Beteiligungsgesellschaften
COPLAN Aktiengesellschaft
Hofmark 35, 84307 Eggenfelden, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alexander Ellböck seit 27.3.2025 | Prokura |
Christoph Dr. Gottanka seit 7.5.2021 | Vorstandsmitglied |
Alfons Zeiler seit 15.10.2020 | Prokura |
Alfred Bauer seit 15.10.2020 | Prokura |
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
COPLAN AktiengesellschaftEggenfeldenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023COPLAN Aktiengesellschaft, Eggenfelden1 GeschäftsmodellDie COPLAN AG erbringt Architekten- und Ingenieurdienstleistungen im Bereich des Bauwesens über alle Leistungsphasen, von der Grundlagenermittlung bis hin zur Objekt-überwachung, bzw. Objektbetreuung. Im Bereich Hochbau sind die Abteilungen Architektur und Tragwerksplanung angesiedelt. Der Bereich Haustechnik besteht aus den Abteilungen Elektrotechnik und Versorgungstechnik. Die Säule Tiefbau umfasst drei Abteilungen Wasser- und Umwelt, Infrastruktur und Verkehr sowie Vermessung. Als Stabstellen fungieren die Themen Projektmanagement und US-Projekte. Das Leistungsbild wird von der Verwaltung und der Projektassistenz abgerundet. Im Unternehmen etabliert ist ein Qualitätsmanagementsystem, das zertifiziert ist und durch jährliche externe Audits überprüft wird. Die Architekten- und Ingenieurdienstleistungen werden sowohl als einzelne Leistung, als auch in Form von Generalplanerleistungen angeboten. Seit längerer Zeit hält sich der Auftragsumfang ausgewogen mit jeweils 50 % zwischen der Industrie und der öffentlichen Hand. Der Schwerpunkt der Leistungserbringung liegt dabei in Bayern. Der bundesweite Umsatzanteil beträgt ca. 5 % und soll aufgrund der sehr guten Auftragslage in Bayern nicht zwingend ausgebaut werden. Darüber hinaus beträgt der Anteil des Auslandsgeschäfts stabil ca. 20 %. Das Auslandsgeschäft findet zurzeit vor allem in den Ländern der Osterweiterung der EU statt. Der überwiegende Großteil der Leistungen wird mit eigenem Personal erarbeitet, lediglich Spitzen und ein Auftragsüberhang wird mit Partnern, bzw. über Subunternehmer abgewickelt. Im Bereich der Industrie sind die Schwerpunkte die Automobilindustrie und deren Zulieferer, der Lebensmittelbereich sowie die Chemieindustrie. Bei der öffentlichen Hand sind die Schwerpunkte im Bereich Schulen und Hochschulen, Verwaltungsgebäuden, Krankenhäusern sowie in allen anderen Bereichen der Daseinsfürsorge zu sehen. Hier sind vor allem Wassergewinnung und Abwasserreinigung, Verkehrsanlagen, Baurechtschaffung und Freiflächengestaltung zu nennen. Da traditionell viele Aufgaben der Daseinsvorsorge im Bereich der öffentlichen Hand liegen, überwiegt in diesem Bereich daher der Anteil der öffentlichen Auftraggeber. Die COPLAN AG ist vollständig unabhängig hinsichtlich ihrer Kunden- und Auftragsstruktur und daher nicht anfällig bei Störgrößen in einzelnen Segmenten. Gegenüber dem Vorjahr hat es keine wesentlichen Veränderungen in dem Geschäftsmodell der COPLAN AG gegeben. 2 Geschäftsverlaufa) wirtschaftliche Entwicklung Das Jahr 2023 war geprägt durch die Ukraine-Krise und hat sowohl in der gesamtwirtschaftlichen Lage als auch im Bereich der Bauindustrie deutliche Spuren hinterlassen. Zudem war der Krankenstand im Jahr 2023 - seit langer Zeit - auf einem Höchststand mit 6,76%. Diese Umstände haben dazu beigetragen, dass im Jahr 2023 das Bruttoinlandsprodukt BIP um 0,3% gesunken ist. Die Deutsche Bauindustrie musste im Jahr 2023 einen Rückgang von 3,3% verkraften. Wie im Vorjahr liegt die Bauwirtschaft im Jahr 2023 damit deutlich unter dem Wachstum des BIP. Die Inflationsrate ist im abgelaufenen Jahr auf durchschnittlich 5,9% zurückgegangen. Im ersten Quartal 2024 ist die Inflationsrate auf ca. 2,2% weiter gesunken. Es bleibt abzuwarten, ob die sinkende Inflationsrate den zusammengebrochenen Wohnungsmarkt wieder etwas beleben kann. Trotz der Rückschläge im Baubereich bleibt die Bauwirtschaft ein enorm wichtiger Faktor für das Wachstum des BIP in Deutschland. Seit Mitte des abgelaufenen Jahres haben sich die Energiekosten wieder gesenkt, aber das Niveau vor Beginn des Ukrainekriegs nicht erreicht. Das zeigt auch die gesunkene Inflationsrate von aktuell 2,2%. Die nach wie vor deutlich höheren Energiekosten gegenüber dem Zeitraum vor dem Ukrainekonflikt veranlassen auch produzierende Unternehmen den Standort zu verlagern. Zur Bekämpfung der Inflation hat die EZB mehrmals den Leitzins erhöht, der aktuell bei 4,5% steht. Bei diesem Zinssatz ist der Wohnungsbau in Deutschland fast zum Erliegen gekommen. Der Kauf von Wohnraum ist für viele Haushalte nicht mehr finanzierbar. Sofern die Politik hier nicht schnellstens Lösungen anbietet, wird der Druck auf dem Wohnungsmarkt weiter zunehmen und die Inflation wieder vorantreiben. Im Bereich der Daseinsvorsorge ist weiterhin ein enormer Nachholbedarf vorhanden. Um im Bereich der Daseinsvorsorge wieder auf dem Laufenden zu sein, müssen große Aufgaben bewältigt werden. Hier stehen große Sanierungen im Bereich Straßen- und Brückenbau an. In den stetig wachsenden Ballungszentren steigen die Mieten, weil nicht ausreichend preisgünstiger Wohnraum bereitgestellt werden kann. Im Bildungsbereich ist der Nachholbedarf bei der Sanierung, bzw. Neuerrichtung von Schulen und Hochschulen noch nicht gedeckt. Zudem treten neue Problemstellungen in den Vordergrund, deren Lösungen immer wieder mit Bautätigkeiten verbunden sind. Zu nennen sind hier u.a. der Ausbau des ÖPNV, der Ausbau von leistungsstarken Daten-übertragungsleitungen, der Ausbau der Elektromobilität sowie die Bereitstellung von leistungsstarken Trassen für den Transport von Energie und die Umsetzung der Energiewende, etc. Um die vorhandenen Defizite auch wirksam bekämpfen zu können, bedarf es in den nächsten Jahren weiterhin hoher Investitionsquoten. Die seit dem Ukrainekonflikt gestörten Lieferketten sind noch nicht vollständig erneuert und/oder ersetzt worden. Behindert wird der wirtschaftliche Aufschwung weiterhin durch den Fachkräftemangel. Die COPLAN AG ist aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit und der qualitativ hohen Arbeitsergebnisse sowohl bei der öffentlichen Hand als auch im Bereich der Industrie gut vertreten. Wie in den vergangenen Jahren bewegte sich die Nachfrage an Generalplanerleistungen auf einem hohen Niveau. Zudem entspricht das breite und ausgewogene Leistungsspektrum sehr gut den Marktanforderungen. Im Geschäftsjahr 2023 beschäftigte die COPLAN AG im Durchschnitt ohne Auszubildende 199 Mitarbeiter (Ermittlungsmethode nach § 267, Abs. 5, HGB). Gegenüber dem Vorjahr waren damit neun festangestellte Mitarbeiter weniger beschäftigt. Aufgrund des Fachkräftemangels konnten nicht alle Positionen, wie erhofft, besetzt werden. Der im Branchenvergleich überdurchschnittliche Auftragsbestand sowie die anerkannt hochwertigen Dienstleistungen führen zu einem permanenten zusätzlichen Personalbedarf. Neben der Zentrale in Eggenfelden betrieb das Unternehmen zu Jahresbeginn Büros und Niederlassungen in Deggendorf, Dingolfing, Leipzig, München, Mühldorf, Nürnberg, Passau, Regensburg und Weiden. Weiterhin wurde die COPLAN C.A.I. SRL, eine 100%ige Tochtergesellschaft in Bukarest, Rumänien, betrieben. Dort waren im Durchschnitt acht Mitarbeiter beschäftigt. Seitens der US Army wird seit geraumer Zeit vorgegeben, dass größere Rahmenverträge nur an amerikanische Bieter, bzw. Konsortien vergeben werden können. Im Zuge dieser Forderung hat die COPLAN AG im Mai 2020 eine 100%ige Tochtergesellschaft in den USA gegründet. Die COPLAN Inc. hat ihren Sitz in New York. Im Juli 2022 hat die COPLAN AG eine 100 %ige Tochtergesellschaft in Bulgarien gegründet. Die Gründung der COPLAN A.A. EOOD war die Voraussetzung, um in Bulgarien Projekte aus einem US Army Rahmenvertrag umsetzen zu können. Die seit dem 01.01.2017 bestehende Beteiligung an der Dr.-Ing. Steinle Ingenieurgesellschaft für Abwassertechnik mbH in Weyarn beträgt 60 %. b) Auftragsentwicklung Der Auftragseingang lag im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 bei einer Auftragssumme in Höhe von T€ 17.261 deutlich über der Gesamtleistung (T€ 16.664). Gegenüber dem Vorjahr (T€ 17.481) ist der Auftragseingang geringfügig niedriger (-1,3%). Der Auftragsbestand zum 31.12.2023 lag bei T€ 22.667 und gegenüber dem Vorjahr (T€ 21.559) um ca. 5,1% höher. Bei einer geplanten Gesamtleistung von ca. T€ 17.000 für das Geschäftsjahr 2024 entspricht das rein rechnerisch einer Auslastung von ca. 16,0 Monaten. Der Branchendurchschnitt liegt mit Stand Juli 2023 bei einem rechnerischen Auftragsbestand in der Größenordnung von ca. 11 Monaten. Der Anstieg des Auftragsbestands ist durch die breite und ausgewogene Auftraggeberstruktur begründet. Im Geschäftsjahr 2023 betrug die Summe der Angebotswerte T€ 74.325 und ist damit gegenüber dem Vorjahr um T€ 38.917 (+110%) gestiegen. Die vor allem in der zweiten Jahreshälfte 2023 starken Angebotswerte zeigen eine deutliche Zunahme der Vergabevorbereitungen für das Geschäftsjahr 2024. Zudem werden verstärkt Generalplaneranfragen auf den Markt gegeben. Wie in den vergangenen Jahren auch, konnte der Großteil der neuen Auftragswerte über bestehende Kundenbeziehungen gewonnen werden. Zu nennen sind hier die US Army, die BMW AG, die Staatlichen Bauämter sowie die Firmen DV Plan GmbH und die GOLDSTEIG Käsereien Bayerwald GmbH. Die Fa. GOLDSTEIG hat wieder die COPLAN AG mit einem Großauftrag beauftragt. Bei den VgV-Verfahren wurde mit gutem Erfolg nur sehr gezielt teilgenommen. c) QM-System Es erfolgte im Jahr 2023 für das eingeführte QM-System ein extern durchgeführtes Überwachungsaudit nach ISO 9001:2015. Bei der Überprüfung wurde weder eine Haupt- noch eine Nebenabweichung festgestellt. Bei den Mitarbeitern ist eine sehr hohe Akzeptanz des eingeführten QM-Systems festzustellen. Es wird seitens des Unternehmens darauf geachtet, neue Mitarbeiter systematisch zu schulen und auf das COPLAN eigene System einzuschwören. d) Eigenimmobilie Firmenzentrale Nach der Fertigstellung der letzten Baumaßnahmen im Vorjahr wurden im Jahr 2023 keine nennenswerten Baumaßnahmen umgesetzt. Es wurden im Jahr 2023 nur geringfügige Unterhaltsmaßnahmen in der Firmenzentrale durchgeführt. Es wurde von der COPLAN AG ein Bauantrag für die Errichtung einer Solaranlage auf dem Dach des Neubauteils gestellt. e) Fahrzeugpark Die ausgelaufenen Leasingverträge im Fuhrpark wurden mit Fahrzeugen der Marken BMW und Opel erneuert, bzw. zielgerichtet um 16 Neuwagen ergänzt. Insgesamt hat der Fuhrpark um zwei Autos zugenommen. Die COPLAN AG hat ältere Fahrzeuge aus dem Eigentum wirtschaftlich sinnvoll verkauft und Leasingausläufer dafür in den Bestand übernommen. Dadurch bleibt der Bestand in einem technisch einwandfreien Zustand. Mit beiden Kfz-Marken bestehen nach wie vor Großkundenverträge. Ebenso wurden im Geschäftsjahr 2023 fünf reine Elektroautos ausgeliefert und haben somit unseren Fahrzeugpool mit elektrobetriebenen Kfz erhöht. Um langfristig die Auswahl an Elektroautos zu erhöhen, ist die Überlegung, eine weitere Automarke (VW) als neues Großkundenabkommen mitaufzunehmen, da die bisherigen Abkommen die Auswahl an Elektrofahrzeugen deutlich einschränken. Die Entscheidung aus der sorgfältigen Analyse im Geschäftsjahr 2021, bei der festgelegt wurde, für Langstrecken bis auf Weiteres nur noch Verbrenner zu beschaffen und ansonsten den Fuhrpark sukzessiv auf reine Elektrofahrzeuge umzustellen, hat sich bewährt und ist bereits in der Umsetzung. f) Mitarbeiter Seit jeher ist die Ausbildung ein wichtiger Aspekt in der Firmenphilosophie. Die COPLAN AG hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 sieben neue Ausbildungsplätze besetzt. Das Unternehmen beschäftigte damit im Geschäftsjahr 2023 im Durchschnitt 11 Auszubildende. Die individuelle Weiterbildung der Mitarbeiter wurde wieder verstärkt in Präsenzveranstaltungen gewährleistet, wobei ein gewisser Anteil aufgrund der Corona-Erfahrungen weiterhin als Onlineschulung durchgeführt wird. Die vorhandene Konferenzausstattung und die Konferenzsoftware auf den Rechnern der Mitarbeiter gewährleistet die erfolgreiche Teilnahme an diesen Fortbildungsmaßnahmen. g) Jour-Fixe Der regelmäßige Informationsaustausch zwischen den Abteilungsleitern und dem Vorstand ist ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmenspolitik. Der Austausch findet sowohl in 14-tägigen Jour-Fixe-Terminen als auch in individuellen Gesprächsterminen statt. Die Abteilungs-/Niederlassungsleiter und der Vorstand haben sich im Frühjahr 2023 zu einem Workshop unter externer Anleitung in Oberstdorf unter dem Titel "Das Führen von heute und morgen" getroffen. Die jährlich im Herbst stattfindende Klausur für alle Führungskräfte wurde mit Unterstützung externer Trainer als Teambuildingevent in der Nähe von Landshut im Freien durchgeführt. Beide Veranstaltungen im Jahr 2023 haben deutlich zum Zusammenhalt der Führungsriege beigetragen. Die Strategiegruppe hat sich im abgelaufenen Jahr zu fünf Sitzungen getroffen. Dabei wurden aktuelle strategische Themen diskutiert und entsprechende Strategiepapiere erarbeitet. Dabei wurde u.a. festgelegt, zukünftig die Strategieklausur immer zu Jahresbeginn durchzuführen. Bedingt durch diese zeitliche Änderung findet die nächste Strategieklausur erst im Frühjahr 2024 statt. Der interne Wissenstransfer wird durch die monatlich stattfindenden internen Colloquien unterstützt. Zu ausgewählten Themen wurden von Mitarbeitern aus verschiedenen Abteilungen für alle Kolleginnen und Kollegen Vorträge gehalten. Als weiterer Baustein in der Mitarbeiterschulung werden zu ausgesuchten Themen und aktuellen Entwicklungen neben den individuellen Fortbildungsmaßnahmen auch Inhouse-Seminare gehalten. h) Forschung und Entwicklung Die Weiterentwicklung und Optimierung der Prozesse, mit denen die Dienstleistungen erbracht werden, haben bei der COPLAN AG einen hohen Stellenwert. Durch einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess fließen die gewonnenen Erkenntnisse stetig in die Projektbearbeitung ein und führen zu optimierten Ergebnissen. Das Forschungsvorhaben "Nutzwasser" zur Wasserbereitstellung für die urbane und landwirtschaftliche Bewässerung (Nutzwasser als alternative Wasserressource) ist ein Verbundvorhaben unter Federführung der TU München. Projektträger ist das BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung). Es ist das Anschlussprojekt an das bereits im April 2020 abgeschlossene Projekt "TrinkWAVE" zur Stützung der Trinkwasserversorgung in urbanen Wasserkreisläufen. Ziel des Nutzwasser-Projekts ist es, neue hochflexible und bedarfsgerechte Managementstrategien für eine Wasserwiederverwendung zur urbanen und landwirtschaftlichen Bewässerung praxisnah zu entwickeln und im Rahmen relevanter Demonstrationen mit Praxispartnern so zu optimieren, dass eine Implementierung in anderen Zielregionen beschleunigt wird. Im Detail handelt es sich um die Nutzung weitergehend behandelter Klarwässer für die Bewässerung des Areals der Landesgartenschau in Schweinfurt im Jahr 2026. Der Starttermin für dieses Projekt war der 1.4.2021 und wurde mit einer Projektlaufzeit von drei Jahren berücksichtigt. Infolge der Coronapandemie und weltpolitischen Lage hat sich die Stadt Schweinfurt gegen die Ausrichtung der Landesgartenschau entschieden und den Schwerpunkt der Bewässerung auf das Stadion und das öffentliche Grün gelegt. In diesem Zusammenhang wurde die Laufzeit des Forschungsprojektes bis 31.12.2024 verlängert. Aus den durchgeführten und dem noch durchzuführenden Forschungsvorhaben bezieht die COPLAN AG Know-how zur Lösungsfindung in neuen Aufgabenstellungen. Insbesondere die Wasserwiederverwendung von weitergehend behandeltem Abwasser als Nutzwasser aber auch die Optimierung der Verteilung und Speicherung bietet Marktchancen in einem durch zunehmende Trockenheit geprägten Umfeld. Zudem ebnen die F&E-Vorhaben, insbesondere das Vorhaben zusammen mit der Stadt Schweinfurt, das Feld für eine fundierte Akquise von Aufträgen in bestehenden und innovativen Geschäftsfeldern. So konnte bereits zu Projektbeginn ein weiterer Planungsauftrag für das Transport- und Speichersystem innerhalb des Schweinfurter Stadtgebietes akquiriert werden. Die Entscheidung der Stadt Schweinfurt, die Landesgartenschau nicht auszurichten, hat keinen Einfluss auf den Planungsauftrag zur Errichtung eines Transport- und Speichersystem innerhalb des Schweinfurter Stadtgebietes. Diese Maßnahme soll ab dem 1.5.2024 in einem weiteren Forschungsprojekt "Nutzwasser für städtisches Grün" des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz begleitet werden. i) Sonstiges Beim Einkauf und der Verwendung von Betriebsmitteln wird auf umweltverträgliche Produkte geachtet. Die Heizung wird mit regenerativer Energie betrieben und mit dem Energieverbrauch wird umweltgerecht umgegangen. Die Abfälle werden im Unternehmen getrennt, gesammelt und entsorgt. Aufgrund der nachhaltigen Bauweise des Bürogebäudes erhielt die COPLAN AG die Zertifizierung nach DGNB in dem neuen Goldstatus. Bei der Auswahl der Fahrzeuge des Fuhrparks wird bewusst auf verbrauchs- und schadstoffarme Modelle gesetzt. Der Anteil von Elektrofahrzeugen wird kontinuierlich ausgebaut. Im Geschäftsjahr 2024 wird eine Solaranlage auf dem Dach des Neubaus realisiert werden, nachdem jetzt keine Einwände der Denkmalbehörde mehr bestehen. 3 Lage des Unternehmensa) Vermögens- und Finanzlage Das Gesamtvermögen der COPLAN AG zum 31.12.2023 beträgt T€ 9.450. Davon beträgt das Anlagevermögen T€ 5.827, das Umlaufvermögen T€ 3.334 sowie die Posten der Rechnungsabgrenzung T€ 289. Die Eigenkapitalquote beträgt 48,5 % (Vj. 44,6 %). Die Verringerung des Anlagevermögens (-T€ 233) hat ihre Ursache im Wesentlichen in der Abschreibung der Gebäude und der BGA der Firmenzentrale (-T€ 255). Veränderungen im Bereich des Umlaufvermögens (-T€ 175) resultieren vor allem aus den niedrigeren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (-T€ 178). Die geringeren Forderungen spiegeln die geringere Gesamtleistung gegenüber dem Vorjahr (-T€ 137). Die Liquidität hat sich gegenüber dem Vorjahr geringfügig verbessert (+T€ 8). Die Kreditlinie für den operativen Bereich musste teilweise in Anspruch genommen werden. Die "in Ausführung befindlichen Projekte" sind im Vergleich zum Vorjahr um T€ 4.462 auf T€ 41.741 gestiegen (+12,0%). Ursache hierfür ist die im Geschäftsjahr 2023 deutlich geringere Anzahl an schlussgerechneten Projekten gegenüber dem Geschäftsjahr 2022. In Konsequenz haben sich die erhaltenen Anzahlungen von T€ 37.289 im Vorjahr auf T€ 41.745 im laufenden Geschäftsjahr erhöht (+11,9%). Für neue Projekte, die ab dem 1.1.2018 begonnen worden sind, ist eine Umstellung in der Bewertungsmethode der unfertigen Leistungen erfolgt. Der Wert der unfertigen Leistungen für die neuen Projekte ab dem 1.1.2018 beträgt T€ 24.228 (+T€ 3.958), der Wert für die unfertigen Leistungen für die Projekte vor dem 1.1.2018 beträgt T€ 17.513 (+T€ 503). Die alte Bewertungsmethode wird bis zum Abschluss der alten Projekte für diese beibehalten. Nach aktueller Rechtsprechung wird sich bei der Bewertung von Abschlagszahlungen nach § 8, Abs. 2, HOAI entgegen früherer Meldungen weitgehend nichts ändern. Die neue Regelung betrifft lediglich Verträge, die vor dem 18. August 2009 geschlossen worden sind. Die sonstigen Rückstellungen haben sich um T€ 346 auf T€ 1.620 erhöht. Die wesentliche Ursache hierfür ist die erfolgte Rückstellung der Mitarbeiterausschüttung (+T€ 335). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich aufgrund der weiteren Tilgung der Darlehen für die Gebäude um -T€ 382 auf T€ 2.023 verringert (-15,9 %). b) Ertragslage Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die "Bestände an in Ausführung befindlichen Projekten" um T€ 3.035 aufgrund einer geringeren Anzahl an Schlussrechnungen deutlich erhöht. Dementsprechend haben sich die Umsatzerlöse im Jahr 2023 (= realisierte Leistungen) um 20,6% bzw. auf T€ 12.202 verringert. Die Gesamtleistung hat sich damit um 0,8% gegenüber dem Vorjahr auf T€ 16.663 verringert (-T€ 137). Der Grund hierfür liegt in der geringeren Anzahl der festangestellten Mitarbeiter und in der krankheitsbedingt geringeren Anzahl an produktiven Stunden. Die Fremdleistungen (Aufwendungen für bezogene Leistungen) sind im selben Zeitraum um 7,7% auf T€ 2.420 gesunken (-T€ 203). Die Eigenleistung (Gesamtleistung abzgl. Fremdleistung) ist im Geschäftsjahr 2023 damit um 0,5% auf T€ 14.243 gestiegen (+T€ 66). Der Personalaufwand ist trotz der allgemeinen Gehaltsanpassung aufgrund weniger Personals um 1% auf T€ 11.296 gesunken. Neben der allgemeinen Gehaltsanpassung wurde auch ein variabler Gehaltsanteil deutlich über dem Niveau des Vorjahres gewährt. Der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2023 liegt bei T€ 316 nach Steuern und liegt mit +553,6% deutlich über dem Vorjahresergebnis. Der Rohertrag II (Umsatz zzgl. Bestandsveränderung abzgl. Material und Personal) für das Geschäftsjahr 2023 beträgt T€ 2.930 und ist damit um T€ 182 höher als der Rohertrag II des Vorjahres (T€ 2.748). Ursache hierfür ist, dass der Rückgang bei der Gesamtleistung - verursacht im Wesentlichen durch den fehlenden Gewinnaufschlag auf die erhöhten in Ausführung befindlichen Projekte - durch die verringerten Aufwendungen für bezogene Leistungen und den gesunkenen Personalaufwand mehr als kompensiert wurde. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind um T€ 153 gesunken (-30,8%). Das sind im Wesentlichen geringere Auflösungen aus Rückstellungen (-T€ 126) und geringere Erstattungen aus Lohnfortzahlung- und Mutterschaftsleistungen (-T€ 28). Die Abschreibungen sind relativ konstant geblieben und um 0,2 % gestiegen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr um T€ 336 auf T€ 2.411 gesunken. Das liegt im Wesentlichen an dem niedrigeren Aufwand für Werbekosten -T€ 17, Gewährleistungen bei Schadensfällen -T€ 143 und an dem niedrigeren Aufwand für Rechtsberatungskosten (-T€ 187). Die Erträge aus Beteiligungen (Dr. Steinle GmbH, Weyarn) haben sich gegenüber dem Vorjahr (T€ 84) um T€ 20 auf T€ 64 verringert. Diese Veränderungen führten dann in Summe zu einem deutlich gestiegenen Jahresergebnis gegenüber dem Vorjahr (+553,6%). Die Umsatzrendite nach Steuern beträgt 2,59 %. Gegenüber der Planung für das Jahr 2023 liegt das Unternehmensergebnis damit T€ 16 über dem Vorgabewert. Auch im Jahr 2023 hat das Unternehmen die Nachwirkungen durch die Corona-Pandemie und die Auswirkungen des Ukraine Kriegs gespürt. Der Krankenstand war immer noch deutlich über dem Durchschnitt vor der Corona-Pandemie. Auch im abgelaufenen Geschäftsjahr ist das Unternehmen ohne staatliche Unterstützung ausgekommen. Unter diesen Voraussetzungen wurde mit dem Ergebnis von T€ 316 ein erfreuliches Ergebnis erreicht. Der Auftragsbestand liegt zu Beginn des Geschäftsjahres 2024 mit T€ 22.667 bei der 1,36-fachen Jahresgesamtleistung des Jahres 2023. 4 Prognose- sowie Chancen- und Risikoberichta) wirtschaftliche Entwicklung Obwohl die Corona-Pandemie als beendet angesehen wird, hat sie bei vielen Arbeitnehmern mentale Spuren hinterlassen. Das führt nach wie vor zu einem deutlich höheren Krankenstand als vor der Corona-Pandemie. Seit nun mehr zwei Jahren ist der Ukraine Krieg in den Mittelpunkt gerückt. Die damit ausgelöste Energiekrise ist noch nicht beendet und hat die Preise für Energie deutlich nach oben getrieben. Die Lieferketten für Baumaterialien hat sich zumindest teilweise normalisiert. In der zweiten Jahreshälfte 2023 hat sich die Inflation deutlich gesenkt und liegt nun in dem ersten Quartal 2024 bei ca. 2,2%. Die Bundesregierung sieht die Inflation für das Jahr 2024 bei ca. 2,8%. Aufgrund der aktuellen Entwicklung sieht die Bundesregierung im Februar 2024 ein Wachstum von +0,2% für das BIP 2024. Der Arbeitsmarkt zeigt sich lt. Bundesregierung weiter robust. Erst für das Jahr 2025 rechnet das Institut für Wirtschaftsförderung ifo, München, wieder mit einem deutlich höheren BIP von ca. 1,5%. Bei den Prognosen für die Baubranche sieht der Hauptverband der Bauindustrie für 2024 einen weiteren Rückgang von ca. 3,5% im Umsatz, begründet vor allem durch den aktuell starken Rückgang im Wohnungsbau. Bedingt durch die Energiekrise und die Inflation wenden Bauherrn immer öfter in den Bauverträgen Preisgleitklauseln an. Die Mitarbeiter werden kurzfristig in dieser Thematik geschult. Die steigenden Baupreise sowie die dadurch nicht mehr zuverlässig kalkulierbaren Baukosten werden zu erhöhtem Aufwand in der Projektbearbeitung führen (Risiko). Der Wiederaufbau der Infrastruktur in der Ukraine sowie eine Neuaufstellung der NATO-Truppen in Osteuropa werden in den nächsten Jahren erhebliche Kapazitäten an Architekten- und Ingenieurdienstleistungen aus dem westeuropäischen Raum benötigen. Das wird auch auf den deutschen Markt Auswirkungen haben (Chancen). Chancen bieten sich der COPLAN AG im Sektor der Industrie weiterhin im Bereich der Elektromobilität und den Investitionen im Zusammenhang mit der Energiewende. Weitere Chancen bieten sich im Bereich der Lebensmittelindustrie und der chemischen Industrie. Die starke Nachfrage nach unseren Leistungen und die damit hohen Angebotswerte, speziell aus dem Bereich der Industrie und der US Army, bieten der COPLAN AG eine zufriedenstellende Auslastung (Chance). Die Investitionsbereitschaft der Öffentlichen Hand ist einerseits durch die hohe Inflation in 2023 und den gestiegenen Baupreisen etwas gehemmt (Risiko), aber der enorme Nachholbedarf im Bereich der Daseinsvorsorge muss zwangsläufig behoben werden (Chance). Der COPLAN AG bieten sich aufgrund der guten Geschäftsbeziehungen mit der staatlichen Bauverwaltung Chancen, entsprechende Aufträge zu generieren. Speziell in den Bereichen Bildung, Gesundheitswesen, Daseinsvorsorge und der nachhaltigen Instandsetzung der Infrastruktur stehen mehr Mittel als in den vergangenen Jahren zur Verfügung (Chancen). Die Auswirkungen des EuGH-Urteils hinsichtlich der Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der HOAI haben bei einigen Preisverhandlungen zu negativen Erfahrungen geführt. Speziell Planer aus dem Bereich Wohnungsbau drängen aktuell über Preiswettbewerbe in andere Planungsbereiche ein (Risiko). Allerdings ist das breite Leistungsspektrum der COPLAN AG und die hohe Leistungsfähigkeit ein deutlicher Wettbewerbsvorteil (Chance). Ein Risiko stellt nach wie vor der Fachkräftemangel auf dem Arbeitsmarkt dar. Verstärkt sucht die COPLAN AG den Kontakt zu den Hochschulen und Ausbildungsstätten, um frühzeitig über Bachelor- und Masterarbeiten oder Praktika den Kontakt zu potenziellen Mitarbeitern zu bekommen (Chance). Die Lebensplanungen der jüngeren Generationen sind allerdings nicht immer auf langfristige Arbeitsverhältnisse ausgelegt (Risiko). Die Investitionen in die Bürostandorte zahlen sich für die COPLAN AG immer mehr aus, da die attraktiven Arbeitsplätze einen deutlichen Vorteil gegenüber den Mitwettbewerbern darstellen (Chance). Für das Geschäftsjahr 2024 liegt das Ziel für die Gesamtleistung bei 17,0 Mio. € und dabei soll ein Ergebnis von T€ 400 nach Steuern erwirtschaftet werden. Der Auftragseingang soll bei ca. 17,5 Mio. € liegen. Das Leistungsspektrum soll im Wesentlichen in der jetzigen Form weiter bestehen bleiben. Ergänzt werden soll es durch Leistungen, die im Zusammenhang mit der Energiewende, vor allem im Bereich Tiefbau, nachgefragt werden (Chance). Entsprechend der Nachfrage am Markt soll die Tätigkeit als Generalplaner noch mehr in den Vordergrund gehoben werden (Chance). Verstärkt soll in Zukunft auf moderne Arbeitsmethoden wie Building Information Modelling BIM oder Lean Design, Wert gelegt werden. Damit soll der Qualitätsstandard und die wirtschaftliche Bearbeitung der Projekte auch in Zukunft sichergestellt werden (Chancen). Der Anteil der Fremdvergaben soll im Geschäftsjahr 2024 nur zielgerichtet gesteigert werden, damit eine effiziente und qualitativ hochwertige Projektbearbeitung weiterhin möglich ist (Chance). Im Sinne einer kontinuierlichen Qualitätssicherung werden regelmäßig Lieferantenbewertungen durchgeführt. Parallel werden auf der Kundenseite regelmäßig Kundenbefragungen durchgeführt, um Kundenzufriedenheit sicherstellen zu können. Als drittes Element wird der selbst entwickelte Kundenzufriedenheitsindex jährlich ermittelt, um frühzeitig Qualitätsabweichungen zu erkennen (Chance). Die COPLAN AG steht wirtschaftlich sehr gesund da. Die Aussichten für die weitere Geschäftsentwicklung stellen sich aufgrund der Unabhängigkeit von einzelnen Auftraggebern und des ausgewogenen Leistungsspektrums als positiv dar. In der Branche genießt das Unternehmen einen sehr guten Ruf und liefert eine hohe Qualität. Das wird durch eine hohe Kundenzufriedenheit bestätigt. b) Strategie des Unternehmens Die Unabhängigkeit des Unternehmens ist auch in Zukunft ein wesentlicher Punkt in der Firmenphilosophie. Im Wesentlichen soll das Leistungsspektrum, ergänzt um die Weiterentwicklung und neuen Bedarfe der Kunden, in der jetzigen Form bestehen bleiben. Neben der Kundenzufriedenheit und der Zufriedenheit der Mitarbeiter steht an erster Stelle der Anspruch an Qualität. Das Wachstum des Unternehmens soll organisch erfolgen. Potenzielle Beteiligungen/Übernahmen werden regelmäßig geprüft. Aktuell befinden wir uns mit einem Unternehmen in konkreten Gesprächen. Der Nachwuchs wird durch gezielte Schulungen auf die Übernahme von Verantwortung vorbereitet. c) personelle Entwicklung Der Fachkräftemangel führt zu einem immer höheren Aufwand, um die zu besetzenden Stellen im Unternehmen zeitnah und adäquat zu besetzen (Risiko). Aufgrund fehlender Nachfolgeregelungen stehen viele Unternehmensverkäufe und/oder Übergaben an. Hier bieten sich Chancen an qualifizierte Mitarbeiter zu gelangen (Chance). Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren bei der COPLAN AG im Durchschnitt 199 Mitarbeiter beschäftigt (Ermittlungsmethode nach § 267, Abs. 5, HGB). Im Bereich der festangestellten Mitarbeiter hat das Unternehmen im Geschäftsjahr 2023 neun Mitarbeiter weniger gegenüber dem Vorjahr. Der Ersatz, bzw. der darüberhinausgehende Personalbedarf kann nur mit großem Aufwand oder gar nicht über den Arbeitsmarkt gedeckt werden. Mit den Investitionen in die Büros und der neu eingeführten Unterstützung bei Fortbildungen (Fortbildungsbroschüre) bietet sich auf dem hart umkämpften Arbeitsmarkt die Chance, sich mit modernen und anspruchsvollen Arbeitsplätzen von Mitwettbewerbern abzuheben (Chance). Der Aufbau und die Weiterentwicklung des Führungsnachwuchs steht bei der COPLAN AG ganz oben auf der Agenda. Im Zuge von Nachfolgeregelungen im Führungskreis sind bereits einige Führungspositionen intern besetzt worden. Dieser Generationswechsel im Führungskreis wird sich in den nächsten 5-10 Jahren noch fortsetzen. In diesen Generationswechsel werden sowohl die Führungskräfte als auch alle Mitarbeiter eingebunden, um zielgerichtet und zeitgerecht die Weichen stellen zu können. Damit sollen jeweils reibungslose und ohne spürbare Einschnitte ablaufende Prozesse bei den jeweiligen Positionen gewährleistet werden. Ziel ist es, das Unternehmen fit für die Zukunft aufzustellen (Chance). d) Schadensfall Generalplanerprojekt Bei einem Generalplanerprojekt hat der Bauherr im Februar 2023 über einen Rechtsanwalt aus seiner Sicht mehrere Schadensfälle der COPLAN AG angezeigt. Die Schadensanzeige wurde unverzüglich in Zusammenarbeit mit einem Rechtsberater an die Berufshaftpflichtversicherung und den Versicherungsmakler angezeigt. Nach einer internen Stellungnahme von der COPLAN AG an den Rechtsberater und den von der Versicherung eingeschalteten Gutachter erscheinen die Anschuldigungen des Bauherrn völlig überzogen und größtenteils nicht haltbar. Im Fall einer nicht einvernehmlichen Lösung droht ein jahrelanger Prozess (Risiko). Auch die einvernehmliche Lösung bedeutet einen gewissen Aufwand in der Bearbeitung und bindet Rückstellungen für die Rechtsberatung. Das Projekt ist bereits in Betrieb genommen worden. Aktuell werden die letzten Bepflanzungsarbeiten auf der Dachterrasse ausgeführt. Im Zuge der Verhandlung müssen umfangreiche und begründete Nachträge der COPLAN AG verhandelt werden (Chance). Aktuell erstellt die Versicherung der COPLAN AG als Verhandlungsgrundlage für eine außergerichtliche Einigung ein Gegengutachten (Chance). e) Fortbestands-Einschätzung Bestandsgefährdende Risiken sind - wie in den Vorjahren - zusammenfassend auch im Jahr 2024 nicht erkennbar.
Eggenfelden, den 19. April 2024 Dr. Ing. Stephan Weber Christoph Gottanka Dipl. Wirtschaftsing. (FH) BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023COPLAN Aktiengesellschaft, Eggenfelden1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 2 HGB auf. 1.1 Angaben zur Identifikation der Gesellschaft
1.2 Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 Satz 2, 266 ff. HGB). Ergänzend waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Die Erweiterung der Gliederung, entsprechend § 158 Abs. 1 AktG, wurde beachtet. 1.3 Währungsumrechnung Fremdwährungsposten wurden - soweit im Jahresabschluss vorhanden - mit dem Devisenkassamittelkurs (§ 256a Satz 1 HGB) verbucht. 1.4 Bilanzierungsmethoden Die Bilanzierung und Bewertung wird nach den allgemeinen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (§§ 252 bis 256 HGB) unter Berücksichtigung der speziellen Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 269 bis 274, 279 bis 283 HGB) sowie der Sondervorschriften des Aktiengesetzes vorgenommen. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind - mit Ausnahme der erhaltenen Anzahlungen auf in Ausführung befindliche Projekte - nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden, die Rechnungsabgrenzungsposten sowie die latenten Steuern wurden in der Bilanz - soweit vorhanden - gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. 1.5 Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet, sofern nicht § 254 HGB anzuwenden ist. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind - mit Ausnahme von evtl. anfallenden Währungskursgewinnen gem. § 256a Satz 2 HGB - nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen werden wie folgt bewertet: Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Sachanlagen sind zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 800,00 wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und planmäßig abgeschrieben (bei Wirtschaftsgütern, die ab dem 01.01.2018 angeschafft wurden). Außerplanmäßige Abschreibungen waren im Berichtsjahr nicht veranlasst. Die Finanzanlagen sind mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag angesetzt. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu Anschaffungskosten bilanziert. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die in Arbeit befindlichen Projekte werden zu Herstellungskosten, entsprechend § 255 Abs. 2 HGB, aktiviert. Bewertung der Aufträge, die bis einschließlich 31.12.2017 erteilt wurden (alte Methodik): Die in Arbeit befindlichen Projekte unterteilen sich in bereits über eingeforderte Abschlagszahlungen "abgerechnete" Leistungen und noch nicht über eingeforderte Abschlagszahlungen "abgerechnete" unfertige Leistungen. Die noch nicht abgerechneten unfertigen Leistungen werden von den einzelnen Abteilungen nach der erbrachten Leistung zu Herstellungskosten geschätzt. Die bereits "abgerechneten" unfertigen Leistungen werden auf Basis der nach der HOAI eingeforderten Abschlagszahlungen ermittelt. Dabei werden diese Abschlagszahlungen - vermindert um den darin enthaltenen Gewinnanteil und die nicht aktivierungsfähigen Kosten - als Herstellungskosten angesetzt (retrograde Bewertung). Diese Bewertungsmethode wird für die "Alt-Projekte" bis zu deren Realisierung fortgeführt. Bewertung der Aufträge, die ab 1.1.2018 erteilt wurden (neue Methodik): Für Aufträge, die ab dem 01.01.2018 erteilt worden sind werden die Herstellungskosten gem. § 255 Abs. 2 HGB progressiv ermittelt. Insoweit liegt seit dem Geschäftsjahr 2018 ein Wechsel der Bewertungsmethodik im Vergleich zu den Vorjahren vor. Der Grund für den Methodenwechsel liegt in der erwarteten höheren Genauigkeit der progressiven im Vergleich zu der retrograden Ermittlung. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt. Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und flüssigen Mittel werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Die pauschale Wertberichtung bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beträgt 1%. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Bewertung erfolgt mit dem Nennwert. Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nominalbetrag angesetzt. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Bewertung erfolgt mit dem Nennwert. Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274 HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und Steuerentlastungen werden saldiert ausgewiesen. Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertragsteuersatz liegt bei 29,0026%. Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt hierbei durchschnittlich 376,5%. Die latenten Steuern ergeben sich aus der folgenden Tabelle:
1.6 Einzelangaben zur Bilanz Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel (Beilage zu diesem Anhang und somit deren Bestandteil) ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres. Sämtliche Forderungen sind - bis auf Kautionen in Höhe von € 10.480,78 und bestimmten Forderungen der Leistungsphase 9 i.H.v. € 32.258,32- vereinbarungsgemäß innerhalb eines Jahres fällig. Das gezeichnete Kapital beträgt € 187.600,00 und entspricht dem im Handelsregister nach Kapitalerhöhung eingetragenen Grundkapital abzüglich des Nennbetrages für eigene Anteile i.H.v. €4.950,00. Die Einlagen in das Grundkapital sind vollständig erbracht. Das Grundkapital verteilt sich auf 37.520 Stückaktien zu je € 5,00. Von diesen Aktien entfallen insgesamt 27.520 Stückaktien auf die 1999 durchgeführte Kapitalerhöhung. Die Kapitalrücklage in Höhe von € 653.659,06 setzt sich wie folgt zusammen: • € 771.583,56 Agio • abzgl. € 131.924,50 Erwerb eigenener Anteile. Aus der Kapitalrücklage wurde im Geschäftsjahr ein Betrag von € 18.795 für den Erwerb eigener Anteile entnommen. Vom Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 wurde durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 22.09.2023 ein Betrag in Höhe von € 839,71 in die Gewinnrücklage eingestellt. Eine Gesetzliche Rücklage nach § 150 Abs. 1 AktG war nicht zu bilden, da die Kapitalrücklage mehr als 10 v.H. des Grundkapitals erreicht (§ 150 Abs. 2 AktG). In den sonstigen Rückstellungen sind enthalten:
Die Erhaltenen Anzahlungen sind in Anwendung des § 268 Abs. 5 S. 2 HGB - soweit zulässig - von den Vorräten offen auf der Aktivseite abgesetzt. Der Restbetrag wurde auf der Passivseite ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten i.H.v. insgesamt T€ 2.943 gliedern sich wie folgt:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch eine Ausfallbürgschaft der LfA Förderbank Bayern und durch Abtretung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sowie durch eine Grundschuld in Höhe von T€ 3.000 besichert. 1.7 Einzelangaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsätze gliedern sich wie folgt:
Für das Anlagevermögen wurden im Geschäftsjahr planmäßige Abschreibungen in Höhe von insgesamt T€ 407 vorgenommen. Außerplanmäßige Abschreibungen ergaben sich nicht. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind die folgenden periodenfremden Erträge enthalten:
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind keine nennenswerten periodenfremden Beträge enthalten. Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung i.S.v. § 285 Nr. 31 HGB liegen nicht vor. 1.8 Angaben zu nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften / Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen i.H.v. T€ 1.548 umfassen Büromieten (T€ 813) und Leasingverträge (Kfz: T€ 503; Sonstige: T€ 232) ab dem Zeitraum 2024 bis zum jeweiligen Vertragsablauf. Risiken hieraus sind nicht erkennbar, dies auch deshalb, da die Leasingverträge sowie die Mietverträge für einen überschaubaren Zeitraum abgeschlossen wurden. 1.9 Bildung von Bewertungseinheiten Zur Sicherung des Zinsniveaus wurde im Zusammenhang mit dem variabel verzinsten Darlehen bei der Sparkasse Rottal-Inn in Höhe von € 600.000,00 (Darl.-Nr. 676 302 2552) ein Zinssatzswap mit der Bayerischen Landesbank abgeschlossen. Zum Stichtag war das Darlehen zu 100% abgerufen. Es besteht Fristenkongruenz zwischen dem Darlehensvertrag und dem vereinbarten Zinssatzswap (Laufzeit jeweils bis 30.9.2030). Der Swap ist abhängig vom 3-Monats Euribor. Der fixe Zinssatz beträgt 3,37%. Der Barwert des Zinsswaps beträgt zum 31.12.2023 10.688,88 u Lasten der COPLAN AG. Eine Drohverlustrückstellung wurde nicht gebildet, da von einer vorzeitigen Kündigung der Zinssatzswap-Vereinbarung nicht ausgegangen wird. Die vorliegende Bewertungseinheit ist somit ein Micro-Hedge. Aufgrund der Laufzeit- und Nominalvolumenidentität gleichen sich die gegenläufigen Zahlungsströme von Grund- und Sicherungsgeschäft in voller Höhe aus. 1.10 Beschäftigte Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl ergibt sich wie folgt:
2. Angaben über den Anteilsbesitz an anderen Unternehmen mit einem Betrag von mindestens 20 % der Anteile Der Anteilsbesitz besteht gegenüber dem folgenden Unternehmen:
Der Anteilsbesitz an der Steinle GmbH, Weyarn wurde in 2020 auf 60% erhöht. In 2020 wurde die COPLAN Inc., New York (USA) gegründet, an der die COPLAN AG zu 100% beteiligt ist. Im Jahr 2022 wurde die Coplan A.A. EOOOD, Bulgarien, an der die COPLAN AG zu 100% beteiligt ist, gegründet. 3. Haftungsverhältnisse i.S.v. § 251 HGB Es bestehen keine Haftungsverhältnisse gegenüber Dritten für Schulden Dritter, bzw. für Schulden der Beteiligungsunternehmen. Es bestehen lediglich Haftungsverhältnisse im Zuge der Projektbearbeitung entsprechend den gesetzlichen Regelungen des Werkvertragsrechts gem. BGB. Es bestehen keine Haftungsverhältnisse, die über das normale Maß der Bearbeitung von Architekten- und Ingenieursleistungen hinausgehen. 4. Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Personen Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Personen, die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind, liegen nicht vor. 5. Gesamthonorar des Abschlussprüfers Von dem Angabewahlrecht gem. § 288 Abs. 2 Satz 3 HGB wird Gebrauch gemacht. 6. Angaben zu den Aktien Angaben über den Bestand, den Erwerb und die Veräußerung eigener Aktien Im Geschäftsjahr wurden eigene Aktien erworben und veräußert. Es wurden 37 neue eigene Aktien an Aktionäre verkauft. Es wurden 160 neue eigene Aktien von den Aktionären gekauft. Der Bestand an eigenen Aktien umfasst demnach 990 Stück (Vj. 867). Der Nennwert je Aktie beträgt € 5,00. Der Anteil am Grundkapital beträgt 990/37.520. Angaben über die Gattung der Aktien Das Grundkapital ist eingeteilt in:
davon aus genehmigter Kapitalerhöhung: 27.520 Aktien. Es handelt sich um (vinkulierte) Namensaktien. Vorratsaktien entsprechend § 160 Abs.1 AktG liegen nicht vor. 7. Organe der Gesellschaft Dem Vorstand gehörten 2023 folgende Personen an: • Herr Dr. Ing. Christoph Gottanka, Ingenieur, Eggenfelden und • Herr Dipl.-Wirtschaftsing. (FH) Stephan Weber, Ingenieur, Erding. Die berufliche Tätigkeit der beiden Vorstandsmitglieder betrifft alle Bereiche der Gesellschaft und kann somit nicht auf bestimmte Zuständigkeiten eingegrenzt werden. In Anlehnung an § 286 Abs. 4 HGB wird auf die Angabe der Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder verzichtet. Den Aufsichtsrat bildeten die folgenden Personen: • Herr Prof. Dr. Walter Schober (Vorsitzender), Präsident der Technischen Hochschule Ingolstadt, Straßlach, • Herr Diplom-Ingenieur Wolfgang Laumer, Abteilungsleiter Marketing bei COPLAN AG, Massing und • Herr Diplom-Ingenieur Diplom-Betriebswirt Johannes Demmelhuber, Unternehmer (Innenausbau von Gebäuden), Pleiskirchen. Die Aufsichtsratsvergütungen betrugen in 2023 insgesamt T€ 24. 8. GewinnverwendungsvorschlagDer Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, vom Jahresüberschuss eine Dividende in Höhe von € 8,00 je dividendenberechtigter Aktie (vor Aktiensplit) an die Anteilseigner auszuschütten. Der verbleibende Gewinn soll in die Gewinnrücklagen eingestellt werden. 9. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag haben sich mit Ausnahme des Ukraine-Krieges nicht ereignet. Zu den Auswirkungen auf die COPLAN AG wird auf den Lagebericht verwiesen.
Eggenfelden, den 08. Mai 2024 Dr. Ing. Christoph Gottanka Dipl.-Wirtschaftsing. (FH) Stephan Weber Anlagenspiegel (Beilage zum Anhang)COPLAN Aktiengesellschaft, Eggenfelden
Bericht des AufsichtsratsBericht des Aufsichtsrates zum Geschäftsjahr 2023 Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2023 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben ordnungsgemäß und sorgfältig wahrgenommen. Die Zusammenarbeit mit dem Vorstand war bedingt durch die Krisensituation durch die Ukrainekrise, die rückläufige Baukonjunktur und interne Sondereffekte wie Schadensfälle und Akquisebestrebungen intensiv und konstruktiv. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat schriftlich im monatlichen Zyklus über das aktuelle Geschehen und traf sich mit dem Aufsichtsrat in regelmäßigen Sitzungen, die bei außerordentlichen Sitzungen zumeist in Form von Videokonferenzen, ansonsten in Präsenz zumeist am Standort Eggenfelden, einmal in München, durchgeführt wurden. Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2023 in sechs ordentlichen Sitzungen und zwei außerordentlichen Sitzungen besprochen. An den Sitzungen waren Aufsichtsrat und Vorstand vollständig vertreten. In allen ordentlichen Sitzungen wurden die Auftrags- und Finanzlage, die Ergebnissituation, die Personalsituation und Akquisebestrebungen besprochen. Daneben wurden am 3. Februar die Unternehmensplanung 2023 verabschiedet sowie die Entwicklungsstrategie besprochen. Am 31. März wurde zusätzlich intensiv ein Schadensfall besprochen sowie die anstehenden Gehaltsanpassungen der Mitarbeiter. Am 17. April und 24. April wurden der Jahresabschluss 2022 und der o.g. Schadensfall in außerordentlichen Sitzungen beschlossen. Zum Jahresabschluss erfolgte am 5. Mai ein Umlaufbeschluss. Am 16. Juni wurde die Hauptversammlung sowie die Vorstandstantieme besprochen. Am 21. Juli wurde der Prüfbericht des Wirtschaftsprüfers entgegengenommen, der Jahresabschluss verabschiedet und die Basis für die Verteilung der Einladung der Hauptversammlung geschaffen. Diese fand am 22. September mit einer vor- und nachgelagerten Aufsichtsratssitzung am selben Tag statt, in der u.a. die IT-Sicherheit und die Aktivitäten mit der US-Army besprochen wurden. Am 24. November wurde in einer regulären Sitzung die Jahresabschlussvergütung der Mitarbeiter für 2023 sowie Maßnahmen zur Aktienbeteiligung von Mitarbeitern vereinbart. Die Hauptversammlung der COPLAN AG am 22. September wurde mit einer Beteiligungsquote von 69,3 % im Gotischen Kasten in der SchlossÖkonomie Gern durchgeführt. In der Hauptversammlung wurde die Gewinnverwendung, die Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats, die Wahl des Abschlussprüfers und die Vergütung des Aufsichtsrats beschlossen. Daneben stellte Herr Weber den Jahresabschluss und Geschäftsbericht eingangs vor; Herr Dr. Gottanka präsentierte die strategischen und operativen Unternehmenszielen 2023. Das Geschäftsjahr 2023 war wie eingangs bereits erläutert durch eine schrumpfende Baukonjunktur insbesondere im Wohnungsbau und durch auch in 2023 nachhaltige Belastungen durch den Schadensfall, insbesondere im Hochbau, gekennzeichnet. Trotz dieser widrigen Umstände konnte die COPLAN AG bei einem leichten Rückgang der Gesamtleistung von T€ 16.800 auf T€ 16.663 die Eigenleistung sogar aufgrund geringerer Fremdvergaben um ca. T€ 64 steigern. Der Bilanzgewinn des Jahres 2023 konnte sich gegenüber dem Vorjahr von T€ 48 auf T€ 316 erholen. Damit nähert sich die Ergebnissituation den Jahren vor der Pandemie wieder an; ist aber noch nicht auf dem gewünschten Niveau. Erfreulich ist trotz des Rückgangs der Baukonjunktur die Nachfrage nach Leistungen der COPLAN AG. Der Auftragszugang lag ähnlich dem Vorjahr bei T€ 17.261. Der Auftragsbestand zum 31.12.2023 lag bei T€ 22.667 und damit um ca. 5,1 % über dem Vorjahr. Der Auftragsbestand zum Jahresende 2023 sichert damit die 1,36-fache Jahresgesamtleistung des Geschäftsjahres 2023. Im Personalbereich sank die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der COPLAN AG weiter leicht ab; von durchschnittlich 209 im Jahr 2022 auf 199 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jahr 2023. Trotz des Rückgangs in der Baukonjunktur zeigte sich keine Entspannung am Arbeitsmarkt; die Gewinnung von hochqualifizierten Fach- und Führungskräften insbesondere im technischen Bereich ist nach wie vor schwierig. Die COPLAN AG wies zum Jahresende 14 offene Stellen aus. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erbrachte das Jahr 2023 in mehreren Schritten eine Gehaltssteigerung sowie eine Anpassung der Arbeitszeit von 40 auf 39 Stunden (mit Wirkung zum 01.01.2024). So wurden im Juli und Oktober 2023 jeweils eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von jeweils 500 € pro Vollzeitkraft gezahlt. Im April wurde das Gehalt um 2 % angehoben. Im November wurde eine Sonderzahlung in Höhe von 30 % eines Jahresgehalts; im März 2024 weitere 40 % eines Jahresgehalts ausbezahlt. Die Kapital- und Finanzsituation der COPLAN AG war in 2023 weiter stabil. Die Finanzmittel am Jahresende lagen aber bei T€ 68; die Forderungen fielen geringfügig von T€ 3.200 auf T€ 3.022. Erfreulich ist dabei das Absinken der Verbindlichkeiten insbesondere der Verbindlichkeiten gegenüber den Banken um 16 % von T€ 2.405 auf T€ 2.023. Das Anlagevermögen der COPLAN AG sank in 2023 im Wesentlichen bedingt durch die Abschreibungen von T€ 6.060 auf T€ 5.827. Das Umlaufvermögen sank ebenfalls aufgrund des gesunkenen Forderungsbestands von T€ 3.509 auf T€ 3.334. Hervorzuheben ist die stets positive Entwicklung des Eigenkapitals der COPLAN AG. Dieses stieg auch aufgrund des Gewinnanstiegs und der zurückhaltenden Dividendenpolitik von T€ 4.331 Ende 2022 auf T€ 4.580 Ende 2023 an. Vor dem Hintergrund der inzwischen deutlich verbesserten Ergebnissituation schlagen Aufsichtsrat und Vorstand im Jubiläumsjahr 2024 eine weitgehende Vollausschüttung des Jahresergebnisses vor. Die Dividende soll damit von 1,30 € pro Aktie in 2023 auf 8,00 € pro Aktie in 2024 steigen. Das ist bezogen auf den Gewinn eine Ausschüttung von 291.960,00 € und eine Einstellung von 23.900,73 € in die Gewinnrücklagen. Das Jahr 2024 weist für die COPLAN AG einen hohen Auftragsbestand und eine gute Auslastung auf. Wir gehen davon aus, dass der bereits mehrfach erwähnte Schadensfall operativ das Geschäft der COPLAN AG deutlich weniger belastet als im Jahr 2023. Deshalb gehen wir in 2024 von einer weiteren Steigerung des Ergebnisses der COPLAN AG aus. Zwei Punkte sind für das Jahr 2024 noch hervorzuheben: Zum einen feierte die COPLAN AG in 2024 ihr 25-jähriges Bestehen. Ein herausragendes Kennzeichen der COPLAN AG ist die Strukturierung als Mitarbeiter-AG, also einer Gesellschaft, die wesentliche Anteile des Aktienvermögens bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hält. Um diesen Effekt zu stärken, hat die COPLAN AG für diese Gruppe dieses Jahr zu Sonderkonditionen eine sogenannte "Jubiläumsaktie" herausgegeben. 111 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben vom Erwerb dieser "Jubiläumsaktie" Gebrauch gemacht, so dass aktuell 135 Mitarbeiter, also zwei Drittel der Beschäftigten der COPLAN AG gleichzeitig Aktionäre der Gesellschaft sind. Dies stärkt die Identifikation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der COPLAN AG mit ihrem Unternehmen und sichert damit langfristigen Erfolg. Ein weiterer Punkt ist der kürzlich verkündete Erwerb der AU Consult GmbH durch die COPLAN AG. Dieser Erwerb steht im Zeichen des zunehmenden Fachkräftemangels, der operatives Wachstum durch die Notwendigkeit akquisitorischen Wachstums ersetzt. Mit dem Erwerb der AU Consult stärkt die COPLAN AG im Bereich der Umwelttechnik ihre Marktposition und kann ein ertragsstarkes Unternehmen integrieren. Der Aufsichtsrat ist vor dem Hintergrund der o.g. Entwicklungen zuversichtlich, dass die Erfolge der COPLAN AG von Führungskräften und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in die Zukunft getragen werden. Der Aufsichtsrat bedankt sich herzlich bei Vorstand, Niederlassungs- und Abteilungsleitern sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die im Geschäftsjahr 2023 erbrachten Leistungen. Der Aufsichtsrat hat diesen Bericht in seiner Sitzung am 13. Juni 2024 gemäß § 171 Abs. 2 AktG festgestellt.
Eggenfelden, den 13. Juni 2024 Prof. Dr. Walter Schober, Vorsitzender Johannes Demmelhuber Wolfgang Laumer Einladung / TO HauptversammlungProtokoll der 26. Ordentlichen Hauptversammlung der COPLAN AG am 19. Juli 2024 Ort: Hofmark (Gotischer Kasten), 84307 Eggenfelden Zeit: 14.05 Uhr - 16.15 Uhr Vor Beginn der Sitzung wurde den Aktionären ihre Abstimm-Coupons übergeben. Der Jahresbericht zum Geschäftsjahr 2023 mit Bericht des Vorstandes und Aufsichtsrates, der Kurzdarstellung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Testat des Wirtschaftsprüfers wurde den Aktionären mit der Einladung zugeschickt. TOP 1: Begrüßung Herr Prof. Dr. Walter Schober eröffnet um 14.05 Uhr die Sitzung. Er begrüßt auch im Namen der Aufsichtsratsmitglieder Herrn Johannes Demmelhuber und Herrn Wolfgang Laumer sowie des Vorstandes Herrn Dr. Christoph Gottanka und Herrn Stephan Weber die anwesenden Aktionäre. Herr Prof. Schober stellt in der Begrüßung die Tagesordnung vor. Zur Auszählung der Stimmen bittet er um Zulassung von Frau Birgit Maierhofer als Nicht-Aktionärin. Gegen die Zulassung wurden keine Einwände erhoben. Somit ist Frau Maierhofer zur Sitzung zugelassen. Herr Prof. Schober stellt mit einer Anwesenheit von 28.111 der 36.495 im Fremdbesitz befindlichen Aktien (=77,03 %) die Beschlussfähigkeit fest (siehe Anwesenheitsliste in der Anlage). Herr Prof. Schober weist darauf hin, dass die COPLAN AG in 2024 das 25-jährige Bestehen feierte. Das war neben Feierlichkeiten und einem Termin mit der stellvertretenden Ministerpräsidentin Frau Ulrike Scharf (MdL) auch mit der Ausgabe einer vergünstigten Jubiläumsaktie an die Mitarbeiter verbunden. Herr Prof. Schober dankt Herrn Wolfgang Laumer für die Organisation dieser Termine und seinen Einsatz für die Gewinnung von Mitarbeiteraktionären. Herr Prof. Schober hebt eine Erhöhung der Anzahl der Mitarbeiteraktionäre von 90 in der Hauptversammlung 2023 auf 135 in der aktuellen Hauptversammlung hervor. Herr Prof. Schober weist weiter auf den anstehenden Generationswechsel in der COPLAN AG was Vorstand, Aufsichtsrat aber auch Abteilungsleiter betrifft, hin. Bezüglich des Vorstands dankt er im Namen des Aufsichtsrats Herrn Stephan Weber für seine langjährige Tätigkeit als Vorstand der COPLAN AG. Die Hauptversammlung schließt sich mit Applaus dem Dank an. Bezüglich des Aufsichtsrats verweist er darauf, dass sowohl Herr Demmelhuber wie Herr Laumer nur für eine Amtszeit von einem Jahr, also bis eine Nachfolge von Herrn Weber im Vorstand gefunden wird, für den Aufsichtsrat sich zur Verfügung stellen. Weiter verweist er, dass eine Änderung der Satzung für die Aufsichtsratswahl angesichts der inzwischen sehr einseitigen Verteilung von Mitarbeiteraktionärsanteilen ansteht. Bezüglich der Geschäftsentwicklung der COPLAN AG im abgelaufenen Geschäftsjahr verweist Herr Prof. Schober auf eine im Vergleich zur Baukonjunktur erfreuliche Ergebnissituation, die einen Dividendenvorschlag beinhaltet, der im Jubiläumsjahr 2024 bei einer annähernden Vollausschüttung mit 8,00 € pro Aktie die höchste Ausschüttung seit 2019 darstellt. Er verweist auf die trotz der Ausschüttung sehr gute Eigenkapitalsituation der COPLAN AG und auf die aktuell positive Prognose für 2024. Weiter erwähnt er den Erwerb der AU-Consult GmbH mit Wirkung vom 01.01.2024, der die COPLAN AG im Umweltbereich stärkt. Nach der Begrüßung geht Herr Prof. Schober auf die weitere Tagesordnung ein und übergibt zur Vorstellung des Jahresabschlusses Herrn Weber das Wort. TOP 2: Vorlage des Jahresabschlusses 2023 mit Geschäftsbericht des Vorstandes und Aufsichtsrates Herr Weber erläutert die Geschäftsentwicklung in 2023 sowie die Entwicklungen am Markt, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Baukonjunktur sowie den anstehenden Infrastrukturbedarfen in Deutschland. Anschließend stellt er den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 anhand von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung detailliert vor. Er beantwortet Fragen der Aktionäre. Herr Prof. Schober dankt für die Erläuterungen und geht zum Tagesordnungspunkt 3 über. TOP 3: Verwendung des Bilanzgewinnes Herr Prof. Schober erläutert die geplante Ausschüttung von 8,00 € pro Aktie. Er verweist darauf, dass mit der positiven Geschäftsentwicklung die Gewinnrücklagen auf annähernd 3,5 Mio. € ausgebaut werden. Der Beschlussvorschlag Nr. 1 lautet:"Vom Bilanzgewinn des Jahres 2023 in Höhe von € 315.860,73 werden € 291.960,00 an die Anteilseigner ausgeschüttet. Für das Geschäftsjahr 2023 wird damit pro Aktie eine Dividende von € 8,00 bis zum 31.08.2024 ausgeschüttet. Ein Betrag von € 23.900,73 wird in die Gewinnrücklagen eingestellt." Der Beschlussvorschlag wird mit 27.960 Ja-Stimmen und 151 Enthaltungen mit 99,46 % angenommen. Damit wird der Gewinn wie beschlossen verwendet. TOP 4: Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates Herr Prof. Schober stellt den Beschlussvorschlag zur Entlastung des Vorstands nach § 120 AktG kurz vor. Der Beschlussvorschlag Nr. 2 lautet: "Dem Vorstand wird die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 ausgesprochen." Der Beschlussvorschlag wird mit 27.688 Ja-Stimmen, 240 Nein-Stimmen, 153 Enthaltungen bei 30 ungültigen Stimmen mit 98,50 % angenommen. Herr Dr. Gottanka stellt den Beschlussvorschlag Nr. 3 vor. Er lautet: "Dem Aufsichtsrat wird die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 ausgesprochen." Der Beschlussvorschlag wird mit 27.151 Ja-Stimmen, 850 Nein-Stimmen, 100 Enthaltungen bei 10 ungültigen Stimmen mit 96,58 % angenommen. Vorstand und Aufsichtsrat bedanken sich für dieses Votum und sind damit für das Geschäftsjahr 2023 entlastet. TOP 5: Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates Herr Prof. Schober verweist darauf, dass die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrates nach drei Jahren endet und eine Bestellung für weitere drei Jahre zur Wahl steht. Für die beiden, nicht verpflichtend aus Mitarbeitervertretern zu besetzenden Aufsichtsratspositionen wurden vom Aufsichtsrat und Vorstand Herr Johannes Demmelhuber und Herr Prof. Dr. Walter Schober vorgeschlagen. Herr Demmelhuber steht nur für eine Amtszeit von einem Jahr zur Verfügung. Der Beschlussvorschlag Nr. 4 lautet: "Für die Amtszeit vom 01.08.2024 bis 31.07.2025 wird Herr Dipl.-Ing. Dipl.-Betriebswirt Johannes Demmelhuber, Unternehmer, als Mitglied des Aufsichtsrates gewählt." Der Beschlussvorschlag wird mit 27.969 Ja-Stimmen, 140 Nein-Stimmen und zwei ungültigen Stimme mit 99,49 % angenommen. Herr Demmelhuber bedankt sich für das Vertrauen und nimmt die Wahl an. Damit ist er bis 31.07.2025 als Aufsichtsrat der COPLAN AG bestellt. Der Beschlussvorschlag Nr. 5 lautet: "Für die Amtszeit ab 01.08.2024 bis 31.07.2027 wird Herr Prof. Dr. Walter Schober, Hochschullehrer, als Mitglied des Aufsichtsrates gewählt." Der Beschlussvorschlag wird mit 27.894 Ja-Stimmen, 103 Nein-Stimmen, 104 Enthaltungen und 10 ungültigen Stimmen mit 99,23 % angenommen. Herr Prof. Schober dankt für das Vertrauen und nimmt die Wahl an. Damit ist er bis zum 31.07.2027 als Aufsichtsrat der COPLAN AG bestellt. Herr Prof. Schober verweist auf das Procedere der Kandidaturen des nach § 9 (6) der Satzung bestimmten Aktionärsvertreters im Aufsichtsrat, der gleichzeitig Mitarbeiter der COPLAN AG ist. Wahlberechtigt sind nur die nach § 9 (6) der Satzung der COPLAN AG bestimmten Aktionäre. Im Rahmen einer Befragung durch den Aufsichtsrat im Zeitraum 19.04.2024 bis 24.05.2024 wurden drei Kandidaten mit einer Häufigkeit von zwischen acht und fünfzehn Nominierungen und einem Aktienkapital von zwischen 762 und 3.249 Aktien vorgeschlagen. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 13. Juni 2024 beschlossen, alle drei Nominierungen auf der Hauptversammlung zuzulassen. Der Kandidat, der die meisten Stimmen auf sich vereint, wird für die nächste Amtszeit als Vertreter der Mitarbeiteraktionäre bestimmt. Alternative 6a: "Für die Amtszeit ab 01.08.2024 wird Herr Michael-Heinz Fuchshuber, Elektrotechniker, als gemäß § 9 (6) der Satzung entsendetes Mitglied des Aufsichtsrates gewählt." Alternative 6b: "Für die Amtszeit ab 01.08.2024 wird Herr Bastjan Kebinger, Diplom-Ingenieur, als gemäß § 9 (6) der Satzung entsendetes Mitglied des Aufsichtsrates gewählt." Alternative 6c: Hinweis: Herr Laumer plant das Amt des Aufsichtsrats im Rahmen einer Nachfolgeplanung des Aufsichtsrats nach einem Jahr an einen Nachfolger zu übergeben. Dieser wird auf der Hauptversammlung in 2025 gewählt. "Für die Amtszeit ab 01.08.2024 bis 31.07.2025 wird Herr Wolfgang Laumer, Diplom-Ingenieur, als gemäß § 9 (6) der Satzung entsendetes Mitglied des Aufsichtsrates gewählt." Für den Beschlussvorschlag 6a (Herrn Fuchshuber) stimmten 754 Stimmen, für den Beschlussvorschlag 6b (Herrn Kebinger) stimmten 1.588 Stimmen und für den Beschlussvorschlag 6c (Herrn Laumer) stimmten 7.014 Stimmen. Weiter gab es 20 Enthaltungen. Herr Laumer dankt für das Vertrauen und nimmt die Wahl an. Damit ist er bis 31.07.2025 als Aufsichtsrat der COPLAN AG bestellt. TOP 6: Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 Herr Prof. Schober erläutert, dass die COPLAN AG verpflichtend ein von einem Wirtschaftsprüfer testierten Jahresabschluss vorlegen muss. Es wird empfohlen, analog den Vorjahren die Kanzlei Wagner-Gruber, Dr. Hacker & Partner mbB zu beauftragen: Der Beschlussvorschlag Nr. 7 lautet: "Als Wirtschaftsprüfer zur Prüfung des Jahresabschlusses 2024 wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wagner-Gruber, Dr. Hacker & Partner mbB in Regensburg bestellt." Der Beschlussvorschlag wird mit 27.869 Ja-Stimmen, 130 Nein-Stimmen bei 112 ungültigen Stimmen mit 99,14 % angenommen. Als Abschlussprüfer 2024 wird damit die Wirtschaftsprüfergesellschaft Wagner-Gruber, Dr. Hacker & Partner mbB beauftragt. TOP 7: Vergütung des Aufsichtsrates Herr Prof. Schober übergibt zu diesem Punkt an Herrn Weber. Dieser erläutert die Tätigkeit und Vergütung des Aufsichtsrates. Der Beschlussvorschlag Nr. 8 lautet: "Jedes Mitglied des Aufsichtsrates erhält für das Geschäftsjahr 2024 neben der Erstattung der ihm bei der Ausübung seines Amtes entstehenden Kosten eine Vergütung, die sich zusammensetzt aus è einer jährlichen Pauschale von € 6.000,-- und è einem beweglichen Betrag von € 500,-- für je € 1,-- Dividende, die über einer Bruttodividende von € 5,-- je Aktie liegt. Der Vorsitzende erhält den doppelten Betrag." Der Beschlussvorschlag wird mit 27.706 Ja-Stimmen, 404 Nein-Stimmen und einer ungültigen Stimme mit 98,56 % angenommen. Damit ist die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 festgelegt. TOP 8: Satzungsänderung Die Entsendung eines Aufsichtsrates aus den Reihen der Mitarbeiteraktionäre gemäß § 9 (6) der Satzung führt aufgrund der disproportionalen Verteilung der Aktien zwischen den Mitarbeiteraktionären dazu, dass eine repräsentative Wahl erschwert wird. Deshalb plant der Aufsichtsrat in einer außerordentlichen Sitzung der Hauptversammlung im ersten Quartal 2025 eine Änderung der Satzung herbeizuführen, die eine Stimmrechtsbegrenzung für diese Wahl vorsieht. Herr Prof. Schober verweist auf einen Vorschlag seines Notars Herr Prof. Wegmann aus Ingolstadt zu diesem Sachverhalt, der eine Begrenzung der Stimmen auf z. B. 100 Stimmen vorschlägt und rechtlich begründet. Dieser Satzungsänderung müsste in einer außerordentlichen Hauptversammlung mit 75 % Mehrheit aller anwesenden Aktionäre zugestimmt werden, so dass dann in der regulären Hauptversammlung im Juli 2025 nach diesem Prozedere die Wahl des Mitarbeiteraktionärsvertreters durchgeführt werden könnte.Es entwickelt sich eine Diskussion zum Prozedere, z.B. einer Kombination von Stimmen und Nominierungen, was als rechtlich kritisch zurückgewiesen wird. Bezüglich der Höhe der Stimmenbegrenzung wurde diskutiert, inwieweit der Erwerb von Aktien bei höherer Stimmenzahl als Anreiz empfunden werden kann und inwieweit Mehrheiten auch Personenzahlmehrheiten berücksichtigen sollen. Die Tendenz war eine Größenordnung von zwischen 100-200 Stimmen als Begrenzung zu nehmen. Herr Prof. Schober verweist darauf, dass er noch Simulationsrechnungen durchführen wird und dann im Rahmen einer Mitarbeiteraktionärsversammlung vor der außerordentlichen Hauptversammlung im 1. Quartal 2025 die Ergebnisse vorstellen und diskutieren wird. Zu dem Vorgehen besteht Einverständnis.Weiter wird bei der anstehenden Satzungsänderung erbeten, klarzustellen, dass die Vorstandsmitglieder nicht Vertreter der Mitarbeiteraktionäre sind und damit nicht stimmberechtigt sind. TOP 9: Bericht des Vorstandes zu den Unternehmenszielen 2024 Herr Dr. Gottanka stellt den Aktionären die strategischen und operativen Unternehmensziele für 2024 vor. In 2024 wird eine Jahresgesamtleistung von 17 Mio. € sowie ein Jahresüberschuss nach Steuern von 400.000 € angestrebt. Der Auftragszugang soll mindestens 17,5 Mio. € betragen. Als strategische Ziele nennt er die Steigerung der Kundenzufriedenheit sowie der Zufriedenheit, Qualifikation und Erfahrung der Mitarbeiter sowie die Steigerung der Produktivität. Herr Dr. Gottanka geht dann konkret auf die Qualitätsziele (Index Kundenzufriedenheit 102; zwei Schulungstagen pro Mitarbeiter) und auf die Mitarbeiterzufriedenheitsziele (Index 2,3) ein. Konkret erläutert er als strategische Ziele die Gewinnung neuer US-Army-Rahmenverträge, die Sichtbarmachung der Nachhaltigkeitskompetenz, die Weiterentwicklung der Mitarbeiter-AG und die Stärkung des Innovationsmanagements. TOP 10: Sonstiges Es bestehen keine weiteren Fragen an den Vorstand und Aufsichtsrat. Herr Prof. Schober bedankt sich bei den Helferinnen für die Organisation der Hauptversammlung einschließlich Stimmauszählung sowie bei Vorstand, Führungskräften und Mitarbeitern für die geleistete Arbeit im vergangenen Jahr. Herr Prof. Schober schließt die Sitzung um 16.15 Uhr.
Eggenfelden, den 05. August 2024 Prof. Dr. Walter Schober, Vorsitzender des Aufsichtsrates und Protokollführer Anlage: Zugelassene Nichtaktionäre Anwesenheitsliste Beschlussübersicht sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 19.07.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die COPLAN AG, Eggenfelden Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der COPLAN AG, Eggenfelden - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der COPLAN AG, Eggenfelden für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht der Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrates als Aufsichtsorgan für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat als Aufsichtsorgan ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Gesamtdarstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Regensburg, den 9. Mai 2024 Wagner-Gruber, Dr. Hacker & Partner mbB, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Mark Hacker, Wirtschaftsprüfer |
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