Sparkasse Wetzlar

Stammdaten

Register
Amtsgericht Wetzlar HRA 3923
Eingetragen
22.11.1999
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenKreditinstitute des Genossenschaftssektors
Gegenstand
Die Sparkasse ist ein Kreditinstitut und betreibt Bankgeschäfte. Sie hat insbesondere die Aufgabe, als dem gemeinen Nutzen dienendes Wirtschaftsunternehmen in ihrem Geschäftsgebiet geld- und kreditwirtschaftliche Leistungen zu erbringen, insbesondere Gelegenheit zur sicheren Anlage von Geldern zu geben. Sie hat das Sparen und die übrigen Formen der Vermögensbildung zu fördern und dient der Befriedigung des örtlichen Kreditbedarfs unter besonderer Berücksichtigung der Arbeitnehmer, des Mittelstandes, der gewerblichen Wirtschaft und der öffentlichen Hand.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Stephan Hofmann
seit 8.12.2021
Vorsitzender des Vorstands
Stefan Rink
seit 5.9.2016
Vorstandsmitglied

Beteiligungen

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sparkasse Wetzlar

Wetzlar

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Amtsgericht: Wetzlar
Handelsregister-Nr. A 3923

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktivseite

EUR EUR EUR 31.12.2022
TEUR
1. Barreserve
a) Kassenbestand 16.580.815,28 16.928
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank 318.314,12 256.031
16.899.129,40 272.959
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen 0,00 0
b) Wechsel 0,00 0
0,00 0
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 414.805.567,39 24.169
b) andere Forderungen 191.036.511,16 250.925
605.842.078,55 275.094
4. Forderungen an Kunden 1.581.932.075,73 1.573.427
darunter:
durch Grundpfandrechte gesichert 513.964.353,74 (491.125)
Kommunalkredite 60.368.519,35 (75.305)
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten 0,00 0
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 (0)
ab) von anderen Emittenten 0,00 0
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 (0)
0,00 0
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 44.775.319,40 34.695
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 44.775.319,40 (34.695)
bb) von anderen Emittenten 328.593.891,23 376.622
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 196.498.984,43 (245.052)
373.369.210,63 411.317
c) eigene Schuldverschreibungen 0,00 0
Nennbetrag 0,00 (0)
373.369.210,63 411.317
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 204.982.010,43 204.686
6a. Handelsbestand 0,00 0
7. Beteiligungen 19.394.027,80 18.865
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 1.413.754,44 (1.414)
an Wertpapierinstituten 0,00 (0)
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 (0)
an Wertpapierinstituten 0,00 (0)
9. Treuhandvermögen 3.393.793,58 3.921
darunter:
Treuhandkredite 3.391.752,33 (3.919)
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich
Schuldverschreibungen aus deren Umtausch 0,00 0
11. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 0
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 42.535,00 66
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0
d) geleistete Anzahlungen 0,00 0
42.535,00 66
12. Sachanlagen 14.219.537,30 14.777
13. Sonstige Vermögensgegenstände 903.924,70 7.176
14. Rechnungsabgrenzungsposten 189.438,46 223
Summe der Aktiva 2.821.167.761,58 2.782.510

Passivseite

EUR EUR EUR 31.12.2022
TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 13.396,65 732
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 158.637.427,85 194.201
158.650.824,50 194.933
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 322.191.342,66 363.239
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 883.748,10 1.057
323.075.090,76 364.296
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 1.592.585.908,97 1.843.623
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 414.631.186,18 74.468
2.007.217.095,15 1.918.091
0,00 0
2.330.292.185,91 2.282.387
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen 36.844.363,33 33.725
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 0,00 0
darunter:
Geldmarktpapiere 0,00 (0)
36.844.363,33 33.725
3a. Handelsbestand 0,00 0
4. Treuhandverbindlichkeiten 3.393.793,58 3.921
darunter:
Treuhandkredite 3.391.752,33 (3.919)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 3.021.158,96 1.671
6. Rechnungsabgrenzungsposten 36.619,23 54
7. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 18.225.598,00 18.597
b) Steuerrückstellungen 2.069.953,60 12
c) andere Rückstellungen 9.874.122,01 13.030
30.169.673,61 31.639
8. (weggefallen)
9. Nachrangige Verbindlichkeiten 0,00 0
10. Genussrechtskapital 0,00 0
darunter: vor Ablauf von zwei Jahren fällig 0,00 (0)
11.Fonds für allgemeine Bankrisiken 91.145.000,00 70.495
12. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 0,00 0
b) Kapitalrücklage 0,00 0
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage 163.684.903,06 161.558
163.684.903,06 161.558
d) Bilanzgewinn 3.929.239,40 2.127
167.614.142,46 163.685
Summe der Passiva 2.821.167.761,58 2.782.510
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln 0,00 0
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 78.160.158,96 75.311
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 0,00 0
78.160.158,96 75.311
2. Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften 0,00 0
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen 0,00 0
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 91.056.612,39 123.560
91.056.612,39 123.560

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

EUR EUR EUR 1.1.-31.12.2022
TEUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 60.540.555,17 33.552
darunter: abgesetzte negative Zinsen 30,45 (308)
aus der Abzinsung von Rückstellungen 0,00 (0)
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 4.272.673,66 2.427
darunter: abgesetzte negative Zinsen 0,00 (0)
64.813.228,83 35.979
2. Zinsaufwendungen 19.048.438,37 5.869
darunter: abgesetzte positive Zinsen 32.090,95 (1.544)
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 539,22 (16)
45.764.790,46 30.111
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 4.213.331,49 3.272
b) Beteiligungen 2.503.003,23 2.026
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 0,00 0
6.716.334,72 5.298
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 0,00 0
5. Provisionserträge 21.685.726,50 21.098
6. Provisionsaufwendungen 1.061.806,77 994
20.623.919,73 20.103
7. Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands 0,00 2
darunter: Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken 0,00 (2)
8. Sonstige betriebliche Erträge 1.556.477,83 1.218
darunter: aus der Fremdwährungsumrechnung 85.786,05 (98)
aus der Abzinsung von Rückstellungen 35.374,39 (8)
9. (weggefallen)
74.661.522,74 56.732
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 21.328.830,14 19.911
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 5.788.292,69 9.571
darunter: für Altersversorgung 1.787.311,46 (5.570)
27.117.122,83 29.482
b) andere Verwaltungsaufwendungen 12.905.739,79 12.087
40.022.862,62 41.569
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 1.822.329,14 1.602
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 779.563,80 1.269
darunter: aus der Fremdwährungsumrechnung 2.040,80 (3)
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 229.325,00 (555)
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 3.796
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 485.822,69 0
485.822,69 3.796
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 0,00 279
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 579.299,56 0
579.299,56 279
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,00 0
18. Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken 20.650.000,00 3.750
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 12.451.889,43 4.467
20. Außerordentliche Erträge 0,00 0
darunter: Übergangseffekte aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes 0,00 (0)
21. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0
darunter: Übergangseffekte aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes 0,00 (0)
22. Außerordentliches Ergebnis 0,00 0
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 8.372.006,45 2.189
darunter: Veränderung der Steuerabgrenzung nach § 274 HGB 0,00 (0)
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 150.643,58 151
8.522.650,03 2.340
25. Jahresüberschuss 3.929.239,40 2.127
26. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0,00 0
3.929.239,40 2.127
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) aus anderen Rücklagen 0,00 0
0,00 0
3.929.239,40 2.127
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) in andere Rücklagen 0,00 0
0,00 0
29. Bilanzgewinn 3.929.239,40 2.127

Anhang

A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss der Sparkasse Wetzlar zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Um die Transparenz der Rechnungslegung zu erhöhen, haben wir in Teilbereichen Vorjahresangaben über die gesetzlich vorgesehenen Angaben hinaus gemacht.

Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden sind gemäß dem Wahlrecht des § 340e Abs. 2 HGB zum Nennwert ausgewiesen, wobei ein eventueller Unterschiedsbetrag zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag/Anlagebetrag als Rechnungsabgrenzungsposten bilanziert und zeitanteilig aufgelöst wird.

Die im Vorjahr unter der Barreserve ausgewiesene Übernachtanlage bei der Deutschen Bundesbank haben wir abweichend vom Vorjahresabschluss unter den Forderungen an Kreditinstitute ausgewiesen (31. Dezember 2023: 381.000 TEUR; 31. Dezember 2022: 254.000 TEUR) und damit den sachgerechten Ausweis hergestellt.

Erforderliche Wertberichtigungen werden vom Forderungsbestand abgesetzt. Die Vorsorge für Risiken im Kreditgeschäft umfasst Wertberichtigungen und Rückstellungen für alle akuten und latenten Ausfallrisiken.

Für die im Rahmen unserer Kreditprozesse insbesondere zur Forderungsbewertung identifizierten akuten Ausfallrisiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Die Höhe der Einzelwertberichtigung entspricht i. d. R. dem Blankokreditanteil des ausfallgefährdeten Kreditengagements. Sicherheiten werden dabei mit ihrem erwarteten Realisationswert berücksichtigt.

Den latenten Ausfallrisiken wird durch eine pauschale Risikovorsorge in Form von Wertberichtigungen und Rückstellungen Rechnung getragen, die wir auf Basis der Stellungnahme IDW RS BFA 7 bewertet haben. Dabei haben wir mit der in der internen Risikosteuerung eingesetzten Anwendung CreditPortfolioView den erwarteten Verlust für einen 12-Monats-Zeitraum ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie berechnet. Grundlage dieser Berechnung waren insbesondere die mit unseren Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen 12-Monats-Zeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Kreditnehmer, die im Rahmen der internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als risikolos betrachtet werden, wurden auch für die handelsbilanzielle Betrachtung entsprechend behandelt. Die im Rahmen der Berechnung der pauschalen Risikovorsorge verwendeten Parameter spiegeln nach unserer Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag ausreichend wider.

Wir haben als Voraussetzung für die Anwendung der Bewertungsvereinfachung im Rahmen der Kreditvergabe sichergestellt, dass die Konditionenvereinbarung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie erfolgt, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert. Diese Ausgeglichenheitsannahme haben wir zum Bilanzstichtag überprüft. Dabei haben wir auch im Rahmen eines Stichtagsvergleichs die Entwicklung des mit CreditPortfolioView für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monats-Zeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden.

Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt als Risikovorsorge zu den Forderungen an Kunden (Aktivposten 4) und den Forderungen an Kreditinstitute (Aktivposten 3). Die für Eventualverbindlichkeiten sowie unwiderrufliche Kreditzusagen ermittelten Pauschalwertberichtigungen werden an den Unterstrichpositionen abgesetzt und als pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesen. Für widerrufliche Kreditzusagen erfolgt allein der Ausweis als pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c).

Für die bei Kreditinstituten bestehenden besonderen Risiken sind zudem versteuerte Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und der Fonds für allgemeine Bankrisiken i. S. v. § 340g HGB vorhanden. Das Wahlrecht gemäß § 340f Abs. 3 HGB wurde in Anspruch genommen.

Strukturierte Finanzinstrumente werden entsprechend den Vorgaben der Stellungnahme zur Rechnungslegung des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW RS HFA 22) grundsätzlich einheitlich bilanziert. Eine getrennte Bilanzierung der einzelnen Komponenten wird dann vorgenommen, wenn das eingebettete Derivat im Vergleich zum Basisinstrument wesentlich erhöhte oder zusätzlich andersartige Risiken oder Chancen aufweist und eine einheitliche Bilanzierung zu einer unzutreffenden Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen würde.

Den Wertpapierbestand unterteilen wir gemäß den handelsrechtlichen Bestimmungen nach der jeweiligen Zweckbestimmung in Anlagevermögen, Liquiditätsreserve und Handelsbestand. Die institutsinternen Kriterien für die Einbeziehung von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand haben wir im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht geändert.

Die Wertpapiere der Liquiditätsreserve sowie Teile des Anlagevermögens werden zu den Anschaffungskosten bzw. niedrigeren Kurswerten oder den niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Die Wertpapiere des Anlagevermögens werden im Rahmen des gemilderten Niederstwertprinzips überwiegend zu den über den Zeitwerten liegenden Anschaffungskosten bzw. den fortgeführten Buchwerten angesetzt.

Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben wir die festverzinslichen Wertpapiere daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf Basis der genannten Abgrenzungskriterien liegen für die festverzinslichen Wertpapiere nahezu vollständig nicht aktive Märkte vor.

In den Fällen, in denen kein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Bewertung anhand von Kursen vorgenommen, die vom Finanzmarktdatenanbieter Refinitiv Germany GmbH bereitgestellt wurden. Diesen Kursen liegt ein Discounted-Cashflow-Modell zugrunde. Für im Rahmen von Kreditbaskettransaktionen der S-Finanzgruppe erworbene Credit-Linked-Notes haben wir die Bewertung anhand eines Bewertungsmodells (Discounted-Cashflow-Modell), das von der Bayerischen Landesbank bereitgestellt wurde, vorgenommen. Die Credit-Linked-Notes haben wir in Übereinstimmung mit der IDW-Stellungnahme RS HFA 22 in ihre Bestandteile zerlegt und getrennt bilanziert. Zur Behandlung der getrennten Credit-Default-Swaps verweisen wir auf unsere Ausführungen zur Bilanzierung und Bewertung von Kreditderivaten.

Wertpapiere, für die ein aktiver Markt vorliegt, wurden mit Börsenpreisen oder sonstigen Marktpreisen bewertet.

Anteile an Investmentvermögen bewerten wir zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren von der Kapitalverwaltungsgesellschaft veröffentlichten investmentrechtlichen Rücknahmepreis. Bei insgesamt 71.008 TEUR Anteilen an offenen Immobilienfonds, die wir der Liquiditätsreserve zugeordnet haben, sind vertraglich geregelte Rückgabefristen zu beachten. Bei Nichtbeachtung dieser Fristen erhebt die Kapitalverwaltungsgesellschaft einen Rückgabeabschlag. Diese Rückgabeabschläge berücksichtigen wir bei der Bewertung dann, wenn eine vorfristige Rückgabe der Anteile beabsichtigt ist. Da eine vorfristige Rückgabe der Investmentanteile nicht beabsichtigt ist, haben wir den möglichen Rückgabeabschlag bei der Bewertung nicht berücksichtigt.

Die Beteiligungen sind mit den Anschaffungskosten bzw. den fortgeführten Buchwerten bilanziert; bei Wertminderung werden Abschreibungen vorgenommen.

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Anlagewerte des Anlagevermögens und die Sachanlagen bewerten wir zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer in Anlehnung an die von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Geringwertige Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 250 EUR nicht übersteigen, werden aus Vereinfachungsgründen in Anlehnung an die steuerlichen Regelungen sofort als Aufwand erfasst. Bei Anschaffungskosten zwischen 250 EUR und 1.000 EUR werden die geringwertigen Vermögensgegenstände in einen Sammelposten aufgenommen, der ab dem Jahr der Anschaffung jährlich in Höhe eines Fünftels abgeschrieben wird.

Soweit die Gründe für vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen bzw. für Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert nicht mehr bestehen, werden Zuschreibungen nach § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB vorgenommen.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bzw. Nominalbetrag passiviert. Der Unterschied zwischen Nennbetrag und Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten wird in den Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig aufgelöst.

Bei der Bemessung der Rückstellungen haben wir alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste ausreichend berücksichtigt. Dabei haben wir Einschätzungen vorgenommen, ob dem Grunde nach rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und ob nach aktuellen Erkenntnissen eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. Dabei wurde in Einzelfällen auf die Einschätzung externer Sachverständiger zurückgegriffen. Soweit erforderlich haben wir künftige Preis- und Kostensteigerungen sowie bei Abzinsung der Rückstellungen die Zinssätze entsprechend den Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung berücksichtigt. Rückstellungen mit einer ursprünglichen Laufzeit von genau einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von über einem Jahr werden dagegen auch bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger abgezinst. Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und Erträge wird davon ausgegangen, dass die Änderung des Abzinsungssatzes zum Beginn der Periode eingetreten ist. Für Veränderungen des Verpflichtungsumfangs wird die Annahme getroffen, dass diese zum Periodenende eingetreten sind. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes oder der Restlaufzeit sind hinsichtlich des Passivpostens 7c) "Andere Rückstellungen" im Aufzinsungsergebnis enthalten und werden demzufolge in den GuV-Posten 2 "Zinsaufwendungen", 8 "Sonstige betriebliche Erträge" und 12 "Sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen. Hinsichtlich des Passivpostens 7a) "Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" wird der Effekt aus der Änderung des Abzinsungssatzes zusammen mit dem Aufzinsungsergebnis in dem GuV-Posten 12 "Sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen.

Rückstellungen für Pensionen sind gemäß versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Dabei wurden die Heubeck-Richttafeln 2018 G und ein durchschnittlicher Marktzinssatz von 1,83 %, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, zugrunde gelegt. Hierbei haben wir den von der Deutschen Bundesbank gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung ermittelten Zinssatz verwendet. Der durchschnittliche Marktzins wurde auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelt. Erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen wurden mit 3,5 % p. a. berücksichtigt, erwartete Steigerungen der Pensionsleistungen mit 3,0 % p. a., Steigerungen der anzurechnenden Sozialversicherungsrenten mit 2,5 % p. a. und Steigerungen der anzurechnenden ZVK-Rente in der Rentenbezugszeit mit 1,0 % p. a. laut Satzung der jeweiligen ZVK.

Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden des Bankbuchs sowie die derivativen Finanzinstrumente, insbesondere Zinsswaps, einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss.

Für getätigte Anlagen gezahlte Zinsen (sogenannte " Negativzinsen") werden im GuV-Posten 1 ausgewiesen. Die für aufgenommene bzw. erhaltene Gelder von der Sparkasse empfangenen Negativzinsen werden im GuV-Posten 2 ausgewiesen.

Die Währungsumrechnung erfolgt nach § 256a HGB bzw. § 340h HGB. Eine besondere Deckung gemäß § 340h HGB sehen wir als gegeben an, soweit eine Identität von Währung und Betrag der gegenläufigen Geschäfte vorliegt. Bilanzposten und Posten der Gewinn- und Verlustrechnung, die auf ausländische Währung lauten, sowie schwebende Fremdwährungskassageschäfte werden mit Ausnahme der Sorten zum EZB-Referenzkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Die Umrechnungsergebnisse aus Geschäften und Beständen, die in die besondere Deckung einbezogen sind, werden saldiert je Währung in den Sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

Zinsswaps, die der Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos dienen, werden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs gemäß der IDW-Stellungnahme RS BFA 3 n. F. einbezogen. Der Ausweis der Zinsabgrenzungen erfolgt saldiert je Zinsswap.

Kreditderivate werden entsprechend den Vorgaben der IDW-Stellungnahme RS BFA 1 bilanziert und bewertet. Dabei werden Kreditderivate, die nach der genannten Stellungnahme als " erhaltene Kreditsicherheiten" einzustufen sind, nicht eigenständig bilanziert, sondern bei der Bewertung der besicherten Forderung, d. h. bei der Ermittlung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen bzw. Rückstellungen im Kreditgeschäft, berücksichtigt.

Kreditderivate, die mit keinem anderen Geschäft der Sparkasse in Verbindung stehen ( "freistehende Kreditderivate") und bei denen wir als Sicherungsgeber auftreten, haben wir ausschließlich in Bezug auf Adressenausfallrisiken abgeschlossen. Es ist beabsichtigt, diese Kreditderivate bis zur Endfälligkeit bzw. bis zum Eintritt des Kreditereignisses zu halten. Sie werden entsprechend den Grundsätzen für das Bürgschafts- und Garantiekreditgeschäft behandelt und als Eventualverbindlichkeit ausgewiesen. Wird am Abschlussstichtag ernsthaft mit dem Eintritt des vereinbarten Kreditereignisses gerechnet, wird eine entsprechende Rückstellung gebildet. Die ausgewiesene Eventualverbindlichkeit wird um den Betrag der gebildeten Rückstellung gekürzt.

B. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz sowie zu den Posten unter dem Bilanzstrich

I. Postenbezogene Angaben

Forderungen an Kreditinstitute

a) Forderungen an die eigene Girozentrale

Im Posten "Forderungen an Kreditinstitute" sind Forderungen an die Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt am Main und Erfurt, in Höhe von 100.814 TEUR (Vorjahr: 121.483 TEUR) enthalten.

b) Nachrangige Vermögensgegenstände

Im Posten "Forderungen an Kreditinstitute" sind insgesamt nachrangige Vermögensgegenstände in Höhe von 5.000 TEUR (Vorjahr: 5.000 TEUR) enthalten. Diese entfallen vollständig auf den Unterposten "b) andere Forderungen".

c) Fristengliederung

Restlaufzeit bis drei Monate
TEUR
Restlaufzeit von mehr als drei Monaten bis ein Jahr
TEUR
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis fünf Jahre
TEUR
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
TEUR
b) andere Forderungen (ohne Bausparguthaben) 14.158 20.578 80.000 73.991

Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht.

Forderungen an Kunden

a) Beziehungen zu Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Im Posten "Forderungen an Kunden" sind Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten:

Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Gesamtbetrag 12.771 12.923
(darunter nachrangige) (---) (---)

b) Fristengliederung

Restlaufzeit bis drei Monate
TEUR
Restlaufzeit von mehr als drei Monaten bis ein Jahr
TEUR
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis fünf Jahre
TEUR
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
TEUR
unbestimmte Laufzeit
TEUR
Forderungen an Kunden 37.496 116.350 515.210 869.589 42.610

Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht.

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

a) Börsenfähige Wertpapiere

insgesamt
TEUR
davon: börsennotiert
TEUR
davon: nicht börsennotiert
TEUR
darunter: nicht mit dem Niederstwert bewertet
TEUR
373.369 336.673 36.696 291.219

Nicht zum strengen Niederstwert bewertet wurden solche festverzinslichen Wertpapiere des Anlagevermögens, die bereits zum 31. Dezember 2022 nicht mit dem Niederstwert bewertet worden waren.

b) Angaben zu den Finanzanlagen

Für Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere des Anlagevermögens wurde in folgendem Umfang auf Abschreibungen auf den beizulegenden Zeitwert gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB verzichtet, weil die Wertminderungen nicht als dauerhaft angesehen werden:

31.12.2023 Buchwert
TEUR
31.12.2023 beizulegender Zeitwert
TEUR
31.12.2022 Buchwert
TEUR
31.12.2022 beizulegender Zeitwert
TEUR
290.354 278.440 290.166 268.637

Da diese Schuldverschreibungen nach unseren Erwartungen zu 100 % zurückgezahlt werden und die Zinsen bisher vertragskonform gezahlt wurden, gehen wir von einer nicht dauerhaften Wertminderung aus.

c) Fristengliederung

Von den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren werden 123.583 TEUR in dem Jahr fällig, das auf den Bilanzstichtag folgt. Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht.

Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

a) Börsenfähige Wertpapiere

insgesamt
TEUR
davon: börsennotiert
TEUR
davon: nicht börsennotiert
TEUR
darunter: nicht mit dem Niederstwert bewertet
TEUR
79.673 --- 79.673 ---

b) Angaben zu Anteilen an Investmentvermögen

Zu Anteilen an Sondervermögen i. S. d. § 1 Abs. 10 KAGB, an denen die Sparkasse am 31. Dezember 2023 mehr als 10 % der Anteile hält, machen wir gemäß § 285 Nr. 26 HGB die folgenden Angaben:

Bezeichnung des Investmentvermögens Marktwert
TEUR
Differenz zum Buchwert
TEUR
Ausschüttungen im Geschäftsjahr
TEUR
Spezial-Sondervermögen (Mischfonds)
A-DIM Wetzlar Balanced Fonds 49.902 4.101 629
A-DIM Wetzlar Fonds 31.806 --- 461

Die dargestellten Investmentvermögen unterliegen zum Bilanzstichtag keiner Beschränkung in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe.

Beteiligungen

a) Anteilsbesitz

Unter den Beteiligungen werden die Anteile an folgenden Unternehmen ausgewiesen:

Name Sitz Kapitalanteil
%
Eigenkapital
TEUR
Ergebnis
TEUR
Jahresabschluss per
SGVHT ** Frankfurt am Main und Erfurt 2,34 --- --- ---
Hessisch-Thüringische Sparkassen-Beteiligungsgesellschaft mbH Frankfurt am Main 2,31 4.002,0 147,0 31.12.2022
Deutsche Sparkassen Leasing AG & Co. KG Bad Homburg v.d. Höhe 0,26 1.004.757,0 33.263,0 30.09.2022
Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG *** Neuhardenberg 0,26 3.226.000,0 59.000,0 31.12.2022
TransMit Gesellschaft für Technologietransfer GmbH Gießen 2,78 3.359,0 220,0 31.12.2022
S-International Mittelhessen GmbH Gießen 32,12 1.357,0 852,0 31.12.2022
Visa Inc. *** Foster City (USA) --- --- --- ---

* unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses/-fehlbetrags vor Gewinnverwendung.

** Die Angaben zum Eigenkapital, Ergebnis und Jahresabschluss entfallen, da kein Jahresabschluss veröffentlicht wird.

*** Hinsichtlich des Eigenkapitals und des Ergebnisses liegen keine Informationen vor.

a) Angaben nach § 285 Nr. 11a HGB

Die Sparkasse ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin der DKE-GbR, Berlin. Die getätigte Einlage von 500 EUR wird vor dem Hintergrund des eng begrenzten Gesellschaftszwecks und der fehlenden dauerhaften Beteiligungsabsicht unter dem Aktivposten 13 "Sonstige Vermögensgegenstände" ausgewiesen.

Treuhandvermögen

Das Treuhandvermögen betrifft mit 3.392 TEUR Forderungen an Kunden und mit 2 TEUR Sonstige Vermögensgegenstände.

Sachanlagen

Grundstücke und Gebäude

Die Grundstücke und Bauten entfallen mit Buchwerten von 8.930 TEUR (Vorjahr: 9.633 TEUR) auf von der Sparkasse im Rahmen ihrer eigenen Tätigkeit genutzte Grundstücke und Bauten.

Rechnungsabgrenzungsposten

Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Agio aus Forderungen 49 91
Disagio aus Verbindlichkeiten (§ 250 Abs. 3 HGB) 18 37

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

a) Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale

Im Posten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Verbindlichkeiten gegenüber der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt am Main und Erfurt, in Höhe von 157.739 TEUR (Vorjahr: 173.603 TEUR) enthalten.

b) Fristengliederung

Restlaufzeit bis drei Monate
TEUR
Restlaufzeit von mehr als drei Monatenbis ein Jahr
TEUR
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis fünf Jahre
TEUR
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
TEUR
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 3.606 12.269 56.749 84.420

Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht.

c) Als Sicherheit übertragene Vermögensgegenstände

Hierzu verweisen wir auf die zusammenfassende Darstellung im Abschnitt B.II. "Mehrere Posten der Bilanz betreffende Angaben".

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

Fristengliederung

Restlaufzeit bis drei Monate
TEUR
Restlaufzeit von mehr als drei Monaten bis ein Jahr
TEUR
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis fünf Jahre
TEUR
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
TEUR
a) Spareinlagen
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 8 858 17 ---
b) andere Verbindlichkeiten
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 192.078 163.778 56.474 1.451

Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht.

Verbriefte Verbindlichkeiten

Fristengliederung

Im Passivposten 3a) ausgewiesene "begebene Schuldverschreibungen" werden in Höhe von 7.400 TEUR in dem Jahr fällig, das auf den Bilanzstichtag folgt.

Treuhandverbindlichkeiten

Die Treuhandverbindlichkeiten entfallen mit 3.392 TEUR auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und mit 2 TEUR auf Kundenverbindlichkeiten aus Client-Plus-Geschäften.

Rechnungsabgrenzungsposten

Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Disagien aus Forderungen in Höhe von 13 TEUR (Vorjahr: 27 TEUR) enthalten.

Rückstellungen

Der Differenzbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 3 HGB zwischen der Bewertung der Pensionsrückstellungen mit dem Marktzins, der sich bei einer zehnjährigen Durchschnittsbildung ergibt, und mit dem Marktzins, der sich bei einer siebenjährigen Durchschnittsbildung ergibt, beträgt 240 TEUR. Zur daraus resultierenden Ausschüttungssperre verweisen wir auf unsere Ausführungen zum Bilanzgewinn.

Eventualverbindlichkeiten

Im Posten "Eventualverbindlichkeiten" sind keine Einzelbeträge enthalten, die in Bezug auf die Gesamttätigkeit der Sparkasse von wesentlicher Bedeutung sind.

Andere Verpflichtungen

Im Posten "Andere Verpflichtungen" sind keine Einzelbeträge enthalten, die in Bezug auf die Gesamttätigkeit der Sparkasse von wesentlicher Bedeutung sind.

II. Mehrere Posten der Bilanz betreffende Angaben

Finanzanlagen

Anschaffungskosten 1.1.2023
TEUR
Veränderungen des Geschäftsjahrs
TEUR
Buchwert ohne abgegrenzte Zinsen 31.12.2023
TEUR
Buchwert ohne abgegrenzte Zinsen 31.12.2022
TEUR
Forderungen an Kreditinstitute 14.000 --- 14.000 14.000
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 330.775 42.966 371.694 328.728
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 8.383 3.073 11.443 8.370
Beteiligungen 28.606 529 19.394 18.865

Von der Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3 Satz 2 RechKredV wurde Gebrauch gemacht.

Sachanlagen, Immaterielle Anlagewerte und Sonstige Vermögensgegenstände

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
TEUR
Betriebs- und Geschäftsausstattung
TEUR
Anlagen im Bau
TEUR
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand am 1.1.2023 56.558 10.519 1.006
Zugänge --- 376 851
Abgänge --- 368 ---
Umbuchungen 1.354 79 -1.434
Stand am 31.12.2023 57.912 10.606 423
kumulierte Abschreibungen
Stand am 1.1.2023 46.420 6.887 ---
Abschreibungen des Geschäftsjahrs 988 803 ---
Zuschreibungen des Geschäftsjahrs 9 --- ---
kumulierte Abschreibungen auf Abgänge --- 367 ---
kumulierte Abschreibungen auf Zugänge --- --- ---
Umbuchungen --- --- ---
Stand am 31.12.2023 47.398 7.323 ---
Buchwert am 31.12.2022 10.138 3.632 1.006
Buchwert am 31.12.2023 10.514 3.283 423
Immaterielle Anlagewerte
TEUR
Sonstige Vermögensgegenstände ohne abgegrenzte Zinsen
TEUR
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand am 1.1.2023 468 4.854
Zugänge 9 ---
Abgänge 139 4.854
Umbuchungen --- ---
Stand am 31.12.2023 338 ---
kumulierte Abschreibungen
Stand am 1.1.2023 402 ---
Abschreibungen des Geschäftsjahrs 32 ---
Zuschreibungen des Geschäftsjahrs --- ---
kumulierte Abschreibungen auf Abgänge 139 ---
kumulierte Abschreibungen auf Zugänge --- ---
Umbuchungen --- ---
Stand am 31.12.2023 295 ---
Buchwert am 31.12.2022 66 4.854
Buchwert am 31.12.2023 43 ---

Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in Fremdwährung

Auf Fremdwährung lauten Vermögensgegenstände im Gesamtbetrag von 7.781 TEUR (Vorjahr: 9.714 TEUR) und Verbindlichkeiten im Gesamtbetrag von 7.843 TEUR (Vorjahr: 9.679 TEUR) (darunter Eventualverbindlichkeiten 64 TEUR (Vorjahr: 70 TEUR)).

Als Sicherheit übertragene Vermögensgegenstände

Für folgende Bilanzposten wurden Vermögensgegenstände in angegebener Höhe als Sicherheit übertragen:

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 246.504 267.540

Der unter der Position "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten" ausgewiesene Betrag betrifft zum 31. Dezember 2023 mit 89.453 TEUR Buchwerte von Wertpapieren, die der Deutschen Bundesbank für Refinanzierungszwecke verpfändet wurden. Zum Bilanzstichtag 2023 bestanden keine entsprechenden Verbindlichkeiten. Der unter der Position "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten" ausgewiesene Betrag betrifft zum 31. Dezember 2023 mit 157.051 TEUR abgetretene Darlehensforderungen aus im Rahmen zentraler Kreditaktionen bereitgestellten Mitteln.

C. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Provisionserträge

Die wesentlichen an Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung sind die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner (Versicherungen der SparkassenVersicherung, Bausparverträge der LBS, Sparkassen Immobilien, Investmentanteile der DekaBank, S-Kreditpartner, S-Broker, Leasingverträge).

Steuern vom Einkommen und Ertrag

Aus der Abgabe der Steuererklärung 2022 resultieren aperiodische Steueraufwendungen für die Körperschaftssteuer inklusive Solidaritätszuschlag in Höhe von 1.009 TEUR sowie für die Gewerbesteuer in Höhe von 865 TEUR.

Jahresüberschuss

Steuerliche Sonderabschreibungen früherer Jahre, die gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB fortgeführt wurden, beeinflussen das Ergebnis nur in unbedeutendem Umfang.

Aus der Fortführung des Ansatzes steuerlicher Werte aus früheren Geschäftsjahren sind zukünftige Belastungen in Form von Steuerzahlungen zu erwarten. Die Belastungen verteilen sich über eine Reihe von Jahren und beeinflussen die künftigen Jahresergebnisse nur unwesentlich.

Bilanzgewinn

a) Ausschüttungsgesperrte Beträge

Nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB besteht ein Betrag von 240 TEUR.

Die zur Unterlegung von ausschüttungsgesperrten Beträgen in Vorjahren thesaurierten Gewinnbestandteile übersteigen den zuvor genannten Betrag. Daher besteht für den nach dem Hessischen Sparkassengesetz für eine Ausschüttung zur Verfügung stehenden Teil des Bilanzgewinns keine Ausschüttungssperre.

b) Gewinnverwendungsvorschlag

Der Vorstand schlägt vor, den für das Geschäftsjahr 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Sicherheitsrücklage zuzuführen. Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt § 16 HSpG.

D. Sonstige Angaben

Angaben zu Termingeschäften gemäß § 36 RechKredV

Nominalbeträge der Termingeschäfte in TEUR nach Restlaufzeiten bis ein Jahr Nominalbeträge der Termingeschäfte in TEUR nach Restlaufzeiten über ein bis fünf Jahre Nominalbeträge der Termingeschäfte in TEUR nach Restlaufzeiten über fünf Jahre Nominalbeträge der Termingeschäfte in TEUR insgesamt
Zinsrisiken
Zinsswaps 155.000 115.000 420.000 690.000
(darunter Deckungsgeschäfte) (155.000) (115.000) (420.000) (690.000)
Kreditderivate *
Credit-Default-Swaps
-Sicherungsnehmer 7.400 29.200 --- 36.600
(darunter Deckungsgeschäfte) (7.400) (29.200) --- (36.600)
Insgesamt 162.400 144.200 420.000 726.600

* Gemäß der IDW-Stellungnahme RS BFA 1 erfolgt die Darstellung ohne Kreditderivate, die als gestellte Kreditsicherheiten eingestuft wurden.

Derivative Finanzinstrumente, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanziert wurden

Die Volumina und die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Geschäfte stellen sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:

Geschäftsart Nominalwert 31.12.2023
TEUR
Nominalwert 31.12.2022
TEUR
beizulegender Zeitwert zum 31.12.2023 positiv
TEUR
beizulegender Zeitwert zum 31.12.2023 negativ
TEUR
Zinsrisiken
Zinsswaps 690.000 735.000 37.161 11.075
Adressenrisiken
Credit-Default-Swaps(Sicherungsnehmer) 36.600 33.600 342 32
insgesamt 726.600 768.600 37.503 11.107

Die angegebenen Zinsderivate bestehen ausschließlich zur Steuerung des Zinsbuchs. Die Bewertung dieser Geschäfte erfolgt ausschließlich im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs; wir verweisen auf die Ausführungen in Abschnitt "A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden".

Sofern für die derivativen Finanzinstrumente keine Marktwerte vorhanden waren (Zinsswaps), haben wir die beizulegenden Zeitwerte mithilfe eines anerkannten Bewertungsmodells ermittelt, dem als wesentliche Parameter die erwarteten zukünftigen Cashflows und die aktuellen Zinsstrukturkurven zugrunde liegen. Die beizulegenden Zeitwerte der Credit-Default-Swaps haben wir anhand eines Bewertungsmodells ermittelt, dem als wesentlicher Parameter die Ratings der Kreditnehmer zugrunde liegen.

Nicht in der Bilanz enthaltene sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Sparkasse ist dem bundesweiten Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen, das elf regionale Teilfonds der Sparkassen durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Teilfonds der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Bedarfsfall die gesamte Zielausstattung des einheitlichen Stützungsfonds des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Die Sparkassen-Finanzgruppe verfügt damit über ein von der BaFin als Einlagensicherungssystem anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem. Dieses System vereint zwei Funktionen in sich.

Zum einen wird gemäß den gesetzlichen Anforderungen die Einlagensicherungsfunktion durch das Sicherungssystem erfüllt. Hierdurch wird sichergestellt, dass Einlagen pro Einleger im Regelfall bis zu 100 TEUR, in Sonderfällen auch bis zu 500 TEUR, gesichert sind und Entschädigungszahlungen spätestens sieben Arbeitstage nach der Feststellung des Entschädigungsfalls geleistet werden. Für die Feststellung des Entschädigungsfalls ist die BaFin zuständig.

Daneben wird die für die Institute im Vordergrund stehende Institutssicherung gewährleistet. Durch die Sicherung der Institute selbst sind im gleichen Zuge auch die Einlagen aller Kunden ohne betragsmäßige Begrenzung geschützt. Im Bedarfsfall entscheiden die zuständigen Gremien des Sicherungssystems darüber, ob und in welchem Umfang Stützungsleistungen zugunsten eines Instituts erbracht und an welche Auflagen diese ggf. geknüpft werden. Das Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation umfasst ein Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung.

Als zusätzliche, neben dem nationalen Sicherungssystem existierende Vorsorge entfaltet darüber hinaus der regionale Reservefonds der Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen mit einem Gesamtvolumen von 600 Mio. EUR instituts- und gläubigerschützende Wirkung. Der Fonds wird vom Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen (SGVHT) grundsätzlich auf der Basis von Umlagezahlungen der Mitgliedssparkassen und der Landesbank Hessen-Thüringen sukzessive dotiert, sofern das genannte Volumen noch nicht erreicht wurde. Der Vorstand des SGVHT kann die Aussetzung der jährlichen Dotierung beschließen. Die mögliche Umlageverpflichtung der Sparkasse bemisst sich risikoorientiert unter Berücksichtigung von Bonus- und Malusfaktoren. Bis zur vollständigen Bareinzahlung des Gesamtvolumens übernimmt der SGVHT die Haftung für die Zahlung des ausstehenden Differenzbetrags, der auf erstes Anfordern bei den Instituten eingezogen werden kann.

Im Zusammenhang mit drei verbindlichen Zeichnungszusagen für Anteile an Investmentvermögen betragen die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB 11.727 TEUR.

Angaben zu mittelbaren Pensionsverpflichtungen gemäß Art. 28 EGHGB

Die Sparkasse hat ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Mitglied in der Zusatzversorgungskasse für die Gemeinden und Gemeindeverbände Wiesbaden (ZVK).

Die ZVK finanziert ihre Versorgungsverpflichtungen im Umlageverfahren. Hierbei wird im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Die ZVK erhebt zusätzlich zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstandenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld. Im Geschäftsjahr 2023 betrug der Finanzierungssatz (Umlagesatz und Sanierungsgeld) 8,40 % der umlagepflichtigen Gehälter. Hiervon hat die Sparkasse 7,50 %-Punkte und der Arbeitnehmer 0,90 %-Punkte getragen. Der Umlagesatz bleibt im Jahr 2024 unverändert.

Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der ZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen der Sparkasse für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 19.642 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 2023 1.471 TEUR.

Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) in seiner Stellungnahme zur Rechnungslegung "IDW RS HFA 30 n. F. Handelsrechtliche Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen" vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag auf 58.250 TEUR.

Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der im Hinblick auf die Bestandsspezifika der ZVK modifizierten Heubeck-Richttafeln 2018 G ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde.

Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar der ZVK in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZVK.

Bezüge der Organmitglieder

Die ausgezahlten Bezüge des Vorstands stellen sich für das Jahr 2023 wie folgt dar:

erfolgsunabhängige Komponenten
in TEUR
erfolgsbezogene Komponenten
in TEUR
Bezüge des Geschäftsjahrs
in TEUR
Herr Hofmann 293 36 329
Herr Rink 246 31 277
Gesamtbezüge 606

Die Vorstandsmitglieder haben in den Fällen der Dienstunfähigkeit, der Nichtwiederanstellung auf Veranlassung des Instituts und des Ausscheidens wegen Erreichens der gesetzlichen Altersgrenze (65. Lebensjahr) einen Ruhegehaltsanspruch. Ausgehend vom vereinbarten ruhegehaltsfähigen Gehalt, das als Bemessungsgrundlage für das Ruhegehalt dient, steht den Vorstandsmitgliedern ein jährlich prozentual ansteigender Ruhegehaltsanspruch zu. Der erworbene Ruhegehaltsanspruch beträgt zum Stichtag 31. Dezember 2023 bei Herrn Hofmann 113 TEUR und bei Herrn Rink 84 TEUR. Die Dynamisierung der laufenden Versorgungsbezüge erfolgt gemäß der Anpassung der Versorgungsbezüge der Beamten im Land Hessen. Renten im Sinne von § 55 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 8 Beamtenversorgungsgesetz sowie andere unverfallbar bestehende betriebliche Altersversorgungsansprüche werden in vollem Umfang auf die Versorgungsbezüge angerechnet. Anrechnungsfrei bleibt derjenige Teil der Einkünfte und Versorgungsleistungen, der zusammen mit der von der Sparkasse gewährten Versorgung die Höhe des vertraglich ruhegehaltsfähigen Jahresgehalts nicht übersteigt. Für unsere Verpflichtungen haben wir Pensionsrückstellungen in folgendem Umfang gebildet.

Pensionsrückstellung zum 31. Dezember 2023
TEUR
darunter Zuführung im Geschäftsjahr 2023
TEUR
Herr Hofmann 3.784 103
Herr Rink 2.902 81

Die Gesamtbezüge der Verwaltungsratsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr 2023 81 TEUR.

Für frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen ergaben sich im gleichen Zeitraum Gesamtbezüge von 569 TEUR. Für diesen Personenkreis haben wir insgesamt 11.540 TEUR zurückgestellt; dieser Betrag trägt sämtlichen Pensionsverpflichtungen gegenüber diesem Personenkreis Rechnung.

Kredite an Organmitglieder

Der Gesamtbetrag der an Vorstandsmitglieder gewährten Vorschüsse und Kredite sowie der eingegangenen Haftungsverhältnisse beträgt 365 TEUR. An Mitglieder des Verwaltungsrats wurden Vorschüsse und Kredite von 489 TEUR gewährt.

Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:

2023 2022
Vollzeitkräfte 211 200
Teilzeit- und Ultimokräfte 178 192
389 392
Auszubildende 23 27
Insgesamt 412 419

Angabe des Abschlussprüferhonorars nach § 285 Nr. 17 HGB

In der Gewinn- und Verlustrechnung sind folgende Honorare für unseren Abschlussprüfer, die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbands Hessen-Thüringen, enthalten:

TEUR
Honorar für Abschlussprüfungsleistungen 225
Honorar für sonstige Leistungen 26
Insgesamt 251
(darunter für das Vorjahr) (---)

Angaben zu den latenten Steuern nach § 285 Nr. 29 HGB

Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen der Handelsbilanz und den steuerrechtlichen Wertansätzen bestehen zum Bilanzstichtag Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen von 343 TEUR durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Für den Überhang aktiver latenter Steuern wurde das Aktivierungswahlrecht nicht genutzt.

Die wesentlichen künftigen Steuerbelastungen resultieren zu 47 % aus unterschiedlichen Wertansätzen aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, zu 37 % aus dem steuerlichen Ausgleichsposten bei den Fonds und zu 16 % aus unterschiedlichen Wertansätzen bei den festverzinslichen Wertpapieren. Ohne Berücksichtigung der aufgrund des Bildens von Vorsorgereserven nach § 340f HGB entstandenen Ansatzunterschiede entfallen die künftigen Steuerentlastungen zu 51 % auf unterschiedliche Wertansätze bei den Rückstellungen, zu 16 % auf unterschiedliche Wertansätze aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, zu 15 % auf unterschiedliche Wertansätze bei den Beteiligungen, zu 11 % auf unterschiedliche Wertansätze bei den Pauschalwertberichtigungen, zu 4 % auf unterschiedliche Wertansätze bei den Einzelwertberichtigungen, zu 2 % auf den steuerlichen Ausgleichsposten bei den Fonds sowie zu 1 % auf unterschiedliche Wertansätze bei den festverzinslichen Wertpapieren.

Der Ermittlung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz von 29,484 % (Körperschafts- und Gewerbesteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag) zugrunde gelegt. Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende, lediglich der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen wurden bei den Berechnungen mit 15,825 % bewertet.

Verwaltungsrat und Vorstand

Verwaltungsrat

Vorsitzender

Wolfgang Schuster, Landrat des Lahn-Dill-Kreises

Stellvertretender Vorsitzender

Manfred Wagner, Oberbürgermeister der Stadt Wetzlar

Mitglieder

Thomas Brunner, Geschäftsführer des Zweckverbandes Mittelhessische Wasserwerke

Wolfram Dette, Oberbürgermeister a. D. der Stadt Wetzlar

Bernd Heine, Bürgermeister der Gemeinde Waldsolms

Dipl.-Ing. Helmut Hund, Inhaber der Helmut Hund Vermögens KG, Wetzlar

Frank Inderthal, Bürgermeister der Stadt Solms

Jörg Kratkey, Stadtrat der Stadt Wetzlar

Elisabeth Müller, selbständige Steuerberaterin

Heinz Schreiber, Soziologe

Frank Diehl, Angestellter der Sparkasse Wetzlar, Leiter Beratungs-Center und Vermögensberater

Sebastian Fischer, Angestellter der Sparkasse Wetzlar, Abteilungsleiter Treasury & Wertpapier-Consulting

Dirk Hofmann, Angestellter der Sparkasse Wetzlar, Abteilungsleiter Geldwäsche & Compliance

Achim Lepper, Angestellter der Sparkasse Wetzlar, Vermögensmanager

Dieter Otto, Angestellter der Sparkasse Wetzlar, stv. Leiter Immobiliencenter und Finanzierungsberater sowie bis zum 30. September 2023 Vorsitzender des Personalrats

Vorstand

Vorsitzender

Sparkassendirektor Stephan Hofmann

Mitglied

Sparkassendirektor Stefan Rink

In Übereinstimmung mit § 340a Abs. 4 Nr. 1 HGB haben wir abweichend zum Vorjahr auf die Angabe von Mandaten in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien von Kapitalgesellschaften, die nicht groß i. S. v. § 267 Abs. 3 HGB sind, verzichtet.

 

Wetzlar, den 13. Juni 2024

Der Vorstand

Hofmann

Rink

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG - "Länderspezifische Berichterstattung"

Die Sparkasse Wetzlar hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Wetzlar besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.

Die Sparkasse Wetzlar definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 74.662 TEUR.

Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 345.

Der Gewinn vor Steuern beträgt 12.452 TEUR.

Die Steuern auf den Gewinn belaufen sich auf 8.372 TEUR. Die Steuern betreffen ausschließlich laufende Steuern.

Die Sparkasse Wetzlar hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

Der Verwaltungsrat der Sparkasse Wetzlar hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 am 10. Juli 2024 festgestellt und den Lagebericht gebilligt.

 

Sparkasse Wetzlar

Der Vorstand

Hofmann

Rink

Lagebericht

1 Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufs einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage

1.1 Rahmenbedingungen und Geschäftstätigkeit

1.1.1 Rechtliche Rahmenbedingungen der Sparkasse

Die Sparkasse Wetzlar ist eine dem gemeinen Nutzen dienende, mündelsichere Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Wetzlar. Sie wurde 1839 gegründet. Träger der Sparkasse ist der Sparkassenzweckverband Wetzlar. Dieser wird vertreten durch den Verbandsvorstand.

Das Verbandsgebiet umfasst Teile des Lahn-Dill-Kreises, im Einzelnen die nachfolgend genannten kommunalen Gebietskörperschaften:

Lahn-Dill-Kreis (Teile) Gemeinde Ehringshausen Stadt Leun
Stadt Wetzlar Gemeinde Greifenstein Gemeinde Schöffengrund
Stadt Aßlar Gemeinde Hohenahr Stadt Solms
Gemeinde Biebertal Gemeinde Hüttenberg Gemeinde Waldsolms
Gemeinde Bischoffen Gemeinde Lahnau Gemeinde Wettenberg
Stadt Braunfels Gemeinde Langgöns

In der Gemeinde Greifenstein umfasst es jedoch nur das Gebiet der Kerngemeinde Greifenstein und der Ortsteile Allendorf, Holzhausen und Ulm. In der Gemeinde Langgöns umfasst es das Gebiet der Ortsteile Cleeberg, Dornholzhausen, Espa, Niederkleen und Oberkleen.

Die Sparkasse haftet für ihre Verbindlichkeiten mit ihrem gesamten Vermögen. Zusätzlich sichert gemäß § 20 der Satzung des Sparkassenzweckverbands eine Ausfallhaftung ihres Trägers zeitlich unbegrenzt sämtliche am 18.07.2001 bestehenden Verbindlichkeiten. Für die Verbindlichkeiten des Sparkassenzweckverbands haftet der Lahn-Dill-Kreis mit 40 %. Die Stadt Wetzlar haftet mit 20 % und die weiteren Mitglieder - zu gleichen Teilen - mit insgesamt 40 %.

Die Sparkasse Wetzlar ist Teil der Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen, die sich mit ihrem Verbundkonzept ein gemeinsames Geschäftsmodell gegeben hat. Dieses schafft den Rahmen für die Zusammenarbeit der Sparkassen mit der Landesbank Hessen-Thüringen.

Die Ratingagentur Fitch hat der regionalen Sparkassen-Finanzgruppe das Bonitätsrating von A+ und den stabilen Ausblick zuletzt am 09.04.2024 bestätigt. Das gilt auch für das so genannte Viability Rating von a+, das ausschließlich auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die Kreditwürdigkeit eines Instituts abhebt und nicht die Unterstützung der Eigentümer berücksichtigt.[1]

Als Mitglied des Sparkassen- und Giroverbands Hessen-Thüringen (SGVHT) ist die Sparkasse Wetzlar ebenfalls dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) und damit der deutschen Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Internationale Rating-Agenturen wie Moody's, Fitch und die kanadische DBRS überprüfen seit Jahren die Solidität der Sparkassen-Finanzgruppe und geben kapitalmarktfähige Ratings heraus.

Die Analysten der kanadischen DBRS bestätigten das Rating der Sparkassen-Finanzgruppe zuletzt im März 2024 mit einer Note "A (high)", die eine gute Kreditqualität zum Ausdruck bringt. Dieses sogenannte Floor-Rating zeigt an, dass die Bonität aller Mitglieder der Sicherungseinrichtungen der Sparkassen-Finanzgruppe mit mindestens A (high) bewertet wird; kein Mitglied schneidet schlechter ab.[2] Die Ratingagentur Fitch hat zuletzt im April 2024 ihr Rating von "A+" für die Sparkassen-Finanzgruppe bestätigt.

Auch Moody's Investors Service bestätigte die Einstufung unseres Verbunds im Februar 2024 mit dem Rating "Aa2". Das sogenannte "Corporate Family Rating" für die Sparkassen-Finanzgruppe bewertet die Gruppe als Ganzes. Es stellt keine Einheitsnote dar, bestätigt aber die hohe Solidität und Kreditwürdigkeit der Sparkassen-Finanzgruppe insgesamt.[3]

Rechtsprechung zu Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen

Mit Urteil vom 06.10.2021 (XI ZR 234/20) entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Musterklageverfahren über die Wirksamkeit von Zinsanpassungsvereinbarungen bei Prämiensparverträgen. Gegenstand des Verfahrens war im Kern die Frage, wie der während der Vertragslaufzeit variable Zinssatz zu berechnen ist. Nach dem Urteil des BGH sind Zinsanpassungsvereinbarungen, die eine Festlegung im alleinigen Ermessen des Kreditinstituts vorsehen, unwirksam. Auf Grundlage dieses BGH-Urteils haben die darauf folgenden Urteile der Instanzgerichte detaillierte Vorgaben gemacht, wie bei diesen Verträgen der Sparzins und dessen Anpassungen im Zeitverlauf zu ermitteln sind. Wenn auch für manche Details noch keine abschließende, höchstrichterliche Klärung vorliegen kann, genügen die Vorgaben u. E. jedoch zur Berechnung der Ansprüche.

Auf dieser Basis haben wir im Jahr 2023 alle Inhaber der betroffenen Verträge über die Ansprüche informiert, deren Fälligkeit nach gerichtlicher Vorgabe spätestens mit Beendigung des Vertrages eintritt. Bis zum Ende des Jahres 2023 haben wir die bis zum 31.07.2023 zu wenig gezahlten Zinsen erstattet. Ab dem 01.08.2023 erfolgt die Zinsanpassung bei Prämiensparverträgen mit unwirksamer Zinsanpassungsvereinbarung automatisch nach den Vorgaben der Rechtsprechung.

Handelsrechtlich wurden die Ansprüche der Kunden in den vorangegangenen Jahresabschlüssen über eine Rückstellung abgebildet. Diese Rückstellung haben wir im Jahr 2023 bis auf einen geringfügigen Restbestand verbraucht.

Vertriebsausrichtung

Wir unterhalten insgesamt elf stationäre und ein digitales Beratungs-Center. Im Einzelnen sind dies die Beratungs-Center "Biebertal-Wettenberg" (mit zwei Standorten), "Braunfels" (mit drei Standorten), "Hohenahr" (mit zwei Standorten), "Hüttenberg-Rechtenbach", "Seibertstraße", "Solms", "Sturzkopf-Dutenhofen" (mit zwei Standorten), "Aßlar", "Ehringshausen", "Leun", "Naunheimer Straße-Lahnau" (mit zwei Standorten) sowie das Digitale Beratungs-Center. Wir betreiben sechs Selbstbedienungs-Standorte und Geldausgabeautomaten an weiteren fünf Standorten. Darüber hinaus stehen im Rahmen von Kooperationen drei zusätzliche Geldausgabeautomaten und drei Auszahlungsagenturen zur Verfügung.

In der Zentrale sind ergänzend dazu das Private-Banking-Team und die Firmenkundenberatung angesiedelt. Das Immobilien-Center in Wetzlar bietet Beratungen zum Kauf und Verkauf, der Finanzierung oder dem Versichern einer Immobilie. Das Beratungsangebot kann persönlich vor Ort oder digital genutzt werden. Ergänzend dazu bietet das sparkasseneigene Kundenservice-Center telefonische Beratung und Service von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:30 Uhr an. Digitale Beratung bietet die Sparkasse für Geschäftskunden im ebenfalls sparkasseneigenen Business-Center an. Über die Internetseite der Sparkasse Wetzlar und die Sparkassen-App stehen darüber hinaus umfangreiche Informationen zu finanziellen Fragestellungen und ein gesondert geschützter Online-Banking-Bereich für Produkte und Leistungen rund um die Uhr zur Verfügung.

Einlagensicherung

Die Sparkasse Wetzlar ist dem bundesweiten Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen, das elf regionale Sparkassenstützungsfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, einen Entschädigungsfall zu vermeiden sowie die angehörenden Institute zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten (Institutssicherung). Es beinhaltet unter anderem eine risikoorientierte Beitragsbemessung sowie ein Risikomonitoringsystem zur Früherkennung und Vermeidung von Risiken. Das Sicherungssystem ist von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als gesetzliches Einlagensicherungssystem anerkannt worden.

Zusätzlich zur Institutssicherungsfunktion erfüllt das Sicherungssystem alle Anforderungen an ein gesetzliches Einlagensicherungssystem. Kernelement der Einlagensicherungsfunktion ist das Ansparen eines Zielvolumens von 0,8 % der gedeckten Einlagen bis zum Jahr 2024. Diese Einlagensicherung schützt gedeckte Einlagen der Kunden gemäß dem Einlagensicherungsgesetz. Sofern die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht den Entschädigungsfall feststellt, haben Kunden ein Recht auf Entschädigung in Höhe von bis zu 100 TEUR pro Einleger, in Sonderfällen auch bis zu 500 TEUR, binnen sieben Arbeitstagen. Rechtsträger des Einlagensicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe ist der Deutsche Sparkassen- und Giroverband e. V.

1.1.2 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die weltwirtschaftliche Entwicklung im Berichtsjahr war geprägt von weltweit hohen Inflationsraten verbunden mit steigenden Zinsen sowie den Auswirkungen der internationalen geopolitischen Auseinandersetzungen, hier vor allem der Russland-Ukraine-Krieg und der Nahost-Konflikt. Dies führte im Laufe des Jahres zu einer nachlassenden konjunkturellen Dynamik. Lediglich die starke Binnennachfrage in den USA lieferte stützende Impulse für die Weltkonjunktur. Vor allem die privaten Konsumausgaben der stark entwickelten Industrienationen im Euro-Raum, in Japan und im Vereinigten Königreich wurden von den hohen Inflationsraten belastet. Neben der schwachen Binnennachfrage belastete in China auch der angeschlagene Immobiliensektor und beeinflusste damit die Wachstumsraten der Gruppe der Schwellen- und Entwicklungsländern. Der geldpolitische Straffungszyklus der Notenbanken dürfte im Laufe des Jahres 2023 seinen Höhepunkt erreicht haben, was bis jetzt jedoch nur zu graduellen Verbesserungen der Konsumaussichten führte. Insgesamt bleibt der globale konjunkturelle Ausblick verhalten.[4] Das weltweite Wirtschaftswachstum bewies trotz geld-politischer Straffung und Kaufkraftverlusten durch die gestiegene Inflation im Jahr 2023 Widerstandsfähigkeit. Der IWF geht nach seinen Prognosen von einem globalen Wachstum für das Jahr 2023 von 3,0 % aus, was deutlich unter dem historischen Durchschnitt liegt.[5]

Die Wirtschaftsleistung im Euro-Raum war im ersten Halbjahr 2023 in vielen Mitgliedstaaten schwach. Trotz der wirtschaftlichen Umbrüche infolge der Energiekrise und stark steigenden Inflationsraten ist es jedoch nicht zu einem größeren Rückgang des BIP gekommen. Dennoch stagniert die Wertschöpfung in der Industrie seit dem Jahr 2021 weitgehend, belastet durch die höheren Energiepreise und anhaltende Materialengpässe. Dagegen wirkte die wirtschaftliche Erholung der unter der Pandemie deutlich eingeschränkten Dienstleistungsbranche auch im Jahr 2023 stabilisierend.[6] Insgesamt erwartet der Sachverständigenrat für das Jahr 2023 im Euro-Raum ein BIP-Wachstum von 0,6 % (davon 0,4 %-Punkte aus dem statistischen Überhang des Vorjahres).[7]

Nachdem die deutsche Wirtschaft in den ersten drei Quartalen 2023 nahezu stagnierte, nahm die Wirtschaftsleistung im 4. Quartal 2023 ab. Die nach wie vor hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen dämpften die Konjunktur. Dazu kamen ungünstige Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. Damit konnte sich die deutsche Wirtschaft vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht weiter erholen. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt Deutschlands schrumpfte im Jahr 2023 sogar um 0,3 %.[8]

Die Folgen der schwachen Konjunktur zeigten sich auch auf dem Arbeitsmarkt. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung stiegen im Jahresdurchschnitt deutlich. Die Erwerbstätigkeit und die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahmen in geringem Umfang zu. Die Arbeitslosenquote lag im Dezember 2023 bei 5,7 %. Saisonbereinigt lag die Quote bei 5,9 % und damit 0,1 %-Punkte höher als im November 2023 (Dezember 2022: 5,4 %).[9]

Im Verlauf des Jahres 2023 nahm die Inflation sukzessive ab. Mit dem Abklingen der Energiekrise und dem damit verbundenen Preisrückgang für Energie entspannten sich die Inflationsraten. Die Abschwächung war breit angelegt. Auch die Teuerung bei Nahrungsmitteln verringerte sich mit Fortschreiten des Jahres 2023, blieb aber insgesamt auf einem vergleichsweise hohen Niveau. Im Euroraum lag die jährliche Teuerungsrate, gemessen am harmonisierten Verbraucherpreisindex, für das Jahr 2023 bei 2,9 % gegenüber 9,2 % im Vorjahr und in Deutschland bei 3,8 % (Vorjahr 9,6 %).[10]

Im Laufe des ersten Halbjahres 2023 verfolgte die EZB weiterhin einen restriktiven Kurs in der Geldpolitik. Insgesamt erhöhte sie zehnmal in Folge die Leitzinsen und schloss sich so der US-amerikanischen Notenbank Fed an, die ab März des Jahres 2022 die Leitzinsen in elf Zinsschritten auf 5,50 % zum Jahresende 2023 erhöhte[11]. Mit einer stärkeren Betonung auf konjunkturelle Risiken signalisierte die EZB im September 2023 zunächst das Ende des Zinserhöhungszyklus. Der Hauptrefinanzierungssatz liegt seitdem bei 4,50 %.[12]. Der EZB-Rat ist entschlossen, für eine zeitnahe Rückkehr der Preissteigerungsrate zum mittelfristigen Ziel von 2 % zu sorgen. Die Bestände innerhalb des APP-Programms (Ankauf von Vermögenswerten) verringern sich im vorgesehenen Rahmen. Rückflüsse aus fälligen Wertpapieren, die im Rahmen des PEPP (Pandemic Emergency Purchase Programme) erworben wurden, werden wieder angelegt. Für die zweite Jahreshälfte 2024 ist geplant, das Portfolio um monatlich 7,5 Mrd. EUR zu reduzieren und die Wiederanlage der Fälligkeiten zum Jahresende 2024 einzustellen.[13]

Im ersten Halbjahr 2023 folgte der Kapitalmarkt mit weiter steigenden Renditen für festverzinsliche Wertpapiere den Entwicklungen am Geldmarkt. Im zweiten Halbjahr kam es in Folge der sinkenden Inflationsraten und Erwartungen auf erste Leitzinssenkungen zu deutlich sinkenden Renditen am Kapitalmarkt. Die Rendite zehnjähriger Bundesanleihen lag zum 29.12.2023 bei 2,03 % (30.12.2022: 2,6 %).[14] Der deutsche Aktienindex konnte sich über einen großen Zeitraum des Jahres 2023 den belastenden Faktoren steigender Zinsen, Inflation sowie realwirtschaftlicher Enttäuschungen nicht entziehen, die Entwicklung war verhalten. Doch im November und Dezember setze ein starker Aktienkursanstieg ein, der von aufkommenden Zinssenkungsfantasien getrieben wurde. Mit einem Jahresschlussstand von 16.752 Punkten zum 29.12.2023 erreichte der DAX eine positive Jahresperformance von 20,3 % (30.12.2022: 13.924 Punkte).[15]

Auch im Bezirk der Industrie- und Handelskammer Lahn-Dill spiegelten sich die gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen wider. Die Verunsicherung der Unternehmenslenker ist deutlich spürbar. Die Auswirkungen der Energiepreiskrise in Zusammenhang mit einem weiterhin schwierigen weltpolitischen und -wirtschaftlichen Umfeld sowie der durch die Preisentwicklung verunsicherten Konsumenten belasteten die Stimmung. Fehlende Arbeitskräfte, hohe Energiekosten und zu viel Bürokratie verhinderten nach dem Ergebnis der Umfrage der IHK eine deutliche konjunkturelle Belebung. Der Klimaindex fiel, nach einem kurzen Ausflug in den Sommermonaten über den Bereich der Wachstumsschwelle von 100 Punkten auf 105 Punkte, im Herbst erneut auf 82 Indexpunkte zurück (Herbstumfrage 2022: 78 Indexpunkte). In einer Zusatzumfrage sieht eine Mehrheit der Befragten den Bedarf an Fach- und Arbeitskräften als Strukturproblem. 57 % der Befragten befürchten daraus eine Mehrbelastung der vorhandenen Belegschaft. 54 % rechneten mit steigenden Arbeitskosten und 37 % mit einer Einschränkung des Angebots bzw. in der Folge mit dem Verlust von Aufträgen. 68 % der befragten Unternehmen gaben auch an, dass ihre Finanzlage dagegen über alle Branchen hinweg unproblematisch sei. 21 % der Befragten waren mit ihrer Lage unzufrieden, im Frühsommer waren das noch 13 %.[16] Trotz der wirtschaftlichen Belastungen zeigte sich der heimische Arbeitsmarkt stabil. Die Arbeitslosenquote im Lahn-Dill-Kreis spiegelte die unsichere Lage der Unternehmen wider. Zum Jahresende 2023 stieg die Arbeitslosenquote auf 5,5 % und lag damit um 0,5 %-Punkte höher als zum 31.12.2022.[17]

1.1.3 Berichterstattung über die Branchensituation

Die bereits im Jahr 2022 begonnenen Zinserhöhungen der EZB verbesserten im Laufe des Jahres 2023 weiter die Rahmenbedingungen nahezu aller Bankengruppen. Die erwirtschafteten Zinsüberschüsse führten zu steigenden Unternehmensgewinnen, die jedoch den schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen und Verbraucher gegenüberstehen und teilweise zu Bewertungsaufwendungen im Kreditgeschäft führten. Zudem stellen die Digitalisierung, die nachhaltige Unternehmensführung, der demographische Wandel und die Entwicklung der Bankenregulierung eine große Herausforderung für die Finanzbranche dar.

Die 353 deutschen Sparkassen (Stand 01.09.2023)[18] konnten aufgrund deutlich gestiegener Zinsüberschüsse ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2023 verzeichnen. Der Bestand an Kundenkrediten stieg nochmals um 1,1 % auf 1.020,4 Mrd. EUR, wobei das Kreditneugeschäft bei Unternehmen und Selbstständigen (-27,9 % gegenüber dem Vorjahr) sowie privaten Kunden (-41,6 % gegenüber dem Vorjahr) deutlich schrumpfte. Vor allem aus dem höheren Zinsniveau resultiert letztlich der spürbare Anstieg des Zinsüberschusses auf 28,4 Mrd. EUR (Vorjahr: 21,0 Mrd. EUR). Bemerkenswert ist, dass der Wertpapier-Nettoabsatz trotz steigender Zinsen mit 30,6 Mrd. EUR einen neuen Höchstwert erreicht hat (Vorjahr: 29,0 Mrd. EUR) und der Provisionsüberschuss sogar leicht um 3,4 % auf 9,7 Mrd. EUR verbessert wurde. Aufgrund gestiegener IT-Investitionen und Investitionen in die Gebäudeeffizienz erhöhte sich der Sachaufwand auf 8,0 Mrd. EUR (Vorjahr: 7,4 Mrd. EUR). Gleichermaßen weitet sich der Personalaufwand maßgeblich durch tarifliche Steigerungen um 600 Mio. EUR auf 12,5 Mrd. EUR aus. Im Ergebnis hat sich das Betriebsergebnis vor Bewertung auf 18,2 Mrd. EUR (Vorjahr: 11,6 Mrd. EUR) verbessert. Im Bewertungsergebnis sind Wertaufholungen durch Zuschreibungen bei eigenen Wertpapieren von 2,1 Mrd. EUR (Vorjahr: Abschreibungen 8,0 Mrd. EUR) erkennbar. Im Kreditgeschäft fielen hingegen Bewertungsaufwendungen von 2,3 Mrd. EUR nach 0,5 Mrd. EUR im Vorjahr an. Der vorläufige Jahresüberschuss liegt mit 2,1 Mrd. EUR leicht über dem Niveau der Vorjahre.[19]

1.1.4 Darstellung der Geschäftsentwicklung

2023
in Mio. EUR
2022
in Mio. EUR
Geschäftsvolumen 2.899,3 2.857,8
Bilanzsumme 2.821,2 2.782,5
Forderung an Kunden 1.581,9 1.573,4
Eigenanlagen 1.184,2 891,1
davon nach Anlagearten:
- Forderungen an Kreditinstitute 605,8 275,1
- Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 373,4 411,3
- Aktien und nicht festverzinsliche Wertpapiere 205,0 204,7
Beteiligungen 19,4 18,9
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 2.330,3 2.282,4
darunter:
- täglich fällige Verbindlichkeiten 1.592,6 1.843,6
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 158,7 194,9
Sicherheitsrücklage 163,7 161,6

Die Bilanzsumme (+38,7 Mio. EUR) und das Geschäftsvolumen (+41,5 Mio. EUR) verharrten auf dem Niveau des Vorjahres.

Das Kundenkreditgeschäft ist aufgrund seines großen Anteils an der Bilanzsumme, am Gesamtrisiko und an der Zinsspanne nach wie vor unser bedeutendster Geschäftsbereich. Gemessen am neu zugesagten Darlehensvolumen (ohne Kontokorrentkredite) fiel die Kreditnachfrage im Jahr 2023 deutlich auf 198,2 Mio. EUR (Vorjahr 392,9 Mio. EUR). Wir führen dies im Wesentlichen auf das stark gestiegene Zinsniveau zurück. Entsprechend lag auch das Volumen der im Jahr 2023 an die Verbundpartner vermittelten Kredite deutlich unter dem Vorjahr. An die S-Kreditpartner GmbH wurden 7,6 Mio. EUR vermittelt (Vorjahr: 10,5 Mio. EUR). An die SV SparkassenVersicherung wurden im Jahr 2023 keine Darlehen vermittelt (Vorjahr: 0,9 Mio. EUR).

Das Gesamtvolumen der Forderungen an Kunden stieg um 8,5 Mio. EUR (0,5 %) auf 1.581,9 Mio. EUR (56,1 % der Bilanzsumme) an, wobei etwas mehr als die Hälfte der ausgelegten Darlehen und Kredite auf Unternehmen und Selbständige und der verbleibende Anteil auf sonstige Kreditnehmer - überwiegend Privatpersonen - entfällt.

Die täglich fälligen Forderungen an Kreditinstitute erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr deutlich um 390,6 Mio. EUR. Ursächlich hierfür war der Bilanzausweis der Übernachtanlage bei der Deutschen Bundesbank (381,0 Mio. EUR). Im Vorjahr erfolgte der Bilanzausweis unter der Barreserve. Die übrigen Forderungen an Kreditinstitute reduzierten sich wegen fälliger Schuldscheindarlehen um 59,9 Mio. EUR. Insgesamt erhöhten sich die Forderungen an Kreditinstitute um 330,7 Mio. EUR auf 605,8 Mio. EUR.

Die Position Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere verminderte sich um 37,9 Mio. EUR auf 373,4 Mio. EUR. Der Schwerpunkt der Eigenanlagen der Sparkasse liegt dabei nach wie vor in Schuldverschreibungen von Kreditinstituten. Auch Anleihen und Schuldverschreibungen öffentlicher Emittenten haben weiterhin einen nennenswerten Anteil. Die Position Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere enthält weiterhin ausschließlich Anteile an Investmentfonds, überwiegend Spezialfonds.

Einen Teil der festverzinslichen Wertpapiere des Anlagevermögens bewerten wir zu den über den Zeitwerten liegenden Anschaffungskosten bzw. zu den fortgeführten Buchwerten (gemildertes Niederstwertprinzip). Den übrigen Teil der Wertpapiere des Anlagevermögens sowie die Wertpapiere der Liquiditätsreserve bewerten wir zu den Anschaffungskosten bzw. zu den niedrigeren beizulegenden Werten (strenges Niederstwertprinzip).

Das Gesamtvolumen der Beteiligungen erhöhte sich aufgrund der Zuschreibung der Beteiligung an der Erwerbsgesellschaft S-Finanzgruppe mbh & Co. KG (LBBH) um 0,5 Mio. EUR auf 19,4 Mio. EUR. Die Beteiligung am SGVHT in Frankfurt am Main und Erfurt ist mit insgesamt 17,3 Mio. EUR unverändert der größte Vermögensposten in dieser Bilanzposition. Für das Auslandsgeschäft nutzen wir die Dienstleistungen der "S-International Mittelhessen GmbH", an der die Sparkasse Wetzlar neben den Sparkassen Dillenburg, Gießen, Grünberg, Marburg-Biedenkopf, Oberhessen und Offenbach beteiligt ist.

Einlagen von Kunden und verbriefte Verbindlichkeiten

Das Volumen der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden erhöhte sich von 2.282,4 Mio. EUR um 47,9 Mio. EUR auf einen Stichtagsbestand von 2.330,3 Mio. EUR. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Bestände an Termineinlagen und Sparkassenbriefen deutlich an. Diese verzeichneten im Jahresverlauf einen Zuwachs von 159,7 Mio. EUR auf 203,9 Mio. EUR bzw. um 180,4 Mio. EUR auf 210,7 Mio. EUR. Bei den täglich fälligen Sichteinlagen war, entgegen dem Vorjahr, ein Rückgang zu verzeichnen. Die Bestände sanken um 251,0 Mio. EUR auf 1.592,6 Mio. EUR. Der Bestand an den Spareinlagen verringerte sich nochmals um 41,2 Mio. EUR auf 323,1 Mio. EUR.

Im Jahr 2023 wurden keine neuen Inhaberschuldverschreibungen im Kundengeschäft begeben.

Refinanzierungen

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich durch die Fälligkeit einer Termingeldaufnahme sowie Rückgänge bei den Weiterleitungsdarlehen verringert. Der Bestand lag zum Bilanzstichtag bei 158,7 Mio. EUR (Vorjahr: 194,9 Mio. EUR).

Rücklagen

Durch die vollständige Zuführung des Bilanzgewinns 2022 in Höhe von 2,1 Mio. EUR erhöhte sich die Sicherheitsrücklage im Berichtsjahr auf 163,7 Mio. EUR. Dies entspricht einem Verhältnis zur Bilanzsumme von 5,8 %.

Nicht bilanzwirksames Kundengeschäft

2023
in Mio. EUR
2022
in Mio. EUR
Wertpapiere
- Wertpapierersparnisbildung Kundendepots 66,0 74,9
- Wertpapierbestände Kundendepots (Kurswerte per 31.12.) 988,6 852,0
Bausparabschlüsse mit der LBS Hessen-Thüringen 94,4 75,3
Neugeschäft Personenversicherungen (Unbewertete Beitragssumme in Mio. EUR) 14,6 9,6
Kreditvermittlung S-Kreditpartner GmbH und SparkassenVersicherung 7,6 14,0
Verkaufsvolumen Immobilienvermittlung 13,6 19,5

Die Wertpapierersparnisbildung in den Kundendepots betrug 66,0 Mio. EUR (Vorjahr: 74,9 Mio. EUR). Die Bestände des insgesamt von der Sparkasse Wetzlar betreuten Kundenwertpapiervermögens betrugen zum Jahresultimo 988,6 Mio. EUR und lagen damit deutlich über dem Vorjahreswert in Höhe von 852,0 Mio. EUR. Im Bauspargeschäft konnte die Sparkasse das Abschlussvolumen mit 94,4 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr (75,3 Mio. EUR) deutlich steigern. Diese Entwicklung steht im Zusammenhang mit dem gestiegenen Zinsniveau, das die Attraktivität des Bauspargeschäfts für unsere Kunden erhöht hat. Auch das Versicherungsgeschäft entwickelte sich positiv. Im Personenversicherungsgeschäft wurden Verträge mit einem Volumen von 14,6 Mio. EUR (Vorjahr: 9,6 Mio. EUR) vermittelt. Zum Ende des Jahres 2023 wurden 10.358 Verträge betreut. Im Sachversicherungsgeschäft wurden 1.302 neue Verträge (Vorjahr 1.541) bei leicht rückläufiger Anzahl an Bestandsversicherungen vermittelt. Die Nachfrage nach Grundstücken, Häusern und Eigentumswohnungen war im Jahr 2023 rückläufig. Insgesamt konnten 54 Objekte (Vorjahr: 79) mit einem Verkaufsvolumen in Höhe von 13,6 Mio. EUR (Vorjahr: 19,5 Mio. EUR) vermittelt werden.

Nicht bilanzwirksames Eigengeschäft

Im Rahmen der barwertorientierten Zinsbuchsteuerung erfolgt die Anpassung von Zinsänderungsrisiko und Fristentransformation seit vielen Jahren fast ausschließlich mithilfe von Derivaten. Der Gesamtbestand der Payer-Swaps lag am Bilanzstichtag bei 440,0 Mio. EUR, derjenige der Receiver-Swaps bei 250,0 Mio. EUR. Darüber hinaus haben wir im Rahmen der Kreditbasket-Transaktionen Credit-Linked-Notes mit Nominalwerten von 36,6 Mio. EUR zum 31.12.2023 gezeichnet.

1.1.5 Bedeutsamste Leistungsindikatoren

Abgeleitet aus der Unternehmensstrategie haben wir folgende bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren definiert:

- Betriebsergebnis vor Bewertung

- Cost-Income-Ratio (CIR)

- Harte Kernkapitalquote

- Liquidity Coverage Ratio (LCR)

- Anteil notleidender Kredite am Kreditvolumen (Non-Performing Loan, NPL-Quote).

Zu den im Vergleich zum Vorjahr unverändert definierten bedeutsamsten Leistungsindikatoren zählen ausschließlich finanzielle Kennzahlen. Nichtfinanzielle Kennzahlen, wie zum Beispiel der digitale Reifegrad der Sparkasse, der Kunden oder der Mitarbeiter nehmen zwar eine relevante Stellung ein, zählen aber nicht zu den bedeutsamsten Leistungsindikatoren.

Betriebsergebnis vor Bewertung

Das Betriebsergebnis vor Bewertung bestimmen wir in der Methodik des Betriebsvergleichs. Es weist das Ergebnis des sparkassenbetrieblichen Leistungsprozesses aus. Überwiegend bedingt durch ein positiveres Zinsumfeld, jedoch auch getragen durch konstante Aufwandspositionen und den etwas besser als erwartet ausgefallenen ordentlichen Ertrag, verbesserte sich das Betriebsergebnis vor Bewertung erneut deutlich um 15,2 Mio. EUR auf 32,0 Mio. EUR bzw. 1,15 % der DBS. Das strategische Mindestziel der Sparkasse von 0,60 % der DBS (bis 22.11.2023: 0,50 % der DBS) und der Planwert zum Jahresanfang (25,4 Mio. EUR = 0,90 % der DBS) wurden damit deutlich übertroffen.

Cost-Income-Ratio (CIR)

Die CIR (Verwaltungsaufwendungen im Verhältnis zu Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen, bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen in der Methodik des Sparkassen-Betriebsvergleichs) lag im Berichtsjahr bei 56,4 % und damit erneut deutlich unter dem Vorjahresniveau von 69,9 %, dem Planwert von 63,4 % sowie dem strategischen Maximalwert für das Jahr 2023 in Höhe von 70,0 % (bis 22.11.2023: 75,0 %).

Harte Kernkapitalquote

Die harte Kernkapitalquote setzt die Summe des harten Kernkapitals ins Verhältnis zum Gesamtrisikobetrag. Unsere strategische Mindestquote für das Jahr 2023 haben wir aufgrund gestiegener Kapitalanforderungen zu Jahresbeginn von 13,00 % auf 14,50 % und zum 30.06.2023 auf 14,75 % angepasst. Zudem soll die harte Kernkapitalquote stets oberhalb der aufsichtlich geforderten Quote liegen. Zum Bilanzstichtag ergibt sich eine harte Kernkapitalquote nach Art. 92 Abs. 2 CRR in Höhe von 15,81 % (Vorjahr: 15,42 %). Damit übertrifft sie den in der Planung angenommenen Wert von 15,55 % und die strategische Mindestquote mit ausreichender Reserve.

Liquidity Coverage Ratio (LCR)

Die LCR stellt die liquiden Aktiva ins Verhältnis zur Summe der Nettoabflüsse innerhalb der nächsten 30 Tage. Für das Jahr 2023 betrug der strategische Mindestwert 130,0 %. Tatsächlich bewegte sich die LCR zu den jeweiligen Stichtagen in einer Bandbreite von 156,2 % bis 267,4 %. Zum 31.12.2023 betrug der Wert 267,4 %. Sie lag damit, entsprechend unserer Planung, zu jedem Zeitpunkt oberhalb des strategischen Mindestwertes.

Anteil notleidender Kredite am gesamten Kreditvolumen (Non-Performing Loan (NPL)-Quote)

Die NPL-Quote nach MaRisk stellt den Anteil notleidender Kredite am gesamten Kreditvolumen (ohne außerbilanzielle Risikopositionen) dar und weicht von der Berechnung der NPL-Quote als MaSanV-Indikator ab. Strategisch soll die NPL Quote unter 4 % liegen. Die NPL-Quote lag im Berichtsjahr kontinuierlich unter diesem Schwellenwert[20] und hat sich mit 0,84 % zum Bilanzstichtag wie erwartet nur geringfügig erhöht.

1.1.6 Personalbericht und Förderung gemeinnütziger und karitativer Einrichtungen und Projekte

Personal- und Sozialbereich

31.12.2023 31.12.2022
Mitarbeiter/innen (Anzahl Personen *) 434 435
- darunter in Teilzeit beschäftigt 186 189
- darunter Auszubildende 28 29
- darunter dual Studierende 0 1
Mitarbeiterkapazitäten 362,85 360,30
(entsprechende Vollzeitstellen)

* inkl. Auszubildende, dual Studierende, nicht bankspezifisch Beschäftigte, Mitarbeiter ohne Bezüge (Elternzeit oder EU-Rente auf Zeit) und Mitarbeiter in Altersteilzeit

Am 31.12.2023 betrug der Anteil der weiblichen Beschäftigten der Sparkasse - gemessen an der Anzahl aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - 62,2 % (270 Mitarbeiterinnen). In einem Ausbildungsverhältnis zur Bankkauffrau/zum Bankkaufmann standen zum Bilanzstichtag 28 junge Menschen.

Aufgrund von Neueinstellungen, altersbedingten Austritten und Kündigungen hat sich die Anzahl der Mitarbeiterkapazitäten von 360,30 im Vergleich zum Vorjahr um 2,55 Vollzeitstellen auf 362,85 MAK geringfügig erhöht.

Die Altersstruktur der aktiven, bankspezifisch Beschäftigten (inklusive Vorstand) stellt sich im Vorjahresvergleich wie folgt dar:

Aktive bankspezifisch Beschäftigte zum 31.12.2023 (Anzahl Personen) zum 31.12.2022 (Anzahl Personen)
unter 20 Jahre 0 2
20 Jahre bis unter 30 Jahre 31 25
30 Jahre bis unter 40 Jahre 48 56
40 Jahre bis unter 50 Jahre 85 103
50 Jahre bis unter 55 Jahre 89 75
55 Jahre bis unter 60 Jahre 85 83
60 Jahre und mehr 34 23

Die permanente Weiterqualifizierung von Beschäftigten ist im Personalentwicklungskonzept der Sparkasse Wetzlar verankert. Die Kompetenz der Mitarbeitenden wird gefördert durch gezielte und auf die spezifischen Anforderungen des Arbeitsplatzes ausgerichtete Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie durch die Förderung von Aufstiegsfortbildungen. Diese Maßnahmen finden vorzugsweise unter Einbindung der Schulungs- und Bildungseinrichtungen der Sparkassen-Finanzgruppe statt. Weiterhin werden hier auch digitale Seminarformate genutzt. Insgesamt wurden im Geschäftsjahr über 172 TEUR in Aus- und Fortbildung investiert. Schwerpunkt der Personalentwicklung in 2023 waren Fach- und Vertriebsschulungen für unsere Beschäftigten im Privatkundensektor, Kundenservice-Center und Stabsbereich.

Die Ausbildungsstruktur der bankspezifisch Beschäftigten stellt sich im Vorjahresvergleich wie folgt dar:

31.12.2023 31.12.2022
Bankkaufmann/-frau 36 31
Sparkassenfachwirt/Bankfachwirt/-in 208 212
Sparkassen- oder Bankbetriebswirt/-in 82 88
zusätzlich diplomierte/r Bankbetriebswirt/-in (9) (10)
diplomierte/r Sparkassenbetriebswirt/-in * 3 4
akademischer Abschluss (Fach-/Hochschule, Universität) 19 15

* oder vergleichbarer Abschluss

Insgesamt hat unser Personalaufwand folgende Struktur:

Darstellung nach 2023
in Mio. EUR
2022
in Mio. EUR
Betriebsvergleichsschema
Personalaufwand 27,0 25,4
Löhne, Gehälter und Vergünstigungen 21,0 19,6
darunter:
- bankspezifisch beschäftigte Vollzeitkräfte 14,4 13,1
- bankspezifisch beschäftigte Teilzeitkräfte 6,0 5,9
Soziale Abgaben, Altersversorgung und Unterstützung 5,4 5,2
darunter:
- bankspezifisch beschäftigte Vollzeitkräfte 3,6 3,4
- bankspezifisch beschäftigte Teilzeitkräfte 1,6 1,6
Übriger Personalaufwand * 0,6 0,6
* inkl. Rundungsdifferenz

Öffentlicher Auftrag/Gesellschaftliches Engagement

Die meisten Mitarbeitenden arbeiten und leben im Geschäftsgebiet der Sparkasse Wetzlar. Diese enge Verbindung bewirkt, dass ein Großteil der Gehaltszahlungen und Sozialabgaben der Wirtschaft und den Kommunen in Form von Kaufkraft und Steueraufkommen zugeflossen sind.

Es gehört zum Selbstverständnis der Sparkasse Wetzlar, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen. Daher unterstützt die Sparkasse auch durch finanzielle Mittel eine Vielzahl von Vereinen, sozialen und karitativen Einrichtungen sowie kulturellen Veranstaltungen. Insgesamt wendete die Sparkasse im Berichtsjahr für Spenden und Sponsoring einen Betrag von 521,0 TEUR (Vorjahr: 537,0 TEUR) auf.

Mit der Sparkassenstiftung, deren Stiftungskapital sich weiterhin auf 6,0 Mio. EUR beläuft, steht eine Einrichtung zur Verfügung, um auf unbegrenzte Zeit - und unabhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Sparkasse - der Förderung von Institutionen und Projekten in der Region zu dienen. Im Jahr 2023 schüttete die Stiftung der Sparkasse Wetzlar gemäß ihres Stiftungszwecks Spenden in Höhe von 144,0 TEUR (Vorjahr: 118,0 TEUR) aus. Ergänzend dazu stellte die Sparkassen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen weiterhin Mittel zur Verfügung, um Initiativen zu fördern, die das kulturelle Erbe Hessens und Thüringens erhalten.

Die Sparkasse Wetzlar zahlt für 2023 Ertragssteuern in Höhe von 8,4 Mio. EUR (Vorjahr: 2,2 Mio. EUR). Diese kommen zu einem erheblichen Teil der Region zugute.

Einen Beitrag zur Entwicklung der Unternehmenslandschaft leistete die Sparkasse durch die aktive Betreuung von Existenzgründungsvorhaben. Die Nachfrage stieg nach dem Rückgang in den letzten Jahren wieder leicht an. Insgesamt wurden 25 Vorhaben (Vorjahr: 19) durch die Sparkasse Wetzlar kreditwirtschaftlich begleitet.

1.2 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

1.2.1 Vermögenslage

Auf der Aktivseite weisen die Forderungen an Kunden und die Eigenanlagen mit 56,1 % bzw. 42,0 % die größten Strukturanteile auf. Die Forderungen an Kunden haben sich gegenüber dem Vorjahr (56,5 %) nur leicht verändert. Der Ausweis der Übernachtanlage bei den Forderungen an Kreditinstitute führte dagegen zu einer Erhöhung des Anteils der Eigenanlagen (Vorjahr: 32,0 %). Auf der Passivseite stellen die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden nach wie vor den größten Bilanzposten (82,6 %) dar.

Die Sicherheitsrücklage wird - vorbehaltlich der bei Feststellung des Jahresabschlusses 2023 vom Verwaltungsrat noch zu beschließenden Zuführung des Bilanzgewinns von 3,9 Mio. EUR - auf 167,6 Mio. EUR anwachsen.

Die Eigenmittel der Sparkasse bestehen aus der Sicherheitsrücklage, dem Fonds für allgemeine Bankrisiken und aus Teilen der Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB. Der Gesamtrisikobetrag nach der CRR hat sich von 1.477,0 Mio. EUR im Vorjahr auf 1.477,3 Mio. EUR erhöht. Die Gesamtkennziffer nach Art. 92 Abs. 1 CRR als Verhältnis der Eigenmittel zum Gesamtrisikobetrag nach der CRR verbesserte sich von 16,6 % auf 17,0 %. Zur Entwicklung der harten Kernkapitalquote (ein bedeutsamster Leistungsindikator) verweisen wir auf Kap. 1.1.5. Die Eigenkapitalbasis für eine im Rahmen der satzungsmäßigen Aufgaben liegende Geschäftsausweitung ist somit auch weiterhin gegeben.

Wir haben im Jahr 2023 weiterhin in unsere Vertriebsstandorte, im Wesentlichen in die Fertigstellung eines SB-Pavillons in Dutenhofen sowie den Umbau der Schalterhalle in Rechtenbach, investiert. Darüber hinaus haben wir den nicht sparkassenspezifisch genutzten Neubau (Wetzlar) fertiggestellt.

1.2.2 Finanzlage

Die LCR ist eine im Zuge der CRR etablierte Kennzahl zur Bewertung des kurzfristigen Liquiditätsrisikos von Kreditinstituten. Sie ist unter Anwendung eines vorgegebenen Stressszenarios zu ermitteln und muss 100 % oder mehr betragen. Damit soll sichergestellt werden, dass ein Kreditinstitut einen ausreichenden Bestand an lastenfreien, erstklassigen, liquiden Aktiva hält, die in Barmittel umgewandelt werden können, um den Liquiditätsbedarf auch unter äußerst ungünstigen Umständen für mindestens 30 Kalendertage zu decken. Zur Entwicklung der LCR (ein bedeutsamster Leistungsindikator) verweisen wir auf Kap. 1.1.5. Zu weiterführenden Erläuterung zur Steuerung des Liquiditätsrisikos verweisen wir auf Kap. 3.7.

Übernachtkredite (Spitzenrefinanzierungsfazilität) wurden nicht in Anspruch genommen. Um bei Bedarf auf die Refinanzierungsangebote der Deutschen Bundesbank zurückgreifen zu können, hat die Sparkasse im Rahmen des Pfandpoolverfahrens Wertpapiere verpfändet. Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse Wetzlar war jederzeit gegeben.

1.2.3 Ertragslage

Die Ertragslage der Sparkasse Wetzlar stellt sich aus Sicht der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) im Jahr 2023 im Vorjahresvergleich und in Relation zur Bilanzsumme (BS) wie folgt dar:

GuV-Position (Positions-Nr.) 2023
TEUR
in % BS 2022
TEUR
in % BS Veränderung
in TEUR
Veränderung
in %
Zinsüberschuss (1-3) 52.481 1,86 35.408 1,27 17.073,0 48,2
Provisionsüberschuss (5-6) 20.624 0,73 20.103 0,72 521,0 2,6
Nettoergebnis aus Finanzgeschäften (7) 0 0,00 2 0,00 -2,0 -100,0
sonstige betriebliche Erträge (8) 1.556 0,06 1.219 1,04 337,0 27,7
Summe 74.662 2,65 56.732 2,04 17.930,0 31,6
Personalaufwand (10a) 27.117 0,96 29.482 1,06 -2.365,0 -8,0
Anderer Verwaltungsaufwand (10b) 12.906 0,46 12.087 0,43 819,0 6,8
sonstige betriebliche Aufwendungen und Abschreribungen (11-12) 2.602 0,09 2.871 0,10 -269,0 -9,4
Ergebnis vor Bewertung und Risikovorsorge 31.037 1,14 12.292 0,44 19.745,0 160,6
Aufwand aus Bewertung und Risiokovorsorge sowie Veränderungen von versteuerten Reserven (13-18) 19.585 0,69 7.825 0,28 11.760,0 150,3
Ergebnis vor Steuern 12.452 0,44 4.467 0,16 7.984,0 178,7
Steueraufwand (23-24) 8.523 0,30 2.340 0,08 6.183,0 264,2
Jahresüberschuss 3.929 0,14 2.127 0,08 1.802,0 84,7
Aufwands-Ertrags-Verhältnis 57,10% 78,30%

Zur Analyse der Ertragslage setzen wir für interne Zwecke den Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation ein. Periodenfremde und außergewöhnliche Positionen werden hier nach einheitlichen Regelungen dem neutralen Ergebnis zugerechnet. Die handelsrechtliche Darstellung weicht in einzelnen Ertrags- und Aufwandspositionen von der betriebswirtschaftlichen Sicht ab. Die wesentlichen Abweichungen zwischen Gewinn- und Verlustrechnung und der Ertragslagendarstellung nach dem Sparkassen-Betriebsvergleich sind in der folgenden Überleitungsrechnung dargestellt:

Gewinn- und Verlustrechnung TEUR Überleitung TEUR Betriebsvergleich
Zinsüberschuss 52.481 + 29 52.510 Zinsüberschuss
Provisionsüberschuss 20.624 + 41 20.665 Provisionsüberschuss
Nettoergebnis aus Finanzgeschäften - - - Nettoergebnis aus Finanzgeschäften
sonstige betriebliche Erträge 1.557 - 958 599 sonstiger ordentlicher Ertrag
Personalaufwand 27.117 - 138 26.979 Personalaufwand
andere Verwaltungsaufwendungen 12.906 + 1.482 14.388 Sachaufwendungen und Abschreibungen
sonstige betriebliche Aufwendungen und Abschreibungen 2.602 - 2.204 398 sonstiger ordentlicher Aufwand
Ergebnis vor Bewertung 32.037 - 29 32.008 Betriebsergebnis vor Bewertung
Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge sowie Veränderungen von versteuerten Reserven 19.585 - 255 19.840 Bewertungsergebnis (negativ)
Ergebnis nach Bewertung 12.452 - 284 12.168 Betriebsergebnis nach Bewertung
außerordentliches - + 169 169 Saldo neutraler Ertrag/Aufwand
Ergebnis
Ergebnis vor Steuern 12.452 - 115 12.337 Ergebnis vor Steuern
Steuern 8.523 - 115 8.407 Steuern
Jahresüberschuss 3.929 - 3.929 Jahresüberschuss
Aufwands-Ertrags-Verhältnis in % 57,1 56,4 Cost-Income-Ratio
in %

Wesentliche Unterschiede aus der Überleitung der GuV-Sicht in die betriebswirtschaftliche Sicht des Betriebsvergleichs erläutern wir in den folgenden Punkten:

- Die vereinnahmten Vorfälligkeitsentschädigungen (73 TEUR) werden in der betriebswirtschaftlichen Sicht dem neutralen Ertrag zugeordnet (GuV: Zinsertrag).

- Die Zinserträge aus der Abzinsung von Rückstellungen (35 TEUR) sowie der Zinsertrag aus einer fälligen Rentenversicherung (50 TEUR) werden in der betriebswirtschaftlichen Sicht den Zinserträgen zugeordnet (GuV: sonstige betriebliche Erträge).

- Aufzinsungsaufwendungen für Rückstellungen zu Pensionsanwartschaften (54 TEUR) sowie für die Jubiläumsrückstellungen (17 TEUR) werden in der betriebswirtschaftlichen Sicht im Zinsaufwand ausgewiesen (GuV: sonstiger betrieblicher Aufwand).

- Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (465 TEUR) und sonstige außerordentliche Erträge (150 TEUR) werden in der betriebswirtschaftlichen Sicht im neutralen Ergebnis ausgewiesen (GuV: sonstige betriebliche Erträge). Mit den Aufwendungen für die Dotierung der Rückstellungen für laufende Pensionen verfahren wir entsprechend (GuV: Personalaufwand).

- Aufzinsungen und Zuführung für einzelne Rückstellungen (209 TEUR) und sonstige außerordentliche Aufwendungen (257 TEUR) weisen wir in der betriebswirtschaftlichen Sicht ebenfalls im neutralen Ergebnis aus (GuV: sonstige betriebliche Aufwendungen).

- Abschreibungen auf eigengenutzte Grundstücke und Gebäude sowie auf Betriebs- und Geschäftsausstattung (gesamt: 1.356 TEUR) weisen wir in der betriebswirtschaftlichen Sicht in den Sachaufwendungen und Abschreibungen aus (GuV: Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen). Abschreibungen auf nicht sparkassenbetrieblich genutzte Gebäude (202 TEUR) werden in der betriebswirtschaftlichen Sicht im sonstigen ordentlichen Aufwand ausgewiesen (GuV: Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen).

Die folgende Tabelle zeigt wesentliche Veränderungen zwischen den Jahren 2022 und 2023 nach Betriebsvergleich (BV) auf:

Entwicklung der Erfolgsrechnung nach BV im Zeitvergleich 2023
in TEUR
2022
in TEUR
Veränderung
in TEUR
Veränderung
in %
Zinsüberschuss 52.510 35.620 + 16.890 + 47,4
Provisionsüberschuss 20.665 20.168 + 497 + 2,5
Nettoergebnis aus Finanzgeschäften - - - -
sonstiger ordentlicherErtrag 599 444 + 155 + 34,9
Personalaufwand 26.979 25.399 + 1.580 + 6,2
Sachaufwendungen undAbschreibungen 14.388 13.642 + 746 + 5,5
sonstiger ordentlicher Aufwand 398 388 + 10 + 2,6
Betriebsergebnis vor Bewertung 32.008 16.804 + 15.204 + 90,5
Bewertungsergebnis -19.840 -7.823 - 12.017 + 153,6
Betriebsergebnis nach Bewertung 12.168 8.981 + 3.187 + 35,5
Saldo neutraler Ertrag/Aufwand +169 -4.640 + 4.809 - 103,6
Ergebnis vor Steuern 12.337 4.341 + 7.996 + 184,2
Steuern 8.407 2.214 + 6.193 + 279,7
Jahresüberschuss 3.929 2.127 + 1.802 + 84,7
Cost-Income-Ratio in % 56,4 69,9

Der Zinsüberschuss als bedeutendste Ertragsquelle der Sparkasse ergibt sich aus dem Saldo von Zinserträgen plus zinsähnlichen, laufenden Erträgen abzüglich Zinsaufwendungen. Das im Vergleich zum Jahr 2022 deutlich höhere Zinsniveau ermöglichte die Rückkehr zum Kerngeschäft und eine noch deutlicher als erwartete Steigerung des Zinsüberschusses um 16,9 Mio. EUR trotz inverser Struktur der Zinskurve (Planwert zum 01.01.2023: 50,0 Mio. EUR).

Hauptquelle des Zinsertrages waren im Jahr 2023 mit 51,4 % weiterhin die Forderungen an Kunden (Vorjahr 67,1 %), dort etwa hälftig aufgeteilt auf Geschäfts- und Privatkunden. Gegenüber dem Vorjahr profitierten die Zinserträge aus den Forderungen an Kreditinstitute (2023: 13,9 %; 2022: 1,6 %) und aus dem Derivatebestand (Zinserträge aus sonstigen Aktivposten inkl. Saldo aus Swapvereinbarungen 2023: 15,9 %; 2022: 6,6 %) neben einer höheren Durchschnittsverzinsung auch von gestiegenen Durchschnittsvolumina und nehmen einen deutlich größeren Anteil ein.

Auf der Refinanzierungsseite entfallen rd. drei Viertel der Zinsaufwendungen auf das Kundengeschäft. Die stärkste Zunahme gegenüber dem Vorjahr ergab sich bei den Zinsaufwendungen für Termineinlagen, gefolgt von den Zinsaufwendungen für Eigenemissionen. Ein weiterer relevanter Bestandteil des Zinsaufwands ist der Zinsaufwand für Derivatepositionen mit 18,9 % im Jahr 2023 (Vorjahr 26,7 %). Neben den bestandsinduzierten Veränderungen wirkte sich auf den Zinsaufwand insbesondere der Anstieg der jeweiligen Durchschnittsverzinsung belastend aus.

Der Provisionsüberschuss, dessen wesentliche Komponenten mit rund 60 % Erträge aus dem Giroverkehr (inkl. Kartengeschäft und Zahlungsverkehr) und mit rund 24 % dem Wertpapierdienstleistungsgeschäft darstellen, übertraf den Vorjahreswert um 0,5 Mio. EUR. Ursächlich hierfür waren insbesondere die stärker als erwartet gestiegenen Erträge im Kartengeschäft und aus der Vermittlung von Bausparverträgen. Dem standen die nachfragebedingt geringeren Erträge aus der Immobilienvermittlung gegenüber.

Der Personalaufwand stieg bei nahezu gleicher Mitarbeiteranzahl und -kapazität (vgl. Kap. 1.1.6) geringer als erwartet um 1,6 Mio. EUR auf 27,0 Mio. EUR, im Wesentlichen durch Tarifzahlungen zum Inflationsausgleich. Die Steigerung der Sachaufwendungen fiel mit 0,7 Mio. EUR (auf 14,4 Mio. EUR) geringer als erwartet aus.

Das Betriebsergebnis vor Bewertung hat sich von 15,2 Mio. EUR auf 32,0 Mio. EUR mehr als verdoppelt.

In dem deutlich auf 19,8 Mio. EUR gestiegenen negativen Bewertungsergebnis ist die Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken von 20,7 Mio. EUR enthalten. Darüber hinaus sind im Bewertungsergebnis im Wesentlichen die Abschreibungen, Zuschreibungen, Wertberichtigungen und Rückstellungen im Kreditgeschäft sowie das Ergebnis aus der Bewertung der eigenen Wertpapiere enthalten. Hierbei lagen die Bewertungsaufwendungen im Kreditgeschäft nahezu am Erwartungswert. Die eigenen Wertpapiere holten hingegen die im Vorjahr vorgenommenen Abschreibungen schneller als erwartet auf; im Ergebnis ergaben sich hierbei Bewertungserträge.

Nach Verrechnung der zuvor beschriebenen Effekte betrug das Betriebsergebnis nach Bewertung im Berichtsjahr 12,2 Mio. EUR nach 9,0 Mio. EUR im Vorjahr. Infolge des gestiegenen Ergebnisses betragen die Ertragssteuern für das Jahr 2023 8,4 Mio. EUR nach 2,2 Mio. EUR im Vorjahr.

Ergänzend verweisen wir für das Betriebsergebnis vor Bewertung und die Entwicklung der Cost-Income-Ratio auf die Darstellung der bedeutsamsten Leistungsindikatoren in Kap. 1.1.5.

1.3 Gesamtbeurteilung des Geschäftsverlaufs und der Lage

Den Geschäftsverlauf im Jahr 2023 und die wirtschaftliche Lage der Sparkasse bewerten wir als deutlich positiv. Die Zinssteigerung des Vorjahres ermöglichte einen deutlich höheren Zinsertrag bei vergleichsweise geringem Zinsaufwand. Da sich Aufwandssteigerungen im Personal- und Sachaufwand mit jeweils etwa 6 % in Grenzen hielten und wir im Eigengeschäft durch Wertaufholungen der Vorjahresabschreibungen ein positives Ergebnis erzielen konnten, verbleibt ein erfreulich gutes Ergebnis, das es uns ermöglicht, die Reserven zu dotieren und mit dem Jahresüberschuss das Eigenkapital zu stärken.

2 Nachtragsbericht

Nach Ablauf des Geschäftsjahres 2023 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung mit Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eingetreten, die nicht im Jahresabschluss enthalten sind.

3 Risikoberichterstattung gemäß § 289 Abs. 2 Nr. 1 lit. a) HGB

3.1 Vorbemerkung

Das kontrollierte Eingehen von Risiken ist ein wesentlicher Teil des Bankgeschäfts. Ausgangspunkte sind unsere Unternehmensstrategie und die hieraus abgeleiteten Ziele. Unsere Teilstrategie Risiko beinhaltet die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Wir gehen nur Risiken ein, die wir identifizieren, bewerten, messen und steuern können. Zur Steuerung haben wir ein Risikomanagementsystem eingerichtet, dessen Methoden, Verfahren, Instrumente und Verantwortlichkeiten in einem Risikohandbuch zusammengefasst sind und das die Einhaltung aller gesetzlichen, aufsichts- und sparkassenrechtlichen Bestimmungen als Rahmenbedingungen sicherstellt.

3.2 Risikomanagementsystem und Risikotragfähigkeit

Unter dem Begriff "Risiko" verstehen wir eine Verlust- oder Schadensgefahr, die dadurch entsteht, dass eine zukünftige Entwicklung ungünstiger verläuft als geplant oder sogar existenzbedrohend wird bzw. dass eine wirkungsgleiche unerwartete Entwicklung eintritt. "Risikomanagement" bedeutet, dass Risiken frühzeitig und regelmäßig erkannt und analysiert, gesteuert und überwacht werden.

Der Risikomanagementprozess unterlag im Jahr 2023 Veränderungen infolge der Umsetzung der am 24.05.2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte und der am 29.06.2023 veröffentlichten 7. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement. Er beinhaltet die Elemente Risikoinventur, Risikotragfähigkeitskonzeption, Risikoreporting, Risikosteuerung und Risikokontrolle. Zudem sind Risikofrüherkennungsmethoden und -instrumente implementiert. Insgesamt unterliegt der Risikomanagementprozess einer ständigen Überprüfung und Aktualisierung.

Die Risikotragfähigkeitskonzeption umfasst die Ermittlung des Risikodeckungspotenzials, die Risikomessung und die Begrenzung der Risiken durch Risikolimite. Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis unserer eigenen Substanz und Ertragskraft setzen wir ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer vierteljährlichen bzw. jährlichen Berechnung der Risikotragfähigkeit in einer ökonomischen Perspektive und einer normativen Perspektive ein. Die Risikotragfähigkeitsberechnungen werden ergänzt um Stresstests und inverse Stresstests (ökonomische Perspektive) und Betrachtungen adverser Szenarien (normative Perspektive). Erstmals zum 31.03.2023 wurden damit die Anforderungen der am 24.05.2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.

Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Nachhaltigkeitsrisiken wurden als Risikotreiber bei der Beurteilung der Wesentlichkeit der Risiken qualitativ berücksichtigt. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:

Risikoart Risikokategorie
Adressenrisiko Kundengeschäft
Eigengeschäft
Marktpreisrisiko Zinsänderungsrisiko
Spreadrisiko
Aktienrisiko
Illiquide Anlagen
Beteiligungsrisiko
Liquiditätsrisiko Zahlungsunfähigkeitsrisiko
Refinanzierungskostenrisiko
Operationelles Risiko

Darüber hinaus sind die Provisions- und Kostenrisiken in der normativen Perspektive wesentlich.

Die strategische Relevanzbeurteilung für Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt mittels Abschätzung der Auswirkungen auf das Geschäftsmodell, die Strategie, die strategischen Kennzahlen und die Nachhaltigkeitsrisikoindikatoren.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Sicherstellung des Gläubigerschutzes. Das Risikodeckungspotenzial entspricht dem barwertigen Vermögenswert (Substanzwert) bezogen auf das Bestandsgeschäft und umfasst sämtliche Vermögenswerte und Schulden der Sparkasse. Zum 31.12.2023 bestand ein ökonomische Risikodeckungspotenzial von 293,9 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 210,0 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Das RTF-Gesamtlimit war sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag ausreichend, um die wesentlichen Risiken abzudecken.

Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos haben wir das Konfidenzniveau für alle wesentlichen Risiken auf 99,9 % und den Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Risikomindernde Diversifikationseffekte berücksichtigen wir innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen, Spreads und Aktien.

Das Limitsystem stellt sich zum 31.12.2023 wie folgt dar:

Risikoart Limit
in Mio. EUR
Limitauslastung
in Mio. EUR
Limitauslastung
in %
Adressenrisiko 26.000 18.669 71,80 %
- Kundengeschäft 17.000 15.253 89,72 %
- Eigengeschäft 9.000 3.415 37,94 %
Marktpreisrisiko 93.000 67.990 73,11 %
- Zinsänderungsrisiko 22.000 20.339 92,45 %
- Spreadrisiko 33.000 18.985 57,53 %
- Aktienkursrisiko 18.000 12.548 69,71 %
- Illiquide Anlagen 20.000 16.117 80,59 %
Refinanzierungskostenrisiko 33.000 15.612 47,31 %
Operationelles Risiko 27.000 18.755 69,46 %
Beteiligungsrisiko 31.000 25.136 81,08 %
- Strategische Beteiligungen 30.500 25.094 82,28 %
- Funktionsbeteiligungen 500 42 8,40 %
Gesamt 210.000 146.162 69,60 %

Ergänzend führen wir vierteljährlich folgende Stresstests für alle wesentlichen Risiken durch, um die Auswirkungen auf die Verlustanfälligkeit zu untersuchen:

- Schwerer konjunktureller Abschwung

- Markt- und Liquiditätskrise

- Immobilienkrise aufgrund von Zinsanstieg.

Diese Stresstests umfassen historische und hypothetische Szenarien, bei deren Festlegung die strategische Ausrichtung und das wirtschaftliche Umfeld berücksichtigt werden. Die Simulationen zeigen, dass die Risikotragfähigkeit auch bei außergewöhnlichen Ereignissen gegeben ist. Der Stresstest "Markt- und Liquiditätskrise" zeigt die größten Auswirkungen.

Zusätzlich führen wir mindestens jährlich inverse Stresstests durch, mit deren Hilfe wir untersuchen, welche Ereignisse oder Szenarien die Sparkasse in ihrer Überlebensfähigkeit gefährden könnten. Die Überlebensfähigkeit ist dann als gefährdet anzusehen, wenn das Geschäftsmodell nicht mehr durchführbar ist. Als Inversitätsschwelle haben wir 147,8 Mio. EUR in der ökonomischen Perspektive festgelegt. Die Ergebnisse der inversen Stresstests zeigen im Hinblick auf die Risikotragfähigkeit, dass die Existenz der Sparkasse nur durch äußerst unwahrscheinliche Ereignisse gefährdet werden könnte.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Geschäftstätigkeit. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2028. In der normativen Perspektive berücksichtigen wir alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum von fünf Jahren werden die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario sowie im negativsten adversen Szenario (konjunktureller Abschwung) vollständig erfüllt.

Die in der normativen Perspektive anzuwendenden Verfahren zur Risikoquantifizierung ergeben sich für Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken und Operationelle Risiken aus den Anforderungen der CRR, nach denen risikogewichtete Positionsbeträge zu ermitteln sind. Die Risikoquantifizierung für Zinsänderungsrisiken sowie die weiteren wesentlichen Risiken ergeben sich aus dem Kapitalzuschlag im Rahmen des bankaufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 Nr. 1 KWG.

Im adversen Szenario sind die harten Mindestkapitalanforderungen (Kapitalanforderungen gemäß CRR und SREP) zwingend einzuhalten. Für den betrachteten Zeitraum von fünf Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen erfüllt werden.

Planszenario 2024 2025 2026 2027 2028
Kernkapital (in TEUR) 255.571 262.305 266.702 272.179 280.023
RWA (in TEUR) 1.511.974 1.658.031 1.687.047 1.719.708 1.752.368
Kernkapitalquote 16,90 % 15,82 % 15,81 % 15,83 % 15,98 %
Individuelle Zielkapitalquote 14,75 % 14,75 % 14,75 % 14,75 % 14,75 %
Negativstes adverses Szenario "Konj. Abschwung" 2024 2025 2026 2027 2028
Kernkapital (in TEUR) 254.745 253.501 249.678 245.262 245.530
RWA (in TEUR) 1.516.474 1.673.443 1.710.115 1.750.463 1.790.813
Kernkapitalquote 16,80 % 15,15 % 14,60 % 14,01 % 13,71 %
Individuelle Zielkapitalquote 10,50 % 10,50 % 10,50 % 10,50 % 10,50 %

Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden mindestens jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung).

Die Risikosteuerung umfasst die Analyse sowie die zeitgerechte und situationsabhängige Auswahl und Anwendung der Instrumente zur Risikobewältigung. Hierzu gehört die Simulation der einzelnen Risikoabwehrmaßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung, um gezielt die geeignete Maßnahme auswählen zu können.

Die Sparkasse ist an Kreditbasket-Transaktionen der Sparkassen-Finanzgruppe beteiligt. Die hieraus resultierenden Kreditderivate werden sowohl in der Position des Sicherungsnehmers als auch als Sicherungsgeber gehalten. Dabei handelt es sich um Credit Default Swaps, die in Credit Linked Notes eingebettet sind.

Zu den zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken eingesetzten Zinsswaps verweisen wir auf Kapitel 3.3.1.

Die Risikofrüherkennung beinhaltet die Identifizierung möglicher, neu aufgetretener Risiken und das Erkennen eines bekannten Risikos sowie die Kommunikation im Rahmen des Risikoreportings. Sie bezieht sich dabei sowohl auf das Eintreten von Risiken als auch auf eine Reduzierung des Risikodeckungspotenzials. Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten haben wir Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren.

Die Risikokontrolle umfasst die Überprüfung der aufgenommenen Steuerungsmaßnahmen auf Effizienz und Effektivität und führt gegebenenfalls erneute Handlungen im Risikomanagementprozess herbei.

Durch das Risikoreporting wird die Risikosituation der Sparkasse abgebildet. Die vierteljährliche Risikoberichterstattung an den Vorstand ist im Gesamtrisikobericht zusammengefasst. Der Bericht enthält neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung erfolgt bei Bedarf auch eine Ad-hoc-Berichterstattung.

Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen ( Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision.

Durch die Ausgestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation ist sichergestellt, dass miteinander unvereinbare Aufgaben durch unterschiedliche Mitarbeiter wahrgenommen werden. Die Funktionstrennung zwischen dem Risikocontrolling und den Marktbereichen ist bis zur Vorstandsebene und auch für den Vertretungsfall organisatorisch sichergestellt. Grundlegende Entscheidungen zur Anpassung des Risikomanagements werden vom Vorstand getroffen. Die operative Risikosteuerung erfolgt durch die Marktbereiche.

Die Risikocontrolling-Funktion wird durch die Abteilung Controlling wahrgenommen. Sie gehört dem Zentralbereich Betriebswirtschaft an und ist aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt. Die Risikocontrolling-Funktion hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten.

Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig.

Zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten wurden Verfahren festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen.

3.3 Marktpreisrisiko

Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren ergibt. Im Rahmen der Risikoinventur wurden Zinsänderungs-, Spread- und Aktienrisiken sowie Risiken aus illiquiden Anlagen, welche Immobilien- und Infrastrukturrisiken umfassen, als für die Sparkasse wesentliche Marktpreisrisiken eingestuft. Optionen werden grundsätzlich innerhalb der betroffenen Risikokategorie abgebildet, sofern sie als wesentlich eingestuft werden. Dabei beziehen sich implizite Optionen auf in Produkte eingebettete Rechte (z. B. Kündigungsrechte bei Darlehen und Sparprodukten).

Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung festgelegter Limite sowie einzuhaltender Kennzahlen und der vereinbarten Anlagerichtlinien für Spezialfonds. Der vom Vorstand benannte Anlageausschuss der Sparkasse hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen.

Die Marktpreisrisikomessung erfolgt im Rahmen der ökonomischen Perspektive mit dem Varianz-Kovarianz-Ansatz, dem eine Normalverteilungsannahme der einzelnen Risikofaktoren zugrunde liegt. Die Parameter der Normalverteilung werden aus historischen Daten geschätzt. Unter Berücksichtigung der Portfoliostruktur wurde im Varianz-Kovarianz-Ansatz die Delta-Gamma-Variante mit Cornish-Fisher-Korrektur ausgewählt.

Der Vorstand und der Verwaltungsrat werden im Rahmen eines Risikoberichts vierteljährlich über die Entwicklung des Marktpreisrisikos einschließlich der Strukturmerkmale des Depot A und der Einhaltung der beschlossenen Limite informiert. Darüber hinaus setzen etwaige Überschreitungen von festgelegten Limiten eine Ad-hoc-Berichterstattung sowie eine Entscheidungsfindung bzgl. der zu treffenden Maßnahmen in Gang.

Marktpreisrisiken aus den Spezialfondsanlagen werden nach dem Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den einzelnen Risikokategorien einbezogen.

3.3.1 Zinsänderungsrisiko

Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt.

In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Dotierung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

- Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der vier Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis.

- Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung MPR.

- Steuerung des wertorientierten Zinsänderungsrisikos auf Basis einer modernen historischen Simulation der Marktzinsänderungen: Die negative Abweichung der Performance innerhalb der nächsten 90 Tage (Haltedauer) wird mit einem Konfidenzniveau von 95,0 % berechnet. Hierbei wird aktuell ein Stützzeitraum von 1988 bis 2022 verwendet. Zur Beurteilung des Zinsänderungsrisikos nutzt die Sparkasse einen passiven Managementansatz und orientiert sich an einer Benchmark (Gleitend 1,75 x 10 Jahre - 0,75 x 3 Monate).

Die Steuerung des wertorientierten Zinsänderungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage eines Risikolimits. Abweichungen zeigen ggf. einen Bedarf an Steuerungsmaßnahmen auf und dienen als zusätzliche Information für zu tätigende Neuanlagen, Verkäufe oder Absicherungen. Als Steuerungsgröße wird ein Abweichungslimit von 0,75 % verwendet. Über die Auslastungen wird auch der Verwaltungsrat in seinen Sitzungen informiert. Der Zinsbuchhebel der Sparkasse Wetzlar liegt zum Bilanzstichtag bei 1,75. Zum Stichtag 31.12.2023 wurden alle Limite eingehalten. Die monatlich ermittelten Chancen und Risiken für alle zinstragenden Positionen der Gesamtbank werden in einem regelmäßigen Reporting an den Vorstand berichtet.

- Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019.

- Für Geschäfte mit unbestimmter Fälligkeit oder mit Kundenkündigungsrechten wurden für die Messung der Zinsänderungsrisiken Annahmen (z. B. Bodensatz-, Zinsbindungsfiktion) getroffen. Die Cashflows variabel verzinslicher Produkte werden über das Konzept der gleitenden Durchschnitte abgebildet.

Im Rahmen der wertorientierten Zinsbuchsteuerung erfolgt die "Feinjustierung" von Zinsänderungsrisiko und Fristentransformation fast ausschließlich mithilfe von Derivaten. Zum Volumen der vereinbarten Zins-Swaps wird auf den Bilanzanhang bzw. auf den Abschnitt "Nicht bilanzwirksames Eigengeschäft" im Kapitel 1.1.4 (Darstellung der Geschäftsentwicklung) verwiesen. Die Zins-Swaps wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches gem. IDW RS BFA 3 n. F. einbezogen.

Die Sparkasse prognostiziert die Entwicklung der Zinsspanne sowie der zinsinduzierten Abschreibungsrisiken auf Grundlage verschiedener Szenarien für die Zinsentwicklung, um die Auswirkungen von Zinsänderungen auf die Zinsspanne und die zinsinduzierten Abschreibungsrisiken zu betrachten. Für die erwartete Entwicklung (Planszenario) wird eine Seitwärtsbewegung der Zinsen zugrunde gelegt. Auf der Basis unserer Simulationsrechnungen beträgt das Zinsspannenrisiko bzw. das zinsinduzierte Abschreibungsrisiko im Szenario +100 BP für das Geschäftsjahr 2024 -1,9 Mio. EUR bzw. 9,5 Mio. EUR und im Szenario -100 BP 2,4 Mio. EUR bzw. 3,9 Mio. EUR.

Zusätzlich überwachen wir regelmäßig die Auswirkungen einer unerwarteten Ad-hoc Zinsänderung um +/-200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs. Zum Bilanzstichtag 31.12.2023 stellen sich die Auswirkungen wie folgt dar:

Zinsänderungsrisiken Barwertveränderung +200 Basispunkte Barwertveränderung -200 Basispunkte
in Mio. EUR -28,9 +29,3
in % der aufsichtlichen Eigenmittel (Zinsrisikokoeffizient) -11,50 % +11,68 %

Der Barwertverlust ist damit deutlich geringer als die aufsichtliche Schwelle (20 % Barwertverlust) für die Klassifizierung als Institut mit erhöhten Zinsänderungsrisiken.

Derzeit bestehen keine Konzentrationen mit Bezug auf das Zinsänderungsrisiko.

3.3.2 Spreadrisiko

Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zugrunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt. Wir nehmen eine integrierte Betrachtung von Zins- und Spreadrisiken vor. Die Steuerung des Spreadrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite.

Bei der periodischen Steuerung und der normativen Perspektive werden die Berechnungen auf Basis verschiedener Spreadszenarien mittels der IT-Anwendung SimCorp Dimension durchgeführt. In der ökonomischen Perspektive erfolgt die Ermittlung des Value-at-Risk mittels der IT-Anwendung MPR.

Konzentrationen bestehen in den Spreadklassen "SR_FIN_A" und "SR_FIN_AA". Sie beschreiben Bankschuldverschreibungen in den Ratingbereichen A+ bis A- bzw. AAA bis AA-. Die Anlagen weisen eine gute Bonität auf. Zudem handelt es sich bei den Schuldnern überwiegend um Mitglieder des Haftungsverbunds, sodass die Risikokonzentration bewusst eingegangen wird. Daher ist derzeit kein Handlungsbedarf erkennbar.

3.3.3 Aktienrisiko

Das Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente. Bei der Ermittlung des Markpreisrisikos aus Aktien werden das allgemeine und das besondere Kursrisiko gemeinsam betrachtet. Die Steuerung des Aktienrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite.

In der ökonomischen Perspektive erfolgt die Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung MPR. Risiken aus Fonds werden nach dem Durchschauprinzip berücksichtigt. In der normativen Perspektive wird das Aktienrisiko im adversen Szenario mit den Parametern des Stresstests "Konjunktureller Abschwung" ermittelt.

Aktien werden zurzeit ausschließlich in den Spezial- und Aktienfonds gehalten. Konzentrationen bestehen derzeit keine.

3.3.4 Risiko aus illiquiden Anlagen (Immobilien- und Infrastrukturrisiko)

Das Risiko aus illiquiden Anlagen wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien- sowie Infrastrukturanlagen ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften). Infrastrukturinvestitionen werden ausschließlich über Fonds getätigt.

Die Steuerung des Risikos aus illiquiden Anlagen erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite.

In der ökonomischen Perspektive greift die Sparkasse für die Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes aus Immobilien- und Infrastrukturanlagen derzeit auf eine Brückenlösung auf der SR-Plattform caballito sowie auf die Risikokennzahlen des "Infrastructure-Return-Modells" zurück. Die wertorientierte Immobilienpreisrisikomessung (aus Immobilienfonds und Immobilieneigenbeständen) wird perspektivisch in die IDH-Systemlandschaft implementiert. In der normativen Perspektive wird das Risiko aus illiquiden Anlagen im adversen Szenario mit den Parametern des Stresstests "Konjunktureller Abschwung" ermittelt.

Risikokonzentrationen bestehen derzeit keine.

3.4 Adressenrisiko

Das Adressenrisiko stellt die Gefahr negativer Bonitätsveränderungen von Kreditnehmern im Kundenkreditgeschäft bzw. von Emittenten oder Kontrahenten im Eigengeschäft dar und somit die Gefahr von Wertverlusten infolge von Änderungen in der Kreditwürdigkeit (Bonität) der Gegenpartei (Schuldner, Emittent oder Kontrahent). Es umfasst Bonitätsverschlechterungen (Migrationsrisiko) bis hin zum vollständigen Ausfall (Ausfallrisiko) der Gegenpartei.

Im Rahmen der Ermittlung der Eigenmittelunterlegung nutzen wir den Kreditrisiko-Standardansatz (KSA).

Zu den Adressenausfallrisiken gehören neben dem klassischen Kreditrisiko auch das Kontrahentenrisiko, das Emittentenrisiko, das Länderrisiko inkl. des Ländertransferrisikos, das Einzelaktienausfallrisiko sowie das Risiko aus dem Engagement gegenüber Schattenbanken.

Das klassische Kreditrisiko wird über das Adressenausfallrisiko aus Kunden- und Eigengeschäft in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung einbezogen. Das Einzelaktienausfallrisiko, Kontrahentenrisiko, Länderrisiko inkl. Ländertransferrisiko sowie das Risiko aus Engagements gegenüber Schattenbanken wurden in der letzten Risikoinventur als unwesentliche Risiken eingestuft. Insofern werden nachfolgend die Grundzüge der Steuerung des klassischen Kreditrisikos und des Emittentenrisikos dargestellt.

Zur Risikoquantifizierung und -steuerung des Kunden- und Eigengeschäfts auf Portfolioebene setzen wir das aufsichtsrechtlich geprüfte Kreditrisikomodell "Credit-Portfolio-View" (CPV) ein, das auf einer Monte-Carlo-Simulation basiert. Adressenrisiken stellen in der ökonomischen Perspektive auf einen Barwertverlust ausgehend von einem Stichtag mit einem Betrachtungshorizont von einem Jahr ab. Für die Messung der Risikotragfähigkeit wird einheitlich ein Konfidenzniveau von 99,9 % angesetzt.

In CPV wird die Entwicklung der einzelnen Kreditnehmer in einem spezifischen ökonomischen Umfeld mit Hilfe verschiedener plausibilisierter Parameter (z. B. Einbringungs- und Verwertungsquoten von Kreditsicherheiten, Migrations- und Ausfallwahrscheinlichkeiten der verschiedenen Ratingsysteme etc.) mit einem Risikohorizont von einem Jahr simuliert. Die Simulationsergebnisse der Szenarien werden zu einer Verlustverteilung zusammengeführt. Aus der Verteilung lassen sich wichtige Kennzahlen wie z. B. der erwartete Verlust und der VaR (Value-at-Risk) ableiten. Anhand der unterschiedlichen Einstellungen lässt sich die Diversifikation des Adressenrisikos nach Branchen, Risikoklassifizierungsklassen (Ratings und Ratingsystem) und Einzelkunden darstellen, so dass mögliche Risikokonzentrationen erkannt werden können.

Das in CPV ermittelte ökonomische Adressenrisiko liegt zum Berichtsstichtag bei 18,7 Mio. EUR, davon 15,3 Mio. EUR aus dem Kundenkreditgeschäft und 3,4 Mio. EUR aus dem Eigengeschäft. Das RTF-Limit von 26 Mio. EUR ist damit zu 71,8 % eingehalten. Überdurchschnittlich wird das Adressenrisiko durch die Branche Grundstücks- und Wohnungswesen beeinflusst. Die zur Risikokonzentration beitragenden Faktoren werden regelmäßig analysiert. Die Risiken sehen wir als beherrschbar an.

Die Adressenausfallrisiken bilden einen Teil der mindestens vierteljährlichen Risikoberichterstattung gem. MaRisk an den Vorstand und den Verwaltungsrat.

Zur NPL-Quote verweisen wir auf die Darstellung in Kap. 1.1.5.

3.4.1 Adressenrisiken im Kundengeschäft

Das klassische Kreditrisiko wird durch die sorgfältige Auswahl der Kunden im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung (inkl. laufender Bonitätsüberwachung) sowie durch abgestufte Kreditbewilligungskompetenzen begrenzt. In den Kreditgewährungsprozess haben wir durch die Trennung von Markt und Marktfolge bis in die Vorstandsebene ein Zwei-Voten-Verfahren etabliert.

Für die Beurteilung der Adressenausfallrisiken setzen wir die von der SR für die Sparkassen-Finanzgruppe entwickelten und aufsichtsrechtlich geprüften Rating- und Scoringverfahren mit einem Prognosezeitraum von einem Jahr ein. Dabei handelt es sich um mathematisch-statistische Beschreibungsmodelle, welche die ausfallrelevanten Merkmalsausprägungen eines Kreditnehmers in eine Bonitätsaussage (Ratingnote, Ausfallwahrscheinlichkeit bzw. PD) transformieren. Die Bonitätseinstufung wird mindestens jährlich aktualisiert und bildet insbesondere die Basis für eine risikoadäquate Bepreisung sowie für die abgestufte Kompetenzregelung in unserem Kreditgeschäft.

Das Kundenkreditvolumen (einschließlich Zusagen) zum 31.12.2023 beträgt 1.992,0 Mio. EUR (31.12.2022: 2.016,7 Mio. EUR) mit einem Blankoanteil von 924,2 Mio. EUR (31.12.2022: 1.092,5 Mio. EUR) und verteilt sich wie folgt auf die Risikoklassen:

Ratingklassen Ratingklassen 1 (AAAA) - 8 9 - 10 11-15 (C) 16-18 Ohne Bonitätseinstufung
Einjahres-Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) in % Einjahres-Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) in % bis 1,32 % > 1,32 % bis 2,96 % > 2,96 % bis 45,00 % Engagements im Ausfall *
Anteil am Kundenkreditvolumen 31.12.2023 90,0% 4,7% 3,4% 0,8% 1,1%
Anteil am Kundenkreditvolumen 31.12.2022 91,7% 4,0% 2,7% 0,7% 0,9%
Anteil am Blankokreditvolumen 31.12.2023 89,6% 5,3% 2,4% 0,8% 1,9%
Anteil am Blankokreditvolumen 31.12.2022 93,0% 3,4% 1,7% 0,5% 1,4%

* nach Art. 178 CRR (Einjahres-Ausfallwahrscheinlichkeit bzw. PD von 100 %).

Bei der Höhe des Blankokreditvolumens ist zu berücksichtigen, dass zum 31. Dezember neben den bereits angerechneten Sicherheiten sogenannte indikative Immobilienbeleihungswerte i. H. v. 528,8 Mio. EUR vorhanden sind. Die Anrechnung als Sicherheit erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt (z. B. nach Fertigstellung der Immobilie). Der tatsächliche Wertansatz kann geringer ausfallen, weil z. B. das besicherte Obligo niedriger ist als der Beleihungswert oder Vorlasten im Grundbuch bestehen.

Das im Jahr 2023 im gewerblichen Bereich abgeschlossene Neugeschäft fließt maßgeblich in die Ratingklassen 1 bis 8 ein. Dem stehen Ratingverschlechterungen bei Bestandskunden in die Ratingklassen ab 9 entgegen. Insgesamt reduzieren sich das Kredit- und Blankovolumen ggü. dem Vorjahr durch die Tilgung großer Darlehen. Das Blankokreditvolumen spiegelt die Verschiebung des Kreditvolumens wider.

Der geringe Anstieg des Kreditvolumens ohne Bonitätseinstufung ist auf systematische Vorgaben hinsichtlich der Ratingverfahren zurückzuführen, wonach Leasinggesellschaften und bestimmte Finanzierungen von Objektgesellschaften nicht mit den Standard-Risikoverfahren der SR bewertet werden dürfen.

Wir beurteilen die Verteilung des Kredit- und Blankokreditvolumens weiterhin als gut. Die Konzentration des Kreditgeschäfts auf die Segmente mit geringem Bonitätsrisiko verdeutlicht unsere geschäftspolitische Ausrichtung. Die Limite wurden eingehalten (Darstellung siehe Kap. 3.2).

Risikokonzentrationen zeigen sich im gewerblichen Kundenkreditgeschäft in dem Anteil des Risikobeitrages, der auf die Branche Grundstücks- und Wohnungswesen entfällt. Die als größte Risikotreiber identifizierten Kunden werden regelmäßig hinsichtlich des aktuellen Marktumfeldes und der Verwendung der Darlehen überprüft, um eine quantitative und qualitative Bonitätseinschätzung ableiten zu können.

Zur frühzeitigen Identifizierung von Kreditnehmern, bei denen verstärkt Warnsignale und Risikoindikatoren auftreten, haben wir ein IT-gestütztes Frühwarnsystem der SR und der FI in die Prozesse in OSPlus integriert. Auf dieser Basis sind wir in der Lage, das Erfordernis der Überleitung von Engagements in die Intensivbetreuung, Sanierung oder in die Problemkreditbearbeitung erkennen zu können.

Darüber hinaus stellen wir die frühzeitige Erkennung, Bewertung und Steuerung der Adressausfallrisiken bei Kreditengagements auf prozessualer Ebene sicher, um sie ggfs. durch eine angemessene Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Direktabschreibungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Liegt bei einer Forderung ein akutes Ausfallrisiko vor, wird eine Risikovorsorge nach kompetenzgerechtem Beschluss gebildet. In diesem Zusammenhang werden die Sicherheiten mit ihrem wahrscheinlichen Realisationswert bewertet, um einschätzen zu können, welche Zahlungen nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind. Bei Wegfall der Voraussetzungen für die ursprüngliche Bildung der Risikovorsorge oder bei Erkenntnissen zur zweifelsfreien Rückführung der Forderung aus den vorhandenen Sicherheiten wird die Risikovorsorge aufgelöst. Die technische Erfassung, Neubildung und Auflösung der Risikovorsorge erfolgen bei der Sparkasse in einem zentralen System im OSPlus-Portal. Unterjährig berechnen wir regelmäßig das Volumen der zum nächsten Bilanzstichtag prognostizierten Risikovorsorge.

Monatlich oder anlassbezogen werden Prognosen zum voraussichtlichen Risikovorsorgebedarf erstellt, die dazu dienen, gegebenenfalls ungünstige Entwicklungen im Kreditgeschäft zeitnah zu erkennen. Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine Ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.

Die Entwicklung der Einzelrisikovorsorge im Jahr 2023 zeigt im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung aufgrund weniger großer Einzelfälle, denen Auflösungen von geringerem Umfang gegenüberstehen.

Bei Kreditnehmern, die sich einem externen Ratingverfahren durch anerkannte Agenturen (S&P's, Moody's, Fitch) unterziehen, werden die Rating-Einstufungen der Agenturen übernommen. Dies ist insbesondere für Eigengeschäfte relevant.

3.4.2 Adressenrisiken im Eigengeschäft

Die Eigenanlagen in verzinslichen Wertpapieren im Anlagebestand ohne Durchschau der Spezialfonds zeigen zum 31.12.2023 die nachfolgend abgebildete Ratingstruktur:

Ratingklassen (in Anlehnung an Standard & Poor ́s) Buchwert
in Mio. EUR
darunter gedeckte Wertpapiere
in Mio. EUR
AAA bis A- 325,3 96,7
BBB+ bis BBB- 5,0 0
BB+ bis B- 36,4 0
Default 0 0
Kein Rating auf Emissionsebene 5,0 0
Gesamt 371,7 96,7

In die Kategorie "kein Rating" fällt eine Städteanleihe. In den Risikoüberwachungsprozessen wird der Anleihe das Rating des jeweiligen Bundeslandes zugeordnet, das in diesem Fall in den S&P-Notenbereich AAA bis A- fällt.

Wir erwerben ausschließlich Wertpapiere, die ein Investmentgrade-Rating (Rating besser oder gleich BBB- (Systematiken S&P's, Fitch) bzw. Baa3 (Systematik Moody's)) aufweisen.

In den Ratingklassen des Non-Investmentgrades BB+ bis B- befinden sich fünf Credit-Linked-Notes der Sparkassen-Kreditbaskets XVI, XVII, XVIII, XIX und XX reduziert um zum Bilanzstichtag erforderliche Drohverlustrückstellungen in Höhe von 0,29 Mio. EUR. Im Gegenzug haben wir in gleicher Höhe Einzelforderungen gegenüber Kunden in die Kreditbaskets eingebracht, um von einer breiten Risikodiversifizierung zu profitieren.

Die Adressenrisiken beim Erwerb von verzinslichen Wertpapieren und Schuldscheinen werden durch die Beschränkung auf bestimmte - in der Regel extern ermittelte - Mindestratings und die zeitnahe Überwachung der Veränderung dieser Ratings begrenzt. Vor allem aber werden Volumenlimite für jede einzelne Adresse festgelegt.

3.5 Operationelles Risiko

Das operationelle Risiko besteht aus der Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten.

Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Es werden jährlich OpRisk-Szenarien zur Erhebung von Ex-ante-Daten genutzt, sowie eine Schadensfalldatenbank zur Erhebung von Ex-post-Daten eingesetzt. Zum Umgang der ermittelten operationellen Risiken nutzt die Sparkasse die Handlungsalternativen Risikoakzeptanz, -reduzierung und -transfer.

Personelle Risiken sollen durch die Begleitung der Arbeitsprozesse in Form von Arbeitsbeschreibungen und internen Kontrollen verringert werden.

Im Rahmen des Informationssicherheits-Managements wurde der bankaufsichtsrechtlich geforderte Informationsverbund in der Anwendung RiMaGo fortgeschrieben. Zur Identifizierung der notfallrelevanten Prozesse wurde für die Prozesse der Ebene 3 der Prozesslandkarte eine Business Impact Analyse durchgeführt. Für die in diesem Zusammenhang identifizierten geschäftskritischen Prozesse erfolgte eine weiterführende Notfallbetrachtung.

Im Steuerungsfeld Prozessmanagement des Orga-/IT-Managements haben wir das verbandsseitig empfohlene Konzept des prozessorientierten internen Kontrollsystems weiter fortgeschrieben. Dabei werden alle Einzelprozesse sukzessive hinsichtlich ihrer operationellen Risiken bewertet, der Kontrollbedarf abgeleitet und in das OpRisk-Management transformiert.

Zur Überprüfung des tatsächlichen Sicherheitsniveaus haben wir auch im Jahr 2023 Soll-Ist-Vergleiche (Audits) mit den Sicherheitskonzepten der Sparkasse durchgeführt. Die ermittelten Abweichungen vom Soll werden als Schwachstellen mit Risikobeschreibung in den Risikokatalog eingestellt und die ermittelten Risiken entsprechend behandelt.

Grundsätzlich werden Großrisiken, die den Fortbestand der Sparkasse gefährden, vermieden bzw. es wird entsprechende Vorsorge im Rahmen von Risikoüberwälzungen (Versicherungen) oder Risikominderung (Schadensverhütung) betrieben.

Zur Messung der operationellen Risiken in der ökonomischen Perspektive nutzen wir das von der SR bereitgestellte OpRisk-Schätzverfahren. Die Methodik des OpRisk-Schätzverfahrens beinhaltet, dass wir zunächst basierend auf unserer eigenen Verlusthistorie den Median der Gesamtjahresverlustverteilung schätzen. Dieser Median wird zusätzlich mit dem Median des OpRisk-Pools für Schadensfälle adjustiert. Der erwartete periodische Verlust für ein Jahr dient als Ausgangsbasis für die Berechnung des erwarteten barwertigen Verlustes, bei der weitere Faktoren (z. B. Bestandsgeschäftsfaktor, Nachlauffrist) berücksichtigt werden.

Zum Stichtag 31.12.2023 beträgt der Barwert erwarteter operationeller Schäden des Bestandes (BeoS) 2,53 Mio. EUR. In der Risikotragfähigkeitsbetrachtung stellt der BeoS eine Abzugsposition vom Risikodeckungspotenzial dar. Der Risikofall bildet sich aus der Differenz des Quantilswertes und des BeoS und liegt bei 18,76 Mio. EUR. Er wird dem Limit von 27,0 Mio. EUR gegenübergestellt und entspricht dem von der Sparkasse Wetzlar verwendeten Konfidenzniveau von 99,9 %. Somit ist das Limit zum Stichtag zu 69,46 % ausgelastet. Tatsächlich lag die Summe größerer Schäden (im Einzelfall 1,0 TEUR und mehr) nach Abzug von Versicherungsleistungen 2023 bei 83,51 TEUR.

Konzentrationen bestehen bei den operationellen Risiken in folgenden Bereichen: In der Schadensfalldatenbank bei der Ursachenkategorie "Gesetze/Rechtsprechung" (Schadenshöhe) und der Ursachenkategorie "Kriminelle Handlungen" (Anzahl) sowie bei Betrachtung der OpRisk-Szenarien hinsichtlich des realistischen Maximalverlustes im Szenario "Besonders schwerer Vermögensschaden i. V. mit internationalen Zahlungsverkehrstransaktionen".

Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT.

Zur Ermittlung der bankaufsichtlichen Eigenmittelunterlegung setzen wir den Basisindikatoransatz ein.

Die operationellen Risiken bilden einen Teil der mindestens vierteljährlichen Risikoberichterstattung gem. MaRisk an den Vorstand und den Verwaltungsrat. Unabhängig davon werden der Vorstand und der Verwaltungsrat bei Erreichen bestimmter Ad-hoc-Meldeschwellen über eingetretene Schäden aus operationellen Risiken in Kenntnis gesetzt.

3.6 Beteiligungsrisiko

Das Risiko aus einer Beteiligung umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung mit Eigenkapitalbereitstellung und des Risikos eines Nachschusses. Letztes entsteht entweder aus einer vertraglichen Vereinbarung oder als Erwartung in Bezug auf eine Entscheidung im Krisenfall.

Je nach Beteiligungsart unterscheiden wir nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, aus Funktionsbeteiligungen oder aus Kapital- bzw. Finanzbeteiligungen. Im Berichtszeitraum hielt die Sparkasse strategische Beteiligungen und Funktionsbeteiligungen.

Die Risikomessung der Beteiligungen erfolgt auf Grundlage einer Expertenschätzung, die sich an den Risikokennzahlen von Vergleichsindices (in Euro notierte Nachranganleihen mit Beimischung eines europäischen Aktienindex, beides aus dem Finanzsektor) ableitet. Für Verbundbeteiligungen wird unterstützend auf das Beteiligungscontrolling des Sparkassen- und Giroverbands Hessen-Thüringen zurückgegriffen.

Das Beteiligungsrisiko wird in der Risikoinventur der ökonomischen Perspektive per 31.03.2023 erstmalig als wesentliche Risikoart eingestuft und folglich in der Risikotragfähigkeitsrechnung berücksichtigt. Zum Berichtsstichtag liegt das ökonomische Risiko aus Beteiligungen bei 25,1 Mio. EUR. Das RTF-Limit von 31 Mio. EUR ist damit zu 81,1 % eingehalten. Vom Risiko entfallen 20,5 Mio. EUR auf die strategischen Verbundbeteiligungen des SGVHT. Diese Risikokonzentration ist durch das Geschäftsmodell der Sparkassen bedingt und wird durch die Gremien der Sparkassenorganisation überwacht und gesteuert. Wir sehen die Risiken als beherrschbar an.

In Ergänzung zur quantitativen Risikoeinschätzung werden die Jahresabschlüsse der Beteiligungsunternehmen regelmäßig ausgewertet und die Unternehmensentwicklung, die strategischen Ausrichtung sowie die Marktstellung qualitativ beurteilt.

In der normativen Perspektive wird die Auswirkung auf aufsichtliche Quoten durch Beteiligungen berücksichtigt. Die Beteiligungserträge aus der SGVHT-Beteiligung werden im adversen Szenario der normativen Perspektive jedes Jahr um 1 Mio. EUR geringer angesetzt.

Das Beteiligungsrisiko bildet einen Teil der mindestens vierteljährlichen Risikoberichterstattung gem. MaRisk an den Vorstand und den Verwaltungsrat.

3.7 Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko setzt sich allgemein aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.

Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen. Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie auf der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.

Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen. Die Berechnung des Refinanzierungskostenrisikos erfolgt mit der von der SR entwickelten IT-Anwendung RKR über einen Varianz-Kovarianz-Ansatz mit den wesentlichen Annahmen der Normalverteilung und eines Erwartungswertes von Null und berücksichtigt ausschließlich den Refinanzierungsspread. Die voraussichtliche Liquiditätsspreadbindungsdauer der variabel verzinslichen Geschäfte wird über Mischungsverhältnisse berücksichtigt.

In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet.

Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage von Risikolimiten. Als Steuerungsgröße wird daneben das Risikomaß eines Überlebenshorizonts (Survival Period) verwendet. Es wurde festgelegt, dass im kombinierten Stressszenario (Kombination aus institutseigenem und marktspezifischen Stressszenario) der Überlebenshorizont mindestens drei Monate betragen soll. Der zum 31.12.2023 ermittelte Überlebenshorizont der Sparkasse liegt im Bereich "länger als 5 Jahre".

Daneben wurde festgelegt, dass die aufsichtlichen Liquiditätskennzahlen LCR und NSFR dauerhaft die festgelegten Schwellenwerte nicht unterschreiten sollen. Die LCR und die NSFR lagen im Jahr 2023 stets über den definierten Schwellenwerten von 130 % bzw. 110 %.

Zur Entwicklung der LCR verweisen wir auf die Darstellung in Kap. 1.1.5.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

- Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der LCR und der NSFR

- Regelmäßige szenariospezifische Ermittlung der Survival Period inkl. der Festlegung einer Risikotoleranz

- Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur

- Regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden

- Tägliche Disposition des laufenden Kontos

- Berücksichtigung des Liquiditätsverbunds in der Sparkassenorganisation

- Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans

- Erstellung einer Refinanzierungsplanung (inkl. eines adversen Szenarios)

- Regelmäßige Überwachung der Refinanzierungskonzentration zur Ermittlung und Begrenzung des Anteils einzelner Kontrahenten an der Gesamtrefinanzierung.

Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen oder Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird.

Konzentrationen bestehen beim Liquiditätsrisiko zum einen im Zahlungsunfähigkeitsrisiko sowohl im hohen Bestand an täglich fälligen Kundeneinlagen als auch in sehr langen Laufzeitbändern und zum anderen im Refinanzierungskostenrisiko im Laufzeitband des 10-Jahresbereichs und in den Bilanzpositionen der Sichteinlagen. Die Konzentration im kurzfristigen Bereich ist unter anderem dem in der Vergangenheit sehr lange wirkenden Niedrigzinsumfeld geschuldet und wird weiterhin genau beobachtet. Die Risikokonzentration der langfristigen Kredite an Kunden ist im Rahmen der geschäftspolitischen Ausrichtung gewünscht und wird bewusst eingegangen.

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben.

Die Liquiditätsrisiken bilden einen Teil der mindestens vierteljährlichen Risikoberichterstattung gem. MaRisk an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat.

3.8 Zusammenfassende Darstellung der Risikolage

Die Risikosituation war auch im vergangenen Jahr trotz der vorherrschenden Krisen und deren Auswirkungen jederzeit tragbar. Die ökonomischen Risiken der Sparkasse waren im Jahr 2023 stets mit ausreichendem Risikodeckungspotenzial unterlegt (ökonomische Perspektive). Das Risikotragfähigkeitslimit war am Bilanzstichtag 31.12.2023 mit 69,60 % ausgelastet. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können.

Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen erfüllt. Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar. Demnach ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben und diese Erwartung haben wir auch für die kommenden Jahre.

4 Prognosebericht

Auf Basis der zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Lageberichtes zur Verfügung stehenden Informationen stellen wir in diesem Abschnitt unsere Prognose der zukünftigen Entwicklung dar. Die tatsächlichen Ergebnisse können von den Erwartungen abweichen. Um diese Abweichungen erkennen, analysieren und bei Bedarf gegensteuern zu können, verfügen wir über entsprechende Instrumente und Prozesse.

4.1 Gesamtwirtschaftlicher Ausblick

Globale Herausforderungen, insbesondere der anhaltende Russland-Ukraine-Krieg, der Angriff der Hamas auf Israel und die Bedrohungen durch die Huthi-Rebellen im Roten Meer hinterließen humanitäre, politische und wirtschaftliche Spuren im Jahr 2023. Sie werden aber auch das Jahr 2024 weiter prägen. Diese Rahmenbedingungen und die weiterhin hohe Inflationsrate sowie die Immobilienkrise in China haben das Weltwirtschaftswachstum im Jahr 2023 verlangsamt und dämpfen eine weitere Erholung im Jahr 2024. Die Prognosen deuten auf ein globales Wachstum in Höhe von 2,7 % bis 2,9 % im Jahr 2024 hin.[21] Auch die europäische Wirtschaft kämpft über den Jahreswechsel weiterhin mit hohen Inflationsraten, höheren Finanzierungskosten und unterbrochenen Lieferketten. Nationale Hindernisse wie Arbeitskräftemangel und Bürokratie verstärken diese Effekte noch.

Konjunktur

Nach aktueller Schätzung des Statischen Bundesamtes lag das Bruttoinlandsprodukt in Deutschland im Jahr 2023 preisbereinigt um 0,3 % unter dem Vorjahreswert. Die schwache In- und Auslandsnachfrage war eine wesentliche Ursache hierfür, jedoch machten sich auch außergewöhnlich hohe, krankheitsbedingte Fehltage bemerkbar.[22] Für das Jahr 2024 gehen wir von einer um 0,3 % leicht wachsenden Wirtschaftsleistung, im Wesentlichen getragen vom privaten Konsum, aus.[23] Dies berücksichtigt auch unsere Erwartung einer kurzfristig noch weiterbestehenden Lieferkettenproblematik. Die Auslandsnachfrage wird sich zukünftig auf weitere Länder stützen müssen, um robuster gegen nationale Krisen sein zu können und so den im Außenbeitrag saldierten Export als wesentliche Stütze des Bruttoinlandsproduktes zu sichern. Für den Aktienmarkt gehen wir aufgrund des jüngsten Verlaufs von einer volatilen, leicht positiven Entwicklung aus.

Die heimische Wirtschaft zeigt sich trotz schwieriger Rahmenbedingungen insgesamt stabil. Die Unternehmen im Lahn-Dill-Kreis beurteilen ihre aktuelle Geschäftslage im Januar weiterhin per saldo positiv. Der Index zur Beurteilung der aktuellen Lage legte zum Jahresbeginn 2024 im Vergleich zum Herbst 2023 um 6 Punkte auf 88 Punkte zu. Wir gehen davon aus, dass die heimische Wirtschaft von einer weiteren, nennenswerten Konjunktureintrübung verschont bleibt und im Laufe des Jahres der Wachstums- und Investitionstrend wieder zunimmt.[24]

Arbeitsmarkt

Der weitgehend geräumte Arbeitsmarkt dürfte die gesamtwirtschaftliche Entwicklung mit einer Seitwärtsbewegung bei der Erwerbstätigkeit begleiten. Die Arbeitslosenquote wird im Jahr 2024 jedoch im Durchschnitt leicht über den Werten des Vorjahres liegen, da die aktuelle konjunkturelle Schwäche den Beschäftigungsaufbau verlangsamt.[25] Neben dieser Robustheit des Arbeitsmarktes bilden auch die Ersparnisse der deutschen Konsumenten einen weiteren Puffer gegen tiefe Abschwünge. Durch diese Stützungsfaktoren sollten die Folgen für die Sparkasse allgemein und als Kreditgeber verkraftbar bleiben.

Fiskalpolitik

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Umgang mit Nachtragshaushalten und der Auflage von Fonds für Sondervermögen hat fiskalpolitische Folgen, die die Mehrausgaben des Staates deutlich beschränken. Eine erneute Schuldenkrise halten wir aufgrund der risikobegrenzenden Maßnahmen der Schuldenbremse aktuell für wenig wahrscheinlich. Staatliche Subventionen, Steuersenkungen und -erleichterungen sowie Direkthilfen zeigen sich erkennbar negativ in der Entwicklung der Staatsverschuldung.[26] Dämpfend wirken stabile Steuereinnahmen, die konjunktur- und preisbedingt in Summe sogar leicht steigen werden.[27]

Verbraucherpreise

Nach den hohen Teuerungsraten der beiden Vorjahre, insbesondere bei Energie und Nahrungsmitteln, erwarten wir für das Jahr 2024 eine deutlich rückläufige Inflation. Hiernach wird der harmonisierte Verbraucherpreisindex im Jahr 2024 um 2,6 % über dem Vorjahr liegen und somit insgesamt auf Niveau des Euroraums (2,5 %).[28] Die Kernrate (ohne Berücksichtigung von Energie und Nahrungsmittel) wird sich ähnlich entwickeln. Für das Folgejahr 2025 erwarten wir einen weiteren leichten Rückgang, der noch nicht zur Erreichung des Preisstabilitätsziels der Europäischen Zentralbank von 2,0 % ausreichen wird. Wir gehen jedoch davon aus, dass sowohl die Ersparnisse vieler Verbraucher als auch Lohnsteigerungen dazu beitragen, die höheren Preise weiterhin stemmen zu können.

Leitzinsen

Als Folge der sinkenden Inflationserwartung gehen wir davon aus, dass die Federal Reserve (USA) und die Europäische Zentralbank im Sommer - spätestens im Herbst - beginnen werden, in Schritten von jeweils 0,25 %-Punkten die Leitzinsen zu senken, um zum Ende des Jahres 2024 eine Zinssenkung um insgesamt 0,50 %-Punkte vollzogen zu haben (Hauptrefinanzierungssatz 4,0 % gegenüber 4,5 % zum Jahresanfang 2024). An den europäischen Anleihemärkten erwarten wir weiterhin eine erhöhte Volatilität und eine sukzessive Normalisierung der Zinsstruktur. Der angekündigte, vorsichtige Abbau des Anleiheportfolios der EZB wird selbst nach einer möglichen, späteren Beschleunigung des geldpolitischen Ausstiegs keine nennenswerte Einschränkung der Liquiditätssituation im Euroraum zur Folge haben. Daher ist die Leitzinspolitik der EZB auf mittelfristige Sicht die maßgebliche Vorgabe für das Geldmarktgeschehen. Der Wettbewerb um Kundeneinlagen wird nach unserer Einschätzung wieder zunehmen.

Gesamtwirtschaftliches Fazit

Insgesamt erwarten wir für das Jahr 2024 im Vergleich mit dem Gesamtjahr 2023 nur wenig veränderte Rahmenbedingungen. Für die Planung des Geschäftsverlaufs 2024 und der Folgejahre haben wir insbesondere die nachstehenden Faktoren berücksichtigt:

- Wir gehen von einer Stabilisierung der nationalen Wirtschaftsleistung im Jahr 2024 und von einer Normalisierung im Jahr 2025 aus. Der Bausektor ist aktuell noch von hohen Bau- und Finanzierungskosten belastet. Mit der Hoffnung auf sinkende Leitzinsen besteht jedoch Aussicht auf Besserung dieser Belastungsfaktoren.

- Anzeichen für einen außerplanmäßig erhöhten Risikovorsorgebedarf im Kreditgeschäft sehen wir derzeit nicht. Der robuste Arbeitsmarkt trägt hierzu positiv bei.

- Die Preissteigerungsraten werden sinken, erreichen das geldpolitische Ziel von 2 % jedoch im Jahr 2024 noch nicht.

- Wir rechnen in der zweiten Jahreshälfte mit dem Beginn der Zinssenkungsphase und einem, gegenüber dem Jahresanfang 2024, um 0,50 %-Punkten niedrigeren Zinsniveau.

4.2 Erwarteter Geschäftsverlauf 2024

Unsere Annahmen zur Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben wir in den betrieblichen Planungsprozess einfließen lassen. Dieser Prozess dient der Aufstellung der Jahres- und Mehrjahresplanung, der Ableitung von operativen Zielen aus der strategischen Ausrichtung und der Überprüfung des Kapitalbedarfs sowie weiterer Rahmenbedingungen. Ausgangspunkt der Planung sind die Annahmen zur Entwicklung der Leitzinsen und der Bilanzpositionen, auf die wir im Folgenden eingehen.

Die Folgen des Zinsanstiegs aus dem Jahr 2022 und die ab der Jahresmitte, spätestens aber zum Herbst des Jahres 2024, erwarteten Zinssenkungen für das Jahr 2024 sind derzeit die Hauptfaktoren für die Entwicklung unserer Finanz- und Ertragslage. Für die ersten Monate des Jahres 2024 wird das Zinsumfeld jedoch unverändert auf dem Niveau des Jahresanfangs liegen. Angesichts der Entwicklung der Leitzinsen in den letzten Jahren und der günstigen und nahezu unbegrenzt verfügbaren Kreditmittel stellt dies einen deutlichen Wandel für alle Kundensegmente dar, der die Finanzierungen merklich verteuert. Die erwarteten Zinssenkungsschritte könnten die negativen Folgen dieser Entwicklung mildern.

Der Ausgangspunkt unserer Planung ist die Prognose der Zinsentwicklung über den Planungshorizont. Zum Ende des Jahres 2023 notieren der Dreimonats- und der Einjahreszinssatz deutlich über dem Zehnjahreszinssatz und zeigen damit eine inverse Zinskurve. Der Abstand zwischen lang- und kurzfristigen Zinssätzen wird sich jedoch nach unserer Prognose im Jahr 2024 merklich verringern und auf eine positive Steigung (erwartet für das Jahr 2025) zusteuern. Hierauf baut die Prognose der Entwicklung unserer Bilanzbestände auf.

Für das Kundenkreditgeschäft erwarten wir in Summe nahezu gleichbleibende Bestände im Jahr 2024. Für den Bestand an Kontokorrentkrediten erwarten wir mit einem Zuwachs um 2 % minimal höhere Inanspruchnahmen insbesondere durch inflationsbedingte Kostensteigerungen und punktuell knappere Liquidität bei einzelnen gewerblichen Kreditnehmern.

Entsprechend unserer strategischen Ausrichtung besteht das Kundengeschäft auf der Aktivseite zu einem großen Teil aus Forderungen aus Wohnungsbaudarlehen (dort vor allem an Privatpersonen). Hier erwarten wir, dass sich der zinsbedingt deutliche Nachfragerückgang an Neufinanzierungen weiter fortsetzt und vorwiegend Finanzierungen von Energieeffizienz- und Renovierungsmaßnahmen ausgereicht werden, denen Fälligkeiten insgesamt in ähnlichen Volumina gegenüberstehen. Für den Bestand an privaten Wohnungsbaudarlehen werden sich Tilgungen und Fälligkeiten mit Neuausleihungen ausgleichen. Bei den Ausleihungen an gewerbliche Kreditnehmer rechnen wir aufgrund fortgesetzter Investitionen mit einer leichten Steigerung des Bestandes um 1 bis 2 %. Daraus folgt, dass ein großer Teil des Kundenkreditbestandes weiterhin mit festgeschriebenen Zinssätzen aus einem niedrigeren Zinsniveau vergütet wird und sich der Zinsanstieg des Jahres 2022 nur sukzessive in der Ertragslage zeigt. Im Eigengeschäft werden wir aufgrund der erwarteten Zinssenkungen unsere täglichen fälligen Bundesbankbestände um etwa 86 Mio. EUR reduzieren. Fällige Schuldscheine verlängern wir voraussichtlich nicht (-12 %) und bauen stattdessen den Bestand an festverzinslichen Wertpapieren (+7 %) aus.

Auf der Passivseite erwarten wir durch ein attraktiveres, wenn auch im Verlauf des Jahres leicht nachgebendes, Zinsniveau deutliche Bestandsverschiebungen im Umfang von bis zu 260 Mio. EUR hin zu höherverzinslichen Produkten. Zudem rechnen wir durch den auflebenden Wettbewerb um Kundeneinlagen mit einem geringen aber realistischen Abfluss von Einlagen im Jahr 2024 (-103 Mio. EUR). Die insofern bedeutenden Bestandsveränderungen werden grundlegend von dem Zeitpunkt und dem Umfang der Zinssenkungen sowie von dem Verhalten der Wettbewerber und deren Konditionspolitik beeinflusst. Sie sind damit nur mit erhöhter Unsicherheit zu prognostizieren.

Für die interne Steuerung stellen wir auf die Gliederung nach der Systematik des Sparkassen-Betriebsvergleichs ab und übernehmen diese Gliederung auch für die Darstellung der Ertragslage in diesem Prognosebericht.

Durch die Kombination unserer Zinserwartung mit den beschriebenen Bestandsveränderungen errechnen wir einen von einer steigenden Durchschnittsverzinsung getragenen, höheren Zinsertrag und einen steigenden Zinsaufwand im Jahr 2024. Insgesamt rechnen wir mit einem im Vergleich zum Vorjahr um 4,5 % geringeren, aber weiterhin auskömmlichen, Zinsüberschuss von 50,2 Mio. EUR (1,81 % der DBS). Den Provisionsüberschuss erwarten wir aufgrund gegenläufiger, aber nur geringfügig veränderter, Erfolgsposten auf Vorjahresniveau.

Im Verwaltungsaufwand werden sich mehrere Erhöhungen bemerkbar machen. Insbesondere die für das Jahr 2024 vereinbarte Tarifsteigerung führt insgesamt zu einem um 7,8 % höheren Personalaufwand (29,1 Mio. EUR = 1,05 % der DBS). Weitere inflationsbedingte Aufwandssteigerungen sowie Planungs- und Vorbereitungsaufwendungen für Revitalisierungsmaßnahmen in unserer Zentrale tragen wesentlich zu den um 2,6 Mio. EUR höher erwarteten Sachaufwendungen bei. Insgesamt planen wir mit einem im Vorjahresvergleich um 23 % niedrigeren Betriebsergebnis vor Bewertung von 24,7 Mio. EUR (0,89 % der DBS), das jedoch weiterhin deutlich über dem strategischen Mindestwert von 0,60 % (bis 22.11.2023: 0,50 % der DBS) der DBS liegen wird. Auch die strategische Obergrenze für die Cost-Income-Ratio von 70 % (bis 22.11.2023: 75,0 %) wird mit einem Planwert von 65,1 % deutlich unterschritten. Die Umsetzung der Revitalisierungsmaßnahmen unserer Zentrale ist im Jahr 2024 aufgrund von Unsicherheiten in Bezug auf die Umsetzungsalternativen, den Umsetzungszeitpunkt und das Aufwandsvolumen noch nicht berücksichtigt. Wir gehen von einer moderaten, längerfristigen aber gut tragbaren Belastung aus.

Zu dem ohne Berücksichtigung der Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken per saldo positiven Bewertungsergebnis des Jahres 2023 von 0,8 Mio. EUR haben insbesondere die Wertaufholungen und Einlösungsgewinne nach den hohen zinsbedingten Abschreibungen im Jahr 2022 beigetragen. Für das Jahr 2024 rechnen wir durch steigende Langfristzinsen mit weiteren zinsbedingten Kursverlusten. Der in Höhe des Erwartungswertes aus der Risikotragfähigkeitsrechnung geplante Bewertungsaufwand im Kreditgeschäft wird ebenfalls deutlich negativer als im Vorjahr ausfallen. Jedoch wird die NPL-Quote (0,84 % zum Stand 31.12.2023) auch weiterhin deutlich unter dem strategischen Maximalwert von 4 % liegen. Insgesamt erwarten wir ein Bewertungsergebnis von per saldo -5,9 Mio. EUR im Jahr 2024 (ohne Berücksichtigung der Veränderungen des Fonds für allgemeine Bankrisiken und der Vorsorgereserven). Das Betriebsergebnis nach Bewertung erwarten wir in einer Höhe von 18,8 Mio. EUR.

Für die in der Planung berücksichtigten Bestandsentwicklungen haben wir zum Ende des Jahres 2024 eine harte Kernkapitalquote von 16,9 % errechnet. Die damit einhergehende, deutliche Verbesserung der Kapitalbasis ist wesentlich auf die vollständige, kernkapitalwirksame Verwendung bzw. Thesaurierung des Jahreserfolges 2023 zurückzuführen. Die strategische Mindestkapitalquote von 14,75 %[29] wird damit deutlich erfüllt werden.

Für die ebenfalls als bedeutsamer Leistungsindikator festgelegte Liquidity Coverage Ratio erwarten wir im Jahr 2024 keine wesentliche Verschlechterung. Dennoch werden wir den Bestand täglich verfügbarer Guthaben abhängig vom Einlagenzinssatz tendenziell reduzieren. In jeder Hinsicht erwarten wir die ebenfalls deutliche Überschreitung der strategischen Mindestquote von 130 %.

4.3 Risiken und Chancen sowie Gesamtaussage

Über die dargestellte Planungsunsicherheit hinaus bestehen weitere Risiken und Chancen in der Ausrichtung unserer Geschäftstätigkeit und unserer Planwerte. Die erhoffte und erwartete Normalisierung des Wirtschaftswachstums ist äußerst anfällig, insbesondere vor dem Hintergrund der geopolitischen Unwägbarkeiten, dem möglichen Ausbreiten des Russland-Ukraine Krieges, der Möglichkeit einer Eskalation des Nahostkonflikts in Israel oder der Ungewissheiten über wichtige Wahlen z.B. in den USA.

Die Annahmen zu den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland sind insbesondere in Bezug auf die Inflationsraten und das Zinsniveau volatil. Gleichzeitig sind dies zwei wesentliche Faktoren der Entwicklung der Ertragslage im deutschen Bankensektor allgemein und damit auch für die Sparkasse Wetzlar. Die für Deutschland ökonomisch bedeutsamsten Faktoren haben sich unterschiedlich entwickelt. So ist die weitere Entwicklung der Produktivität im Allgemeinen und des Außenbeitrags, insbesondere der Exporte, ein Unsicherheits- und Risikofaktor. Gleichwohl entwickeln sich der private Konsum und der Arbeitsmarkt positiv. Die hohe Erwerbsquote bzw. niedrige Erwerbslosenquote hat sich in den letzten Jahren gefestigt und wird vermutlich auch in Zukunft zu den Chancen für eine positive Entwicklung zählen.[30]

Im Rahmen unserer Planung haben wir sowohl einen ungünstigeren als auch einen optimistischeren Geschäftsverlauf simuliert. Für den ungünstigeren Geschäftsverlauf nehmen wir einen konstanten Zinsverlauf und eine Kombination von reduzierten Provisionserträgen, höheren Sach- und Personalaufwendungen und höhere Bewertungsaufwendungen im Kreditgeschäft an. Zudem haben wir hier die Annahme integriert, dass unsere Kunden bereits im Jahr 2024 weitere 75 Mio. EUR in höherverzinsliche Sichteinlagen umschichten. Positiv wirken geringere Bewertungsaufwendungen im Wertpapiergeschäft durch konstante Zinsen. Auch in dieser pessimistischen Betrachtung wird das strategische Mindestbetriebsergebnis vor Bewertung mit 0,77 % der DBS (21,5 Mio. EUR) im Jahr 2024 deutlich übertroffen. Die CIR bleibt mit 69,0 % im Jahr 2024 knapp unter der neuen Obergrenze von 70 %, entfernt sich über die folgenden Jahre dann aber hiervon wieder mit deutlich positiver Tendenz. Nach Bewertung sinkt das Betriebsergebnis im Jahr 2024 auf 0,49 % der DBS.

Ergänzend zu dem derzeit denkbaren, ungünstigen Geschäftsverlauf zeigen sich bei Investments in Immobilienfonds durch unterschiedlichste Motive initiierte Ankündigungen von Fondsanteilsrückgaben. Sofern bei einzelnen Fonds die Rückgabeverlangen der Anleger die Schwelle der vorhandenen Liquidität überschreiten, könnte dies dazu führen, dass das Fondsmanagement Objekte aus dem Fondsvermögen gegebenenfalls unterhalb des Marktwertes veräußern müsste. Von Bedeutung für unsere Vermögenslage ist ein Immobilienfonds, der aufgrund der aktuellen Anteilsbuchwerte (17,4 Mio. EUR) und den gegenüber dem dortigen Fondsmanagement angekündigten Rückgaben (13,7 % des Fondsvermögens) relevante Bewertungsfragen auszulösen vermag. Für diesen Fonds planen wir, eine Stillhaltevereinbarung mit anderen Anlegern zu schließen. Wir haben keine Rückgaben von Fondsanteilen an Immobilienfonds geplant. Nach unserer Einschätzung besteht derzeit kein Hinweis darauf, dass die Immobilien in den Fonds oberhalb des Marktwertes notieren bzw. dass die Rücknahmepreise der Fondsanteile aufgrund möglicher Objektverkäufe nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.

Für den optimistischeren Geschäftsverlauf gehen wir bei einer der Planannahme entsprechenden Zinserwartung von höheren Provisionserträgen, geringeren Sachaufwendungen und geringeren Aufwendungen für die Risikovorsorge im Kreditgeschäft aus. Dies wirkt sich in einem um 0,9 Mio. EUR verbesserten Betriebsergebnis vor Bewertung von 0,92 % der DBS im Jahr 2023 und einer um knapp 1 %-Punkt auf 64,1 % verbesserten Cost-Income Ratio aus. Nach Bewertung beträgt das Betriebsergebnis 0,74 % der DBS im Jahr 2024.

Im Ergebnis erwarten wir für die nächsten Jahre ein positiveres Umfeld für unsere Geschäftstätigkeit. Kern dieser Erwartung sind eine nur noch leicht über dem Stabilitätsziel liegende Inflationsrate, eine positive Steigung der Zinskurve und ein zwar geringes, aber breites Wirtschaftswachstum, in dem die Kaufkraft langsam die Preissteigerung der letzten Jahre aufholen kann und der private Konsum die starke Rolle in der Konjunktur weiterhin ausfüllt. Wir rechnen damit, unsere strategischen Ziele gut erfüllen und die Herausforderungen mit Erfolg bewältigen zu können.

 

Wetzlar, Juni 2024

[1] Sparkassenfinanzgruppe Hessen-Thüringen, Verbundkonzept: https://www.sfg-ht.de/finanzgruppe/verbundkonzept#section4, Abrufdatum: 11.06.2024.

[2] Vgl. Deutscher Sparkassen- und Giroverband, Rating: https://www.dsgv.de/sparkassen-finanzgruppe/rating.html, Abrufdatum: 11.06.2024.

[3] Vgl. Deutscher Sparkassen- und Giroverband, Moody's:, https://www.dsgv.de/content/dam/dsgv-de/sparkassen-finanzgruppe/downloads/rating/26Feb2024_Moodys.pdf, Abrufdatum: 27.03.2024.

[4] Vgl. Sachverständigenrat, Jahresgutachten 2023/24, S. 19 Erstes Kapitel.

[5] Vgl. Monatsbericht des BMF November 2023 S. 20f.

[6] Vgl. Sachverständigenrat, Jahresgutachten 2023/24, S. 33 Erstes Kapitel.

[7] Vgl. Sachverständigenrat, Jahresgutachten 2023/24, S. 38 Erstes Kapitel.

[8] Vgl. Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 019 vom 15.01.2024, https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/01/PD24_019_811.html.

[9] Vgl. Bundesagentur für Arbeit (2023), Monatsbericht zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt in: Berichte Blickpunkt Deutschland, S. 7 ff., S. 19.

[10] Vgl. Eurostat, HVPI - monatliche Daten mit jährlicher Veränderungsrate, abgerufen unter https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/PRC_HICP_MANR/default/table?lang=de&category=prc.prc_hicp am 07.03.2024.

[11] Vgl. LBBW: LBBW-Research Anleihen Blickpunkt Fed vom 26.07.2023, Abrufdatum: 13.03.2024.

[12] EZB, Leitzinsen Statistik, https://www.ecb.europa.eu/stats/policy_and_exchange_rates/key_ecb_interest_rates/html/index.de.html, Abrufdatum: 19.03.2024.

[13] Vgl. EZB-Rat, Erklärung zur Geldpolitik aus der Pressekonferenz vom 14. Dezember 2023, S. 1 ff.

[14] Vgl. Thomson Reuters Datastream- Zeitreihenzugriff per 08.03.2024.

[15] Deutsche Börse, DAX, Historische Entwicklung, https://www.boerse.de/historische-kurse-tage/Dax/DE0008469008, Abrufdatum: 19.03.2024.

[16] Vgl. IHK Lahn-Dill (2023), Wirtschaftlicher Lagebericht zum Herbst 2023, S. 5.

[17] Vgl. Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslose und Kurzarbeit, Bezirk IHK Lahn-Dill, https://www.ihk.de/lahn-dill/standortpolitik/zahlen-und-fakten/ihk-bezirk-in-zahlen/arbeitlosenzahlen, Abrufdatum: 15.03.2024.

[18] Vgl. DSGV, https://www.dsgv.de/sparkassen-finanzgruppe/organisation/sparkassen.html, Abrufdatum: 14.03.2024.

[19] Vgl. DSGV, Präsentation zur Bilanzpressekonferenz der Sparkassen-Finanzgruppe 2023 v. 12.03.2024 und DSGV, Pressemitteilung "Erfolgreiches Geschäftsjahr 2023 der Sparkassen: Zinswende bewältigt, Wirtschaft stabilisiert, Vermögensbildung gefördert", https://www.dsgv.de/newsroom/presse/reden/bilanzpressekonferenz-der-sparkassen-finanzgruppe-2024.html, Abrufdatum 04.06.2024.

[20] Die NPL-Quote lag im Jahr 2023 in der Bandbreite zwischen 0,63 % und 0,84 %.

[21] Vgl. BMWK, Schlaglichter der Wirtschaftspolitik (Monatsbericht 12/2023 vom 28.11.2023), Abrufdatum: 15.03.2024.

[22] Vgl. Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 019 vom 15.01.2024, https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/01/PD24_019_811.html.

[23] DGSV, https://www.sparkasse.de/aktuelles/interview-aktuelle-wirtschaftslage.html, Abrufdatum 13.03.2024 und Gemeinschaftsprognose, https://www.dsgv.de/newsroom/termine/pressekonferenz-konjunkturprognose-2024.html, Abrufdatum: 15.03.2024.

[24] IHK Lahn-Dill, Wirtschaftlicher Lagebericht zum Jahresbeginn 2024, abgerufen am 14.03.2024 unter https://www.ihk.de/lahn-dill/standortpolitik/konjunkturberichterstattung/wirtschaft-an-lahn-und-dill/wirtschaftlicher-lagebericht-zum-jahresbeginn-2024-6054646.

[25] Vgl. ifo Konjunkturprognose Frühjahr 2024: Deutsche Wirtschaft wie gelähmt, https://www.ifo.de/fakten/2024-03-06/ifo-konjunkturprognose-fruehjahr-2024-deutsche-wirtschaft-wie-gelaehmt, Abrufdatum: 15.03.2024.

[26] Bundesministerium der Finanzen, Kreditaufnahme bzw. Verschuldung des Bundes (Zeitreihe seit 1996), aktualisiert 13.03.2024, abgerufen unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Datenportal/Daten/offene-daten/haushalt-oeffentliche-finanzen/Zeitreihe-Schuldenstand-des-Bundeshaushalts-und-Sondervermoegen-ab-1996/datensaetze/xlsx-ZR-Schuldenstand-des-Bundeshaushalts-und-Sondervermoegen.xlsx?__blob=publicationFile&v=47, Abrufdatum: 15.03.2024.

[27] Vgl. Statista, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/166381/umfrage/steuereinnahmen-laut-steuerschaetzung/, Abrufdatum: 13.03.2023.

[28] DSGV, Gemeinschaftsprognose, https://www.dsgv.de/newsroom/termine/pressekonferenz-konjunkturprognose-2024.html, Abrufdatum: 15.03.2024.

[29] Die interne Zielkapitalquote wurde aufgrund jeweils erhöhter Kapitalanforderungen zum Ende des Jahres 2022 von 13,00 % auf 14,50 % und zum 30.06.2023 auf 14,75 % angehoben. In den Strategieprozess binden wir die interne Zielkapitalquote als strategische Mindestkapitalquote ein.

[30] Statistisches Bundesamt, Erwerbstätigkeit Januar 2024, https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/02/PD24_075_132.html, Abrufdatum: 16.03.2024 und BMF, Monatsbericht Februar 2024, https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/Ausgabe/2024/02/Inhalte/Kapitel-6-Statistiken/6-4-01-wirtschaftswachstum-und-beschaeftigung.html#, Abrufdatum: 16.03.2024.

Statistischer Bericht über die Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Sparkasse im Geschäftsjahr 2023 (§ 15 Abs. 2 Satz 2 HSpG i. V. m. § 2 HSpG)

I. Mitarbeiter, Geschäftsstellennetz und Förderung gemeinnütziger und kommunaler Belange

1. Mitarbeiter (per 31.12.2023)

Anzahl Mitarbeiter
Beschäftigte insgesamt 434
Auszubildende 28

2. Geschäftsstellennetz (per 31.12.2023)

Anzahl
Geschäftsstellen inkl. Hauptstelle 17
SB-Filialen 2
Geldautomaten 45
Terminals (inkl. GA) mit Überweisungsfunktion 41

3. Spenden und Sponsoring (ohne Stiftungen) im Geschäftsjahr

TEUR Anteil
in %
Insgesamt 377 100,00
Davon Verwendung für:
- Soziales 125 33,2
- Kultur 54 14,3
- Umwelt 17 4,5
- Sport 165 43,8
- Sonstiges 16 4,2

4. Stiftung der Sparkasse Wetzlar

TEUR/Anzahl
Stiftungskapital am 31.12.2023 (in TEUR) 6.000
Stiftungsausschüttungen im Geschäftsjahr (Anzahl) 46
Insgesamt (in TEUR): 144
Davon Verwendung für: TEUR Anteil in %
- Soziales 70 48,6
- Kultur 44 30,5
- Umwelt 3 2,1
- Sport 21 14,6
- Sonstiges 6 4,2

5. Steuerleistung im Geschäftsjahr

TEUR
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 8.372
Sonstige Steuern 151

II. Förderung der Vermögensbildung

1. Bilanzwirksame Anlagen

a) Kontenzahl (per 31.12.2023)

Anzahl Konten
Sparkonten 39.456
Termingeldkonten 1.026
Konten für täglich fällige Gelderdarunter: 124.651
- Geschäftsgirokonten 10.442
- Privatgirokonten 73.366
Summe 165.133
nachrichtlich: 10.341
Girokonten für Jedermann

b) Vermögensbildung (per 31.12.2023)

TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber 2.330.292
Kunden
Davon:
- Spareinlagen 323.075
- Andere Verbindlichkeiten 2.007.217
Verbriefte Verbindlichkeiten 36.844
Nachrangige Verbindlichkeiten 0
Genussrechte 0

2. Bilanzneutrale Anlagen

a) Anzahl Kundendepots (per 31.12.2023)

Anzahl
Kundendepots 23.294

b) Kundenwertpapiergeschäft - Bestände (per 31.12.2023)

TEUR
Depotbestand 919.922

III. Befriedigung des örtlichen Kreditbedarfs

1. Forderungen an Kunden (per 31.12.2023)

TEUR
Forderungen an Kunden 1.581.932

2. Darlehenszusagen und -auszahlungen im Geschäftsjahr 2023

TEUR
Darlehenszusagen 198.227
Darlehensauszahlungen 239.606

IV. Girokonten auf Guthabenbasis (per 31.12.2023)

Anzahl Konten
Girokonten auf Guthabenbasis 10.341

V. Beratung von Existenzgründern im Geschäftsjahr 2023

TEUR
Finanziertes Volumen 6.812,9
Finanzierung davon durch
- Sparkassenmittel 4.038,9
- Öffentliche Fördermittel 2.050,0
- Eigenmittel Gründer 724,0
- Sonstige 0
Anzahl
Geplante Zahl Arbeitsplätzen 35

VI. Vermittelte Förderkredite im Geschäftsjahr 2023

TEUR
Volumen 17.361

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Sparkasse Wetzlar

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Wetzlar bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse Wetzlar für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 lit. f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 2 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1. Ermittlung der Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft

a) Sachverhalt und Problemstellung:

Entsprechend ihrem gesetzlichen und satzungsrechtlichen Auftrag betreibt die Sparkasse das Kreditgeschäft mit Kunden vorrangig im Geschäftsgebiet der Sparkasse. Das Kreditgeschäft mit Kunden (Aktiva 4) macht mit 1.581,9 Mio EUR 56,1 % der Bilanzsumme der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 aus. Darüber hinaus bestehen Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von insgesamt 169,2 Mio EUR. Das Kreditgeschäft ist eine wesentliche Geschäftsaktivität der Sparkasse. Neben der Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer erfolgt eine Bewertung der Kreditsicherheiten teilweise auf Basis geschätzter Werte.

Bewertungsaufwendungen im Kreditbereich können sich als Einzelwertberichtigungen, Pauschalwertberichtigungen oder als Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB in für Kreditinstitute gesetzlich zulässiger Weise ergeben. Für außerbilanzielle Geschäfte (Bürgschaften, Gewährleistungen) und unwiderrufliche Kreditzusagen, bei denen eine Inanspruchnahme und ein anschließender Ausfall drohen, werden Rückstellungen gebildet. In den Vorjahren bewegten sich die Bewertungsaufwendungen auf niedrigem Niveau. Durch das gestiegene Marktzinsniveau, das zu höheren Finanzierungskosten geführt hat, sowie die aktuell ungünstigen konjunkturellen Rahmenbedingungen besteht das Risiko steigender Bewertungsaufwendungen und erhöhter Kreditausfälle. Aus den Kreditbewertungen können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss und insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse ergeben.

Aufgrund der quantitativen Bedeutung der Forderungen an Kunden und der damit einhergehenden hohen Bedeutung einer sachgerechten Bewertung, der erhöhten Prognoseunsicherheit und der Ermessensspielräume stellt die Bewertung der Kundenforderungen im Hinblick auf potenzielle Auswirkungen insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar.

b) Prüferisches Vorgehen:

Im Rahmen unserer Jahresabschlussprüfung haben wir Aufbau- und Funktionsprüfungen im Kreditbereich durchgeführt und hierbei insbesondere die Risikofrüherkennungsprozesse der Sparkasse berücksichtigt. Im Rahmen der Aufbauprüfungen haben wir die Kreditprozesse der Sparkasse beurteilt und uns hierbei insbesondere an den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation (§ 25a KWG i. V. m. den Mindestanforderungen an das Risikomanagement - MaRisk) orientiert. Funktionsprüfungen haben wir entsprechend berufsrechtlicher Grundsätze anhand einer zufälligen Auswahl von Kreditengagements durchgeführt. Dabei haben wir die Wirksamkeit der Kreditgeschäftsprozesse (inkl. der Bilanzierungs- und Bewertungsprozesse) beurteilt.

Daneben haben wir anhand einer bewussten Auswahl von "bemerkenswerten Kreditengagements" i. S. v. § 34 der "Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie über die darüber zu erstellenden Berichte (Prüfungsberichtsverordnung - PrüfbV)" das Erfordernis von bilanziellen Bewertungsmaßnahmen geprüft.

Hinsichtlich der Pauschalwertberichtigungen haben wir insbesondere geprüft, ob diese nach Maßgabe der "IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Risikovorsorge für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft von Kreditinstituten ("Pauschalwertberichtigungen")" (IDW RS BFA 7) ermittelt wurden.

Ergänzend haben wir analytische Prüfungshandlungen in Bezug auf die Zusammensetzung und Entwicklung des Kreditportfolios insbesondere mit Bezug zu Bewertungsaufwendungen durchgeführt, z. B. anhand von Auswertungen der Kreditbestände, der Sicherheiten und der Risikovorsorge im Rahmen des internen Berichtswesens der Sparkasse oder der Kreditgeschäftsprozesse insbesondere im Bereich der Risikoklassifizierungsverfahren, der Risikofrüherkennung und der Problemkreditbearbeitung.

c) Verweis auf weitergehende Informationen:

Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung können dem Anhang (Abschnitte A. "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" und B. "Angaben und Erläuterungen zur Bilanz sowie zu den Posten unter dem Bilanzstrich, I. Postenbezogenen Angaben") sowie dem Lagebericht (Abschnitte 1.1., 1.2, 3.4, 4.2 und 4.3) entnommen werden.

2. Bewertung von "Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren" (Aktiva 5) sowie "Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren" (Aktiva 6)

a) Sachverhalt und Problemstellung:

Die Sparkasse hat Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie nicht festverzinsliche Wertpapiere im Portfolio. Der Wertpapierbestand (Aktiva 5 und Aktiva 6) macht mit insgesamt 578,4 Mio EUR 20,5 % der Bilanzsumme aus.

Die Bewertung erfolgt gemäß § 340e Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 253 Abs. 1, 3 und 4 HGB. Der Liquiditätsreserve wurden gemessen an den Buchwerten 33,5 % des Wertpapierbestands zugeordnet und zum strengen Niederstwert bewertet. Dem Anlagevermögen wurden 100 % der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere (Aktiva 5) sowie 5,6 % der Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere (Aktiva 6) zugeordnet; der dem Anlagevermögen zugeordnete Bestand der Aktiva 5 wurde gemessen an den Buchwerten zu 50,3 % des gesamten Wertpapierbestands zum gemilderten Niederstwert bewertet. Der Vorstand der Sparkasse hat als ihr gesetzlicher Vertreter im Anhang zu den Bewertungsmethoden sowie zu den Gründen für die Annahme einer nur vorübergehenden Wertminderung bei Wertpapieren des Anlagevermögens Stellung genommen.

Die im Geschäftsjahr 2023 eingetretenen Veränderungen des Marktzinsniveaus waren für die Bewertung der Wertpapiere im Jahresabschuss zum 31. Dezember 2023 von hoher Relevanz und daher auch im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

b) Prüferisches Vorgehen:

Im Rahmen unserer Jahresabschlussprüfung haben wir Aufbau- und Funktionsprüfungen im Bereich der Eigenhandelsgeschäfte durchgeführt. Dabei haben wir die Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und insbesondere die Prozesse zur Bewertung der Wertpapiere beurteilt. Im Rahmen der Aufbauprüfungen haben wir uns insbesondere an den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation (§ 25a KWG i. V. m. den Mindestanforderungen an das Risikomanagement - MaRisk) orientiert. Funktionsprüfungen haben wir entsprechend berufsrechtlicher Grundsätze anhand einer zufälligen Auswahl von im Jahr 2023 abgeschlossenen Wertpapiertransaktionen durchgeführt.

Zudem haben wir die Entscheidungen des Vorstands im Zusammenhang mit der Bewertung der Wertpapierbestände nachvollzogen. Bei einem Verzicht auf Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert im Anlagevermögen haben wir geprüft, ob die Sparkasse eine sachgerechte Beurteilung der Wertminderung dahingehend vorgenommen hat, dass diese nicht von Dauer ist.

c) Verweis auf weitergehende Informationen:

Weitere Informationen sind im Anhang (Abschnitte A. "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" und B. "Angaben und Erläuterungen zur Bilanz sowie zu den Posten unter dem Bilanzstrich, I. Postenbezogenen Angaben und II. Mehrere Posten der Bilanz betreffende Angaben") sowie im Lagebericht (Abschnitte 1.1., 1.2, 1.3, 3.3, 3.4, 4.2 und 4.3) enthalten.

Sonstige Informationen

Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den statistischen Bericht über die Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Sparkasse Wetzlar im Geschäftsjahr 2023 (§ 15 Abs. 2 Satz 2 HSpG i. V. m. § 2 HSpG), der dem Lagebericht beigefügt ist.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung des Vorstands (gesetzliche Vertreter) und des Verwaltungsrats (Aufsichtsorgan) für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

- beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

- beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt.

- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse.

- führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir sind nach § 44 der Satzung der Sparkasse Wetzlar i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO im Einklang stehen.

Wir haben die folgenden Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder Lagebericht konkretisiert wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:

- Prüfung nach § 89 Abs. 1 Satz 1 und 5 WpHG.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Klaus Denter.

 

Frankfurt am Main, den 19. Juni 2024

Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen
- Prüfungsstelle -

Denter, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat der Sparkasse Wetzlar sowie die aus dessen Mitte gebildeten Ausschüsse haben im Geschäftsjahr 2023 die ihnen nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen, die Tätigkeiten des Vorstands überwacht und sich von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Der Verwaltungsrat war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die Sparkasse Wetzlar eingebunden. In insgesamt fünf Sitzungen fasste der Kreditausschuss die nach Satzung und Geschäftsanweisung vorgesehenen Beschlüsse.

Der Vorstand unterrichtete den Verwaltungsrat im Laufe des Jahres in fünf Sitzungenregelmäßig, zeitnah und umfassend über die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Lage der Sparkasse sowie über die Entwicklung der wesentlichen Risikopositionen. Zudem informierte er über wichtige Ereignisse und Geschäftsvorfälle. Darüber hinaus legte der Vorstand dem Verwaltungsrat den Jahresabschluss sowie den Prüfungsbericht der Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbands Hessen-Thüringen zum Jahresabschluss mit Anhang und Anlagen (inkl. Lagebericht) vor. Die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbands Hessen-Thüringen hat die Buchführung, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

In der Verwaltungsratssitzung am 10.07.2024 wurde vom Prüfungsergebnis Kenntnis genommen, der Jahresabschluss festgestellt, der Lagebericht gebilligt und den Vorstandsmitgliedern gemäß § 32 Abs. 1 Nr. 6 der Sparkassensatzung Entlastung erteilt. Der Verwaltungsrat hat ferner beschlossen, dem Vorschlag des Vorstands zu folgen und den Jahresüberschuss in Höhe von 3.929.239,40 Euro den Sicherheitsrücklagen (gemäß § 16 HSpG) zuzuführen.

Der Verwaltungsrat dankt allen Kunden der Sparkasse Wetzlar für das im vergangenen Jahr entgegengebrachte Vertrauen sowie dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die zum Wohle der Kunden und der Sparkasse geleistete Arbeit.

 

Wetzlar, im Juli 2024

Der Vorsitzende des Verwaltungsrats

Wolfgang Schuster

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