Stammdaten

Register
Amtsgericht Kempten HRB 1167
Eingetragen
18.7.1978
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenBauträger für WohngebäudeKauf und Verkauf von eigenen Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Grundstücken, die Errichtung und der Verkauf von Gebäuden aller Art.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Mathilde Kehl
seit 8.10.2024
Liquidator
Christian Kehl
seit 24.6.2019
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

5.00% identifiziert95.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
5.00%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Mathilde Kehl und Christian Kehl in Erbengemeinschaft als Erben nach Albert Wilhelm Kehl
95.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Mathilde Kehl und Christian Kehl in Erbengemeinschaft als Erben nach Albert Wilhelm Kehl
Germany
47.500 DM
95.00%
M******* K***
2.500 DM
5.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Kehl Wohnbau GmbH

Hindelang

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Umlaufvermögen 374.813,26 363.173,30
B. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 56.907,63 57.016,86
Bilanzsumme, Summe Aktiva 431.720,89 420.190,16

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
B. Rückstellungen 19.776,50 24.771,19
C. Verbindlichkeiten 411.944,39 395.418,97
Bilanzsumme, Summe Passiva 431.720,89 420.190,16

Anhang


für das Geschäftsjahr 2018

Fassung für Offenlegungszwecke
 
A. Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

1. Vorbemerkung

Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, nach den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Sie stellt nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB nur eine verkürzte Bilanz auf. Von den Erleichterungen gem. §§ 266 Abs. 1, 276 und 288 Abs. 1 HGB wird Gebrauch gemacht, soweit es der Übersichtlichkeit dient. Der Grundsatz der Gliederungsstetigkeit wird beachtet.

Die durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) geänderten Vorschriften des HGB wurden in 2016 erstmals angewandt. Alle geänderten Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften wurden vollumfänglich umgesetzt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 265, 268-274a, 276-277 HGB unter Beachtung der generellen  Bewertungsvorschriften der §§ 252- 256a HGB aufgestellt. Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung finden die Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB sowie § 42 GmbHG Anwendung.

Im Einzelnen sind dies folgende Grundsätze und Methoden:

Die Immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und soweit abnutzbar, um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegen der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Neuzugänge werden grundsätzlich linear, pro rata temporis abgeschrieben. Bei vorausichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

Die Finanzanlagen werden grundsätzlich mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden sie gemäß § 253 Absatz 3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Sofern in Folgejahren die Gründe  für die Wertminderung entfallen sind, erfolgen Zuschreibungen gemäß dem Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Absatz 5 HGB.

Die Vorräte werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bzw. zu Herstellungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten beinhalten gemäß § 255 Abs. 1 HGB auch die Anschaffungsnebenkosten sowie nachträgliche Anschaffungskosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen. Die Herstellungskosten enthalten alle aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile gemäß § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB. Kosten der allgemeinen Verwaltung werden nicht angesetzt. Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Soweit notwendig wird auf den niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert abgewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenständen werden mit ihrem Nennwert bewertet. Erkennbare Ausfallrisiken werden soweit notwendig durch individuelle Wertabschläge berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko wurde eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Kurzfristige Forderungen, die auf fremde Währung lauten, werden mit dem Währungskurs im Entstehungszeitpunkt umgerechnet. Soweit erforderlich, erfolgt  eine Abschreibung auf den niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert.

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten sind gebildet, für Ausgaben und Einnahmen soweit diese Aufwand oder Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Die Rückstellungen sind mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag ausgewiesen, der unter Beachtung des Vorsichtprinzips bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung anzusetzen ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken, ungewisse Verpflichtungen sowie künftig zu erwartende Preis- und Kostensteigerungen.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Aufwendungen und Erträge sind auf das Geschäftsjahr abgegrenzt. Periodenfremde und außerordentliche Aufwendungen und Erträge mit Bedeutung für die Ertragslage liegen nicht vor.

B. Angaben zur Bilanz

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen haben eine Laufzeit bis zu einem Jahr.

Im Berichtsjahr bestehen keine Forderungen gegen Gesellschafter (Vj. 0 T€).

2. Gezeichnetes Kapital

Von dem als gezeichnetes Kapital ausgewiesenen Stammkapital von 25.564,59 € sind 12.782,29 € einbezahlt. Das ausstehende Stammkapital ist zum Bilanzstichtag nicht eingefordert worden.

3. Rückstellungen

Auf die Angaben zu den sonstigen Rückstellungen nach § 285 Nr. 12 HGB wird unter Hinweis auf § 288 Abs. 1 HGB verzichtet.

4. Verbindlichkeiten

Die Darstellung zeigt die in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten nach Art, Höhe und - soweit feststellbar und vereinbart - die Restlaufzeit:
  

Verbindlichkeiten
Gesamt-
davon mit einer Restlaufzeit
besicherte
Art der
 
betrag
in Jahren
Beträge
Sicherheit
 
 
bis 1
1-5
über 5
 
 
 
T€
T€
T€
T€
T€
Vermerk
 
(Vorjahr)
(Vorjahr)
(Vorjahr)
(Vorjahr)
(Vorjahr)
 
 
236
236
0
0
0
 
erhaltene Anzahlungen
(236)
(236)
(0)
(0)
(0)
 
aus Lieferungen
 
 
 
 
 
 
und Leistungen
5
5
0
0
0
 
 
(5)
(5)
(0)
(0)
(0)
 
gegenüber
 
 
 
 
 
 
Gesellschafter
159
59
100
0
0
 
 
(149)
(49)
(100)
(0)
(0)
 
Sonstige
12
12
0
0
0
 
 
(5)
(5)
(0)
(0)
(0)
 
Gesamt
412
312
100
0
0
 
 
(395)
(295)
(100)
(0)
(0)
 



C. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen am Bilanzstichtag zum 31.12.2018 keine besonderen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB.

D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Auf die Offenlegung der Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung wird unter Hinweis auf § 326 HGB verzichtet.

E. Sonstige Angaben

1. Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigt im Geschäftsjahr keine Mitarbeiter.

2. Lagebericht

Ein Lagebericht wird gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB nicht erstellt.

3. Ergebnisverwendungsvorschlag

Auf die Offenlegung des Vorschlags und des Beschlusses zur Verwendung des Jahresergebnisses wird unter Hinweis auf § 325 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.

Bad Hindelang, 20. Dezember 2019 

         gez. Mathilde Kehl
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2019 festgestellt.

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