SANPRO GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg HRB 480387
Eingetragen
28.5.2002
Branche
BeteiligungsgesellschaftenGroßhandel mit SanitärkeramikHerstellung von handgeführten Werkzeugen mit Motorantrieb
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Sanitärartikeln im weitesten Sinne. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen und den Gesellschaftszweck fördern. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, bestehende erweitern oder sich an ihnen beteiligen.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

SANPRO GmbH i. L.

Zell am Harmersbach

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007

Bilanz zum 31. Dezember 2007

der Firma SANPRO GmbH i. L. , 77736 Zell am Harmersbach

AKTIVSEITE

  Vorjahr
A. Anlagevermögen      
I. Sachanlagen   0,00 13.287,00
B. Umlaufvermögen      
I. Vorräte   0,00 16.995,84
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   69,69 301,70
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr € 0,00 (VJ: 0,00)      
III. Kassenbestand, Postgiroguthaben und Guthaben bei Kreditinstituten   1.633,70 2.336,02
C. Rechnungsabgrenzungsposten   0,00 875,00
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag   51.122,24 17.720,02
    52.825,63 51.515,58

PASSIVSEITE

     
A. Eigenkapital Vorjahr
I. Gezeichnetes Kapital 39.000,00   39.000,00
II. Bilanzverlust 90.122,24   56.720,02
  (./. 51.122,24)   (./. 17.720,02)
B. Rückstellungen   2.400,00 2.250,00
C. Verbindlichkeiten   50.425,63 49.265,58
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 18.135,70 (VJ: 18.216,99)      
- davon gegenüber Gesellschaftern gem. § 42 Abs. 3 GmbHG € 32.290,53 (VJ: 31.048,59)      
    52.825,63 51.515,58

 

Zell am Harmersbach, den 05. Dezember 2008

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Sanpro GmbH i. L. wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt € 39.000,00 und ist voll einbezahlt. Es wurde zum Nennbetrag angesetzt.

Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 (1) HGB, für die die Angaben im Sinne des § 285 HGB (Sonstige Pflichtangaben) gem. § 285 HGB in erleichterter Form zu machen sind. Sie unterliegt nicht der Prüfungspflicht gem. § 316 HGB, ist jedoch gem. § 325 HGB in Verbindung mit § 326 HGB zur Offenlegung verpflichtet.

Bei den nachstehenden Angaben wird von den größenabhängigen Erleichterungen Gebrauch gemacht.

II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Sie orientieren sich grundsätzlich an den für Kapitalgesellschaften geltenden Bestimmungen des HGB sowie den steuerrechtlichen Bestimmungen.

2. Über die angewandten Bewertungsmethoden berichten wir wie folgt:

AKTIVSEITE

a) Anlagevermögen

Die Gesellschaft verfügt über keine immateriellen Vermögensgegenstände.

Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten (§ 255 Abs. 1 u. 2 HGB) abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet, § 253 Abs. 1 HGB. Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bewegliche Anlagegüter werden überwiegend linear im Rahmen der steuerlich zulässigen Sätze abgeschrieben. Im Falle der degressiven Abschreibung erfolgt der Wechsel zur linearen Abschreibung, sobald sie zu höheren Abschreibungsbeträgen im Geschäftsjahr führt.

Im Berichtsjahr wurde eine außerplanmäßige Abschreibung des Anlagevermögens auf aufgrund dauernder Wertminderung in Höhe von € 9.490,00 vorgenommen, § 277 (3) Satz 1 HGB.

Allein auf steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommene Abschreibungen wurden nicht vorgenommen, § 281 (2) Satz 1 HGB.

Wertaufholungen bzw. Zuschreibungen nach § 280 HGB waren im Berichtsjahr nicht erforderlich.

b) Umlaufvermögen

Bei den Roh-, Hilfs-und Betriebsstoffen erfolgte die Ermittlung des Bilanzansatzes grundsätzlich auf der Grundlage der Anschaffungskosten. Zum Bilanzstichtag waren keine Vorräte mehr vorhanden.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Die sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt.

Die liquiden Mittel werden zum Nominalbetrag angesetzt.

PASSIVSEITE

a) Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen werden so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen, § 253 (1) Satz 2 HGB.

b) Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.

ALLGEMEIN

Es bestanden weder Forderungen noch Verbindlichkeiten in Fremdwährung.

III. Angaben zur Bilanz

Der Verlustvortrag zum 31.12.2007 beträgt € 56.720,02, § 268 (1) Satz 2 HGB.

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

V. Sonstige Angaben

1. Es bestehen weder Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren, noch sind Verbindlichkeiten durch Grundpfandrechte gesichert.

2. Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sein könnten, sind nicht gegeben.

3. Die Gesellschaft beschäftigt keine Arbeitnehmer.

4. Mit Eintrag vom 12.03.2007 wurde die Auflösung der Gesellschaft im Handelsregister Freiburg bekannt gegeben. Ebenfalls mit Eintrag vom 12.03.2007 wurde bekannt gegeben, dass Herr Jürgen Stooß nicht mehr als Geschäftsführer bestellt ist. Herr Josef Weber wurde als Geschäftsführer abbestellt und zum einzelvertretungsberechtigten Liquidator bestellt. Er ist befugt, die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.

5. Der Jahresabschluss ist noch von der Gesellschafterversammlung zu genehmigen.

 

Zell am Harmersbach, den 05.12.2008

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