AKTIV-KABEL
GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
320.116,24 |
342.681,58 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6.919,32 |
8.884,15 |
| II.
Sachanlagen |
312.676,92 |
333.797,43 |
| III.
Finanzanlagen |
520,00 |
|
| B.
Umlaufvermögen |
1.846.675,12 |
2.043.799,66 |
| I.
Vorräte |
1.318.315,37 |
1.552.784,42 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
520.372,28 |
487.178,10 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.987,47 |
3.837,14 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
71.946,83 |
42.438,46 |
| Aktiva |
2.238.738,19 |
2.428.919,70 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
581.333,06 |
573.268,47 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
260.000,00 |
260.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
155.768,75 |
-1.730,97 |
| III.
Jahresüberschuss |
165.564,31 |
314.999,44 |
| B.
Rückstellungen |
637.025,11 |
691.965,86 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.020.380,02 |
1.163.685,37 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.020.380,02 |
1.163.685,37 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
140.000,00 |
100.000,00 |
| Passiva |
2.238.738,19 |
2.428.919,70 |
Anhang
ALLGEMEINE ANGABEN
Die Aktiv-Kabel GmbH, mit Sitz in Berlin,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin
Charlottenburg (HRB 52932 B), ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Der
vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den
§§ 242 ff., 264 ff. HGB sowie den
einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Von den Erleichterungsvorschriften hinsichtlich der
Aufstellung des Anhangs wurde teilweise Gebrauch gemacht.
Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach den für
große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften
(§§ 265 ff. HGB).
Die Bilanz wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses
aufgestellt.
ANGEWANDTE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Bei der Bilanzierung und Bewertung wurde von der
going-concern-Prämisse ausgegangen.
AKTIVA
Entgeltlich erworbene Vermögensgegenstände
des
Anlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen erfolgen nach
Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear
unter Beachtung der steuerlich anerkannten Sätze. Die
Abschreibungen auf Zu- und Abgänge werden für
alle Vermögensgegenstände zeitanteilig
vorgenommen.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis EUR 800,00 wird die
Sofortabschreibung im Jahr des Zugangs gemäß
§ 6 Abs. 2 EStG aus Vereinfachungsgründen auch in
der Handelsbilanz angewandt.
Die Bewertung
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu
Anschaffungskosten einschließlich der
Anschaffungsnebenkosten. Die Ermittlung erfolgte zu
gleitenden Durchschnittspreisen. Im Geschäftsjahr
erfolgte ein Abschlag auf den Rohstoffbestand aufgrund der
Reichweiten. Es wurden für Rohstoffe, die länger
als ein Jahr ausreichen, gestaffelte Abschläge
vorgenommen.
Die Bewertung der
unfertigen und fertigen Erzeugnisse erfolgte zu
Herstellungskosten. Neben den Material- und
Fertigungseinzelkosten werden angemessene Teile der
Material- und Fertigungsgemeinkosten und der Werteverzehr
des Anlagevermögens, soweit er durch die Herstellung
veranlasst ist, angesetzt. Fremdkapitalzinsen wurden nicht
berücksichtigt.
Geleistete Anzahlungen auf Vorräte werden mit
den Anschaffungskosten angesetzt, soweit nicht ein
niedrigerer beizulegender Wert anzusetzen ist.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zu
Nominalwerten angesetzt. Einzelrisiken sind durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Mögliche
Ausfallrisiken sind durch eine Pauschalwertberichtigung von
0,7% berücksichtigt. Sofern Forderungen auf fremde
Währung lauten, sind sie mit dem
Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet.
Sonstige Vermögensgegenstände sind
grundsätzlich zu Nominalwerten bilanziert.
Liquide Mittel (Bankguthaben und Kassenbestand) sind
mit dem Nennwert bewertet.
Auszahlungen im Berichtsjahr, die Aufwendungen
für künftige Perioden darstellen, sind im
Rechnungsabgrenzungsposten aktivisch ausgewiesen.
PASSIVA
Das
gezeichnete Kapital ist mit dem Nennbetrag und in
Übereinstimmung mit dem Ausweis im Handelsregister
bilanziert.
Rückstellungen sind für alle erkennbaren
ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden abgezinst mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich
aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ergibt.
Nach Saldierung der Altersteilzeitverpflichtungen
für 2 Mitarbeiter mit der abgeschlossenen
Rückdeckungsversicherung gemäß § 246
Abs. 2 Satz 2 HGB wird der passivische Unterschiedsbetrag
von TEUR 7,8 in den sonstigen Rückstellungen
ausgewiesen.
Die Bildung der Rückstellung für
Pensionsverpflichtungen erfolgte auf Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend des
handelsrechtlichen Regelungen nach § 249 Abs. 1 Satz 1
HGB i.V.m. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB.
Der Unterschiedsbetrag aus der Abzinsung der
Pensionsrückstellungen zwischen dem
10-Jahresdurchschnittszinssatz und dem
7-Jahresdurchschnittszinssatz beträgt TEUR 7 (Vorjahr
TEUR 31). Zum 31. Dezember 2023 beträgt der
Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellung TEUR
736 (Vorjahr: TEUR 716). Die Veränderung setzt sich
aus dem Personalaufwand TEUR 4 und dem Zinsaufwand aus der
Abzinsung TEUR 16 zusammen. Nach der Anpassung des
Zeitwertes des Deckungsvermögens der
Rückdeckungsversicherung zum 31. Dezember 2023 auf
TEUR 192 ergibt sich nach Saldierung der
Rückdeckungsversicherung mit der
Pensionsrückstellung der Ausweis als
Pensionsrückstellung in Höhe von TEUR 544
(Vorjahr: TEUR 517).
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden mit
dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet.
ERLäUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DES
JAHRESABSCHLUSSES
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres
fällig.
Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr und sind durch selbstschuldnerische und
unbefristete Bürgschaften besichert.
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von TEUR 140 (Vorjahr TEUR 100).
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten TEUR 80
(Vorjahr: TEUR 75) aus Steuern.
SONSTIGE ANGABEN
a. Angaben zum Personal
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren gem. §
267 Abs. 5 HGB 92 (Vorjahr: 93) Arbeitnehmer (ohne
Geschäftsführer) beschäftigt.
b. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestanden Verpflichtungen aus dem
Mietvertrag für die Geschäftsräume in
Höhe von TEUR 705 (Vorjahr: TEUR 1.057), davon TEUR
352 (Vorjahr: TEUR 352) mit einer Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr. Das Mietverhältnis besteht bis zum 31.
Dezember 2025 und ist anschließend verlängerbar.
Finanzielle Verpflichtungen aus Leasingverträgen
bestehen in Höhe von TEUR 160, davon mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von TEUR 65.
Berlin, den 21. Februar
2024
gez.
Holger Tiede, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.03.2024
festgestellt.
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