Stammdaten

Register
Amtsgericht Ingolstadt HRB 8855
Eingetragen
30.6.2009
Branche
Großhandel mit Kaffee, Tee, Kakao und GewürzenVerarbeitung von Kaffee und Tee, Herstellung von Kaffee-ErsatzGroßhandel mit Zucker, Süßwaren und Backwaren
Gegenstand
Herstellung, Bearbeitung und Betreuung von Video- und Multimediaproduktionen; Arbeitnehmerüberlassung; Handel mit Rohkaffee und Rohkakao; Produktion, Handel und Vertrieb von Röstkaffee und Kakao; Gastronomiebetrieb; Handel und Vertrieb von allen sortimentsbegleitenden Waren, sowie Süß- und Backwaren

Historie

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Management

NameRolle
Bernhard Giesecke
seit 8.1.2020
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Bernhard Giesecke
85051 Ingolstadt, Rathenaustraße 4
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Invideo GmbH

Ingolstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital

0,00

12500,00

B. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

957,00

0,00

II. Sachanlagen

14335,00

12903,00

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

7485,59

8084,33

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

37902,56

18289,91

Summe Aktiva

60680,15

51777,24



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25000,00

25000,00

./. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen

-12500,00

II. Gewinnvortrag

5911,23

0,00

III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

8029,40

5911,23

B. Rückstellungen

6311,27

4411,07

C. Verbindlichkeiten

27928,25

16454,94

Summe Passiva

60680,15

51777,24

ANHANG

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft hat die Regelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erstmals im Geschäftsjahr 2010 angewendet. Sofern sich keine zwingenden Änderungen aufgrund des BilMoG ergaben, wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres beibehalten. Die Vorjahresbeträge werden unverändert ausgewiesen.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 274a, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr aufgrund der Anpassung an rechtliche Änderungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wie folgt abgewichen:

Die Beträge des Jahresabschlusspostens Ausstehende Einlagen und gezeichnetes Kapital i.H.v. EUR 12.500 (Vorjahr: EUR 12.500) sind nicht mit denen des Vorjahres vergleichbar, da nicht eingeforderte ausstehende Einlagen gem. § 272 Abs. 1 HBG nicht mehr auf der Aktivseite sondern auf der Passivseite, abgesetzt vom gezeichneten Kapital, auszuweisen sind.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 410,00 Euro wurden gem. § 6 Abs. 2 EStG sofort abgeschrieben.

Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt und mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind in der Bilanz nicht enthalten.

Von den am Jahresabschlussstichtag noch ausstehenden Einlagen in Höhe von EUR 12.500,00 waren EUR 0,00 eingefordert. Die ausstehenden Einlagen wurden mit dem gezeichneten Kapital in Höhe von EUR 25.000 saldiert.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

Sonstige Angaben

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind mit denen gegenüber dem Geschäftsführer identisch.

Ergänzende Angaben

Geschäftsführer ist:

Familienname

Vorname

Berufsbezeichnung

Vertretungsbefugnis

Giesecke

Bernhard

Medienfachwirt (Audio-visuelle Medien)

einzelvertretungsberechtigt

Forderungen aus Vorschüssen und Krediten sowie Haftungsverhältnisse gegenüber dem Geschäftsführer bestanden am Abschlussstichtag nicht.

Verbindlichkeiten gegenüber dem Geschäftsführer bestanden am Abschlussstichtag in folgender Höhe: 23.833,00 €

 

Bernhard Giesecke

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 07.11.2011

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