HickPartners Interim Management GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| B.
Anlagevermögen |
18.349,00 |
24.027,00 |
| I.
Sachanlagen |
18.349,00 |
24.027,00 |
| 1.
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
18.349,00 |
24.027,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
4.951,92 |
6.057,06 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.944,79 |
6.057,06 |
| 1.
sonstige Vermögensgegenstände |
4.944,79 |
6.057,06 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7,13 |
0,00 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
124,00 |
124,00 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
87.442,61 |
71.971,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
123.367,53 |
114.679,32 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
96.971,26 |
53.505,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
15.471,35 |
43.466,26 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
87.442,61 |
71.971,26 |
| B.
Rückstellungen |
0,00 |
400,00 |
| 1.
sonstige Rückstellungen |
0,00 |
400,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
123.367,53 |
114.279,32 |
| 1.
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten |
0,00 |
9,01 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
0,00 |
9,01 |
| 2.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
83.515,81 |
80.576,16 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
83.515,81 |
80.576,16 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
83.515,81 |
80.576,16 |
| 3.
sonstige Verbindlichkeiten |
39.851,72 |
33.694,15 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
17.707,79 |
8.123,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
123.367,53 |
114.679,32 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2011
der HickPartners GmbH
Allgemeine Angaben zur Bilanzierung, Bewertung
Vorliegender Jahresabschluss zum 31.12.2011 wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurde für
dieses Wirtschaftsjahr so angewandt, dass die neuen
Regelungen in vollem Umfang übernommen wurden.
Ergänzend zu den handelsrechtlichen
Bestimmungen wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Sofern hierfür ein Wahlrecht besteht, werden
Angaben im Anhang und nicht der Bilanz oder Gewinn- oder
Verlustrechnung gemacht.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB. Es werden
die größenabhängigen Erleichterungen
für eine kleine Kapitalgesellschaft in Anspruch
genommen.
Soweit die Inanspruchnahme steuerlicher
Bilanzierung- und Bewertungswahlrechte einen entsprechenden
Ansatz im Jahresabschluss vorsieht, folgt die Gesellschaft
den steuerlichen Vorschriften. Hinsichtlich der Angaben
gem. § 289 Nr. 9 HGB wird von der Schutzklausel gem.
§ 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.
1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - §
284 Abs. 2 HGB
Die
Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet.
Die Herstellungskosten umfassen angemessene Gemeinkosten;
Fremdkapitalzinsen sind nicht einbezogen.
Planmäßige Abschreibungen werden im steuerlich
zulässigen Rahmen degressiv, im übrigen linear
vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Bei den
Vorräten erfolgt die Aktivierung der Roh-,
Hilfs- und Betriebsstoffe zu Anschaffungskosten. Dem
Bestandsrisiko aus der Ungängigkeit wird durch
angemessene Wertabschläge Rechnung getragen.
Innerhalb der
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen wird bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen allen
erkennbaren Einzelrisiken und dem allgemeinen Kreditrisiko
durch angemessene Abwertung Rechnung getragen.
Bei allen Vermögensgegenständen des
Anlage- und Umlaufvermögens wurden die in den
Vorjahren vorgenommenen steuerrechtlichen Abschreibungen
beibehalten.
Bei der Bemessung der
Steuerrückstellungen und
sonstigen Rückstellungen sind allen erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
2. Entwicklung des Anlagevermögens - § 268
Abs. 2 HGB
Dabei wird auf den beiliegenden Anlagespiegel
verwiesen.
3. Angaben zu den Verbindlichkeiten - § 285 Nr.
1 a HGB
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit
von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 18.527,55.
4. Eventualverbindlichkeiten §§ 251 und
268 Abs. 7 HGB
Am Bilanzstichtag bestand eine Avalverbindlichkeit
in Höhe von Euro 0,00.
5. Ergebnisverwendung §§ 268 Abs. 1 /
325 Abs. 1 / 326 HGB
Der Jahresfehlbetrag beträgt: EURO 15.471,35
Er wird wie folgt verwendet: Verrechnung mit dem
Eigenkapital
und Vortrag als Verlustvortrag.
6. Geschäftsführer - § 285 Nr. 10 HGB
Herr Felix Hick, München
7. Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern und
Geschäftsführern - §§ 285
Nr. 9 c HGB / 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den
Gesellschafter-Geschäftsführer bestand am
31.12.2011 eine Verbindlichkeit in Höhe von Euro
83.515,81 (per 31.12.2010 eine Verbindlichkeit von Euro
80.576,16). Es wurde eine Verzinsung mit 1,5% vorgenommen.
Der Geschäftsführer hat auf seine
Forderung gegenüber der GmbH in Höhe von Euro
83.515,81 verzichtet, solange eine Überschuldung der
Gesellschaft gegeben ist.
8. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr sind keine Sachverhalte
vorhanden über die zu berichten wäre.
München, den 30.11.2012
.............................................
Geschäftsführer
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