Vahlkamp
Computer GmbH
Versmold
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.782,30 |
| B.
Anlagevermögen |
13.255,00 |
16.393,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
500,00 |
341,00 |
| II.
Sachanlagen |
12.755,00 |
16.052,00 |
| III.
Finanzanlagen |
0,00 |
0,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
105.944,95 |
93.223,32 |
| I.
Vorräte |
45.726,70 |
46.347,69 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
59.537,99 |
45.960,11 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
680,26 |
915,52 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.767,16 |
3.556,18 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
19.591,04 |
10.370,05 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
141.558,15 |
136.324,85 |
Passiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.782,30 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.782,29 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzverlust |
32.373,33 |
35.934,64 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
19.591,04 |
10.370,05 |
| B.
Rückstellungen |
50.936,00 |
41.941,80 |
| C.
Verbindlichkeiten |
90.622,15 |
94.383,05 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
141.558,15 |
136.324,85 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Als Kapitalgesellschaft hat die Computer Vahlkamp
GmbH gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB einen
Anhang zu erstellen.
Gemessen an den Größenmerkmalen des §
267 Abs. 1 HGB ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Als solche macht sie von den
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 274a, 276 und 288 Abs. 1 HGB Gebrauch.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurden im einzelnen die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:
Die Zugänge zum Sachanlagevermögen sind zu
Anschaffungskosten bilanziert. Das Anlagevermögen
wurde linear und degressiv entsprechend der nach
steuerlichen Grundsätzen ermittelten Nutzungsdauer
abgeschrieben. Von der Bewertungsfreiheit nach § 6
Abs. 2 EStG wurde Gebrauch gemacht.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung erfolgte gem.
§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags.
Die sonstige Rückstellungen sowie die
Steuerrückstellungen werden in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist, um alle ungewissen
Verbindlichkeiten und drohenden Verluste abzudecken.
Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgte mit dem
Rückzahlungsbetrag.
Angaben zur Bilanz
Am Bilanzstichtag bestanden gegenüber den
Gesellschaftern Ausleihungen in Höhe von Euro 0,00
(Vorjahr: Euro 0,00), Forderungen in Höhe von Euro
20.860,90 (Vorjahr: Euro 21.540,88) sowie Verbindlichkeiten
in Höhe von Euro 3.445,92 (Vorjahr: Euro 0,00).
Im Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag von Euro
35.934,64 (Vorjahr: Euro 34.085,74) enthalten.
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beläuft sich auf Euro
0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben in
Höhe von Euro 75.142,15 (Vorjahr: Euro 69.800,41 eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr, sowie in Höhe von
Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 18.558,06 ) eine
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.
Eine Besicherung der Verbindlichkeiten erfolgte
nicht.
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
das Teilwertverfahren angewendet.
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen
getroffen:
Zinssatz
|
5,21
|
%
|
erwartete Lohn- und
Gehaltssteigerungen
|
0,00
|
%
|
zugrunde gelegte
Sterbetafel
|
Heubeck "2005G"
|
|
Aus der nach Inkrafttreten des BilMoG geänderten
Bewertung der laufenden Pensionsverpflichtungen war eine
außerordentliche Zuführung zur
Pensionsrückstellung in Höhe von Euro 16.275,00
vorzunehmen. Der erhöhte Zuführungsbetrag wird
gem. Art. 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB über 15 Jahre
angesammelt; zum 30.06.2011 steht ein Teilbetrag dieser
Zuführung von Euro 14.105,00 noch aus.
Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2010 /2011erfolgte die
Geschäftsführung der Computer Vahlkamp GmbH durch
Frau Corinna Vahlkamp und Herrn Knuth Vahlkamp.
Die Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Überschuldung ist durch eine
Rangrücktrittsvereinbarung beseitigt worden.
Versmold, den 30. Juni 2012
- Geschäftsführung -
gez. Corinna Vahlkamp
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2012 festgestellt.
|