BHV Service
GmbH
Greven
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
12.783,00 |
682,00 |
| I.
Sachanlagen |
283,00 |
682,00 |
| II.
Finanzanlagen |
12.500,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
429.510,95 |
423.097,56 |
| I.
Vorräte |
8.984,02 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
220.960,01 |
134.677,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
199.566,92 |
288.420,56 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
442.293,95 |
423.779,56 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
337.537,61 |
313.457,06 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
288.457,06 |
48.333,78 |
| III.
Jahresüberschuss |
24.080,55 |
240.123,28 |
| B.
Rückstellungen |
3.411,00 |
41.627,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
101.345,34 |
68.695,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
442.293,95 |
423.779,56 |
Anhang
Allgemeine Angaben zur Aufstellung
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte in
Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen
Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§
266 und 275 Abs. 2 HGB). Aus Gründen der Klarheit der
Aussage des Jahresabschlusses wurden entsprechend §
265 Abs. 7 Nr. 2 HGB die Restlaufzeiten der Forderungen (
§ 268 Abs. 4 HGB) und der Verbindlichkeiten
(§§ 268 Abs. 5 und 285 Nr. 1a HGB) sowie Vermerke
zu den Verbindlichkeiten aus Steuern und im Rahmen der
sozialen Sicherheiten im Anhang angegeben.
Bei der Aufstellung des Anhanges sind die
Erleichterungen gem. §§ 274a, 288 HGB teilweise
in Anspruch genommen, dabei aber die formelle
Darstellungstetigkeit gem. § 265 Abs. 1 HGB gewahrt
worden.
Für die Veröffentlichung des
Jahresabschlusses werden die
größenabhängigen Erleichterungsvorschriften
nach § 326 HGB herangezogen.
Angaben und Erläuterungen zur Bilanz
Allgemeine Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen den Vorschriften des HGB (§§ 238 bis
263 HGB) sowie den besonderen Vorschriften für
Kapitalgesellschaften und bestimmten
Personenhandelsgesellschaften (§§ 264 bis 289
HGB). Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
wurde nach den Vorgaben der §§ 252 bis 256a HGB
vorgenommen. Es wurde von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände
erfolgte höchstens mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, die der Verbindlichkeiten mit dem
Erfüllungsbetrag. Rückstellungen wurden in
Höhe der Beträge gebildet, die nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung der
Risiken und möglichen Verpflichtungen zur
Erfüllung erforderlich sein werden.
Dem Prinzip der Bewertungsstetigkeit wurde Rechnung
getragen.
Die Bilanzerstellung erfolgt vor Verwendung des
Jahresergebnisses.
Aktivseite der Bilanz
Die Gegenstände des Anlagevermögens, die
keiner üblichen Abnutzung unterliegen, sind mit ihren
Anschaffungs-/Herstellungskosten bewertet. Bei den
Gegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung
zeitlich begrenzt ist, sind die
Anschaffungs-/Herstellungskosten um planmäßige
lineare Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungsbeträge werden anhand der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der jeweiligen
Vermögensgegenstände ermittelt. Im Jahr des
Zugangs erfolgt die Abschreibung pro rata temporis.
Gebraucht erworbene bewegliche Anlagengegenstände
werden verkürzt abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter
(Anschaffungskosten bis 410,00 Euro) - soweit in 2012
zugegangen - wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG
in voller Höhe abgeschrieben.
Zu Beginn 2010 bereits vorhandene geringwertige
Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens mit
Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro und bis zu
1.000,00 Euro wurden in einen wirtschaftsjahrbezogenen
Sammelposten (Pool) eingestellt, der in 2012 zu 1/5
gewinnmindernd aufgelöst wurde.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die fertigen Erzeugnisse und Waren sind zu den
jeweiligen Einstandspreisen unter Beachtung des
Niederstwertprinzips bewertet worden.
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände ist zum Nennwert erfolgt.
Allgemeine und spezielle Ausfallrisiken sind nicht
ersichtlich; es wurden daher weder Pauschal- noch
Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen teilen
sich hinsichtlich der Restlaufzeiten gem. § 268 Abs. 4
HGB wie folgt auf (Werte in Klammern geben die
Vorjahreswerte an):
|
Bis 1 Jahr
|
Über 1 Jahr
|
Gesamt
|
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
|
139.583,09
|
81.376,92
|
220.960,01
|
|
(45.995,26)
|
(88.681,74)
|
(134.677,00)
|
Die flüssigen Mittel entsprechen den
Nominalwerten.
Passivseite der Bilanz
Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden
allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
Rechnung getragen. Sie wurden einzeln in Höhe des
Betrages gebildet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung der jeweiligen Risiken und
möglichen Verpflichtungen zu deren vollständigen
Erfüllung erforderlich sein wird.
Genau bestimmbare Verbindlichkeiten sind
gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
teilen sich hinsichtlich der Restlaufzeiten gem. § 268
Abs. 5 HGB und § 285 Nr. 1a HGB wie folgt auf (Werte
in Klammern geben die Vorjahreswerte an):
|
Bis 1 Jahr
|
> 1 bis 5 Jahre
|
Über 5 Jahre
|
Gesamt
|
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Verbindlichkeiten
|
101.345,34
|
0,00
|
0,00
|
101.345,34
|
|
(68.695,50)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
(68.695,50)
|
- davon aus Steuern
|
42.714,79
|
0,00
|
0,00
|
42.714,79
|
|
(25.407,54)
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(0,00)
|
(0,00)
|
(25.407,54)
|
- davon im Rahmen
sozialer Sicherheit
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
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(0,00)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind solche
gegenüber Gesellschaftern i.H.v. 30.000,00 Euro
(Vorjahreswert: 30.000,00 Euro) enthalten. Die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern wurden mit
nominal 4,00 % p.a. verzinst.
Zusätzliche Angaben
Das Berichtsunternehmen ist zu 40 % Anteil an der
Langhoff Baugesellschaft mbH mit Sitz in Salzbergen
beteiligt. Das Jahresergebnis 2012 dieser Gesellschaft
betrug 98.691,57 €; das Eigenkapital per 31.12.2012
insgesamt 136.414.83,00 €.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren folgende
Personen in den genannten Zeiträumen als
Geschäftsführer bestellt:
Birgit Schulze Gronover, für den Zeitraum
01.01.2012 - 31.12.2012
Greven, den 28. Juni 2013
BHV Service GmbH,
vertreten durch ihre Geschäftsführerin
gez. Birgit Schulze Gronover
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.06.2013 festgestellt.
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