INTARGIA
Managementberatung GmbH
Dreieich
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
BILANZ
AKTIVA
|
Gesamtjahr/Stand
Euro
|
Vorjahr
Euro
|
|
A. Anlagevermögen
|
|
|
|
I. Sachanlagen
|
52.500,00
|
59.705,00
|
|
B. Umlaufvermögen
|
|
|
|
I. Vorräte
|
0,00
|
76.900,00
|
|
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
|
2.168.817,97
|
1.145.378,32
|
|
III. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
|
1.435.241,36
|
844.438,38
|
|
C.
Rechnungsabgrenzungsposten
|
1.141,25
|
12.000,83
|
|
Summe Aktiva
|
3.657.700,58
|
2.138.422,53
|
PASSIVA
|
Gesamtjahr/Stand
Euro
|
Vorjahr
Euro
|
|
A. Eigenkapital
|
|
|
|
I. Gezeichnetes Kapital
|
51.000,00
|
51.000,00
|
|
II. Bilanzgewinn
|
1.312.152,06
|
764.748,86
|
|
davon Gewinnvortrag
|
764.748,86
|
708.561,80
|
|
B. Rückstellungen
|
1.844.573,00
|
262.333,00
|
|
C. Verbindlichkeiten
|
449.975,52
|
1.060.340,67
|
|
davon mit Restlaufzeit bis 1
Jahr
|
449.975,52
|
1.060.340,67
|
|
Summe Passiva
|
3.657.700,58
|
2.138.422,53
|
ANHANG
1. ALLGEMEINE ANGABEN
Der vorliegende Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018
ist nach den handelsrechtlichen Vorschriften in der Fassung
des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) und des
Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie
und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften
aufgestellt. Ergänzend waren die Regelungen des
GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft:
Firma: INTARGIA Managementberatung GmbH
Sitz: Dreieich
Registergericht: Amtsgericht Offenbach, HRB 32243
Die Gesellschaft ist nach den Umschreibungen der
Größenklassen des § 267 HGB eine "kleine
Kapitalgesellschaft" im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Die Bilanz ist nach den Vorschriften des § 266
HGB gegliedert. Auf die größenabhängige
Erleichterung für die Gliederung der Bilanz ist, wie
im Vorjahr, verzichtet worden.
Der Anhang wurde unter Berücksichtigung der
größenabhängigen Erleichterungen des §
288 HGB aufgestellt.
Beim Jahresabschluss wurden im Wesentlichen die
bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
übernommen.
Im Einzelnen wurden die unter Punkt 2.
aufgeführten Grundsätze und Methoden
angewandt.
2. ANGABEN ZUR BILANZ
Aktiva:
Immaterielle Vermögensgegenstände
Die immateriellen Vermögensgegenstände
wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
bewertet. Soweit die Nutzung zeitlich begrenzt ist, wurden
planmäßige Abschreibungen entsprechend der
voraussichtlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
vorgenommen. Die Abschreibung erfolgt grundsätzlich
linear.
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens mit einem Wert von bis zu EUR
800,00 sind wie in den Vorjahren entsprechend dem
Steuerrecht mit ihrem Zugangswert in voller Höhe
abgeschrieben worden.
Vorräte
Die Bewertung der Vorräte erfolgte durch die
Geschäftsführung nach handelsrechtlichen
Grundsätzen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Bewertung der Forderungen erfolgte
grundsätzlich zum Nennwert unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken.
Flüssige Mittel
Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennwert
angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden
gemäß § 250 Abs. 1 HGB gebildet.
Passiva:
Eigenkapital
Das Eigenkapital wurde entsprechend des § 272
HGB ausgewiesen.
Die Bilanz wurde entsprechend des Wahlrechtes des
§ 268 Abs.1 HGB unter Berücksichtigung der
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Der
Gewinnvortrag beträgt EUR 764.748,86
.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Bewertung erfolgte in Höhe der geschätzten oder
erwarteten Erfüllungsbeträge, wobei diese, wenn
möglich, rechnerisch ermittelt wurden. Bei
vergleichbaren Vorjahresaufwendungen wurden diese als
Hilfsgröße herangezogen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Zum Bilanzstichtag bestanden keine Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.
3. SONSTIGE PFLICHTANGAB
EN
3.1. Angabe der Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Ausleihungen, Forderungen oder Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern bestanden zum Bilanzstichtag
nicht.
3.2. Vorschüsse und Kredite an die
Geschäftsführung
An die Geschäftsführer wurden keine
Vorschüsse oder Kredite gewährt.
3.3. Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag bestehen
Haftungsverhältnisse i.S.v. § 251 HGB aus der
Bestellung von Sicherheiten für fremde
Verbindlichkeiten zugunsten eines verbundenen Unternehmens
in Höhe von EUR 25,8 Mio. EUR. Hierfür hat die
Gesellschaft einen Kontoverpfändungsvertrag und einen
Globalzessionsvertrag unterzeichnet. Aufgrund der
wirtschaftlichen stabilen Situation des verbundenen
Unternehmens, sowie weiterer zur Gruppe gehörenden
Unternehmen welche ebenfalls Sicherheiten gestellt haben,
wird das Risiko einer Inanspruchnahme als sehr gering
eingeschätzt.
Dreieich, den 30. April
2019
gez.
die Geschäftsführung
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 23. Mai 2019
|