Apel
GmbH
Nittel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
243.713,00 |
310.586,00 |
| I.
Sachanlagen |
243.713,00 |
310.586,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.411.728,09 |
1.447.395,89 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
2.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.252.341,63 |
1.444.446,65 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
159.386,46 |
949,24 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.655.441,09 |
1.757.981,89 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.308.761,29 |
1.620.955,93 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.570,00 |
25.570,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.283.191,29 |
1.595.385,93 |
| B.
Rückstellungen |
25.628,00 |
17.610,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
321.051,80 |
119.415,96 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.655.441,09 |
1.757.981,89 |
Anhang
zur Bilanz zum 31. Dezember 2018
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Von den
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 264 Abs. 1 Satz 3 HGB und 288 Abs. 1 Satz 1
HGB haben wir Gebrauch gemacht, soweit diese im
vorliegenden Fall anwendbar waren.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251
HGB und die Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis
256a HGB wurden beachtet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen. Die
vorgenommenen Abschreibungen sind auch steuerlich
zulässig.
Soweit Vermögensgegenstände
gemäß § 6 Abs. 2a EStG in den
vorangegangenen Jahren steuerrechtlich in einem
Sammelposten zu erfassen und gemeinsam abzuschreiben waren,
wurden diese Wertansätze auch handelsrechtlich
angesetzt und im Berichtsjahr fortgeführt.
Forderungen und sonstige Leistungen werden mit den
realisierbaren Werten aktiviert.
Die Guthaben bei den Kreditinstituten wurden mit
ihrem jeweiligen Nennwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag passiviert.
3. Sonstige Pflichtangaben nach § 258 HGB
Angaben über die Restlaufzeiten und die
Besicherung der Verbindlichkeiten nach § 285 Nr. 1 a
und b HGB:
| • |
Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sind in
der Bilanz nicht enthalten
|
Angaben über die Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans nach § 285 Nr. 10
HGB
Als Geschäftsführer sind bestellt:
Frau Gabi Apel
Kauffrau
Gartenweg 13
54453 Nittel
Frau Mechthild Apel
Kauffrau
Weinstraße 26a
54453 Nittel
Die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG:
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Forderungen: 67.563,92 EUR
Verbindlichkeiten: 190.283,19 EUR
Nittel, den 23. Juli 2019 Gez. Gabi Apel, Mechthild
Apel
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.07.2019 festgestellt.
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