Beteiligungsgesellschaften
IMMOWERT GmbHLiquidiert
Max-von-der-Grün-Straße 25, 95448 Bayreuth, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
IMMOWERT GmbHBayreuthJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016BilanzAktiva
Passiva
Anhangzum 31. Dezember 2016A. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussFür Wirtschaftsjahre die nach dem 31.12.2009
beginnen sind die Vorschriften des
Bilanzmodernisierungsgesetzes BilMoG zwingend anzuwenden.
Bis zum Ende des Wirtschaftsjahres 2009 wurde auf die
Erstellung getrennter Handels- und Steuerbilanzen
verzichtet und
Am 1. November 2011 verlegte die Gesellschft ihren Sitz nach Bayreuth. 1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 2)Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. 3)Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 4)Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. 5)Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht". 6)Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden, soweit diese nach BilMoG zulässig sind. 7)Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. B.Angaben zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenI. Bilanzierungsmethoden1)Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2)Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. 3)Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. 4)Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. 5)Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben. II. Bewertungsmethoden1)Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerliche Regelungen berücksichtigt. 2)Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. 3)Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. 4)Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. 5)Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. 6)Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Soweit in der Vergangenheit steuerliche Sonderabschreibungen vorgenommen bzw. aus steuerlichen Gründen die degressive Abschreibung gewählt wurde, wurden die Wertansätze zum 1.1.2010 unter Berücksichtigung der linearen Abschreibungen angepasst. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter 150,00 Euro werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt. Für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem Anschaffungswert von 150,00 Euro bis 1000,00 Euro wurden die Vorschriftes des § 6 Abs. 2a EStG - Sammelposten GWG - beachtet. Ab dem Wirtschaftsjahr wurde das Wahlrecht dahingehend angewandt, dass die Regelung des § 6 Abs. 2a EStG nicht berücksichtigt wurde und Wirtschaftsgüter bis 410,00 Euro in voller Höhe abgeschrieben wurden. 7)Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Sofern der beizulegende Wert am Bilanzstichtag niedriger war, wurde dieser unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. 8)Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen. 9)Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. 10)Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die gezeichnete Stammeinlage ist voll einbezahlt. 11) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. 12)Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Etwaige Verbindlichkeiten mit einer voraussichtlichen Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren werden in der Bilanz ordnungsgemäß ausgewiesen. 13)Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. III.Anmerkungen zur Bilanz1)Die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft stellt eine verkürzte Bilanz gem. § 266 Abs. 1 S. 3 HGG auf. 2)Die nach gesetzlichen Vorschriften geforderten Vermerke werden überwiegend in der Bilanz aufgeführt. 3)Gemäß der Erleichterungsvorschrift nach § 274a HGB für kleine Kapitalgesellschaften wird auf die Veröffentlichung des Anlagespiegels nach § 268 Abs. 2 HGB verzichtet. 4) Der Jahresabschluss per 31.12.2016 wurde gem. § 264 HGB am 23.6.2017 festgestellt. IV.GeschäftsführungsorganeAußer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Der Geschäftsführer, Herr Michael Schraml wurde, zum einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer bestellt. Unterzeichnung gemäß § 245 HGBDie inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert. Michael Schraml
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