NTC-Systems GmbH
Selbe AdresseErbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Maximilian Rost seit 31.1.2024 | Prokura |
Stefan Schönenberger seit 23.3.2016 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 55.00% | |
| 35.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Schönenberger Systeme GmbHLandsberg a. LechJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Anhang des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023A. Bilanzierungs-, Bewertungs- und Währungsumrechnungsmethoden Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde nach den für alle Kaufleute geltenden Vorschriften der §§ 242 ff. HGB und den für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB anzuwendenden Vorschriften der §§ 264 bis 288 HGB aufgestellt. Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte entsprechend den Vorschriften der §§ 266 und 275 (Gesamtkostenverfahren) HGB sowie den ergänzenden Vorschriften des GmbHG. Die Bilanzierung erfolgte unter der Prämisse der Unternehmensfortführung ("goingconcern-Prämisse"). Der Kapitalunterdeckung stehen Maßnahmen von Seiten der Gesellschafter gegenüber, um eine Bilanzierung unter dieser Annahme zu rechtfertigen. Die ausschließlich entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu den aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten bewertet und werden nach der linearen Methode abgeschrieben; auf Zugänge erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Das Sachanlagevermögen ist zu den aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten, vermindert um planmäßig nutzungsbedingte Abschreibungen angesetzt. Der Abschreibungszeitraum entspricht den branchenüblichen Nutzungsdauern der Anlagegüter. Bei Zugängen des beweglichen Sachanlagevermögens erfolgt die Abschreibung nach der linearen Methode (jeweils steuerlich zulässige Höchstsätze bzw. amtliche Abschreibungstabellen als Basis) pro rata temporis. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten über € 250,00 bis € 1.000,00 werden in einen Sammelposten eingestellt, der über 5 Jahre verteilt linear abgeschrieben wird (analog § 6 Abs. 2a EStG). Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet. Zum 31. Dezember 2023 wurden außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von T€ 2 vorgenommen. Die Vorräte wurden mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (§ 255 Abs. 1 und Abs. 2 HGB) oder mit niedrigeren, am Bilanzstichtag beizulegenden Werten angesetzt. Verwaltungskosten sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert angesetzt, Einzelrisiken durch Abschreibungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch einen pauschalen Abschlag Rechnung getragen. Der Ansatz der Wertpapiere des Umlaufvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag. Zum 31. Dezember 2023 sind die Anschaffungskosten um kumulierte außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von T€ 72 gemindert. Bei einem als Bewertungseinheit klassifizierten Depot mit teilweise auf fremde Währung lautenden Fonds-Anteilen erfolgte der Ansatz zum Kurswert am Bilanzstichtag, wobei die auf fremde Währung lautenden Wertpapiere gem. §256a HGB zum Devisenkassamittelkurs (Kurswert gemäß Depotauszug) angesetzt wurden. Der Ansatz der flüssigen Mittel erfolgte zum Nennwert. Als Rechnungsabgrenzungsposten wurden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Stichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen. In Ausübung des Wahlrechtes erfolgten keine latenten Steuerabgrenzungen. Die Einlage des stillen Gesellschafters ist zum Nennbetrag bilanziert (Einlagenkonto). Der stille Gesellschafter ist an Verlusten beteiligt. Die sonstigen Rückstellungen sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag für alle erkennbaren Risiken aus ungewissen Verpflichtungen angesetzt. Bei der Bewertung der Rückstellungen wurden die erwarteten künftigen Kosten- und Preissteigerungen berücksichtigt. Die anderen Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die erhaltenen Anzahlungen auf Vorräte werden bis zur Höhe deren gesamten Buchwertes von den Vorräten offen abgesetzt; ein den Buchwert der Vorräte übersteigender Betrag wird gegebenenfalls auf der Passivseite der Bilanz unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen. Bei auf fremde Währung lautenden Forderungen und Verbindlichkeiten erfolgt die Umrechnung gemäß § 256a HGB. B. Erläuterung der Bilanz zum 31. Dezember 2023 Die unter den sonstigen Vermögensgegenständen erfassten Beträge haben Vermögenscharakter. Die Restlaufzeiten und Sicherheiten der Verbindlichkeiten betragen:
C. Sonstige Angaben 1. Geschäftsführung Zu jeweils einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführern waren im Geschäftsjahr 2023
sowie
bestellt. Auf die Angaben der Geschäftsführerbezüge wird verzichtet. 2. Mitarbeiter Im Geschäftsjahr 2023 waren - neben den Geschäftsführern - durchschnittlich 41 (i.Vj. 45) Angestellte und 16 (i.Vj. 18) gewerbliche Arbeitnehmer beschäftigt. 3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Für die Miete der Büro-, Fertigungs- und Lagerräume sind ab 2024 T€ 291 p.a. aufzuwenden. Aus zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 bereits abgeschlossenen Leasingverträgen (ausschließlich Fuhrpark) entstehen der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2024 Ausgaben in Höhe von T€ 25. 4. Angaben zu Sitz und Registereintrag Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Landsberg am Lech und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg in Abteilung B unter der Nr. 13946 eingetragen. 5. Nachtragsbericht Im März 2024 erging von einem Landesgericht in Österreich ein Urteil, in dem eine Klage der Schönenberger Systeme GmbH und der RSL Logistik GmbH & Co. KG vollumfänglich abgewiesen wurde. Die hiergegen eingelegte Berufung wurde im Juli 2024 verworfen. Aufgrund dieses Urteils entstanden der Schönenberger Systeme GmbH im Geschäftsjahr 2023 Aufwendungen aus diesem Rechtsstreit in Höhe von T€ 1.216 (davon Zuführung zu Rückstellungen T€ 600). Die Höhe der Rückstellung entspricht der Einschätzung der Geschäftsführung und Rechtsberater der Schönenberger Systeme GmbH. Die Bilanz zum 31. Dezember 2023 weist aufgrund der Folgen des Rechtstreits einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von T€ 650 aus. Geschäftsführung und Gesellschafter haben Maßnahmen ergriffen, um den genannten Risiken zu begegnen. Die RSL Logistik GmbH & Co. KG, Landsberg am Lech hatte sich verpflichtet, die Schönenberger Systeme GmbH finanziell so auszustatten, dass diese ihren Verbindlichkeiten stets und in vollem Umfang nachkommen kann. Diese Verpflichtung war zunächst bis 31. Dezember 2024 befristet und der Höhe nach auf T€ 1.000 beschränkt; sie wurde in 2024 bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Im Fall einer Inanspruchnahme aus dieser Zusage hat die RSL Logistik GmbH & Co. KG bezüglich der bei einer Inanspruchnahme entstehenden Forderungen den Rangrücktritt erklärt. Des Weiteren wurde mit der RSL Logistik GmbH & Co. KG bezüglich ihrer Forderungen gegen die Berichtsgesellschaft am Bilanzstichtag (T€ 954) ein Rangrücktritt vereinbart. Darüber hinaus sind nach dem Bilanzstichtag keine Ereignisse eingetreten, die eine wesentliche Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. 6. Hinweise auf sonstige wesentliche Risiken Staatliche Überbrückungshilfen zur Sicherung der Liquidität während der COVID-19-Krise wurden 2020 und 2021 im größtmöglichen Umfang in Anspruch genommen. Deren Endabrechnung ist noch ausstehend; diese kann Rückzahlungsrisiken aufgrund von nicht gesicherten Auffassungen beinhalten. Hierfür ist eine Rückstellung in Höhe von T€ 360 gebildet. D. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzverlust in Höhe von € 2.154.622,17 auf neue Rechnung vorzutragen.
Landsberg a. Lech, den 12. November 2024 gez. Dipl.-Ing. Stefan Schönenberger Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 10. Januar 2025 festgestellt. |
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