Sky Cosmetics Nails & More GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alexander Stuwe seit 12.1.2026 | Vorstandsmitglied |
Christoph Behrendt seit 12.1.2026 | Prokura |
Thea, geb. Neuemann Wendelmuth seit 12.1.2026 | Prokura |
Christina Altmann seit 12.1.2026 | Prokura |
Jasmin Weber seit 28.5.2025 | Prokura |
Jens Himburg seit 28.5.2025 | Prokura |
Lydia, geb. Güthling Köbrich seit 28.5.2025 | Prokura |
Michael Dr. Beyer seit 6.2.2025 | Prokura |
Christian Schneider seit 6.2.2025 | Prokura |
Olaf Schulz seit 3.7.2024 | Vorstandsmitglied |
Sascha Stock seit 3.7.2024 | Prokura |
Rene Zuchhold seit 28.3.2024 | Prokura |
Silke Billinger seit 28.3.2024 | Prokura |
Nancy Plaßmann seit 13.10.2023 | Vorstandsmitglied |
Ibrahim Büyüksahin seit 6.4.2023 | Prokura |
Daniela Kussin seit 6.4.2023 | Prokura |
Nadine Arnold seit 4.7.2022 | Prokura |
Michaela Harm seit 4.7.2022 | Prokura |
Juliane Astrid Münn seit 4.7.2022 | Prokura |
Kolja Dette seit 4.7.2022 | Prokura |
Annemarie Schmidt seit 1.7.2021 | Prokura |
Astrid Strasas seit 1.7.2021 | Prokura |
Sabine Professorin Dr. Hempe seit 6.7.2020 | Prokura |
Brian Roters seit 6.7.2020 | Prokura |
Michael Jänichen seit 21.11.2019 | Vorstandsmitglied |
Frank Weidner seit 13.5.2019 | Prokura |
Christiane Kornatz seit 18.7.2018 | Prokura |
Inci Cikik seit 14.9.2017 | Prokura |
Jenny Pasternak seit 14.9.2017 | Prokura |
Johannes Dr. Evers seit 10.8.2009 | Vorsitzender des Vorstands |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Landesbank Berlin AGEigenbeteiligung | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Landesbank Berlin AGBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024LageberichtA. Grundlagen1. Organisation und StrukturDieser Lagebericht bezieht sich auf die Landesbank Berlin AG einschließlich der Berliner Sparkasse, sodass im Folgenden die Bezeichnung Landesbank Berlin AG / Berliner Sparkasse (LBB/BSK) verwendet wird. Die Landesbank Berlin AG (LBB) ist eine nicht börsennotierte Aktiengesellschaft und ein Kreditinstitut im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG). Sie ist Trägerin der Berliner Sparkasse (BSK) und gilt gemäß Berliner Sparkassengesetz als eigener Sparkassenverband. Der Sparkassenverband Berlin ist Mitglied im Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) und damit einer von 12 regionalen Sparkassenverbänden. Er vertritt die Interessen der LBB/BSK innerhalb der SparkassenFinanzgruppe und gegenüber dem Land Berlin. Die Berliner Sparkasse ist eine teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und wird als Zweigniederlassung der Landesbank Berlin AG geführt. Die Aufgaben zur Erfüllung des öffentlichen Auftrags der im Jahre 1818 gegründeten Berliner Sparkasse sind in § 2 Abs. 1 Berliner Sparkassengesetz definiert: "Der Berliner Sparkasse obliegt die Förderung des Sparens und die Befriedigung des örtlichen Kreditbedarfs, insbesondere des Mittelstands und der wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreise." Für die Grundsätze der Geschäftspolitik ist § 4 Berliner Sparkassengesetz maßgebend: "Die Geschäfte der Berliner Sparkasse sind nach kaufmännischen Grundsätzen unter Beachtung allgemeinwirtschaftlicher Gesichtspunkte zu führen." In diesem Sinn agiert die LBB/BSK und richtet ihre Arbeit darauf aus, ihrem öffentlichen Auftrag zu jeder Zeit gerecht zu werden. Die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden stehen im Mittelpunkt ihrer Geschäftstätigkeit. Produkte und Leistungen passt die LBB/BSK regelmäßig den aktuellen Marktbedingungen an. Die LBB/BSK ist Mitglied des als Einlagensicherungssystem anerkannten institutsbezogenen Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe. Die wichtigste Aufgabe des Sicherungssystems ist die Institutssicherung. So sollen der Fortbestand eines jeden Mitgliedsinstituts gewährleistet und somit die Geschäftsbeziehungen der Institute zu ihren Kundinnen und Kunden wie vertraglich vereinbart fortgeführt werden. Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe auch die Anforderungen der gesetzlichen Einlagensicherung. Danach haben alle Kundinnen und Kunden Anspruch auf Entschädigung gegen das zuständige Einlagensicherungssystem bis zu einer Höhe von 100.000 € pro Einleger und pro Kreditinstitut. Mit Ablauf des 31. Mai 2024 ist die Beteiligungsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH Co. KG ohne Liquidation erloschen und ihr Vermögen im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge auf die S-Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG angewachsen. Die im Zuge dieser Komplexitätsreduktion angepasste nachfolgende Darstellung der LBB/BSK im Konzernverbund zeigt mit der S-Erwerbsgesellschaft die Obergesellschaft im handelsrechtlichen Konzernabschluss und verzichtet auf die Darstellung deren nicht wesentlicher Komplementärin, der Regionalverbandsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH. Im Berichtsjahr wurde die Analyse von möglichen Strukturvereinfachungen abgeschlossen. Die entoperationalisierte Landesbank Berlin Holding AG (LBBH) soll voraussichtlich bis 2027/28 auf die LBB/BSK (abwärts) verschmolzen werden. Die LBB/BSK im Konzernverbund zum 31. Dezember 2024 * 2. Aufsicht und RegulatorikDie LBB/BSK sowie die BSK-Gruppe unterstehen der direkten Aufsicht durch die Europäische Zentralbank (EZB). Die laufende Aufsicht erfolgt durch das sogenannte "Joint Supervisory Team", das aus Mitarbeitenden der EZB, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Bundesbank besteht und von der EZB koordiniert wird. Die Landesbank Berlin AG ist das aufsichtlich übergeordnete Unternehmen, das sowohl für die Steuerung, den Betrieb und die Entscheidungsfindung als auch für die Sicherstellung der Erfüllung der Aufsichtsanforderungen auf Gruppenebene zuständig ist. Per 31. Dezember 2024 betrug die harte Kernkapitalquote im Einzelinstitut LBB/BSK 21,9 %. Die Kapitalquote der LBB/BSK profitiert vom Einsatz aufsichtsrechtlich anerkannter interner Modelle (IRBA - internal ratings based approach, AMA - advanced measurement approach). Durch die Finalisierung des vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Dezember 2017 beschlossenen Pakets zur Reform des regulatorischen Rahmens für Banken - CRR III/CRD IV - werden die Kapitalvorteile aus der Anwendung interner Modelle zukünftig begrenzt. Außerdem werden Anpassungen im Kreditrisiko und im operationellen Risiko (Verwendung eines aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardansatzes (SMA) sowie durch die Einführung des sog. Capital Output Floors zukünftig voraussichtlich zu höheren Kapitalanforderungen führen. Die LBB/BSK hat geeignete Maßnahmen zum Erhalt der Kapitalquoten eingeleitet, um diesen Effekten entgegenzusteuern. 3. GeschäftstätigkeitAls Universalbank berät die LBB/BSK ihre Kundinnen und Kunden in allen wesentlichen Finanzfragen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Geschäft mit Privat- und Firmenkunden, der regionalen gewerblichen Immobilienfinanzierung, dem Geschäft mit großen Unternehmenskunden sowie dem Private Banking. Das Angebot reicht vom Zahlungsverkehr und der Geldanlage über die Finanzierung privater oder geschäftlicher Investitionen, der Finanzierung von Innovations- und nachhaltigen Transformationsvorhaben bis hin zu einer strukturierten Vermögensberatung und -anlage. Darüber hinaus bietet die LBB/BSK Produkte für die Altersvorsorge sowie Versicherungen an. Im Geschäft mit Privaten Kunden steht ein Vertriebswegemix zur Verfügung. Dieser besteht zunächst aus dem klassischen Filialgeschäft mit persönlicher Beratung sowie dem "Beratungsteam im Kiez", welches Kundinnen und Kunden an regionalen Kontaktpunkten empfängt. Ergänzt wird das Beratungsangebot durch die an mehreren dezentralen Standorten organisierte Vermögensberatung. Hinzu kommt der Mediale Vertrieb (Kontakt und Beratung per Video, Chat oder Telefon) sowie ein umfassendes Online-Banking, auch für das Smartphone oder Tablet. Das Private Banking betreut hochvermögende Kundinnen und Kunden individuell in allen Finanzangelegenheiten. Im Rahmen dieser ganzheitlichen Betreuung ist hier - neben klassischen Themen wie der Vermögensanlage und Finanzierung - zum Beispiel das Generationen- und Stiftungsmanagement hervorzuheben. Ein weiteres spezialisiertes Betreuungsformat steht niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie Therapeutinnen und Therapeuten mit dem HeilberufeCenter zur Verfügung. Die persönliche Betreuung umfasst sowohl die geschäftlichen Belange wie Praxisfinanzierung oder Zahlungsverkehr als auch alle privaten Finanzangelegenheiten der Kunden. Ihre Kompetenz für die private Baufinanzierung hat die LBB/BSK in ImmobilienCentern an fünf Standorten gebündelt. Auch Unternehmerinnen und Unternehmer mit privatem Baufinanzierungsbedarf werden dort begleitet. Außerdem ist das Tochterunternehmen BSK Immobilien GmbH als Objektvermittler tätig. Speziell auf die Bedürfnisse junger Kundinnen und Kunden ausgerichtet ist das Beratungsteam "Klub zur hohen Kante". Neben der vielfältigen persönlichen Betreuung - auf Wunsch auch unabhängig von Geschäftsstellen und Öffnungszeiten - stellt die LBB/BSK für den täglichen Bedarf das größte Netz an Selbstbedienungsautomaten im Berliner Stadtgebiet zur Verfügung. Entsprechend der Änderung der strategischen Zielsetzung der LBB/BSK wurde das Kreditkartengeschäft mit Co-Branding-Karten im Berichtszeitraum abschließend beendet. Ein Kaufvertrag für das ADAC-Portfolio wurde bereits 2022 geschlossen. Dessen rechtliche und wirtschaftliche Übertragung auf den Erwerber erfolgte abschließend zum 18. September 2024. Das Bestandsgeschäft mit dem Kooperationspartner Amazon EU S.à.r.l. wurde am 27. März 2024 und das der Marke LBB am 8. Juli 2024 beendet. Den bisherigen Amazon- und LBB-Kreditkarteninhaberinnen und -inhabern wurde alternativ ein Angebot zur Fortführung einer Kreditkarte zu geänderten Konditionen unterbreitet. Im Geschäft mit Firmenkunden ist die LBB/BSK Partner und Dienstleister für Unternehmen aller Größenklassen und Branchen in der Region Berlin. Dazu zählen neben Firmenkunden auch Gewerbe- und Geschäftskunden. Unternehmensgründungen und innovative Start-ups, die sich in der Region ansiedeln, finden in der LBB/BSK ebenso einen Finanzdienstleister wie Verbände und Stiftungen, öffentliche Unternehmen und Gebietskörperschaften. Geschäftskunden mit einem Jahresumsatz von bis zu 500.000 € werden im BusinessCenter telefonisch beraten. Für größere Gewerbekunden und Firmenkunden stehen zudem sowohl regionale als auch spezialisierte FirmenCenter für eine individuelle Betreuung bereit. Der Fokus der spezialisierten FirmenCenter liegt einerseits auf den Branchen "Digitalwirtschaft", "Einzelhandel und Gastgewerbe", "Handwerk" sowie "Medien und Kreativwirtschaft" und andererseits branchenübergreifend bei "Freien Berufen", "Gründungen und Nachfolge" bzw. "Start-ups". Eine spezialisierte Beratung durch Expertinnen und Experten erfolgt darüber hinaus zu den Themen "Ausland", "Digitalisierung", "Leasing und Fördermittel", "VermögensManagement" sowie "Zahlungsverkehr". Die Beratungsangebote für Firmenkunden sind zeitlich und räumlich flexibel. Beispielsweise können mit dem Firmenkundenteam im Bezirk Termine an ausgewählten Privatkundenstandorten vereinbart werden. Mit langjähriger Expertise und regionalem Fokus ist die LBB/BSK auf dem Berliner Markt als Immobilienfinanziererin aktiv. Sie begleitet alle professionellen Kunden mit Finanzierungsbedarf, seien es Investoren, Wohnungsunternehmen, Bauträger/Developer oder vermögende Privatkundinnen und -kunden. Finanziert werden Wohn- und Gewerbeimmobilien ab einer Größenordnung von 2,5 Mio. €. Große oder im Ausnahmefall überregionale Finanzierungen werden gemeinsam mit Konsortialpartnern, in der Regel aus der Sparkassen-Finanzgruppe, realisiert. Der Geschäftsbereich Treasury und Unternehmenskunden ist mit den Kernfunktionen Absicherung und Refinanzierung des Kundengeschäfts, Liquiditätsmanagement, Depot-A mit Kreditersatzgeschäft im Rahmen klassischer Asset-Allokation und strategischer Fristentransformation sparkassentypisch ausgerichtet. Darüber hinaus ist dort das Geschäft mit Unternehmenskunden sowie Institutionen der öffentlichen Hand angesiedelt. Zusätzliche Leistungen erbringen die zentralen Bereiche und Marktfolgeeinheiten Compliance, Kredit, Finanzen, Risikocontrolling, Organisations- und Produktivitätsmanagement, Unternehmensentwicklung, Marketing und Vertriebsmanagement, Kunden- und Produktmanagement, Risikobetreuung und Recht, Revision sowie Personal. Die LBB/BSK ist darüber hinaus in ein enges Netz mit spezialisierten Verbundpartnern in der Sparkassen-Finanzgruppe eingebunden. Die S-Kreditpartner GmbH (SKP) ist zentraler Verbundpartner und Produktspezialist für Auto- und Konsumentenkredite in der Sparkassen-Finanzgruppe. Die Deutsche Leasing AG & Co. KG (Deutsche Leasing) und die Berliner Sparkasse haben im August 2024 beschlossen, den Gesellschafterkreis für die SKP zu erweitern. 20 % der Anteile wurden von der LBB/BSK auf die zu diesem Zweck neu gegründete Sparkassen-Verbundgesellschaft (SKP-VG) abgespalten. Über die SKP-VG sind nun, als dritte direkte Gesellschafterin, die Regionalverbände der Sparkassen an der SKP beteiligt. Als erfolgreiches Verbundunternehmen weist die SKP nun auch die typische Eigentümerschaft eines Verbundunternehmens auf. Zusätzlich wurden im Rahmen der Neuordnung rund 6,67 % der durch die LBB/BSK gehaltenen Anteile der SKP an die Deutsche Leasing veräußert. Die Eigentümerstruktur der SKP zum 31. Dezember 2024 stellt sich nun wie folgt dar: Die LBB/BSK hält 40 % (31. Dezember 2023: 66,67 %) der Anteile, die Deutsche Leasing hält ebenfalls 40 % (31. Dezember 2023: 33,33 %) der Anteile und die SKP-VG hält 20 % der Anteile. Die vorgenannte Neuordnung der SKP hat zur weiteren Vereinfachung der Unternehmensstruktur der LBB/BSK beigetragen. Die SKP wird fortan nicht mehr als Tochterunternehmen, sondern als Beteiligung der LBB/BSK geführt. Die S-Servicepartner Berlin GmbH (S-Servicepartner) ist eine 70 %ige Tochtergesellschaft der LBB/BSK. Weitere 30 % werden von der S-Servicepartner Deutschland GmbH gehalten. Als Marktfolgedienstleister unterstützt die S-Servicepartner die LBB/BSK dabei, ihre Kernkompetenzen im Vertrieb weiter zu stärken. Die S-Servicepartner bietet ein umfassendes und ausgewogenes Marktfolgeangebot in den Bereichen Aktiv- und Passivgeschäft, im SEPA- und Auslandszahlungsverkehr sowie im internationalen Geschäft an. 4. Strategische ZieleIn ihrer strategischen Ausrichtung orientiert sich die LBB/BSK an der gemeinsamen Geschäftsstrategie der deutschen Sparkassen. Folgende gemeinsame strategische Ziele der Sparkassen sollen erreicht werden: die Erfüllung des öffentlichen Auftrags, eine möglichst hohe Marktausschöpfung und Kundenzufriedenheit, ein hoher Anteil an digitalen Angeboten für Kundinnen und Kunden, eine stabile Risikolage und eine möglichst hohe Effizienz. Zugleich haben die Sparkassen das Thema Nachhaltigkeit als Schwerpunkt für die nächsten Jahre gesetzt. Für die LBB/BSK wurden auf dieser Basis im Rahmen des jährlichen Strategieprozesses sechs strategische Ziele bis 2028 formuliert: (1) Wir sind erst zufrieden, wenn unsere Kunden es sind.Wir überzeugen durch Leistung - persönlich und digital. Die Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden steht im Zentrum unseres Handelns. So sichern wir unsere Marktführerschaft und steigern unsere Relevanz im Markt und in der Berliner Gesellschaft. Denn wir sind von hier, keiner kennt Berlin besser und ist persönlich näher als die Berliner Sparkasse. (2) Wir arbeiten wirtschaftlich robust.Wir erwirtschaften das für unseren Auftrag in Berlin notwendige Eigenkapital aus eigener Kraft und für unsere Eigentümer eine angemessene Rendite. Beim Ergebnis wollen wir uns langfristig unter den Top 10 der 25 größten Sparkassen positionieren. Wir verfügen über ausreichend Kapital, um Schwankungen an den Finanzmärkten bewältigen zu können. Wir achten auf die Qualität unseres Kreditportfolios und steuern unsere Risiken bewusst. (3) Wir sind die Berliner Sparkasse - gemeinsam sind wir stark.Wir sind ein leistungsorientiertes und engagiertes Team. Wir entwickeln uns stetig weiter und haben vielfältige Kompetenzen. Wir sind so bunt wie die Stadt, die wir im Namen tragen. Gemeinsam erreichen wir ambitionierte Ziele - mit gegenseitigem Respekt und Wertschätzung. Eine Tätigkeit bei der Berliner Sparkasse bietet Chancen, macht Spaß, ist sicher und stiftet Sinn, weil es um mehr als Geld geht. (4) Wir nutzen die Plattform der Sparkassen-Finanzgruppe und entwickeln sie mit.Wir investieren in die Zukunft und in Wachstum - gemeinsam im Verbund auf der Plattform der Sparkassen-Finanzgruppe. Als SSM (Single Supervisory Mechanism-Institut) nehmen wir Verantwortung in der Weiterentwicklung der Banksteuerung wahr. Unsere Kosten behalten wir konsequent unter Kontrolle. (5) Wir bieten moderne Bankdienstleistungen - einfach, sicher und verlässlich.Wir machen es den Kundinnen und Kunden einfach, ihre Bankgeschäfte auch online zu erledigen - über die Internetfiliale oder mit der besten Banking-App. Wir wollen auch bei digitalen Bankgeschäften weiter wachsen. Wir automatisieren Prozesse, wo immer es sinnvoll und möglich ist. Als große Sparkasse treiben wir daher Innovationen in der Sparkassenfinanzgruppe voran - für ein digitales Angebot auf der Höhe der Zeit. (6) Wir sind nachhaltig gut für Berlin und seine Menschen.Seit unserer Gründung übernehmen wir Verantwortung für Berlin und engagieren uns für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Heute stellen wir die Weichen für eine lebenswerte, klimafreundliche Zukunft. Daher finanzieren wir Investitionen unserer Kundschaft in die nachhaltige Transformation. Wir richten unsere Geschäftsportfolien und unseren eigenen Geschäftsbetrieb nachhaltig aus. Die strategischen Ziele wurden mit einem Fünfjahreshorizont operationalisiert. Anhand von Zeitplänen und Meilensteinen wird ihre Erreichung eng begleitet und überwacht. Im Berichtsjahr wurden die festgelegten strukturvereinfachenden Maßnahmen der LBB/BSK umgesetzt. Der Weg zu einer Hauptstadtsparkasse mit der Konzentration auf das Sparkassen-Geschäft wird konsequent weiter verfolgt und umgesetzt. 5. SteuerungDie geschäftspolitische Steuerung der LBB/BSK erfolgt auf Basis eines sich jährlich wiederholenden Strategie- und Planungsprozesses unter Einhaltung der regulatorischen Vorgaben. Sie ist damit risiko- und wertorientiert und folgt grundsätzlich den Prozessschritten Planung, Umsetzung, Beurteilung und Anpassung. Zentrale Steuerungsinstrumente sind insbesondere die nach den handelsrechtlichen Gesetzen und regulatorischen Vorschriften erstellten Abschlüsse, Planungen, Finanz- und Risikoberichte sowie Liquiditäts-, Neugeschäfts- und Bestandsreports. Eventuelle Abweichungen und deren Ursachen werden anhand von Plan-Ist- bzw. Plan-Prognose-Vergleichen kontinuierlich analysiert. Ein wesentliches Instrument der internen Steuerung des Unternehmens sind die bedeutsamsten Leistungsindikatoren, die laufend überwacht und analysiert werden. Für die Steuerung der LBB/BSK werden folgende bedeutsame Leistungsindikatoren verwendet: Finanzielle Leistungsindikatoren
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren:
Die Ermittlung der Mitarbeitendenidentifikation erfolgt mittels einer anonymen Online-Befragung durch ein professionelles Befragungsunternehmen aus dem DSGV-Verbund auch mit Branchenvergleichswerten. Die LBB/BSK wird für das aktuelle Geschäftsjahr einen gesonderten nichtfinanziellen Bericht gemäß §§ 289 b und c HGB (Nachhaltigkeitsbericht) erstellen, der zu einem späteren Zeitpunkt aufgestellt wird. Dieser ist nicht Teil des Lageberichts, wird aber zusammen mit diesem offengelegt und unter https://www.berliner-sparkasse.de/de/home/ihre-sparkasse/ihre-sparkasse-vor-ort.html veröffentlicht. Die Indikatoren Ergebnisabführung, Cost-Income-Ratio und Eigenkapitalrentabilität dienen zur Beurteilung des finanziellen Erfolgs der LBB/BSK im internen Reporting und in der internen Unternehmenssteuerung. Die Cost-Income-Ratio dient zudem als Indikator der Kosteneffizienz des Unternehmens. Der Indikator Bilanzsumme ist in der internen Steuerung relevant für den Vergleich mit anderen Sparkassen (relativer Vergleich gem. durchschnittlicher Bilanzsumme). Die Zielwertmethodik der Eigenkapitalrendite orientiert sich daran, einen nachhaltig stabilen Unternehmenswert sicherzustellen. Die Kundenzufriedenheit ist Voraussetzung für eine starke Positionierung im Markt und für den weiteren Ausbau der Marktanteile. Eine hohe Mitarbeiteridentifikation trägt dazu bei, den Qualitätsanspruch der LBB/BSK zu sichern. Die Erreichung aller strategischen Ziele ist nur mit einem leistungsorientierten und engagierten Team mit einer hohen Mitarbeiteridentifikation möglich. Die monatliche Berechnung und Analyse der Leistungsindikatoren erfolgt auf Basis einer Gesamtjahresprognose. 6. Gesellschaftliches Engagement *Als öffentliche Sparkasse für Berlin mit gesellschaftlichem Auftrag leistet die LBB/BSK ihren Beitrag und unterstützt zahlreiche Einrichtungen und Initiativen auf verschiedenen Handlungsfeldern. Ein breit gestreutes Kiezförderprogramm unterstützt eine Vielzahl von kleinen Projekten in Schulen, Sportvereinen, sozialen und kulturellen Einrichtungen in allen Berliner Bezirken. Das Angebot an finanzieller Bildung reicht vom Sparkassen-SchulService über den Podcast "Kopfgeld" und das Planspiel Börse in der Oberschule bis zum Rechengeld zur Einschulung. Beim traditionell im September ausgerufenen Ehrenamtsmonat der LBB/BSK können Mitarbeitende Projektideen einreichen, die finanziell und mit tatkräftiger Hilfe von Kolleginnen und Kollegen unterstützt werden. Insgesamt wurden im Jahr 2024 zehn Projekte mit je bis zu 2.000 Euro gefördert - vom Kinderbauernhof über Biotop-Pflege beim Naturschutzbund bis hin zum inklusiven Triathlon. Mitarbeitenden, die sich in ihrer Urlaubszeit ehrenamtlich engagieren, gewährt die LBB/BSK als Anerkennung eine bezahlte Freistellung von bis zu drei Tagen. Ein weiterer Baustein des gesellschaftlichen Engagements der LBB/BSK ist die Arbeit der Stiftung Berliner Sparkasse, der Stiftung Brandenburger Tor und der Berliner Sparkassenstiftung Medizin. Die Stiftungen unterstützen soziale Projekte, Bildung und Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen, Kunst und Kulturprojekte sowie medizinische Forschung mit dem Schwerpunkt auf seltene Erkrankungen. Mit den Mitteln aus "PS-Sparen und Gewinnen" werden gemeinsam mit dem Senat für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung sowie dem Senat für Bildung, Jugend und Familie vor allem Kinder- und Jugendprojekte sowie Einrichtungen der Behinderten- und Altenpflege unterstützt. Die LBB/BSK vergibt den Roman-Herzog-Preis zur Weiterentwicklung des Zusammenhalts in der Gesellschaft und beteiligt sich an verschiedenen Auszeichnungen, wie beispielsweise dem Preis für Verständigung und Toleranz des Jüdischen Museums Berlin. Mit dem Förderprogramm "Mehr Kultur" will die LBB/BSK die Vielfalt des kulturellen Angebots in Berlin erhalten und nachhaltig stärken. Von 2024 bis 2028 erhalten 20 Berliner Kulturinitiativen jährlich jeweils 20.000 Euro Unterstützung. Diese Planungssicherheit soll den Einrichtungen dabei helfen, neue Ideen zu entwickeln und umzusetzen. Als Sponsor tritt die LBB/BSK in den Bereichen Sport, Kultur, Wirtschaft, Umwelt und Soziales in Erscheinung. So unterstützt sie im Sport beispielsweise die Nachwuchsarbeit des Handballvereins Füchse Berlin sowie der BR-Volleys und fördert gemeinsam mit dem Landessportbund den Spitzen- und Breitensport. Mit der Komischen Oper Berlin besteht eine Kooperation zur Förderung von kultureller Vielfalt und Teilhabe aller sozialen Schichten am Opernangebot. Die Partnerschaft mit dem Museum für Naturkunde Berlin umfasst verschiedene Veranstaltungs- und PodcastSerien zur Wissensvermittlung. Im Zoo Berlin fördert die LBB/BSK das Bildungsangebot der "Zooschule" und engagiert sich mit Tierpatenschaften für den Schutz der Artenvielfalt. Vertreterinnen und Vertreter der LBB/BSK arbeiten aktiv in verschiedenen Wirtschaftsnetzwerken in Berlin mit, zum Beispiel im Business Angel Club Berlin sowie im Gesundheitsstadt Berlin e.V.. Eine enge Kooperation besteht mit der FU Berlin in der Gründungsförderung und durch eine Stiftungsprofessur zum Thema Digitalisierung. Darüber hinaus unterstützt die LBB/BSK das Netzwerk der Berliner Musikwirtschaft "Berlin Music Commission" und den Businessplan-Wettbewerb Berlin-Brandenburg. Mit der Freien Universität, der Humboldt-Universität sowie der Technischen Universität begleitet die LBB/BSK potenzielle Gründer auf dem Weg in die Selbstständigkeit. B. Wirtschaftsbericht1. Wirtschaftliche RahmenbedingungenDie wirtschaftliche Schwächephase hielt in Deutschland auch in 2024 an. Über das Jahr wechselten sich geringe Steigerungen und Schrumpfungen des Bruttoinlandsprodukts ab, sodass die Wirtschaftsleistung im Gesamtjahr um 0,2 % hinter der Vorjahresentwicklung zurückblieb 1. Nachfrageimpulse gingen allein von der Staatsnachfrage aus, während die Investitionstätigkeit sowohl in Bauten als auch Ausrüstungen deutlich rückläufig war. Die Auslandsnachfrage blieb verhalten und bremste für sich genommen sogar das Konjunkturgeschehen. Das Ifo-Geschäftsklima zeigte im zweiten Halbjahr eine neuerliche Eintrübung der Geschäftserwartungen in Industrie wie unter Dienstleistern an. Zuwächse in den verfügbaren Einkommen wurden seitens der Privaten Haushalte von einer nochmaligen Steigerung der zuvor schon hohen Sparquote begleitet, sodass diese ihre Konsumausgaben nur sehr geringfügig steigerten. Die Inflation schwächte sich von 2,9 % zum Jahresanfang auf teils weniger als 2 % ab und bewegte sich im Jahresdurchschnitt mit 2,2 % in einer weitgehend unauffälligen Größenordnung 2. Dessen ungeachtet blieb das Konsumklima nach dem Sprung in den Lebenshaltungskosten und durch die zunehmende Verunsicherung im politischen Ausblick aber gedrückt. Ängste vor einer Zuspitzung des Ukraine-Krieges und in geringem Maß auch noch vor Auswirkungen des vorläufig entschiedenen Nah-Ost-Konfliktes lasteten ebenso auf der Stimmung wie drohende globale Handelskonflikte sowie vermehrte Stellenabbaupläne der Wirtschaftsbereiche, die sich aus Sicht der LBB/BSK einem besonders starken Transformationsdruck ausgesetzt sehen. Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen stieg im Gesamtjahr neuerlich und lag damit nunmehr deutlich über dem Stand vor der Pandemie. Auch die Wirtschaft unseres Geschäftsgebiets unterlag den gleichen hemmenden Einflüssen und wuchs im ersten Halbjahr 2024 nur noch um 0,3 % 3 gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Zwar lag die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Berlin bis in das dritte Quartal über Vorjahresniveau, hat aber seit Jahresbeginn nicht mehr weiter zugenommen. 4 Die saisonbereinigte Arbeitslosenquote in Berlin übertraf mit 9,9 % zum Jahresende den Vorjahresstand zum Jahresende um einen halben Prozentpunkt. 5 Der Umsatz der Dienstleistungsbranchen stieg bis September 6 , während Einzelhandel 7 und Gastgewerbe 8 im ersten Dreivierteljahr Umsatzeinbußen hinnehmen mussten. Negative Entwicklungen überwogen auch im Baugewerbe, wo der Auftragseingang rückläufig blieb. 9
1 Statistisches Bundesamt - Pressemitteilung vom
15.01.2025
Mit 15.600 Netto-Zuzügen bis September 2024 10 fiel das Wanderungsgeschehen zuletzt wieder etwas schwächer aus. Doch auch die Ausweitung des Wohnungsangebots verlangsamte sich. Die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen sank bis zum November um 35,1 % auf rund 9.200. 11 Die Wohnimmobiliennachfrage stabilisierte sich infolge der im Jahresverlauf anziehenden Kaufkraft und der nun wieder etwas günstigeren Finanzierungsbedingungen. Daher verlangsamte sich der Abschwung der Immobilienpreise im Verlauf des Jahres 2024. Der Rückgang der Angebotspreise fiel im Geschäftsgebiet der LBB/BSK mit 1,9 % schwächer als noch im Vorjahr aus. Der Zuwachs der Angebotsmieten war mit 10,0 % etwas weniger ausgeprägt als noch im Vorjahr. 12 Zur Jahresmitte hatte die Europäische Zentralbank begonnen, ihren Einlagensatz vom vormaligen Hoch von 4,0 % zu reduzieren. Nach dem vorerst vierten und letzten Schritt im Dezember liegt dieser zentrale Leitzins nun bei 3,0 %. Die bremsende Ausrichtung der Geldpolitik wurde damit schon entscheidend abgeschwächt, aber noch nicht vollständig korrigiert. Parallel dazu verkürzte die Notenbank auch in 2024 ihre eigene Bilanz, indem sie fällige Bestände in ihren Anleiheportfolien ersatzlos auslaufen ließ. Dennoch lagen die über Mindestreserveverpflichtungen hinausgehenden Guthaben der Finanzinstitute im Eurosystem am Jahresende noch weit über dem Niveau vor Corona. Die Geldmengenentwicklung war in der Summe mit einer auf das breite Aggregat M3 bezogenen Jahreswachstumsrate von 3,8 % ebenso wieder aufwärts geneigt wie die Kreditvergaben der Geschäftsbanken an den privaten Sektor. In Deutschland blieb das Wachstum des Kreditbestands aller Banken 13 gegenüber inländischen Unternehmen und Privatpersonen zum Vorjahr mit 0,6 % durchgängig sehr verhalten. Die Kapitalmarktzinsen bewegten sich über das Jahr in einer engen Bandbreite und lagen für zehnjährige Bundesanleihen zum Jahresschluss mit 2,4 % erneut sehr nahe am Vorjahreswert. Die Renditen in den kurzen Laufzeiten ermäßigten sich im Zuge der ersten Leitzinsrücknahmen im zweiten Halbjahr kräftiger. Gemessen am Gefälle zwischen zwei-und zehnjährigen Laufzeiten war der vormals inverse Verlauf der Zinsstrukturkurve im Schlussquartal komplett verschwunden. Zum Quartalsende hin wurde eine positive Steigung von ca. 25 Basispunkten verzeichnet.
9 Baugewerbe in Berlin Oktober 2024 - AfS
Berlin-Brandenburg 10.01.2025
2. GeschäftsentwicklungDiese im vorgenannten Kapitel aufgeführten Rahmenbedingungen hatten sowohl direkte als auch indirekte Auswirkungen auf das Geschäft. Während die Nachfrage nach Krediten zur Investitionsfinanzierung gedämpft blieb, zeigte sich bei den Kundeneinlagen eine nahezu konstante Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr, da Haushalte und Unternehmen ihre Liquiditätsreserven vermutlich stabilisieren wollten. Trotzdem konnte die Bank durch eine stabile Kundenbasis und eine konservative Geschäftspolitik ihre Position im Markt behaupten. Die Auswirkungen des herausfordernden wirtschaftlichen und geopolitischen Umfelds, der Inflation, der Stagnation der Wirtschaft und der drohenden Handelskonflikte auf die Kreditportfolien sind nach Einschätzung der LBB/BSK derzeit nach wie vor nur mit erheblichen Unsicherheiten abschätzbar, haben sich aber zwischenzeitlich verstetigt. So wird zwar auch weiterhin von einer unsicheren wirtschaftlichen Entwicklung ausgegangen, allerdings spiegeln sich die Auswirkungen des krisenhaften Umfeldes der letzten Jahre inzwischen vermehrt in den Parametern zur Bewertung der latenten Risiken wider. Die LBB/BSK erwartet, dass sich Risiken in diesem Zusammenhang im Kreditgeschäft im Laufe des Jahres 2025 verstärkt zeigen werden. Dieses gilt insbesondere hinsichtlich der Unsicherheit über wirtschaftliche Entwicklungen, inflationsbedingte Kaufkraftverluste und erhöhte Finanzierungskosten. Vor diesem Hintergrund hat die LBB/BSK eine Neubewertung der Post-Model-Adjustments (PMA) vorgenommen. Das zur Abschirmung latenter Ausfallrisiken gebildete PMA auf die handelsrechtliche Pauschwalwertberichtigung in Höhe von 35 Mio. € wurde aufgelöst und durch einen auf aktuelleren Stresstestergebnissen basierenden Sonderposten in Höhe von 9,8 Mio. € ersetzt. Es wurde eine spezifische Betrachtung auf Teilportfolien der LBB/BSK vorgenommen und in diesem Zusammenhang ein PMA für vorhersehbare aber noch nicht bei einzelnen Kreditnehmern konkretisierte Adressausfallrisiken als zusätzliche Pauschalwertberichtigung gebildet. Als Grundlage für die Ableitung kommen die Ergebnisse aus dem Stresstest durch das Adverse Szenario aus der Mittelfristplanung 2024 zur Anwendung. Das PMA für Risiken im Zusammenhang mit Fälligstellungen im Zuge der geplanten Portfolioumstellung für das Amazon-Drittkartengeschäft in Höhe von 4,8 Mio. € konnte aufgelöst werden, da die Übernahme des Kreditkartenportfolios in 2024 abgeschlossen wurde. Das PMA, das aufgrund einer Unterschätzung der Ausfallprognosen in einzelnen Ratingverfahren bestand, wurde aufgelöst und durch ein neues in Höhe von 4,8 Mio. € ersetzt. Zusätzlich wird ein PMA in Höhe von 2 Mio. € für ESG (Environmental Social Governance)-Risiken gebildet, das mögliche Ratingverschlechterungen aufgrund gestiegener Anforderungen an Neugutachten und Bewertung von Sicherheiten unter ESG-Aspekten abbildet. Zur Abschätzung des ESG-Sonderpostens wurde auf die ökonomische Risikobetrachtung im Rahmen der Mittelfristplanung zurückgegriffen. Die für die LBB/BSK bedeutsamsten Leistungsindikatoren entwickelten sich im Geschäftsjahr 2024 wie folgt:
1 ursprüngliche Prognose für 2024 im
Lagebericht des Vorjahres (31.12.2023)
Im Wesentlichen aufgrund eines nochmals gesteigerten Provisionsüberschusses, verstärkter Kosteneinsparungen im Verwaltungsaufwand und aufgrund von Sondererträgen im Finanzanlageergebnis, konnte die LBB/BSK im Berichtsjahr mit 368 Mio. € ein Ergebnis an die LBBH abführen, welches trotz erhöhter Zuführung zum Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach § 340 g HGB auf Vorjahresniveau, aber deutlich über der prognostizierten Ergebnisabführung von 298 Mio. € lag. Die Quote für das harte Kernkapital lag per 31.12.2024 mit 21,9 % über dem Planwert (17,5 %). Dies resultierte aus einer gegenüber dem Planwert stärkeren Zuführung von Rücklagen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken und aus einem geringeren Bestand an RWA (Risk Weighted Assets) gegenüber dem Plan. Mit 44,2 Mrd. € lag die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2024 um 0,5 Mrd. € unter dem ursprünglich prognostizierten Wert und um 1,3 Mrd. € unter dem Vorjahreswert. Vor dem Hintergrund der unsicheren wirtschaftlichen Entwicklung war die Investitionsbereitschaft unserer Kunden zurückhaltender als geplant und führte zu einem leicht geringeren Neugeschäft. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahreswert ist im Wesentlichen auf den Verkauf des ADAC-Kreditkartenportfolios sowie die Beendigung des Kooperationsgeschäfts mit weiteren Co-Branding-Partnern zurückzuführen. Trotz erhöhter Kosten fiel die Cost-Income-Ratio mit 58,8 % deutlich besser aus als prognostiziert, da die Erträge deutlich über den geplanten Werten lagen. Die Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken und die Ergebnisabführung lagen über dem Vorjahresniveau und über dem Prognosewert, ebenso wie die Eigenkapitalrentabilität (19,6 %). Die Kundenzufriedenheit ist ein wesentliches strategisches Fokusthema. Durch eine hohe Kundenzufriedenheit sichert die BSK - bei gegebener wirtschaftlicher und struktureller Robustheit - ihre Marktrelevanz in Berlin. Dieser Indikator wird alle zwei Jahre auf Basis einer Marktbefragung durch den Verbundpartner S-Markt & Mehrwert gemessen, letztmals im Jahr 2023. Die jährlich von einem unabhängigen Beratungsinstitut der DSGV-Gruppe durchgeführte anonyme Online-Befragung zur Mitarbeiteridentifikation, ergab für 2024 einen im Branchencheck vergleichbaren Wert von 71 Punkten, der im Vergleich zum Vorjahr um 9 Punkte gesteigert werden konnte. Die Steigerung ist auf Maßnahmen im Arbeitsumfeld, in der Unternehmenskultur, zur Entwicklung von Mitarbeitenden sowie in Informations-und Kommunikationsprozessen zurückzuführen. 3. Ertragslage
Zinsüberschuss niedriger als im VorjahrIm Zinsüberschuss in Höhe von 1.104 Mio. € sind gegenüber dem Vorjahr aufgrund der Entkonsolidierung der SKP 30 Mio. € weniger Erträge aus Beteiligungen enthalten. Im operativen Kundengeschäft konnten die Zinserträge insbesondere im Darlehensgeschäft gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden und damit den Ertragsrückgang im Kreditkartengeschäft aufgrund der Beendigung der Kooperationen mit dem ADAC und Amazon kompensieren. Bei den Einlagen führten über Plan liegende Passivmargen zur Überschreitung der Prognose. Provisionsüberschuss weiter gesteigertDer Provisionsüberschuss lag mit 339 Mio. € um 33 Mio. € über dem Vorjahreswert. Etwas mehr als die Hälfte des Überschusses entfiel auf den Zahlungsverkehr und die Kontoführung. Die Steigerung des Provisionsüberschusses konnte insbesondere im Wertpapiergeschäft und durch die Integration des ehemaligen Amazon-Portfolios erzielt werden. Im Wertpapiergeschäft führten höhere Umsatzerträge bei Investmentfonds im DekaBankDepot und die daraus resultierende erhöhte Vertriebserfolgsvergütung zur Steigerung der Erträge. Verwaltungsaufwendungen leicht gestiegenDie Verwaltungsaufwendungen waren mit 850 Mio. € um 5 Mio. € höher als im Vorjahr. Der Personalaufwand konnte im Vergleich zum Vorjahr um 24 Mio. € reduziert werden. Der Rückgang ergab sich insbesondere aus Parameteranpassungen bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen. Die anderen Verwaltungsaufwendungen konnten u.a. aufgrund der Beitragsreduzierung für die Sicherungsreserve, die in 2024 nicht erhobene Bankenabgabe und das Kostenprogramm gesenkt werden. Gegenläufig wirkte jedoch die Bildung einer Rückstellung für unwiderrufliche Zahlungsverpflichtungen (Payment Commitments) an das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe in Höhe von 63,2 Mio. €. Außerdem entstand durch die verzögerte Migration des ADAC-Portfolios ein einmaliger Budgetmehrbedarf für laufende als auch projekthafte Aufwendungen. Sonstiges betriebliches Ergebnis vermindertDer Saldo der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen betrug 3 Mio. € und lag um 22 Mio. € unter dem Vorjahresniveau. Dabei wirkte sich insbesondere eine zusätzliche Rückstellungsbildung für Gewerbesteuern im Zusammenhang mit dem Verkauf des ADAC-Kreditkartenportfolios in Höhe von 14 Mio. € aus. Infolge der konzerninternen Aufgabenverlagerungen von der LBBH in die LBB/BSK, verringerte sich darüber hinaus die Kostenverrechnung an das Mutterunternehmen und führte zu einer Ertragsminderung in Höhe von 8 Mio. €. Risikovorsorge weitgehend konstantDie Nettoaufwendungen für die Risikovorsorge erhöhten sich um 9 Mio. € auf 141 Mio. €. Davon entfallen 6 Mio. € auf die Bewertung der Wertpapiere der Liquiditätsreserve, die damit insbesondere auf die Ausweitung der Creditspreads reagierten. Für das Kreditgeschäft erfolgten Zuführungen zu den Einzelwertberichtigungen, während eine geringere Zuführung zu den PMA zu einer Auflösung von Pauschalwertberichtigungen führte. In Verbindung mit weiteren direkt GuV-wirksamen Effekten stieg der Aufwand nur leicht um 3 Mio. € auf 117 Mio. € an. Im Einzelnen verweisen wir auf die Darstellung in der Geschäftsentwicklung. Der Bestand an Wertberichtigungen beträgt 533 Mio. € (Vj.: 484 Mio. €). Finanzanlageergebnis außerordentlich hochDas Ergebnis aus Finanzanlagen in Höhe von 112 Mio. € erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 94 Mio. €. Im Ergebnis aus Finanzanlagen sind Erträge aus dem Verkauf des ADAC-Kreditkartenportfolios in Höhe von 98 Mio. € und Erträge aus einem Teilverkauf der Visa Inc.-Vorzugsaktien in Höhe von 11 Mio. € enthalten. Das Ergebnis im Vorjahreszeitraum resultierte aus einer Zuschreibung zu einem Immobilienfonds in Höhe von 11 Mio. € Fonds für allgemeine Bankrisiken gestärktDer Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB konnte durch eine Zuführung um 200 Mio. € (im Vorjahr 150 Mio. €) gestärkt werden. 4. Vermögenslage
Im Vergleich zum Vorjahresstichtag verringerte sich die Bilanzsumme per 31. Dezember 2023 um 1,3 Mrd. € auf 44,2 Mrd. €. Die Forderungen an Kreditinstitute lagen mit 5,4 Mrd. € deutlich unter dem Vorjahresniveau von 6,6 Mrd. €. Der Rückgang ist überwiegend auf verringerte Bestände in der Einlagenfazilität bei der Deutschen Bundesbank zurückzuführen. Die Forderungen an Kunden verringerten sich gegenüber dem Vorjahresstichtag nur leicht um 0,5 Mrd. € und beliefen sich auf 28,8 Mrd. €. Die Entflechtung des Kreditkartengeschäfts mit Amazon und dem ADAC trug mit 1,0 Mrd. € zu dieser Verringerung bei. Im Darlehensbereich konnten Zuwächse erzielt werden. Der Bestand an Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren stieg leicht um 0,6 Mrd. € auf 7,8 Mrd. €. Die Position Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere enthielt zum Bilanzstichtag überwiegend Anteile an Investmentfonds aus der Eigenanlage und war leicht ansteigend. Die Verringerung in der Position Beteiligungen / Anteile an verbundenen Unternehmen resultierte aus der Übertragung des ADAC-Kreditkarten-Portfolios mit einem Buchwert von 260 Mio. € im Rahmen einer Ausgliederung gegen Gewährung von Anteilen an der LBB Portfolio-Transfer GmbH & Co. KG sowie Einzelrechtsnachfolge und dem anschließenden Verkauf der Anteile. Zudem wurden 20 % der Geschäftsanteile an der SKP mit einem Buchwert von 135 Mio. € von der LBB/BSK ohne Gewährung von Anteilen auf die SKP Verbundgesellschaft mbh & Co. KG abgespalten. Darüber hinaus wurden weitere 6,67 % der Anteile mit einem Buchwert von 45 Mio. € an die Deutsche Leasing verkauft. Außerdem wurden weitere Anteile an einem Immobilienfonds mit einem Buchwert von 47 Mio. € erworben.
Der Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um 1,0 Mrd. € auf 1,9 Mrd. € ist hauptsächlich auf die verminderten Verbindlichkeiten gegenüber der SKP zurückzuführen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahresstichtag um 0,2 Mrd. € auf 32,9 Mrd. € nur geringfügig. Dabei stehen im Wesentlichen dem Rückgang bei den Spareinlagen von 0,7 Mrd. € Zugänge bei den befristeten Kundeneinlagen von 0,9 Mrd. € gegenüber. Das Volumen der verbrieften Verbindlichkeiten ging um 0,1 Mrd. € auf 4,5 Mrd. € zurück. Die Rückstellungen haben sich gegenüber dem Vorjahr erhöht. Darin enthalten ist eine neu gebildete Rückstellung für Payment Commitments an das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe in Höhe von 63,2 Mio. €. Im Eigenkapital haben sich die sonstigen Kapitalrücklagen durch die Abspaltung von Anteilen an der SKP mit einem Buchwert von 135 Mio. € verringert. Ein Bilanzgewinn oder -verlust entstand aufgrund des Gewinnabführungsvertrags mit der LBBH nicht. 5. FinanzlageDie für Banken und Sparkassen relevante Liquiditätssteuerung beruht auf den in § 11 KWG festgelegten Grundsätzen, den "Mindestanforderungen an das Risikomanagement" ("MaRisk" in der Fassung vom 29. Mai 2024) sowie auf den Regelungen der Capital Requirements Regulation (CRR: Teil VI, Artikel 411 bis 428). Das Liquiditätsmanagement erfolgt durch den Bereich Treasury und Unternehmenskunden. Die Liquidity Coverage Ratio (LCR) lag im Jahresverlauf 2024 zu den relevanten Meldestichtagen stets oberhalb des aufsichtsrechtlichen Zielwerts von 100 %; per 31. Dezember 2024 betrug sie 173 %. Die Net Stable Funding Ratio (NSFR) lag per 31. Dezember 2024 bei 134 %, auch sie wurde im Verlauf des Jahres immer sehr solide eingehalten. Die Zahlungsfähigkeit der LBB/BSK war demnach jederzeit gewährleistet. Die LBB/BSK betreibt eine vorausschauende Liquiditätsplanung und unterhält eine Liquiditätsreserve zur Sicherstellung der täglichen Zahlungsbereitschaft. Sie nutzt einen Mix an Instrumenten zur Refinanzierung ihres Aktivgeschäfts. Dazu zählen Spar-, Sicht-und Termineinlagen von Kunden, Pfandbriefe, andere verbriefte Verbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Für Refinanzierungsgeschäfte mit der EZB unterhält die LBB/BSK dort entsprechende Sicherheiten, um diese dispositionsbedingt nutzen zu können. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften werden entsprechende Guthaben bei der Deutschen Bundesbank, Hauptverwaltung Berlin und Brandenburg, unterhalten. Im Geschäftsjahr 2024 setzten sich die aus der Geopolitik (Ukrainekrieg, Nahostkonflikt) resultierenden Herausforderungen unverändert fort. Die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland war insgesamt schwach. Hinzu kamen weitere politische Faktoren, wie die Wirtschafts- und Regierungskrise in Frankreich, die Wahlen in den Vereinigten Staaten sowie im November der Bruch der deutschen Regierungskoalition. Die Risikoaufschläge für Anleihen deutscher öffentlicher Schuldner wie Bund, Länder und Förderbanken erhöhten sich im Verlauf des Jahres 2024. Dabei war insbesondere in den Monaten Oktober und November ein dynamischer Anstieg zu verzeichnen, wie man ihn zuletzt nur zu Beginn der Coronakrise beobachten konnte. Hauptursache für diese Entwicklung war neben der Einstellung der Anleihekäufe durch die EZB der zunehmende Finanzierungsbedarf der öffentlichen Hand. In einem nach Einschätzung der LBB/BSK herausfordernden Umfeld konnten die regulatorischen Anforderungen und die intern festgelegten Mindestanforderungen an die Liquidität der LBB/BSK jederzeit eingehalten werden. Neben der Einhaltung der LCR und NSFR wurden auch die internen Risikolimite und Vorwarnstufen für das Liquiditätsrisiko der LBB/BSK im Geschäftsjahr nicht unterschritten. Die Kundeneinlagen als wichtiger Bestandteil der Refinanzierung der LBB/BSK waren im Jahresverlauf sehr stabil. Schwankungen der Einlagen blieben stets im geschäftsüblichen Rahmen. Der abgeschlossene Verkauf des Drittkartengeschäfts hatte eine positive Wirkung auf die Liquiditätssituation. Aufgrund der sehr stabilen Einlagen wurde zur Feinsteuerung der Liquidität nur ein Pfandbrief begeben, dieser hatte ein Volumen von 250 Mio. € bei einer Laufzeit von 10 Jahren. Außerdem wurden im ersten Quartal zur Erfüllung aufsichtlicher Anforderungen (MREL) als SRB-Abwicklungsinstitut einige kleine, ungedeckte Privatplatzierungen in Höhe von insgesamt 123 Mio. € in unterschiedlichen Laufzeiten als Inhaberschuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen begeben. Detailliertere Ausführungen zur Liquiditätslage sind dem Risikobericht zu entnehmen. Das bilanzielle Eigenkapital betrug am 31. Dezember 2024 2,0 Mrd. € und verringerte sich um 135 Mio. € gegenüber dem Vorjahr. Es entsprach damit 4,6 % der Bilanzsumme und umfasste das Grundkapital (1,2 Mrd. €) und die Rücklagen (0,8 Mrd. €). Die Verringerung betrifft eine Minderung der freien Kapitalrücklagen im Zuge der Abspaltung von Anteilen an der SKP. Der Fonds für allgemeine Bankrisiken nach 340g HGB konnte um 200 Mio. € auf 899 Mio. € aufgestockt werden. Die bankaufsichtsrechtlichen Eigenmittel der LBB/BSK gemäß CRR beliefen sich zum 31. Dezember 2024 (Eigenmittel nach Feststellung des Jahresabschlusses) auf 3,2 Mrd. € (Vorjahresstichtag: 3,1 Mrd. €). Bezogen auf die Risikopositionen nach CRR errechnete sich daraus eine Gesamtkapitalquote für die LBB/BSK von 24,4 % (Vorjahr: 23,0 %). Das harte Kernkapital betrug zum 31. Dezember 2024 nach Feststellung des Jahresabschlusses 2,9 Mrd. €. In Relation zu den gewichteten Risikopositionen errechnet sich für den Stichtag 31. Dezember 2024 eine harte Kernkapitalquote von 21,9 % (Vorjahresstichtag: 20,4 %). 6. Personalbericht *Ihren Mitarbeitenden bietet die LBB/BSK viele interessante und qualifizierte Tätigkeiten überwiegend mit direktem Kundenkontakt. Insbesondere persönliche und qualifizierte Beratung und Betreuung, die profunde Kenntnis der lokalen Marktgegebenheiten sowie relevante Kontakte und Netzwerke sind Angebote, die von engagierten Menschen verkörpert werden, die für die Sparkassenidee arbeiten. Die Arbeitgeberattraktivität ist von hoher personalstrategischer Relevanz, denn die Beschäftigten prägen die Wahrnehmung der Werte und Kompetenzen als Sparkasse. Angesichts des demografischen Wandels ist die Gewinnung und Bindung motivierter und qualifizierter Nachwuchs- und Fachkräfte eine zentrale Aufgabe. Die Gestaltung der Arbeitsbedingungen ist für die Beschäftigten dabei ebenso wichtig wie die Möglichkeit, persönliche Anliegen mit den Interessen der Sparkasse zu vereinbaren. Ihre Attraktivität als Arbeitgeberin stärkt die LBB/BSK mit freiwilligen Sozial- und Zusatzleistungen, beispielsweise zur dienstbedingten Mobilität, zur Verpflegung oder zur Altersversorgung. Die LBB/BSK bekennt sich zu einer familienfreundlichen Unternehmenskultur und hat auch im Jahr 2024 das Teilnahmesiegel des Fortschrittsindex Vereinbarkeit "Erfolgsfaktor Familie", eine Initiative des Bundesfamilienministeriums, erhalten. Mitarbeiterkapazität und PersonalbedarfDie Mitarbeiterkapazität (MAK) der LBB/BSK lag per 31. Dezember 2024 bei 3.001 MAK ohne Auszubildende. Der Anteil der weiblichen Beschäftigten betrug 58 % der Gesamtbelegschaft inklusive Auszubildende. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 arbeiteten 872 Mitarbeitende in Teilzeit, was einer Quote von etwa 26 % der Gesamtbelegschaft inklusive Auszubildende entsprach: Der Personalbedarf war von den drei folgenden wesentlichen Maßnahmen bestimmt. 1) Personalabbau in den Steuerungsbereichen durch Wegfall von Gruppenaufgaben ("100% Sparkasse") 2) Vollständige Besetzung und Personalausstattung im Vertrieb für Privat- und Firmenkunden 3) Investitionen in den Bereichen Privat- und Firmenkunden, Private Banking und Unternehmenskunden (inkl. ggf. Markfolge) zur Stärkung und Ausweitung der Marktrelevanz Ausbildung, Entwicklung und QualifikationDie Rekrutierung von Nachwuchs ist ein elementarer Bestandteil der Personalgewinnung. Die LBB/BSK ist einer der großen Ausbildungsbetriebe in Berlin mit vielfältigen Möglichkeiten für Schulabgänger und Hochschulabsolventen. Ergänzend zur Erstausbildung zum Bankkaufmann/-frau wird in Kooperation mit der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) ein dualer Studiengang angeboten. Den jungen Kolleginnen und Kollegen werden bereits während der Berufsausbildung Sicherheit und Perspektive, aber auch interessante und flexible Arbeitsfelder geboten. Zusätzlich gibt es für Hochschulabsolventen die Möglichkeit des Direkteinstiegs über ein Traineeprogramm. Die Nachwuchsprogramme sind der Haupteinstiegsweg in das Unternehmen. Unter den Beschäftigten waren am Jahresende 181 Auszubildende, Dual Studierende und Trainees. Damit sind rund 5,4 % der Belegschaft Nachwuchskräfte. Die LBB/BSK bietet in Zusammenarbeit mit Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe ein breites Spektrum an Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten an. Für die unterschiedlichen Zielgruppen stellt die Berliner Sparkasse den Mitarbeitenden Entwicklungsmöglichkeiten in Fach-, Projekt- und Führungskarrieren zur Verfügung. Die Transformation der Arbeitswelt verändert den Bedarf an beruflicher Weiterbildung. In einer digitalen Lernwelt finden Mitarbeitende umfangreiche Angebote und Pflichtschulungen zur Qualifizierung und Kompetenzentwicklung. Eine Schnittstelle zu den Verbundpartnern sichert eine integrierte Lösung. Gesundheit und ArbeitsschutzMit einem umfassenden Angebot fördert die LBB/BSK die Gesundheit ihrer Beschäftigten. Ein externes Institut steht Führungskräften und Mitarbeitenden für eine unabhängige, psychologisch-soziale Beratung in (schwierigen) persönlichen Lebenssituationen zur Verfügung - inklusive der Vermittlung von Betreuung im Rahmen von Familie & Pflege. Zur Gesundheitsförderung tragen ergonomisch ausgestattete Arbeitsplätze, die Betriebssportgemeinschaft, Seminare und Vorträge zum Thema "Gesundheit", Impfangebote (Grippe) und Freistellungen für die Wahrnehmung von Vorsorgeuntersuchungen, Präventionsangebote wie z.B. Ergonomieberatung und flexible Arbeitszeitmodelle bei. Für die Mitarbeitenden des stationären Vertriebs werden durch den/die Betriebspsychologen/in neben dem regelmäßigen Training zur Überfallprävention auch modulare Deeskalationsschulungen angeboten. Diversität, Chancengerechtigkeit und NetzwerkeDie Berliner Sparkasse strebt die Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden an wie z.B. im Hinblick auf Bildungshintergrund, Alter, Geschlecht und Herkunft . Diese Erwartungen sind in der Ethikrichtlinie der Berliner Sparkasse sowie in der im Jahr 2022 veröffentlichten Diversitätsrichtlinie für Mitarbeitende festgehalten. Die Ethikrichtlinie und die Diversitätsrichtlinie sind Bestandteil der schriftlich fixierten Ordnung der LBB/BSK und damit für alle Mitarbeitenden bindend. Die LBB/BSK erfüllt die Anforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes umfassend und hat die dazu erforderlichen Strukturen und Abläufe etabliert. Die zahlreichen Initiativen und Maßnahmen zur Förderung von Vielfalt in der Belegschaft sind in den Betriebsvereinbarungen "Chancengerechtigkeit - Förderplan Frauen, Familie, Vielfalt" und "Inklusionsvereinbarung" verankert. Die LBB/BSK ist Zeichnerin der "Charta der Vielfalt" und der "Charta Gleichstellung gewinnt" und in den externen Netzwerken "Erfolgsfaktor Familie" sowie "Bündnis gegen Homophobie" vertreten. Beteiligung und Mitarbeitendenidentifikation (OCI)Entsprechend den Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes ist die Beteiligung und Mitbestimmung der Beschäftigten gewährleistet. Die LBB/BSK steht zur Sozialpartnerschaft und dem Grundrecht Gewerkschaften zu bilden, ihnen beizutreten sowie Kollektivverhandlungen zu führen. Sie unterstützt die Sicherstellung von freier Meinungsäußerung, Organisationsfreiheit und der Einrichtung von Beschäftigtenvertretungen im Unternehmen, u. a. zur Gleichstellung und Inklusion. Neben dem Betriebsrat sind in der LBB/BSK verschiedene weitere Arbeitnehmervertretungen (u. a. Schwerbehindertenvertretung, Frauenbeauftragte, Jugend- und Auszubildendenvertretung) eingerichtet. Der Aufsichtsrat ist nach dem Mitbestimmungsgesetz paritätisch besetzt. Eine Beschwerdestelle nach § 13 Abs. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist eingerichtet und eine Inklusionsbeauftragte der Arbeitgeberin ist bestellt. Einmal jährlich führt die LBB/BSK eine Mitarbeitendenbefragung durch, aus der ein Index der "Mitarbeitendenidentifikation (OCI)" ermittelt wird. Dieser gibt Aufschluss über die Mitarbeitendenzufriedenheit und -motivation, die Qualität der Wettbewerbsfähigkeit und der Weiterempfehlungsbereitschaft. Die Ergebnisse der Mitarbeitendenbefragungen dienen auch als Grundlage für den regelmäßigen Dialog zwischen Führungskräften und Mitarbeitenden. Der Bedeutung der Mitarbeitendenidentifikation sowohl im Umfeld eines Arbeitnehmermarktes als auch in der Metropole Berlin wird Rechnung getragen, in dem der OCI als nichtfinanzieller Leistungsindikator Anwendung findet. Die Messung in 2024 ergab einen Indexwert von 71 Punkten. Die Berliner Sparkasse liegt damit auf dem Niveau der Finanzbranche. 7. Erklärung zur UnternehmensführungDie Berliner Sparkasse fördert aktiv die Gleichstellung der Geschlechter und sieht insbesondere in leistungsbereiten und -starken Frauen einen wesentlichen Erfolgsfaktor für die Zukunft. Durch entsprechende Personalgewinnung, Ausbildung und Fortbildung wird darauf hingewirkt, noch vorhandene Unterrepräsentanzen in den gehobenen Fach-und Führungsebenen abzubauen. Fach- und Führungskarrieren werden mit verschiedenen individuellen Personalentwicklungsmaßnahmen und Entwicklungsplänen gefördert. Der Frauenanteil in der Belegschaft der Berliner Sparkasse beträgt 59 %. In den Führungspositionen sind die Mitarbeiterinnen mit einem Anteil von 42 % über alle Ebenen vertreten. Der Anteil in den beiden oberen Führungs- und Fachebenen liegt bei 40 %. Zur Förderung von Frauen mit Fokus auf den Einsatz in der 2. und 3. Führungs- und Fachebene wurden auf Basis des "Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" Zielgrößen festgelegt. Bezogen auf das Mitte 2022 ausgegebene Ziel, bis zum 30.06.2027 in der zweiten und dritten Führungsebene einen Frauenanteil von jeweils 40 % zu erreichen, konnten per 31.12.2024 in der 2. Ebene bereits 45 % und in der 3. Ebene 38 % erreicht werden. Als neues Ziel zum Anteil weibliche Führungskräfte in Ebene 2 und 3 (Ebene 3 inkl. Fach) werden 50 % bis zum Jahr 2029 angestrebt. In Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen hatte sich der Aufsichtsrat im Juni 2022 zum Ziel gesetzt, eine Frauenquote von 20 % innerhalb der nächsten fünf Jahre (bis Juni 2027) zu erreichen. Die Frauenquote im Aufsichtsrat der Berliner Sparkasse liegt seit der letzten Aufsichtsratswahl auch bei 20 %. Die Zielgröße von Frauen im Vorstand der LBB/BSK beträgt 25 % und wurde per 31.12.2024 erfüllt. Dieses Ziel soll bis Juni 2027 mindestens gehalten werden. 8. GesamtaussageDas Geschäftsjahr 2024 konnte erneut mit einem deutlich über den Erwartungen liegenden Ergebnis abgeschlossen werden. Der Zinsüberschuss und das Provisionsergebnis lagen deutlich über ihren Prognosewerten. Beim Zinsüberschuss führten über Plan liegende Passivmargen zur Überschreitung der Prognose. Das Provisionsergebnis profitierte unter anderem von Erträgen aus dem Wertpapiergeschäft. Die Planüberschreitung bei den Verwaltungsaufwendungen resultiert aus der Zuführung zur Rückstellung für unwiderufliche Zahlungsverpflichtungen. Das Finanzanlageergebnis entwickelte sich besser als erwartet, da ungeplante Aktienverkäufe (VISA) ergebniserhöhend wirkten. Der Verkauf des ADAC-Portfolios führte im Einklang mit der Planung zu der außerordentlichen Erhöhung des Finanzanlageergebnisses. Die Risikovorsorge war aufgrund von höheren Einzelwertberichtigungen und außerplanmäßigen Abschreibungen bei Wertpapieren in der Liquiditätsreserve höher als geplant. Das gute Ergebnis konnte genutzt werden, um die 340g HGB-Reserven und das regulatorische Eigenkapital höher als geplant zu stärken und ermöglichte zugleich eine deutlich über dem Plan liegende Gewinnabführung an die LBBH. Angesichts des aktuellen wirtschaftlichen Umfelds wurde allen erkennbaren und latenten Risiken im Kreditgeschäft angemessen Rechnung getragen. Das Geschäftsjahr ist nach Einschätzung der LBB/BSK vor dem Hintergrund der erneut sehr positiven Ergebnisentwicklung, der erfolgten Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB und dem bisherigen Verlauf der Risikosituation im Kreditgeschäft erfolgreich verlaufen. C. Risikobericht1. RisikomanagementsystemDas Risikomanagementsystem basiert auf dem Rahmenkonzept der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) unter der zusätzlichen Berücksichtigung der Spezifika, die sich aus der Beaufsichtigung durch die EZB ergeben. Die Risikocontrolling-Funktion gemäß MaRisk wird durch den Bereich Risikocontrolling der LBB/BSK ausgeübt und umfasst das Risikocontrolling für die Adressenausfallrisiken, die Liquiditätsrisiken, die Marktpreisrisiken, die operationellen Risiken sowie das Meldewesen und die Gesamtbanksteuerung. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion ist einschließlich der Ebene des Vorstands von den Bereichen getrennt, die für die Initiierung und den Abschluss von Geschäften zuständig sind. Mit dem Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 13.12.2022 wurde die LBB/BSK ab dem 01.01.2023 als aufsichtsrechtlich übergeordnetes Unternehmen der BSK-Gruppe benannt, das sowohl für die Steuerung, den Betrieb und die Entscheidungsfindung als auch für die Sicherstellung der Erfüllung der Aufsichtsanforderungen auf Gruppenebene zuständig ist. In diesem Zusammenhang erfolgte die schrittweise Entoperationalisierung der LBBH. Unter der BSK-Gruppe wird die aufsichtsrechtliche Gruppe entsprechend dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis inklusive der jeweiligen Beteiligungen verstanden. Dies umfasst die unter LBB/BSK konsolidiert zusammengefassten Einheiten zuzüglich der Finanzholdinggesellschaften S-Erwerbsgesellschaft und LBBH sowie der LBB Grundstücksgesellschaft. Für den Metzler Pensionsfonds (MPF) besteht weder handels- noch aufsichtsrechtlich eine Konsolidierungspflicht. Den aus dem MPF resultierenden Risiken wird im Internal Capital Adequacy Assessment Process (ICAAP) sowohl in der ökonomischen als auch normativen Perspektive angemessen Rechnung getragen. Hierbei werden z.B. die aus dem MPF entstehenden ökonomischen Risiken in die regelmäßige ökonomische Risikotragfähigkeit mit einbezogen. Im Dezember 2024 erfolgte die Reduktion der Anteile der LBB/BSK an der S-Kreditpartner GmbH (SKP) auf 40,0 %. Durch die vorgenannte Anteilsreduzierung und die Aufhebung der gemeinsamen Leitung durch LBB/BSK und Deutsche Leasing (DL) ist die SKP nicht mehr als Joint Venture zu betrachten. Die Pflicht zur quotalen aufsichtsrechtlichen Konsolidierung der SKP entfällt (sog. SKP-Entkonsolidierung) somit ab dem Stichtag 31.12.2024. Weitergehende Ausführungen finden sich im Kapitel "Gesamtbild der Risikolage und interne Kapitaladäquanz". Es existieren gruppeneinheitliche risikopolitische Grundsätze und ein gruppenweites Risikomanagementsystem. Auch die Methoden zur Risikomessung sind gruppenweit einheitlich. Das Risikomanagementsystem setzt sich aus einer Reihe von ineinandergreifenden Grundsätzen und Regelungen zusammen. Ziel der Vorgaben ist es, Kunden und Kontrahenten unter Einhaltung aller gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen ein stabiler und verlässlicher Geschäftspartner zu sein. Die Eigentümer der LBB/BSK sollen diese als attraktives und potenzialreiches Investment erachten. Gegenüber der Öffentlichkeit steht die Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Sparkasse gemäß dem Berliner Sparkassengesetz im Vordergrund. Als übergeordnete Regelung schafft die Geschäftsstrategie die strategischen Rahmenbedingungen. Sie legt fest, dass das kontrollierte Eingehen von Risiken im Rahmen einer Risikostrategie elementarer Bestandteil des Bankgeschäfts ist. Die risikopolitischen Grundsätze und risikotechnischen Methoden sollen sicherstellen, dass die eingegangenen Risiken die Substanz der LBB/BSK nicht gefährden und jederzeit kontrolliert werden können. Die LBB/BSK und ihre organisatorischen Einheiten haben dafür Sorge zu tragen, dass alle Risiken transparent und im Rahmen der gruppeneinheitlichen Methodik messbar sind. Durch die konkrete Allokation der zur Verfügung stehenden Risikoressourcen Kapital und Liquiditätsreserve in der LBB/BSK sollen die Risikotragfähigkeit und die Liquidität sichergestellt werden. Die Risikostrategie der BSK-Gruppe legt die risikostrategischen Rahmenbedingungen für die Geschäftstätigkeit der LBB/BSK fest. Dabei erfolgt unter anderem die Festlegung nicht-strategiekonformer und damit grundsätzlich zu vermeidender Risiken. Die Einhaltung der Risikostrategie wird laufend überwacht. Den Chancen trägt die LBB/BSK Rechnung, indem die Geschäftsleitung in ihren strategischen Vorgaben Geschäfte in ertragreichen oder künftig als ertragreich erachteten Regionen und Geschäftsarten fördert. Zugleich werden mit zu hohem Risiko behaftete oder weniger ertragreiche Geschäftsbereiche durch die Festlegung grundsätzlich zu vermeidender Geschäfte eingeschränkt. Das durch den Bereich Risikocontrolling verantwortete Risikomanagement befasst sich mit der Identifizierung, Analyse, Kontrolle, Dokumentation und Berichterstattung der Risiken. Das Risikohandbuch und der vom Vorstand über das Risk Appetite Framework festgelegte Risikoappetit geben den Rahmen für das operative Risikocontrolling sowohl für die BSK-Gruppe als auch für die LBB/BSK vor und definieren die Rahmenbedingungen, Verantwortlichkeiten und Methoden der einzelnen Phasen des Risikomanagements. Die verwendeten Methoden beziehen sich insbesondere auf die Risikomessung. In dem Handbuch und ergänzenden Detaildokumentationen sind auch für jede Risikoart die existierenden Limitsystematiken, Reports und Eskalationsprozesse dargestellt. Die Risikoinventur stellt als eigenständige Handlung regelmäßig das Gesamtrisikoprofil fest. Dabei wird mit Unterstützung einer Vielzahl von festgelegten Prozessen wie zum Beispiel der Aktualisierung des Sanierungsplans untersucht, ob mögliche Risiken existieren oder auftreten können, die bisher nicht berücksichtigt worden sind. Die Ergebnisse werden dokumentiert und gegebenenfalls notwendige Maßnahmen abgeleitet. Mit der Risikoinventur werden die für die LBB/BSK wesentlichen Risiken festgelegt, hierbei erfolgt eine separate Untersuchung bzgl. der Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätslage. Die zuständigen Risikocontrolling-Einheiten haben als unabhängige Stellen die Aufgabe, die Risiken zu identifizieren, zu bewerten, die Risikosteuerung im Unternehmen zu unterstützen und das Management regelmäßig zu informieren. Die Identifikation, Messung, Beurteilung, Steuerung und auch die qualifizierte und zeitnahe Überwachung und Kontrolle der Risiken erfolgen gemäß den Vorgaben der Risikostrategie und des Risikohandbuchs. Das Risikomanagementsystem beinhaltet sowohl Risikoauswertungen nach aufsichtsrechtlichen Vorgaben als auch eine Risikobetrachtung aus ökonomischer Sicht. Aktuelle EntwicklungenDie Auswirkungen der gesamtwirtschaftlichen und geopolitischen Lage (RusslandUkraine-Krieg, Nahostkonflikt, Entwicklung des (gewerblichen) Immobilienmarktes, Lieferkettenstörungen und Rezession) auf die Kreditportfolien, haben sich zwischenzeitlich verstetigt. So wird zwar auch weiterhin von einer unsicheren wirtschaftlichen Entwicklung ausgegangen, allerdings spiegeln sich die Auswirkungen des krisenhaften Umfeldes der letzten Jahre inzwischen vermehrt in den Parametern zur Bewertung der latenten Risiken wieder. Allgemeine Erläuterungen zu den o. g. aktuellen gesamtwirtschaftlichen und geopolitischen Risiken sind dem Wirtschaftsbericht zu entnehmen. Auswirkungen auf die einzelnen Risikoarten werden in den jeweils einschlägigen Kapiteln zu den Risikokategorien beschrieben. 1.1 Verantwortlichkeiten und Organisationsstrukturen im RisikomanagementprozessDer Vorstand trägt die Verantwortung für das Risikoprofil, die Risikostrategie, das Risikotragfähigkeitskonzept inklusive der Verteilung des Risikopotenzials und der Definition der Limite, die ordnungsgemäße Organisation des Risikomanagements, die Überwachung des Risikos aller Geschäfte sowie für die Risikosteuerung. Er wird auf Grundlage eines monatlichen Risikoreports durch den Bereich Risikocontrolling informiert. Eine Reihe weiterer Reports (z. B. Marktpreisrisikoreport) wird im Risikomanagementprozess erstellt und dem Vorstand vorgelegt. Der Aufsichtsrat wird regelmäßig durch den Vorstand über das gesamte Risiko- und Kapitalprofil unterrichtet. Der aus Mitgliedern des Aufsichtsrats gebildete Kreditausschuss berät mit dem Vorstand die Grundsätze der Geschäftspolitik im Kreditgeschäft unter dem Gesichtspunkt der Bonitätsrisiken und des Risikomanagements, insbesondere der Adressenausfall-, Marktpreis-, Liquiditäts- und operationellen Risiken. Die Interne Revision ist wesentlicher Bestandteil des unternehmerischen und prozessunabhängigen Überwachungssystems. Dies beinhaltet für alle Risikoarten eine regelmäßige Prüfung und Bewertung der Risikomanagementprozesse. Die Revision ist organisatorisch dem Vorstandsvorsitzenden unterstellt und berichtet unabhängig an den Vorstand. Zur Steuerung und Überwachung der Risikolage wurden die nachfolgend genannten Gremien eingerichtet:
Der Bereich Risikocontrolling ist die unabhängige Risikoüberwachungseinheit für alle Risikoarten. Seine Aufgaben umfassen die Methoden und Modelle zur Identifikation, Messung, Aggregation und Limitierung von Risiken sowie die Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems. Der Bereich übernimmt das operative Risikocontrolling. Die Verantwortung für die operative Risikosteuerung im Sinne der Positionsnahme ist den definierten Verantwortungsträgern zugeordnet. So erfolgen beispielsweise die Gesamtbankrisikosteuerung durch den Gesamtvorstand und die Marktpreisrisikosteuerung unter Einhaltung der verbindlichen Vorgaben des Dispositionsausschusses durch das Treasury. Die Risikosteuerung im Kreditbereich wird beispielsweise für Einzelkreditnehmer durch die jeweiligen Entscheidungsträger gemäß der Kompetenzordnung wahrgenommen, während für die Liquiditätsrisiken der Bereich Treasury zuständig ist. Unter anderem für potentiell existenzielle Notlagen besteht innerhalb der LBB/BSK ein fester Krisenstab. Dabei handelt es sich um eine Sonderorganisationseinheit, die als zentrales Gremium bereichsübergreifend die benötigten Kompetenzen unter einer einheitlichen Leitung bündelt. Der Krisenstab verfügt über eine Geschäftsordnung, die als Bestandteil des Regelwerks veröffentlicht worden ist. Darin ist die konkrete Aufgabenverteilung im Krisenfall geregelt. Der Krisenstab steuert die Aktivitäten zur Krisenbewältigung der Bereiche, regelt die Bereitstellung relevanter Ressourcen zur Krisenbewältigung und informiert interne (Aufsichtsrat, Notfallteams, Fachbereiche) und externe Stellen (Aufsichtsbehörden, Presse, Dienstleister, Geschäftspartner, Kunden). Der Krisenstab setzt sich grundsätzlich aus folgenden ständigen Mitgliedern zusammen:
In 2024 hat eine Krisenstabsübung stattgefunden. Das Szenario der Übung am 04.07.2024 lautete "Cyberangriff". 1.2 GesamtrisikosteuerungDer Vorstand nimmt im Einklang mit der geschäftspolitischen Ausrichtung sowie unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Risikotragfähigkeit und der aufsichtsrechtlichen Risikobegrenzungsregeln eine Risikobegrenzung und Risikoallokation sowohl in der ökonomischen als auch normativen Perspektive vor, beispielsweise durch Limite (u.a. ökonomische Risikotragfähigkeitslimite), Obergrenzen (im Rahme der normativen Perspektive) oder Strukturvorgaben. Das Risikoreporting gemäß MaRisk erfolgt mit einem regelmäßigen Reporting, in dem alle Risikoarten zusammengefasst dargestellt werden und das sowohl Aspekte der ökonomischen als auch der normativen Perspektive abdeckt. Auf dieser Basis wird in den Sitzungen des Vorstands beziehungsweise des Aufsichtsrats die aktuelle Gesamtrisikolage erörtert und zudem geprüft, ob Reaktionen notwendig sind. Eine Prüfung der Risiken, die die Vermögens-, Ertrags- oder Liquiditätslage wesentlich beeinträchtigen können (Risikoinventur), erfolgt in der LBB/BSK laufend durch unterschiedliche gruppenübergreifende Aktivitäten. Dazu gehören zum Beispiel die Mittelfristplanung sowie die regelmäßige Überprüfung des internen Konsolidierungskreises. In unterschiedlichen Ausschüssen bzw. Komitees werden ebenfalls potenzielle Risiken behandelt und deren mögliche Auswirkungen und gegebenenfalls notwendige Maßnahmen diskutiert. Darüber hinaus findet im Rahmen des regelmäßigen Reportings eine systematische Analyse und Identifizierung von Risiken statt. So wird beispielsweise im Rahmen des Limitprozesses oder bei den Abstimmungen mit den Geschäftsbereichen zur Risikostrategie, zur Planung oder zu künftigen Aktivitäten diskutiert, ob daraus neue Risiken entstehen können. Als wesentliche Risiken im Sinne der MaRisk definiert die LBB/BSK solche, deren Auswirkungen so schwerwiegend sein können, dass sie den Fortbestand der LBB/BSK als Ganzes gefährden. Die Überprüfung erfolgt mindestens jährlich. Hierzu zählen:
Bei den Adressenausfallrisiken werden Länderrisiken, bei den Marktpreisrisiken zusätzlich Aktienkurs-, Options- und Währungsrisiken mit betrachtet. Weitere Risiken werden unter der separaten Position "Restrisiko" zusammengefasst und im Gesamtrisiko bei der ökonomischen Risikotragfähigkeitsberechnung berücksichtigt. Für die im weiteren Verlauf beschriebenen Post-Model-Adjustments (PMA) wird in der ökonomischen Risikotragfähigkeit ein angemessener Betrag den Risiken aus Modellunsicherheiten bei den Adressenausfallrisiken hinzugerechnet. Insgesamt wurde das Modellrisiko Kredit in der Risikoinventur für das Jahr 2024 zunächst als wesentlich eingeschätzt. Diese PMAs konnten zum Jahresende reduziert werden, so dass eine Überschreitung der Wesentlichkeitsschwelle zum Jahresende nicht gegeben ist. Weitere Risiken, wie zum Beispiel das Anteilseignerrisiko, das Immobilienrisiko und das Refinanzierungskostenrisiko führt die LBB/BSK aufgrund ihrer nur geringen Bedeutung nicht als wesentliche Risikoarten im Sinne der MaRisk. Für die Zwecke der Risikotragfähigkeit werden die Risikoarten in monetäre und nichtmonetäre Risiken unterteilt. Die monetären Risiken werden bei der quantitativen Zusammenführung zum ökonomischen Gesamtrisiko (internes Risikotragfähigkeitskonzept) berücksichtigt. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko wird den nicht-monetären Risikoarten zugeordnet, da es sich um ein "Zeitpunktproblem" und kein Vermögensverlustrisiko handelt. Es kann somit nicht durch die Unterlegung mit Risikokapital abgewendet werden. Das Refinanzierungskostenrisiko wird dagegen in der ökonomischen Risikotragfähigkeit bei den Restrisiken berücksichtigt. Neue Patronatserklärungen wurden durch die LBB/BSK im Geschäftsjahr 2024 nicht abgegeben. Ein Risiko aus der Inanspruchnahme aus Altpatronaten wird nicht gesehen. Dieser Sachverhalt wird regelmäßig überwacht. Nähere Erläuterungen hierzu befinden sich im Anhang unter der Angabe zu den Eventualverbindlichkeiten und unwiderruflichen Kreditzusagen. Mit der Unterzeichnung der Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften hat sich die LBB/BSK zu den genannten Zielen, wie zum Beispiel der Ausrichtung der Finanzierungen und Eigenanlagen auf Klimaziele, bekannt. In der LBB/BSK werden Klima- und Umweltrisiken nicht als eigenständige Risikoart, sondern als Treiber auf die bestehenden Risikoarten (insbesondere das Adressenausfallrisiko) aufgefasst. Im Berichtsjahr wurde eine umfangreiche Materialitätsanalyse erstellt, aus der ein ggf. wesentlicher Einfluss auf die Risiken abgeleitet wurde. Eine erhöhte Exponiertheit besteht in der LBB/BSK bei der gewerblichen Immobilienfinanzierung und bei der privaten Baufinanzierung aufgrund der Größe der Portfolien. Hierbei könnten sich Adressenausfallrisiken zum Beispiel durch sinkende Immobilienwerte infolge von Auflagen und Regulierungen im Hinblick auf Klima-und Umweltanforderungen ergeben (z. B. durch das Gebäudeenergiegesetz) sowie durch physische Risiken (Extremwetterereignisse), die direkte Schäden an Immobilien verursachen können. Weiterhin wird ein materieller Einfluss auf das Reputationsrisiko abgeleitet. Die Ethik-Richtlinie gibt einen Handlungsrahmen vor, um nicht ethische und nicht nachhaltige Geschäfte auszuschließen und dadurch das Reputationsrisiko zu senken. Dem Ergebnis der Materialitätsanalyse folgend hat sich die LBB/BSK Vorgaben in der Risikostrategie gesetzt, um die Risiken aus Klima- und Umweltrisiken zu begrenzen. In die Steuerung werden die Wirkungsfelder ESG-Qualität (Environmental, Social und Governance, ESG-Kundenbewertung), Energieeffizienz der finanzierten oder zu finanzierenden Gebäude und ESG-Kontroversen (Normverstöße von Kunden) integriert. Das interne Risikotragfähigkeitskonzept beinhaltet ein System von Messverfahren und Limitierungen aller durch Risikodeckungsmasse abdeckbaren wesentlichen und unwesentlichen Risiken (monetäre Risiken), das die Überschreitung eines vorgegebenen maximalen Vermögenswertverlusts bis auf eine geringe Restwahrscheinlichkeit (99,9 % Konfidenzniveau in der ökonomischen Perspektive) ausschließt. Die hierbei zu Grunde liegenden Annahmen werden ebenso wie die entsprechenden Limite regelmäßig, mindestens aber jährlich, überprüft und gegebenenfalls durch Vorstandsbeschluss angepasst. Änderungen am Risikotragfähigkeitskonzept unterliegen ebenso wie Änderungen an den Risikomessverfahren einer Model-Change-Policy, in der klare Beurteilungskriterien für die Materialität von Modelländerungen definiert sind und in der die Rollen und Verantwortlichkeiten für die Diskussion und für Entscheidungen über Modelländerungen eindeutig zugeordnet und dokumentiert sind. Aufbauend auf den erfassten einzelnen Risikoarten wird das ökonomische Gesamtrisiko durch Aggregation der gegebenenfalls skalierten Einzelrisiken für den Betrachtungszeitraum von einem Jahr ermittelt. Zur Bewertung der Gesamtrisikolage wird das zur Deckung der Risiken zur Verfügung stehende Kapital (Risikodeckungsmasse) dem Gesamtbankrisiko gegenübergestellt. Ergänzend werden die Ergebnisse verschiedener Stresstests berücksichtigt, die sowohl die Risiken als auch die Kapitalseite einbeziehen. Die Gesamtbankstresstests wurden im Jahr 2024, ausgehend von einer bereits angespannten makroökonomischen Situation, aktualisiert. Es wurden in verschiedenen Szenarien die Risikotragfähigkeit und Liquidität in ökonomischer und normativer Perspektive gestresst. Die Szenarien berücksichtigen dabei sowohl externe als auch interne Risikotreiber sowie eine Kombination dieser Risikotreiber. Die auf dieser Grundlage durchgeführten Stresstests ergaben keine Handlungsnotwendigkeit hinsichtlich der Kapital- und Liquiditätslage. Das Gesamtbankstressprogramm wurde um einen klima- und umweltbezogenen Stresstest erweitert. Beim ESG-Stresstest werden ökonomische und normative Kennzahlen gestresst. Die Auswirkungen der gesamtwirtschaftlichen und geopolitischen Lage (RusslandUkraine-Krieg, Nahostkonflikt, Entwicklung des (gewerblichen) Immobilienmarktes, Lieferkettenstörungen und Rezession) auf die Kreditportfolien, haben sich zwischenzeitlich verstetigt. So wird zwar auch weiterhin von einer unsicheren wirtschaftlichen Entwicklung ausgegangen, allerdings spiegeln sich die Auswirkungen des krisenhaften Umfeldes der letzten Jahre inzwischen vermehrt in den Parametern zur Bewertung der latenten Risiken wider. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Unsicherheit über wirtschaftliche Entwicklungen, inflationsbedingte Kaufkraftverluste und erhöhte Finanzierungskosten. Vor diesem Hintergrund hat die LBB/BSK eine Justierung der Post-Model-Adjustments (PMA) vorgenommen. Das zur Abschirmung latenter Ausfallrisiken gebildete PMA auf die handelsrechtliche Pauschwalwertberichtigung in Höhe von 35 Mio. € wurde aufgelöst, da sich die Auswirkungen des krisenhaften Umfeldes der letzten Jahre vermehrt in den Parametern zur Bewertung der latenten Risiken widerspiegeln. Ein auf aktuelleren Stresstestergebnissen basierender Sonderposten in Höhe von 9,8 Mio. € wurde für vorhersehbare, aber noch nicht bei einzelnen Kreditnehmern konkretisierte Adressausfallrisiken gebildet. Das PMA für Risiken im Zusammenhang mit Fälligstellungen im Zuge der geplanten Portfolioumstellung für das Amazon-Drittkartengeschäft in Höhe von 4,8 Mio. € konnte aufgelöst werden, da die Übernahme der Kreditkarten in 2024 abgeschlossen wurde. Das PMA, das aufgrund einer Unterschätzung der Ausfallprognosen in einzelnen Ratingverfahren bestand, wurde aufgrund der Einführung des neuen EBA-Repair Modellstands von 8,1 Mio.€ auf 4,8 Mio. € reduziert . Zusätzlich wird ein PMA in Höhe von 2 Mio. € für ESG (Environmental Social Governance)-Risiken gebildet, das mögliche Ratingverschlechterungen aufgrund gestiegener Anforderungen an Neugutachten und Bewertung von Sicherheiten unter ESG-Aspekten abbildet. Gemäß § 27 Pfandbriefgesetz muss jede Pfandbriefbank über ein für das Pfandbriefgeschäft geeignetes Risikomanagementsystem verfügen. Das Risikomanagement der Deckungsregister ist in das GesamtbankRisikomanagementsystem der LBB/BSK für Adressenausfall-, Marktpreis- und Liquiditätsrisiken sowie für operationelle und sonstige Risiken eingebunden. Darüber hinaus bestehen Limite, welche der Einhaltung aufsichtsrechtlicher Vorgaben dienen. Die Einhaltung dieser Limite für das Risikomanagement der Deckungsregister wird täglich überwacht und dem Vorstand im Rahmen des Quartalsreports zu den Risiken im Pfandbriefgeschäft gemäß § 27 Pfandbriefgesetz berichtet. 2. Gesamtbild der Risikolage und interne KapitaladäquanzDie etablierten Verfahren, Methoden und Systeme des Risikomanagementsystems haben sich im Berichtsjahr bewährt und die LBB/BSK jederzeit in die Lage versetzt, angemessene Maßnahmen zur Risikosteuerung abzuleiten und umzusetzen. Die Betrachtung der Risikotragfähigkeit auf Einzelinstitutsebene für die LBB/BSK erfolgt analog zum Vorgehen auf Gruppenebene. Das Gesamtrisiko wird dabei der Risikodeckungsmasse für die LBB/BSK gegenübergestellt. Die Risikotragfähigkeit der LBB/BSK war zu jedem relevanten Stichtag sowohl nach den internen Maßstäben als auch aus regulatorischer Sicht mit Freiraum gegeben. Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel der LBB/BSK gemäß Capital Requirement Regulation (CRR) nach Feststellung des Jahresabschlusses beliefen sich zum 31. Dezember 2024 auf 3.226 Mio. € (Vorjahresstichtag: 3.131 Mio. € nach Feststellung des Jahresabschlusses). Bezogen auf die Risikopositionen nach CRR errechnete sich daraus eine Gesamtkapitalquote der LBB/BSK von 24,4 % (Vorjahresstichtag: 23,1 % nach Feststellung des Jahresabschlusses) und eine harte Kernkapitalquote von 21,9 % (Vorjahresstichtag: 20,5 % nach Feststellung des Jahresabschlusses). Damit lagen die Quoten deutlich über den aufsichtsrechtlichen Mindestvorgaben. Die nachhaltige Einhaltung der aufsichtlichen Mindestvorgaben wird über die normative Kapitalplanung im Rahmen der Mittelfristplanung und die darauf basierende Steuerung sichergestellt. Dies gilt auch für die Liquiditätsdeckungsquote (LCR) sowie die strukturelle Liquiditätsquote (NSFR) der LBB/BSK. Die LCR betrug 173 % per 31. Dezember 2024 (Vorjahresstichtag: 157 %). Die NSFR lag am gleichen Stichtag bei 134 % (Vorjahresstichtag: 129 %). Im Rahmen der jährlichen Mittelfristplanung wurde über den jeweiligen Planungszeitraum in beiden Perspektiven des ICAAP und des Internal Liquidity Adequacy Assessment Process (ILAAP) sowohl die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen als auch der ökonomischen Erfordernisse planerisch sichergestellt. Die bilanzielle Risikovorsorge der LBB/BSK betrug 533 Mio. € (Vorjahresstichtag: 484 Mio. €). Die nachfolgenden quantitativen Angaben zur Risikolage erfolgen auf Basis des Managementansatzes. Das bedeutet, dass die Risikolage auf Basis der Daten dargestellt wird, nach denen die interne Risikosteuerung erfolgt. Die Risikolage wird nach Risikoarten gegliedert an den Vorstand und die Gremien berichtet. Die interne Risikosicht weicht dabei teilweise vom bilanziellen Ansatz ab. Wesentliche Gründe für die Unterschiede zwischen interner Steuerung und externer Rechnungslegung liegen in der Definition des Kreditvolumens als "Exposure" (definiert als Inanspruchnahme beziehungsweise Marktwerte plus offene externe Zusagen). Für die Ermittlung der Risikotragfähigkeit wird die gemäß Leitfaden der EZB für den bankinternen Prozess zur Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung von November 2018 (ICAAP) angestrebte Fortführungsperspektive zugrunde gelegt. Die Berechnung der Risikodeckungsmasse (RDM) basiert weiterhin auf dem aufsichtsrechtlichen Kernkapital; dem Fortführungsansatz entsprechend werden nachrangige Verbindlichkeiten (Ergänzungskapital) nicht berücksichtigt. Die Risiken der SKP fließen gemäß der im Jahr 2024 reduzierten Anteilsquote in die Berechnung der Risikotragfähigkeit bei den Risikoarten ein. Aufgrund der Subsidiärhaftung der LBB/BSK für die Risiken des Metzler Pensionsfonds sind diese ebenfalls in den ICAAP einbezogen. Im Berichtsjahr blieb die ökonomische Risikodeckungsmasse (LBB/BSK) nahezu konstant und änderte sich von 3.011 Mio. € per 31. Dezember 2023 auf 3.016 Mio. € per 31. Dezember 2024. Das ökonomische Gesamtrisiko inklusive der anteiligen Risiken aus der S-Kreditpartner GmbH (SKP) und der Risiken aus dem Metzler Pensionsfonds betrug per Jahresende 2024 1.998 Mio. € (Vorjahresstichtag: 1.779 Mio. €). Darüber hinaus flossen bei der Risikobetrachtung die Ergebnisse aus der umfangreichen Materialitätsanalyse und Wesentlichkeitseinschätzung für ESG-Treiber 2024 ein. Die daraus quantifizierten Modellrisiken Klima und Umwelt wurden in die Risikotragfähigkeitsberechnung aufgenommen. Die Aggregation der einzelnen Risikoarten zu einem ökonomischen Gesamtrisiko erfolgte im reinen Additionsverfahren. Diversifikationseffekte wurden nicht berücksichtigt. Die Inanspruchnahme je Risikoart, das Gesamtrisiko und der daraus resultierende Freiraum in der ökonomischen Perspektive beliefen sich zum 31. Dezember 2024 in der LBB/BSK und der Risiken aus dem Metzler Pensionsfonds wie nachfolgend dargestellt. Inanspruchnahmen nach Risikoarten für die LBB/BSK inkl. SKP und Metzler Pensionsfonds in Mio. € zum 31.12.2024
Die Risikodeckungsmasse ist nahezu konstant geblieben wohingegen das Gesamtrisiko stieg. Per 31. Dezember 2024 werden die Positionen der SKP mit dem durch die LBB/BSK gehaltenen Anteil noch in den einzelnen Risikoarten berücksichtigt, im Adressenausfallrisiko zeigt sich insbesondere daraus eine Verringerung. Im Operationellen Risiko erfolgt aufgrund der sehr geringen Materialität weiterhin eine Vollberücksichtigung. Der Anstieg des Marktpreisrisikos resultiert vorrangig aus einer Anhebung des Skalierungsfaktors zur Ableitung der in der ökonomischen Risikotragfähigkeit verwendeten Marktpreisrisiken (1 Jahr, 99,9 %) aus den im Marktrisikomodell quantifizierten Marktpreisrisiken (VaR, 1 Tag, 99 %). Hintergrund dafür waren Erkenntnisse aus der Modellvalidierung, welche zeigten, dass eine Erhöhung dieses Faktors angemessen wäre, um auch zinsinduzierte Marktrisiken, analog den in der jüngsten Phase eines raschen drastischen Zinsanstieges beobachteten, angemessen abzubilden. Das Restrisiko sank insbesondere durch die Neubestimmung eines Risikoaufschlags aus erwarteten Effekten wegen einer möglichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation von Kreditnehmern (Ukraine-Krieg und Energiekrise) sowie aus erwarteten Effekten aus Rekalibrierungen von Ratingmodellen. Die quantifizierten Klima und Umweltrisiken sind ebenfalls im das Restrisiko enthalten. Aufgrund des gestiegenen Gesamtrisikos sank der Freiraum im Berichtsjahr, die Auslastung der Risikodeckungsmasse durch das Gesamtrisiko ist mit 66 % weiterhin sehr komfortabel. Die Risikotragfähigkeit war sowohl hinsichtlich der Inanspruchnahme und bei theoretischer Vollauslastung des Gesamtlimits im gesamten Berichtszeitraum zu den jeweils relevanten Stichtagen gegeben. Zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit bestehen ein Limitsystem und davon abgeleitete Eskalationsprozesse. Sollte es zu einer Annäherung an eines der Limite kommen, das heißt in der Regel zu einer Risikoauslastung von mehr als 90 %, entscheidet der Vorstand über Maßnahmen, um Limitüberschreitungen zu verhindern. 3. RisikokategorienIm folgenden Kapitel werden die wesentlichen Risiken nach MaRisk Adressenausfall-, Liquiditäts- und Marktpreisrisiken sowie operationelle und sonstige Risiken näher definiert und hinsichtlich Risikoprävention sowie Einhaltung aufsichtsrechtlicher Vorgaben betrachtet. 3.1 AdressenausfallrisikenDas Adressenausfallrisiko wird grundsätzlich als das Risiko eines Verlusts aufgrund des Ausfalls eines Geschäftspartners definiert. Dies könnte bedeuten, dass ein Vertragspartner des Instituts nicht oder nicht fristgerecht leistet oder das Institut selbst aufgrund der Nichtleistung eines Dritten zu leisten verpflichtet ist. Darüber hinaus ist in dieser Definition das Anteilseignerrisiko enthalten, welches sich aus der Zurverfügungstellung von Eigenkapital ergibt. Das Anteilseignerrisiko wird separat ausgewertet, die jährliche Überprüfung bestätigte die materielle Unwesentlichkeit. Im kommerziellen Kreditgeschäft ist das Adressenausfallrisiko im Falle der Gewährung von Krediten identisch mit dem Kreditrisiko. Emittenten-, Kontrahenten- und Kreditnehmerrisiken aus Kapitalmarktgeschäften basieren auf den Marktpreisen der zu Grunde liegenden Finanzinstrumente. Ein Emittentenrisiko liegt vor, wenn statt eines Kredits ein Wertpapier gehalten wird. Bei den Kontrahentenrisiken (Risiko der potenziell nachteiligen Wiedereindeckung eines Derivategeschäfts bei Ausfall eines Geschäftspartners) werden zusätzlich zum Marktpreis Aufschläge (produktspezifische Add-Ons) für das Potential Future Exposure berücksichtigt - es sei denn, es bestehen individuelle Collateral-Vereinbarungen (Besicherungsvereinbarungen). Kreditnehmerrisiken beziehen sich auf Geldmarktanlagen. Weitere, vor allem im Handelsgeschäft übliche und zum Adressenausfallrisiko zählende Risikokategorien sind das Settlementrisiko (Risiko, dass bei der Abwicklung eines Handelsgeschäfts trotz eigener Leistung keine Gegenleistung erfolgt) sowie das Länderrisiko (Transferrisiko). Die Mess- und Steuerungsverfahren der Bank umfassen hinsichtlich des Kreditrisikos stets auch außerbilanzielle Geschäfte. Weitere Kreditrisiken entstanden bisher dadurch, dass die LBB/BSK Kredite an gruppeninterne Kreditnehmer herausgegeben hat. Per Stichtag 31.12.2024 ist die SKP kein interner Kreditnehmer innerhalb der aufsichtsrechtlichen Gruppe mehr, zu der die LBB/BSK gehört. Der interne Kreditnehmer LBBH hat selbst keine Banklizenz und somit keine aktiven Kredite, hält aber Beteiligungen an der LBB/BSK. Somit besteht auch hier eine Durchschau auf die zugrundeliegenden Geschäfte. Diese Durchschau ist Grundlage für die Risikosteuerung. Mit dem Ausscheiden der SKP aus dem Konsolidierungskreis sind keine Risiken aus internen Kreditnehmern mehr vorhanden. Bonitäts-/RisikobeurteilungDie Bonität jedes Kreditnehmers wird unter Zuhilfenahme interner Rating- und Scoringverfahren laufend eingeschätzt. Diese Verfahren sind auf Ausfallwahrscheinlichkeiten ausgerichtet und führen zu einer Einstufung auf einer einheitlichen Ratingmasterskala mit den Klassen 1 bis 18, wobei innerhalb einzelner Klassen eine weitere Differenzierung erfolgt. Die LBB/BSK verwendet kundengruppenspezifische Rating- und Scoringverfahren auf statistischer Basis, die in Projekten zusammen mit anderen Landesbanken, dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband oder spezialisierten Dienstleistern entwickelt wurden. Die Güte der Verfahren wird regelmäßig überprüft und optimiert. Das Kreditrisikocontrolling übernimmt dabei die Aufgaben der "für die Kreditrisikoüberwachung zuständigen Stelle" nach Artikel 190 CRR. Die Scoring-/Ratingklasse des Antragstellers ist grundsätzlich für die Ermittlung der Kompetenzstufe, die Kreditvergaberichtlinien und die Intensität der Kreditüberwachung ausschlaggebend. Die Kreditkompetenzordnung enthält die einzelnen Kreditentscheidungskompetenzen und das Kreditentscheidungskompetenztableau. KreditportfoliomodellDie quantitative Analyse der Adressenausfallrisiken auf Basis statistischer Verfahren wird für Kreditportfolien mittels des selbstentwickelten Kreditportfoliomodells CVaR vorgenommen. Dieses Modell, das auf einer institutsspezifischen Adaption von Standardmodellen beruht, erlaubt die Aggregation der kreditnehmerbezogenen Adressenausfallrisiken zu einer Risikokennzahl auf Portfolioebene, dem sogenannten Credit-Value-at-Risk (CreditVaR). Diese Kennzahl wird täglich auf Basis des Konfidenzniveaus 99,9 % mit einer Haltedauer von einem Jahr für die Portfolien der LBB/BSK und ihrer Geschäftsbereiche ermittelt. Berichtet wird der Unexpected Loss, der sich aus dem CreditVaR abzüglich des Expected Loss ergibt. Der Unexpected Loss zum Konfidenzniveau 99,9 % betrug 655 Mio. € per 31. Dezember 2024. Das Kreditportfoliomodell schätzt die Wahrscheinlichkeit von großen Verlusten durch korrelierte Kreditausfälle auf Basis der kreditnehmerspezifischen Exposures, der Ratingklasse, der Besicherung sowie von Korrelationsschätzungen. Das eingesetzte Modell reagiert aufgrund seiner Struktur sensitiv auf Klumpenrisiken oder Branchenkonzentrationen und berücksichtigt auch die Gefahr von LänderTransferereignissen. Das Kreditportfoliomodell berücksichtigt sowohl die Migrationsrisiken von Kapitalmarktinstrumenten als auch des kommerziellen Geschäfts. RisikobeschränkungAdressenausfallrisiken werden sowohl auf der Ebene der einzelnen Kreditnehmer als auch auf Portfolioebene im Rahmen eines strategischen Kreditportfoliomanagements limitiert und gesteuert. Risikokonzentrationen werden operativ durch Obergrenzen je Gruppe verbundener Kunden limitiert. Die Obergrenzen ergeben sich nach festen Regeln aus der Risikodeckungsmasse, den Ratings der Kreditnehmer und den Besicherungsverhältnissen der Kreditengagements. Die Konzeption wurde von den Gremien genehmigt, in Kraft gesetzt und wird regelmäßig überprüft. Die größten Risikokonzentrationen werden quartalsweise unter anderem im Monatlichen Risiko Report (MRR-Langreport) dargestellt. Risikokonzentrationen bei Regionen und Branchen sind nach Möglichkeit gering zu halten. Geschäftsmodellspezifisch besteht diese Möglichkeit an gewissen Stellen jedoch nicht, beispielsweise aufgrund der Konzentration auf das Geschäft der LBB/BSK am Standort Berlin. Länderrisiken werden mittels eines geeigneten Exposurebegriffs fortlaufend gemessen und streng limitiert. Die Länderlimite werden jährlich überprüft und gegebenenfalls neu festgelegt. Einzelkreditnehmerlimite und deren ÜberwachungDie Adressenausfallrisiken im Handelsgeschäft werden auf Einzelkreditnehmer-Ebene durch individuelle Limite für Kreditnehmer für die Parameter Betrag, Laufzeit und Geschäftsart begrenzt. Diese Limite werden systematisch erfasst und täglich überwacht. Im Mengenkreditgeschäft, das standardisierte Kredite wie Raten- und Dispositionskredite umfasst, werden weitgehend IT-unterstützte Verfahren zur Bewilligung eingesetzt. Bei größeren Engagements ist zusätzlich ein Votum durch die Marktfolge erforderlich. Für das nicht in standardisierten Prozessen abzuwickelnde Geschäft werden individuelle Kreditentscheidungen in klar definierten Prozessen abhängig von der Höhe des Engagements und dem Risikogehalt getroffen. Die Entscheidung über größere Engagements erfolgt durch den jeweiligen Kompetenzträger, die Bearbeitung wird im Marktfolgebereich durchgeführt. Um Kreditrisiken früh zu erkennen und aktiv zu managen, wird das Einzelrisiko der Kreditnehmer mit verschiedenen manuellen und automatisierten Verfahren überwacht. In aller Regel werden die Kreditnehmer-Ratings mindestens jährlich aktualisiert. In diesem Rahmen erfolgt auch die regelmäßige Überprüfung von Bestand und Werthaltigkeit der Sicherheiten, um gegebenenfalls eine Neubewertung vorzunehmen. Im Fall von Verschlechterungen des Ratings wird über die Art der Fortführung des Engagements entschieden. Zur Identifikation von Kreditnehmern, bei denen sich erhöhte Risiken abzeichnen, werden Frühwarnsysteme eingesetzt. Auf Basis von quantitativen und qualitativen Frühwarnindikatoren werden entsprechende Überwachungslisten erstellt, die separat zu untersuchende Kreditnehmer aufführen. Auffällige Kreditengagements und insbesondere die zur Risikoreduzierung bereits initiierten bzw. vorgesehenen Maßnahmen werden im sogenannten Risikodialog inklusive Frühwarnrunde erörtert. An dieser nehmen die Bereiche Kredit, Risikobetreuung, Risikocontrolling sowie der Vertrieb teil. Die Qualität der Kreditüberwachung wird stetig aktualisiert und verfeinert, um den Entscheidungsprozess zu beschleunigen und die Qualität der verfügbaren Informationen zur Erkennung und Bewertung potenzieller Risiken zu verbessern. Die interne Revision überprüft regelmäßig das Kreditgeschäft, die eingesetzten Risikomessverfahren und insbesondere die Kreditprozesse. Daraus werden Maßnahmen für die weitere Qualitätsverbesserung in der Kreditanalyse und Überwachung abgeleitet. PortfoliosteuerungDas Neugeschäft und der Kreditbestand werden durch Portfoliolimite auf Basis des Kreditportfoliomodells begrenzt. Zu diesem Zweck existieren Limite für den Unexpected Loss zum Konfidenzniveau 99,9 % der Portfolien der Geschäftsbereiche.
RisikominderungZur Reduzierung der Adressenausfallrisiken werden verschiedene Elemente der Risikominderung eingesetzt. Im Rahmen der Risikostrategie formulieren die Geschäftsbereiche ihre jeweilige Sicherheitenstrategie. Entsprechend der unterschiedlichen Arten des Adressenausfallrisikos (Emittenten-, Kontrahenten-, Kreditnehmerrisiko) werden verschiedene Risikominderungstechniken angewendet. Bei den Kreditrisiken bildeten Sach- und Personensicherheiten im Gesamtwert von 23,4 Mrd. € per 31.12.2024 die wesentliche Position. Der Umfang der Sicherheiten orientiert sich an Exposurehöhe und Ausfallwahrscheinlichkeit. Die Sicherheiten werden anhand fest vorgegebener Kriterien bewertet. Eine weitere Risikominderung entsteht durch Kompensationsvereinbarungen. Die Verantwortung für das Sicherheitenmanagement bei Kreditrisiken liegt in der Marktfolge. Diese ist für den Ansatz, die Prüfung und die regelmäßige Bewertung der Sicherheiten sowie für die Verwaltung der Techniken zur Kreditrisikominderung zuständig. Dazu erfasst und verwaltet die Marktfolge die Sicherheiten in einem zentralen IT-gestützten Sicherheitensystem. Die LBB/BSK hat in ihrem Regelwerk Kriterien zur turnus- und anlassbezogenen Überwachung und Überprüfung von Immobilienbewertungen definiert. Bei der Überwachung und Überprüfung von Immobilienbewertungen unterscheidet die LBB/BSK zwischen der Überwachung auf Basis von Marktschwankungen bzw. der turnus-und anlassbezogenen Überprüfung. Die Überwachung des als Sicherheit dienenden Immobilienportfolios erfolgt jährlich auf Basis eines statistischen Verfahrens (Marktschwankungskonzept, MSK). Bei der Überwachung auf Basis von beobachteten Marktschwankungen nutzt die LBB/BSK die Marktschwankungsanalyse der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) und des Verbands Deutscher Pfandbriefbanken (vdp). Das Konzept wird für inländische Gewerbe- und Wohnimmobilien erstellt. Für das Portfolio der LBB/BSK wird weiterhin das LORA-Modul Marktschwankungsanalyse für Immobilien zur Unterstützung genutzt. Im Falle der Überschreitung vorgegebener Schwankungsbreiten müssen die jeweiligen Gutachten überprüft werden. Soweit sich aus dieser oder einer anderen Überwachung (zum Beispiel Objekt-Ratingaktualisierung) Wertminderungen ergeben, wird die Überprüfung der Markt-und Beleihungswerte durch den zuständigen Kreditsachbearbeiter veranlasst. Im Jahr 2024 sahen die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) und die vdp Consulting AG kritische negative Marktschwankungen in den Objektklassen Handel (wie im Vorjahr) sowie erstmals Büro und gemischt genutzte Immobilien. Bezüglich dieser Objektklassen wurde ein Handlungsbedarf ausgesprochen. Das relevante Portfolio wurde seitens des Kreditbereichs gesichtet und unter Abwägung der Relevanz (bevorstehende kurzfristige Ablöse des Kreditengagements, bereits turnusmäßig erfolgte Wertüberprüfung in 2024 o. ä.) wurden die gemäß anlassbezogener Wertüberprüfung zu überprüfenden Objekte identifiziert und zur Bewertung beauftragt. Sofern die Überprüfung dieser Objekte nicht rechtzeitig erfolgt, ist der Beleihungswert zum 31.12.2024 auf Null zu setzen. Nachdem sich die Marktwerte im Segment Hotel in den letzten Jahren als Effekt der Nach-Pandemie-Jahre schwierig darstellten, werden in diesem Jahr keine negativen Marktschwankungen ausgewiesen. Der sich bereits im letzten Jahr abzeichnende Trend setzt sich damit fort. Somit ist die Objektklasse Hotel nicht mehr auffällig. In der LBB/BSK ist bei den Objektarten, die nicht mittels des Marktschwankungskonzepts überwacht werden können, gemäß der Objektartenliste eine entsprechende Einzelüberprüfung durch die Wertermittler erforderlich. Auch diese Überprüfung ist durch den Kreditsachbearbeiter zu veranlassen. Neben der jährlichen Überwachung der Immobiliensicherheiten auf Basis der Marktbeobachtungen ist die Bewertung der Immobilie gemäß den in der Objektartenliste veröffentlichten Turni von den Wertermittlern zu überprüfen. Bei Emittentenrisiken erfolgt eine Risikominderung durch Aufrechnung von Long- und Short-Positionen. Zusätzlich werden Garantiebeziehungen berücksichtigt. Eine Besicherung durch Kreditderivate bestand nicht. Bei Kontrahentenrisiken resultiert eine Risikominderung aus der Verrechnung von gegenläufigen Risikopositionen durch Netting-Vereinbarungen. In der LBB/BSK kommt dabei das sogenannte Close-Out-Netting zur Anwendung, welches üblicherweise bei Kreditverschlechterung eines Kontrahenten bis hin zur Insolvenz vorgenommen wird. Dabei werden Forderungen und Verbindlichkeiten gegeneinander aufgerechnet. Dies hat zur Folge, dass die sich ergebenden Ansprüche durch einen Ausgleichsanspruch in Höhe des Netto-Marktwerts dieser Geschäfte oder des sich daraus ergebenden unrealisierten Gewinns oder Verlusts für beide Parteien festgestellt und die Beträge saldiert werden. Zusätzlich können bei OTC-Derivaten, Wertpapierleihen und Repogeschäften über die bereits abgeschlossenen Nettingverträge hinaus individuelle Collateral-Vereinbarungen (Besicherungsvereinbarungen) geschlossen werden. Im Berichtsjahr wurden die Kontrahentenrisiken durch Netting-Vereinbarungen in Höhe von 0,6 Mrd. € und hereingenommene Collaterals um 0,3 Mrd. € reduziert. TransferrisikenDie LBB/BSK beschränkt Länder- und Transferrisiken über volumenbasierte Länderlimite. Das Länderrisiko wird als Summe der Länderexposures ausgewiesen. Die jeweiligen Länderlimite werden dabei vom Vorstand unter Berücksichtigung des Risikogehalts der jeweiligen Volkswirtschaft sowie der Entwicklung des individuellen Kreditportfolios beschlossen. Nachfolgend wird das Länderexposure dargestellt. Die Zuordnung der Kunden zu den Regionen erfolgt über das Risikoland, die Einschätzung des Transferrisikos über die Ratingklasse.
Organisationen mit höchster Bonität wie zum Beispiel die Europäische Investitionsbank werden durch Länderlimite nicht reglementiert. Sie können aufgrund ihrer überregionalen Aktivitäten nicht direkt einer Region, zum Beispiel Europa, zugeordnet werden. Das Exposure der Organisationen mit höchster Bonität betrug zum Bilanzstichtag 0,5 Mrd. €. Das Exposure aller Länder inklusive dieser Organisationen betrug 6,6 Mrd. €. Behandlung von ProblemkreditenGefährdete und ausgefallene Engagements fallen prinzipiell in die Bearbeitungszuständigkeit und Verantwortung des Risikobetreuungsbereichs, der diese Kredite saniert oder abwickelt. Das "Current Credit Exposure" (CCE) und insbesondere die rückständigen Leistungen der ausgefallenen Problemkredite (Nonperforming Loans) sind bei der LBB/BSK durch Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen sowie durch angerechnete Sicherheiten weitgehend abgeschirmt. Bildung der KreditrisikovorsorgeDie Kompetenz der Risikobetreuungsbereiche umfasst unter anderem die Bildung von Einzelwertberichtigungen. Oberhalb definierter Betragsgrenzen entscheiden einzelne Vorstandsmitglieder oder der Gesamtvorstand über die Höhe der Einzelwertberichtigung. Die Vorschläge für die Höhe der Einzelwertberichtigungen beruhen auf fest definierten Kriterien, die unter anderem von der Art der Sicherheit beziehungsweise vom Status des Engagements (Sanierung oder Abwicklung) abhängen. Auch für nicht ausgefallene Engagements, die keine Einzelwertberichtigung erhalten, wird im Sinne einer Portfoliobetrachtung der Kreditrisikovorsorgebedarf für latente Adressenausfallrisiken (Pauschalwertberichtigungen) nach Maßgabe von IDW RS BFA 7 ermittelt. Bei dessen Berechnung fließen die Risikoparameter Ausfallwahrscheinlichkeit, Exposure at Default und Verlustquote ein. Vor dem Hintergrund der aktuellen gesamtwirtschaftlichen und geopolitischen Lage (Russland-Ukraine-Krieg, Nahostkonflikt, Entwicklung des (gewerblichen) Immobilienmarktes, Lieferkettenstörungen und Rezession) und der daraus resultierenden Risiken, die nicht vollständig im Rahmen der Anwendung etablierter Bewertungsmodelle berücksichtigt werden, wurden Post-Model-Adjustments (PMA) über die Pauschalwertberichtigung hinaus gebildet. Darüber hinaus wurden weitere Post-Model-Adjustments (PMA) für die Unterschätzung von Ausfallprognosen in einzelnen Ratingverfahren und für ESG (Environmental Social Governance)-Risiken gebildet. ReportingEinzelkreditnehmerbezogene Adressenausfallrisiken auf verschiedenen Aggregationsstufen sowie Kennzahlen des Kreditportfoliomodells werden quartalsweise im Monatlichen Risiko Report (MRR-Langreport) an den Vorstand berichtet. Um Risikokonzentrationen zeitnah zu erkennen, werden diese nach Branchen und Ländern aufgeteilt. Daneben sind Auswertungslisten zu Risikokonzentrationen gemäß dem Klumpenrisikokonzept auf Ebene der Gruppe verbundener Kunden (GvK) enthalten. Ein ausführlicher Kreditrisikoreport, der eine kommentierte Darstellung der größten Risikokonzentrationen der LBB/BSK auf GvK-Ebene enthält, wird quartalsweise erstellt. Neben der monatlichen und quartalsweisen Berichterstattung wird der Vorstand gemäß MaRisk täglich über gegebenenfalls eingetretene Limitüberschreitungen ab einer definierten Größenordnung unterrichtet. Kennzahlen des internen Reportings zum AdressenausfallrisikoDie Messung und Steuerung der Adressenausfallrisiken basierten auf einer risikoadäquaten Darstellung der kreditrisikotragenden Geschäfte. Kreditrisiken sowie Kontrahenten-, Emittenten- und Kreditnehmerrisiken werden produktspezifisch gemessen und anhand des "Current Credit Exposure" (CCE) quantifiziert. Neben dem CCE wird in der internen Steuerung auch das Credit Exposure (CE) betrachtet, das zusätzlich nicht gezogene, aber den Kunden zugesagte Limite umfasst. Diese Limite können sowohl widerruflich als auch unwiderruflich zugesagt sein. Das interne Reporting der Adressenausfallrisiken an die Geschäftsleitung basiert im Wesentlichen auf dieser Größe. Daher werden die folgenden Darstellungen auf Basis des Credit Exposures gezeigt. Das gesamte Credit Exposure der LBB/BSK ohne den internen Kreditnehmer LBBH betrug zum 31. Dezember 2024 53,8 Mrd. € (Vorjahresstichtag: 57,9 Mrd. €). Davon entfielen auf das CCE von Kreditrisiken 33,7 Mrd. € auf das kommerzielle Kreditgeschäft (Vorjahresstichtag: 33,4 Mrd. €). Das CCE von Emittenten-, Kontrahenten- und Kreditnehmerrisiken aus Kapitalmarktgeschäften ist in Höhe von 13,1 Mrd. € (Vorjahresstichtag: 13,8 Mrd. €) im Credit Exposure enthalten. Abhängig von der Aggregationsstufe können sich Netting-beziehungsweise Aufrechnungseffekte in unterschiedlicher Höhe auswirken. In der nachfolgenden Tabelle ist das Credit Exposure per 31. Dezember 2024 nach Branchen dargestellt. Entsprechend der Systematik der Wirtschaftszweige ordnet die LBB/BSK jedem Kunden eine Branche zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst. Das Kreditvolumen im Kreditgewerbe und mit Gebietskörperschaften entfiel wie in den vergangenen Jahren zum Großteil auf das Treasury-Geschäft. Das Volumen bei Privatkunden und Immobilienfinanzierungen bestand produktgetrieben aus Kreditrisiken. Credit Exposure-Darstellung nach Branchen der LBB/BSK ohne den internen Kreditnehmer LBBH zum 31.12.2024
1 Aus rechentechnischen Gründen können
in den Tabellen Rundungsdifferenzen auftreten.
KreditqualitätIn der folgenden Grafik wird das Credit Exposure aufgeteilt nach Ratingklassen gemäß der verwendeten Masterskala dargestellt; nicht enthalten ist der interne Kreditnehmer LBBH. Credit Exposure-Darstellung nach Ratingklassen in Mio. € zum 31.12.2024
3.2 LiquiditätsrisikenDas Liquiditätsrisiko umfasst das Zahlungsunfähigkeitsrisiko und das Refinanzierungskostenrisiko, jeweils unter Berücksichtigung des Marktliquiditätsrisikos. Das Marktliquiditätsrisiko ist das Risiko, dass Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt oder nicht zu den erwarteten Preisen gehandelt werden können. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko, auch Liquiditätsrisiko im engeren Sinne, ist das Risiko, fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachkommen zu können. Das Refinanzierungskostenrisiko ist das Risiko, Refinanzierungsmittel nicht zu den erwarteten Konditionen beschaffen zu können. Die Sicherung der Liquidität und der Refinanzierungsfähigkeit hat für die LBB/BSK höchste Priorität. Aufgabe des Bereichs Treasury ist es, die Liquiditätsversorgung der LBB/BSK zu gewährleisten. Die Liquiditätsplanung und -steuerung muss die Zahlungsfähigkeit und die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Liquiditätskennziffern auch in Krisensituationen jederzeit sicherstellen. Entsprechend steht für die Erfassung, Steuerung und Überwachung der Liquiditätsrisiken ein umfangreiches Instrumentarium zur Verfügung, das fortlaufend weiterentwickelt wird. Im Geschäftsjahr 2024 war die LBB/BSK für alle beobachteten Szenarien jederzeit zahlungsfähig. Die aufsichtsrechtlichen Liquiditätskennziffern wurden stets eingehalten. Messung und Limitierung von LiquiditätsrisikenDas Zahlungsunfähigkeitsrisiko wird mit einer Liquiditätsablaufbilanz und Sicht auf 365 Tage gemessen und limitiert (Limit: 0 €, Vorwarnstufe: 800 Mio. €). Die Ergebnisse der Stresstests des Zahlungsunfähigkeitsrisikos werden als Survival Period bestimmt und sind ebenfalls limitiert (Limit: 30 Kalendertage, Vorwarnstufe: 90 Kalendertage). Zur Messung des Liquiditätsrisikos wird gruppenweit eine einheitliche Methodik und ein einheitliches System genutzt. Das Refinanzierungskostenrisiko geht in die Berechnung der Risikotragfähigkeit ein. Dabei werden die höchste in den letzten 10 Jahren beobachtete Ausweitung eigener Credit-Spreads simuliert und die daraus resultierenden erhöhten Zinszahlungen für ein Jahr bestimmt. Das Marktliquiditätsrisiko wird bei der Ermittlung des Zahlungsunfähigkeitsrisikos gemessen und in den Liquiditätsrisikoberichten als Wertabschlag der Liquiditätsreserve ausgewiesen. Im Refinanzierungskostenrisiko wird dem Marktliquiditätsrisiko durch erhöhte Credit-Spreads Rechnung getragen. Steuerung der LiquiditätsrisikenDie Liquiditätsrisikopolitik der LBB/BSK beruht auf dem Halten ausreichender Bestände liquidierbarer Aktiva, um tatsächlich vorhandene oder aus Stresstests berechnete Liquiditätsbelastungen abdecken zu können. Ziel des Liquiditätsmanagements ist es, auch bei kurzfristigen Engpässen sowie bei andauernden allgemeinen oder institutsspezifischen Liquiditätskrisen stets über ausreichend gesicherte Liquidität gemäß der beschriebenen Methodik zu verfügen. Für den Fall eines Liquiditätsengpasses gibt es einen Notfallplan. Die LBB/BSK verfügt über ein Liquiditätstransferpreissystem. Die Liquiditätskosten, -nutzen und -risiken sollen dabei grundsätzlich verursachungsgerecht intern verrechnet werden. Reporting der LiquiditätsrisikenEine Darstellung der ökonomischen Liquiditätsrisikosituation erfolgte 2024 monatlich. Die Liquiditätsrisikoberichte wurden dem Senior Management der für Risikocontrolling und Treasury zuständigen Bereiche und den zuständigen Dezernenten zur Verfügung gestellt. Der Gesamtvorstand wurde einmal monatlich im Rahmen des Monatlichen Risiko Reports (MRR) informiert. Die Überwachung von Vorwarnstufen, bei deren Erreichen definierte Eskalationsmaßnahmen greifen, erfolgte täglich. Die Limite und Vorwarnstufen wurden 2024 nicht verletzt. Die geringste Nettoliquidität betrug 3,4 Mrd. € bei einer Vorwarnstufe von 0,8 Mrd. €, die kürzeste Survival Period 107 Tage bei einer Vorwarnstufe von 90 Tagen. Die aufsichtsrechtlichen Kennzahlen Liquiditätsdeckungsquote (LCR) und strukturelle Liquiditätsquote (NSFR) werden regelmäßig im Rahmen des MRR an den Gesamtvorstand berichtet. Sowohl für die LCR als auch für die NSFR ist dafür ein monatlicher Turnus vorgesehen. Zudem findet regelmäßig eine Überwachung beider Größen hinsichtlich der Einhaltung diverser Schwellen statt. Zeigt die regelmäßige Überwachung eine Unterschreitung von relevanten internen sowie aufsichtsrechtlich vorgegebenen Schwellenwerten, erfolgt ad-hoc ein gesondertes Reporting an die Bereichsleitung des Risikocontrollings. Im Jahresverlauf 2024 wurden sämtliche aufsichtsrechtlichen Schwellen stets eingehalten. Risikokonzentrationen / RefinanzierungEine Konzentration der Refinanzierung besteht, wenn Refinanzierungsmittel zu stark auf bestimmte Bereiche konzentriert sind. Eine zu geringe Diversifikation kann bei Ausfällen einzelner Bereiche zu Refinanzierungsschwierigkeiten und somit unmittelbar zu einem erhöhten Liquiditätsrisiko führen. Die LBB/BSK nutzt einen ausgewogenen Mix an Instrumenten zur Refinanzierung ihres Aktivgeschäfts. Dazu zählen in erster Linie Spar-, Sicht- und Termineinlagen von Kunden und in zweiter Linie Pfandbriefe. Hinzu kommen andere verbriefte Verbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die nachfolgende Tabelle gibt einen entsprechenden Überblick über die Refinanzierungsquellen. Anteile wesentlicher Bilanzposten an der Bilanzsumme (Passiva) der LBB/BSK
Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen auftreten. Die regionale Herkunft der Refinanzierungsmittel konzentriert sich überwiegend auf den deutschen Raum mit einer besonderen Konzentration der Einlagen von Kunden aus der Kernregion Berlin und Umland. Quantitatives LiquiditätsrisikoDie aufsichtsrechtlichen Vorgaben zu den Liquiditätskennziffern der LBB/BSK wurden zu den relevanten Stichtagen jederzeit eingehalten. Zum Jahresultimo 2024 betrug die Liquiditätsdeckungsquote (LCR) 173 % (Vorjahresstichtag 157 %) und die strukturelle Liquiditätsquote (NSFR) 134 % (Vorjahresstichtag: 129 %). Die Nettoliquidität betrug zum Jahresende 2024 3,7 Mrd. € (Vorjahreswert 5,3 Mrd. €), die kleinste Survival Period in einem Stresstestszenario 114 Kalendertage (Vorjahr 117 Kalendertage). RestlaufzeitengliederungDie folgende Tabelle zeigt die finanziellen Verpflichtungen der LBB/BSK per 31. Dezember 2024, gegliedert nach ihren vertraglich vereinbarten Restlaufzeiten. Die Darstellung basiert auf der Meldung AMM (Additional Monitoring Metrics for Liquidity Reporting) ohne andere Cashflows wie zum Beispiel Bürgschaften und Kreditlinien. Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten und Refinanzierungsstruktur
3.3 MarktpreisrisikenMarktpreisrisiken bestehen in einem potenziellen Wertverlust, der seine Ursache in nachteiligen Veränderungen von Marktpreisen oder preisbeeinflussenden Parametern hat. Marktpreisrisiken werden insbesondere in Form von Credit-Spread-, Zins-, Aktien-, Options- und Währungsrisiken im Bereich Treasury eingegangen. Sie entstehen ferner aus den Vermögenswerten des Metzler Pensionsfonds sowie den ausgelagerten Pensionsverbindlichkeiten. Das Marktpreisrisiko wird ganzheitlich berechnet, limitiert und gesteuert. Das heißt, dass sowohl allgemeine als auch besondere Zinsrisiken Eingang in das ermittelte Value-at-Risk (VaR) finden. Es werden branchen- und sektorspezifische Kategorien und Credit-Spread-Risiken berücksichtigt. Die Schwankungen eigener Credit Spreads werden konsistent zu Geschäftsmodell und Steuerungsphilosophie nicht bei der Berechnung der Marktpreisrisiken berücksichtigt. Im Vordergrund der Zinsänderungsrisikosteuerung stehen der Ausgleich von Zinsänderungsrisiken aus Kundengeschäften und der langfristigen Refinanzierung sowie die langfristige Generierung von Erträgen aus der Fristentransformation infolge der Zinsstruktur. Zusätzlich werden die Zinsänderungsrisiken aus den bilanziellen Pensionsverbindlichkeiten berichtet. Zinsänderungsrisiken aus den in den Metzler Pensionsfonds ausgelagerten Pensionsverbindlichkeiten sowie weitere Marktrisiken aus den Vermögenswerten des Metzler Pensionsfonds werden im Rahmen der ökonomischen Risikotragfähigkeit der LBB/BSK konsolidiert berücksichtigt. Methodik der Risikomessung bei MarktpreisrisikenDie Berechnungsmethode für den Value-at-Risk ist das Verfahren der Historischen Simulation auf Basis zehnjähriger Zeitreihen. Die Ermittlung der Szenariowerte erfolgt mittels einer Delta-Gamma-Approximation. Einbezogen werden sämtliche Marktpreisrisikofaktoren einschließlich Optionsrisiken. Der Value-at-Risk wird auf Basis einer Haltedauer von einem Tag und einem Konfidenzniveau von 99 % ermittelt. Die aktuell rund 1.200 Risikofaktoren (beispielsweise Wechselkurse, Zinskurvenpunkte, Volatilitätspunkte etc.) werden je Geschäftsbereich und für den Gesamtbankausweis berücksichtigt. Über die genannten Verfahren hinaus wird der Risikogehalt der Positionen mittels Stresstests in einer Vielzahl unterschiedlicher Szenarien (historische, feste sowie exposurebezogene Szenarien) täglich untersucht und zum Monatsultimo im monatlichen Marktrisikobericht ausgewiesen. Das Marktrisikomodell wird regelmäßig überprüft. Bei der im Jahr 2024 durchgeführten Modellvalidierung konnte die Angemessenheit des Modells bestätigt werden. Die LBB/BSK unterschreitet die Grenzen für Handelsbuchtätigkeiten in geringem Umfang gemäß Artikel 94 CRR. Die Ermittlung der Kapitalunterlegung der aufsichtsrechtlichen Marktrisikoposition erfolgt im Standardansatz gemäß Artikel 351 ff CRR und umfasst die Fremdwährungsposition des Anlagebuchs. Aufgrund der Unterschreitung der Bagatellgrenze für die Fremdwährungsposition von 2 % des Gesamtbetrags der Eigenmittel erfolgte im Jahr 2024 keine Eigenmittelunterlegung für das Fremdwährungsrisiko. Neben der primären barwertigen Steuerung erfolgt die monatliche Simulation des Zinsertrags der Gesamtbank für die folgenden 12 Monate unter der Annahme einer konstanten Bilanz mit Berücksichtigung von Steuerungsaktivitäten. Dabei werden sowohl das Szenario des Fortbestehens der aktuellen Zinssituation als auch ZinsänderungsSzenarien simuliert. Die Abweichungen gegenüber dem Status quo werden in Relation zur Risikodeckungsmasse betrachtet. Bereits im Laufe des Berichtsjahres 2022 führte das gestiegene Zinsniveau zu Überschreitungen der Zinsertragswarnmarke, welche auch im Berichtsjahr 2024 zunächst fortbestanden und im Frühjahr 2024 schlussendlich durch eine Anpassung der Höhe der Warnmarken verhindert wurden. Ein Handlungsbedarf leitete sich aus den Überschreitungen nicht ab. Verletzungen von Marktpreisrisikolimiten traten zudem nicht auf. Steuerung der MarktpreisrisikenDie Aktivitäten des Treasury sind in die Risikostrategie eingebunden. Auf Basis des Risikotragfähigkeitskonzepts und der Jahresplanung wird der strategische Rahmen in konkrete Marktpreisrisikolimite umgesetzt und vom Vorstand verabschiedet. Die Marktpreisrisikosteuerung erfolgt durch das Treasury auf der Grundlage der Marktpreisrisikolimite/-auslastungen, der Stresstestergebnisse und der Sensitivitätsanalysen. Sie wird ergänzt durch Jahresverlustwarnmarken und weitere, je nach Geschäftsaktivität unterschiedliche und auf die jeweiligen Abteilungen zugeschnittene Berichte (z. B. Fristen- und Risikoprofile). Investitionsentscheidungen im Metzler Pensionsfonds erfolgen durch die Fondsmanager, die grundsätzlich unabhängig von der Bank und nicht weisungsgebunden sind. Hierbei berücksichtigen die Fondsmanager die Anlagerichtlinien, die im Einvernehmen mit der Bank festgelegt werden. Die LBB/BSK entsendet Vertreter in den Anlageausschuss des Metzler Pensionsfonds, der in der Regel zweimal jährlich tagt. Der Bereich Treasury erfüllt die klassischen Funktionen des Liquiditätsmanagements, des Depot-A-Anlagegeschäfts im Rahmen der Asset Allokation und der strategischen Fristentransformation. Der Rückbau der historischen Portfoliostrukturen auf eine sparkassentypische Dimension erfolgt im Management der Auslaufportfolien. Die Steuerung des Zinsbuchs obliegt dem Dispositionsausschuss des Vorstands. Dieser berät in einem monatlichen Turnus über eine geschäftspolitische Neubewertung und gegebenenfalls Neuausrichtung des Zinsänderungsrisikos. Hierzu werden ebenfalls die genannten Verfahren zur Kontrolle der Marktpreisrisiken genutzt. Zudem wird die Steuerung unter Barwert- und Laufzeitgesichtspunkten sowie mit Blick auf den Zinsertrag ermöglicht. Regelmäßig oder auch bei Bedarf tritt das Komitee für den Neu-Produkt-Prozess zusammen, um Risiken und organisatorische Auswirkungen aus neuen Geschäftstypen zu beurteilen und die erforderlichen Schritte bis zu deren Einführung zu überwachen. Die endgültige Genehmigung eines neuen Produkts erfolgt durch den jeweiligen Vorstand auf einvernehmlichen Vorschlag des Komitees für den Neu-Produkt-Prozess. Vergleichbare Verfahren gelten für Aktivitäten auf neuen Märkten. Kontrolle der MarktpreisrisikenDie Kontrolle der Marktpreisrisiken erfolgt unabhängig vom Treasury im Bereich Risikocontrolling. Die Überwachung der Marktpreisrisiken besteht aus einem System von risiko- und verlustbegrenzenden Limitierungen sowie Warnmarken und damit zusammenhängenden Verfahrensregelungen. Die regelmäßige Überwachung der Marktpreisrisiken ist elementar, da hierdurch der Informationsfluss sichergestellt wird. So können kurzfristig gegebenenfalls notwendige Steuerungsmaßnahmen erfolgen. Reporting der MarktpreisrisikenDie Risiko- und Ergebniskennzahlen werden an alle Vorstandsmitglieder der LBB/BSK berichtet. Das differenzierte Risikoreporting der Marktpreisrisiken beinhaltet:
Marktpreisrisikolimit und -inanspruchnahmenIn der nachfolgenden Tabelle werden die Stichtagswerte dargestellt. Value-at-Risk * der LBB/BSK (Haltedauer 1 Tag, Konfidenzniveau 99 %)
Die Entwicklung der Marktpreisrisiken im Berichtsjahr war unauffällig und lag im Rahmen der üblichen Schwankungen, welche vorrangig auf Bestandsveränderungen im Kundengeschäft und Veränderungen der für das Risikomodell relevanten Marktdaten zurückführen waren. Das Gesamt-VaR der LBB/BSK wurde auf Vorstandsbeschluss durch ein Limit in Höhe von 25 Mio. € beschränkt. Die Teilrisiken in den einzelnen Assetklassen sind nicht separat durch VaR-Limite begrenzt. ZinsänderungsrisikenDie Ungewissheit über die Änderung der Marktzinsen und einen damit verbundenen möglichen Verlust stellt für Kreditinstitute ein bedeutendes Risiko dar. Dieses Risiko wird in der LBB/BSK ebenfalls im Rahmen der VaR-Berechnungen sowie der ZinsertragsSimulation bestimmt und unterliegt somit der Limitierung und regelmäßigen Überwachung. Das Zinsänderungsrisiko im Zinsbuch wird ganzheitlich gesteuert und berücksichtigt alle anfallenden Cashflows. Die LBB/BSK war per Jahresende 2024 gegenüber Zinsschwankungen für kurze und mittlere Laufzeiten überwiegend aktivisch und für längere Laufzeiten aufgrund der verbleibenden bilanziellen Pensionsverbindlichkeiten geringfügig passivisch aufgestellt. WährungsrisikenDie LBB/BSK geht keine wesentlichen Positionen in Fremdwährungen ein. Das Währungskursrisiko in Höhe von 15 T€ (Vorjahr: 30 T€) stammt im Wesentlichen aus barwertigen Inkongruenzen zwischen Fremdwährungsaktiva und -passiva. Aktien- und FondsrisikenDie Aktienrisiken resultieren aus im Treasury der Berliner Sparkasse gehaltenen Fondsanteilen, welche für Zwecke des Risikocontrollings aus Materialitätsgründen nicht durchschaut, sondern wie Aktien behandelt werden. Für eine weitere Überwachung des Risikos werden darüber hinaus spezifische Stresstests für verschiedene Fondsgattungen vorgenommen, um der Zusammensetzung des Fondsportfolios Rechnung zu tragen. Zudem werden Aktienrisiken aus den Vermögenswerten des Metzler Pensionsfonds im Aktienrisiko der LBB/BSK konsolidiert im Rahmen einer Fondsdurchschau berücksichtigt. SicherungsbeziehungenÖkonomische Sicherungsbeziehungen werden, sofern sie nicht Teil der Gesamtbanksteuerung sind und dabei im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 berücksichtigt werden, als Bewertungseinheit nach § 254 HGB dargestellt. 3.4 Operationelle RisikenDas operationelle Risiko wird definiert als Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren und Systemen, Menschen oder infolge externer Ereignisse eintreten. Das operationelle Risiko berücksichtigt unter anderem ESG-Risiken, wie z. B. Risiken aus dem Verstoß gegen Arbeitnehmer- und Sozialbelange, gegen die Achtung der Menschenrechte und Risiken, die sich aus unangemessenem Management bei der Bekämpfung von Korruption und Bestechung ergeben. Diese Definition schließt Rechtsrisiken ein, beinhaltet aber nicht strategische Risiken und Reputationsrisiken. Im Rahmen des Reputationsrisikomanagements obliegt dem Bereich Compliance die Beurteilung der Reputationsrisiken für die LBB/BSK. Die auf Geschäftsbereichsebene zu definierenden Ziele und Maßnahmen zur Risikominimierung werden von den verantwortlichen dezentralen Risikomanagern bestimmt. OrganisationsstrukturDas Controlling operationeller Risiken wird zentral vom Bereich Risikocontrolling verantwortet. Gemäß der Strategie für operationelle Risiken obliegen die Umsetzung der Rahmenvorgaben und das tägliche Management operationeller Risiken den Unternehmensbereichen im Rahmen ihrer Ergebnisverantwortung. Das OpRisk-Komitee ist ein Gremium für alle Fragen zum Controlling und Management operationeller Risiken. Es unterstützt den Vorstand bei der Wahrnehmung seiner Überwachungsfunktion. Risikosteuerung und -überwachungDas operationelle Risiko ist in das Risikotragfähigkeitskonzept zur Gesamtrisikosteuerung der LBB/BSK einbezogen. Dabei wird das operationelle Risikoprofil im Vergleich zur Risikoneigung der LBB/BSK festgelegt; zudem werden Maßnahmen und auch Prioritäten zur Risikominderung definiert. Der Vorstand wird quartalsweise über die aktuelle Situation operationeller Risiken informiert. Zur effizienten Steuerung des operationellen Risikos werden verschiedene Instrumente angewendet, die größtenteils auch Bestandteil des Rechenmodells für operationelle Risiken sind. Wesentliche Instrumente sind:
Die LBB/BSK verwendet eine Standardsoftware zur Erfassung von Schäden sowie die vom zentralen OpRisk-Controlling entwickelten Tools zur Kalkulation des OpVaR, der Verwaltung der Daten sowie zum Reporting. Messung der operationellen RisikenDie Berechnung des ökonomischen und regulatorischen Kapitals für operationelle Risiken erfolgt mittels eines fortgeschrittenen Messansatzes (Advanced Measurement Approach). Unter Anwendung dieses Ansatzes wurde im Jahr 2024 sowohl für die regulatorische Eigenkapitalunterlegung für die LBB/BSK als auch für die Anrechnung in der Risikotragfähigkeit ein Betrag in Höhe von 94 Mio. € (Vorjahr: 91 Mio. €) ermittelt. Dieser Wert ist das 99,9 % Quantil der Jahresschadenssummenverteilung und entsprechend konservativ geschätzt. ESG-Risiken sind im Modell durch die Szenario-Analyse bzw. durch bereits eingetretene Schäden (z. B. Starkregen) berücksichtigt. Im Jahr 2024 wurde eine Materialitätsanalyse von ausgewählten ESG-Risikotreibern in Bezug auf das operationelle Risiko vorgenommen. Im Ergebnis sind die Auswirkungen nicht wesentlich. In der LBB/BSK zeigten sich in 2024 durch die geopolitischen Entwicklungen keine Ausfälle von Systemen oder Einschränkungen in deren Performance; ein Anstieg von Cybervorfällen oder dolosen Handlungen ist nicht zu verzeichnen. Die Möglichkeit zur mobilen Arbeit besteht weiterhin. Diese ist aktuell bis zu 60 % der wöchentlichen Arbeitszeit freiwillig möglich. Es gelten interne Richtlinien und insbesondere Vorgaben zu Datenschutz und Informationssicherheit. Bei dem Verfahren zur mobilen Arbeit handelt es sich um ein Standardverfahren des Sparkassen-IT-Dienstleisters FinanzInformatik. PersonalrisikenDie Personalrisken werden anhand der folgenden wesentlichen vier Faktoren gesteuert: Fluktuation, Verfügbarkeit, Qualifikation und Identifikation.
Ziel ist, negative Tendenzen zu identifizieren und geeignete Maßnahmen einzuleiten, um Risiken zu verhindern beziehungsweise zu minimieren. IT- und SystemrisikenDerzeit werden keine bestandsgefährdenden IT- und Systemrisiken (Informationsrisiken) erwartet. Die erste Verteidigungslinie erfasst ermittelte Risiken selbständig im Rahmen des IT-Risikokatalogs. Die ISB (Informationssicherheitsbeauftragte im Bereich Compliance) plausibilisiert die Risikobewertungen und nimmt diese ab. Die Nachhaltung des gesamten Risikokatalogs liegt in der Verantwortung der ISB. Alle offenen Risiken werden durch die ISB gesteuert. Die Risikosensibilisierung findet quartalsweise mit den betroffenen Bereichsleitungen statt. Das IT-Risikomanagement ist zentral und ganzheitlich definiert und beinhaltet eine ständige Risikosensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie eine regelmäßige Risikobetrachtung mit Hilfe etablierter Verfahren. Zur Risikoidentifikation werden periodisch definierte Risikoindikatoren untersucht. Risiken in der RechnungslegungDie Steuerung der Risiken in der Rechnungslegung ist Bestandteil der Steuerung operationeller Risiken. Neben der laufenden Finanzbuchhaltung umfasste die Rechnungslegung für die LBB/BSK im Geschäftsjahr 2024 insbesondere die Erstellung des Jahresabschlusses, eines Halbjahresfinanzberichts sowie der dazugehörigen Lageberichte. Die Zuständigkeit für die Rechnungslegung obliegt dem Bereich Finanzen der LBB/BSK. Die Rechnungslegungsprozesse sind standardisiert und werden im Rahmen der Gesamtstrategie zur Risikobegrenzung regelmäßig kontrolliert. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem (IKS) umfasst die Grundsätze, Maßnahmen und Verfahren (Regelungen) zur Sicherung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung, die Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften und die Sicherstellung der Wirksamkeit der Kontrollen in Bezug auf die Rechnungslegung. Die Maßnahmen des rechnungslegungsbezogenen internen Risikomanagementsystems (RMS) zur Identifizierung, Bewertung und Begrenzung von Risiken sollen die rechnungslegungskonforme Erstellung von Jahresabschlüssen und Lageberichten gewährleisten. Die Implementierung der Kontrollen erfolgt auf Basis der Beurteilung von Angemessenheit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit. Ziel des rechnungslegungsbezogenen IKS ist es, die auftretenden Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung und anderen internen Richtlinien vollständig, zeitnah und richtig zu erfassen, zu verarbeiten und zu dokumentieren. Aktiva und Passiva sollen im Abschluss zutreffend angesetzt, ausgewiesen und bewertet werden. Erfolge sind sachgerecht zu ermitteln. Die Kontrollen dienen auch dem Zweck, diese Abschlussinformationen möglichst zeitnah, verlässlich und vollständig bereitzustellen. Bestandteile des rechnungslegungsbezogenen IKS sind prozessintegrierte und prozessunabhängige Maßnahmen. Die prozessintegrierten Maßnahmen umfassen organisatorische Sicherungsmaßnahmen wie Funktionstrennung, Zugriffsbeschränkungen, Richtlinien und Kompetenzregelungen sowie Kontrollen durch Soll-Ist-Vergleiche und programmierte Plausibilitätsprüfungen. Die prozessunabhängigen Maßnahmen bestehen aus Prüfungen der internen Revision und übergeordneten Durchsichten durch das Management. Das rechnungslegungsbezogene interne RMS steht im Einklang mit der Gesamtrisikostrategie aus quantitativen und qualitativen Methoden zur Risikoerfassung (Schadensfalldatenbank, Self Assessment sowie Risikoindikatoren), Maßnahmen zur Risikosteuerung und Risikoüberwachung sowie der regelmäßigen Berichterstattung. Für die Bewertung der Finanzinstrumente stützt sich der Bereich Finanzen auf entsprechende Kursangaben aus dem Bereich Risikocontrolling. Die Bewertung der Kreditrisiken erfolgt in den Bereichen Kredit sowie Risikobetreuung und Recht und wird für die Abschlusserstellung übernommen. Der Bereich Finanzen legt zentral einheitliche Vorgaben für die Erstellung von Jahresabschlüssen, Lageberichten sowie für Steuerbilanzen fest. Die LBB/BSK wendet eine Prozess- und Verfahrensdokumentation für die Erstellung von Abschlüssen und Lageberichten an, die auch die durchzuführenden Kontrollen im Prozess umfasst. Die Geschäftsvorfälle werden mittels IT-Systemen verarbeitet und gebucht. Die Handelsbücher und sonstigen Bestandsnachweise werden in elektronischer Form geführt. Als zentrales Finanzbuchführungssystem wird in der LBB/BSK One System Plus (OS Plus) verwendet. Das Rechnungswesen ist in der Weise eingerichtet, einem sachverständigen Dritten innerhalb einer angemessenen Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die finanzielle Lage vermitteln zu können. Als Informations-Infrastruktur zur Initiierung und Abwicklung von Handelsgeschäften und der Verarbeitung von Handelsgeschäften im Rechnungswesen verwendet die LBB/BSK die Software SCD (SimCorp Dimension). Bestandteil des Prozesses zur Rechnungslegung sind Kontrollen, welche systemgestützte Abgleiche, Einzelkontrollen, Stichproben, Plausibilitätsprüfungen sowie Abgleiche mit vorhandenen Datenquellen zum Gegenstand haben. Bei Abweichungen zum Sollprozess werden die betroffenen Rechnungslegungsprozesse sowie die relevanten Kontrollen evaluiert und überarbeitet. Eine Überprüfung dieser Prozesse und der Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen IKS erfolgt auch bei Veränderungen der eingesetzten rechnungslegungsbezogenen Systeme sowie bei Veränderungen der Aufgaben in den jeweiligen Bereichen. Die Interne Revision führt als unternehmensinterne und unabhängige Stelle prozessunabhängige Maßnahmen und Bewertungen durch, um die Einhaltung der rechnungslegungsbezogenen Regelungen und damit die Wirksamkeit implementierter Kontrollen zu überwachen. Die Interne Revision berücksichtigt dies in ihrer rollierenden Jahresplanung und nimmt regelmäßig in den Bereichen Finanzen sowie Organisations-und Produktivitätsmanagement Prüfungen vor. Daneben sind Kontrollen durch das Management (high-level controls) in Form eines Berichts- und Anweisungswesens installiert. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat 2022 eine Prüfung nach § 44 Abs. 1 (2) KWG bei der Finanz Informatik (FI) als zentrales IT-Dienstleistungsunternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe durchgeführt. Über das Prüfungsergebnis und die weitere Vorgehensweise hinsichtlich Berichterstattung wurde der Vorstand der LBB/BSK informiert. Nach dem Ergebnis der Prüfung wurden wesentliche Defizite in bestimmten IT-Prozessen und damit im internen Kontrollsystem des ausgelagerten Bereichs festgestellt. Maßnahmen zur Mängelbeseitigung und ein Maßnahmenabarbeitungsplan werden durch die Finanz Informatik weiterhin mit Vertretern der BaFin sowie der Deutschen Bundesbank besprochen. Tiefe und Umfang der Nachweispflicht für die Abmeldung von Mängeln wurden durch die Aufsicht hinsichtlich einer ergänzenden Darstellung der Mängelbeseitigung unter Berücksichtigung der DORA (Digital Operational Resilience Act)-Anforderungen ausgeweitet. Dies betrifft insbesondere die Themenfelder Auslagerungsmanagement sowie Business Continuity Management. Der bisherige Abarbeitungsplan wurde durch die FI angepasst, die beiden Themenfelder können erst im letzten Quartal 2026 als erledigt gemeldet werden. Die Bestätigung der Aufsicht für diese Änderung wird im Frühjahr 2025 erwartet. Die Maßnahmenabarbeitung erfolgt risikoorientiert, 67 Mängel sind nach der aktuellen Berichterstattung per 31.12.2024 final behoben. Der Status der Mängelbehebung durch die Finanz Informatik liegt nach der entsprechenden Berichterstattung im Plan. Die regelmäßige Nachverfolgung der Prüfungsfeststellungen einschließlich der Kommunikation der abgestimmten Maßnahmen durch die LBB/BSK wird über die vertraglich vereinbarte Berichterstattung der Finanz Informatik vorgenommen. Über den Stand der Abarbeitung der Feststellungen und der Umsetzung der Maßnahmen wird die LBB/BSK quartalsweise informiert. Die vollständige Behebung aller Feststellungen durch die Finanz Informatik ist zum Jahresende 2026 vorgesehen. Zur besseren Bewertung des Fortschritts und frühzeitigen Orientierung bei der Mängelbehebung wurden mit der Aufsicht ergänzende Zwischenmeilensteine abgestimmt. Um sicherzustellen, dass die festgestellten Kontrolldefizite keine Auswirkungen auf die Rechnungslegung haben, wurden zusätzliche Plausibilitätsbeurteilungen, Analysen und manuelle Kontrollmaßnahmen im Rahmen des Prozesses der Jahresabschlusserstellung durchgeführt. Dabei ergaben sich keine Feststellungen und Hinweise auf potenzielle Fehler in der Rechnungslegung. Im Berichtsjahr hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auch eine Prüfung nach § 44 Abs. 1 (2) KWG bei der S-Rating (SR) als zentralem Dienstleister für Verfahren des Risikomanagements der Sparkassen-Finanzgruppe durchgeführt. Über das Prüfungsergebnis und die weitere Vorgehensweise hinsichtlich Berichterstattung wurde der Vorstand der LBB/BSK und das Auslagerungsmanagement ebenfalls informiert. Am 24.10.2024 hat die SR das Einwertungsschreiben der BaFin erreicht, in welchem die BaFin die SR aufforderte, bis zum 02.12.2024 eine Stellungnahme sowie einen Maßnahmen- und Zeitplan zur Abarbeitung der Prüfungsfeststellungen zu übersenden. Die Feststellungen im Prüfungsbericht betreffen die Ordnungsgemäßheit der Geschäftsorganisation der SR als Auslagerungsunternehmen und schränken diese in Einzelfällen ein. Insgesamt wurden 34 Feststellungen getroffen, davon zwei schwerwiegende (F4). Nach dem Ergebnis der Prüfung wurden unter anderem Schwächen im Auslagerungsverhältnis festgestellt. Die SR ist der Übermittlung des Maßnahmen- und Zeitplans am 29.11.2024 nachgekommen. Sobald die Abstimmung der Maßnahmen mit der Aufsicht erfolgt ist, wird der Plan den Sparkassen mitgeteilt. Über den Fortgang der Abarbeitung erfolgt ab voraussichtlich Ende Q1 2025 ein turnusgemäßes Reporting gegenüber den Sparkassen. Da der Zeitraum zwischen dem Eingang des Prüfungsberichts, des Einwertungsschreibens der BaFin und der finalen Abstimmung des Maßnahmenplans unerwartet lang ist, hat die SR in der 48. KW 2024 allen bei sich hinterlegten Vorstandsvorsitzenden der Sparkassen per E-Mail eine Präsentation zukommen lassen, welche die Sparkassen bei der Kommunikation in Richtung Ihres Verwaltungsrats unterstützen soll. Zusätzlich erfolgte die Information am 19.12.2024 über das SR-Portal. Die getroffenen Feststellungen betreffen formal die Organisation der SR, daher ist die direkte Betroffenheit der LBB/BSK gering, zumal nicht alle der monierten Systeme der SR auch im Einsatz bei der LBB/BSK sind. Sicherheits- und Notfallmanagement, OutsourcingDie LBB/BSK verfügt über eine schriftliche Notfallplanung für kritische Geschäftsprozesse. Zur Koordination, Kontrolle und Steuerung der Informationssicherheit orientiert sich die LBB/BSK an der DIN ISO27001/2022. Zur Umsetzung der Anforderungen aus der Norm setzt die LBB/BSK das Tool "Sicherer IT Betrieb" (SITB) der SIZ GmbH, eines Unternehmens der deutschen Sparkassenorganisation, ein. Ein Krisenstab, der im Krisenfall Entscheidungs- und Leitungsfunktionen wahrnimmt, ist etabliert. Alle MaRisk-relevanten Auslagerungen der LBB/BSK werden durch die Gruppe Partner-und Dienstleistermanagement des Bereichs Organisations- und Produktivitätsmanagement gesteuert und überwacht. Diese zentral wahrgenommene Dienstleistersteuerung hat zur Wahrung der Funktionstrennung für die ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse keine fachliche Verantwortung. Diese liegt beim jeweils fachlich zuständigen Prozessverantwortlichen der LBB/BSK, der sich zusätzlich einer Leistungsüberwachenden Stelle (LüS) bedienen kann. Die Gruppe Partner- und Dienstleistermanagement steht mit der LüS in engem Austausch und überwacht diese hinsichtlich der Einhaltung der Vorgaben für Auslagerungen. Im Rahmen der jährlich zu überprüfenden Risikoanalyse werden das Risiko der Auslagerung der Geschäftsaktivitäten ermittelt, die Wesentlichkeit bestimmt und Maßnahmen zur Risikominimierung festgelegt. RechtsrisikenDer Bereich Risikobetreuung und Recht nimmt die Funktion einer rechtlichen Risikosteuerung wahr. Hierbei stehen die Sicherstellung von risikobegrenzenden Standards sowie relevante Rechts- und Vertragsfragen und deren Handhabung im Vordergrund. Wesentliche Vorhaben (z. B. Umsetzung von EU-Richtlinien, Einführung von neuen Produkten) werden unter rechtlichen Gesichtspunkten mit der Abteilung Recht und Beschwerdemanagement abgestimmt. Zur Risikoprävention stellt diese Muster für Verträge und andere rechtlich bedeutsame Erklärungen bereit. Auch bei Abweichungen oder neuartigen Regelungen ist die Abteilung Recht und Beschwerdemanagement einzubeziehen. Soweit die Hilfe externer Juristen im In- und/oder Ausland in Anspruch genommen wird, liegt die grundsätzliche Steuerung ebenfalls bei der Abteilung Recht und Beschwerdemanagement. In ihrer begleitenden Rechtsberatung gestaltet die Abteilung Recht und Beschwerdemanagement in Zusammenarbeit mit den anderen Bereichen die Verträge, Geschäftsbedingungen sowie sonstige rechtlich bedeutsame Erklärungen. Sofern rechtliche Texte von dritter Seite vorgelegt werden, ist die Abteilung Recht und Beschwerdemanagement immer einzubinden. Falls unvorhergesehene Entwicklungen (z. B. durch Änderung der Rechtsprechung) eintreten oder Fehler unterlaufen sind, wirkt die Abteilung Recht und Beschwerdemanagement an der Erkennung, Beseitigung und künftigen Vermeidung der Nachteile bzw. Fehler mit. Dabei übernimmt die Abteilung Recht und Beschwerdemanagement die Prüfung und Bewertung der Vorkommnisse nach rechtlich relevanten Fakten und steuert eine etwaige Prozessführung. Dies gilt insbesondere für die Abwehr von geltend gemachten Ansprüchen. Die Berichterstattung der Abteilung Recht und Beschwerdemanagement über rechtliche Risiken erfolgt durch Vorstandsvorlagen und die Dokumentation der laufenden Gerichtsverfahren durch institutionalisierte Meldungen an betroffene Bereiche. Im Zusammenhang mit der AGB-Preisanpassungsklausel bestanden zum Jahresende 2024 Rückstellungen in Höhe von 10,0 Mio. €. Aufgrund des BGH-Urteils zu den AGB besteht noch immer eine unklare Rechtssituation, daher sind Preisanpassungen aktuell nur mit hohem Aufwand möglich. Zu der für die Verzinsung langfristiger Sparverträge bestehenden Rückstellung in Höhe von 24,1 Mio. € erfolgte im Jahr 2024 eine Zuführung in Höhe von 1,1 Mio. €. Die Rückstellung zum 31. Dezember 2024 beträgt insoweit 25,1 Mio. € (inklusive Verbrauch aus 2024). Für die aktuell relevanten Rechtsrisiken aus den BGH-Urteilen zu AGBPreisanpassungsklauseln und zur Verzinsung langfristiger Sparverträge bestanden per 31. Dezember 2024 somit Rückstellungen in Höhe von insgesamt 35,1 Mio. €. 3.5 Strategisches Risiko und sonstige RisikenGeschäftspolitische und strategische EntscheidungenAls strategisches Risiko wird das Risiko einer Verfehlung der langfristigen Unternehmensziele infolge von strategischen Entscheidungen auf Basis von unvollständigen, falschen oder unzutreffenden Informationen bezeichnet. Die Steuerung des strategischen Risikos erfolgt durch den Gesamtvorstand; bestimmte Entscheidungen bedürfen zudem der Zustimmung des Aufsichtsrats. Die durch den Vorstand der LBB/BSK verabschiedete und regelmäßig aktualisierte Strategie gibt die verbindliche strategische Ausrichtung der LBB/BSK vor, die in separaten Funktionalstrategien konkretisiert werden kann. Die Überwachung und Steuerung der strategischen Ziele erfolgen mehrmals jährlich anhand der definierten Zielerreichungsindikatoren und Zielwerte (Soll-Ist-Vergleich und strategisches Reporting). Darüber hinaus setzt sich der Vorstand im sogenannten PULS (dreimal jährlich erfolgende Vorstandsbefassung über strategische Maßnahmen) mit den wichtigsten strategischen Projekten und Maßnahmen auseinander, um so auch unterjährig Anpassungen vornehmen zu können und die strategische Zielerreichung sicherzustellen. Zusätzlich erfolgt eine unterjährige Überwachung ausgewählter Finanz-und Risikoziele anhand standardisierter Reports. Die strategischen und allgemeinen Geschäftsrisiken werden einmal pro Jahr der Unternehmensstrategie entnommen und finden ihre Berücksichtigung in der Mittelfristplanung (MFP). Die Ergebnisse gehen in die Risikoinventur ein. Die strategische Federführung wird vom Vorstand wahrgenommen. D. Chancen, Risiken und PrognoseberichtDie im Prognosebericht enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf Einschätzungen und Schlussfolgerungen aus den zum jetzigen Zeitpunkt vorliegenden Informationen. Die Aussagen stützen sich auf eine Reihe von Annahmen, die sich auf zukünftige Ereignisse beziehen und die in die Unternehmensplanung eingeflossen sind. Bezüglich des Eintritts der zukünftigen Ereignisse bestehen Ungewissheiten und Risiken, von denen viele Faktoren außerhalb der Einflussmöglichkeit der LBB/BSK liegen. Entsprechend können tatsächliche Ereignisse von den im Prognosebericht getätigten Zukunftsaussagen abweichen. Gegenwärtig nur schwer abzuschätzen sind nach Einschätzung der LBB/BSK weiterhin insbesondere mittelbare Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine mit seinen geopolitischen Konsequenzen, Maßnahmen der neuen US-Regierung mit Konsequenzen für den internationalen Handel und die Zinsentwicklung sowie die politische und wirtschaftliche Entwicklung in Europa mit ihren Auswirkungen und somit auf die Ergebnisentwicklung der LBB/BSK. Die nachfolgend dargestellten Prognosen sind in diesem Zusammenhang von hoher Unsicherheit geprägt. Die Entwicklung der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass die Prognosemöglichkeit in einem volatilen Umfeld nur eingeschränkt gegeben ist. Auf wesentliche Chancen und Risiken der Prognosen für die zentrale Steuerung geht die LBB/BSK nachfolgend ausführlich ein. Chancen sind dabei definiert als mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für die LBB/BSK positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Risiken sind demgegenüber definiert als mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für die LBB/BSK negativen Prognose bzw. Zielabweichung führen können. Im erweiterten Risikobericht werden die bankspezifischen Risikoarten separat erläutert. 1. Ausblick zu den Rahmen- und WettbewerbsbedingungenDie Prognosewerte, welche in 2024 erstellt wurden und auf das Jahr 2025 referenzieren, werden im folgenden Kapitel aufgeführt und nachfolgend in Bezug auf die aktuelle Einschätzung der LBB/BSK bewertet. Die Preisentwicklung hat sich normalisiert. Doch wirkt der Sprung im Preisniveau vor allem bei Dienstleistungen noch nach und verhindert eine weitere Verlangsamung der Inflation, die somit in der Nähe der für die Europäische Zentralbank (EZB) leitenden Referenzmarke von 2% verharrt. Konjunkturell dauert die Stagnation zunächst an. Geostrategische Konflikte und politische Risiken verunsichern weiterhin und mögliche Handelskonflikte verzögern unternehmerische Entscheidungen. Bei nur leicht rückläufigen Kreditzinsen bleibt die Investitionsneigung verhalten. In Deutschland wird die Entwicklung aufgrund der hohen Transformationsanforderungen vor allem im industriellen Sektor zudem besonders gehemmt. Die EZB plant ihren Leitzins auch 2025 in mäßigem Tempo herunterzuführen und sich damit einer eher neutralen geldpolitischen Ausrichtung anzunähern. Gleichzeitig verkürzt sie mit dem Abbau ihrer Wertpapierportfolien ihre Bilanz, sodass die Kapitalmarktkonditionen in den langen Laufzeitbändern nicht mehr nachgeben. Die Entwicklung der Berliner Wirtschaft dürfte auch 2025 noch nicht an vormalige Wachstumserfolge anschließen - doch eine Schrumpfung kann voraussichtlich erneut vermieden werden. Trotz anhaltender Verunsicherung der Konsumenten könnten Handel und Tourismus im Jahresverlauf von einer allmählich einsetzenden Konsumbelebung profitieren. Einerseits dürfte sich das Wachstum der Realeinkommen noch fortsetzen, andererseits hemmen die hohe Arbeitslosigkeit und ein weiterhin hohes Insolvenzniveau die Konsumaktivität. Das Beschäftigungswachstum dürfte ebenfalls nur zögerlich in Schwung kommen. Zusätzliche Konjunkturrisiken gehen von den Einsparplänen im Berliner Landeshaushalt aus. Eine Wachstumschance bietet hingegen der Berliner Gründergeist: Nach der bereits im Vorjahr einsetzenden Erholung könnte sich die Gründungstätigkeit beschleunigen und sich zudem ein weiteres Mal als Magnet für Investorenkapital erweisen. Berlin sollte zudem einen zwar kleineren, aber neuerlich positiven Wanderungssaldo verzeichnen. Dem steht jedoch eine noch schwache Bautätigkeit gegenüber, sodass der Nachfrageüberhang am Wohnungsmarkt im Ergebnis bestehen bleibt. Dabei konzentriert sich die Wohnungsnachfrage weiterhin vorrangig auf den Mietmarkt. Die Wohnungsmieten dürften daher weiter steigen. Die sich weiter verbessernde Einkommens- und Finanzierungssituation dürfte auch das Kaufinteresse am Wohnungsmarkt im Jahresverlauf schrittweise wiederbeleben. Nach den vergangenen Preisabschwüngen könnte sich die nun begonnene Seitwärtsbewegung am Berliner Wohnimmobilienmarkt nach Einschätzung der LBB/BSK zunächst noch fortsetzen. 2. PrognoseDer Prognose für das Geschäftsjahr 2025 liegen bezüglich der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung die Rahmendaten aus der Mittelfristplanung 2025 bis 2029 der LBB/BSK zugrunde. Im Einzelnen sind dies:
Die Annahmen werden im Kontext der Konjunkturbeobachtung der Berliner Sparkasse fortlaufend abgeglichen. Nachfolgend wird die Entwicklung der bedeutsamsten Leistungsindikatoren anhand des Vergleichs der Prognose 2025 mit den Ist-Werten des Geschäftsjahres 2024 aufgezeigt: Für 2025 erwartet die LBB/BSK ein Ergebnis vor Ertragsteuern bzw. eine Gewinnabführung an die LBBH in Höhe von 245 Mio. €. Damit läge die LBB/BSK um 123 Mio. € unter dem Ergebnis des Jahres 2024. Die geminderten Ergebniserwartungen resultieren insbesondere daraus, dass das Ergebnis des Jahres 2024 durch Sondereffekte wie Aktienverkäufe (VISA) und den Verkauf des ADAC-Portfolios im Ergebnis aus Finanzanlagen erhöht war. Zudem erwartet die LBB/BSK, dass sich die ändernden Rahmenbedingungen, mindernd auf den Zinsüberschuss auswirken werden. Diese prognostiziert die LBB/BSK, vor allem im Passivbereich, bei leicht sinkenden Zinsen und Volumina, auf einem niedrigeren Niveau als im Jahr 2024. Für Ende 2025 wird eine harte Kernkapitalquote in Höhe von 19,5% (31. Dezember 2024: 21,9 % nach Feststellung des Jahresabschlusses) geplant. In der Planung wurden konservative Annahmen getroffen, die insbesondere das aktuelle geopolitische Umfeld und mögliche Auswirkungen von Klima- und Umweltrisiken berücksichtigen. Zudem wirken geplante RWA-Erhöhungen, darunter die Umsetzung der in 2025 erstmals zu berücksichtigenden CRRIII-Vorgaben, quotenmindernd. Die Bilanzsumme der LBB/BSK wird für Ende 2025 mit 43,3 Mrd. € (31. Dezember 2024: 44,2 Mrd. €) prognostiziert. Die Cost-Income-Ratio wird für 2025 mit 62,0 % über dem Wert zum 31. Dezember 2024 (58,8 %) geplant. Ursächlich dafür ist der gegenüber dem Jahr 2024 geringer prognostizierte Zinsüberschuss. Die gleichzeitige Reduktion der Verwaltungsaufwendungen wirkt hier nur teilkompensierend. Die Eigenkapitalrentabilität wird mit 11,6 % unter dem Wert des Vorjahres erwartet (31. Dezember 2024: 19,6 %). Diese Entwicklung korrespondiert mit der Entwicklung des Ergebnisses vor Ertragssteuern. Die Messung der Kundenzufriedenheit in 2023 ergab einen Indexwert für Privatkunden von 69, für Firmen- und Unternehmenskunden lag der Wert bei 80. Bei der nächsten Erhebung in 2025 soll die Kundenzufriedenheit gemessen am DSGV-Index den Wert 71 für Privatkunden und 81 für Firmen- und Unternehmenskunden erreichen. Die Mitarbeitendenidentifikation ist ein strategisches Ziel. Die Messung in 2024 ergab einen Indexwert von 71 Punkten. Der IST-Wert 2024 liegt nach zwei deutlichen Steigerungen der IST-Werte in den letzten beiden Jahren 2023 und 2024 über dem OCI-Zielwert der Strategie für 2025 (66 Punkte). Für 2029 werden 73 Punkte angestrebt. 3. Chancen und Risiken
Die im Lagebericht aufgeführten Prognosen sind aufgrund gesamtwirtschaftlicher und geopolitischer Risiken mit hoher Unsicherheit behaftet. Externe Entwicklungen können sowohl Chancen als auch Risiken für den Geschäftsverlauf der LBB/BSK darstellen. Potenzielle Auswirkungen können sich beispielsweise aus der US-Wahl (z.B. Handelskonflikte und/oder Zinsentwicklungen) ergeben. Weitere Auswirkungen könnten sich für die LBB/BSK insbesondere aus der Schieflage von anderen Kreditinstituten ergeben, wie beispielsweise aus der Schieflage der Credit Suisse im Jahr 2023. Chancen: Günstigere wirtschaftliche Rahmenbedingungen könnten den Risikovorsorgebedarf senken. Neue, z.B. KI-basierte, Wirtschaftszweige könnten das Wachstum ankurbeln und das Finanzierungsneugeschäft stärken, was sich positiv auf die Ertrags- und Risikosituation der LBB/BSK sowie die finanziellen Leistungsindikatoren wie die Cost-Income-Ratio, die Ergebnisabführung an die LBBH und die Eigenkapitalrendite auswirken könnte. Risiken: Verwerfungen an den Finanzmärkten, eine Verschlechterung der Bonität von Kreditnehmern und der Wert von Sicherheiten sowie ein erneuter Abschwung des Immobilienmarktes könnten zu erhöhten Risikovorsorgeaufwendungen, Wertberichtigungsbedarf und geringeren Erträgen führen. Das Verfehlen von Vertriebszielen, z.B. aufgrund geopolitischer Risiken, könnte das Neugeschäftsvolumen und die Forderungsbestände negativ beeinflussen. Die Entwicklung der Berliner Wirtschaft, insbesondere im Dienstleistungs- und Informations- sowie Kommunikationstechniksektor, könnte durch das veränderte Zinsumfeld und den Einsatz neuer Technologien negativ beeinträchtigt werden. Dies würde sich bei den Risiken wie bei den Chancen auf die Ertrags- und Risikosituation sowie auf die finanziellen Leistungsindikatoren wie die CIR, EKR und Ergebnisabführung der LBB/BSK auswirken. Weitere Risiken können sich aus drohenden oder tatsächlichen Insolvenzen von anderen Kreditinstituten ergeben. Je nach Schwere und öffentlicher Wirkung der Schieflage kann das Vertrauen in das gesamte Bankensystem stark in Mitleidenschaft gezogen werden. Dies kann zu Liquiditätsengpässen bei der LBB/BSK führen (z.B. in Form eines sogenannten 'Bankrun') oder die Kosten der Refinanzierung erhöhen.
Die aktuelle Entwicklung der Kapitalmarktzinsen und Leitzinsen der Europäischen Zentralbank (EZB) stellen ein zentrales Thema für Banken dar. Dabei ist die Unsicherheit über die zukünftige Entwicklung der Inflation und die daraus resultierenden Maßnahmen der EZB von großer Bedeutung. Chancen: Bei höheren Zinsniveaus hat die LBB/BSK grundsätzlich die Chance die Margen auf der Einlagenseite zu erhöhen, was zu einem höheren Zinsüberschuss und damit zu einer höheren EKR, CIR und nicht zuletzt zu einer höheren Ergebnisabführung führen würde. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Zinsstrukturkurve nicht invers oder zu flach verläuft. Risiken: Ein Zinsanstieg würde das Risiko von deutlichen Wertverlusten bei den von der Bank gehaltenen Wertpapieren mit sich bringen. Zudem könnte eine neuerlich inverse oder äußerst flache Zinsstrukturkurve die Profitabilität der Bank schmälern. Darüber hinaus würden steigende Zinsen die Bonität von Unternehmen und Privathaushalten tendenziell mindern, was sich negativ auf die Kreditqualität auswirken könnte. Insgesamt unerwartete Zinsänderungen könnten das Ergebnis vor Steuern, die Ergebnisabführung an die LBBH, die Eigenkapitalrendite und die Cost-Income-Ratio negativ beeinflussen.
Die Themen Nachhaltigkeit und Klimawandel sind fester Teil des gesellschaftlichen Bewusstseins, entsprechende Forderungen zur Weichenstellung an die Politik nehmen zu. Die Anforderungen an das gesamte Bankwesen zur Integration von ökologischen und sozialen Kriterien in ihren Geschäftsmodellen gewinnt unverändert an Bedeutung und steht neben der traditionellen Renditeerzielung im Fokus der Anleger. Entsprechende Erwartungen wurden durch die Bankaufsicht geäußert. Nachhaltige Kapitalanlagen verzeichnen einen beeindruckenden Zustrom von Nettomitteln, was auf das gestiegene Interesse der Investoren an ESG-Faktoren zurückzuführen ist. Weiterhin steht Deutschland vor der Herausforderung erheblicher Kapitalinvestitionen im Zusammenhang mit dem Klimawandel. Die dringende Notwendigkeit, Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels zu ergreifen, erfordert beträchtliche finanzielle Ressourcen und strategische Investitionen in verschiedene Bereiche. Chancen: Die notwendige Transformation erfordert erhebliche staatliche und unternehmerische Investitionen, die durch die LBB/BSK als Finanzierungspartner begleitet werden können. Daraus könnten sich neue Ertragspotenziale im Firmenkundenkreditgeschäft ergeben mit den entsprechenden erhöhenden Effekten auf die Leistungsindikatoren EKR, CIR und Ergebnisabführung. Durch eine eigene, glaubhafte Positionierung der LBB/BSK als nachhaltiges Kreditinstitut kann die Reputation der Bank gestärkt werden. Risiken: Die erhöhten Investitionen, die zum Beispiel zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden erforderlich sind, könnten sich kurz- bis mittelfristig negativ auf die Verwaltungsaufwendungen und den Leistungsindikator CIR auswirken. Die zunehmende ESG-Regulatorik könnte zu höheren Personalaufwendungen führen, um die entsprechenden Vorschriften fristgerecht umsetzen zu können. Zusätzlich könnten sich gestiegene Erwartungen an die Energieeffizienz von Gebäuden negativ auf den Beleihungswert und damit die gestellten Sicherheiten im Kreditgeschäft auswirken. Zudem könnten sich insbesondere im Geschäft mit Firmenkunden negative Auswirkungen auf Ratings und Sicherheitenbewertungen ergeben. Weiterhin besteht die Gefahr, dass die Anstrengungen der LBB/BSK im Bereich der Nachhaltigkeit als nicht ausreichend wahrgenommen werden und Marktanteile an Wettbewerber verloren werden.
Der demografische Wandel, insbesondere die Alterung der Bevölkerung, ist ein zentrales Thema in Deutschland und auch in Berlin. Obwohl Berlin im gesamtdeutschen Vergleich eine relativ junge Bevölkerung hat, ist auch hier die Alterung der Gesellschaft und der Renteneintritt geburtenstarker Jahrgänge spürbar. Verstärkt wird diese Herausforderung noch durch den Fachkräftemangel, der auch in der Bankbranche insbesondere bei (hoch)qualifizierten Personal deutlich spürbar ist. Diese Entwicklung hat weitreichende Folgen für die Wirtschaft und das Finanzsystem und stellt Banken vor neue Herausforderungen und Chancen. Chancen: Die Alterung der Bevölkerung könnte für Banken eine erhöhte Nachfrage nach Vorsorge- und Sparprodukten bedeuten. Da ältere Menschen in der Regel ein risikoaverseres Anlageverhalten zeigen, könnte sich die Nachfrage auf sicherere Vermögenswerte verlagern. Risiken: Einhergehend mit der Alterung der Bevölkerung könnte die Kreditnachfrage sinken, was zu geringeren Kreditvolumina führen würde. Dies würde die Profitabilität der Banken beeinträchtigen. Zudem stellen die zunehmende Migration und Internationalität der Berliner Gesellschaft die Banken vor Herausforderungen, insbesondere in Bezug auf Sprachbarrieren und die Anpassung der Produkte und Dienstleistungen an die Bedürfnisse einer vielfältigen Kundschaft. Für die LBB/BSK kommt hinzu, dass sie im Wettbewerb mit Direkt- und Neobanken um jüngere Kunden stehen, was zu einer weiteren Alterung ihres Kundenstamms führen könnte. Der Mangel an qualifizierten Personal kann zu einer Überlastung der vorhandenen Mitarbeitenden führen bzw. sogar zu einer deutlichen Verlangsamung der Geschäftsprozesse. Dies kann zu Wettbewerbsnachteilen und in gravierenden Fällen bis hin zu einer Aufgabe von Teilen der Geschäftstätigkeit führen.
Banken setzen wie auch andere Unternehmen verstärkt auf den Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) entlang verschiedener Teile ihrer Wertschöpfungskette, darunter Kundenakquise, Zielgruppenansprache, Underwriting und Service. Diese strategische Nutzung von KI ermöglicht es, Prozesse effizienter zu gestalten und Ressourcen einzusparen, was zu erheblichen Kosteneinsparungen führen kann. Chancen: KI ermöglicht Effizienzsteigerung und Kostensenkung durch Automatisierung und optimierte Ressourcennutzung. Personalisierte Dienstleistungen und Produkte können die Kundenzufriedenheit und -bindung stärken. Im Risikomanagement hilft KI, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu bewerten. Sollte die LBB/BSK diese Möglichkeiten noch weiter ausbauen können, würde insbesondere die CIR und EKR besser ausfallen als bislang prognostiziert. Risiken: Fehlanwendungen könnten potenzielle Risiken bergen. Zudem bedeutet diese technologische Entwicklung und die derzeitige Dynamik in diesem Bereich auch, dass innerhalb der LBB/BSK entsprechendes Know-how im Umgang mit KI aufzubauen ist. Weiterhin müssen die mit der Nutzung von KI-Tools verbundenen Sicherheitsrisiken berücksichtigt werden. Diese könnten aus einer fehlerhaften Konzeption oder dem ungewollten Zugriff Dritter (z.B. Hacks) entstehen. Diese massiven potenziellen, aber schwer abschätzbaren Risiken würden zu höheren Verwaltungsaufwendungen wie zum Beispiel Schulung der Mitarbeitenden und Investitionen in IT-Sicherheit führen und damit insbesondere die CIR und die Ergebnisabführung verschlechtern.
Die Digitalisierung hat in der Bankenbranche seit der Corona-Pandemie nochmal verstärkt an Bedeutung gewonnen. Kunden erwarten zunehmend digitale Produkte und Dienstleistungen, was die Nachfrage nach Online-Banking und bargeldlosen Bezahlsystemen erhöht. Chancen: Die Digitalisierung bietet Banken die Möglichkeit, ihre Kundenbeziehungen zu intensivieren und neue Kundengruppen zu erschließen. Durch die konsequente Nutzung digitaler Services können Kosten gesenkt, die Effizienz gesteigert und damit die CIR gesenkt werden. Herzstück des digitalen Angebots der Berliner Sparkasse sind die App "Sparkasse" für Privatkunden und ihre Schwester "Sparkasse Business" für die gewerbliche Kundschaft. In den kommenden Jahren plant die LBB/BSK, von der gezielten Weiterentwicklung beider Apps durch die Sparkassenorganisation zu profitieren. Risiken: Notwendige Investitionen in die Digitalisierung können zunächst zu Kostensteigerungen im Verwaltungsaufwand und einer Verschlechterung der CIR führen. Die steigende Nachfrage nach Online-Banking erfordert einen höheren Supportbedarf. Die LBB/BSK muss ihre IT-Systeme und Prozesse an die neuen Anforderungen anpassen, um Sicherheit und Datenschutz jederzeit gewährleisten zu können, was zu einer Erhöhung des CIR führt. Digitale Innovationen bieten zugleich auch Markteintrittsmöglichkeiten für neue Wettbewerber, wie zum Beispiel FinTechs, und bergen damit das Risiko eines möglichen Marktanteilsverlusts für die LBB/BSK. Banken sind auch ein attraktives Ziel für Cyberkriminelle, da sie über große Mengen an sensiblen Daten und finanziellen Mitteln verfügen. Die LBB/BSK muss daher effektive Maßnahmen ergreifen, um ihre Cybersicherheit zu verbessern und die daraus potenziell entstehenden Risiken (z.B. Datenverlust, finanzielle Verluste oder Reputationsschäden) zu minimieren. Zum Beispiel wurden mit dem Digital Operational Resilience Act (DORA) EU-weit einheitliche Anforderungen an die Cyber-Resilienz der Finanzinstitute geschaffen, um die Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyber-Angriffen und weiteren schwerwiegenden Betriebsunterbrechungen der IT-Systeme zu steigern.
Die zunehmende Verbreitung alternativer Zahlungstechnologien und digitaler Vermögenswerte stellt Banken vor neue Herausforderungen. Diese Entwicklung führt zur Erosion traditioneller Einnahmequellen und verstärkt den Wettbewerb durch digitale Anbieter, was langfristig die Profitabilität und das Geschäftsvolumen der LBB/BSK erheblich beeinträchtigen könnte. Chancen: Die Einführung von "wero" als eigener Lösung für mobile EchtzeitZahlungen bietet der LBB/BSK die Möglichkeit, eine unabhängige Alternative zu internationalen Zahlungsverfahren zu etablieren. Durch die direkte Verknüpfung mit dem Girokonto über die Sparkassen-App könnte "wero" eine starke Position im Markt erlangen und somit neue Kundengruppen erschließen, insbesondere digitalaffine junge Erwachsene. Dies würde zu einer Erhöhung des Leistungsindikators Kundenzufriedenheit führen. Risiken: Die Konkurrenz, etablierte Zahlungsdienstleister wie zum Beispiel PayPal, und die wachsende Akzeptanz digitaler Vermögenswerte stellen erhebliche Risiken für die LBB/BSK dar. Insbesondere junge, digitalaffine Kunden könnten sich von traditionellen Bankprodukten abwenden und alternative Angebote nutzen. Für die LBB/BSK könnten sich ein höherer Aufwand für notwendige Investitionen ergeben, um mit diesen Entwicklungen Schritt zu halten und damit würde sich die CIR verschlechtern.
Die Finanzindustrie unterliegt einem ständigen Wandel, der maßgeblich von regulatorischen Entwicklungen geprägt ist. Aktuelle Beispiele hierfür sind neue Kapitalanforderungen (BASEL IV/CRR III), die EU-weite Harmonisierung der Cyber-Resilienz (DORA) sowie ESG-bezogene Regulierungen wie die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Chancen: Diese Vorgaben sollen die Stabilität des Finanzsystems erhöhen und Institute besser auf externe Krisen vorbereitet werden. So wurden zum Beispiel mit dem Digital Operational Resilience Act (DORA) EU-weit einheitliche Anforderungen an die Cyber-Resilienz der Finanzinstitute geschaffen. Ziel ist, die Widerstandsfähigkeit der Banken gegenüber Cyber-Angriffen und weiteren schwerwiegenden Betriebsunterbrechungen der IT-Systeme zu steigern. Risiken: Die Anpassung an neue Regulierungen erfordern erhebliche Investitionen und Kosten für die Entwicklung und Durchführung dieser IT- und Arbeitsprozesse, was die kurzfristige Rentabilität belasten könnte. Weiterhin ist ein Abbau von Bürokratie derzeit nicht absehbar, was die Komplexität und den Aufwand und damit die CIR für die LBB/BSK weiter erhöhen könnte. Mögliche neue aufsichtsrechtliche Anforderungen, die über die bekannten und erwarteten Vorgaben hinausgehen, bergen Risiken für die Kapitalausstattung sowie die Ertragslage der LBB/BSK.
Der Immobilienmarkt befindet sich in einer Phase des Umbruchs. Faktoren wie steigende Zinsen, hohe Baukosten und veränderte Arbeitsmodelle (New Work) führen zu einer verhaltenen Investitionsbereitschaft und erhöhen den Druck auf die Nachfrage nach Büroflächen. Diese Entwicklung hat bereits zu negativen Marktentwicklungen und Wertveränderungen bei Immobilien geführt, wobei die Beleihungswerte jedoch weitestgehend stabil geblieben sind. Chancen: Durch die Fokussierung auf zukunftsträchtige Segmente wie Wohnen und Logistik sowie Teilen des Einzelhandels (insbesondere Güter des täglichen Bedarfs), die sich von den Auswirkungen der Corona-Pandemie erholt haben, können Banken ihr Neugeschäft ausbauen. Zudem bietet die steigende Bedeutung von ESG-Kriterien die Möglichkeit, sich auf die Finanzierung moderner, energieeffizienter Immobilien zu konzentrieren und sich als kompetenter Partner für Transformationsfinanzierungen zu positionieren. Die Reputation als verlässlicher Finanzierungspartner und die bereits bestehende Marktposition können genutzt werden, um trotz des zunehmenden Wettbewerbs neue Potenziale zu erschließen. Risiken: Negative Marktentwicklungen können zu einer Verschlechterung der Kreditnehmer-Ratings und zu höheren Ausfallrisiken führen, was sich negativ auf Einzel- und Pauschalwertberichtigungen auswirken würde. Ratingveränderungen und reduzierte Sicherheitenwerte können zudem zu einem Anstieg der RWA führen und somit die harte Kernkapitalquote der Banken belasten. Darüber hinaus können negative Marktentwicklungen zu einem Rückgang des Neugeschäfts in der Immobilienfinanzierung führen und die Erreichung der Ziele für den Forderungsbestand gefährden. Die Zurückhaltung von Projektentwicklern bei Neubauprojekten und die Fokussierung auf bestimmte Assetklassen können ebenfalls die Neugeschäftsziele und den Forderungsbestand negativ beeinflussen. Die Auswirkungen auf die Leistungsindikatoren würden sich in einer Verschlechterung der Eigenkapitalquote und durch das fehlende Neugeschäft in einer Verschlechterung der CIR, EKR und Ergebnisabführung zeigen.
Rechtsrisiken sind Teil der Operationellen Risiken. Sie beinhalten unter anderem die potenzielle Verpflichtung zur Zahlung von Bußgeldern, Geldstrafen oder sonstigen Strafzahlungen aus aufsichtsrechtlichen Maßnahmen oder privatrechtlichen Vereinbarungen. Auch können sich diese Risiken aus der Verletzung geltender sowie sich ändernder rechtlicher Bestimmungen, insbesondere von vertraglichen, gesetzlichen oder gerichtlich entwickelten Rechtsvorschriften, ergeben. Chancen: Für einzelne Rechtsrisiken wurden bereits Rückstellungen gebildet, siehe dazu die Ausführungen im Risikobericht. Falls in diesen Fällen keine Verpflichtung entsteht, ergibt sich die Chance, diese ertragswirksam aufzulösen. Grundsätzlich positioniert sich die LBB/BSK aufgrund ihres öffentlichen Auftrages als faire Partnerin für die Kundinnen und Kunden der Hauptstadt und kann bei einem zunehmenden Bewusstsein für gesellschaftliche Verantwortung in der Kundschaft einen Wettbewerbsvorteil erringen. Risiken: Unerwartete Rechtstreitigkeiten, die nicht bereits durch Rückstellungen berücksichtigt werden konnten, würden zu einer Erhöhung der Verwaltungsaufwendungen, des Leistungsindikators CIR und möglicherweise zu einem Reputationsschaden führen.
Die Liquiditätsausstattung und -steuerung ist für Banken ein wesentlicher Teil der Geschäftstätigkeit. Gleichzeitig ist die Refinanzierungsstruktur kontinuierlichen Veränderungen ausgesetzt. Für die LBB/BSK ist die Entwicklung der Kundeneinlagen, die einen bedeutenden Bestandteil der Refinanzierung darstellen, ein wesentlicher Einflussfaktor. Chancen: Steigende Kundeneinlagen stärken die Liquiditätsbasis der LBB/BSK und können die Abhängigkeit von anderen - möglicherweise teureren - externen Refinanzierungsquellen reduzieren. Weiterhin könnten durch die steigenden Einlagen höhere Zinskonditionenbeiträge auf der Passivseite erzielt werden, was sich positiv auf den KPI der Gewinnabführung an die LBBH auswirken würde. Risiken: Bei einem unerwartet starken Rückgang der Kundeneinlagen könnte die Liquiditätsausstattung der LBB/BSK geschwächt werden und eine verstärkte und kurzfristige Refinanzierung über den Kapitalmarkt oder andere Quellen erforderlich machen. Die daraus möglicherweise resultierenden höheren Refinanzierungskosten würden die Zinsmarge und damit die Gewinnabführung an die LBBH schmälern. 4. GesamtaussageMit dem umfassenden Zukunftsprogramm "Z25!" hat sich die LBB/BSK seit 2020 auf die nachhaltige und erfolgreiche Transformation zur Hauptstadtsparkasse fokussiert. Im Mittelpunkt des strategischen Handelns standen die ökonomische Robustheit und Unabhängigkeit der LBB/BSK. Das Zukunftsprogramm Z25! leistete dazu einen wesentlichen Beitrag. Auch die Konzentration auf das Sparkassen-Kerngeschäft wurde 2024 erfolgreich fortgesetzt. Strategische Meilensteine waren die Einstellung des Kreditkartengeschäfts mit Co-Branding-Karten sowie die Schaffung einer breiteren Eigentümerbasis für die S-Kreditpartner GmbH, der dadurch die Chance für weiteres Wachstum eröffnet wird. Die LBB/BSK steht auf einem soliden finanziellen Fundament, auf dem die Geschäftsstrategie 2025 aufsetzt. Im Kundengeschäft steht die weitere Stärkung der führenden Marktposition unter anderem durch eine hohe Kundenzufriedenheit im Mittelpunkt. Gleichzeitig wurden im Rahmen der Konzentration auf das Sparkassen-Kerngeschäft und des Exzellenz-Ansatzes strategische Wachstumsfelder identifiziert und diese mit Maßnahmen unterlegt. Beispiele dafür sind die intensivere Ansprache von Kundinnen und Kunden, die Steigerung der Kundenzufriedenheit sowie die Stärkung des Wertpapiergeschäfts durch neue nachhaltige Produkte und eine individuelle Betreuung. Das Geschäftsmodell der LBB/BSK hat sich auch unter den spürbar belastend wirkenden Bedingungen eines sich stark verändernden Umfelds für Banken und Sparkassen, der Eintrübung der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie erheblicher geopolitischer Risiken als robust und nachhaltig erwiesen. Dazu trägt auch ein aktives Risikomanagement der LBB/BSK bei. Gleichwohl können bei anhaltend schwierigen wirtschaftlichen, politischen und geopolitischen Rahmenbedingungen künftige negative Auswirkungen auf die Kreditportfolien und die Risikolage nicht ausgeschlossen werden. Die LBB/BSK überprüft angesichts der Veränderungen im wirtschaftlichen und regulatorischen Umfeld regelmäßig ihr Geschäftsmodell. Auf Basis der strukturellen und strategischen Veränderungen verfügt die LBB/BSK auch vor dem Hintergrund der aktuell hohen gesamtwirtschaftlichen und geopolitischen Risiken über ein tragfähiges und robustes Geschäftsmodell. Eines der wesentlichen Ziele ist und bleibt die nachhaltige Wirtschaftlichkeit. Für das Geschäftsjahr 2025 erwartet die LBB/BSK unverändert eine geordnete Liquiditätssituation und somit eine weiterhin vollständige Refinanzierung der Geschäftsvolumina in den besicherten und unbesicherten Geld- und Kapitalmärkten. Für das Geschäftsjahr 2025 plant die LBB/BSK ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von 245 Mio. €, das vollständig an die LBBH abgeführt wird. Bilanz zum 31.12.2024der Landesbank Berlin AGAktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024der Landesbank Berlin AG
Anhang 2024der Landesbank Berlin AGDie Landesbank Berlin AG, Berlin, (LBB) ist ein nicht börsennotiertes Kreditinstitut. Sie ist Tochtergesellschaft der Landesbank Berlin Holding AG, Berlin, (LBBH) und in den Konzernabschluss der Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG, Neuhardenberg, (Erwerbsgesellschaft) einbezogen (kleinster und größter Konsolidierungskreis i.S.d. § 285 Nr. 14 und 14a HGB). Der Konzernabschluss der Erwerbsgesellschaft wird im elektronisch geführten Unternehmensregister veröffentlicht. Sitz der LBB ist Berlin. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 99726 B im Register des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg eingetragen. Der gesamte Geschäftsbetrieb der LBB wird unabhängig vom Marktauftritt in der Berliner Sparkasse abgebildet. Die Berliner Sparkasse ist eine teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie wird als Zweigniederlassung der Aktiengesellschaft Landesbank Berlin AG geführt. Im Folgenden wird daher die Bezeichnung Landesbank Berlin AG / Berliner Sparkasse (LBB/BSK) verwendet. Angaben zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDer Jahresabschluss der LBB/BSK wurde auf der Grundlage der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung unter Beachtung der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften und des Aktiengesetzes, erweitert durch die Vorschriften der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV), aufgestellt. Ergänzend wurden die Vorschriften der Satzung beachtet. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Vergleich zum Vorjahr beibehalten. Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aufgestellt. Die Bewertung der Vermögensgegenstände, der Verbindlichkeiten und der schwebenden Geschäfte erfolgte nach den Vorschriften der §§ 252 ff. HGB in Verbindung mit den §§ 340 ff. HGB. Bei Vermögensgegenständen, die gemäß § 340e Abs. 1 Satz 1 HGB nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet werden und deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden planmäßige Abschreibungen vorgenommen. Forderungen und VerbindlichkeitenGrundsätzlich werden Forderungen mit dem Nominalbetrag und Verbindlichkeiten mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Zum Zeitwert begebene Verbindlichkeiten werden mit dem aufgezinsten Wert angesetzt. Agien und Damnumbeträge auf Forderungen und Verbindlichkeiten werden in die aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und planmäßig erfolgswirksam aufgelöst. Erkennbaren Risiken im Kreditgeschäft wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen ausreichend Rechnung getragen. Für latente Risiken im Kreditgeschäft werden Pauschalwertberichtigungen gemäß IDW RS BFA 7 gebildet. Risiken aus Eventualverbindlichkeiten und Kreditzusagen werden durch Rückstellungen berücksichtigt. Konzerninterne Forderungen werden nicht in die Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen einbezogen. Uneinbringliche Zinsen werden nicht vereinnahmt. Die Pauschalwertberichtigungen werden von den Aktivpositionen Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden abgesetzt. Für das außerbilanzielle Geschäft, bei dem auch widerrufliche Kreditzusagen in die Betrachtung einfließen, werden Rückstellungen passiviert und entsprechend von den Eventualverbindlichkeiten sowie den anderen Verpflichtungen abgesetzt. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen erfolgt auf der Grundlage von erwarteten Verlusten. Dabei wird auf die Anrechnung von Bonitätsprämien verzichtet und der erwartete Verlust über einen Betrachtungszeitraum von 12 Monaten geschätzt (Bewertungsvereinfachung). Hat sich das Adressenausfallrisiko im Zeitablauf deutlich erhöht, erfolgt eine Erweiterung des Betrachtungszeitraumes für den betreffenden Kreditbestand auf die gesamte Laufzeit der Geschäfte. Die Ermittlung des erwarteten Verlustes erfolgt unter Verwendung eines Modells, welches hinsichtlich der Berücksichtigung des latenten Kreditrisikos die Parameter Ausfallwahrscheinlichkeit, Verlustquote, Erlösquote (erwarteter Erlös aus der Verwertung ggf. vorhandener Sicherheiten), Einbringungsquote (erwarteter Zufluss aus freien Vermögensteilen/Liquidität) und Kreditkonversionsfaktoren des Risikomanagements verwendet. Daneben bildet die LBB/BSK Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB. Veräußert die LBB/BSK als Pensionsgeber Vermögensgegenstände unter gleichzeitiger Vereinbarung des Rückkaufes, verbleiben die Vermögensgegenstände in der Bilanz. Erhaltene Gegenwerte werden als Verbindlichkeiten ausgewiesen. FinanzanlagenFinanzanlagen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden Abschreibungen vorgenommen (gemildertes Niederstwertprinzip, § 253 Abs. 3 HGB). Davon abweichend werden Anteile an Investmentfonds wie Wertpapiere der Liquiditätsreserve bewertet. Wertpapiere der LiquiditätsreserveWertpapiere der Liquiditätsreserve werden zum Bewertungsstichtag mit den ursprünglichen Anschaffungskosten oder dem niedrigeren Börsen- oder Marktpreis angesetzt (strenges Niederstwertprinzip, § 253 Abs. 4 HGB). Sofern der Börsen- oder Marktpreis gegenüber dem vorangegangenen Bilanzstichtag gestiegen ist, erfolgt eine Zuschreibung bis maximal zu den ursprünglichen Anschaffungskosten (Wertaufholungsgebot, § 253 Abs. 5 HGB). KreditderivateDie LBB/BSK führt Positionen in Credit Default Swaps, die entsprechend der Stellungnahme IDW RS BFA 1 bilanziert werden. Für Posten, bei denen die LBB/BSK die Position eines Sicherungsgebers einnimmt, finden die Regeln für gestellte Kreditsicherheiten Anwendung. Ist am Abschlussstichtag ernsthaft mit dem Eintritt des jeweils relevanten Kreditereignisses zu rechnen, wird eine Rückstellung in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet. Sicherungsnehmerpositionen werden nach den für schwebende Geschäfte entwickelten Grundsätzen imparitätisch behandelt. MarktbewertungSoweit für Wertpapiere Marktwerte verfügbar sind, werden diese als beizulegende Werte herangezogen. Als beizulegende Zeitwerte von Wertpapieren werden stichtagsbezogene Preise vom Marktdatenanbieter LSEG Data & Analytics verwendet, der über die Finanz Informatik GmbH & Co. KG als zentraler Marktdatenanbieter der Sparkassen-Finanzgruppe fungiert. Die von LSEG Data & Analytics gestellten Preise unterliegen einer entsprechenden LSEG-internen Qualitätssicherung. Bei der Bewertung von Derivaten werden grundsätzlich Börsenpreise zugrunde gelegt. Bei fehlenden Börsenpreisen wird der Marktwert anhand von branchenüblichen finanzmathematischen Bewertungsverfahren wie Discounted-Cashflow- und Optionspreismodellen errechnet, wobei stichtagsbezogene Marktdaten zur Parametrisierung der Bewertungsverfahren verwendet werden. Im aktuellen Marktumfeld findet bei der Ermittlung von Zeitwerten für Zinsoptionen das Black-Normal-Modell Verwendung. Des Weiteren wird für die Bewertung von Kreditderivaten das Hazard-RateModell herangezogen. Die verwendeten Bewertungsverfahren wurden einer institutsinternen Validierung unterzogen. Die Steuerung der Zinsmarge aller dem Bankbuch zugeordneten Geschäfte erfolgt gesamtheitlich. Im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuches gemäß IDW RS BFA 3 werden die Buchwerte der zugeordneten Finanzinstrumente deren Barwerten gegenübergestellt. Bei der Ermittlung der Refinanzierungskosten wurde für betrags- und laufzeitinkongruente Bestandteile des Bankbuches, die zu einem künftigen Refinanzierungsbedarf führen (Aktivüberhänge), ein individueller Refinanzierungsaufschlag einberechnet. Einbezogen wurden auch Gebühren- und Provisionserträge, die direkt aus den Geschäften des Bankbuches resultieren. Nach Berücksichtigung von Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss. Eine Rückstellung wurde entsprechend nicht gebildet. BewertungseinheitenÖkonomische Sicherungsbeziehungen werden, sofern sie nicht Teil der Gesamtbanksteuerung sind und dabei im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 berücksichtigt werden, als Bewertungseinheit nach § 254 HGB dargestellt. Grundgeschäfte, die im direkten Zusammenhang mit einem betrags-, währungs- und laufzeitkongruenten Sicherungsderivat stehen und somit gegen Zinsänderungs- und/oder Währungsrisiken abgesichert sind, werden als Bewertungseinheit betrachtet. Es werden ausschließlich Bewertungseinheiten auf Micro-Ebene gebildet, d.h. dass den Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko des Grundgeschäfts einzelne Sicherungsinstrumente gegenüberstehen. Zum Nachweis des Ausgleichs der gegenläufigen Wertveränderungen aus dem Grund- und Sicherungsgeschäft wendet die LBB/BSK für alle Bewertungseinheiten die Critical Terms Match-Methode an. Im Rahmen dieser Methode wird dokumentiert, dass die wesentlichen Parameter zwischen Grund-und Sicherungsgeschäft übereinstimmen. Vor diesem Hintergrund wird davon ausgegangen, dass sich die Wertveränderungen zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft vom Beginn der dokumentierten Bildung der Bewertungseinheit bis zur Fälligkeit der Geschäfte, bezogen auf das abgesicherte Risiko, nahezu vollständig ausgleichen. Es werden keine Bewertungseinheiten gebildet, in die mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen einbezogen werden. Der wirksame Teil einer Bewertungseinheit wird bilanziell entsprechend der Einfrierungsmethode abgebildet. Unwirksamkeiten aus dem abgesicherten Risiko werden durch Drohverlustrückstellungen berücksichtigt. Bewertungsergebnisse aus dem nicht abgesicherten Risiko werden unsaldiert nach den allgemeinen Bilanzierungsvorschriften jeweils unter Beachtung des Grundsatzes der imparitätischen Einzelbewertung abgebildet. Immaterielle Anlagewerte und SachanlagenSachanlagen und Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet, vermindert - soweit es sich um abnutzbare Vermögensgegenstände handelt - um planmäßige, überwiegend lineare Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer mit den steuerlich zulässigen Höchstwerten. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Die Herstellungskosten für selbstgeschaffene Software beinhalten Entwicklungsausgaben, soweit sie dem jeweils aktivierten Vermögensgegenstand verlässlich zugeordnet werden können, die Ansatzkriterien gem. § 255 HGB erfüllen und nicht in einem vorherigen Abschluss als Aufwand ausgewiesen wurden.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von 60,00 € bis 800,00 € netto werden im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben und im Anlagespiegel als Abgang behandelt. Für Wirtschaftsgüter von 800,01 € netto bis maximal 2.000,00 € brutto wird eine Aktivierung auf Sammelanlagen vorgenommen, die differenziert je nach Anlagegruppe über 3 bis 13 Jahre abgeschrieben werden. RückstellungenDie LBB/BSK hat im Geschäftsjahr 2021 Teile ihrer Pensionsverpflichtungen auf einen nicht versicherungsförmigen Pensionsfonds übertragen. Hierbei wurden die Verpflichtungen für aktive Beschäftigte per Stichtag 31. Dezember 2020 und für ausgeschiedene Beschäftigte sowie Rentner per 31. Oktober 2021 übertragen. Bei den auf den Pensionsfonds übertragenen Pensionsverpflichtungen handelt es sich um mittelbare Altersversorgungsverpflichtungen, für die gemäß Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB ein Ansatzwahlrecht besteht. Dieses Wahlrecht wurde derart ausgenutzt, dass keine Rückstellung für mittelbare Pensionsverpflichtungen gemäß Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB gebildet wurde. Für die übrigen Pensionsverpflichtungen erfolgt die Ermittlung der Pensionsrückstellungen durch externe versicherungsmathematische Sachverständige nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method - PUC) bzw. nach dem Barwertverfahren der erreichten Anwartschaft. Sie werden gem. § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Dabei wird ein Zinssatz von 1,90% (Vj.: 1,82 %) zugrunde gelegt. Als Lohn- und Gehaltssteigerungen werden folgende Entwicklungen angenommen:
In Abhängigkeit von der Versorgungsregelung wurde für die verschiedenen Jahre folgender Rententrend angesetzt:
Bei der Berechnung wurden die biometrischen Rechnungsgrundlagen (Richttafeln Prof. Heubeck 2018 G, IGSS-Sterbetafeln) verwendet. Die übrigen Rückstellungen sind zu dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist. Dabei werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Erfolge aus Änderungen des Abzinsungssatzes oder Zinseffekte einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden in derselben GuV-Position ausgewiesen wie die Zuführung bzw. Auflösung. Für die Bewertung der Restrukturierungsrückstellungen werden Schätzungen und Annahmen getroffen. In die Schätzungen und Annahmen fließen Erfahrungen der letzten Jahre (u.a. durchschnittliche Mietdauern, Kosten von Wartungsverträgen) und erwartete Marktentwicklungen ein. WährungsumrechnungDer Jahresabschluss wird in Euro aufgestellt. Die Umrechnung der auf ausländische Währung lautenden Vermögensgegenstände und Schulden sowie von schwebenden Geschäften erfolgt zu den von der Europäischen Zentralbank zum Jahresende veröffentlichten Referenzkursen. Terminkurse wurden hieraus abgeleitet. Für Währungen, für die die EZB keine Referenzkurse ermittelt, wurden festgestellte Kurse vom 30. Dezember 2024 17:30 Uhr verwendet. Soweit Vermögensgegenstände, Schulden oder Termingeschäfte durch Vermögensgegenstände, Schulden oder andere Termingeschäfte in derselben Währung besonders gedeckt sind, erfolgt die Erfolgsrealisierung nach § 340h HGB in Verbindung mit § 256a HGB. Das Ergebnis aus der Währungsumrechnung wird vollständig im sonstigen betrieblichen Ergebnis ausgewiesen. Mindestbesteuerung nach dem MindeststeuergesetzDie LBB/BSK wird in den Konzernabschluss der Erwerbsgesellschaft einbezogen. Da die Gruppe Erwerbsgesellschaft einen Konzernumsatz von mehr als 750 Mio. Euro ausweist, ist sie von den Regelungen im Zusammenhang mit der sogenannten Globalen Mindestbesteuerung betroffen, die in Deutschland durch das sogenannte Mindeststeuergesetz umgesetzt wurde. Gruppenträgerin der Mindeststeuergruppe ist die Erwerbsgesellschaft; sie nimmt für 2024 die Vereinfachung (Safe Harbour Regelung) in Anspruch, es fällt keine Mindeststeuer an. NachtragsberichtVorgänge von besonderer Bedeutung, die sich nach Schluss des Geschäftsjahres ergeben haben und die eine deutlich andere Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erfordert hätten, liegen nicht vor. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und VerlustrechnungBilanzAktivseite(1) Forderungen an Kreditinstitute
In den Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind Forderungen an die S-Kreditpartner GmbH in Höhe von 691,3 Mio. € enthalten. Im Vorjahr waren die Forderungen an die S-Kreditpartner GmbH noch in Höhe von 842,7 Mio. € in den Forderungen an verbundene Unternehmen enthalten. In den Forderungen an die S-Kreditpartner GmbH sind nachrangige Forderungen von 168,2 Mio. € (Vj.: 168,2 Mio. €) enthalten. (2) Forderungen an Kunden
(3) Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Für Wertpapiere des Anlagevermögens wurde im folgenden Umfang auf Abschreibungen auf den beizulegenden Zeitwert gem. § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB verzichtet, weil die Wertminderung nicht als dauerhaft angesehen wird:
Die LBB/BSK hat die Absicht und die Fähigkeit, vorübergehend im Wert geminderte Wertpapiere des Anlagevermögens bis zur Endfälligkeit zu halten. Dabei unterliegen die Positionen einem laufenden standardisierten Überwachungsverfahren. In der LBB/BSK werden Wertminderungen für Schuldverschreibungen als nicht dauerhaft angesehen, wenn sie allein auf zins-, liquiditäts- bzw. Credit Spread-induzierte Wertschwankungen zurückzuführen sind. Da die hier ausgewiesenen Wertminderungen nicht auf eine wesentliche Verschlechterung der Bonität der Emittenten zurückzuführen sind und keine Zweifel an der künftig störungsfreien Bedienung der Zinszahlungen und Tilgungen bestehen, war keine dauernde Wertminderung zum Bilanzstichtag anzunehmen. (4) Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Folgende Anteile oder Anlageaktien an inländischem Investmentvermögen oder vergleichbaren ausländischen Investmentanteilen überstiegen eine Anteilsquote von 10 %:
Es bestehen keine Beschränkungen in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe. (5) Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
Liste des Anteilsbesitzes nach §§ 285 Nr. 11, 340a Abs. 4 Nr. 2 HGB einschließlich der Angaben gem. § 285 Nr. 11a HGBStand: 31. Dezember 2024
1) Die Gesellschaft hat einen
Ergebnisabführungs- und/oder Beherrschungsvertrag.
(6) Immaterielle Anlagewerte und SachanlagenImmaterielle Anlagewerte
Die Forschungs- und Entwicklungskosten für Software belaufen sich im Geschäftsjahr auf 1,1 Mio. € (Vj.: 1,3 Mio. €). Die Entwicklungskosten werden ausschließlich als angeschaffte Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens aktiviert. Sachanlagen
1) Im laufenden Jahr wurden Abschreibungen nach
§ 253 Abs. 3 Satz 5 HGB in Höhe von 0,0 Mio.
€ (Vj.: 0,0 Mio. €) vorgenommen.
(7) Sonstige Vermögensgegenstände
(8) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Mehrere Aktivposten betreffende Angaben(9) Entwicklung des Finanzanlagevermögens
1) Nicht enthalten sind anteilige Zinsen. Diese
betragen in 2024 21,3 Mio. € (Vj.: 14,4 Mio. €).
Die Veränderung der Anteile an verbundenen Unternehmen beinhaltet die Übertragung des ADAC-Kreditkarten-Portfolios mit einem Buchwert von 259,9 Mio. € im Rahmen einer Ausgliederung gegen Gewährung von Anteilen an der LBB Portfolio-Transfer GmbH & Co. KG sowie Einzelrechtsnachfolge und den anschließenden Verkauf der Anteile. Zudem wurden 20 % der Geschäftsanteile an der S-Kreditpartner GmbH mit einem Buchwert von 134,9 Mio. € von der LBB/BSK ohne Gewährung von Anteilen auf die SKP Verbundgesellschaft mbh & Co. KG abgespalten. Infolge des Vermögensabgangs wurden die frei verfügbaren Rücklagen nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB um 134,9 Mio. € auf 265,1 Mio. € verringert. Darüber hinaus wurden weitere 6,67 % der Anteile mit einem Buchwert von 45,0 Mio. € an die Deutsche Sparkassen Leasing AG & Co. KG verkauft. Die verbleibenden 40 % der Anteile an der S-Kreditpartner GmbH wurden von den Anteilen an verbundenen Unternehmen in die Beteiligungen umgebucht. Außerdem wurden weitere Anteile an dem verbundenen Unternehmen Josef Meyer Immobilien Verwaltungs KG - Alexanderhaus Immobilien-Fonds mit einem Buchwert von 47,1 Mio. € erworben. Passivseite(10) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
(11) Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
(12) Verbriefte Verbindlichkeiten
(13) Sonstige Verbindlichkeiten
(14) Passive Rechnungsabgrenzungsposten
(15) RückstellungenEntwicklung der Pensionsrückstellungen:
1) Spalte Umbuchung enthält nicht
erfolgswirksame Rückstellungsveränderungen
Die LBB/BSK hat im Jahr 2021 Teile der Pensionsverpflichtungen auf einen nicht versicherungsförmigen Pensionsfonds ausgegliedert. Für die Verpflichtungen haftet die LBB/BSK weiterhin subsidiär nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG. Bei Wechsel des Durchführungsweges lag eine vollständige Ausfinanzierung des Pensionsfonds bezogen auf den notwendigen Erfüllungsbetrag der betreffenden Pensionsverpflichtungen gemäß § 340a Abs. 1 i.V.m. § 253 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB vor. Der notwendige Erfüllungsbetrag der übertragenen Pensionsverpflichtungen war durch das im Pensionsfonds zur Verfügung stehende Vermögen gedeckt. Für die Ermittlung einer nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebenden etwaigen Unterdeckung des Pensionsfonds wird der handelsrechtliche Rückstellungswert der betreffenden Pensionsverpflichtungen (notwendiger Erfüllungsbetrag nach § 340a Abs. 1 i.V.m. § 253 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB) dem beizulegenden Zeitwert des Pensionsfondsvermögens gegenübergestellt. Im Pensionsfonds ergibt sich am Bilanzstichtag eine Unterdeckung in Höhe von 102,8 Mio. € (Vj.: 152,9 Mio. €), für die gemäß Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB keine Rückstellung passiviert wurde. Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von -2,4 Mio. € (Vj.: 3,1 Mio. €). Für das aktuelle Jahr ergibt sich erstmals ein negativer Wert, da per Stichtag 31. Dezember 2024 der durchschnittliche Zins der vergangenen zehn Jahre unter dem Durchschnitt der letzten sieben Jahre liegt. Entwicklung der Steuerrückstellungen und der anderen Rückstellungen:
1) Spalte Umbuchung enthält nicht
erfolgswirksame Rückstellungsveränderungen
Die Restrukturierungsrückstellungen beinhalten Rückstellungen für nicht mehr selbst genutzte Mietobjekte, bestehend aus Mietzinsdifferenzen bei Untervermietung und Leerständen in Höhe von 25,3 Mio. € (Vj.: 37,4 Mio. €) und Um-/Rückbauverpflichtungen bei Mietvertragsende/Untervermietung in Höhe von 3,7 Mio. € (Vj.: 4,2 Mio. €) und den Rückbau von Informationstechnik in Höhe von 3,2 Mio. € (Vj.: 3,8 Mio. €). In den anderen sonstigen Rückstellungen sind weitere Rückstellungen mit Bezug auf das Kundengeschäft in Höhe von 63,3 Mio. € (Vj.: 74,3 Mio. €) enthalten. Sie beinhalten auch eine Rückstellung für Zahlungsanforderungen aus Payment Commitments an das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe in Höhe von 63,2 Mio. € (Vj.: 0,0 Mio. €). Dem Vorsichtsprinzip folgend soll damit für Anforderungen aufgrund der angespannten konjunkturellen Gesamtsituation vorgesorgt werden. Enthalten sind des Weiteren Rückstellungen im Zusammenhang mit dem Eigenhandel in Höhe von 22,9 Mio. € (Vj.: 16,1 Mio. €), Rückstellungen im Zusammenhang mit der Aufgabe des Drittkartengeschäfts in Höhe von 16,6 Mio. € (Vj.: 2,4 Mio. €) sowie für Rückbauverpflichtungen in Höhe von 9,8 Mio. € (Vj.: 18,2 Mio. €). In den anderen Rückstellungen für den Personalbereich sind u.a. Rückstellungen für Altersteilzeitvereinbarungen in Höhe von 26,6 Mio. € (Vj.: 38,1 Mio. €) und für Vorruhestandsvereinbarungen in Höhe von 26,4 Mio. € (Vj.: 25,4 Mio. €) enthalten. Zur Absicherung der Rückstellungen für den Erfüllungsrückstand aus Altersteilzeitvereinbarungen gemäß § 8a Abs. 1 Satz 1 ATG hinterlegt die Bank Deckungsguthaben (per 31. Dezember 2024: 39,0 Mio. €). Bis zum Vorjahr erwarb sie Investmentfondsanteile (Anschaffungskosten 31. Dezember 2023: 38,2 Mio. €), die im Dezember 2024 vollständig veräußert wurden. Die Vermögensgegenstände dienen ausschließlich der Erfüllung der Verpflichtung aus Altersteilzeitvereinbarungen und sind dem Zugriff übriger Gläubiger in Höhe des zu sichernden Wertguthabens entzogen. Sie wurden im Geschäftsjahr gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen wie folgt verrechnet:
(16) Nachrangige VerbindlichkeitenEine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung der nachrangigen Verbindlichkeiten auf Verlangen der Gläubiger besteht nicht. Im Falle einer Liquidation dürfen sie erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückgezahlt werden. Die nachrangigen Verbindlichkeiten werden bis zum Ende des Jahres 2039 zur Rückzahlung fällig (davon im Jahr 2025 0,0 Mio. €). Die Ursprungslaufzeiten liegen zwischen 10 und 30 Jahren. Wie im Vorjahr gab es keine nachrangigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen sowie gegenüber Beteiligungsunternehmen. Der Zinsaufwand für nachrangige Verbindlichkeiten beträgt 9,7 Mio. € (Vj.: 9,2 Mio. €) unter Berücksichtigung von Erträgen aus Swap-Geschäften in Höhe von 1,8 Mio. € (Vj.: 2,2 Mio. €). Die Voraussetzungen zur Zurechnung zum aufsichtsrechtlichen Eigenkapital sind für einen Bestand in Höhe von 260,0 Mio. € (Vj.: 272,5 Mio. €) erfüllt. Folgende nachrangige Verbindlichkeiten übersteigen 10 % des Gesamtbetrages:
(17) EigenkapitalDas Grundkapital beträgt gemäß § 3 der Satzung der LBB zum 31. Dezember 2024 1.200,0 Mio. € und ist in 1.200.000.000 nennwertlose Stückaktien eingeteilt. Daneben besteht eine Kapitalrücklage in Höhe von 785,1 Mio. € (Vj.: 920,0 Mio. €) und eine Gewinnrücklage in Höhe von 41,2 Mio. € (Vj.: 41,2 Mio. €). Die Reduzierung der Kapitalrücklage resultiert aus dem Vermögensabgang durch die Abspaltung von Anteilen an der S-Kreditpartner GmbH mit einem Buchwert von 134,9 Mio. €. Die Gewinnrücklage ist in der Höhe des Restbuchwerts der aktivierten, selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände von 0,3 Mio. € (Vj.: 5,3 Mio. €) ausschüttungsgesperrt. Weitere Angaben zur Bilanz(18) Treuhandvermögen und TreuhandverbindlichkeitenBei den ausgewiesenen Treuhandgeschäften handelt es sich um Forderungen an Kunden in Höhe von 122,6 Mio. € (Vj.: 163,5 Mio. €) sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 118,4 Mio. € (Vj.: 159,3 Mio. €) und Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von 4,2 Mio. € (Vj.: 4,2 Mio. €). (19) Als Sicherheiten übertragene Vermögensgegenstände
Von den insgesamt 5.343,9 Mio. € (Vj.: 6.350,4 Mio. €) als Sicherheiten übertragenen Vermögensgegenständen dienen 5.175,6 Mio. € (Vj.: 6.191,3 Mio. €) der Sicherung einer von der LBB/BSK ausnutzbaren Kreditlinie des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB). Gewinn- und Verlustrechnung(20) Zinsüberschuss
Im Zinsüberschuss sind aperiodische Zinsaufwendungen in Höhe von 0,0 Mio. € (Vj.: 0,2 Mio. €) enthalten. Die aperiodischen Zinserträge betragen 0,0 Mio. € (Vj.: 0,2 Mio. €). (21) Provisionsüberschuss
Die wesentlichen an Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung entfallen auf die Vermittlung von Produkten von Verbundpartnern (Kredite, Versicherungen, Vermögensverwaltungen und Bausparverträge). Im Provisionsüberschuss sind aperiodische Erträge in Höhe von 3,4 Mio. € (Vj.: 3,3 Mio. €) enthalten. (22) Andere Verwaltungsaufwendungen
1) enthält 45,4 Mio. € (Vj.: 54,4 Mio.
€) Konzernleistungsverrechnung
Die KPMG AG hat den Jahresabschluss der LBB/BSK zum 31. Dezember 2024 geprüft und verschiedene gesetzliche Jahresabschlussprüfungen bei Tochterunternehmen durchgeführt. Zudem erfolgte prüfungsintegriert die Prüfung eines Konzernberichtspaketes. Darüber hinaus wurden im Rahmen von anderen Bestätigungsleistungen Prüfungen nach § 89 Abs. 1 WpHG und § 16j FinDAG, eine Prüfung nach ISAE 3000 zur Nutzung von Kreditforderungen zur Besicherung von Zentralbankkrediten, eine freiwillige Prüfung des gesonderten nichtfinanziellen Berichtes nach § 289b und c HGB (Limited Assurance) und Prüfungen gemäß §§ 84, 85 der Rahmensatzung für das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe durchgeführt. Darüber hinaus wurden Bestätigungen im Zusammenhang mit dem Co-Branding-Kreditkartengeschäft, inklusive einer Teilschlussbilanz, erteilt, sowie vereinbarte Untersuchungshandlungen im Zusammenhang mit der Beitragsbemessung für die Institutssicherung und vereinbarte Untersuchungshandlungen im Zusammenhang mit der Verbandsumlage durchgeführt. Als sonstige Leistungen wurden Workshops für die Rechtsabteilung und im arbeitsrechtlichen Umfeld sowie eine Qualitätssicherung von Prozessen bei einer Tochtergesellschaft erbracht. Das vom Abschlussprüfer berechnete Gesamthonorar ist in der Zeile Dienstleistungen Dritter enthalten und teilt sich wie folgt auf:
Aus den Rückstellungen für Honorare des Abschlussprüfers im Rahmen des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 waren im Berichtsjahr für Abschlussprüfungsleistungen 109,9 Tsd. € (Vj.: 0,0 Tsd. €) brutto aufzulösen. Das Honorar 2024 für andere Bestätigungsleistungen enthält 18,4 Tsd. €, die das Vorjahr betreffen. (23) Sonstiges betriebliches ErgebnisIm Saldo der sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge wirkten verschiedene Effekte. Erträge resultierten vor allem aus Auflösungen von Rückstellungen in Höhe von 30,4 Mio. € (Vj.: 24,6 Mio. €) und aus der Konzernleistungsverrechnung in Höhe von 2,0 Mio. € (Vj.: 9,5 Mio. €). Dem gegenüber standen unter anderem Aufwände aus der Zuführung zu Rückstellungen in Höhe von 23,8 Mio. € (Vj.: 0,9 Mio. €) und aus der Aufzinsung von nicht bankspezifischen Rückstellungen in Höhe von 5,2 Mio. € (Vj.: 3,4 Mio. €). Aus der Währungsumrechnung ergab sich saldiert ein Ertrag in Höhe von 0,2 Mio. € (Vj.: 0,3 Mio. € Aufwand). (24) Risikovorsorge
Die Bemessung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft wird insbesondere durch Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Kreditausfälle, der Struktur und der Qualität der Kreditportfolien sowie gesamtwirtschaftlicher Einflussfaktoren bestimmt. Für alle erkennbaren Risiken im Kreditgeschäft wurden Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen in Höhe der erwarteten Ausfälle gebildet. Einzelwertberichtigungen werden aufgelöst, sobald sich der Wert der Forderung entsprechend erhöht, weil sich entweder die Sicherheitenbewertung und/oder die Bonität des Kreditnehmers grundlegend und nachhaltig verbessert haben. Für den Kreditbestand, für den keine Einzelwertberichtigung erforderlich ist, wird eine Pauschalwertberichtigung nach IDW RS BFA 7 gebildet. Die Pauschalwertberichtigung wird auf Basis eines Portfolioansatzes unter Einbeziehung der Parameter Ausfallwahrscheinlichkeit, Verlustquote, Erlös- und Einbringungsquote und Kreditkonversionsfaktor ermittelt. Vor dem Hintergrund der sich weiterentwickelnden gesamtwirtschaftlichen und geopolitischen Risiken und deren zwischenzeitlichen Einfluss auf die Bewertung des Kreditgeschäftes wurden Management Adjustments gebildet, da diese Risiken in den Ratings zum 31. Dezember 2024 und den Sicherheitenbewertungen noch nicht vollständig reflektiert sind. Das Management Adjustment in Höhe von bisher 35,0 Mio. €, das im Zusammenhang mit dem erstmaligen Eintritt der krisenhaften Ereignisse bzw. deren Verschärfung gebildet wurde, wird durch ein spezifischer auf Erkenntnissen aus dem Stresstest basierendes Management Adjustment ersetzt. In diesem Zusammenhang werden 9,8 Mio. € zusätzlich zum Ergebnis der PWB-Berechnung berücksichtigt. Das bisherige Management Adjustment wird vollständig aufgelöst. Das Management Adjustment für Risiken aus Kreditkartenbeständen im Zusammenhang mit der Beendigung der Zusammenarbeit mit Amazon wurde in Höhe von 4,8 Mio. € nach Abschluss der Transaktion aufgelöst. Die Ergebnisse der Validierung der Verfahren für das Immobiliengeschäftsrating und das Kundenkompaktrating führten ebenfalls zur Bildung eines Management Adjustments, das auf 4,8 Mio. € (Vj.: 8,1 Mio. €) reduziert wird. Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) wirken auf Sicherheitenbewertungen und auf das Rating von Kreditnehmern. Zur Ergänzung der vor allem auf qualitativen Einschätzungen im Kredit- und Sicherheitbewertungsprozess basierenden Bewertung von ESG-Risiken wird ein Management Adjustment in Höhe von 2,0 Mio. € (Vj.: 0,0 Mio. €) gebildet. Zum 31. Dezember 2024 beträgt die Summe der gebildeten Management Adjustments 16,6 Mio. € (Vj.: 47,9 Mio. €). Die Risikovorsorge für das Kreditgeschäft hat sich wie folgt entwickelt:
1) davon individuell ermittelte EWB 232,2 Mio.
€ (Vj.: 136,0 Mio. €), pauschalierte EWB 206,8
Mio. € (Vj.: 215,4 Mio. €)
Die Länderwertberichtigungen werden aufgrund der geringen Größenordnung und ihrer weiterhin abnehmenden Bedeutung mit den Pauschalwertberichtigungen zusammengefasst dargestellt. Der Bestand der Risikovorsorge entfällt auf:
(25) Außerordentliche Aufwendungen und ErträgeAußerordentliche Aufwendungen und Erträge waren im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht zu verzeichnen. (26) Steuern vom Einkommen und vom ErtragAufgrund der steuerlichen Organschaft mit der LBBH wird das inländische Ergebnis bei ihr versteuert. Latente Steuern, die auf temporäre Differenzen der LBB/BSK entfallen, werden ebenfalls beim Organträger LBBH ausgewiesen. Sonstige Angaben(27) Außerbilanzielles Geschäft/Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenDie LBB/BSK ist Mitglied im Landesbanken-Teilfonds des als Einlagensicherungssystem anerkannten institutsbezogenen Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe. Das jährlich zu berechnende Zielvolumen der im Sicherungssystem vorzuhaltenden Finanzmittel ist von den Mitgliedsinstituten aufzubringen. Der dafür erforderliche jährliche Beitrag wird vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) als Träger des Sicherungssystems ermittelt. Ein Teil der bisherigen Beiträge wurde in Form einer unwiderruflichen Zahlungsverpflichtung im Sinne des § 285 Nummer 3a HGB in Höhe von 63,2 Mio. € (Vj.: 53,0 Mio. €) geleistet. Als Sicherheit hierfür wurden die Ansprüche aus einem Geldkonto bei der Deutschen Bundesbank in der gleichen Höhe dem Sicherungssystem verpfändet. Es wurde eine Rückstellung für den Haftungsbetrag in voller Höhe gebildet. Darüber hinaus können im Falle eines Entschädigungs- oder Stützungsfalles eines Mitgliedsinstitutes sofortige Sonder- oder Zusatzbeiträge erhoben werden, deren Höhe aus heutiger Sicht nicht voraussehbar ist. Die S-Kreditpartner GmbH ist an den Landesbanken-Teilfonds angeschlossen. Die LBB/BSK hat sich verpflichtet, dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e.V. als Träger des Landesbanken-Teilfonds - entsprechend ihres Anteils an der S-Kreditpartner GmbH - zu 40 Prozent alle Aufwendungen einschließlich Zinsen und Zinsentgang für Hilfsmaßnahmen zu ersetzen, die nicht aus Mitteln des für die S-Kreditpartner GmbH gebildeten Fonds bestritten werden können. Ausführungen zu den Verpflichtungen der LBB/BSK aus der Auslagerung der Pensionsverpflichtungen befinden sich in den Erläuterungen zu den Rückstellungen. Aus Mietverträgen mit einzelnen Laufzeiten bis in das Jahr 2039 ergeben sich zukünftige Belastungen von insgesamt 211,4 Mio. € (Vj.: 278,9 Mio. €). Die LBB/BSK ist Generalmieterin des Objektes Alexanderhaus. Im Rahmen der von ihr beauftragten Umbaumaßnahmen im Alexanderhaus stellte die LBB/BSK den Fonds als Vermieter und die Fondszeichner von den steuerlichen und sonstigen finanziellen Schäden und Nachteilen im Zusammenhang mit den Umbaumaßnahmen und der Untervermietung des Objektes frei. Die Freistellungen gegenüber den Fondszeichnern sind betraglich begrenzt auf 100 % ihrer Pflichteinlage (1,5 Mio. €; ohne die im Eigenbestand befindlichen Anteile). Die Freistellungen gegenüber dem Fonds unterliegen keiner vertraglichen Beschränkung. Wirtschaftliche Risiken aus den Freistellungen sind derzeit weder erkennbar noch quantifizierbar. Eine Inanspruchnahme der LBB/BSK aus diesen Freistellungen ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu erwarten. Wertpapierleihegeschäfte werden im Rahmen der Liquiditätssteuerung eingesetzt. Entleihen werden mit dem Ziel getätigt, die entliehenen Wertpapiere als Sicherheit für Pensionsgeschäfte weiterverwenden zu können. Verleihen erfolgen gegen Gebühr. Dabei werden die entliehenen Wertpapiere in der Bilanz nicht ausgewiesen, verliehene Wertpapiere werden weiterhin bilanziert. Die Risiken aus diesen Geschäften bestehen im Settlementrisiko. Es lässt sich als Unterschiedsbetrag zwischen dem Marktwert der zugrunde liegenden Wertpapiere und den erhaltenen bzw. gestellten Sicherheiten definieren. Zum Bilanzstichtag waren Wertpapiere im Nominalwert von 30,0 Mio. € (Vj.: 30,0 Mio. € Nominalwert) entliehen und wie im Vorjahr keine Wertpapiere verliehen. Für die LBB/BSK besteht eine Nachschussverpflichtung für den Clearing-Fonds bei der Eurex Clearing AG, Frankfurt am Main. Sofern dieser Fonds nach einem Verwertungsereignis bei Ausfall eines anderen Clearing-Mitglieds nicht ausreichen sollte, können die nicht betroffenen Clearing-Mitglieder bis zu einer Haftungsgrenze in Höhe der zweifachen Beitragspflicht in Anspruch genommen werden. Zum Bilanzstichtag beträgt die Haftungsgrenze der LBB/BSK 30,0 Mio. € (Vj.: 30,0 Mio. €). (28) Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche KreditzusagenDie LBB/BSK hat im Berichtsjahr keine Patronatserklärungen abgegeben. Ein Patronat zugunsten der Berlin Hyp AG endete zum 31. Dezember 2014. Es bezog sich auf alle Verpflichtungen der Gesellschaft. Für die bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Verpflichtungen besteht das Patronat fort. Durch den in 2014 erfolgten Verkauf der Berlin Hyp AG an die LBBH hat sich die LBBH verpflichtet, die LBB/BSK von einer Inanspruchnahme auf Sicherheitsleistung gemäß § 303 AktG aus Anlass der Beendigung des Gewinnabführungs- bzw. Beherrschungsvertrages sowie von Ansprüchen Dritter aus der ausgelaufenen Patronatserklärung freizustellen. Mit dem Verkauf der Berlin Hyp AG wurde die LBBH im Innenverhältnis durch Rückgriffsansprüche an einen Dritten von den Verpflichtungen freigestellt. Zum 31. Dezember 2024 beträgt der quantifizierbare Anteil dieser Eventualverbindlichkeiten 2,0 Mrd. € (Vj.: 2,5 Mrd. €). Eine exakte Quantifizierung des gesamten Haftungsumfanges, der sich darüber hinaus im Wesentlichen auch auf nicht bilanzierte Derivate, Gewährleistungen und Rückstellungen bezieht, ist hingegen nicht mit hinreichender Sicherheit möglich. Das Risiko einer Inanspruchnahme der unter der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Gewährleistungsverträgen und unwiderruflichen Kreditzusagen wird aufgrund der gegenwärtigen Bonität und des bisherigen Zahlungsverhaltens der Kreditnehmer als gering eingeschätzt. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erforderlich machen würden, liegen nicht vor. (29) PensionsgeschäfteZum Berichtsstichtag bestanden wie im Vorjahr keine General-Collateral-Pooling-Geschäfte als Pensionsgeber. Eine Ausreichung von Vermögensgegenständen war nicht erforderlich. (30) BewertungseinheitenGrundgeschäfte wurden mit folgenden Beträgen in Bewertungseinheiten einbezogen und gegen folgende Risiken abgesichert:
darin sind Nominalwerte von Derivaten als Sicherungsgeschäfte enthalten: 8.509,8 Mio. € (Vj.: 7.799,3 Mio. €) Die abgesicherten Risiken zeigen für die Vermögensgegenstände einen Wertrückgang von 103,1 Mio. € (Vj.: 239,7 Mio. €), für die Schulden einen Wertrückgang von 1,1 Mio. € (Vj.: Werterhöhung von 7,4 Mio. €) und für schwebende Geschäfte eine Werterhöhung von 26,0 Mio. € (Vj.: 5,1 Mio. €). Das abgesicherte Risiko entspricht den Wertänderungen (Veränderung Hedged Fair Value) der Grundgeschäfte, die durch Sicherungsinstrumente in der Bewertungseinheit bei den Vermögensgegenständen nahezu vollständig und bei den Schulden und schwebenden Geschäften vollständig ausgeglichen werden. (31) Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete derivative Finanzinstrumente
Die Derivate dienen der Steuerung von Zinsänderungsrisiken im Bankbuch. Die Steuerung erfolgt im Wesentlichen über Zinsswaps. Methodisch unterliegt die Steuerung dem Capital-at-Risk-Verfahren auf der Basis einer Haltedauer von 10 Handelstagen und einem Konfidenzniveau von 99 %. Die angegebenen Marktwerte (Wiederbeschaffungskosten) stellen den beizulegenden Zeitwert dar, welcher durch Verkauf oder Glattstellung erzielbar beziehungsweise aufzuwenden ist (Marktwert inklusive Zinsabgrenzung), wobei Transaktionskosten nicht einfließen. In der LBB/BSK sind die im Anlagebuch geführten Derivate im Wesentlichen Bestandteil der Bankbuchsteuerung. Sie werden zusammen mit anderen Finanzinstrumenten des Bankbuchs einem Rückstellungstest im Rahmen der verlustfreien Bewertung gemäß IDW RS BFA 3 unterzogen. Nicht in die Bankbuchsteuerung einbezogene Derivate im Anlagebuch unterliegen der imparitätischen Einzelbewertung. Im Falle negativer Marktwerte sind entsprechend Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften im Sinne des § 249 HGB zu bilden. Zum 31. Dezember 2024 verfügt die LBB/BSK über keine entsprechenden Derivate. Mit Upfront Payments werden bei Abschluss eines Derivats für sich genommen nicht marktgerechte Konditionen ausgeglichen, die wirtschaftlich als Agio oder Disagio anzusehen sind. Diese werden als aktivischer bzw. passivischer Rechnungsabgrenzungsposten bilanziell erfasst. Die bilanzierten Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten auch die infolge der Aufgabe des Handelsbuchstatus per 1. Januar 2016 umgegliederten Zeitwerte ehemaliger Handelsbuchderivate, die wie Upfront Payments behandelt werden. Bonitätsbedingten Ausfallrisiken wird in der Regel durch den Abschluss von Collateral-Vereinbarungen entgegengewirkt. Sich daraus ergebende Sicherheitsleistungen sind als sonstige Vermögensgegenstände bzw. sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen. Kontrahentenstruktur im derivativen Geschäft nach Kreditrisikoäquivalenten (risikogewichtet)
Die angegebenen Kreditrisikoäquivalente wurden mit dem Standardansatz für das Gegenparteiausfallrisiko ermittelt, der im Rahmen der Meldungen über Eigenmittel und Eigenmittelanforderungen angewendet wird. Die Kreditrisikoäquivalente werden nach dem Kontrahentenrisiko gewichtet aufgeführt, wobei das Kontrahentennetting berücksichtigt ist. (32) Bestände in Fremdwährung
(33) Bezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie diesem Personenkreis gewährte KrediteHerr Hans Jürgen Kulartz ist mit Ablauf seiner Amtszeit am 30. Juni 2024 aus dem Vorstand der LBB/BSK ausgeschieden und in den Ruhestand getreten. In der Sitzung des Aufsichtsrats vom 29. März 2023 wurde Herr Olaf Schulz als Nachfolger nominiert. Die Bestellung von Herrn Olaf Schulz in den Vorstand, mit Wirkung zum 1. Juli 2024, erfolgte in der Aufsichtsratssitzung am 30. November 2023. Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Hans Jürgen Kulartz mit Ablauf des 30. Juni 2024 hat der Aufsichtsrat am 26. Juni 2024 Herrn Dr. Johannes Evers mit Wirkung ab dem 1. Juli 2024 zum Arbeitsdirektor bestellt. Der Aufsichtsrat der LBB/BSK hat in seiner Sitzung am 27. März 2024 über die variablen erfolgsabhängigen Vorstandsvergütungen intensiv beraten und auf Basis der für die jeweiligen Jahre geltenden Regelungen entschieden. Für das Geschäftsjahr 2023 hat der Aufsichtsrat auf Basis einer Empfehlung des Vergütungskontrollausschusses eine Zieltantieme i.H.v. 22 Tsd. € bis 120 Tsd. € je Vorstandsmitglied festgesetzt. Für die Geschäftsjahre 2018 bis 2022 wurde vom Aufsichtsrat zudem für die Herren Dr. Evers, Kulartz und Jänichen die der Nachhaltigkeitsprüfung unterliegenden Raten der Vorbehaltstantiemen einer Überprüfung unterzogen. Die zur Auszahlung anstehende jeweilige Hälfte der Raten wurde vollständig gewährt und i.H.v. insgesamt 75 Tsd. € ausbezahlt. Für die davor liegenden Geschäftsjahre wurden keine Zieltantiemen festgesetzt bzw. waren keine Nachhaltigkeitsprüfungen vorzunehmen. Die personelle Zusammensetzung des Aufsichtsrats der LBB/BSK hat sich gegenüber dem 31. Dezember 2023 wie folgt verändert: Zum 31. Dezember 2023 legte Herr Helmut Schleweis sein Mandat als Aufsichtsratsvorsitzender und somit auch die Mandate als Vorsitzender im Präsidial- und Nominierungsausschuss sowie im Vergütungskontrollausschuss nieder. Mit Niederlegung des Mandats im Aufsichtsrat schied Herr Helmut Schleweis auch aus dem Vermittlungsausschuss aus. Auf ihn folgte zum 1. Januar 2024 Herr Prof. Dr. Ulrich Reuter in der Position als neuer Vorsitzender des Aufsichtsrats sowie auch als Vorsitzender des Präsidial- und Nominierungsausschusses und des Vergütungskontrollausschusses. Gemäß § 27 (3) MitbestG ist geregelt, dass der Aufsichtsratsvorsitzende im Vermittlungsausschuss vertreten ist. Der offene Sitz im Aufsichtsrat wurde zum 1. Januar 2024 durch Herrn Matthias Dießl nachbesetzt. Zum 31. Dezember 2023 legte auch Frau Stefanie Rabe das Mandat als Aufsichtsratsmitglied und somit auch das Mandat im Vermittlungsausschuss nieder. Die Nachbesetzung von Herrn Christian Miska erfolgt per gerichtlicher Bestellung mit Wirkung zum 1. Januar 2024. Die offene Position im Vermittlungsausschuss seitens der Arbeitnehmervertretung wurde vom 27. März 2024 bis zum 26. Juni 2024 durch Frau Christina Stönner übernommen. Zum 30. April 2024 ist Herr Peter Schneider als Aufsichtsratsmitglied und somit auch aus dem Vermittlungsausschuss und dem Prüfungsausschuss ausgeschieden. In der Aufsichtsratssitzung am 30. November 2023 wurde bereits Herr Dr. Matthias Neth nominiert und am 18. Dezember 2023 durch die Hauptversammlung gewählt. Damit folgte Herr Dr. Matthias Neth zum 1. Mai 2024 auf Herrn Peter Schneider. Herr Dr. Matthias Neth hat auch die Mandate im Vermittlungsausschuss sowie im Prüfungsausschuss zum 1. Mai 2024 übernommen. Neben den bereits aufgeführten Veränderungen im Aufsichtsrat endete auch die Amtsperiode der Vertreterinnen und Vertreter der Anteilseigner und der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 26. Juni 2024. Die Vertreterin und die Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat wurden von der ordentlichen Hauptversammlung am 26. Juni 2024 für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2028 entscheidet, gewählt. Seitens der Anteilseigner kam es zu folgenden Veränderungen: Frau Prof. Dr. Liane Buchholz ist in den Aufsichtsrat gewählt worden, während Herr Burkhard Jung zum 26. Juni 2024 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden ist. Herr Thomas Mang wurde für den Zeitraum vom 26. Juni 2024 bis zum 31. Juli 2024 in den Aufsichtsrat gewählt. Zum 1. August 2024 folgte auf ihn Herr Cord Bockhop nach. Die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmer und Gewerkschaften im Aufsichtsrat durch die Beschäftigten erfolgte im Juni 2024. Seitens der Arbeitnehmer sind Frau Christina Förster, Herr Kai Oberbach, Frau Sarah Behling sowie Herr Sascha Willmann neu in den Aufsichtsrat der LBB/BSK eingezogen. Im Rahmen der Wahlen wurde Herr Michael Dutschke wiedergewählt, jedoch hat er sein Mandat zum 12. September 2024 niedergelegt. Herr Lutz Goldbeck übernahm zum 13. September 2024 als gewähltes Ersatzmitglied die Nachfolge von Herrn Michael Dutschke. Neben Herrn Frank Wolf wurden folgende Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmer bzw. Gewerkschaften in ihrem Amt bestätigt: Herr Sven Herzog, Herr Christian Miska, Frau Christina Stönner und Herr Manfred Wiesinger. Weiterhin schieden zum Ende der Amtsperiode Frau Ela Nößler und die Herren Heiko Barten und Daniel Kasteel aus dem Aufsichtsrat aus. Der neu konstituierte Aufsichtsrat wählte Herrn Prof. Dr. Ulrich Reuter am 26. Juni 2024 erneut zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats. Herr Frank Wolf wurde zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats wiedergewählt. Den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats der LBB/BSK wurden im Berichtszeitraum folgende Vergütungen zuteil:
Für aktive sowie frühere Vorstandsmitglieder oder deren Hinterbliebene wurden insgesamt folgende Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen gebildet. Hierzu wird auf die einleitenden Ausführungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bezüglich der Rückstellungen verwiesen:
Leistungen von Dritten wurden einzelnen Vorstandsmitgliedern im Hinblick auf ihre Tätigkeit als Vorstandsmitglied nicht zugesagt oder im Geschäftsjahr gewährt. Vergütungskomponenten mit langfristiger Anreizwirkung (Bezugsrechte, sonstige aktienbasierte Vergütungselemente o.ä.) bestehen für die Vorstandsmitglieder nicht. Zum Bilanzstichtag stellte sich der Gesamtbetrag der gewährten Vorschüsse und Kredite sowie eingegangenen Haftungsverhältnisse wie folgt dar:
Die Salden beinhalten Annuitätendarlehen, die zu marktüblichen Kundenkonditionen gewährt wurden, sowie zu Mitarbeiterkonditionen in Anspruch genommene Dispositionskredite und Abrechnungssalden auf Kreditkartenkonten. Vergütungen an die Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024:
1) Die sonstigen Vergütungen betreffen
Sachbezüge (Nutzung der Dienstwagen) von insgesamt 52
Tsd. € sowie den sogenannten Arbeitgeber-Anteil
Nettobezug (Übernahme der Versteuerung des geldwerten
Vorteils durch den Arbeitgeber) in Höhe von insgesamt
7 Tsd. €; daneben werden auch Fahrer zu üblichen
Tarifbestimmungen beschäftigt.
Vergütungen an die Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023:
Folgende Leistungen für aktive Vorstandsmitglieder wurden aufgewandt oder zurückgestellt:
(34) Anzahl der Beschäftigten im Jahresdurchschnitt
(35) DeckungsrechnungAngaben gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 1, 3, 6, 11, 13, 14, 15 und Abs. 2 Nr. 3, 4 PfandBG:
1) Summe aus der nennwertigen sichernden
Überdeckung gemäß § 4 Abs. 2 PfandBG
und des Nennwerts der barwertigen sichernden
Überdeckung gemäß § 4 Abs. 1 PfandBG
Angaben gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 2 PfandBG:Liste internationaler Wertpapierkennnummern der Internationalen Organisation für Normung (ISIN) nach PfandbriefgattungHypothekenpfandbriefe
Öffentliche Pfandbriefe
Angaben gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 4, 5 PfandBG:Laufzeitstruktur Hypothekenregister
1) Anteil der Ersatzdeckung in den einzelnen
Laufzeitbändern enthalten
Laufzeitstruktur Öffentliches Register
Informationen zur Verschiebung der Fälligkeit der Pfandbriefe
Angaben gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 7 PfandBG:Es existieren keine Derivate, die einen Anteil an den Deckungsmassen darstellen würden. Angaben gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 8, 9, 10, 12 PfandBG:weitere Deckungswerte nach StaatenHypothekenregister
Alle weiteren Deckungswerte sind Schuldverschreibungen nach § 19 Abs. 1 Nr. 4 PfandBG und gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 9 und 10 PfandBG auszuweisen. Die Begrenzungen gemäß § 19 Abs. 1 PfandBG und § 20 Abs. 2 PfandBG werden nicht überschritten. Unter den weiteren Deckungswerten sind keine Forderungen gemäß Art. 129 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013. Öffentliches Register
Das öffentliche Register enthält keine weiteren Deckungswerte nach § 20 Abs. 2 PfandBG. Angaben gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 1a PfandBG:Hypothekenregister
Angaben gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 1b und c PfandBG:Objektsplitting (wohnwirtschaftliche Objekttypen)
Objektsplitting (gewerbliche Objekttypen)
Angaben gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 2 PfandBG:Hypothekenregister
Angaben gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 5a/b/c PfandBG:
Angaben gemäß § 28 Abs. 3 Nr. 1 PfandBG:Öffentliches Register
Angaben gemäß § 28 Abs. 3 Nr. 2 PfandBG:Öffentliche Kreditnehmer nach Typen und Staaten
Angabe gemäß § 28 Abs. 3 Nr. 3 PfandBG:Kundengruppen mit seit mindestens 90 Tagen rückständigen Leistungen
Forderungsbetrag, sofern rückständige Leistungen >= 5 %
Organe der Landesbank Berlin AGVorstand
Aufsichtsrat
Mandate von Mitgliedern des Vorstands in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien von großen Kapitalgesellschaften (§ 340a Abs. 4 Nr. 1 HGB)Dr. Johannes Evers
Michael Jänichen
Hans Jürgen Kulartz
Nancy Plaßmann
Olaf Schulz
Mandate von Mitarbeitern in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien von großen Kapitalgesellschaften n(§ 340a Abs. 4 Nr. 1 HGB)Kai Uwe Peter
Country-by-Country-Reporting gemäß § 26a KWGDie im Artikel 89 der EU-Richtlinie 2013/36/EU (Capital Requirements Directive, CRD IV) enthaltenen Anforderungen zum Country-by-Country-Reporting wurden mit § 26a KWG in deutsches Recht umgesetzt. Die im vorliegenden Bericht unter Berücksichtigung des handelsrechtlichen Konsolidierungskreises enthaltenen, unkonsolidierten Informationen beziehen sich auf die vollkonsolidierten Unternehmen des Konzerns Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG (S-Erwerbsgesellschaft) und den Bilanzstichtag 31. Dezember 2024. Die Angabe folgender Daten wird entsprechend § 26a KWG für diese Unternehmen - aufgeschlüsselt nach Staaten - gefordert: 1. Firmenbezeichnung, Art der Tätigkeit und Sitz 2. Umsatz 3. Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten 4. Gewinn oder Verlust vor Steuern 5. Steuern auf Gewinn oder Verlust 6. Erhaltene öffentliche Beihilfen Darüber hinaus ist der Quotient aus Nettogewinn und Bilanzsumme (Kapitalrendite) offenzulegen. Das als Umsatzgröße ausgewiesene operative Ergebnis (vor Risikovorsorge und Verwaltungsaufwendungen) enthält folgende Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB:
Die Bestimmung der Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten erfolgte entsprechend der handelsrechtlichen Regelung nach § 267 Abs. 5 HGB. Der Steueraufwand entspricht den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag. Öffentliche Beihilfen wurden nicht in Anspruch genommen. Als erhaltene öffentliche Beihilfen zählen ausschließlich im Rahmen des EU-Beihilfeverfahrens erhaltene Beihilfen.
Vollkonsolidierte Unternehmen im Konzern S-Erwerbsgesellschaft:
Die Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, beträgt für den Konzern S-Erwerbsgesellschaft 0,52 %. Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Unternehmens so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Unternehmens beschrieben sind.
Berlin, 4. März 2025 Der Vorstand Dr. Evers Plaßmann Jänichen Schulz Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Landesbank Berlin AG, Berlin Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Landesbank Berlin AG, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Landesbank Berlin AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. VOLLSTÄNDIGKEIT DER EINZELWERTBERICHTIGUNGEN AUF FORDERUNGEN AN KUNDENAusführungen zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Landesbank Berlin AG sind im Anhang, Abschnitt "Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" im Unterabschnitt "Forderungen und Verbindlichkeiten" enthalten. Weitere Angaben zu den Einzelwertberichtigungen befinden sich im Abschnitt "Risikovorsorge" Nr. 24 im Anhang. DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSSIm Jahresabschluss der Bank zum 31. Dezember 2024 werden EUR 28,8 Mrd (i. Vj. EUR 29,4 Mrd) Forderungen an Kunden ausgewiesen. Dies entspricht 65,3 % (i. Vj. 64,6 %) der Bilanzsumme. Die aktuellen gesamtwirtschaftlichen und geopolitischen Risiken wirken sich im Ergebnis wesentlich auf die finanzielle Leistungsfähigkeit von Unternehmen und privaten Haushalten aus, was sich auch auf die Beurteilung der latenten und respektive auch der akuten Ausfallrisiken auswirkt. Diese Umstände führen zu einer erhöhten Unsicherheit bei der Beurteilung der Kapitaldienstfähigkeit und zu einem erhöhten Risiko der zutreffenden Identifizierung von Forderungen an Kunden, die akut ausfallgefährdet sind. Eine fehlerhafte oder unvollständige Identifizierung von akuten Adressenausfallrisiken führt dazu, dass diesen nicht vollständig durch Bildung angemessener Risikovorsorge Rechnung getragen wird und die Forderungen an Kunden aus dem Kreditgeschäft somit unzutreffend bewertet sind. Für unsere Prüfung war es daher von besonderer Bedeutung, dass im internen Kontrollsystem angemessene Kriterien zur Identifizierung von akuten Adressenausfallrisiken bei Forderungen an Kunden festgelegt wurden und dass das interne Kontrollsystem im Hinblick auf die Erkennung der Kriterien zur Identifizierung von akuten Adressenausfallrisiken bei Forderungen an Kunden angemessen und wirksam ist. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNGBasierend auf unserer Risikoeinschätzung und der Beurteilung der Fehlerrisiken haben wir unser Prüfungsurteil sowohl auf kontrollbasierte Prüfungshandlungen als auch auf aussagebezogene Prüfungshandlungen gestützt. In einem ersten Schritt haben wir unsere Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit sowie das wirtschaftliche Umfeld, die Unternehmensstrategie sowie die Abläufe bzw. Geschäftsprozesse in der Bank aktualisiert. Zur Beurteilung der Angemessenheit des internen Kontrollsystems zur Identifizierung von akut ausfallgefährdeten bzw. ausgefallenen Forderungen an Kunden aus dem Kreditgeschäft haben wir Beobachtungen und Befragungen durchgeführt sowie Einsicht in die schriftlich fixierte Ordnung genommen. Anschließend haben wir uns von der Angemessenheit und Wirksamkeit relevanter Kontrollen, die die Vollständigkeit der Einzelwertberichtigungen auf Forderungen an Kunden gewährleisten sollen, überzeugt. Für alle überfälligen Forderungen an Kunden haben wir, anhand der Verzugstagezählung, geprüft, dass diese als akut ausfallgefährdete Forderungen an Kunden erkannt wurden. Anhand einer unter Wesentlichkeits- und Risikogesichtspunkten bestimmten bewussten Auswahl für von den oben beschriebenen Auswirkungen besonders betroffenen Kreditnehmern haben wir die Vollständigkeit der Identifizierung akut ausfallgefährdeter Forderungen an Kunden im Rahmen einer Krediteinzelfallprüfung durch Beurteilung der Kapitaldienstfähigkeit beurteilt. Für die Elemente einer vor dem Stichtag ermittelten repräsentativen Stichprobe haben wir aussagebezogene Prüfungshandlungen durchgeführt und für jedes Stichprobenelement beurteilt, dass keine Hinweise auf eine akute Ausfallgefährdung der Forderungen an Kunden vorlagen. Für die Zeit zwischen dem Stichtag der ermittelten repräsentativen Stichprobe und dem Stichtag der Jahresabschlussprüfung haben wir für weitere zufällig ermittelte Elemente die genannten Prüfungshandlungen wiederholt. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGENDas der Identifikation von akuten Adressenausfallrisiken bei Forderungen an Kunden zugrunde liegende Vorgehen ist sachgerecht und steht im Einklang mit den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen. BILANZIERUNG DES VERKAUFS EINES COBRANDING KREDITKARTEN PORTFOLIOSZur Sachverhaltsbeschreibung verweisen wir auf den Lagebericht im Abschnitt "Grundlagen" im Unterabschnitt "Geschäftstätigkeit" sowie den Anhang im Abschnitt "Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung" im Unterabschnitt "Entwicklung des Finanzanlagevermögens". DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSSAm 13. September 2022 hat die Landesbank Berlin AG einen Vertrag mit einem CoBranding Partner über die Veräußerung eines Kreditkarten Portfolios an einen Erwerber unterzeichnet. Auf dieser Basis hat die Landesbank Berlin AG am 27. August 2024 einen Ausgliederungs- und Übernahmevertrag und am 30. August 2024 einen Übertragungsvertrag für die Einzelrechtsnachfolge mit der für diesen Zweck erworbenen Zweckgesellschaft LBB Portfolio-Transfer GmbH & Co. KG geschlossen. Der Ausgliederungs- und Übernahmevertrag wurde am 18. September 2024 in das Handelsregister eingetragen. Im Zuge der Transaktion hat die Landesbank Berlin AG das Portfolio teilweise im Wege der partiellen Gesamtrechtsnachfolge in Form einer Ausgliederung nach § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG und teilweise im Wege der Einzelrechtsnachfolge auf Basis eines separaten Übernahmevertrags auf die Zweckgesellschaft übertragen. In der nächsten juristischen Sekunde wurde der von der Landesbank Berlin AG gehaltene Kommanditanteil an der Gesellschaft an den Erwerber abgetreten und die Komplementär-GmbH ist ausgetreten. Dies führte zur Anwachsung des übertragenen Portfolios beim Erwerber. Die Transaktionsstruktur sowie die zugrunde liegenden Verträge sind komplex. Eine fehlerhafte Ermittlung der abgehenden Buchwerte oder fehlerhafte Portfolioabgrenzung führt dazu, dass die Buchwertentwicklung der Anteile an der Zweckgesellschaft sowie die Kaufpreisbilanzierung und die damit verbundene Erfolgskomponente aus dem Verkauf in unangemessener Höhe im Jahresabschluss der Landesbank Berlin AG dargestellt würden. Für unsere Prüfung war es daher von besonderer Bedeutung, dass die Buchwerte der abgehenden Vermögensgegenstände, Schulden und Abgrenzungsposten zum Transaktionszeitpunkt korrekt ermittelt wurden und das Portfolio sachgerecht abgegrenzt wurde. Dies ist die Grundlage für die Entwicklung des Buchwerts der Anteile an der LBB Portfolio-Transfer GmbH & Co. KG sowie die Ermittlung des Erfolgs aus der Transaktion. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNGZunächst haben wir die vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere zur Art und Weise der Transaktionsabwicklung, eingesehen und gewürdigt und dabei ein Verständnis über die Transaktion sowie die bilanzielle Darstellung und die Abbildung der Erfolgskomponenten in der Rechnungslegung erlangt. Basierend auf unserer Risikoeinschätzung und der Beurteilung der Fehlerrisiken haben wir unser Prüfungsurteil sowohl auf kontrollbasierte Prüfungshandlungen als auch auf aussagebezogene Prüfungshandlungen gestützt. Hierbei haben wir die bilanziellen und erfolgswirksamen Effekte aus der Transaktion nachvollzogen. Für die Prüfung der allgemeinen IT-Kontrollen der bestandsführenden Systeme im Kreditkartengeschäft haben wir unsere IT-Spezialisten hinzugezogen. Zur Beurteilung der Angemessenheit der internen Kontrollen zur Zahlungsabwicklung im CoBranding Kreditkarten Portfolio haben wir Beobachtungen und Befragungen durchgeführt, Einsicht in die schriftlich fixierte Ordnung genommen und einen ISAE 3402 - Typ 2 Bericht über die internen Kontrollen in den Bereichen Card Processing & ICT verwertet. Anschließend haben wir uns von der Wirksamkeit relevanter Kontrollen, welche die Existenz und Genauigkeit der Kreditkartenforderungen sowie die Vollständigkeit und Genauigkeit der Einlagen sicherstellen, überzeugt. Diese Aspekte sind insbesondere für die korrekte Bilanzierung der Forderungen und Einlagen zum Transaktionszeitpunkt relevant. Die abgehenden Forderungen und Einlagen haben wir mit repräsentativen Stichproben hinsichtlich Höhe, Einhaltung der vertraglich vereinbarten Übertragungskriterien und der Zugehörigkeit zum zu übertragenden Portfolio sowie mit einer Drittbestätigung geprüft. Darüber hinaus haben wir für eine repräsentative Stichprobe geprüft, dass kein Wertberichtigungsindikator einschlägig ist. Wir haben geprüft, dass die relevanten Abgrenzungsposten vollständig und dem CoBranding Portfolio zuzurechnen sind und haben diese für eine repräsentative Stichprobe nachgerechnet. Schließlich haben wir die Ausbuchung des Portfolios und die Entwicklung des Buchwerts der LBB Portfolio-Transfer GmbH & Co. KG nachvollzogen sowie die Bilanzierung des Kaufpreises, der erhaltenen Kaufpreiszahlungen und die entsprechenden Ergebniseffekte hinsichtlich der richtigen Höhe und korrekten Bilanzierung beurteilt. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGENDie Ermittlung der abgehenden Buchwerte des CoBranding Kreditkarten Portfolios und die Portfolioabgrenzung sowie die Bilanzierung des Kaufpreises und der damit verbundenen Erfolgskomponente erfolgten sachgerecht und stehen im Einklang mit den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen. Sonstige InformationenDer Vorstand bzw. der Aufsichtsrat ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:
Die sonstigen Informationen umfassen zudem den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten Bericht des Aufsichtsrats. Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Jahresabschluss, die inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDer Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 26. Juni 2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 26. November 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2016 als Abschlussprüfer der Landesbank Berlin AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art. 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Franz Haider.
Berlin, den 4. März 2025 KPMG
AG
gez. Haider, Wirtschaftsprüfer gez. Röwekamp, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsratsder Landesbank Berlin AG 2024Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse haben sich regelmäßig, zeitnah und umfassend, schriftlich wie mündlich mit der Lage und der Geschäftsentwicklung der Landesbank Berlin AG (LBB) und ihrer Tochtergesellschaften befasst und die Geschäftsführung des Vorstands laufend überwacht. Der Aufsichtsrat hat sich vom Vorstand über die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung, insbesondere über die Finanz-, Investitions- und Personalplanung, über die Risikosituation und die Compliance informieren lassen, alle in diesem Zusammenhang angefallenen Aspekte beraten und gegebenenfalls Empfehlungen ausgesprochen. Aktuelle Einzelthemen wurden zusätzlich auch zwischen dem Vorstandsvorsitzenden und dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats im Rahmen eines regelmäßigen Jour fixe erörtert. Daneben hat der Vorsitzende des Aufsichtsrats direkte Gespräche mit den Leitungen von Interner Revision und Compliance geführt. Ferner haben der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse über die ihnen vorgelegten Geschäftsvorfälle und weitere Angelegenheiten, die nach der Geschäftsordnung und den zusätzlich erlassenen Regelungen der Entscheidung dieser Gremien bedürfen, Beschlüsse gefasst. Wiederkehrende Gegenstände der Sitzungen waren die Informationen durch den Vorstand zur aktuellen Geschäftsentwicklung und den Ergebnissen der Geschäftsbereiche, zur aktuellen Lage und zur Governance. Regelmäßig erfolgte zudem mit dem Vorstand eine intensive Erörterung der Liquiditäts- und Risikosituation sowie der Entwicklungen im Vertrieb. Das geldpolitische Umfeld hat sich 2024 insgesamt nur leicht verändert und blieb durch die Erwartung sinkender Leitzinsen und nur mäßig schwankende Kapitalmarktzinsen geprägt. Der Aufsichtsrat hat sich zur Veräußerung der Anteile der S-Kreditpartner (SKP) beraten lassen und der neuen Gesellschafterstruktur zugestimmt. Die Deutsche Leasing (DL) und die Berliner Sparkasse (BSK) haben im August 2024 beschlossen, den Gesellschafterkreis für ihre Beteiligung an der SKP zu erweitern. Zu diesem Zweck erfolgte zunächst die Abspaltung von 20 Prozent der Anteile an der SKP von der BSK auf die SKP-Verbundgesellschaft (SKP-VG). Die SKP-VG wurde zum 3. Dezember 2024 als dritte Gesellschafterin aufgenommen. In einem weiteren Schritt erfolgte am 9. Dezember 2024 der Verkauf von ca. 6,67 Prozent der Anteile an der SKP von der BSK an die DL. Dadurch halten die DL und die BSK jeweils 40 Prozent und die SKP-VG 20 Prozent an der SKP. Mit diesem Vorgehen wurde eine Eigentümerstruktur für die SKP als Verbundunternehmen geschaffen, die dieser ein nachhaltiges Wachstum ermöglicht. Des Weiteren wurde zum einen das Ziel erreicht, die Entkonsolidierung der SKP von der BSK-Gruppe bis zum 31. Dezember 2024 sicherzustellen. Zum anderen wurde die Vereinfachung der aufsichtsrechtlichen BSK-Gruppe vorangetrieben, um für die BSK die Konzentration auf das Sparkassengeschäft zu gewährleisten. Der Aufsichtsrat hat sich in 2024 wiederkehrend über die Migration des Amazon Portfolios sowie den Verkauf des ADAC Portfolios informieren lassen und entsprechende Beschlüsse getroffen. Die Migration der Amazon-Karten in das Eigenprodukt Visa Card Extra wurde am 26. März 2024 wirksam durchgeführt. Darüber hinaus wurde zum 18. September 2024 das ADAC-Kreditkarten-Portfolio erfolgreich an die Solaris SE übergeben. Mit diesem Schritt wurde das Drittkartengeschäft beendet und ein weiterer Schritt hin zu 100 Prozent Sparkasse getätigt. Des Weiteren wurde in der Aufsichtsratssitzung am 29. November 2024 der Beschluss gefasst, die Aufsichtsratssitzungen der Landesbank Berlin Holding AG (Holding) und der LBB ab dem Jahr 2025 zusammenzulegen. Hintergrund der Entscheidung war, dass nahezu alle Themen, die in den Aufsichtsratssitzungen der Holding behandelt werden, auch in den Aufsichtsratssitzungen der LBB auf der Tagesordnung stehen. Insbesondere hat der Aufsichtsrat der Holding ein essenzielles Interesse daran, über die Geschäftsvorgänge bei der LBB informiert zu sein. Der Aufsichtsrat der LBB hat, aufgrund der Funktion der LBB als aufsichtsrechtlich übergeordnetes Unternehmen, wiederum ein elementares Interesse daran, über Geschäftsvorfälle der Holding informiert zu sein. Für die Zusammenlegung der Aufsichtsratssitzungen sprach auch die nahezu personenidentische Zusammensetzung des Aufsichtsrats der LBB sowie der Holding, da jeweils nur drei Mitglieder nicht in beiden Gremien besetzt sind. Ein weiterer Meilenstein war der Einzug in den neuen Standort Johannisthal. Im Rahmen der Aufsichtsratssitzung am 29. November 2024 haben die Aufsichtsratsmitglieder diesen Standort kennengelernt und dort die erste Sitzung abgehalten. Damit ist die BSK mit zwei Standorten in der Stadt vertreten: im traditionsreichen Alexanderhaus am Alexanderplatz sowie am Zukunftsstandort Johannisthal/Adlershof. Der vorliegende Jahresabschluss der LBB mit dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024 wurde durch die von der Hauptversammlung zum Abschlussprüfer bestellte KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, unter Beachtung der vom Aufsichtsrat festgelegten Prüfungsschwerpunkte geprüft: 1. Aufsichtsrechtliche Übergangskonsolidierung der SKP 2. Übertragung ADAC Kreditkartengeschäft Der Abschlussprüfer hat den Jahresabschluss und den Lagebericht mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Hinsichtlich des gesonderten nichtfinanziellen Berichts hat der Abschlussprüfer eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit durchgeführt und dabei keinen Anlass für Beanstandungen gesehen. An den Bilanzsitzungen des Prüfungsausschusses und des Kreditausschusses wie auch an der Bilanzsitzung des Plenums nahmen die Vertreter des Abschlussprüfers teil. Der Abschlussprüfer berichtete dabei über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfungen sowie darüber, dass die Gesellschaft über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verfügt und das Risikomanagement der Bank gemäß § 25a Abs. 1 Satz 3 KWG bzw. § 91 Abs. 2 AktG grundsätzlich angemessen ist. Getroffene Feststellungen stehen der Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen insgesamt nicht entgegen. Der Prüfungsausschuss und der Aufsichtsrat haben die über die Prüfungen erstellten Berichte des Abschlussprüfers zur Kenntnis genommen. Sie haben den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den nichtfinanziellen Bericht ebenfalls geprüft. Gegen die Prüfungsergebnisse des Abschlussprüfers ergaben sich keine Einwendungen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der LBB zum 31. Dezember 2024 daher in seiner Sitzung vom 7. April 2025 gebilligt; er ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Personalia VorstandMit Ablauf seiner Amtszeit am 30. Juni 2024 ist Herr Hans Jürgen Kulartz aus dem Vorstand der LBB ausgeschieden und in den Ruhestand getreten. In der Sitzung des Aufsichtsrats vom 29. März 2023 wurde Herr Olaf Schulz als Nachfolger nominiert. Die Bestellung von Herrn Olaf Schulz in den Vorstand, mit Wirkung zum 1. Juli 2024, erfolgte in der Aufsichtsratssitzung am 30. November 2023. Zudem wurde in der Aufsichtsratssitzung am 26. Juni 2024 der Beschluss gefasst, dass Dr. Johannes Evers die Zuständigkeit für das Personalressort von Herrn Hans Jürgen Kulartz übernehmen soll. Er wurde zum 1. Juli 2024 zum Arbeitsdirektor bestellt. In der Aufsichtsratssitzung am 29. November 2024 wurde Herr Alexander Stuwe für die Nachfolge von Herrn Michael Jänichen zum Vorstandmitglied der LBB nominiert. Eine Bestellung soll in der Aufsichtsratssitzung im April 2025 erfolgen. Personalia AufsichtsratZum 31. Dezember 2023 legte Herr Helmut Schleweis sein Mandat als Aufsichtsratsvorsitzender und somit auch die Mandate als Vorsitzender im Präsidial- und Nominierungsausschuss sowie dem Vergütungskontrollausschuss nieder. Mit Niederlegung des Mandats im Aufsichtsrat schied Herr Helmut Schleweis auch aus dem Vermittlungsausschuss aus. Auf ihn folgte zum 1. Januar 2024 Herr Prof. Dr. Ulrich Reuter in der Position als neuer Vorsitzender des Aufsichtsrats sowie auch als Vorsitzender des Präsidial- und Nominierungsausschusses und des Vergütungskontrollausschusses. Gemäß § 27 (3) MitbestG ist geregelt, dass der Aufsichtsratsvorsitzende im Vermittlungsausschuss vertreten ist. Der offene Sitz im Aufsichtsrat wurde zum 1. Januar 2024 durch Herrn Matthias Dießl nachbesetzt. Zum 31. Dezember 2023 legte auch Frau Stefanie Rabe das Mandat als Aufsichtsratsmitglied und somit auch das Mandat im Vermittlungsausschuss nieder. Die Nachbesetzung von Herrn Christian Miska erfolgt per gerichtlicher Bestellung mit Wirkung zum 1. Januar 2024. Die offene Position im Vermittlungsausschuss seitens der Arbeitnehmervertretung wurde vom 27. März 2024 bis zum 26. Juni 2024 durch Frau Christina Stönner übernommen. Zum 30. April 2024 ist Herr Peter Schneider als Aufsichtsratsmitglied ausgeschieden und somit auch aus dem Vermittlungsausschuss und dem Prüfungsausschuss. In der Aufsichtsratssitzung am 30. November 2023 wurde bereits Herr Dr. Matthias Neth als Nachfolger nominiert und am 18. Dezember 2023 durch die Hauptversammlung gewählt. Damit folgte Herr Dr. Matthias Neth zum 01. Mai 2024 auf Herrn Peter Schneider. Herr Dr. Matthias Neth hat auch die Mandate im Vermittlungsausschuss sowie im Prüfungsausschuss zum 1. Mai 2024 übernommen. Neben den bereits aufgeführten Veränderungen im Aufsichtsrat endete auch die Amtsperiode der Vertreterinnen und Vertreter der Anteilseigner und der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 26. Juni 2024. Die Vertreterin und die Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat wurden von der ordentlichen Hauptversammlung am 26. Juni 2024 für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2028 entscheidet, gewählt. Seitens der Anteilseigner kam es zu folgenden Veränderungen: Frau Prof. Dr. Liane Buchholz ist in den Aufsichtsrat gewählt worden, während Herr Burkhard Jung zum 26. Juni 2024 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden ist. Herr Thomas Mang wurde für den Zeitraum vom 26. Juni 2024 bis zum 31. Juli 2024 in den Aufsichtsrat gewählt. Zum 1. August 2024 folgte auf ihn Herr Cord Bockhop nach. Die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmer und Gewerkschaften im Aufsichtsrat durch die Beschäftigten erfolgte im Juni 2024. Seitens der Arbeitnehmer sind Frau Christina Förster, Herr Kai Oberbach, Frau Sarah Behling sowie Herr Sascha Willmann neu in den Aufsichtsrat der LBB eingezogen. Im Rahmen der Wahlen wurde Herr Michael Dutschke wiedergewählt, jedoch hat er sein Mandat zum 12. September 2024 niedergelegt. Herr Lutz Goldbeck übernahm zum 13. September 2024 als gewähltes Ersatzmitglied die Nachfolge von Herrn Michael Dutschke. Neben Herrn Frank Wolf wurden folgende Vertreterin und Vertreter der Arbeitnehmer bzw. Gewerkschaften in ihrem Amt bestätigt: Herr Sven Herzog, Herr Christian Miska, Frau Christina Stönner und Herr Manfred Wiesinger. Zum Ende der Amtsperiode schieden damit Frau Ela Nößler und die Herren Heiko Barten und Daniel Kasteel aus dem Aufsichtsrat aus. Der neu konstituierte Aufsichtsrat wählte Herrn Prof. Dr. Ulrich Reuter am 26. Juni 2024 erneut zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats. Herr Frank Wolf wurde zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats wiedergewählt. Darüber hinaus erfolgten die Wahlen zu den Mitgliedern des Präsidial- und Nominierungsausschusses, des Vergütungskontrollausschusses, des Prüfungsausschusses, des Kreditausschusses und des Vermittlungsausschusses. Die Ausschüsse, ausgenommen hiervon der Vermittlungsausschuss, wurden einheitlich auf acht Personen pro Ausschuss erweitert und wie folgt besetzt: Im Präsidial- und Nominierungsausschuss wurde Herrn Prof. Dr. Ulrich Reuter erneut zum Vorsitzenden gewählt. Stellvertretender Vorsitzender ist weiterhin Herr Frank Wolf. Weiter in den Ausschuss gewählt wurden Frau Christina Stönner sowie die Herren Stefan Reuß, Walter Strohmaier, Manfred Wiesinger und Dr. Harald Vogelsang. Als gewähltes Ersatzmitglied für Herrn Michael Dutschke wurde Herr Lutz Goldbeck mit Wirkung zum 13. September 2024 in den Präsidial- und Nominierungsausschuss gewählt. Herr Prof. Dr. Ulrich Reuter wurde ebenfalls erneut im Vergütungskontrollausschuss zum Vorsitzenden gewählt. Stellvertretender Vorsitzender ist weiterhin Herr Frank Wolf. Zudem wurden Herr Walter Strohmeier, Herr Ludger Weskamp, Frau Sarah Behling, Frau Prof. Liane Dr. Buchholz und Frau Christina Stönner in den Vergütungskontrollausschuss gewählt. Als gewähltes Ersatzmitglied für Herrn Michael Dutschke wurde Herr Lutz Goldbeck mit Wirkung zum 13. September 2024 in den Vergütungskontrollausschuss gewählt. Den Vorsitz im Prüfungsausschuss übernahm Herr Dr. Matthias Neth. Stellvertretender Vorsitzender ist Herr Frank Wolf. In den Ausschuss wurden außerdem Frau Prof. Dr. Liane Buchholz und die Herren Cord Bockhop, Sven Herzog, Christian Miska sowie Dr. Harald Vogelsang gewählt. Als gewähltes Ersatzmitglied für Herrn Michael Dutschke wurde Herr Lutz Goldbeck mit Wirkung zum 13. September 2024 in den Prüfungsausschuss gewählt. Im Kreditausschuss wurden erneut Herr Ulrich Voigt zum Vorsitzenden und Herr Ludger Weskamp zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Die Herren Matthias Dießl, Kai Oberbach, Stefan Reuß, Walter Strohmaier, Manfred Wiesinger und Sascha Willmann wurden als Mitglieder in den Ausschuss gewählt. Der Vermittlungsausschuss besteht aus vier Mitgliedern: Herr Dr. Matthias Neth, Herr Prof. Dr. Ulrich Reuter, Herr Frank Wolf sowie Herr Lutz Goldbeck. Letzterer wurde als Nachfolger von Herrn Michael Dutschke mit Wirkung zum 26. September 2024 in den Vermittlungsausschuss gewählt. Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands sowie allen Mitarbeitenden für die im Geschäftsjahr 2024 erbrachten Leistungen.
Berlin, im April 2025 Der Aufsichtsrat Prof. Dr. Ulrich Reuter, Vorsitzender Landesbank Berlin AG Berliner Sparkasse Alexanderplatz 2 10178 Berlin Telefon: 030/869 801 info@berliner-sparkasse.de www.berliner-sparkasse.de |
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