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Amtsgericht Nürnberg HRA 14450
Eingetragen
4.1.2007

Historie

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Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

Kommanditgesellschaft (KG)

Name
Rolle
Ort
FastViewer GmbH
Persönlich haftender Gesellschafter

Konzern- und Jahresabschlüsse

FastViewer GmbH & Co. KG

Neumarkt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

362.664

81.389

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

348.232

65.267

II. Sachanlagen

14.432

16.122

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

211.666

194.464

I. Vorräte

38.343

0

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

138.821

169.555

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

34.502

24.909

C. Rechnungsabgrenzungsposten

6.742

2.917

D. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Fehlbetrag

4.482

Summe Aktiva

581.072

283.252



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

108.957

120.000

I. Kapitalanteile persönlich haftender Gesellschafter

30.157

II. Kaptialanteile Kommanditisten

48.800

90.000

III. Rücklagen

30.000

30.000

IV. Bilanzgewinn

0

0

B. Rückstellungen

14.196

10.451

C. Verbindlichkeiten

371.664

152.134

D. Rechnungsabgrenzungsposten

86.255

667

Summe Passiva

581.072

283.252

ANHANG

I. Allgemeine Erläuterungen

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches n. F. (§252 HGB ff.) unter freiwilliger Anwendung der Vorschriften des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erstellt.

Die größenabhängigen Erleichterungsvorschriften gem. §288 HGB, die für kleine Gesellschaften iSd §267 Abs. 1 HGB anzuwenden sind, gelten auch insoweit für Personengesellschaften gem. §264a HGB.

Die allgemeinen Grundsätze zur Gliederung erfolgte gem. §265 HGB unter Berücksichtigung der Erleichterungsvorschriften gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB.

Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §266ff. in Kontoform aufgestellt ergänzt um
die Gliederungsvorschriften gem. § 264c HGB.

In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

II. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden

Die Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt (§253 Abs. 1 HGB).

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, wurden gemäß § 253 Abs. 3 HGB mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, vermindert um die planmäßige Abschreibung.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde
vom Wahlrecht gem. § 284 Abs. 2 S. 1 HGB gebrauch gemacht.


Die Abschreibungen auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgen zeitanteilig.
Für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 150 Euro und 1.000 Euro wurde ein Sammelposten gebildet. Dieser wird im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst.

Die Vorräte wurden mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren Marktpreis am
Bilanzstichtag bewertet. Davon ausgenommen wurden Leistungen, die im Berichtszeitraum erbracht waren, jedoch noch nicht abgerechnet waren mit dem üblichen Marktpreis bewertet.
Im Ergebnis handelt es sich um dabei um noch nicht abgerechnete Leistungen. der Gesellschaft.

Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Dabei wurden einzeln wertberichtigt Forderungen im Nennwert von 6.725,22€
Darüber hinaus wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 918,68€ gebildet.
Forderungsausfälle waren in Höhe von 3.069,05 € (netto) zu verzeichnen.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).

Die Rückstellungen wurden in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Eine Abzinsung war nicht erforderlich. (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB,
§ 253 Abs. 2 HGB).

Bei o.g. Bewertungsmethoden wurde von der Fortführung Unternehmenstätigkeit gemäß
§252 Abs. 1 Nr. 2 HGB. ausgegangen.

Die vorliegende Gliederung der Bilanz enthält gegenüber der Gliederung nach HGB die folgenden Besonderheiten:

Im Berichtszeitraum wurde die Gliederung gemäß § 264c HGB erstellt

III. Angaben zu den einzelnen Posten des Jahresabschlusses:

Erläuterungen zur Bilanz:

AKTIVA:

Anlagevermögen:

Die selbst erstellte immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens (§248 Abs 2
HGB) wurden mit den Einzelkosten sowie notwendigen Gemeinkosten der allgemeinen Verwaltung, Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs und für freiwillige soziale
einbezogen. Es wurden nur notwendige Gemeinkosten in Ansatz gebracht.
Aufwendungen für Forschung und Entwicklung sowie für den Vertrieb wurden nicht mit
in die Bewertung einbezogen.

Darüber hinaus wurden Fremdkapitalzinsen nicht mit einbezogen. (§284 Abs. 2 Nr. 5 HGB)

Umlaufvermögen:

Angabe der Forderungen gegenüber Gesellschaftern bei Kapitalgesellschaften & Co.
(§ 264c Abs. 1 HGB):

Die Forderungen gegenüber Kommanditisten betreffen in Höhe 22.357,15 Entnahmen aus
den variablen Kapitalkonten. Diese werden mit 3% p. a. verzinst.
Gemäß den Regelungen des Gesellschaftsvertrages wurden die Kapitalkonten nicht besichert.

Angaben zu antizipativen Forderungen (gem. § 268 Abs. 4 Satz 2 HGB):

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind vor allem Steuerrückforderungen, sowie Anzahlungen auf Lieferanten enthalten.

PASSIVA:

Eigenkapital:

Angaben zu den Kapitalanteile persönlich haftender Gesellschafter

Unter der Bilanzposition PASSIVA, A. Eigenkapital, I. Kapitalanteil persönlich haftender Gesellschafter werden der Zahlungsverkehr, Auslagenersatz und die Haftungsvergütung der Komplementärin verbucht.
Das Konto wird mit 3% p. a. verzinst.

Angaben zu den Kapitalanteilen der Kommanditisten:

Unter der Bilanzposition PASSIVA A II. Kapitalanteile Kommanditisten werden das Kommanditkapital (Kapitalkonto I) ausgewiesen.
Es ist vollständig einbezahlt.

Die Kapitalanteile werden durch die teilweise Ergebnisverwendung in Höhe der
Verlustaugleichskonten gemindert. Gemäß den vertraglichen Regelungen im Gesell-
schaftsvertrag ist das Sonderverlustkonto als Kapitalkonto II zu führen.
Eine automatische Verrechnungspflicht mit der treuhänderisch gebundenen Kapitalrücklage
besteht nicht.

Angabe über die Entwicklung der einzelnen Posten der Gewinnrücklagen

Der Bilanzausweis der entnahmefähigen Kapitalkonten (Teilhafter) erfolgt entgegen §120 Abs. 2 HGB nicht als Gewinnrücklagen unter dem Eigenkapital, sondern aufgrund der Entnahmefähigkeit gemäß Gesellschaftsvertrag unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kommanditisten (Vgl. PASSIVA, C. 3.)

Angaben über die Entwicklung der Kapitalrücklagen

Im Berichtsjahr wurde die Kapitalrücklage weder erhöht noch gemindert.

Stand 01.01.2009 30.000,00€

+/- Zuführung/Auflösung 0,00€

Stand 31.12.2009 30.000,00€

Verbindlichkeiten:

Angabe des Gesamtbetrags der Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren

Unter der Bilanzposition PASSIVA C. 1. Anleihen wird Genussrechtskapital mit einer Restlaufzeit von > 5 Jahren ausgewiesen.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von > 5 Jahren beträgt
125.000,00€

Angabe zu Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern:

Verbindlichkeiten gegenüber Kommanditisten:

Unter der Bilanzposition PASSIVA, C. Verbindlichkeiten, 3 Verbindlichkeiten gegenüber
Kommanditisten werden Entnahmen, Einlagen und stehen gelassene Gewinnanteile verbucht.
Die Konten werden mit 3% p. a. verzinst.

Andere Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern:

Unter der Bilanzposition PASSIVA, C. Verbindlichkeiten, 4. Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern werden Gesellschafterdarlehen mit einer Restlaufzeit von 1-5 Jahren ausgewiesen.

Die Darlehen haben vertragsgemäß eine Laufzeit bis 31.08.2014 und werden mit einer
Grundverzinsung von 10% p. a. und (mangels Besicherung) mit einer zusätzlichen Haftungsvergütung von 5% p. a. verzinst. (Gesamtverzinsung 15% p. a.).

V. Sonstige Pflichtangaben gem. § 285 HGB.

Angabe der Namen und Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und des Aufsichtsrates

FastViewer Holding GmbH


Name, Vorname, ausgeübter Beruf, Tätigkeit Geschäftsführerorgan

Fürsch Steffen, Elektro- u. Kommunikationstechniker Geschäftsführer

Christian Wolf, Ingenieur Geschäftsführer

Johannes Port, IT-Systemelektroniker Prokurist (Einzelprokura)

Angabe der Namen und Sitz der Gesellschaften, die persönlich haftende Gesellschafter sind, sowie deren gezeichnetes Kapital

Die FastViewer Holding GmbH wurde am 12.10.2006 gegründet und hat

ihren Sitz in D-92318 Neumarkt.

Gezeichnetes Kapital 25.200,00 €

Haftungsverhältnisse gem. § 285 Nr. 27 HGB

Angaben zu Haftungsverhältnissen nach § 268 Abs. 7 HGB, insbesondere die in § 251 HGB
bezeichneten Haftungsverhältnisse (Verbindlichkeiten aus der Begehung und Übertragung von Wechseln, Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften, Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten) wurden nicht eingegangen.

 

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