Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 218364
Eingetragen
19.6.2020
Branche
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVermietung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen
Gegenstand
Die Vermietung und Verwaltung eines Multiplex-Kinocenters in Köln.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Ralf Schilling
seit 19.6.2020
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Topeka Kino GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023

TOPEKA KINO GMBH, BERLIN

A K T I V A

31.12.2023 
EUR
31.12.2022 
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 26.779.866,75 27.739.271,75
Sachanlagen 26.779.866,75 27.739.271,75
B. UMLAUFVERMÖGEN 3.141.838,75 2.043.602,88
I. Vorräte 2.664.756,40 1.381.065,80
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 255.735,87 115.927,02
III. Guthaben bei Kreditinstituten 221.346,48 546.610,06
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 82.446,81 3.151,42
30.004.152,31 29.786.026,05

P A S S I V A

31.12.2023 
EUR
31.12.2022 
EUR
A. EIGENKAPITAL 7.085.022,73 7.085.022,73
I. Gezeichnetes Kapital 52.000,00 52.000,00
II. Gewinnvortrag 7.033.022,73 7.033.022,73
B. RÜCKSTELLUNGEN 136.611,09 173.766,18
C. VERBINDLICHKEITEN 22.780.663,04 22.525.982,88
- davon gegenüber Gesellschaftern: EUR 825.130,02 (Vorjahr: EUR 2.197.075,58)
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 1.855,45 1.254,26
30.004.152,31 29.786.026,05

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Topeka Kino GmbH, Berlin

I. Allgemeine Hinweise

Unsere Gesellschaft ist seit dem 19. Juni 2020 unter der Firma Topeka Kino GmbH mit Sitz in Berlin im Handelsregister des Amtsgericht Charlottenburg unter der Nummer HRB 218364 B eingetragen.

Der Jahresabschluss wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für kleine Kapitalgesellschaften erstellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 288 Abs. 1 HGB in Bezug auf Angaben im Anhang wurde teilweise Gebrauch gemacht.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben wir Angaben zur Mitzughörigkeit zu anderen Posten und davon-Vermerke im Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Unverändert zum Vorjahr kommen die nachfolgend dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zur Anwendung.

Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, nach Maßgabe der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear und zeitanteilig um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungsdauern liegen in der Regel zwischen 4 und 50 Jahren.

Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf

Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens vorgenommen, um diese mit dem niedrigeren Wert

anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Wenn die Gründe für die Wertminderung nicht mehr bestehen, wird eine Wertaufholung bis maximal zu den fortgeführten Anschaffungs- und

Herstellungskosten vorgenommen.

Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die noch nicht gegenüber den Mietern abgerechneten Betriebskosten werden im Geschäftsjahr in den unfertigen Erzeugnissen, unfertigen Leistungen ausgewiesen. Der Posten erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen ist gegenläufig und enthält die von den Mietern geleisteten Nebenkostenvorauszahlungen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem jeweiligen Nennwert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringung mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalwerten angesetzt.

Falls vorliegend, werden als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite (Passivseite) Ausgaben (Einnahmen) vor dem Abschlussstichtag angesetzt, sofern sie Aufwand (Ertrag) für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in angemessenem und ausreichendem Umfang und sind grundsätzlich in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Wesentliche Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr

bestehen nicht.

Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Angaben und Erläuterungen zu Bilanz

Die Entwicklung des Anlagevermögens wird als Anlage zum Anhang dargestellt.

Bei den Vorräten handelt es sich um Betriebskosten, die am Bilanzstichtag noch nicht abgerechnet sind. Die Bewertung erfolgt in Höhe der auf die Mieter umlegbaren Aufwendungen für Heiz- und sonstige Betriebskosten.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr in voller Höhe eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen entfallen in Höhe von TEUR 176 (Vj. TEUR -) auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Von den Guthaben bei Kreditinstituten betreffen TEUR 4 (Vj. TEUR 4) Mietkautionskonten.

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten insbesondere Rückstellungen für ausstehende Rechnungen, Steuerberatungskosten sowie Kosten für die Jahresabschlussprüfung.

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten gliedern sich wie folgt auf:

Stand zum 31.12.2023 innerhalb eines Jahres
fällig
fällig über 1 Jahr fällig nach mehr als 5 Jahren
EUR EUR EUR EUR
16.549.397,19 1.979.175,57 14.570.221,62 0
Stand zum 31.12.2022 innerhalb eines Jahres
fällig
fällig über 1 Jahr fällig nach mehr als 5 Jahren
EUR EUR EUR EUR
18.445.191,92 2.108.882,81 16.336.309,11 0

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten zum Bilanzstichtag ein Konsortialdarlehen der

HSBC Trinkhaus & Burkhardt GmbH, Düsseldorf, welches am 26. Januar 2025 endfällig war. Mit Nachtrag vom 22. Januar 2025 wurde das bestehende Konsortialdarlehen zunächst bis zum 7. März 2025 verlängert. Das Konsortialdarlehen ist von der Gesellschaft und anderen Gesellschaften der Unternehmensgruppe in Anspruch genommen worden, für deren Verbindlichkeiten die Gesellschaft gesamtschuldnerisch haftete. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bzw. des weitergehenden Darlehensrahmens war durch Grundschulden über nominal EUR 95 Millionen und Abtretung der

Bankguthaben besichert.

Mit Vertrag vom 4. März 2025 erfolgte zum 7. März 2025 eine Anschlussfinanzierung und der Abschluss eines neuen Darlehens. Das Darlehen hat einen Darlehensrahmen von insgesamt EUR 100 Millionen, der von der Gesellschaft und anderen Gesellschaften der Unternehmensgruppe, für deren Verbindlichkeiten die Gesellschaft gesamtschuldnerisch haftet, in Anspruch genommen wurde. Das neue Darlehen ist am 7. März 2028 endfällig und ist durch Grundschulden und Abtretung von liquiden Mitteln besichert.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sowie die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen haben, wie bereits im Vorjahr, eine Laufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten Darlehen, welche von einem mittelbaren Gesellschafter für die Finanzierung der Gesellschaft bereitgestellt wurden. Zum Abschlussstichtag betragen die Darlehen inklusive der aufgelaufenen Zinsen TEUR 2.876 (Vj: TEUR 630).Die Darlehen inklusive aufgelaufener Zinsen haben grundsätzlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Für die Darlehen wurde jedoch ein qualifizierter Rangrücktritt erklärt. Des Weiteren entfallen TEUR -(Vj. TEUR 86) auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Zum Abschlussstichtag enthielten die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter ausschließlich die Gewinnabführungsverpflichtung für das laufende Geschäftsjahr in Höhe von TEUR 825 (Vj. TEUR 2.197, davon TEUR 1.733 für 2022 und TEUR 464 für 2021) aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages, welche komplett aus der Verbindlichkeit für das laufende Geschäftsjahr resultieren.

Die sonstigen Verbindlichkeiten haben in Höhe von TEUR 4 (Vj. TEUR 4) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die übrigen sonstigen Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Vorjahr in Höhe von TEUR 236 Erträge aus der im Konzernverbund beantragten und bewilligten Überbrückungshilfe III Plus.

Die Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe von TEUR 959 weisen im Geschäftsjahr nur den planmäßigen Aufwand für Abnutzung aus.

Unsere Gesellschaft hatte am 25. November 2016 mit der Sun Grafton 2 Beteiligungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Berlin als herrschender Gesellschafterin, die 94,9% der Anteil hält, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit Wirkung ab dem 1. Januar 2017 geschlossen. Aufgrund der ab diesem Zeitpunkt bestehenden ertragsteuerlichen Organschaft mit der Gesellschafterin ist das erwirtschaftete und abzuführende Ergebnis von der Organträgerin zu versteuern. Dementsprechend sind im Jahresabschluss unserer Gesellschaft keine latenten Steuern zu erfassen, da deren Abbildung, falls vorliegend, bei der Organträgerin erfolgt.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von TEUR 12,6 für die auf andere Gesellschafter entfallende Ausgleichzahlung.

IV. Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestehen Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für das in den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesene Konsortialdarlehen. Sämtliche verbundene Unternehmen, die Vertragspartei dieses Konsortialdarlehensvertrages sind, haften gesamtschuldnerisch für den gesamten Darlehensbetrag und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen. Der Darlehensrahmen ist durch die oben bereits erwähnten Grundschulden über EUR 95 Millionen und verpfändeten Bankguthaben aber auch durch weitere Sicherheiten verbundener Unternehmen besichert. In Höhe der eigenen Inanspruchnahme durch unsere Gesellschaft liegen besicherte Verbindlichkeiten vor, die oben bereits unter den Angaben zu den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erwähnt worden sind. Soweit die Grundschulden hingegen Darlehensinanspruchnahmen durch verbundene Unternehmen betreffen, handelt es sich bei den Grundschulden um Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten.

Zum 31. Dezember 2023 wurde der Darlehensrahmen durch die Topeka Kino GmbH über einen Teilbetrag von TEUR 16.336 in Anspruch genommen. Insgesamt ist die Kreditlinie durch die Gesellschaft und weitere verbundene Unternehmen zum Stichtag in Höhe von EUR 116,7 Millionen in Anspruch genommen.

Mit Abschluss des neuen Darlehens am 4. März 2025 bestehen seit dem 7. März 2025 diese Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten nun zu Gunsten des neuen Darlehensgebers. Das neue Darlehen hat einen Darlehensrahmen von insgesamt EUR 100,0 Millionen der von der Gesellschaft und anderen Gesellschaften der Unternehmensgruppe, für deren Verbindlichkeiten die Gesellschaft gesamtschuldnerisch haftet, in Anspruch genommen wurde. Das Darlehen wurde von der Topeka Kino GmbH über einen Teilbetrag von TEUR 14.129 in Anspruch genommen. Anzeichen für eine drohende Inanspruchnahme aus diesen Haftungsverhältnissen sind derzeit nicht ersichtlich.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige auszuweisende finanzielle Verpflichtungen lagen am Abschlussstichtag nicht vor.

Mitarbeiter

Unsere Gesellschaft hat im Geschäftsjahr und im Vorjahr keine Mitarbeiter beschäftigt.

Organe

Zu Geschäftsführern der Gesellschaft waren im Berichtszeitraum bestellt:

- Ralf Schilling,

- Susanne Schröder

Die Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Im Geschäftsjahr wurden keine Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen zu nicht marktüblichen Bedingungen durchgeführt. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr Zinsen an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 129 (Vj: TEUR 42) als Aufwand erfasst. Der Zinssatz für diese Darlehen beträgt 8 % p.a.

Ergebnisverwendung

Aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der Sun Grafton 2 Beteiligungsgesellschaft mbH, Berlin, als herrschendem Unternehmen (Organträgerin) wird der sonst für das Geschäftsjahr entstandene Jahresüberschuss vollständig an die Organträgerin abgeführt und ist dementsprechend zum Abschlussstichtag unter den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern passiviert. Die vertraglich vereinbarten festen Ausgleichszahlungen der Minderheitsgesellschafter unserer Gesellschaft werden von der Organträgerin ausgeglichen.

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag

Mit Nachtrag vom 22. Januar 2025 wurde das bestehende Konsortialdarlehen zunächst bis zum 7. März 2025 verlängert. Mit Vertrag vom 4. März 2025 erfolgte zum 7. März 2025 eine Anschlussfinanzierung und der Abschluss eines neuen Darlehens bis zum 7. März 2028. Am 10. Februar 2025 wurde ein neuer Mietvertrag mit der bestehenden Mieterin Cinedom Kinobetriebe GmbH, Köln, geschlossen. Der Mietvertrag weist eine neue Festmietlaufzeit von 15 Jahren bis zum 31. Dezember 2040 auf.

Konzernabschluss

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der PWREF III Holding S.à.r.l., Luxemburg, als kleinster Konsolidierungskreis einbezogen.

Berlin, den 10. Juli 2025

Topeka Kino GmbH

- Die Geschäftsführung -

gez. Ralf Schilling   gez. Susanne Schröder

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 11. Juli 2025 festgestellt.

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