Vineta Verkehrsgesellschaft mbH

24222 Schwentinental, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Kiel HRB 2114 KI
Vorher
MC Minicar Kiel GmbH
Eingetragen
1.10.2004
Branche
Personenbeförderung im Linienverkehr auf der StraßeBetrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich OmnibusbahnhöfenPersonenbeförderung mit Fahrzeug mit Fahrer auf Abruf
Gegenstand
Durchführung gewerblicher Personbeförderung mit Kraftfahrzeugen sowie alle damit im Zusammenhang stehender Tätigkeiten und Dienstleistungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Prokura
Christian Utz
seit 6.2.2024
Prokura
Jürgen Werner Ubben
seit 1.10.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

74.00% identifiziert26.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Vineta Verkehrsgesellschaft mbH
26.00%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

1 von 3 angezeigt

Emkendorfer Weg 24, 24802 Kleinvollstedt
50000
61.30%

Beteiligungen

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Vineta Verkehrsgesellschaft mbH

Schwentinental (vormals: Kiel)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

10.736,72

15.602,43

II. Sachanlagen

2.530.399,51

584.325,16

III. Finanzanlagen

956.853,72

1.021.799,53

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

14.239,58

16.510,20

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1.737.997,33

1.648.516,73

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

734.648,36

629.633,80

C. Rechnungsabgrenzungsposten

11.178,03

8.383,86

Summe Aktiva

5.996.053,25

3.924.771,71



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

19.240,00

19.240,00

II. Gewinnrücklagen

1.341.000,00

1.341.000,00

III. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

2.260.004,33

997.700,69

IV.Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-195.999,96

662.303,64

B. Rückstellungen

928.396,54

671.798,26

C. Verbindlichkeiten

1.643.412,34

232.729,12

Summe Passiva

5.996.053,25

3.924.771,71

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Vineta Verkehrsgesellschaft GmbH

1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Vineta Verkehrsgesellschaft mbH hat ihren Sitz in Kiel. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter HRB 2114 eingetragen.

2.Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß §§ 264, 274a. 276 und 288 HGB wurde grundsätzlich Gebrauch gemacht. Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266 bzw. 275 HGB wurden unverändert angewandt; bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) beibehalten.

3. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Allgemein

Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Berichtsjahr grundsätzlich beibehalten.

Anlagevermögen

Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden linear abgeschrieben. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.

Für geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu Anschaffungskosten von € 800,00, die nach dem 1.Dezember 2017 angeschafft worden sind, wurde die Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. . EStG in Anspruch genommen. Sie werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Finanzanlagen wurden zu den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Umlaufvermögen

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungskosten. Das Niederstwertprinzip wurde beachtet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert bilanziert. Das Niederstwertprinzip wurde beachtet.

Rückstellungen

Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde nach dem versicherungsmathematischen "Projected Unit Credit-Verfahren" oder der Teilwertmethode gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt:

- pauschale durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren

- durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 1,78 % (im Vorjahr 1,87 %) der von der Dt. Bundesbank bekanntgemacht wurde

- Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2 % nach den Erfahrungswerten aus der Vergangenheit

- Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2018 G"

Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von € 9.263,00. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung nach § 253 Abs. 6 HGB gesperrt.

Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergab sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von € 30.247,00. Von der Übergangsregelung des Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Demnach wird dieser Zuführungsbetrag jährlich mit 1/15 den Pensionsrückstellungen zugeführt. Die Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum Abschlussstichtag beträgt € 2.023,00.

Die Verpflichtungen aus Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit den Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorungs- und ähnlichen Verpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind (sogenanntes Deckungsvermögen), verrechnet. Die Bewertung des Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt worden.

4. Erläuterungen zur Bilanz

Umlaufvermögen

Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Verrechnungen nach § 246 Absatz 2 HGB

Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:

Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden

Erfüllungsbetrag der Schulden € 717.549,00
Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte € 164.191,00
verrechnete Aufwendungen € 6.439,00
verrechnete Erträge € 2.295,00

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Sicherungsübereignung von vier Kraftfahrzeugen gesichert.

Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind die folgenden Haftungsverhältnisse zu vermerken:

Die Gesellschaft haftet für die Vineta RolliCare GmbH für ein KfW-Darlehen bei der Sydbank, Compliance afd. in Höhe von € 846.909,11 (Vorjahr € 1.145.818,19)

5. Sonstige Angabe

Mitglieder des Geschäftsführungsorgans:

Geschäftsführer des Unternhmens ist Herr Jürgen Ubben

 

Schwentinental, den 27. Juni 2024

gez. Jürgen Ubben

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 27. Juni 2024

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