PRINTad Verlags - GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Simone Anne Edith Tucci-Diekmann seit 29.7.2021 | Geschäftsführer |
Alexander Diekmann seit 29.7.2021 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
IN-SIDER Verlags-GmbHIngolstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft hat die Regelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erstmals im Geschäftsjahr 2010 angewendet. Sofern sich keine zwingenden Änderungen aufgrund des BilMoG ergaben, wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres beibehalten. Die Vorjahresbeträge werden unverändert ausgewiesen. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 274a, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit Die Gliederung der Bilanz änderte sich gegenüber dem Vorjahr nicht. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt und mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind in der Bilanz nicht enthalten. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind nicht enthalten. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht. Sonstige Angaben Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB. Geschäftsführer ist: Frau Lydia Nißl, sie ist einzelvertretungsberechtigt. Forderungen aus Vorschüssen und Krediten sowie Haftungsverhältnisse gegenüber dem Geschäftsführer bestanden am Abschlussstichtag nicht.
Lydia Nißl Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 10.12.2011 |
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