Andere Bestätigungsleistungen 14 14
Sonstige Leistungen 12 0
Summe 146 134

d) Beschäftigte

Die Zahl der Beschäftigten stellt sich wie folgt dar:

Zum Stichtag 31. Dezember 2023 waren 876 (Vorjahr: 806) Mitarbeiter ohne Auszubildende und ohne Berücksichtigung der Geschäftsführer bei der BwFuhrparkService GmbH beschäftigt. Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 lag bei 857 Mitarbeitern (Vorjahr: 798 Mitarbeiter). Die durchschnittliche Anzahl der beigestellten Mitarbeiter im Geschäftsjahr betrug null Mitarbeiter (Vorjahr: 455). Zum Bilanzstichtag betrug die Anzahl der beigestellten Mitarbeiter null (Vorjahr: null). Die Mitarbeiter (ohne Auszubildende und Geschäftsführer) setzen sich durchschnittlich nach Gruppen wie folgt zusammen:

2023 2022
Bereichsleitung 4 4
Regionalleitung 5 5
Stabs-/ Abteilungsleitung 14 14
Teamleitung/Projektleiter 52 53
Referent 121 117
Sachbearbeitung 264 257
Servicekräfte 291 251
Geringf. Beschäftigte 105 96
Werkstudent/Praktikant 1 1
857 798

e) Geschäftsführer und Aufsichtsratsmitglieder

Geschäftsführer waren im Berichtsjahr die Herren:

Thomas Fischer, Bonn

Geschäftsführer Bereiche Personal/Organisation, Finanzen/Controlling, Informationstechnologie und Fahrdienst Bund sowie Abteilung Recht und Abteilung Vergaben, Stab Strategisches QM/PM und Stab Unternehmenskommunikation (Vorsitzender)

Dennis Geers, Langenfeld [ab dem 1. Juli 2023]

Geschäftsführer Bereiche Flottenmanagement sowie Einkauf und Zentrale Dienste

Die Gesamtbezüge der Geschäftsführer in 2023 betrugen T€ 282, davon entfallen auf Herrn Geers zeitanteilig T€ 103 (Grundvergütung T€ 95, variable Vergütung T€ 0, sonstige Vergütung T€ 8) auf Herrn Fischer T€ 179 (Grundvergütung T€ 125, Urlaubsabgeltung T€ 8, variable Vergütung T€ 27, sonstige Vergütung T€ 19).

Für frühere Organmitglieder wurden Bezüge in Höhe von T€ 8 geleistet.

Für die variable Vergütung der Geschäftsführung wurde eine Rückstellung in Höhe von T€ 47 für das Jahr 2023 gebildet.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind:

Ministerialrat Thomas Vogler (Vorsitzender, Referatsleiter H 1 5, Bundesministerium der Verteidigung, Bonn),

Regierungsdirektorin Corinna Münster (Referentin IUD II 2, Bundesministerium der Verteidigung, Berlin),

Carolin Norden (stv. Vorsitzende, Arbeitnehmervertreterin, Referentin, Troisdorf),

Ministerialrätin Jutta Multer-Heidersdorf (Referatsleiterin II B 2, Bundesministerium der Finanzen, Berlin),

Regierungsdirektor Dr. Jan Pollmann (Referent H II 5, Bundesministerium der Verteidigung, Berlin),

Christian Zitzmann (Arbeitnehmervertreter, Mobilitätsberater Region Nord, Hamburg), ab 9. März 2023

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wurden im Berichtsjahr keine Bezüge gewährt.

f) Nahestehende Personen und Unternehmen

Es gab im Geschäftsjahr 2023 keine marktunüblichen Geschäfte mit nahestehenden Personen oder Unternehmen.

g) Vorschlag zur Gewinnverwendung

Gem. Gesellschaftsvertrag erhält die DB AG nach Feststellung des Jahresabschlusses einen Betrag von acht Prozent auf ihre eingezahlte Stammeinlage. Der Anteil des Gesellschafters Bund (BMVg) am Jahresergebnis wurde in den vergangenen Jahren in die Gewinnrücklage des Unternehmens eingestellt. Die Geschäftsführung der BwFuhrparkService GmbH beabsichtigt, auch für das Jahresergebnis 2023 die Einstellung des Anteils des Gesellschafters Bund (BMVg) in die Gewinnrücklage vorzuschlagen. Die Einstellung dieses Anteils am Jahresergebnis 2023 in die Gewinnrücklage steht unter dem Vorbehalt eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung. Die Gesellschafterversammlung hat gem. Gesellschaftsvertrag in den ersten acht Monaten über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Gewinnverwendung zu beschließen.

h) Ereignisse nach dem Abschlussstichtag (Nachtragsbericht)

Keine.

 

Troisdorf-Spich, den 26. März 2024

Thomas Fischer

Dennis Geers

Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2023

Anschaffungskosten
01.01.2023 Zugänge Abgänge Umbuchung 31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Software 27.959.245,77 594.453,40 0,00 0,00 28.553.699,17
27.959.245,77 594.453,40 0,00 0,00 28.553.699,17
II. Sachanlagen
1. Kraftfahrzeuge zur Vermietung 1.249.590.857,15 187.835.709,05 -29.889.312,11 0,00 1.407.537.254,09
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 30.463.446,20 5.148.487,40 -11.226.821,05 0,00 24.385.112,55
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 570.631,57 1.560.492,79 0,00 0,00 2.131.124,36
1.280.624.934,92 194.544.689,24 -41.116.133,16 0,00 1.434.053.491,00
1.308.584.180,69 195.139.142,64 -41.116.133,16 0,00 1.462.607.190,17
Abschreibungen
01.01.2023 Zugänge Abgänge Umbuchung 31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Software 26.976.573,62 498.323,00 0,00 0,00 27.474.896,62
26.976.573,62 136.568.206,49 0,00 0,00 27.474.896,62
II. Sachanlagen
1. Kraftfahrzeuge zur Vermietung 626.655.202,39 136.568.206,49 -24.028.843,46 0,00 739.194.565,42
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 26.179.687,59 3.838.584,36 -11.225.194,24 0,00 18.793.077,71
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
652.834.889,98 140.406.790,85 -35.254.037,70 0,00 757.987.643,13
679.811.463,60 140.905.113,85 -35.254.037,70 0,00 785.462.539,75
Restbuchwerte
31.12.2023 31.12.2022
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Software 1.078.802,55 982.672,15
56.028.595,79 982.672,15
II. Sachanlagen
1. Kraftfahrzeuge zur Vermietung 668.342.688,67 622.935.655,76
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.592.034,84 4.283.758,61
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.131.124,36 570.631,57
676.065.847,87 627.790.045,94
677.144.650,42 628.772.718,09

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die BwFuhrparkService GmbH, Troisdorf-Spich

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der BwFuhrparkService GmbH, Troisdorf-Spich, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der BwFuhrparkService GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:

die in Abschnitt "Stand der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männer an Führungspositionen" des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB

die in Abschnitt "Nachhaltigkeit" des Lageberichts enthaltene freiwillige nichtfinanzielle Erklärung nach § 289c Abs. 1 HGB.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Köln, den 7. Juni 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft -

Norbert Linscheidt, Wirtschaftsprüfer

ppa. Kathrin Heck, Wirtschaftsprüferin

Bericht des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat hat sich während des abgelaufenen Geschäftsjahres 2023 in vier Sitzungen am 22. März, 19. Juli, 18. Oktober und 6. Dezember 2023 mit der Geschäftsführung sowie aufgrund schriftlicher Berichte eingehend mit den grundsätzlichen Fragen des Geschäftsmodells, der Geschäftsentwicklung, der Unternehmensplanung sowie wichtigen Einzelvorgängen der BwFuhrparkService GmbH befasst. Darüber hinaus wurde der Vorsitzende des Aufsichtsrats laufend über wesentliche Entwicklungen und Entscheidungen in Kenntnis gesetzt und stand in laufendem Kontakt mit der Geschäftsführung. Über Geschäftsvorfälle, die der Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen, wurde nach entsprechender Überprüfung entschieden.

Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung bei der Leitung des Unternehmens beraten und die Geschäftsführung überwacht. Bei Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für die BwFuhrparkService GmbH war der Aufsichtsrat satzungsgemäß eingebunden. Neben der laufenden Überwachung und Beratung der Geschäftsführung beschäftigte sich der Aufsichtsrat im Berichtszeitraum über die Geschäftsberichte hinaus u. a. mit dem Bericht des Jahresabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022, dem Compliance- und Risikomanagement der Gesellschaft, den Maßnahmen zum Aufbau einer gehärteten IT-infrastruktur infolge des Cyber-Angriffs auf das Unternehmen im August 2020, den Auswirkungen auf die BwFuhrparkService GmbH nach der Beendigung der Personalbeistellung, der Unternehmensstrategie 2023, dem Umzug der Zentrale von Troisdorf nach Siegburg sowie der Jahres- und Mittelfristplanung.

Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und der Lagebericht sind unter Einbeziehung der Buchführung von der PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der Jahresabschluss und der Bericht des Abschlussprüfers sind den Mitgliedern des Aufsichtsrates nach Abschluss der Prüfung übersandt worden. Der Abschlussprüfer hat das Prüfergebnis in der Aufsichtsratssitzung am 26. Juni 2024 erläutert und stand für Fragen der Aufsichtsratsmitglieder zur Verfügung. Das Ergebnis der Jahresabschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer gibt dem Aufsichtsrat keinen Anlass zu eigenen Bemerkungen.

Der Aufsichtsrat hat gemäß § 16 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Jahresergebnisses geprüft und eingehend erörtert. Der Aufsichtsrat erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen und billigt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023, den Lagebericht sowie den Vorschlag zur Gewinnverwendung.

Der Gesellschafterversammlung wird deshalb vorgeschlagen,

(1)

den Jahresabschluss der BwFuhrparkService GmbH zum 31. Dezember 2023 mit einem Jahresüberschuss i. H. v. 21.300.365,02 € festzustellen,

(2)

an die Gesellschafterin Deutsche Bahn AG gemäß § 16 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages vom Jahresüberschuss einen Betrag i. H. v. 19.920,00 € (8% von 249.000,00 €) zum 31. August 2024 auszuschütten und nach Abzug der darauf entfallenden Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag den verbleibenden Betrag auszuzahlen,

(3)

den nach der Ausschüttung an die Gesellschafterin Deutsche Bahn AG verbleibenden Betrag i. H. v. 21.280.445,02 € für eine spätere Ausschüttung an die Hauptgesellschafterin Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung, in die anderen Gewinnrücklagen der Gesellschaft i. S. d. § 272 Abs. 3 HGB i. V. m. § 266 Abs. 3 A.III.4 HGB auf das für die Hauptgesellschafterin Bundesrepublik Deutschland eingerichtete Personenkonto einzustellen,

(4)

zu vereinbaren, ihr Stimmrecht bei allen künftigen Beschlüssen über die Entnahme dieses Betrages aus dem Personenkonto innerhalb der anderen Gewinnrücklagen und anschließender Ausschüttung so auszuüben, dass die Ausschüttung solange ausschließlich an das Bundesministerium der Verteidigung erfolgt, bis sich der gesamte an das Bundesministerium der Verteidigung auszuschüttende Betrag auf den gemäß Ziffer 3 in die anderen Gewinnrücklagen i. S. d. § 272 Abs. 3 HGB i. V. m. § 266 Abs. 3 A.III.4 HGB einzustellenden Betrag beläuft. Ein weitergehender Anspruch der Hauptgesellschafterin Bundesrepublik Deutschland aus der bis zum 31. Dezember 2023 gebildeten Gewinnrücklage bleibt hiervon unberührt.

(5)

ferner zu vereinbaren, dass sie bei jeder etwaigen künftigen Abtretung von Geschäftsanteilen an der Gesellschaft den Erwerber verpflichten werden, sein Stimmrecht im Sinne der Regelung in Ziffer 4 dieses Beschlusses auszuüben und diese Verpflichtung allen etwaigen weiteren Erwerbern aufzuerlegen. Sollte ein Erwerber, der einen Anteil an der Gesellschaft unmittelbar oder über einen oder mehrere Zwischenerwerber von der Deutsche Bahn AG erwirbt, sein Stimmrecht nicht entsprechend vorstehender Ziffer 4 ausüben, wird die Deutsche Bahn AG das Bundesministerium der Verteidigung so stellen, wie dies stünde, wenn der Erwerber sein Stimmrecht entsprechend der Regelung in Ziffer 4 dieses Beschlusses ausgeübt hätte.

(6)

den Geschäftsführern und den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

Für die im Berichtsjahr geleistete erfolgreiche Arbeit spricht der Aufsichtsrat den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der Geschäftsführung seinen Dank und seine Anerkennung aus.

 

Siegburg, 26. Juni 2024

BwFohrparkService GmbH

Der Aufsichtsrat

Thomas Vogler, Vorsitzender

Gesellschafterbeschluss Nr. 26/2024 der BwFuhrparkService GmbH, Troisdorf

Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung, und die Deutsche Bahn Aktiengesellschaft sind alleinige Gesellschafter der BwFuhrparkService GmbH mit Sitz in Troisdorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 6546 (nachfolgend: "Gesellschaft"). Sie beschließen hiermit im Umlaufverfahren unter Verzicht auf alle Form- und Fristvorschriften:

1.

Der Jahresabschluss der BwFuhrparkService GmbH zum 31. Dezember 2023 mit einem Jahresüberschuss i. H. v. 21.300.365,02 € wird festgestellt.

2.

An die Gesellschafterin Deutsche Bahn AG wird gemäß § 16 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages vom Jahresüberschuss ein Betrag i. H. v. 19.920,00 € (8 % von 249.000,00 €) zum 31. August 2024 ausgeschüttet. Nach Abzug der darauf entfallenden Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag wird der verbleibende Betrag ausgezahlt.

3.

Der nach der Ausschüttung an die Gesellschafterin Deutsche Bahn AG verbleibenden Betrag i. H. v. 21.280.445,02 € wird für eine spätere Ausschüttung an die Hauptgesellschafterin Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung, in die anderen Gewinnrücklagen der Gesellschaft i. S. d. § 272 Abs. 3 HGB i. V. m. § 266 Abs. 3 A.III.4 HGB auf das für die Hauptgesellschafterin Bundesrepublik Deutschland eingerichtete Personenkonto eingestellt.

4.

Die Gesellschafter vereinbaren hiermit, ihr Stimmrecht bei allen künftigen Beschlüssen über die Entnahme dieses Betrages aus dem Personenkonto innerhalb der anderen Gewinnrücklagen und anschließender Ausschüttung so auszuüben, dass die Ausschüttung solange ausschließlich an das Bundesministerium der Verteidigung erfolgt, bis sich der gesamte an das Bundesministerium der Verteidigung auszuschüttende Betrag auf den gemäß Ziffer 3 in die anderen Gewinnrücklagen i. S. d. § 272 Abs. 3 HGB i. V. m. § 266 Abs. 3 A.III.4 HGB einzustellenden Betrag beläuft. Ein weitergehender Anspruch der Hauptgesellschafterin Bundesrepublik Deutschland aus der bis zum 31. Dezember 2023 gebildeten Gewinnrücklage bleibt hiervon unberührt.

5.

Die Gesellschafter vereinbaren ferner, dass sie bei jeder etwaigen künftigen Abtretung von Geschäftsanteilen an der Gesellschaft den Erwerber verpflichten werden, sein Stimmrecht im Sinne der Regelung in Ziffer 4 dieses Beschlusses auszuüben und diese Verpflichtung allen etwaigen weiteren Erwerbern aufzuerlegen. Sollte ein Erwerber, der einen Anteil an der Gesellschaft unmittelbar oder über einen oder mehrere Zwischenerwerber von der Deutsche Bahn AG erwirbt, sein Stimmrecht nicht entsprechend vorstehender Ziffer 4 ausüben, wird die Deutsche Bahn AG das Bundesministerium der Verteidigung so stellen, wie dies stünde, wenn der Erwerber sein Stimmrecht entsprechend der Regelung in Ziffer 4 dieses Beschlusses ausgeübt hätte.

6.

Den Mitgliedern des Aufsichtsrates und den Geschäftsführern wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilt.

Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.

 

Berlin, 03.07.2024

Deutsche Bahn AG

Bundesrepublik Deutschland,
vertreten durch das
Bundesministerium der Verteidigung

Busche Arnd

Matthias M Schrader

Matthias Hoffmann

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