Harald Wenzel Handelsvertretungen GmbHLiquidiert
96279 Weidhausen bei Coburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Harald Wenzel seit 24.3.2004 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Harald Wenzel Handelsvertretungen GmbHWeidhausenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGI. Allgemeine Hinweise Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). Größenabhängige Erleichterungen wurden in Anspruch genommen. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt diesbezüglich nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Zum 1. Januar 2010 wurde aufgrund des Übergangs auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG ein positives außerordentliches Ergebnis in Höhe von EUR 340,00 bilanziert. Für eine klare und übersichtliche Darstellung wurden die Ausweiswahlrechte im Anhang dargestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Bilanzierungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt. Das Gliederungsschema des § 266 Abs. 2, 3 HGB wurde gemäß § 265 Abs. 5, 6 HGB angepasst und erweitert. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. 2. Bewertungsmethoden Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wird gem. § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB i.V.m. § 253 Abs.1 Satz 1 HGB mit den Anschaffungskosten angesetzt und gem. § 253 Abs. 3 Sätze 1 und 2 HGB auf seine voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 und 3 HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 150,00 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2a EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 mit 20%, abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Wertberichtigungen waren nicht erforderlich. Flüssige Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten zum Nominalwert bewertete Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB). II. Angaben zur Bilanz 1. Geschäfts- oder Firmenwert Der aktivierte entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wird über eine voraussichtliche Nutzungsdauer von 11 Jahren linear abgeschrieben. Seine Nutzungsdauer ist damit begründet, dass mit Ablauf Nutzungsdauer der Kundenstamm nicht mehr der vormals erworbenen Handelsvertretung zurechenbar ist. 2. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagespiegel dargestellt. 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von. TEUR 15 (Vorjahr: TEUR 15) Forderungen mit einer Laufzeit größer einem Jahr. 4. Forderungen an Gesellschafter Forderungen an Gesellschafter bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von TEUR 55 (Vorjahr: TEUR 39) und werden unter der Bilanzposition sonstige Vermögensgegenstände ausgewiesen. Bei den unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesenen Forderungen an Gesellschafter handelt es sich um Forderungen des laufenden Geschäftsverkehrs und ein Darlehen. Die Forderungen werden verzinst. 5. Verbindlichkeiten Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit kleiner einem Jahr beträgt TEUR 58 (Vorjahr: TEUR 47). In den sonstigen Verbindlichkeiten sind solche aus Steuern in Höhe von TEUR 12 (Vorjahr: TEUR 9) und solche aus sozialer Sicherheit in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 1) enthalten. 6. Haftungsverhältnisse Am Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB. III. Sonstige Angaben 1. Organe Geschäftsführer: Harald Wenzel, Handelsvertreter 2. Ergebnisverwendung Die Geschäftsleitung schlägt vor, den Jahresüberschuss zusammen mit dem Gewinnvortrag des Vorjahres auf neue Rechnung vorzutragen. Weidhausen, 14. Oktober 2011 gez. Geschäftsführung
Harald Wenzel Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 13.12.2011 |
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