HRS
Planungsgesellschaft mbH
Wuppertal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.750,00 |
| B.
Anlagevermögen |
578,00 |
828,00 |
| I.
Sachanlagen |
578,00 |
828,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
94.389,86 |
100.021,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
89.933,98 |
93.868,54 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.455,88 |
6.152,46 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
94.967,86 |
113.599,00 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
42.910,19 |
50.438,47 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.500,00 |
25.500,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.750,00 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.750,00 |
25.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
24.938,47 |
21.277,51 |
| III.
Jahresüberschuss |
5.221,72 |
3.660,96 |
| B.
Rückstellungen |
30.156,00 |
34.749,09 |
| C.
Verbindlichkeiten |
21.901,67 |
28.411,44 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
94.967,86 |
113.599,00 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2010
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267
Abs. 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 Abs. 1 Satz 2, 266 ff.
HGB).
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§
264 Abs. 2 HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechts-modernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 HGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2
EGHGB nicht angepasst. Zusätzliche Angaben wegen nicht
Vergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses
mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
orientieren sich grundsätzlich an den
handelsrechtlichen Bestimmungen.
Die Bilanzierung der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger
Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen
Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des
jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1
Satz 1, Abs. 3 HGB). Bei den immateriellen
Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung
linear. Die neu angeschafften beweglichen Anlagegüter
werden grundsätzlich linear abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Das
Eigenkapital wird zum Nennbetrag angesetzt.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs.1 Satz 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen
sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2
Satz 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1
Satz 2 HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Die
Aufgliederung und
Entwicklung
des
Anlagevermögens ist dem Anlagespiegel zu
entnehmen. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des
Geschäftsjahres (§ 268 Abs. 2 HGB).
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände mit einer
Restlaufzeit von über 1 Jahr bestehen in
Höhe € 67.907,81.
Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB,
§ 285 Nr.1 und Nr. 2 HGB) in Höhe von €
21.901,67 haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251
HGB (§ 268 Abs. 7 HGB).
IV. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
erfolgte die Geschäftsführung durch Herrn Thomas
Siepe, Wuppertal und Herrn Rudolf Hoppe, Wuppertal.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Die Gesellschafterversammlung hat beschlossen, das
Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
Wuppertal, den 21. Februar 2012
Thomas Siepe
Rudolf Siepe
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.03.2012 festgestellt.
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