Rolf
Hespeler GmbH
Eningen
unter Achalm
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
50.681,00 |
73.961,00 |
| I.
Sachanlagen |
50.681,00 |
73.961,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
853.362,55 |
596.141,65 |
| I.
Vorräte |
151.397,89 |
186.431,01 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
482.142,69 |
236.876,01 |
| davon
gegen Gesellschafter |
70.464,27 |
46.900,23 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
219.821,97 |
172.834,63 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
573,27 |
557,69 |
| Aktiva |
904.616,82 |
670.660,34 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
455.291,97 |
428.747,10 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.850,00 |
12.850,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.700,00 |
25.700,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.850,00 |
-12.850,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
415.897,10 |
412.878,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
26.544,87 |
3.019,10 |
| B.
Rückstellungen |
17.183,28 |
7.487,70 |
| C.
Verbindlichkeiten |
432.141,57 |
234.425,54 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
395.881,33 |
186.990,76 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
36.260,24 |
47.434,78 |
| Passiva |
904.616,82 |
670.660,34 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Erstellung des Jahresabschlusses der Rolf
Hespeler GmbH erfolgte unter Beachtung der
handelsrechtlichen Buchführungs- und
Bilanzierungsvorschriften. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem
Vorjahr unverändert.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von 800,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte
ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Veränderungen des
Wertansatzes zum Bilanzstichtag ergaben sich durch
Zugänge, Abgänge und Abschreibungen. Die im
Berichtszeitraum vorgenommenen Investitionen sind als
Zugang ausgewiesen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB wurden
Verbindlichkeiten mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Sofern die Tageswerte über den
Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
3. Angaben zur Bilanz
Im Posten Forderungen sind Forderungen nach § 42
Abs. 3 GmbHG gegenüber Gesellschaftern in Höhe
von Euro 70.464,27 (Vorjahr Euro 46.900,23) enthalten.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in
Höhe von Euro 24.358,49 bestehen keine Forderungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Bei den
sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von
Euro 0,00 bestehen keine Forderungen mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr.
4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde unter Anwendung
des Gesamtkostenverfahrens gem. § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt. Dabei wurde von der
größenabhängigen Erleichterung nach §
276 S. 1 HGB nicht Gebrauch gemacht.
Die Aufgliederung der Umsatzerlöse wurde unter
Bezug auf § 288 Abs. 2 HGB unterlassen.
5. Sonstige Pflichtangaben
Die Angabe der gewährten Gesamtbezüge der
Geschäftsführer wurde nach der Schutzklausel
des § 286 Abs. 4 HGB unterlassen.
Geschäftsführer der Gesellschaft im
Geschäftsjahr war Herr Uwe Hespeler, Eningen
Eningen, den 07. Juni 2023
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Rolf Hespeler GmbH
gez. Uwe Hespeler
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.06.2023
festgestellt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.06.2023
festgestellt.
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