AVISU
GmbH
Rodgau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
258.590,04 |
525.835,48 |
| I.
Sachanlagen |
58.852,00 |
325.580,00 |
| II.
Finanzanlagen |
199.738,04 |
200.255,48 |
| B.
Umlaufvermögen |
634.683,60 |
919.112,03 |
| I.
Vorräte |
74.300,00 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
217.658,14 |
223.805,37 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
342.725,46 |
695.306,66 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.519,07 |
1.763,80 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
896.792,71 |
1.446.711,31 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
714.790,84 |
647.794,87 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.001,00 |
25.001,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
91.490,30 |
91.490,30 |
| III.
Gewinnvortrag |
431.303,57 |
0,00 |
| IV.
Jahresüberschuss |
166.995,97 |
531.303,57 |
| B.
Rückstellungen |
170.132,48 |
616.085,91 |
| C.
Verbindlichkeiten |
11.869,39 |
182.830,53 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
11.869,39 |
182.830,53 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
896.792,71 |
1.446.711,31 |
Anhang
1. ALLGEMEINE ANGABEN
Rechtliche Verhältnisse:
Firma: AVISU GmbH
Rechtsform: GmbH
Gründung am: 20. November 2015
Satzung: gültig in der Fassung vom 02. Dezember
2016
Sitz: Rodgau
Anschrift: Dudenhöfer Straße 57, 63110
Rodgau
Eintrag Handelsregister: Die Gesellschaft wird beim
Amtsgericht Offenbach am Main unter der Nummer HRB 48817
geführt.
Gegenstand Unternehmen: Handelsvermittlung, Werbung,
Medien- und Veranstaltungsagentur sowie Handel mit
gebrauchten Kfz, insbesondere Oldtimern
Geschäftsjahr: 01. Januar bis 31. Dezember
Stammkapital: 25.001 EUR
Geschäftsführung: Thomas Fischer
Der vorliegende Jahresabschluss der AVISU GmbH wurde
gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie
nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG
aufgestellt.
Für die AVISU GmbH gelten am Bilanzstichtag
entsprechend
§§ 264, 267 Abs. 1
i.V.m. § 267 Abs. 4 HGB für
die Aufstellung des Jahresabschlusses die Vorschriften
für kleine Kapitalgesellschaften.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und dem
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) aufgestellt. Die
Vorjahreszahlen werden ausgewiesen.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der
§§ 266 und 275 Abs. 2 HGB.
Die Vermögens- und Schuldpostens sowie die
Aufwendungen und Erträge sind in den einzelnen Posten
des Jahresabschlusses zutreffend zugeordnet.
2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSVORSCHRIFTEN
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
entspricht den Vorschriften der §§ 252 bis
256a HGB. Die Bewertung der einzelnen Bilanzposten richtet
sich im Einzelnen nach folgenden Grundsätzen:
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens
werden sowohl degressiv als auch linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem
Netto-Einzelwert von EUR 410,00 sind im Jahr des Zugangs
voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr
sofortiger Abgang wurde unterstellt.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände werden zum
Nennwert angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nennwerten angesetzt.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste
aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages (d.h.
einschließlich zukünftiger Kosten- und
Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind
grundsätzlich abzuzinsen.
Die
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
1. ANGABEN ZU AUSLEIHUNGEN, FORDERUNGEN UND
VERBINDLICHKEITEN GEGENüBER GESELLSCHAFTER (§ 42
ABS. 3 GMBHG / § 264C ABS.1 HGB
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen
nachfolgende Rechte und Pflichten:
|
31.12.2016
|
31.12.2015
|
|
EUR
|
EUR
|
Forderungen ggü.
Gesellschafter (b.1J)
|
762,98
|
0,00
|
Verbindlichkeit
ggü. GmbH-Gesellschafter (b.1J)
|
0,00
|
1.530,60
|
3. SONSTIGE PFLICHTANGABEN
1. HAFTUNGSVERHäLTNISSE
Haftungsverhältnisse i.S.v. § 251 HGB
bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
2. SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN
Sonstige finanzielle Verpflichtungen i.S.v. §
285 Nr. 3a HGB bestanden zum Bilanzstichtag
nicht.
3. ORGANE DER GESCHäFTSLEITUNG
Zum Geschäftsführer im Geschäftsjahr
war bestellt:
Herr Thomas Fischer, Rodgau, Kaufmann.
Aufsichtsratmandate / Mitgliedschaften in
Kontrollgremien: keine
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB
(Selbstkontrahierungsverbot) befreit.
4. VORSCHLAG ERGEBNISVERWENDUNG
Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
Rodgau, den 15. September 2017
sonstige Berichtsbestandteile
AVISU GmbH
Thomas Fischer
(Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.09.2017 festgestellt.
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