PEDIA
Handels-GmbH
St.
Blasien
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.381,00 |
5.509,00 |
| I.
Sachanlagen |
4.381,00 |
5.509,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
77.534,58 |
69.415,85 |
| I.
Vorräte |
43.190,00 |
41.710,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.390,20 |
2.886,52 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
30.954,38 |
24.819,33 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
140,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
81.915,58 |
75.064,85 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
71.395,57 |
60.788,26 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
34.788,26 |
30.508,17 |
| III.
Jahresüberschuss |
10.607,31 |
4.280,09 |
| B.
Rückstellungen |
8.899,00 |
8.496,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.621,01 |
5.780,59 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
81.915,58 |
75.064,85 |
Anhang
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage nach den
für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte
entsprechend der §§ 266 und 275 HGB.
Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die
Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und
Ausweisstetigkeit nicht zu beachten. Die
Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht
angepasst.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Bilanzstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn diese am
Bilanzstichtag realisiert waren.
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Anschaffungskosten umfassen dabei auch
Anschaffungsnebenkosten und nachträgliche
Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen wurden
abgesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen. Die
Abschreibungen erfolgten dabei linear sowie auch degressiv,
soweit diese Art der Abschreibung dem tatsächlichen
Werteverzehr entspricht. Der Übergang von der
degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den
Fällen, in denen dies zu einer höheren
Jahresabschreibung führt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis 410,00 EUR wurden im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von den Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlußstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen werden
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen.
Umlaufvermögen
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips bewertet.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese
umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den
Fertigungslöhnen und den durch die Fertigung
veranlassten Abschreibungen auch die Material- und
Fertigungsgemeinkosten.
Für Bestandsrisiken werden ausreichende
Abschläge gebildet. Die Bewertung des
Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei.
Forderungen wurden mit dem Nennbetrag angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken werden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das
allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die
ausgewiesenen Beträge haben alle eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
Rechnungsabgrenzungsposten
Für Folgejahre bezahlte Aufwendungen wurden mit
dem Zahlbetrag in den Rechnungsabgrenzungsposten
eingestellt.
Kapital
Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten dabei
alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die noch
nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu
erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Währungsumrechnung
Die im Jahresabschluss enthaltenen Posten, denen
Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung
lauten oder ursprünglich auf fremde Währung
lauteten, wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am
Abschlußstichtag in Euro umgerechnet.
Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten
der Bilanz
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände betragen 3,4 TEUR (Vorjahr:
2,9 TEUR). Davon sind 3,4 TEUR innerhalb eines Jahres
fällig (Vorjahr: 2,9 TEUR).
Die Verbindlichkeiten belaufen sich auf insgesamt 1,6
TEUR (Vorjahr: 5,8 TEUR). Davon betragen die
Verbindlichkeiten bis zu einem Jahr 1,6 TEUR (Vorjahr: 5,8
TEUR), mit einer Restlaufzeit über fünf Jahre 0,0
TEUR (Vorjahr: 0,0 TEUR).
Sonstige Angaben
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Herrn Peter Meier geführt.
PEDIA Handels-
GmbH
- Geschäftsführung -
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 1.988,40 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 1.349,80 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.09.2011 festgestellt.
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