AS Rollen
GmbH
Hückeswagen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
532.098,00 |
360.627,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6.029,00 |
9.634,00 |
| II.
Sachanlagen |
526.069,00 |
350.993,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
576.852,37 |
549.104,36 |
| I.
Vorräte |
446.764,28 |
394.191,82 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
44.979,83 |
75.827,63 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
85.108,26 |
79.084,91 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
875,88 |
6.127,99 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.109.826,25 |
915.859,35 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
623.858,09 |
573.244,35 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
102.258,38 |
102.258,38 |
| II.
Gewinnrücklagen |
142.970,82 |
142.970,82 |
| III.
Gewinnvortrag |
328.015,15 |
312.524,37 |
| IV.
Jahresüberschuss |
50.613,74 |
15.490,78 |
| B.
Rückstellungen |
121.986,70 |
108.291,43 |
| C.
Verbindlichkeiten |
363.981,46 |
234.323,57 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.109.826,25 |
915.859,35 |
Anhang
AS Rollen GmbH, Hückeswagen
Anhang für das Geschäftsjahr 2019
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2019 wurde auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen
erstellt.
Nach den Größenklassen, die in § 267
HGB geregelt sind, ist die Gesellschaft als kleine
Kapitalgesellschaft einzuordnen.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der
voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige
Abschreibungen auf der Grundlage steuerlich anerkannter
Sätze vermindert. Zugänge im Geschäftsjahr
werden zeitanteilig abgeschrieben. In 2019 wurden
Wirtschaftsgüter im Wert von bis zu € 800,00 im
Jahr des Zugangs aktiviert und vollständig
abgeschrieben.
Bei den Maschinen, Werkzeugen und der
Betriebsausstattung wurden gemäß den
Vorschriften des BilMoG Wertaufholungen auf diejenigen
Wirtschaftsgüter vorgenommen, deren Wert in der
Vergangenheit aufgrund vorgenommener Abzüge
gemäß § 6b EStG zu niedrig ausgewiesen war.
Der Zuschreibungsbetrag wurde in die Gewinnrücklagen
eingestellt.
Vorräte werden mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 1 und 2
HGB oder dem ihnen jeweils am Bilanzstichtag beizulegenden
niedrigeren Wert ausgewiesen. Das Niederstwertprinzip nach
§ 253 Abs. 3 HGB wurde beachtet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
angesetzt. Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert
angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
ausgewiesen.
Die Rückstellungen gemäß § 249
Abs. 1 HGB berücksichtigen alle erkennbaren Risiken
und ungewisse Verpflichtungen. Verbindlichkeiten werden
nach § 253 Abs. 1 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag
ausgewiesen.
Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgte
nach dem modifizierten Teilwert in Anlehnung an die
Berechnungsmethode des § 6a EStG unter Anwendung
versicherungsmathematischer Grundsätze. Im Einzelnen
wird von einer jährlichen Steigerungsrate der
Gehälter, soweit relevant, von 0,0 % und der Pensionen
von 1,0 % ausgegangen. Der Rechnungszins betrug 2,71 % nach
3,21 % im Vorjahr. Biometrische Rechnungsgrundlagen sind
die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Der
Erfüllungsbetrag zum 31.12.2019 beträgt 101.042
Euro.
Der Erfüllungsbetrag zum 31.12.2019 unter
Berücksichtigung eines Zinssatzes von 1,97 %
führt zu einem Erfüllungsbetrag von 109.571 Euro,
so dass der Unterschiedsbetrag gemäß § 253
Abs. 6 HGB 8.529 Euro beträgt.
Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellung nach BilMoG ergibt sich ein
zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in
Höhe von 10.969,00 Euro. Von der
Übergangsregelung gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz
2 EGHGB wurde Gebrauch gemacht und von diesem Betrag ein
Fünfzehntel den Pensionsrückstellungen in
Höhe von 731,27 Euro zugeführt. Die
Zuführung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung als
übrige sonstige Aufwendungen gezeigt. Der noch nicht
in der Bilanz ausgewiesene Betrag aus der Erstanwendung von
3.656,33 Euro wird innerhalb des verbleibenden
Übergangszeitraums den Pensionsrückstellungen
zugeführt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Gegenüber dem Geschäftsführer bestehen
zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten in einer Höhe von
€ 172.674,04 (Vorjahr: € 142.118,92).
IV. Sonstige Angaben
Geschäftsführung im Berichtsjahr: Herr
Arnolf Schulte, Wermelskirchen.
Hückeswagen, im Januar 2020
gez. Arnolf Schulte
-Geschäftsführer-
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.03.2020 festgestellt.
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