HRS Planungsgesellschaft mbHLiquidiert

42115 Wuppertal, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Wuppertal HRB 20663
Eingetragen
19.9.2007
Branche
Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und VerkehrsanlagenIngenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungArchitekturbüros für Hochbau
Gegenstand
Die Bauplanung und Baubetreuung durch Architekten und Ingenieure, Projektmanagement und Beratung im Bauhaupt- und -nebengewerbe.

Historie

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Management

NameRolle
Rudolf Hoppe
seit 25.4.2016
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Sprockhövel
8.500 €
33.33%
Dortmund
8.500 €
33.33%

Konzern- und Jahresabschlüsse

HRS Planungsgesellschaft mbH

Wuppertal

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 0,00 12.750,00
B. Anlagevermögen 578,00 828,00
I. Sachanlagen 578,00 828,00
C. Umlaufvermögen 94.389,86 100.021,00
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 89.933,98 93.868,54
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.455,88 6.152,46
Bilanzsumme, Summe Aktiva 94.967,86 113.599,00

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 42.910,19 50.438,47
I. gezeichnetes Kapital 25.500,00 25.500,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.750,00 0,00
2. eingefordertes Kapital 12.750,00 25.500,00
II. Gewinnvortrag 24.938,47 21.277,51
III. Jahresüberschuss 5.221,72 3.660,96
B. Rückstellungen 30.156,00 34.749,09
C. Verbindlichkeiten 21.901,67 28.411,44
Bilanzsumme, Summe Passiva 94.967,86 113.599,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2010


I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesell­schaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresab­schluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalge­sellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 Satz 2, 266 ff. HGB).

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver­mögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264 Abs. 2 HGB).

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechts-modernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Zusätzliche Angaben wegen nicht Vergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen.

Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu An­schaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Ab­schreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die neu angeschafften beweglichen Anlagegüter werden grundsätzlich linear abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung ange­messen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).

Das Eigenkapital wird zum Nennbetrag angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs.1 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der ver­gangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).

III. Angaben zur Bilanz

Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens ist dem Anlagespiegel zu entnehmen. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 Abs. 2 HGB).

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von über 1 Jahr be­stehen in Höhe € 67.907,81.

Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB, § 285 Nr.1 und Nr. 2 HGB) in Höhe von € 21.901,67 haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB (§ 268 Abs. 7 HGB).

IV. Sonstige Pflichtangaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres erfolgte die Geschäftsführung durch Herrn Thomas Siepe, Wuppertal und Herrn Rudolf Hoppe, Wuppertal.

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Die Gesellschafterversammlung hat beschlossen, das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.

Wuppertal, den 21. Februar 2012

Thomas Siepe

Rudolf Siepe

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.03.2012 festgestellt.

 

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