Dücker International GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter Josef Dücker seit 16.5.2003 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Dücker Fördertechnik GmbHLangenfeldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
AnhangAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Grundsätzen der §§ 238 ff. HGB, insbesondere nach den Vorschriften für Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 ff. HGB und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB auf. Die Gesellschaft wird beim Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 45440 geführt. Von den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden größenabhängigen Erleichterungen wurde teilweise Gebrauch gemacht. Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde unter Anwendung von § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet. Die Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze wurden beibehalten (§§ 265 Abs. 1, 266 ff. HGB). Die in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2023 gezeigten Vorjahreswerte entsprechen den Werten des Jahresabschlusses der Gesellschaft zum 31.12.2022 (§ 265 Abs. 2 HGB). Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind - mit Ausnahme der durch das Handelsrecht gebotenen Saldierungspflicht nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB - nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden entsprechend der Generalnorm des § 264 Abs. 2 HGB sowie unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (§ 242 ff. HGB) und der allgemeinen Bewertungsgrundsätze der §§ 252 ff. HGB bewertet. Ergänzend wurden steuerrechtliche Vorschriften sowie die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages beachtet. Im Einzelnen wurde wie folgt verfahren: Gegenstände des immateriellen Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten bewertet und um die planmäßige Abschreibung vermindert. Der Wertansatz der Sachanlagen berechnet sich aus den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die Finanzanlagen sind mit Ihren Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag angesetzt. Geringwertige Wirtschaftsgüter des Berichtsjahres mit Anschaffungskosten bis € 800,00 wurden nach § 6 Absatz 2 EStG in voller Höhe abgeschrieben. Auf das Wahlrecht zur Bildung eines Sammelpostens nach § 6 Absatz 2a EStG wurde verzichtet. Das Vorratsvermögen wurde zu den Anschaffungskosten bewertet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit dem Nennbetrag bewertet und hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit geprüft. Uneinbringliche Forderungen wurden in voller Höhe abgeschrieben. Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgt ebenfalls zum Nennwert. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurde für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag gebildet, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen. Die Rückstellungen für Pensionen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Absatz 1 Satz 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 10 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz i.H.v. 1,82 % p.a. abgezinst (§ 253 Absatz 2 Satz 2 HGB). Die sonstigen Rückstellungen werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB) und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert worden (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Angaben zur Bilanz Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital in Höhe von € 500.000,00 ist in voller Höhe eingezahlt. Rückstellung für Pensionen Die Rückstellung für Pensionen wurde nach der versicherungsmathematischen Teilwertmethode (PUCMethode) gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB): • durchschnittlicher Marktzins von 1,82 % p.a. für eine Laufzeit von 10 Jahren, der von der Deutschen Bundesbank bekanntgemacht wurde, • Lohn- und Gehaltssteigerungen werden nicht berücksichtigt, da diese in der Zusage nicht enthalten sind, • Richttafeln 2018 G nach Dr. Klaus Heubeck Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellung nach BilMoG ergab sich zum 01.01.2010 ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von 142.351,00 €. Von der Übergangsregelung gem. Art. 67 Absatz 1 Satz 1 EGHGB wurde und wird insoweit Gebrauch gemacht, als der Umstellungsbetrag auf 15 Jahre verteilt wird. Der sich für 2023 ergebene Betrag i.H.v. € 9.490,00 wurde den Pensionsrückstellungen zugeführt und als Aufwand ausgewiesen. Die Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum 31.12.2023 beträgt € 9.491,00 (Art. 67 Absatz 2 EGHGB). Das verpfändete Rückdeckungsvermögen beträgt T€ 5 wurde mit dem gutachtlichen Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen (T€ 1.719) auf T€ 1.714 saldiert. Abzüglich der bestehenden Unterdeckung von T€ 9 ergibt sich zum Bilanzstichtag eine verbleibende Pensionsrückstellung (beizulegender Wert) in Höhe von T € 1.704 (§ 285 Nr. 25 HGB). Die berücksichtigten Rückdeckungsversicherungen wurden an die be- günstigten Personen verpfändet, so dass diese dem Zugriff der Gläubiger entzogen sind. Die Erträge aus Deckungsvermögen betragen T€ 0 der Aufwand aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellung beträgt T€ 30,9. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Absatz 6 HGB zwischen dem Ansatz der Rückstellung nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellung nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt in 2023 € 13.918. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet, wobei alle erkennbaren Risiken und Wagnisse nach dem Grundsatz vernünftiger kaufmännischer Beurteilung berücksichtigt wurden. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen zum Abschlussstichtag nicht. Sonstige Angaben Im Geschäftsjahr waren Herr Dipl.-Ing. Peter Dücker, Ingenieur, Langenfeld, Frau Dipl.-Wirt.-Ing. Julia Dücker (bis zum 07.08.2023), Ingenieurin, Langenfeld, und Herr Markus Dücker (bis zum 07.08.2023), Kaufmann, Langenfeld, zu Geschäftsführern bestellt. Die Geschäftsführer sind jeweils einzelvertretungsberechtigt und von den Bestimmungen des § 181 BGB befreit. Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 0 Personen beschäftigt. sonstige Berichtsbestandteile
Langenfeld den 11.03.2025 gez. Peter Dücker, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung Der Jahresabschluss wurde am 11.03.2025 festgestellt. |
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