Volksbank Kraichgau eG
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Markus Schweizer seit 2.1.2025 | Prokura |
Oliver Schubert seit 2.1.2025 | Prokura |
Yvonne Heinz seit 2.1.2025 | Prokura |
Beatriche Rebholz seit 12.6.2024 | Prokura |
Jutta Antonic seit 12.6.2024 | Prokura |
Thomas Rohrer seit 28.2.2024 | Vorstandsmitglied |
Juliane Hausmann seit 28.2.2024 | Prokura |
Steffen Kirchgässner seit 28.2.2024 | Prokura |
Thorsten Frank seit 28.2.2024 | Prokura |
Juan Baltrock seit 31.10.2023 | Vorstandsmitglied |
Andreas Georg Heinrich Hahn seit 31.10.2023 | Vorstandsmitglied |
Dimitrios Meletoudis seit 31.10.2023 | Vorstandsmitglied |
Holger Neubauer seit 12.11.2021 | Vorstandsmitglied |
Dominic Nelles seit 11.2.2021 | Prokura |
Gerd Refior seit 6.8.2019 | Prokura |
Joschi Ament seit 7.2.2019 | Prokura |
Ulrich Bös seit 26.1.2017 | Prokura |
Klaus Bieler seit 21.1.2016 | Vorstandsmitglied |
Andreas Schrafl-Zeiss seit 9.7.2013 | Prokura |
Joachim Klaus Manfred Fischer seit 5.7.2010 | Prokura |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Volksbank Kraichgau eGWieslochJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Gliederung des Lageberichts A. Grundlagen der Geschäftstätigkeit B. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht) 1. Rahmenbedingungen 2. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren 3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs 4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage a) Ertragslage b) Finanzlage c) Vermögenslage 5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage C. Risiko- und Chancenbericht D. Prognosebericht E. Erklärung zur Unternehmensführung - ungeprüft - F. Nichtfinanzielle Berichterstattung - ungeprüft - Das vergangene Geschäftsjahr war von der Verschmelzung der Volksbank Kraichgau eG mit der Volksbank Bruchsal-Bretten eG (siehe Abschnitt A.) geprägt. Im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 haben wir die Prognosen ohne Berücksichtigung der Verschmelzung dargestellt. In Folge der durch die Verschmelzungen bedingten deutlichen Erhöhung des Geschäftsvolumens sowie der Ertrags- und Aufwandspositionen weichen diese entsprechend von den im letztjährigen Lagebericht dargestellten Prognosen ab. Im Folgenden nehmen wir deshalb, soweit möglich, einen Abgleich mit der im Zuge des Verschmelzungsprozesse erfolgten aggregierten Gesamtplanung der verschmolzenen Banken vor. Für die Darstellung des Geschäftsverlaufs wird hinsichtlich der Vorjahreswerte ebenfalls, soweit möglich, auf aggregierte Werte abgestellt. Die Vorjahreswerte weichen insofern ebenfalls von den im letztjährigen Lagebericht dargestellten Werten ab. Soweit Vorjahreswerte nicht aggregiert wurden, sind diese mit "nicht aggregiert" kenntlich gemacht. A. Grundlagen der Geschäftstätigkeit Als Genossenschaftsbank besteht unsere Kernaufgabe darin, die wirtschaftliche Entwicklung unserer Mitglieder und Kunden zu fördern. Geschäftszweck der Bank als Kreditinstitut ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder und Kunden. Darin gründet auch die enge regionale Bindung an das Geschäftsgebiet, welches sich mit 72 Geschäftsstellen von Leimen im Norden, Siegelsbach im Osten, Schützingen im Süden bis Rheinsheim im Westen erstreckt. Die Vertreterversammlungen der Volksbank Kraichgau eG am 15.06.2023 und der Volksbank Bruchsal-Bretten eG am 06.06.2023 haben mit einer deutlichen Mehrheit von 96,7 % bzw. 89,5 % der Fusion zum 01. Januar 2023 zugestimmt. Die Verschmelzung der Volksbank Kraichgau eG und der Volksbank Bruchsal-Bretten eG wurde juristisch mit der Eintragung am 07.09.2023 in das Genossenschaftsregister vollzogen. Die technische Fusion, d.h. die Zusammenführung der Bestände und die Aufnahme des gemeinsamen Geschäftsbetriebs, ist am 16.09.2023 erfolgt. Zum Jahresende hatte die Bank einen Mitgliederbestand von 146.158, welcher im Vorjahresvergleich (150.457) leicht rückläufig war. Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Bank im Berichtsjahr 1.133 Mitarbeitende (inkl. Auszubildende), der Rückgang zum Vorjahreswert (1.233 Mitarbeitende inkl. Auszubildende) ist durch die natürliche Fluktuation begründet. Unser Geschäftsmodell fokussiert sich auf das Privat- und das Firmenkundengeschäft sowie als Ergänzung zum Kundengeschäft und zur Liquiditäts-, Ertrags- und Risikosteuerung das Eigengeschäft nebst Beteiligungen. Das Institut nutzt darüber hinaus das Leistungsangebot innerhalb der Genossenschaftlichen FinanzGruppe. Die Bank gehört der BVR-Institutssicherung an. Das Sicherungssystem ist eine Einrichtung der BVR Institutssicherung GmbH, Berlin (BVR-ISG), die als amtlich anerkanntes Einlagensicherungssystem gilt. Daneben ist unsere Genossenschaft der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR-SE) angeschlossen, die aus dem Garantiefonds und dem Garantieverbund besteht. B. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht) 1. Rahmenbedingungen Quellen: Rundschreiben "Hintergrundmaterial zur Erstellung der Geschäftsberichte der Volksbanken und Raiffeisenbanken" des Bundesverbandes der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) vom 04.03.2024 bzw. "Geschäftsbericht der Genossenschaftsbanken" des BVR vom 06.03.2024 Im Jahr 2023 beeinträchtigten die Spätfolgen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine und der Coronapandemie die konjunkturelle Entwicklung Deutschlands. Wegen dieser Belastungen sank das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt gegenüber dem Vorjahr leicht um 0,3 %, nachdem es 2022 noch merklich zugelegt hatte (+1,8 %). Die bereits Ende 2022 eingetretene wirtschaftliche Schwächephase dauerte im Wesentlichen das gesamte Jahr 2023 an. Auf die wirtschaftliche Situation in Deutschland und weltweit verstärkt belastend wirkten die von den westlichen Notenbanken in Reaktion auf die Inflation vorgenommenen Leitzinsanhebungen. Überlagert wurde dieser Einfluss auch von dem andauernden Arbeits- und Fachkräftemangel und den hohen Unsicherheiten, beispielsweise über die Folgen des Ende 2023 eskalierenden Nahostkonflikts. Vor dem Hintergrund des kräftigen Anstiegs der Verbraucherpreise, welcher die Kaufkraft vieler Haushalte deutlich dämpfte, gingen die privaten Konsumausgaben 2023 preisbereinigt um 0,7 % zurück. Die Investitionskonjunktur zeigte sich dagegen gespalten. Während die Investition in Ausrüstungen mit 3,0 % zulegten, verminderten sich die Bauinvestitionen bedingt durch den zinsbedingten Nachfragerückgang um 2,7 %. Alles in allem ging von den Bruttoanlageinvestitionen ein leicht negativer Impuls (-0,1 Prozentpunkte) für das preisbereinigte Wirtschaftswachstum aus. Trotz der allgemeinen Konjunkturschwäche blieb der Arbeitsmarkt in einer soliden Grundverfassung. Zwar stieg die Arbeitslosenzahl in der Statistik, auch wegen der verstärkten Erfassung Geflüchteter, von 2,4 Millionen Menschen im Vorjahr auf 2,6 Millionen Menschen. Die Arbeitslosenquote befand sich mit 5,7 % aber nach wie vor auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau und nur leicht über dem Stand von 2022 (5,3 %). Die Erwerbstätigenzahl kletterte indes im Vorjahresvergleich um gut 300.000 auf einen neuen Rekordwert von rund 45,9 Millionen Menschen. Nachdem die jährliche Veränderungsrate des Verbraucherpreisindex 2022 mit 6,9 % den höchsten Stand seit der Wiedervereinigung erreicht hatte, ging sie 2023 etwas zurück. Im Jahresdurchschnitt lag die Inflationsrate bei 5,9 %, wobei die Monatswerte einen klar rückläufigen Trend zeigten. Maßgeblich für den Rückgang war in erster Linie der nachlassende Preisanstieg bei Energie. Nachdem die Europäische Zentralbank ihre Leitzinsen 2022 um 250 Basispunkte erhöhte hatte, vollzog sie 2023 sechs weitere Zinserhöhungen um insgesamt 200 Basispunkte. Am 20. September 2023 erreichten die Leitzinsen ihren vorläufigen Höhepunkt mit 4 % für die Einlagefazilität und 4,5 % für die Hauptrefinanzierungsfazilität sowie 4,75 % für die Spitzenrefinanzierungsfazilität. Auf den nachfolgenden Sitzungen bis zum Jahresende bestätigte die EZB dieses Zinsniveau und kündigte ähnlich der Fed an, es so lange aufrecht halten zu wollen, bis die Inflation das mittelfristige EZB-Ziel von 2 % wieder erreiche. Inflations- und Zinserwartungen sowie die tatsächlichen Entscheidungen der Notenbanken prägten die Anleihemärkte 2023 in Form hoher Volatilität. Nachdem das Jahr mit starken Kursverlusten begann, erholten sich die Kurse der Anleihen jedoch deutlich, wodurch die zugehörigen Renditen sanken. Die zehnjährige Bundesanleihe erbrachte zum Jahresende mit 2,03 % ein Fünftel weniger Rendite als zum Jahresanfang. Die Aktienmärkte setzten wiederum ihre Erholung von Ende 2022 fort. Flankiert von sinkenden Inflationszahlen und damit verbundener Hoffnungen auf Leitzinssenkungen der Notenbanken, schloss der DAX das Jahr mit 16.751,64 Punkten und auf Jahressicht um 20,3 % im Plus ab. Die aggregierte Bilanzsumme aller Genossenschaftsbanken blieb im Vergleich zum Vorjahr mit 1.175 Mrd. Euro weitgehend konstant. Zum leichten Rückgang der addierten Bilanzsumme von -0,5 Mrd. Euro trugen neben den rückläufigen Kundeneinlagen auch die Fälligkeiten und weitere freiwillige Rückzahlungen im Rahmen der gezielt längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte der dritten Serie (GLRG III) bei. Das bilanzielle Eigenkapital konnte wiederum mit einem Plus von 3,2 % auf 64 Mrd. Euro gesteigert werden. Die Kreditbestände der Genossenschaftsbanken an Nichtbanken legten um 2,6 % auf 777 Mrd. Euro zu. Treiber des Kreditwachstums sind weiterhin die langfristigen Forderungen; gleichwohl bremsten die Zinserhöhungen infolge der Inflationsbekämpfung durch die EZB insbesondere auf der Privatkundenseite das Immobilienneugeschäftsvolumen deutlich. Angesichts konjunktureller Unsicherheit, hoher Inflation, der gestiegenen Finanzierungskosten und eingetrübten Aussichten auf dem Wohnimmobilienmarkt wurden Wohnungsbaukredite im letzten Jahr nur noch leicht aufgebaut. Höhere Kreditzinsen und sinkender Mittelbedarf für Anlageinvestitionen reduzierten zudem die Kreditnachfrage auf der Firmenkundenseite. Die Kundeneinlagen der Genossenschaftsbanken blieben in Summe weitgehend konstant; sie sanken leicht im Vergleich zum Vorjahr um -1,5 Milliarden Euro oder -0,2 % auf 860 Mrd. Euro. Einlagezuflüsse waren vor allem bei Termineinlagen und Sparbriefen zu verzeichnen. Ihr kräftiger Anstieg entsprach zum Großteil den Nettoabflüssen täglich fälliger Einlagen und kurzfristiger Spareinlagen. Ausschlaggebend für die aktuelle Einlagenentwicklung sind die Renditeunterschiede zwischen den verschiedenen Anlageformen, die sich im Zuge der weiteren Anhebung der Leitzinsen im Jahr 2023 nochmals vergrößerten. Der Konsolidierungsprozess unter den Instituten setzte sich gegenüber dem Vorjahr in einem leicht erhöhten Umfang fort. Die Zahl der selbständigen Genossenschaftsbanken lag per Ende 2023 bei 697 Banken. Sie sank fusionsbedingt um 40 Institute bzw. um -5,4 % im Vergleich zum Vorjahr. 2. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Über unsere strategische Eckwert- und Kapitalplanung planen und steuern wir die Entwicklung unseres Institutes auf Grundlage von Kennzahlen und Limiten. Dabei verwenden wir die folgenden bedeutsamsten finanziellen und nicht finanziellen Leistungsindikatoren, die sich auch aus unserer Geschäfts- und Risikostrategie ableiten lassen und die wir mithilfe unseres internen Berichtswesens regelmäßig überwachen: Als Leistungsindikator für die Rentabilität der Bank wird das Betriebsergebnis vor Bewertung festgelegt. Das Betriebsergebnis vor Bewertung ist das um Bewertungsergebnisse bereinigte Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Der Zielwert für das Betriebsergebnis vor Bewertung beträgt 100,0 Mio. EUR. Als Leistungsindikator für die Wirtschaftlichkeit/Effizienz oder Produktivität unseres Instituts wurde die Cost Income Ratio im weiteren Sinne (nachfolgend: "CIR") bestimmt. Sie stellt das Verhältnis der Verwaltungsaufwendungen, Abschreibungen und sonstigen Steuern zum Zins- und Provisionsergebnis sowie dem Saldo aus sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen dar. Der Zielwert für die CIR beträgt 60,0 %. Zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Bank durch nachhaltiges Wachstum werden im Kontext steigender Kapitalanforderungen angemessene Eigenmittel benötigt. Als Leistungsindikatoren für die Kapitalausstattung dienen die aufsichtsrechtlich festgelegte Gesamtkapitalquote nebst harter Kernkapitalquote nach Art.92 Abs. 2 CRR, die sich aus dem Kernkapital des Instituts (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrages) bzw. aus den Eigenmitteln des Instituts (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) ermitteln. Der Zielwert für die Gesamtkapitalquote beträgt 16,5 %. Aufgrund der Anpassung der aufgeführten bedeutsamsten Leistungsindikatoren an unsere Geschäfts- und Risikostrategie haben sich diese gegenüber dem Vorjahr geändert. Die Darstellung, Analyse und Beurteilung der einzelnen finanziellen Leistungsindikatoren erfolgt in den nächsten Abschnitten. Daneben haben wir mit den Größen Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit in unserer Balanced Scorecard bedeutsamste nichtfinanzielle Leistungsindikatoren definiert, die die Entwicklung unserer Bank maßgeblich beeinflussen. Unsere Kreditgenossenschaft befragt hierbei in regelmäßigen, mehrjährigen Zeitabständen eine repräsentative Stichprobe an Kunden bzw. alle Mitarbeitenden nach Ihrer Zufriedenheit mit unserer Bank als Dienstleister sowie Arbeitgeber. Gemessen wird hierbei die Weiterempfehlungsraten Net-Promoter-Score (NPS) und Employee Net Promoter Score (eNPS) mit denen unsere Kunden bzw. Mitarbeitenden die Wahrscheinlichkeit einer Weitempfehlung auf einer Scala von 1-10 beurteilen können. Der daraus abgeleitete NPS bzw. eNPS liegt in einem Ergebniskorridor zwischen -100 und +100. Die Zielsetzung für die Kundenzufriedenheit ist, einen mindestens dem Verbandsvergleich entsprechenden Zufriedenheitsgrad (NPS) zu erreichen. Bei der Mitarbeiterzufriedenheit streben wir einen eNPS von 5 an. 3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs Die Entwicklung der von uns definierten bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren im Geschäftsjahr 2023 stellt sich wie folgt dar: Unser Betriebsergebnis vor Bewertung verbesserte sich von 77.135 TEUR auf 97.943 TEUR. Die Rentabilitätskennzahl BE vor Bewertung/dBS erhöhte sich bei einem durchschnittlichen Geschäftsvolumen von 9.809.684 TEUR im Vorjahresvergleich von 0,80 % auf 1,00 %. Die CIR lag im Geschäftsjahr 2023 bei 58,3 % (Vorjahr: 63,0 %). Die Gesamtkapitalquote belief sich auf 16,0 % und verzeichnete gegenüber dem Vorjahr (15,8 %) einen leichten Zuwachs. Das Wachstum der bilanziellen Kundenkredite erreichte schließlich einen Wert von 3,6 %. Das Betriebsergebnis liegt damit spürbar über dem Planwert von 65.770 TEUR, indes aber noch leicht unter dem festgelegten Zielwert. Insbesondere der deutlich über den Annahmen liegende Zinsüberschuss ist für die Planübererfüllung ursächlich. Entsprechend begründet sich der günstiger als der Plan- und Zielwert (67,1 % / 60,0 %) liegende Wert der CIR. Die Gesamtkapitalquote blieb leicht unter ihrem Plan- und Zielwert (16,3 % / 16,5 %; nicht aggregiert). Für die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren konnte hinsichtlich der Kundenzufriedenheit bei der zuletzt im Jahr 2018 durchgeführten Evaluation ein Wert von 1,73 (Verbandsvergleich: 1,74) erreicht werden. Für die Mitarbeiterzufriedenheit ergab sich bei der im Jahr 2022 durchgeführten Erhebung ein Wert von -19,9, der Zielwert wurde damit nicht erreicht.
*) Hierunter fallen die Posten unter dem Bilanzstrich 1 (Eventualverbindlichkeiten), 2 (Andere Verpflichtungen) und Derivatgeschäfte. Die Bilanzsumme verzeichnete im laufenden Geschäftsjahr einen leichten Anstieg. Der auf die Bilanzsumme expansiv wirkende Effekt aus dem Wachstum der Kundeneinlagen (+ 1,7 %) wurde durch die Rückzahlung der mit der Deutschen Bundesbank geschlossenen gezielt längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte abgeschwächt. Die Erhöhung der Bilanzsumme resultiert insofern insbesondere aus den gestiegenen Kundenforderungen (+ 3,6 %). Die außerbilanziellen Geschäfte bewegen sich deutlich unter dem Vorjahresniveau, was insbesondere auf rückläufige unwiderrufliche Kreditzusagen zurückzuführen ist. Daneben haben sich auch die Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungen sowie der Bestand an Zinsderivaten etwas reduziert.
Im Geschäftsjahr konnte das originäre Kundenkreditgeschäft (ohne Großkunden) um 291,4 Mio. EUR (+3,5 %) ausgeweitet werden. Die privaten Immobilienfinanzierungen bilden hierbei den Schwerpunkt unseres Kreditgeschäfts im Bereich der Privatkunden und machen einen Anteil von 63,3 % der gesamten Darlehen aus. Rückläufig war dagegen das Aktivvolumen unserer Großkunden und institutionellen Kunden, welche einen nicht unbedeutenden Anteil am Kreditvolumen einnehmen. Der in der Gesamtbetrachtung erreichte Zuwachs in Höhe von 3,6 % blieb aus den vorbenannten Gründen leicht hinter dem Planwert von 3,8 % (nicht aggregiert) zurück. Die von uns ausgereichten Kredite bewegten sich zu 25,4 % in den Größenklassen zwischen 100 TEUR und 250 TEUR. Die Veränderung der Wertpapieranlagen ist maßgeblich geprägt durch Fälligkeiten von Anlagen in Anleihen und Schuldverschreibungen von öffentlichen und anderen Emittenten. Andererseits trennte sich die Bank von vereinzelten Investmentfonds; die geschaffene Liquidität wurde teilweise für weitere Investitionen in den Spezialfonds der Bank genutzt. Der Zugang der Forderungen an Kreditinstituten resultiert im Wesentlichen aus dem Bilanzausweis der bei der Deutschen Bundesbank gehaltenen Einlagefazilität, welcher wiederum mit dem Rückgang der Bilanzposition Aktiva 1 korrespondiert.
Der Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten resultiert insbesondere aus der Verringerung von gezielt längerfristigen Refinanzierungsgeschäften mit der Deutschen Bundesbank. Daneben war auch der Bestand an Refinanzierungsmitteln für zweckgebundene Weiterleitungskredite rückläufig. Die Globalrefinanzierungen bei der DZ BANK haben sich dagegen deutlich erhöht. Der Bestand der Spareinlagen zeigte sich im Berichtsjahr weiter rückläufig. Maßgeblich war die im aufwärtsgerichteten Zinsumfeld vorhandene Liquiditätspräferenz, welche sich in einem Anstieg der anderen Einlagen manifestierte. Die Einlagen von Großkunden und institutionellen Kunden verzeichneten im Berichtsjahr einen Zuwachs; der Anteil dieser Kundengruppe ist unverändert von bedeutsamem Ausmaß. Mit einem Wachstum der bilanziellen Kundeneinlagen von 1,7 % lag die Bank deutlich über der getroffenen Planannahme (-6,4 %; nicht aggregiert). Die im Rahmen der Adressrisikosicherung durch VR-Circle begebenen Inhaberschuldverschreibungen sind als verbriefte Verbindlichkeiten ausgewiesen und verliefen in ihrer Entwicklung regressiv. Ursächlich für den geringfügigen Anstieg der nachrangigen Verbindlichkeiten war die Emission einer letzten Tranche im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Die deutlich erhöhte Handelsaktivität unserer Kunden spiegelte sich in den Erträgen aus dem Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäft wider, welche einen deutlichen Anstieg verzeichneten. Bei den Vermittlungserträgen war dagegen ein Rückgang zu verzeichnen. Maßgeblich waren hierfür die Vermittlungsprovisionen aus Bausparverträgen nebst dem Versicherungsbereich. Dagegen konnten die Entgelte für eigene Vermögensverwaltungen sowie des Investment Consultings leicht gesteigert werden. Eine nennenswerte Ausweitung erfuhren auch die Zahlungsverkehrserträge. Die Erhöhung verteilt sich auf verschiedene Bereiche des Zahlungsverkehrs. 4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage a) Ertragslage Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Genossenschaft haben sich im Vorjahresvergleich wie folgt entwickelt:
1) GuV-Posten 1 abzüglich GuV-Posten 2 zuzüglich GuV-Posten 3 2) GuV-Posten 5 abzüglich GuV-Posten 6 3) Saldo aus den GuV-Posten 1 bis 12 4) Saldo aus den GuV-Posten 13 bis 16 Von dem gestiegenen allgemeinen Zinsniveau geprägt, erfuhr unser Zinsergebnis im Vergleich zum Vorjahr einen spürbaren Zugewinn. Die Zinserträge haben sich aufgrund wesentlich gestiegener Zinserträge aus dem Kundenkreditgeschäft sowie aus Anlagen bei Kreditinstituten deutlich erhöht. Andererseits haben auch die Zinsaufwendungen für Kundeneinlagen sowie die Refinanzierung bei Kreditinstituten, ausgehend von einem niedrigen Niveau, einen deutlichen Anstieg erfahren. Flankiert wurde diese Entwicklung vom gestiegenen Kreditvolumen. Die vorzeitige Auflösung der zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos im Bankbuch abgeschlossenen Zinsswaps führte zu einem saldierten Ergebnisbeitrag i.H.v. 1.918 TEUR. Im Zinsüberschuss ist die Ausschüttung aus dem Spezialfonds der Bank in Höhe von 8.972 TEUR (Vorjahr 3.970 TEUR) enthalten. Im Ergebnis lag der sich letztlich ergebende Zinsüberschuss über der Planannahme (143.458 TEUR). Der Provisionsüberschuss zeigte sich im Berichtsjahr leicht verbessert und konnte seinen Planwert (56.697 TEUR) übertreffen. Maßgeblich für den Anstieg im Vorjahresvergleich waren die schon an anderer Stelle beschriebenen Mehrerträge aus dem reüssierenden Wertpapier- und Depotgeschäft. Dagegen nahmen die damit verbundenen Aufwendungen bei der genossenschaftlichen Zentralbank im Provisionsaufwand zu. Die Provisionen aus vermittelten Versicherungen waren insgesamt rückläufig, wogegen die Provisionen aus der Vermittlung externer Vermögensverwaltungen einen Anstieg erfuhren. Positiv beeinflusst ist das Provisionsergebnis ebenso aus den rückläufigen Provisionen für Kreditvermittlungen. Den Schwerpunkt der Provisionserträge bilden gleichwohl jene aus dem Bereich der Zahlungsverkehrs- und Kontoführungsentgelte, welche im laufenden Geschäftsjahr weiter ausgebaut werden konnten. Auch das Mandatsgeschäft (eigene Vermögensverwaltung bzw. Investment Consulting) setzte seine positive Entwicklung fort. Unsere Großkunden und institutionellen Kunden nehmen auch weiterhin einen nicht unbedeutenden Anteil am Provisionsergebnis ein. Trotz der in Folge natürlicher Fluktuation rückläufiger Anzahl der Mitarbeitenden war im Berichtsjahr ein Anstieg der Personalaufwendungen zu verzeichnen. Dieser begründet sich mit der Gewährung sogenannter Inflationsausgleichsprämien, variabler Vergütungen und Zuführungen zu Urlaubs- bzw. Gleitzeitrückstellungen. Die sonstigen Verwaltungsaufwendungen zeigten sich im Vorjahresvergleich gleichermaßen expansiv. Ausschlaggebend waren hierbei insbesondere Kostensteigerungen im Bereich der Datenverarbeitung und Energieversorgung wie auch einmalige Aufwandseffekte aus der im laufenden Jahr vollzogenen Verschmelzung. Die Verwaltungskosten liegen im Gesamten schließlich nahe am prognostizierten Planwert (127.356 TEUR). Das sonstige betriebliche Ergebnis von 2.704 TEUR (in der obigen Tabelle nicht dargestellt; Vorjahreswert: 2.376 TEUR) ist durch außergewöhnliche Aufwendungen und Erträge gekennzeichnet. Hervorzuheben sind hier die Aufwendungen aus zurückgestellten Altersteilzeitvereinbarungen in Höhe von 792 TEUR sowie die Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen über 653 TEUR. Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 1.549 TEUR zu benennen. Daneben sind Miet- und Pachterträge über 1.405 TEUR enthalten. Das Betriebsergebnis vor Bewertung stellt sich günstiger als in der Planung (65.770 TEUR) und gegenüber dem Vorjahr dar. Die eingangs beschriebenen makroökonomischen Entwicklungen und deren negativen wirtschaftlichen Effekte bleiben nicht ohne Auswirkung auf das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft. Dieses schlägt mit einer Gesamtbelastung von 42.410 TEUR zu Buche und liegt damit deutlich ungünstiger als im Vorjahr. Darin enthalten ist eine Auflösung der nach IDW RS BFA 7 gebildeten Pauschalwertberichtigungen und -rückstellungen in Höhe von 2.244 TEUR. Das Bewertungsergebnis im Wertpapierbereich zeigte dagegen ein positives Bild (+ 10.667 TEUR). Dieses ist im Wesentlichen auf die Wertaufholung des im Vorjahr marktinduziert abgeschriebenen Spezialfonds der Bank zurückzuführen. Durch die Bewertung des Anlagevermögens nach dem gemilderten Niederstwertprinzip konnten Belastungen aus der Entwicklung des Zinsniveaus geschuldeter Abschreibungen über insgesamt 36.395 TEUR vermieden werden. Der Steueraufwand resultiert aus dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Verschiedentliche Abweichungen zum steuerlichen Ergebnis, bspw. aus der Auflösung bereits versteuerter Rückstellungen oder Ausschüttungen aus Fonds, prägen die steuerliche Gewinnermittlung. Das verbleibende Jahresergebnis ermöglicht uns eine weitere Stärkung des Fonds für allgemeine Bankrisiken und der Rücklagen. Der ausgewiesene Jahresüberschuss wird nach Zahlung einer Dividende in Höhe von 4 % an unsere Mitglieder - vorbehaltlich der Zustimmung durch die Vertreterversammlung - nahezu vollumfänglich für weitere Rücklagendotierungen verwendet. b) Finanzlage Kapitalstruktur Unsere Kundeneinlagen stellen mit einem Anteil von 80,1 % an der Bilanzsumme unsere wichtigste Finanzierungsform dar, welche durch täglich fällige Einlagen über 58,3 % der gesamten Einlagen maßgeblich charakterisiert sind. Die Termineinlagen sind mit einem Anteil von 25,6 % am Einlagenvolumen gleichermaßen von zentraler Bedeutung; die Spareinlagen machen wiederum einem Anteil von 16,1 % der dahingehenden Kapitalstruktur aus. Durch das hohe sowie inverse Zinsumfeld - und die teilweise Weitergabe der höheren Einstandszinssätze an unsere Kunden - haben wir am Bilanzstichtag eine durchschnittliche Einlagenverzinsung von 1,21 %. Im Jahr 2023 führten wir in drei Rückzahlungsschritten die gezielt längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte mit der Deutschen Bundesbank in einem Gesamtumfang in Höhe von 123 Mio. EUR (ursprünglicher Zuteilungsbetrag) zurück. Zum Stichtag 31.12.2023 bestehen kurzfristige Refinanzierungen mit Kommunen bzw. öffentlichen Institutionen in Höhe von nominal 570 Mio. EUR. Die Kapitalstruktur ist ausschließlich in Euro determiniert. Investitionen Folgende wesentliche Investitionsmaßnahmen in Sachanlagen konnten im abgelaufenen Geschäftsfahr abgeschlossen werden: Eine große Einzelmaßnahme war der komplette Innenausbau der angemieteten Filialräume am neu gebauten Standort in Leimen. In der Geschäftsstelle in Bruchsal wurden im Erdgeschoss für alle Teilbanken neue Beratungsmöglichkeiten geschaffen. Weiterhin wurden in der Hauptstelle in Wiesloch die Beratungszimmer der Firmenbank und des FamilyOffice neu gestaltet. Zusätzliche Büroräumlichkeiten wurden im Bankgebäude in Rauenberg für die Firmenbank geschaffen. Am Standort Wiesental wurde das leerstehende Dachgeschoss in eine Wohnung umgebaut. An den Standorten in Bretten-Silcherweg und Bad Schönborn-Mingolsheim wurde in zwei weitere Photovoltaik-Anlagen investiert. Am Standort in Wössingen wurde mit dem Umbau der ehemals bankgenutzten Räume in Wohnungen begonnen. Ebenfalls begonnen wurde mit der energetischen Sanierung der Gebäudehülle am Standort Bruchsal. Beide Maßnahmen werden im Jahr 2024 abgeschlossen. Ansonsten wurden diverse Investitionen im Bereich Renovierung, Modernisierung und zur Verbesserung der Arbeitsplatzbedingungen getätigt. Technische Betriebsausstattungen wie Klimaanlagen, Automatiktüren und Alarmtechnik wurden ebenfalls erneuert. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde die Immobilie in der Friedrichstraße in Wiesloch abgebrochen sowie mit dem Abbruch der Hinterhausbebauung in der Hauptstraße in Sinsheim begonnen. Im Bereich der IT wurden aufgrund von Modellabkündigungen (End of Life Szenarien) der eingesetzten Hardware Ersatzinvestitionen im Bereich von PC-Arbeitsplätzen inklusive Laptops, Multifunktionsgeräten und weiterer technischer Peripherie vorgenommen. Um die Bargeldprozesse noch effizienter zu gestalten, wurden an einzelnen Standorten Geldausgabeautomaten durch kombinierte Ein- und Auszahlungssysteme ersetzt. Investitionen in präventive Sicherheitstechnik sind durch Nachrüstungen mit Einfärbesystemen an den SB-Geräten erfolgt. Die Folgekosten der vorgenommenen und bereits geplanten Investitionen sind gemäß unseren Planungsrechnungen tragbar. Liquidität Die Geschäfts- und Refinanzierungsstruktur der Bank ist maßgeblich geprägt durch das Kundengeschäft als Basis der Liquiditätsausstattung. Durch unsere Refinanzierungsstruktur besteht eine Unabhängigkeit von Entwicklungen am Geld- und Kapitalmarkt. Die Zahlungsfähigkeit unseres Instituts war im abgelaufenen Geschäftsjahr nach Art, Höhe und Fristigkeit gegeben. Die monatlichen Meldungen der Liquidity Coverage Ratio (LCR) wiesen im Berichtszeitraum einen Wert von mindestens 124,9 % aus. Zum Bilanzstichtag lag die Stresskennzahl bei 146,2 %. Den Mindestreserveverpflichtungen sind wir überdies jederzeit nachgekommen. Die Net Stable Funding Ratio (NSFR) lag zum Bilanzstichtag bei 119,9 %. Bei Liquiditätsschwankungen kann die Bank auf hochliquide Aktiva und ausreichende Liquiditätsreserven auch in Form von Bankguthaben zurückgreifen. Durch die Einbindung in die Genossenschaftliche Finanz-Gruppe und die Refinanzierungsfazilitäten der EZB bestehen weitere Refinanzierungsmöglichkeiten. Vor diesem Hintergrund ist die Fähigkeit der Kreditgenossenschaft zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen jederzeit gesichert. c) Vermögenslage Die Eigenkapitalstruktur der Bank ist geprägt von Geschäftsguthaben der Mitglieder und erwirtschafteten Rücklagen. Im Geschäftsjahr wurde das Eigenkapital durch Zuführung zu den Rücklagen und zum Fonds für allgemeine Bankrisiken gestärkt. Unter Einbeziehung des Fonds für allgemeine Bankrisiken beträgt der Anteil des bilanziellen Eigenkapitals an der Bilanzsumme 9,0 % (Vorjahr: 8,6 %). Nach den vertraglichen sowie satzungsmäßigen Regelungen erfüllen die angesetzten Kapitalinstrumente die Anforderungen der CRR zur Anrechnung als aufsichtsrechtlich anerkanntes Kern- und Ergänzungskapital. Die dahingehend relevanten Vorgaben des KWG sowie der CRR wurden im Geschäftsjahr 2023 eingehalten. Die Kapitalrendite gemäß § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG beläuft sich auf 0,18 % (Vorjahr: 0,18 %). Das bilanzielle Eigenkapital sowie die Eigenmittelausstattung und Kapitalquoten stellen sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt dar:
1) Hierzu rechnen die Passivposten 9 (Nachrangige Verbindlichkeiten), 11 (Fonds für allgemeine Bankrisiken) und 12 (Eigenkapital). Die Forderungen an Kunden wurden zum Jahresende nach den handelsrechtlichen Vorgaben bewertet. Für akute Ausfallrisiken haben wir eine entsprechende Risikovorsorge gebildet. Daneben stehen für latente Risiken Pauschalwertberichtigungen und -rückstellungen sowie Vorsorgereserven zur Verfügung. Mit einem Anteil von 77,4 % an der Bilanzsumme stellen die Forderungen an Kunden einen wichtigen Aktivposten dar. Innerhalb der Position ergibt sich eine ausgeglichene Verteilung der Privat- und Firmenkunden. In Bezug auf das gesamte Portfolio ist mit einem Anteil von 44,7 % ein überwiegendes Volumen in den Größenklassen bis 750 TEUR zu finden. Die Sicherheitenstruktur der Gesamtposition ist mit 63,9 % geprägt von Grundpfandrechten. Zum Bilanzstichtag waren 99,5 % des Risikovolumens mit einem VR-Rating geratet. Mit einem Anteil vom 93,2 % ist ein Großteil des Volumens den VR-Ratingklassen 0a - 2e zuzuordnen. Die Kreditvergabe an Firmenkunden betraf schwerpunktmäßig Unternehmensfinanzierungen des regionalen Mittelstands. Im gewerblichen Bereich dominierten Kreditvergaben in der Branche Grundstücks- und Wohnungswesen, angeschlossen daran die Branchen Baugewerbe und Erbringung von Dienstleistungen. Die Wertpapieranlagen der Genossenschaft entwickelten sich wie folgt:
Von den Wertpapieranlagen entfällt ein Anteil von 63,1 % auf Schuldverschreibungen und festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten 5) bzw. von 36,9 % auf Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten 6). Die im Bestand befindlichen Wertpapiere im Aktivposten 5 sind überwiegend dem Anlagevermögen zugeordnet. Im Aktivposten 5 sind zu 84,5 % festverzinsliche und zu 15,5 % variabel verzinsliche Wertpapiere (jeweils ohne Berücksichtigung der Zinsabgrenzung) von Emittenten, die weit überwiegend über ein Rating im Investment Grade verfügen, enthalten. Davon entfallen 149.259 TEUR (Bilanzwert) auf öffentliche Emittenten, 641.908 TEUR (Bilanzwert) auf Kreditinstitute und 41.967 TEUR (Bilanzwert) auf Nichtbanken. Alle Wertpapiere lauten auf Euro und wurden überwiegend von inländischen Emittenten aufgelegt. Wesentliche Veränderungen in der Struktur sowie Bonitätseinstufung bei den Wertpapieranlagen haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht ergeben. Darüber hinaus bestehen Wertpapiere mit Nachrangklausel über 22.013 TEUR (Bilanzwert), welche vollständig dem Anlagevermögen zugeordnet sind. Der Aktivposten 6 beinhaltet Anteile an Investmentfonds in Höhe von 487.003 TEUR, wovon 438.631 TEUR auf den Spezialfonds entfallen, der dem Anlagevermögen zugeordnet und wie Umlaufvermögen bewertet ist. Bei den Anlagen wurde auf eine Ausgewogenheit zwischen Bonität, Rentabilität und Liquidität geachtet. Vom gesamten Wertpapierbestand wurde ein Teilbetrag in Höhe von 581.617 TEUR wie Anlagevermögen bewertet. Auf den vorbezifferten Bestand wurden Abschreibungen i.H.v. 36.395 TEUR vermieden. Letztere resultieren aus marktbedingten Kursdifferenzen zwischen Buchwert und Marktwert der entsprechenden Wertpapiere aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus. Die Bewertung des übrigen Wertpapierbestands erfolgte nach dem strengen Niederstwertprinzip. Aus Zinsderivaten bestehen hohe stille Reserven, die die vermiedenen Wertpapierabschreibungen überkompensieren. Aus der Bewertung der zinsbezogenen Finanzinstrumente des Bankbuchs einschließlich der zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos (Aktiv-/Passiv-Steuerung) abgeschlossenen Zinsderivate nach IDW RS BFA 3 n. F. hat sich keine Notwendigkeit zur Bildung einer Rückstellung ergeben. Nach unseren Berechnungen bestehen zum 31.12.2023 Nettoreserven in Höhe von 203.990 TEUR. 5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage Insgesamt beurteilen wir die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Lage unseres Hauses als günstig. Das Wachstum des für die Bank wichtigsten Geschäftsbereichs, nämlich dem Geschäft mit überwiegend in der Region ansässigen Kunden, setzte sich fort. Beim Kreditgeschäft wurden die Erwartungen aus der Eckwertplanung nahezu erreicht; deren im Einlagengeschäft gar übertroffen. Die Ertragslage ist durch ein gestiegenes Betriebsergebnis vor Bewertung gekennzeichnet. Das Bewertungsergebnis aus den Kundenkrediten ist durch eine hinreichende Risikovorsorge geprägt und führt zu einer hohen Belastung. Aus der Bewertung der Eigenanlagen ergab sich bedingt durch Wertaufholungen ein positives Ergebnis. Finanzlage und Liquiditätsausstattung entsprechen den aufsichtsrechtlichen und betrieblichen Erfordernissen. Die Vermögenslage der Bank zeichnet sich unverändert durch eine angemessene Eigenkapitalausstattung aus, da die aufsichtsrechtlichen Anforderungen sowohl im Vorjahr als auch im Geschäftsjahr eingehalten wurden. Für erkennbare und latente Risiken in den Kundenforderungen sind vorsorglich Wertberichtigungen gebildet. Dem allgemeinen Kreditrisiko ist durch Abzug von Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen worden. Aufgrund der Bewertung von Teilen der Wertpapiere des Anlagevermögens zum gemilderten Niederstwertprinzip bestehen stille Lasten. Aus Zinsderivaten bestehen hohe stille Reserven, die die vermiedenen Wertpapierabschreibungen überkompensieren. C. Risiko- und Chancenbericht Risikomanagementsystem und -prozess Unsere Geschäfts- und Risikostrategie basiert auf einem Strategieprozess und ist auf das Kundengeschäft mit Mitgliedern und Kunden aus unserer Region ausgerichtet. Wesentliche Bestandteile der Geschäftsstrategie sind die aus der Risikotragfähigkeit der Bank abgeleiteten Teilstrategien für die wesentlichen Geschäftsaktivitäten Vertrieb und Handelsgeschäfte. Ergänzt werden diese durch weitere Strategiekonzepte. Konsistent zu unserer Geschäfts- und Risikostrategie wurde eine Unternehmensplanung entwickelt, die eine langfristige und umfassende Begleitung unserer Mitglieder und Kunden im Hinblick auf Finanzierungswünsche, Vermögensanlagen und Dienstleistungen rund um den Zahlungsverkehr sicherstellt. Die Geschäftsleitung trägt für das Risikomanagement die Gesamtverantwortung. Dabei wird sie durch den Bereich Unternehmenssteuerung bei risikopolitischen Fragen, insbesondere bei der Entwicklung und Umsetzung der Geschäfts- und Risikostrategie sowie bei der Ausgestaltung eines Systems zum Controlling und Management von Risiken, unterstützt. Die Abteilung RisikoControlling ist zuständig für die Entwicklung von Grundsätzen, Methoden und Standards des Risikocontrollings, das sich auf die Verfahrensentwicklung in der genossenschaftlichen Finanzgruppe (gFG) stützt. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion im Sinne der MaRisk wurde der Bereichsleitung Unternehmenssteuerung übertragen. Mit Hilfe einer strategischen Eckwert- und Kapitalplanung für einen Zeitraum von 5 Jahren steuern wir die Entwicklung unseres Instituts. Die Annahmen für die Markt- und Volumensentwicklungen erfolgen hierbei durch Experten auf Basis von Marktprognosen. Die abgeleiteten Ertrags- und Vermögenswirkungen werden anhand von Simulationsrechnungen mit Unterstützung der Steuerungssoftware VR-Control ermittelt. Die Geschäfts- und Risikostrategie sowie die Teilstrategien werden im Rahmen des von uns festgelegten Strategieprozesses regelmäßig überprüft. Das von der Bank verwendete Strategiemodell zeigt den organisatorischen Rahmen für die Strategie(über)prüfung und für die Vernetzung der strategischen und operativen Gesamtbanksteuerung auf. Ziel unserer Risikostrategie ist nicht die Vermeidung von Risiken, sondern das bewusste Eingehen von Risiken unter der Wahrung eines angemessenen Chancen-Risiko-Profils. Wir haben ein System zur Früherkennung von Risiken implementiert. Vor dem Hintergrund wachsender Komplexität der Märkte im Bankgeschäft verstehen wir dies als eine zentrale Aufgabe. Die zuständigen Organisationseinheiten Marktfolge Aktiv und Unternehmenssteuerung berichten unmittelbar an den Vorstand. In diesem Rahmen ist ein Risikocontrolling- und Managementsystem mit entsprechenden Instrumenten eingerichtet. Unsere Entscheidungsträger werden durch das interne Berichtssystem über die Geschäfts- und Risikoentwicklung frühzeitig informiert, um Maßnahmen zur Gegensteuerung ergreifen zu können. Alle in der Risikoinventur als wesentlich bewertete Risiken werden anhand von Risikomessverfahren quantifiziert. Dabei verwendet die Bank vor allem Value-at-Risk-basierte Verfahren. Die laufende Quantifizierung potenzieller Verluste unter normalen Marktbedingungen wird zusätzlich um Szenarien für außergewöhnliche Ereignisse ergänzt (Stresstests). Dabei werden die aktuelle Portfoliosituation sowie unsere Geschäfts- und Risikostrategie berücksichtigt. Für die einzelnen Risikoarten findet in regelmäßigen Abständen eine Überprüfung der eingesetzten Methoden in Form von Validierungen, Angemessenheitsprüfungen und Backtestings statt. In diesem Kontext befassen wir uns auch mit den Annahmen und Grenzen der verwendeten Modelle. Für die Risikoberichterstattung bestehen feste Kommunikationswege und ein festgelegter Empfängerkreis. Das regelmäßige Berichtswesen umfasst unter anderem die Risiko- und Liquiditätstragfähigkeitsberechnung, Informationen zur Limitauslastung sowie Detailansichten zu den wesentlichen Risiken und bildet die Basis für Abweichungsanalysen (Soll-Ist-Vergleiche). Es dient als Grundlage für die Ableitung und Bewertung von Handlungsalternativen sowie für die Entscheidung und Umsetzung von Maßnahmen zur Risikosteuerung. Anlassbezogen werden, bei sich abzeichnenden oder eintretenden starken Veränderungen, umgehend Analysen über die Auswirkungen auf die Risiko- und Ertragslage der Bank durchgeführt und es wird darüber berichtet. Ziel des Risikomanagements unserer Bank ist es, Risiken, die den Erfolg wesentlich beeinflussen oder gar den Fortbestand gefährden können, frühzeitig zu erkennen sowie umfassend zu messen, zu überwachen und zu steuern. Integraler Bestandteil ist dabei die fortlaufende Sicherstellung der normativen und ökonomischen Risikotragfähigkeit. Zur Bestimmung unserer Risikotragfähigkeit haben wir zum 1. Januar 2023 auf die normative und ökonomische Perspektive als komplementäre, sich ergänzende Ansätze umgestellt. Unsere zur Risikotragfähigkeitssteuerung eingesetzten Methoden und Verfahren berücksichtigen somit das Ziel der Fortführung unseres Instituts (normative Perspektive), als auch den Schutz unserer Gläubiger vor Verlusten aus ökonomischer Sicht (ökonomische Perspektive). Die Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive, die einen periodischen Steuerungskreis darstellt, zielt auf die Fortführung der operativen Geschäftstätigkeit. In der normativen Perspektive betrachten wir die Einhaltung regulatorischer Anforderungen. Diese umfassen insbesondere die Kapitalgrößen wie Kapitalanforderungen sowie Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals wie beispielsweise die Höchstverschuldungsquote und die Großkreditgrenzen. Die Risikotragfähigkeit ist demnach gegeben, sofern der ermittelte Kapitalbedarf die Einhaltung der Kapitalquoten bewirkt und sämtliche Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals erfüllt werden. Die normative Perspektive bilden wir ausgehend von der Gesamtbankplanung über einen Zeithorizont von 3 Jahren ab. In dieser wird die Entwicklung des regulatorischen Kapitalbedarfs im Rahmen einer mehrjährigen Kapitalplanung bestimmt. Neben einem Planszenario werden mögliche abweichende Entwicklungen wie Bonitätsverschlechterungen im Kundenkreditgeschäft in einem adversen Szenario berücksichtigt. Die normative Risikotragfähigkeit war im Berichtszeitraum gegeben und ist auch im Planungszeitraum gegeben. Die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive zielt auf den Schutz der Gläubiger ab. In der ökonomischen Perspektive, die in unserem Institut barwertig ermittelt wird, werden das Risikodeckungspotenzial und die konsistent dazu ökonomisch ermittelten Risiken gegenübergestellt. Die ökonomische Risikotragfähigkeit ist demnach gegeben, wenn die barwertigen Risiken durch das Risikodeckungspotenzial laufend gedeckt sind. Die Bewertung des Risikodeckungspotenzials erfolgt unabhängig von Rechnungslegungskonventionen und aufsichtlichen Eigenmittelanforderungen. Ausgangspunkt bei der barwertigen Ermittlung des Risikodeckungspotenzials ist grundsätzlich der Barwert (Marktwert) sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Einzelne unwesentliche Positionen werden aus Vereinfachungsgründen aktuell noch mit ihrem Buchwert angesetzt. Dabei werden auch außerbilanzielle Größen berücksichtigt. Die Ermittlung des Risikodeckungspotenzials erfolgt somit grundsätzlich losgelöst von Rechnungslegungskonventionen und aufsichtlichen Eigenmittelanforderungen. Auf Basis des ermittelten Risikodeckungspotenzials legen wir im Rahmen unseres Strategie- und Limitierungsprozesses einmal im Jahr unser Gesamtbankrisikolimit fest. Wir stellen dabei sicher, dass genügend freies Risikodeckungspotenzial zur Verfügung steht, um zukünftige Wertschwankungen aufzufangen. Die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive war auf der Grundlage der verwendeten Verfahren und des vorhandenen Risikodeckungspotenzials gegeben und stellte sich zum Berichtsstichtag wie folgt dar:
Im Hinblick auf die Umstellung der Risikotragfähigkeitskonzeption zum 1. Januar 2023 sind die dargestellten Werte zum 31. Dezember 2023 nicht mit denen des Vorjahrs vergleichbar. Die Ermittlung der Liquiditätstragfähigkeit erfolgt ebenfalls in einer normativen und einer ökonomischen Perspektive anhand von aufsichtsrechtlichen Liquiditätskennzahlen sowie einer Überwachung des Überlebenshorizonts. In der normativen Perspektive wird das Ziel verfolgt, kurzfristig und in unserer mehrjährigen Geschäftsplanung die aufsichtsrechtlichen Liquiditätsanforderungen einzuhalten. Dazu werden hochliquide Vermögenswerte den aufsichtsrechtlichen Nettomittelabflüssen gegenübergestellt. Für die Steuerung der normativen Liquiditätstragfähigkeit verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebene Kennzahl Liquidity Coverage Ratio (LCR). Zusätzlich wird die Net Stable Funding Ratio (NSFR) als normative Mindestgröße in der Banksteuerung berücksichtigt. Diese zeigt das Verhältnis von verfügbarer zur erforderlichen stabilen Refinanzierung auf. In der ökonomischen Perspektive werden neben der Plan-Liquiditätsablaufbilanz vierteljährlich Stress-Liquiditätsablaufbilanzen erstellt. Diese berücksichtigen die Liquiditätsauswirkungen von institutseigenen und marktweiten Ursachen sowie eine Kombination daraus. Wir haben einen Mindest-Überlebenshorizont von 3 Monaten für die Stress-Liquiditätsablaufbilanzen definiert. Dieser wurde im Berichtszeitraum nicht unterschritten. Die Risikomanagementziele und -strategien werden dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gegeben und mit diesem erörtert. Risiken Als Risiko definieren wir die negative Abweichung vom erwarteten Ergebnis bzw. Planwert aufgrund von Unsicherheit. Zur Beurteilung der Wesentlichkeit von möglichen Risiken verschafft sich unsere Geschäftsleitung, einmal im Jahr im Rahmen der Risikoinventur sowie anlassbezogen, einen Überblick über die Risiken unserer Bank auf Gesamtinstitutsebene. Dabei werden auch übergreifende Risiken wie das Modell-, Reputations- und Nachhaltigkeitsrisiko sowie Risiko- und Ertragskonzentrationen in der Wesentlichkeitsbewertung der einzelnen Risikoklassen berücksichtigt. Zum Abschlussstichtag werden das Kreditrisiko, das Marktrisiko, das operationelle Risiko, das Beteiligungsrisiko sowie das Liquiditätsrisiko als wesentliche Risiken bewertet. Wir unterscheiden folgende Risikoarten in der ökonomischen Risikotragfähigkeitsermittlung, deren Limithöhe sowie Risikoauslastung in der nachstehenden Tabelle aufgeführt sind.
Im Hinblick auf die Umstellung der Risikotragfähigkeitskonzeption zum 1. Januar 2023 sind die dargestellten Risikomessungen zum 31. Dezember 2023 nicht mit denen des Vorjahrs vergleichbar. Für unsere Risikobeurteilung zum Abschlussstichtag legen wir konsistent zum Prognosezeitraum einen Zeitraum von einem Jahr zugrunde, in dem auch das Vorliegen von bestandsgefährdenden Risiken beurteilt wird. Bestandsgefährdende Risiken (wesentliche Risiken mit hoher Eintrittswahrscheinlichkeit und mit hohen Auswirkungen) liegen für den hier zugrunde gelegten Beurteilungszeitraum von einem Jahr nicht vor. Die Risikoartenlimite wurden auf Grundlage der verwendeten Verfahren eingehalten. Die Risikomessung für die in der ökonomischen Perspektive der Risikotragfähigkeit berücksichtigten Risikoklassen erfolgt mithilfe geeigneter Value-at-Risk (VaR)-Modelle mit einem Konfidenzniveau von 99,9 %. Bei den Risikoklassen, für die kein statistisches Verlustverteilungsmodell verwendet wird, erfolgt eine expertenbasierte Risikoeinschätzung, die dem Ausmaß nach dem 99,9 %-Quantil entspricht. Die Risikoaggregation erfolgt ohne Berücksichtigung von Korrelationen, außer in der Risikoklasse Fondsbuch, zwischen den einzelnen Risikoarten additiv. Adressenausfallrisiken bzw. Kreditrisiko Das Kreditrisiko beschreibt die Gefahr, dass Verluste oder entgangene Gewinne aufgrund des Ausfalls von Geschäftspartnern, der Ratingmigration und/oder der adressbezogenen Spreadveränderung entstehen. Es umfasst das Kreditrisiko im Kundengeschäft sowie im Eigengeschäft. Das Adressenausfallrisiko ist aufsichtsrechtlich wesentlich und betriebswirtschaftlich hoch. Auf Grundlage der Risikoinventur unseres Instituts kann das Risiko mit niedriger Wahrscheinlichkeit eintreten und hat ein hohes Schadenspotenzial mit entsprechend wesentlicher Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Zur Steuerung des Kreditrisikos setzen wir im Kundengeschäft Ratingsysteme zur Beurteilung der Bonität einzelner Engagements ein (im wesentlichen VR-Rating). Zur Bestimmung der Ausfallwahrscheinlichkeiten verwendet die Bank vorrangig die Verfahren der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. Um die Spezifika der einzelnen Kundensegmente abbilden zu können, sind für unterschiedliche Kundensegmente separate Ratingverfahren im Einsatz. Zum Bilanzstichtag sind hierbei annähernd 100 % des ratingrelevanten Bestandes geratet. Bei den Eigenanlagen nutzen wir für Wertpapiere die Ratinginformationen der DZ BANK AG auf Basis externer Ratingagenturen und bei den Fonds die Risikoinformationen der Fondsgesellschaft Union Investment. Auch hier werden die Risikoentwicklungen im Rahmen von VR-Control über ein Portfoliomodell überwacht. Turbulenzen an den Finanzmärkten begegnen wir durch eine breite Streuung der Eigenanlagen, Diversifikation in viele Anlageklassen und Beschränkung auf gute bis sehr gute Bonitäten. Der Bestand an verzinslichen Wertpapieren setzt sich zum Ende des Jahres hauptsächlich aus Emissionen von Kreditinstituten, Bundesländeranleihen und Pfandbriefen zusammen. Nahezu alle unsere verzinslichen Wertpapiere befinden sich im Investment Grade. Zur Optimierung eines ausgewogenen Asset-Liability-Managements auf Gesamtbankebene sind wir in einem konservativen, passiv gesteuerten Spezialfonds investiert. Gemäß unseren Grundsätzen zur Risikosteuerung nehmen wir zur Absicherung von Kreditrisiken werthaltige Sicherheiten herein. Die Sicherheitenstruktur ist geprägt von Grundpfandrechten mit einem Anteil von 63,9 % am Risikovolumen. Ratingnoten und Sicherheiten fließen in alle relevanten Kreditprozesse ein - von der Kreditvergabe bis zur Kreditüberwachung. Neben der Steuerung von Kreditrisiken auf Kundenebene nehmen wir die Steuerung auch auf Portfolioebene vor. Zu diesem Zweck ist ein Limitsystem, unter anderem bezogen auf die Risikokonzentration im Kundenkreditgeschäft implementiert. Im Rahmen der Kreditrisikosteuerung wird das Portfolio sowohl nach Bonitätsklassen, Größenklassen, Branchen, Sicherheiten und weiteren Risikotreibern sowie deren Entwicklung analysiert und die Einhaltung des Limitsystems überwacht. Darüber hinaus haben wir bonitätsabhängige Kreditvergabelimite, die sich am Blankoanteil orientieren. Mögliche Überschreitungen dieser internen Kreditvergabelimite werden regelmäßig im Kreditrisikobericht dargestellt. Zur weiteren Risikoabschirmung nutzen wir die genossenschaftliche Plattform von VR-Circle. Zur Begrenzung der Einzelemittentenrisiken im Eigengeschäft werden vom Vorstand kombinierte Kontrahenten- und Emittentenlimite beschlossen. Vorstand und Aufsichtsrat werden quartalsweise über die Entwicklung des Portfolios sowie über die Auslastung der Einzel- und Strukturlimite informiert. Daneben stellen die Mindestanforderungen an die Kreditvergabe risikobegrenzende Maßnahmen beim Einzelgeschäft dar. Kreditentscheidungen werden in Abhängigkeit vom Risikogehalt über unterschiedliche Kompetenzstufen getroffen. Die Bewertung der Kreditengagements und gegebenenfalls die Bildung einer Risikovorsorge erfolgen in Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Vorschriften. Als zentrales Kriterium für die Prüfung der akuten Ausfallrisiken wird die Nachhaltigkeit der Kapitaldienstfähigkeit herangezogen. Die Bank prüft die Bildung von Risikovorsorge bei Vorliegen von Frühwarnsignalen und Ausfallkriterien. Sanierungsbedürftige und notleidende Engagements werden in einem marktunabhängigen Bereich betreut bzw. überwacht. Wir ermitteln monatlich mit Hilfe des Kreditportfoliomodells für Kundengeschäfte (KPM-KG) barwertig unter VR-Control einen unerwarteten Verlust (Credit-Value-at-Risk) aus dem Kundenkreditgeschäft. Die Berechnung erfolgt auf Basis von Kreditrisikoprämien in einem mehrstufigen Verfahren, dem sowohl die modellierten Verluste auf Basis des LGD-Modells als auch Ausfallwahrscheinlichkeiten und Sektorparameter zugrunde liegen. Auf dieser Basis ist unser Limit Kreditrisiko Kundengeschäft zum 31. Dezember 2023 zu 74,4 % ausgelastet. Unsere Kundenforderungen betragen insgesamt 77,4 % der Bilanzsumme. Bewertete Risiken werden wie im Vorjahr aus dem laufenden Ertrag abgeschirmt. Das Kreditrisiko bei Eigenanlagen wird im Rahmen der Risikotragfähigkeitskonzeption der Bank monatlich mit Hilfe des Kreditportfoliomodells für Eigengeschäfte (KPM-EG) ermittelt. Grundlage der Berechnungen sind verschiedene Marktpartnersegmente, die differenzierte Spread- und Ratingmigrationen, Spreadverteilungen sowie Migrationsmatrizen aufweisen. Die Ermittlung des in der Risikomessung angesetzten unerwarteten Verlustes (Risikoszenario) basiert auf einer Haltedauer von 250 Tagen. Auf dieser Grundlage ist unser Limit Kreditrisiko Eigengeschäft zum 31. Dezember 2023 zu 80,2 % ausgelastet. Adressenausfallrisiken aus Fonds werden mittels einer von der Kapitalanlagegesellschaft ermittelten Ex-ante-Value-at-Risk-Kennziffer berücksichtigt, die nur das Adressenausfallrisiko abbildet. Das Marktpreisrisiko des Fonds berücksichtigen wir mittels einer separaten Ex-ante-Value-at-Risk-Kennziffer. Die durch die Vertreterversammlung festgesetzten Kredithöchstgrenzen für die einzelnen Kreditnehmer sowie sämtliche Kreditregelungen des KWG und der CRR wurden während des Berichtszeitraums eingehalten. Marktpreisrisiken bzw. Marktrisiken Das Marktrisiko beschreibt die Gefahr, dass aufgrund nachteiliger Veränderungen von Marktpreisen oder preisbeeinflussenden Parametern Verluste entstehen können. Marktrisiken umfassen Zins-, Aktien- und Währungsrisiken sowie sonstige Marktrisiken. Dies gilt auch für die Markpreisrisiken innerhalb unserer Fonds. Das Marktrisiko stuft die Bank anhand der Risikoinventur als aufsichtsrechtlich wesentlich und betriebswirtschaftlich hoch ein, mit einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit und einem hohen potenziellen Schaden, der sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage maßgeblich auswirken. Im Rahmen der ökonomischen Risikomessung des Zinsrisikos berechnen wir monatlich einen Value-at-Risk, der auf einem historischen Zeitraum basiert in Kombination der Skalierung über eintägige Verbarwertungen mittels Resamplingmethode. Die Ermittlung erfolgt mit Hilfe des Moduls ZINSMANAGEMENT unter VR-Control. Für die Beurteilung des strategischen Zinsbuches im Hinblick auf den Gesamtbank-Cashflow und des barwertigen Zinsänderungsrisikos wird das Barwertkonzept mit VR-Control ermittelt. Für die wesentlichen variablen Positionen hat die Bank Ablauffiktionen auf der Grundlage gleitender Durchschnitte ermittelt. Auf dieser Basis ist das Limit Marktrisiko Zinsbuch zum 31. Dezember 2023 zu 82,5 % ausgelastet. Das Risiko für das Fondsbuch wird monatlich anhand korrelierter Ex-ante-Value-at-Risk-Kennziffern, die die Union Investment monatlich neben den Kurswerten mitteilt, ermittelt. Diese beinhalten neben Marktrisiken auch Kreditrisiken. Die Risiken in den einzelnen Risikoklassen des Fondsbuchs werden unkorreliert ausgewiesen. Der Diversifikationseffekt wird ebenfalls ausgewiesen und für die Limitanrechnung des Fondsbuchs verwendet. Dabei nutzt die Bank Korrelationseffekte zwischen den Marktrisiken und Kreditrisiken nicht. Innerhalb der Marktrisiken der Fonds sind im Wesentlichen die Risikoklassen Zins, Aktien und Fremdwährung enthalten. Daneben bestehen weitere Risiken in Immobilien und Beteiligungen. Kreditrisiken sind in Form von Spread- und Migrationsrisiken enthalten. Auf dieser Basis ist das Limit Marktrisiko Fonds zum 31. Dezember 2023 zu 78,6 % ausgelastet. Ergänzend werden weitere barwertige Berichtsgrößen als zusätzliche Informationen bei geschäftspolitischen Entscheidungen berücksichtigt. Hierbei ermitteln wir regelmäßig nach BFA 3 die verlustfreie Bewertung. Zum 31. Dezember 2023 müssen wir keine Drohverlustrückstellung bilden. Gleiches gilt auch für die Folgejahre. Hier haben wir im Zuge des Kapitalplanungsprozesses unter den Annahmen für das Plan- wie auch dem adversen Szenario simuliert, ob sich eine mögliche Drohverlustrückstellung ergeben könnte. Darüber hinaus ermitteln wir quartalsweise den Zinsrisikokoeffizienten. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 lag dieser bei 24,95 % (Zinsshift-Szenario + 200 Bp). Liquiditätsrisiko Liquiditätsrisiken können grundsätzlich in der Form des Zahlungsunfähigkeitsrisikos, des Refinanzierungskostenrisikos und des Marktliquiditätsrisikos auftreten. Zahlungsunfähigkeitsrisiken treten ein, wenn Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht oder nicht in ausreichender Höhe erfüllt werden können. Refinanzierungsrisiken entstehen, wenn die Liquidität nicht zu den erwarteten Konditionen beschafft werden kann oder die Refinanzierungsmittel nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen. Marktliquiditätsrisiken treten ein, wenn Anlagen nicht zum gewünschten Zeitpunkt oder in der geplanten Höhe liquidiert werden können. Die Bank erachtet das Liquiditätsrisiko in den Ausprägungen Zahlungsunfähigkeits- und Refinanzierungsrisiko insgesamt als wesentlich im Sinne des Aufsichtsrechts. Zwar tritt das Risiko nach unserer Einschätzung mit lediglich geringer Wahrscheinlichkeit ein, zeichnet sich in Bezug auf die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage jedoch durch ein hohes Schadenspotenzial aus. Liquiditätsablaufbilanzen dienen als Frühwarnindikator für eine mögliche Zahlungsunfähigkeit und stellen dabei insbesondere den Überlebenshorizont dar. Stresstests für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren führen wir anhand von institutseigenen, marktweiten sowie kombinierten Szenarien für Liquiditätsrisiken durch. Durch die Anrechnung auf die Liquiditätspuffer wird auf dieser Grundlage der Überlebenshorizont ermittelt. Dabei werden auch adverse Entwicklungen außerhalb unseres Erwartungshorizontes reflektiert. Im Rahmen der ökonomischen Perspektive wird für die Liquiditätsrisiken monatlich ein Risikowert mit einem Konfidenzniveau von 99,9% berechnet. Auf dieser Basis ist unser Risikolimit zum 31. Dezember 2023 zu 81,9 % ausgelastet. Zur Begrenzung von Abrufrisiken sind Beobachtungslimite implementiert. Die Berücksichtigung des Refinanzierungskostenrisikos in der ökonomischen Perspektive erfolgt monatlich unter Berücksichtigung historischer Schwankungen des Refinanzierungsspreads. Operationelles Risiko Operationelle Risiken betreffen die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unzulänglichkeit oder des Versagens von internen Prozessen, Menschen oder Systemen oder infolge externer Ereignisse eintreten. Diese Definition schließt Rechtsrisiken ein. Anhand der Risikoinventur stufen wir das operationelle Risiko als aufsichtsrechtlich wesentlich und betriebswirtschaftlich hoch ein. Das Risiko hat eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit und ein hohes Schadenspotenzial. Die Bank hat eine einheitliche Festlegung und Abgrenzung der operationellen Risiken zu den anderen betrachteten Risikokategorien vorgenommen und diese in den Organisationsrichtlinien schriftlich fixiert und kommuniziert. Die Abgrenzung umfasst auch den Umgang mit nicht eindeutig zuordenbaren Schadensfällen, Beinaheverlusten und damit zusammenhängenden Ereignissen. Wesentliche operationelle Risiken werden quartalsweise identifiziert und analysiert. Hierzu wird auf eine Schadensfalldatenbank zurückgegriffen, in die eingetretene Schäden eingestellt werden. Das IT-Risiko stellt ein spezielles operationelles Risiko dar. Hier betrachten wir insbesondere die Teilbereiche "Zentrales Rechenzentrum" und "IT-Risiken Bank". Über die IT-Risiken, die das Rechenzentrum betreffen, erhalten wir regelmäßige Berichte vom lT-Dienstleister einschließlich Darstellung der eingeleiteten Maßnahmen bei Problemen. Über die Beseitigung der im Rahmen von Sonderprüfungen durch die Finanzaufsicht ermittelten Mängel beim IT-Dienstleister wurde zeitnah an Vorstand und Aufsichtsrat berichtet. Die vereinbarte Meilensteinplanung wurde eingehalten. Für alle wesentlichen Schadensereignisse in Bezug auf bankinterne IT-Risiken besteht ein umfassender Versicherungsschutz. Betriebliche Notfallplanungen wurden insbesondere auf die Anforderungen aus dem lT-Bereich abgestimmt. Rechtlichen Risiken begegnen wir durch die Verwendung der im Verbund entwickelten Formulare, die Inanspruchnahme juristischer Beratung im Fall von Rechtsstreitigkeiten und Compliance-Regelungen. Im Rahmen der ökonomischen Perspektive wird für die operationellen Risiken monatlich ein Value-at-Risk (VaR) mit einem Konfidenzniveau von 99,9% mit Hilfe von VR-Control ORM berechnet. Auf dieser Basis ist unser Risikolimit zum 31. Dezember 2023 zu 78,5 % ausgelastet. Beteiligungsrisiken Als Beteiligungsrisiken definiert die Bank potenzielle Wertverluste aus Dividendenausfall, Teilwertabschreibungen, Veräußerungsverlusten bzw. Reduktion stiller Reserven. Im Rahmen von strategischen Beteiligungen halten wir Anteile und Aktien an verschiedenen Genossenschaften und Aktiengesellschaften, welche dem genossenschaftlichen Verbund (96,3 %) zugehörig sind. Im Sinne des genossenschaftlichen Gedankens halten wir den größten Anteil unserer Beteiligungen an unserer Zentralbank. Darüber hinaus haben wir kleinere Anteile an regionalen und überregionalen genossenschaftlichen Institutionen. Die Überwachung der Risiken aus Beteiligungen erfolgt regelmäßig sowie im Rahmen der jährlichen Jahresabschlusserstellung. Die Beteiligungsrisiken werden in der Berechnung der Risikotragfähigkeit über ein Limit berücksichtigt. Die Messung des Risikos erfolgt über einen unerwarteten Verlust, der mittels Expertenschätzung festgelegt wird. Auf dieser Basis ist unser Risikolimit zum 31. Dezember 2023 zu 85,6 % ausgelastet. Wir stufen das Beteiligungsrisiko als aufsichtsrechtlich wesentlich ein und erachten die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen aktuell als gering. Sonstige Risiken Unter dieser Kategorie analysieren wir alle nicht bankspezifischen Risiken. Besondere Aufmerksamkeit widmen wir dem Immobilienrisiko, dem Reputationsrisiko, dem Vertriebsrisiko, dem Personalrisiko sowie dem strategischen Risiko. Des Weiteren analysieren und berücksichtigen wir die querschnittlichen Risiken Modell-, Reputations- und Nachhaltigkeitsrisiko in unserer Gesamtbanksteuerung. Die Wesentlichkeit dieser Risiken überprüfen wir regelmäßig und anlassbezogen. Aktuell stufen wir alle sonstigen Risiken als unwesentlich ein. Das Fremdwährungsrisiko auf Fondsebene als wesentliches Risiko berücksichtigen wir über die Risikokennzahl für unsere Fonds in der Risikosteuerung. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten Mit der Verwendung von Finanzinstrumenten werden in unserer Bank die Reduzierung der Zinsüberschussvariabilität bzw. des Zinsänderungsrisikos und Einhaltung aufsichtlicher Mindestvorgaben im Rahmen der Gesamtbanksteuerung als Ziele verfolgt. Das Risiko wird reduziert oder vermieden, indem wir Festzinsbindungsüberhänge, insbesondere in Laufzeiten von 10 Jahren und in Teilen auch länger, durch Zinsswaps absichern. Im Rahmen der Risikomanagementmethoden nutzen wir aktiv diese symmetrischen Absicherungsmöglichkeiten. Gesamtbild der Risikolage Auf Grundlage unserer Verfahren des Risikomanagements zur Ermittlung der Risiken sowie des Risikodeckungspotenzials ist die Risikotragfähigkeit in beiden Perspektiven (ökonomisch und normativ) in den von uns simulierten Risiko- bzw. Plan- und Stressszenarien gegeben. Die internen Simulationen kommen darüber hinaus zum Ergebnis, dass die Liquidität sichergestellt und die Eigenmittelanforderungen erfüllt werden. Zum 31. Dezember 2023 ist das Gesamtrisikolimit der Bank zu 81,2 % ausgelastet, der Anteil des Gesamtrisikos am gesamten Risikodeckungspotential beträgt 61,5 %. Ein Vergleich der Risikolage zum Vorjahr ist nicht möglich, da wir im Jahr 2023 erstmalig die ökonomische Risikotragfähigkeit nach der aktuellen Sichtweise erstellt haben. Zum Stichtag 31. Dezember 2022 erfolgte die letztmalige Erstellung der periodischen Risikotragfähigkeit. Insgesamt ist die Risikolage gegenüber dem Jahr 2022 unverändert volatil, wohingegen sich im Jahr 2023 die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland nicht positiv darstellten. Dadurch ergaben sich insbesondere im Bausektor wirtschaftliche Herausforderungen, die sich mit in einer geringeren Anzahl von Bauanträgen bzw. in Insolvenzen von Bauträgern niederschlugen. Durch unsere konservative Geschäftspolitik hatten wir, trotz des schwierigen Marktumfeldes für Bauträger bzw. im Bausektor, eine aus unserer Sicht zufriedenstellende Risikoentwicklung in diesem Bereich. Für das Jahr 2024 prognostizieren wir eine volatile Entwicklung der bankspezifischen Risiken, die im Wesentlichen aus den Kredit- und Marktrisiken resultieren. Die bestehenden anhaltenden Unsicherheiten am Zins- und Kapitalmarkt sowie aus dem geopolitischen Umfeld und die hohe Inflation können sich auf die Risikolage der Bank auswirken. Kurzfristig gehen wir daher von einem zurückhaltenden Investitionsverhalten unserer Kunden und steigenden Ausfallwahrscheinlichkeiten im Kreditportfolio aus. Diese Auswirkungen sind in der Gesamtbankplanung durch ein höheres Kreditrisiko entsprechend berücksichtigt. Entsprechend planen wir, das Eigenkapital durch Thesaurierung aus dem laufenden Ergebnis weiter zu stärken. Unter den von uns getroffenen Planannahmen ist die Risikotragfähigkeit für 2024 gegeben. Für den wachsenden Liquiditätsbedarf stehen verschiedene strategische Refinanzierungsinstrumente zur Verfügung, so dass wir nach unserer Planung davon ausgehen, dass die Liquiditätstragfähigkeit auch für 2024 gegeben ist. Bei einer gegenüber dem Planszenario deutlich ungünstigeren gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, die wir im risikoartenübergreifenden, adversen Szenario simulieren, ergeben sich deutlich höhere Bewertungsaufwendungen für das Kundenkreditgeschäft. Wir gehen in dem Szenario von steigenden Ausfallwahrscheinlichkeiten und sinkenden Sicherheitenwerten aus. Die Bewertungsaufwendungen für die Eigenanlagen steigen durch die Annahme von steigenden Kreditspreads. Das unterstellte fallende Zinsniveau kann die steigenden Ausfallwahrscheinlichkeiten bzw. Kreditspreads nicht kompensieren. Das höchste Risiko für unseren bilanziellen Zinsüberschuss für das Jahr 2024 besteht bei leicht fallenden Zinsen mit einem weiter bestehenden hohen Wettbewerbsdruck für Passiveinlagen. In diesem Szenario liegt der Zinsüberschuss -5,23 % unter unserem Planwert. Hierbei ergibt sich ein schlechteres Bewertungsergebnis aufgrund steigender Kreditspreads. Chancen für den bilanziellen Zinsüberschuss ergeben sich bei einem konstanten Zinsniveau mit niedrigem Wettbewerbsdruck für die Passiveinlagen. Bei Eintritt unseres adversen Szenarios, welches wir quartalsweise simulieren, würde sich die Gesamtkapitalquote leicht verschlechtern. Im Hinblick auf unseren Branchenschwerpunkt im Bereich Grundstücks- und Wohnungswesen sowie im Baugewerbe ergäben sich bei weiter latent hohen Risiken im Bausektor Auswirkungen auf das Bewertungsergebnis und die Bewertungen der Sicherheiten. Chancen Chancen für die geschäftliche Entwicklung und die Ertragslage bestehen bei schnell fallenden Geldmarktzinssätzen und einer gegenüber unseren Erwartungen günstigeren gesamtwirtschaftlichen Entwicklung im Kreditrisiko Kundengeschäft. In diesem Umfeld könnten die in unserer Planung berücksichtigten Bewertungsaufwendungen für das Kundenkreditgeschäft sowie der Eigenanlagen nicht in der prognostizierten Höhe erforderlich werden. Zudem könnte ein Wirtschaftswachstum über den unserer Prognose zugrundeliegenden Annahmen zu einer höheren Kreditnachfrage und Wachstum im Kredit- und Dienstleistungsgeschäft mit positiven Auswirkungen auf den Zins- und Provisionsüberschuss führen. D. Prognosebericht Das kommende Jahr wird durch die nachfolgend beschriebenen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen geprägt sein (Quelle: BVR: Schriftenreihe "Kompass 2024"). In der deutschen Wirtschaft dürfte eine moderate konjunkturelle Erholung einsetzen. Die Inflation hat wohl ihren Höhepunkt überschritten, bleibt aber noch historisch hoch. Die Geldpolitik dämpft zunehmend den Preisanstieg, bremst aber auch die konjunkturelle Expansion. Die Energiepreise haben sich deutlich von ihren Höchstständen entfernt, bleiben aber im Vergleich zu ihrem Stand vor der Corona-Pandemie und dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine deutlich erhöht. Der weitere Verlauf der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hängt davon ab, wie die Unternehmen und die Tarifpartner mit dem ausgeprägten Kostendruck umgehen. Überdies wie stark die Geldpolitik auf das konjunkturelle Bremspedal tritt und wann sie es wieder lockert. Die Reaktion der Wirtschaftspolitik auf die ausgeprägte Investitionsschwäche infolge der gestiegenen Zinsen, der hohen Inflation und der Unsicherheiten über den politischen Kurs zur Erreichung der Klimaziele sind nicht weniger von Belang. In erheblichem Maße wird das Wirtschaftswachstum vom Arbeitsangebot in Abhängigkeit stehen; nicht nur Fachkräfte sind knapp, die Arbeitskräfteknappheit erstreckt sich über einen Großteil des Arbeitsmarktes. Gemäß dem aktuellen Konjunktur-Hauptszenario (Eintrittswahrscheinlichkeit von 65 %) des BVR wird davon ausgegangen, dass sich die Inflation allmählich verringert und maßvoll, oberhalb der Marke von 2 % bewegt. Wann der Leitzins wieder gesenkt werden kann, hängt davon ab, wie schnell sich die Teuerung sichtbar in Richtung der vorbenannten Zielgröße bewegt. Im Planszenario wird davon ausgegangen, dass der Zinssenkungszyklus im Verlauf des Jahres 2024 beginnt und eine horizontale Zinsstrukturkurve vorherrschend sein wird. Wenngleich das Investitionsniveau infolge des - trotz erster Senkungen - erhöht bleibenden Zinsniveaus weiter eingetrübt und der Konsum aufgrund der sich erst allmählich normalisierenden Inflationsrate noch gedämpft bleiben wird, geht die Planannahme für das Prognosejahr von einem moderaten Aufschwung des Bruttoinlandsprodukts über 1,25 % aus. In diesem Umfeld und vor dem Hintergrund der dargestellten Rahmenbedingungen bleibt unser übergeordnetes und langfristiges Ziel die nachhaltige Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit unserer Genossenschaftsbank. Bei der sich nachfolgend auf einen Einjahreszeitraum erstreckenden Prognose gehen wir basierend auf unserer Eckwertplanung, die Mitte Dezember 2023 finalisiert wurde, von den folgenden wesentlichen Entwicklungen aus: Der Zinsüberschuss wird unter der Prämisse eines leicht fallenden Zinsniveaus und einer in 2024 mit 2,0 % gestiegenen Bilanzsumme bei ansonsten unveränderter Geschäftsstruktur prognostiziert. Demnach ergibt sich für 2024 mit 145,0 Mio. EUR eine im Vergleich zum Berichtsjahr deutlich rückläufige Erwartungsannahme für den Zinsüberschuss. Für das Jahr 2024 wird dabei ein prozentuales Wachstum im Kundenkreditgeschäft von 3,3 % zugrunde gelegt. Bei den Kundeneinlagen wird indes von einem prozentualen Anstieg in Höhe von 2,4 % ausgegangen, wobei durch das prognostizierte Einlageverhalten von Großkunden und institutionellen Kunden keine maßgeblichen Einflüsse erwartet werden. Neben dem Hauptertragsbestandteil in Gestalt des Zinsüberschusses wird auch das Provisionsergebnis weiter forciert. Während für 2024 von weiter leicht steigenden Erträgen aus dem Zahlungsverkehr ausgegangen wird, sehen die Planungen andererseits moderat verminderte Provisionserlöse mit Großkunden und institutionellen Kunden vor. Letztgenannte Kundengruppe leistet gleichwohl unverändert einen wesentlichen Anteil am geplanten Provisionsergebnis. In der Gesamtbetrachtung wird mit einem Planwert von 59,5 Mio. EUR im Vergleich zum Berichtsjahr ein leicht geringerer Provisionsüberschuss prognostiziert. Die beschriebenen Entwicklungen verlangen eine stete Optimierung von Betriebsabläufen und ein konsequentes Kostenmanagement mit Auswirkungen auf die Verwaltungsaufwendungen. Der Personalaufwand beläuft sich hierbei unter Berücksichtigung der natürlichen Fluktuation und der von uns angebotenen Altersteilzeitprogramme auf 80,8 Mio. EUR, womit das 2023er Kostenniveau konserviert wird. Die Höhe der anderen Verwaltungsaufwendungen wird für das Jahr 2024 auf Basis detaillierter Budgets mit 48,7 Mio. EUR veranschlagt. Die im Vergleich zum vorliegenden Jahresabschluss merkliche Ausweitung begründet sich mit größeren Investitionen in die IT-Ausstattung sowie in den Filialbankbereich nebst Hauptstellen; überdies ist die Entwicklung durch steigende Beiträge beim Garantiefonds gekennzeichnet. Für das Jahr 2024 erwarten wir schließlich ein Betriebsergebnis vor Bewertung (finanzieller Leistungsindikator) in Höhe von 69,0 Mio. EUR. Sollten sich die gesamtwirtschaftlichen bzw. konjunkturellen Parameter nicht aufhellen, die Inflationsrate auf hohem Niveau verharren und auch der Stimulus durch Zinssenkungen ausbleiben, können sich Risiken für die Wirtschaft und die Finanzmärkte ergeben. Insbesondere in den identifizierten Risikobranchen (bspw. das Baugewerbe) wäre demgemäß mit höheren Ausfallwahrscheinlichkeiten zu rechnen. Wir rechnen daher vorsorglich für 2024 mit einem im Vergleich zu 2023 anhaltend hohen, aber sich abschwächenden Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft (-25,0 Mio. EUR). Im Bereich der Eigenanlagen gehen die Planannahmen für 2024 von einem positiven Bewertungsergebnis (+4,8 Mio. EUR) aus. Dieser speist sich einerseits aus dem Zinsszenario folgenden Wertaufholungen wie auch durch fällige Wertpapiere zu erwartenden Einlösungsgewinnen. Aus der Kapitalplanung für den gegenständlichen Betrachtungszeitraum ergeben sich für das geplante Wachstum im Kreditgeschäft unter der Prämisse von Rücklagenzuführungen derzeit keine Erkenntnisse für zusätzlichen Kapitalbedarf. Dabei wurde angenommen, dass die aktuellen aufsichtsrechtlichen Anforderungen auch im Prognosejahr gültig bleiben. Für die weiteren bedeutsamsten Leistungsindikatoren prognostizieren wir im Fall der CIR für das Jahr 2024 einen Wert von 66,3 %. Ferner erwarten wir eine Gesamtkapitalquote in Höhe von 16,4 %. Der anhaltende Ukraine-Krieg, Nahostkonflikt sowie geopolitische Spannungen zwischen China und den USA haben auch Auswirkungen auf Unternehmen. Dies kann dazu führen, dass sich die Annahmen, die unserer Prognoseberechnung zu Grunde liegen, nicht als zutreffend erweisen. Im Zusammenhang mit der bestehenden Ausnahmesituation sind Prognosen mit erheblichen Unwägbarkeiten behaftet. Wir analysieren laufend mögliche Auswirkungen auf die Bank und werden unsere Prognosen anpassen, soweit dies erforderlich ist. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie unsere Risikotragfähigkeit ermöglichen es uns davon abgesehen auch künftig, Ertragschancen für die Bank, ihre Mitglieder und Kunden zu nutzen sowie die regionale Kreditvergabe zu gewährleisten. Bestandsgefährdende Risiken, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hätten, sind nicht erkennbar. E. Erklärung zur Unternehmensführung - ungeprüft - Wir werden die Erklärung zur Unternehmensführung für das Geschäftsjahr 2023 nach § 289 f HGB auf unserer Internetseite (abrufbar unter www.vbkraichgau.de/lagebericht2023) veröffentlichen. Eine entsprechende Erklärung ist an dieser Stelle nicht abzugeben. Die Erklärung zur Unternehmensführung ist durch den Abschlussprüfer nicht inhaltlich geprüft. F. Nichtfinanzielle Berichterstattung - ungeprüft - Wir werden den gesonderten nichtfinanziellen Bericht für das Geschäftsjahr 2023 nach den §§ 289 b - e HGB zusammen mit dem Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 nach § 325 HGB im Bundesanzeiger (Unternehmensregister) offenlegen. Eine entsprechende Erklärung ist daher an dieser Stelle nicht abzugeben. Der gesonderte nichtfinanzielle Bericht ist durch den Abschlussprüfer nicht inhaltlich geprüft.
Wiesloch, 28. März 2024 Volksbank Kraichgau eG Der Vorstand: Bieler Baltrock Hahn Kümmerlin Meletoudis Neubauer Rohrer 1. Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Volksbank Kraichgau eG, WieslochGenossenschaftsregisternummer 350001 beim Amtsgericht MannheimAktivseite
2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
3. Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Volksbank Kraichgau eG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Gleichzeitig erfüllt der Jahresabschluss die Anforderungen des Genossenschaftsgesetzes (GenG) und der Satzung der Bank. Die im Jahresabschluss 2010 angewandte Übergangsvorschrift des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) für die Beibehaltung der steuerrechtlichen Abschreibungen (§ 279 Abs. 2 i. V. m. § 254 Satz 1 HGB a. F.) wird entsprechend der Rechtslage vor Inkrafttreten des BilMoG nach Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB fortgeführt. Bei den in den Formblättern mit Fußnote 1) gekennzeichneten Vorjahreszahlen handelt es sich um zusammengefasste Vorjahreszahlen der Bank und der durch Verschmelzung übernommenen Volksbank Bruchsal-Bretten eG. Die mit Fußnote 2) gekennzeichneten Vorjahreszahlen betreffen das Vorjahr der Bank. Bei den im Anhang angegebenen Vorjahreswerten handelt es sich jeweils um zusammengefasste Vorjahreszahlen der verschmolzenen Banken. Das Wahlrecht gemäß § 24 UmwG wurde dahingehend ausgeübt, dass die im Zuge der Verschmelzung übertragenen Vermögensgegenstände und Schulden mit den Buchwerten aus der Schlussbilanz des übertragenen Rechtsträgers angesetzt wurden. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB). Barreserve Die auf EUR lautende Barreserve wurde mit dem Nennwert angesetzt. Die Bewertung der Sorten erfolgte zum Kassakurs am Bilanzstichtag. Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden wurden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Unterschiedsbeträge zwischen dem höheren Nennwert und dem Auszahlungsbetrag wurden in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen. Dieser Unterschiedsbetrag wird grundsätzlich laufzeit- und kapitalanteilig aufgelöst. Im Falle von Festzinsvereinbarungen erfolgt die Verteilung auf die Dauer der Festzinsbindung. Unverzinsliche bzw. minderverzinsliche Forderungen wurden mit einem angemessenen Zinsfuß (1,03 % p.a.) abgezinst. Anteilige Zinsen, deren Fälligkeit nach dem Bilanzstichtag liegt, die aber am Bilanzstichtag bereits den Charakter von bankgeschäftlichen Forderungen oder Verbindlichkeiten haben, sind dem zugehörigen Aktiv- oder Passivposten der Bilanz zugeordnet. Die den Forderungen an Kunden anhaftenden Bonitätsrisiken haben wir durch Bildung von Einzelwertberichtigungen und Einzelrückstellungen in ausreichendem Umfang abgedeckt. Den latenten Risiken im Kreditgeschäft wurde durch die Bildung von Pauschalwertberichtigungen und Pauschalrückstellungen gemäß IDW RS BFA 7 Rechnung getragen. Die Ermittlung der pauschalen Werte erfolgte zum 31. Dezember 2023 über einen erwarteten Verlust in einem Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten ohne Anrechnung von Bonitätsprämien. Die Berechnung des erwarteten Verlusts erfolgt unter Berücksichtigung der Ausfallwahrscheinlichkeit, der Verlustquote bei Ausfall sowie der erwarteten Kredithöhe zum Ausfallzeitpunkt für alle unter den Bilanzpositionen Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden ausgewiesenen Geschäften sowie für unter der Bilanz auszuweisende Eventualverpflichtungen, andere Verpflichtungen (einschließlich unwiderruflicher Kreditzusagen) und widerrufliche Kreditzusagen. Im Hinblick auf widerrufliche und unwiderrufliche Kreditzusagen und Eventualverpflichtungen erfolgt die bilanzielle Erfassung in Form einer Rückstellung. Im Geschäftsjahr 2023 waren im Bereich der Bauträgerfinanzierungen höhere Ausfallraten zu beobachten, als modellkonform zu erwarten waren. Diesem Umstand haben wir durch einen pauschalen Zuschlag (fallweiser Override) Rechnung getragen. Die Pauschalwertberichtigungen und -rückstellungen haben sich dadurch unwesentlich um insgesamt TEUR 279 erhöht. Zusätzlich bestehen zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Geschäftszweigs Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB, die bei den Forderungen an Kunden abgesetzt sind, und ein Sonderposten für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB. Wertpapiere Wertpapiere im Sinne von § 7 der RechKredV, die in der Bilanz unter dem Posten "Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere" und "Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere" ausgewiesen sind, wurden wie folgt bewertet: Die Bank hält zum Bilanzstichtag Wertpapiere des Anlagevermögens und der Liquiditätsreserve. Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden in Teilportfolien untergliedert. Die Zuordnung der Wertpapiere zu der jeweiligen Gruppe bzw. dem jeweiligen Teilportfolio ist durch entsprechende Beschlüsse der zuständigen Organe dokumentiert. Die festverzinslichen Wertpapiere, Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere der Liquiditätsreserve sowie Teile der Wertpapiere des Anlagevermögens werden wie Umlaufvermögen behandelt und wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Dabei wurden die von den "Wertpapiermitteilungen" (WM Datenservice) zur Verfügung gestellten Jahresschlusskurse herangezogen. Teile der Wertpapiere des Anlagevermögens werden wie Anlagevermögen behandelt und nur bei einer voraussichtlichen dauernden Wertminderung auf ihren niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben (gemildertes Niederstwertprinzip). Es liegen derzeit keine Anzeichen dafür vor, dass die Rückzahlung dieser Wertpapiere nicht zu pari erfolgt, so dass eine dauernde Wertminderung nicht gegeben ist. Anschaffungskosten über pari bei Wertpapieren des Anlagevermögens wurden auf den niedrigeren Einlösungskurs, jedoch nicht unter den Marktwert am Bilanzstichtag abgeschrieben. Strukturierte Finanzinstrumente, die keine wesentlich erhöhten oder zusätzlichen (andersartigen) Risiken oder Chancen aufweisen, werden als einheitlicher Vermögensgegenstand bzw. einheitliche Verbindlichkeit nach den allgemeinen handelsrechtlichen Grundsätzen bilanziert und bewertet. Zur Absicherung von Teilen des Forderungsbestandes bestehen Inhaberschuldverschreibungen mit eingebetteten Credit Default Swaps (Credit Linked Notes), die unter Passivposten 3 mit einem Volumen von TEUR 1.000 ausgewiesen werden. Sie wurden von der DZ BANK AG übernommen. Bestandteil dieser Kreditrisiko-Verbriefungsaktionen war der gleichzeitige Erwerb von Credit Linked Notes (Ausweis unter Aktivposten 5), in die von einer Vielzahl weiterer Kreditgenossenschaften Adressrisiken eingebracht wurden. Diese Credit Linked Notes wurden in die jeweiligen Bestandteile (Schuldverschreibung und Credit Default Swap) zerlegt und nach den für die Ausweisposition beschriebenen Regeln bilanziert und bewertet. Der Ausweis der Credit Default Swaps erfolgt unter den Eventualverbindlichkeiten. Die Credit Default Swaps haben eine Restlaufzeit zwischen 4 und 5 Jahren. Die Bewertung erfolgte mittels anerkannter Optionspreismodelle. Finanzinstrumente des Handelsbestands Die institutsintern festgelegten Kriterien für die Einbeziehung von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand wurden nicht geändert. Zum Bilanzstichtag sind keine Finanzinstrumente dem Handelsbestand zugeordnet. Derivative Finanzinstrumente Derivative Finanzinstrumente (Swap- und Optionsgeschäfte) im Nichthandelsbestand dienen ausschließlich als Sicherungsinstrumente in Bewertungseinheiten oder als Sicherungsinstrumente im Rahmen der Aktiv-/Passiv-Steuerung. Soweit eine verlässliche Bewertung aufgrund fehlender Marktpreise nicht möglich war, erfolgte die Bewertung mittels interner Bewertungsmodelle und -methoden mit aktuellen Marktparametern. Sicherungsnehmerpositionen in getrennt bilanzierten eingebetteten Credit Default Swaps, die der Absicherung von Ausfallrisiken dienen, ohne zugleich einer Bewertungseinheit i. S. v. § 254 HGB zugeordnet zu sein, wurden als erhaltene Kreditsicherheiten bei der Ermittlung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen oder Rückstellungen für die abgesicherten Geschäfte berücksichtigt und nicht eigenständig bilanziert. Sicherungsgeberpositionen in getrennt bilanzierten eingebetteten Credit Default Swaps, mit denen ausschließlich Ausfallrisiken übertragen werden und bei denen beabsichtigt ist, sie bis zur Fälligkeit bzw. bis zum Eintritt des Kreditereignisses zu halten, wurden als gestellte Kreditsicherheiten nach den für das Bürgschafts- und Garantiekreditgeschäft entwickelten Grundsätzen behandelt. Bei ernsthaft drohender Inanspruchnahme wurden Verbindlichkeitsrückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet. Zum Ausgleich gegenläufiger Wertänderungen aus Zinsrisiken sowie zum Ausgleich gegenläufiger Zinszahlungsströme wurde eine Bewertungseinheit (Micro-Hedge) gebildet. Bei dem in die Bewertungseinheit einbezogenen Grundgeschäft handelt es sich um eine geschlossene Forward-Darlehensvereinbarung im Kundengeschäft mit einem Buchwert im Zeitpunkt des Wirksamwerdens in Höhe von 3,0 Mio. EUR (Vermögensgegenstand). Als Sicherungsinstrument wurde ein Forward-Zinsswap in Höhe von 2,9 Mio. EUR abgeschlossen. Die Bewertung dieses derivativen Finanzinstruments erfolgt nach den Vorschriften von § 254 HGB. Zur bilanziellen Abbildung der wirksamen Teile der Bewertungseinheiten wird die Einfrierungsmethode angewandt. Laufzeitbeginn der Forward-Darlehensvereinbarung sowie des Forward-Zinsswaps sind jeweils der 31. Juli 2027. Grundgeschäft und Sicherungsinstrument stimmen jeweils in wesentlichen relevanten Ausgestaltungsmerkmalen überein. Daher haben sich die gegenläufigen Wertänderungen in Bezug auf das abgesicherte Risiko am Bilanzstichtag weitgehend ausgeglichen und dies ist auch künftig für die festgelegte Dauer der Sicherungsbeziehung zu erwarten. Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs Die zinsbezogenen Finanzinstrumente des Bankbuchs (einschließlich derivater Steuerungsinstumente der Aktiv-/Passiv-Steuerung) werden im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller Geschäfte nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 (n. F.) verlustfrei bewertet. Hierzu werden die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten gegenübergestellt, der Barwert der zurechenbaren Gebühren- und Provisionserträge addiert und von diesem Überschuss die Risikoprämienbarwerte im Kundenkreditgeschäft und Eigengeschäft sowie der Verwaltungskostenbarwert abgezogen. Bei den zurechenbaren Gebühren- und Provisionserträgen wurden im Wesentlichen Kontoführungsgebühren sowie Provisionen aus offenen Zusagen und Bereitstellungsgebühren angesetzt. Gemäß einer internen Erhebung bzw. Schätzung wurde der Anteil der zinsbezogenen Verwaltungskosten für die Bestandspflege unter Berücksichtigung von geschätzten Kostensteigerungen ermittelt. Bezogen auf den Wert für das Jahr 2023 ergibt sich eine Berücksichtigung von 25,1 % der gesamten Verwaltungsaufwendungen (GuV-Posten 10 und 11) bereinigt um Sondereffekte aus der Verschmelzung. Für einen danach eventuell verbleibenden Verlustüberhang wird eine Drohverlustrückstellung gebildet, die unter den anderen Rückstellungen ausgewiesen wird. Nach dem Ergebnis der Berechnungen zum 31. Dezember 2023 war keine Rückstellung zu bilden. Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie Anteile an verbundenen Unternehmen Die Beteiligungen und die Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie die Anteile an verbundenen Unternehmen wurden zu Anschaffungskosten bilanziert. Treuhandvermögen Die Bewertung des Treuhandvermögens erfolgte zu den Anschaffungskosten bzw. zum Nennwert. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Die Bewertung der Sachanlagen und der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände erfolgte zu den Anschaffungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Den planmäßigen Abschreibungen liegen die der geschätzten Nutzungsdauer entsprechenden Abschreibungssätze zugrunde. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen bei den Gebäuden grundsätzlich linear über eine Nutzungsdauer von höchstens 50 Jahren. Soweit steuerlich anerkannt, werden höhere Staffelsätze gemäß § 7 Abs. 5 EStG angewandt. Bei Mietereinbauten wird als Nutzungsdauer die Vertragszeit angesetzt, soweit diese kürzer als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist. Die Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Betriebsvorrichtungen werden linear abgeschrieben. Sachanlagen wurden im Anschaffungsjahr pro rata temporis abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis einschließlich EUR 250 wurden im Jahr der Anschaffung vollständig als Sachaufwendungen erfasst. Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten über EUR 250 bis EUR 1.000 wurde steuerrechtlich ein Sammelposten gebildet. Handelsrechtlich wurde dieser Sammelposten aufgrund der untergeordneten Bedeutung übernommen. Der Sammelposten wird über die Dauer von 5 Jahren linear abgeschrieben. Sonstige Vermögensgegenstände Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte nach den Grundsätzen des strengen Niederstwertprinzips. Aktive latente Steuern Zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen bestehen zeitliche oder quasi-permanente Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren abbauen. Über die Höhe der passiven Steuerlatenzen hinausgehende aktive latente Steuern wurden in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht aktiviert (vgl. Erläuterungen im Abschnitt D.). Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Bei Altersversorgungsverpflichtungen und vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen, die die Voraussetzungen des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB erfüllen, haben wir die Verpflichtungen mit den ihnen zuzurechnenden Vermögensgegenständen verrechnet. Das Deckungsvermögen mit einem beizulegenden Zeitwert in Höhe von EUR 1.411.069 (Anschaffungskosten in Höhe von EUR 1.401.295) wurde mit dem Erfüllungsbetrag der Altersversorgungsverpflichtungen in Höhe von EUR 893.431 saldiert. Bei der Verrechnung weiterer Vermögenswerte in Höhe von EUR 909.761 (Aktiva 6), die an die Begünstigten zur Erfüllung von Pensionsverpflichtungen verpfändet sind, ergab sich keine Überdeckung. Ein nach der Saldierung verbleibender Überhang wurde in Höhe von EUR 851.470 aktiviert. Aufwendungen und Erträge aus der Abzinsung der Verpflichtungen wurden mit laufenden Erträgen sowie Erfolgsauswirkungen aus Zeitwertänderungen des Deckungsvermögens in Höhe von EUR 66.734 verrechnet. Verbindlichkeiten Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgte zu dem jeweiligen Erfüllungsbetrag. Treuhandverbindlichkeiten Die Bewertung der Treuhandverbindlichkeiten erfolgte zum Erfüllungsbetrag, der mit dem Nennwert der Verpflichtung übereinstimmt. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind im Wesentlichen abgegrenzte Kreditbearbeitungsentgelte enthalten, die auf die Zinsfestschreibungsdauer verteilt werden. Passive latente Steuern Aussagen zu den aktiven und passiven Steuerlatenzen wurden zusammengefasst und bei den Angaben zu Bewertungsmethoden auf der Aktivseite zu "Aktive latente Steuern" vorgenommen. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Den Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Berechnungen auf Basis der "Heubeck-Richttafeln 2018 G" (Prof. Dr. Klaus Heubeck) zugrunde. Verpflichtungen aus Pensionsanwartschaften wurden mittels Anwartschaftsbarwertverfahren angesetzt. Laufende Rentenverpflichtungen und Altersversorgungsverpflichtungen gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitern wurden mit dem Barwert bilanziert. Der bei der Abzinsung der Pensionsrückstellungen angewendete Zinssatz von 1,82 % wurde unter Inanspruchnahme der Vereinfachungsregel nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren festgelegt. Dieser beruht auf einem Rechnungszinsfuß gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV). Es wurden erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen in Höhe von 2,50 % und eine Rentendynamik in Höhe von 2,00 % zugrunde gelegt. Zur Berücksichtigung des erhöhten kurzfristigen Anpassungsbedarfes aufgrund aufgelaufener Inflationseffekte wurden die bei der Berechnung der Rückstellungen berücksichtigten laufenden Leistungen, die gemäß Verbraucherpreisindex angepasst werden, fiktiv um 10 % erhöht. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt EUR 309.484. Die Altersteilzeitrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit einem Zinssatz von 1,74 % bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ermittelt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Als Rechnungsgrundlage wurden die "Richttafeln 2018 G" (Prof. Dr. Klaus Heubeck) zugrunde gelegt. Es wurden Lohn- und Gehaltssteigerungen in Höhe von 2,50 % zugrunde gelegt. Im Jahr 2020 wurde ein Lebensarbeitszeitmodell für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bank in Form eines versicherungsgebundenen Zeitwertkontos bei der R+V Lebensversicherung AG eingeführt. Die Einbringungen in das Wertguthaben werden in eine Rückdeckungsversicherung eingezahlt, Entnahmen aus dem Wertguthaben werden durch Rückkäufe der Rückdeckungsversicherung finanziert. Das verpfändete Vermögen wird dabei als Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB qualifiziert und mit den entsprechenden Verpflichtungen verrechnet. Die Anschaffungskosten sowie der beizulegende Wert der Rückdeckungsversicherung belaufen sich auf EUR 1.200.467,67, der Erfüllungsbetrag der Rückstellung beläuft sich auf EUR 1.241.643. Die unter Beachtung des Niederstwertprinzips fortgeführten Anschaffungskosten entsprechen dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Versicherungsvertrages. Der Belastung aus Einlagen mit steigender Verzinsung und aus Zuschlägen sowie sonstigen über den Basiszins hinausgehenden Vorteilen für Einlagen wurde durch Rückstellungsbildung in angemessenem Umfang Rechnung getragen. Im Übrigen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften Rückstellungen in angemessener Höhe gebildet. Währungsumrechnung Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände (ausgenommen Sortenbestand) und Verbindlichkeiten wurden mit dem Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtages umgerechnet. Für die Umrechnung noch nicht abgewickelter Termingeschäfte wurde der Terminkurs des Bilanzstichtages zugrunde gelegt. Die Ergebnisse aus der Währungsumrechnung wurden bei dem GuV-Posten berücksichtigt, bei dem die sonstigen Bewertungsergebnisse des umgerechneten Bilanzpostens oder Geschäfts ausgewiesen werden. Angaben zur Behandlung von negativen Zinsen Negative Zinsen auf finanzielle Vermögenswerte bzw. finanzielle Verbindlichkeiten wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung bei den betreffenden Zinserträgen bzw. Zinsaufwendungen in Abzug gebracht. Verwendung des Jahresergebnisses Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden Von der Möglichkeit der Verrechnung des Aufwandspostens 13 mit dem Ertragsposten 14 lt. § 32 RechKredV sowie des Aufwandspostens 15 mit dem Ertragsposten 16 lt. § 33 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht. C. Entwicklung des Anlagevermögens 2023
D. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen an Kreditinstitute In den Forderungen an Kreditinstitute (A 3) sind EUR 291.506.021 Forderungen an die genossenschaftliche Zentralbank enthalten. Forderungen an Kunden In den Forderungen an Kunden (A 4) sind EUR 303.731.839 Forderungen mit unbestimmter Laufzeit enthalten. Als Sicherheit für Verbindlichkeiten gegenüber der genossenschaftlichen Zentralbank wurden dieser Kundenforderungen mit einem Gesamtbetrag von EUR 699.188.392 abgetreten. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Von den in der Bilanz ausgewiesenen Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren (A 5) werden im auf den Bilanzstichtag folgenden Geschäftsjahr EUR 112.584.058 fällig. In folgenden Posten sind enthalten:
Im Wertpapierjournal sind die nicht nach dem strengen Niederstwertprinzip bewerteten Wertpapiere des Anlagevermögens besonders gekennzeichnet. Zu den Finanzanlagen gehörende Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, bestehen in folgendem Umfang (§ 285 Nr. 18 HGB): Der Buchwert der betreffenden Wertpapiere beträgt EUR 580.053.675, der beizulegende Zeitwert beläuft sich auf EUR 543.659.143. Außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB sind für marktpreisbezogene Wertveränderungen unterblieben, da Störungen der Zins- und Tilgungsleistungen bei den betreffenden Wertpapieren nach unserer derzeitigen Einschätzung nicht zu erwarten sind. Forderungen an verbundene Unternehmen oder Beteiligungsunternehmen In den Forderungen sind folgende Beträge enthalten, die auch Forderungen an verbundene Unternehmen oder Beteiligungsunternehmen sind:
Investmentvermögen mit einem Anteil von mehr als 10 Prozent Wir halten folgende Anteile an Sondervermögen im Sinn des § 1 Abs. 10 KAGB im Bilanzposten "Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere" (A 6) mit Anteilsquoten von mehr als 10 %:
Beschränkungen in der täglichen Rückgabemöglichkeit bestehen nur für den Fall außergewöhnlicher Umstände, die eine Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger erforderlich erscheinen lassen. Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen Wir halten an folgenden Unternehmen Beteiligungen im Sinne des § 271 Abs. 1 HGB, die nicht von untergeordneter Bedeutung gemäß § 286 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 HGB sind und an verbundenen Unternehmen nach § 271 Abs. 2 HGB:
Mit den unter Buchstaben a, b, d, e und f genannten Unternehmen besteht ein Konzernverhältnis. Ein Konzernabschluss wurde nicht aufgestellt, weil aufgrund untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 296 Abs. 2 HGB) auf die Aufstellung verzichtet werden konnte. Darüber hinaus bestehen weitere Beteiligungen im Sinne des § 271 Abs. 1 HGB, auf deren Angabe jedoch aufgrund der insgesamt untergeordneten Bedeutung verzichtet wurde. Treuhandvermögen Im Bilanzposten "Treuhandvermögen" (A 9) sind ausschließlich Kredite ausgewiesen, die wir im eigenen Namen für fremde Rechnung halten. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Im Bilanzposten "Sachanlagen" (A 12) sind Grundstücke und Bauten, die wir im Rahmen eigener Tätigkeit nutzen, in Höhe von EUR 29.698.006 und Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von EUR 8.848.925 enthalten. Sonstige Vermögensgegenstände In dem Bilanzposten "Sonstige Vermögensgegenstände" (A 13) sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:
Aktive latente Steuern Latente Steuern sind nicht aktiviert. Bei einer Gesamtdifferenzbetrachtung errechnet sich ein aktiver Überhang von latenten Steuern, der in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt wurde. Hierbei wurden passive latente Steuern aus dem Sonderposten mit Rücklageanteil im Wesentlichen mit den latenten Steuern aus gebildeten Vorsorgereserven nach § 340 f HGB (Aktiva 4) sowie aus dem Bereich der Rückstellungen (Passiva 7) verrechnet. Nachrangige Vermögensgegenstände In den folgenden Posten sind Vermögensgegenstände, für die eine Nachrangklausel besteht, enthalten:
Fremdwährungsposten In den Vermögensgegenständen sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von EUR 36.995.608 enthalten. Restlaufzeitenspiegel für Forderungen Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen haben folgende Restlaufzeiten:
Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert. Restlaufzeitenspiegel für Verbindlichkeiten Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten weisen folgende Restlaufzeiten auf:
Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (P 1) sind EUR 884.952.811 Verbindlichkeiten gegenüber der genossenschaftlichen Zentralbank enthalten. Treuhandverbindlichkeiten Im Bilanzposten "Treuhandverbindlichkeiten" (P 4) sind ausschließlich Kredite ausgewiesen, die wir im eigenen Namen für fremde Rechnung halten. Sonstige Verbindlichkeiten Im Bilanzposten "Sonstige Verbindlichkeiten" (P 5) sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten (P 6) sind Disagiobeträge, die bei der Ausreichung von Forderungen in Abzug gebracht wurden, im Gesamtbetrag von EUR 176.215 (Vorjahr EUR 228.134) enthalten. Passive latente Steuern Die Erläuterungen zu den Steuerlatenzen werden im Abschnitt D. "Erläuterungen zur Bilanz" unter Aktive latente Steuern ausgewiesen. Nachrangige Verbindlichkeiten Im Geschäftsjahr fielen Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten (P 9) in Höhe von EUR 308.515 an. Die mit den Gläubigern der nachrangigen Verbindlichkeiten getroffenen Nachrangabreden erfüllen die Voraussetzungen für die Anerkennung als Eigenmittel gemäß Art. 63 CRR. Die Restlaufzeit der nachrangigen Verbindlichkeiten liegt zwischen 4 und 10 Jahren. Die nachrangigen Verbindlichkeiten sind mit Zinssätzen von 1,00 % bis 2,75 % ausgestattet. Es bestehen keine Mittelaufnahmen, die 10 % des Gesamtbetrages der nachrangigen Verbindlichkeiten übersteigen. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen oder Beteiligungsunternehmen In den nachstehenden Verbindlichkeiten sind folgende Beträge enthalten, die auch Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen oder Beteiligungsunternehmen sind:
Eigenkapital Die unter dem Passivposten "Gezeichnetes Kapital" (P 12a) ausgewiesenen Geschäftsguthaben gliedern sich wie folgt:
Die Kapital- und Ergebnisrücklagen (P 12b) und c) haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen Die in den Posten 1b) und 2c) unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Verpflichtungen unterliegen den für alle Kreditverhältnisse geltenden Risikoidentifizierungs- und -steuerungsverfahren, die eine rechtzeitige Erkennung der Risiken gewährleisten. Akute Risiken einer Inanspruchnahme aus den unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Haftungsverhältnissen sind durch Rückstellungen gedeckt und ggf. vom jeweiligen Bilanzposten abgesetzt. Die Verpflichtungen wurden darüber hinaus in die Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen einbezogen, der jeweils entsprechend daraus resultierende Betrag als Rückstellung ausgewiesen und von den genannten Bilanzposten abgesetzt. Die ausgewiesenen Verpflichtungen betreffen überwiegend breit gestreute Bürgschafts- und Gewährleistungsverträge für bzw. offene Kreditzusagen gegenüber Kunden sowie Verpflichtungen aus Credit Linked Notes. Wir gehen davon aus, dass die überwiegende Anzahl der Eventualverbindlichkeiten ohne Inanspruchnahme auslaufen werden. Durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesicherte Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten Von den Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten sind durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesichert:
Fremdwährungsposten In den Schulden sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von EUR 131.113.959 enthalten. Termingeschäfte und derivative Finanzinstrumente Zum Bilanzstichtag bestanden noch nicht abgewickelte Zinsswaps und Aktienoptionsgeschäfte des Nichthandelsbestands. Die Zinsswaps wurden ausschließlich als Sicherungsinstrumente im Rahmen der Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos im Bankbuch (Aktiv/Passiv-Steuerung) oder im Rahmen von Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB abgeschlossen. Aktienoptionsgeschäfte werden ausschließlich im Kundeninteresse getätigt. Entsprechende Gegengeschäfte mit der Zentralbank bestehen. In der nachfolgenden Tabelle sind die nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Derivatgeschäfte (Nichthandelsbestand), die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelt waren, zusammengefasst (§ 36 RechKredV bzw. § 285 Nr. 19 HGB). Neben der Gliederung nach Produktgruppen wird die Fälligkeitsstruktur auf Basis der Nominalbeträge angegeben. Die beizulegenden Zeitwerte werden mit rechnerisch angefallenen Zinsen angegeben ("dirty prices"). (Angaben in TEUR):
Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgte bei Zinsswap-Vereinbarungen durch Diskontierung der zukünftigen erwarteten Zahlungsströme auf den Abschlussstichtag. Für die Bewertung von Optionen des Nichthandelsbestands wurden Optionspreismodelle (Black-Scholes) eingesetzt. Es handelt sich ausschließlich um geschlossene Positionen; insoweit gleichen sich die beizulegenden Zeitwerte aus. Die in strukturierten Produkten enthaltenen Kreditderivate resultieren aus Kreditrisiko-Verbriefungsaktion (VR Circle Plattform der DZ BANK) in Form von Credit Default Swaps der erworbenen Credit Linked Notes. Die Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert erfolgte mittels anerkannter Optionspreismodelle. Für eventuelle Inanspruchnahmen aus dem Credit Default Swap wurde eine Rückstellung in unwesentlicher Höhe gebildet. E. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Zinserträge und Zinsaufwendungen Aus der vorzeitigen Auflösung von Zinsswaps ist in den Zinserträgen ein Betrag von EUR 4.116.244 und in den Zinsaufwendungen ein Betrag von EUR 2.197.787 enthalten. Die für das Geschäftsjahr ermittelten Auf- und Abzinsungseffekte für Zinsrückstellungen aus Zinsprodukten wurden unter den Zinserträgen und den Zinsaufwendungen erfasst. Dadurch hat sich der Zinsüberschuss per Saldo um EUR 38.051 erhöht (Vorjahr um EUR 13.329 vermindert). Provisionserträge Die Provisionserträge aus für Dritte erbrachte Dienstleistungen, insbesondere für Kontoführung, Wertpapier- und Depotgeschäft sowie Vermögensverwaltung, nehmen in der Ertragsrechnung einen festen Bestandteil ein. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen mit EUR 1.548.667 (Vorjahr EUR 1.873.275) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, Miet- und Pachterträge von EUR 1.405.219 (Vorjahr EUR 1.459.293) und mit EUR 125.665 (Vorjahr EUR 30.026) Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen mit EUR 791.899 (Vorjahr EUR 1.429.704) die Zuführung zu Rückstellungen für ATZ-Vereinbarungen und mit EUR 652.997 (Vorjahr EUR 944.437) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen. Periodenfremde Erträge bzw. Aufwendungen In den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind periodenfremde Erträge in Höhe von EUR 3.151.905 und periodenfremde Aufwendungen in Höhe von EUR 2.163.347 enthalten. Hiervon entfallen auf:
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag resultieren aus dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit unter Berücksichtigung von Abweichungen zum steuerlichen Ergebnis. F. Sonstige Angaben Vorstand und Aufsichtsrat An die Mitglieder des Vorstands wurden im Geschäftsjahr Gesamtbezüge gewährt in Höhe von EUR 3.783.370. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen EUR 477.994. Die früheren Mitglieder des Vorstands bzw. deren Hinterbliebenen erhielten EUR 3.015.786. Für frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebenen bestehen zum 31. Dezember 2023 Pensionsrückstellungen in Höhe von EUR 26.442.469. Die Forderungen an und Verpflichtungen aus eingegangenen Haftungsverhältnissen betrugen für Mitglieder des Vorstands EUR 1.162.052 und für Mitglieder des Aufsichtsrats EUR 10.376.558. Ausschüttungsgesperrte Beträge Ausschüttungsgesperrte Beträge bestanden zum 31. Dezember 2023 wie folgt:
Der aus der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen nach § 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag beträgt EUR 309.484. Die ausschüttungsgesperrten Beträge aus der Neubewertung von Altersversorgungsverpflichtungen (§ 253 Abs. 6 HGB) und nach § 268 Abs. 8 HGB werden gemeinsam betrachtet. Danach ergibt sich, dass allen ausschüttungsgesperrten Beträgen frei verfügbare Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrages gegenüberstehen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte Verpflichtungen bestehen in Form einer möglichen Leistungsverpflichtung in Höhe von EUR 19.805.968 gegenüber der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. aus der Zugehörigkeit zum Garantieverbund durch Abgabe einer Garantieerklärung. Ferner besteht eine Beitragsgarantie gegenüber dem institutsbezogenen Sicherungssystem der BVR Institutssicherung GmbH. Diese betrifft Jahresbeiträge zum Erreichen der Zielausstattung bzw. Zahlungsverpflichtungen, Sonderbeiträge und Sonderzahlungen, falls die verfügbaren Finanzmittel nicht ausreichen, um die Einleger eines dem institutsbezogenen Sicherungssystem angehörigen CRR-Kreditinstituts im Entschädigungsfall zu entschädigen, sowie Auffüllungspflichten nach Deckungsmaßnahmen. Personalstatistik Die Zahl der 2023 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug:
Außerdem wurden durchschnittlich 56 Auszubildende beschäftigt. Mitgliederbewegung im Geschäftsjahr
Mit Eintragung im Genossenschaftsregister am 03.01.2022 ist die Nachschusspflicht entfallen. Es besteht ein Nachhaftungszeitraum von 2 Jahren gemäß § 120 Abs.2 GenG. Besondere Offenlegungspflichten Gemäß Teil 8 der CRR (Art. 435 bis 455) offenzulegende Inhalte sind zum Teil im Lagebericht enthalten. Wir beabsichtigen, die weiteren Angaben in einem separaten Offenlegungsbericht zu machen und im Bundesanzeiger (Unternehmensregister) und auf unserer Homepage zu veröffentlichen. Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes Der Name und die Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes lauten: Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. Am Rüppurrer Schloss 40 76199 Karlsruhe Mitglieder des Vorstands, ausgeübter Beruf, Ressort Matthias Zander (Vorstandssprecher) (bis 31.12.2023), Geschäftsleiter, Private Investment Office Klaus Bieler (stv. Vorstandssprecher (bis 31.12.2023, ab 01.01.2024 Vorstandsvorsitzender), Geschäftsleiter, Unternehmenssteuerung und Revision Juan Baltrock (ab 07.09.2023), Geschäftsleiter, Firmenbank Andreas Hahn (ab 07.09.2023), Geschäftsleiter, Unternehmensservice Andreas Hoffmann (bis 31.12.2023), Geschäftsleiter, Sonderaufgaben Rüdiger Kümmerlin, Geschäftsleiter, Vertrieb, Privatbank Dimitrios Meletoudis (ab 07.09.2023, ab 01.01.2024 stv. Vorstandsvorsitzender), Geschäftsleiter, Vertriebsmanagement und HR Holger Neubauer, Geschäftsleiter, Firmenbank Thomas Rohrer (ab 01.01.2024), Geschäftsleiter, Private Investment Office Mitglieder des Aufsichtsrats, ausgeübter Beruf Steinmann, Otto (Vorsitzender), Erster Beigeordneter Stadt Walldorf Ackermann, Thomas (stv. Vorsitzender) (ab 07.09.2023), Dipl. Verwaltungswirt (FH), Bürgermeister a.D. Essenpreis, Thomas (stv. Vorsitzender), Geschäftsführer, Essenpreis Haustechnik GmbH Gutting, Olav (stv. Vorsitzender), MdB, Rechtsanwalt, selbständig Abele, Uwe (bis 15.06.2023), Geschäftsführer, Abele Spedition und Transport GmbH Barth, Andreas, dipl. Bankbetriebswirt ADG, Volksbank Kraichgau eG Bender, Cathrin (ab 11.01.2024), Finanzassistentin, Volksbank Kraichgau eG Binder, Thomas (bis 15.06.2023 und ab 11.01.2024), Bankkaufmann, Volksbank Kraichgau eG Bitz, Frank, Bankkaufmann, Volksbank Kraichgau eG Brüstle, Timo (bis 15.06.2023), Bautechniker, Volksbank Kraichgau eG Büchner, Martin, Bürgermeister a.D., Jurist, VDK Cicciarella, Enzo, Betriebswirt (IHK), Volksbank Kraichgau eG Common, Bodo (ab 07.09.2023), Dipl. Ing. (FH), Berater, selbständig Daubermann, Andreas , Statiker, selbständig Dittes, Michael, Bankfachwirt, Volksbank Kraichgau eG Dübbers, Sabine, Geschäftsführerin, Maler Dübbers GmbH Elbl, Pia, Industriefachwirtin, Prokuristin, Mex Büromöbel GmbH & Co. KG Fabry, Tilo (ab 07.09.2023), Organisationsberater, selbständig Förster, Joachim , Bürgermeister, Gemeinde Nussloch Gärtner, Lena, Geschäftsführerin, Sportpark Gärtner Gehard, Andreas (ab 07.09.2023), Geschäftsführer, selbständig Gsell, Reinhold (bis 15.06.2023), Bürgermeister a.D. Hans, Mathias, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, selbständig Hauth, Michael (ab 11.01.2024), Bankfachwirt, Volksbank Kraichgau eG Holzwarth, Tanja, Bankkauffrau, Volksbank Kraichgau eG Kaufmann, Maritta (ab 15.06.2023), Bankangestellte, Volksbank Kraichgau eG Kerth, Sebastian (bis 15.06.2023), Bankbetriebswirt, Volksbank Kraichgau eG Kirchdörfer, Hildur (ab 07.09.2023), Geschäftsführerin, Harman Becker Automotive Systems GmbH Kohnle, Achim (ab 07.09.2023), Dipl. Betriebswirt (BA), Steuerberater, selbständig Kreiter, Gerd, Bürgermeister, Gemeinde Kirchardt Lang, Barbara, Steuerberaterin, selbständig Leicht, Bernhard (ab 07.09.2023), Industriekaufmann, selbständig Linder, Joachim (bis 15.06.2023), Bankkaufmann, Volksbank Kraichgau eG Mairhofer, Bernhard, Schreinermeister, selbständig Maurer, Cathrine (ab 15.06.2023), Finanzassistentin, Volksbank Kraichgau eG Melter-Wonneberg, Christiane (ab 07.09.2023), KFZ-Betriebswirtin (BFC), Prokuristin, Autohaus Melter GmbH und WFB GmbH, Freiberufliche Dozentin Meudt, Sebastian (ab 15.06.2023), dipl. Bankbetriebswirt BankCOLLEG, Volksbank Kraichgau eG Prochnow-Ast, Alexander, Bankkaufmann, Volksbank Kraichgau eG Ries, Nicole, Industriefachwirtin, Prokuristin, Fensterbau Abel GmbH Schauer, Horst-Bodo (bis 15.06.2023), angestellter Steuerberater, Schauer, Häffner & Partner Schmid, Reinhard (ab 07.09.2023), Rentner Spahr, Matthew, Steuerberater, selbständig Steidle, Diana (ab 11.01.2024), Bankkauffrau, Volksbank Kraichgau eG Töpfer, Ingo, Key Account Manager Rail, HET Elastomertechnik GmbH Uhler, Andreas, Geschäftsführer, Stadtwerke Sinsheim GmbH & Co. KG Uhler, Christoph (bis 15.06.2023), Finanzassistent, Volksbank Kraichgau eG Wagner, Dayana (ab 15.06.2023), Bankbetriebswirtin, Volksbank Kraichgau eG Wagner, Knut, Rechtsanwalt, selbständig Wagner, Rainer (bis 15.06.2023), Bankkaufmann, Volksbank Kraichgau eG Wedel, Heidi (bis 15.06.2023), Rentnerin Weickum, Heike (ab 07.09.2023), Kauffrau, Weickum GmbH Weiß, Gerhard, Pensionär Wolf, Armin, Freier Architekt, selbständig Wüstl, Peter (ab 11.01.2024), Bankkaufmann, Volksbank Kraichgau eG Vorschlag für die ErgebnisverwendungDer Vorstand schlägt im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat vor, den Jahresüberschuss von EUR 17.267.551,41 - unter Einbeziehung eines Gewinnvortrages von EUR 27.141,43 sowie nach den im Jahresabschluss mit EUR 6.338.000,00 ausgewiesenen Einstellungen in die Rücklagen (Bilanzgewinn von EUR 10.956.692,84) - wie folgt zu verwenden:
Wiesloch, 21. März 2024 Volksbank Kraichgau eG Der Vorstand Bieler Baltrock Hahn Kümmerlin Meletoudis Neubauer Rohrer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Volksbank Kraichgau eG, Wiesloch Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Volksbank Kraichgau eG, Wiesloch (im Folgenden "Genossenschaft") - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Genossenschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Genossenschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Genossenschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. §§ 55 Abs. 2, 38 Abs. 1a GenG, dass alle bei uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1. Bewertung der Kundenforderungen 2. Verschmelzung Unsere Darstellung der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert: a) Sachverhalt und Problemstellung b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse c) Verweis auf weitergehende Informationen zu 1.a) Die Forderungen an Kunden, saldiert mit den gebildeten Risikovorsorgen, belaufen sich auf 7.571,3 Mio. EUR. Dies entspricht 77,4 % der Bilanzsumme. Zudem bestehen Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 168,6 Mio. EUR und unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von 502,8 Mio. EUR. Die Identifizierung und die Ermittlung von Einzelwertberichtigungen sowie die Bemessung von Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten, unwiderrufliche und widerrufliche Kreditzusagen unterliegen wesentlichen Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräumen. Das Risiko für den Jahresabschluss liegt darin, dass Wertberichtigungsbedarf nicht rechtzeitig identifiziert wird bzw. die Höhe der Wertberichtigung von der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung der jeweiligen Kreditnehmer sowie von der Bewertung der Kreditsicherheiten beeinflusst wird. Daher ist die zutreffende Einzelbewertung der Kundenforderungen für den Jahresabschluss und insbesondere die Ertragslage von entscheidender Bedeutung und stellt nach unserer Einschätzung einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. zu 1.b) Wir haben zunächst beurteilt, ob die für die Bewertung der Kundenforderungen relevanten Prozesse der Genossenschaft derart ausgestaltet sind, dass akute Risiken mit hinreichender Sicherheit rechtzeitig erkannt werden und gegebenenfalls eine Risikovorsorge in ausreichendem Umfang gebildet wird. In der Folge haben wir uns von der Einhaltung der Regelungen und der Funktionsfähigkeit der Prozesse durch Prüfung in Stichproben überzeugt. Hierbei haben wir insbesondere auf die eingerichteten relevanten Kontrollen der Bank abgestellt. Des Weiteren haben wir eine analytische Voruntersuchung durchgeführt. Dabei wurde der Datenbestand der Genossenschaft im Hinblick auf vordefinierte Prüfkriterien ausgewertet. Im diesem Zuge wurden neben den Ratingeinstufungen insbesondere die Höhe der ungesicherten Kreditteile sowie die Zugehörigkeit zu bestimmten von den wirtschaftlichen Entwicklungen des Geschäftsjahres stark betroffenen Branchen berücksichtigt. Aufbauend auf den vorstehend genannten verschiedenen Prüfungshandlungen haben wir bewusst ausgewählte Kreditengagements hinsichtlich der Notwendigkeit und - soweit erforderlich - der Angemessenheit einer Risikovorsorge einer Einzelfallprüfung unterzogen. zu 1.c) Weitere Angaben der Bank zur Bilanzierung und Bewertung von Forderungen im Kreditgeschäft sind im Anhang im Abschnitt Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden enthalten. Im Lagebericht sind Ausführungen zu den Kreditstrukturen sowie den Verfahren der Risikofrüherkennung enthalten. zu 2.a) Im Geschäftsjahr 2023 hat die Verschmelzung mit der Volksbank Bruchsal-Bretten eG, Bretten als übertragende Genossenschaft stattgefunden. Aufgrund der im Rahmen der Verschmelzung notwendigen Migrationen in den rechnungslegungsrelevanten Datenbeständen sowie der Abbildung der Verschmelzung im Jahresabschluss stellt die Verarbeitung der Verschmelzung einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. zu 2.b) Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung haben wir Prüfungshandlungen im Hinblick auf die Ausgestaltung des rechnungslegungsrelevanten internen Kontrollsystems, die handelsrechtliche Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie die IT-Migration durchgeführt. Des Weiteren haben wir das Zahlenwerk auf Plausibilität geprüft. Ergänzend haben wir in ausgewählten Einzelfällen hinsichtlich der Bewertung der von der übertragenden Genossenschaft eingebrachten Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten Prüfungshandlungen vorgenommen. zu 2.c) Angaben der Genossenschaft zur Verschmelzung sind im Anhang des Jahresabschlusses in den Abschnitten Allgemeine Angaben, Entwicklung des Anlagevermögens, Erläuterungen zur Bilanz und Sonstige Angaben enthalten. Darüber hinaus beinhaltet der Lagebericht Erläuterungen zur durchgeführten Verschmelzung. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen: - den gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 289b bis 289e HGB, - die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote), - die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitere Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Davon werden uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt: - die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitere Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen - wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder - anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter der Genossenschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Genossenschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Genossenschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Genossenschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit dem Aufsichtsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir sind als zuständiger Prüfungsverband gesetzlicher Abschlussprüfer der Genossenschaft. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit unserer Berichterstattung an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO i. V. m. § 58 Abs. 3 GenG (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Bei uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht der geprüften Genossenschaft angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die geprüfte Genossenschaft bzw. für die von dieser beherrschten Unternehmen erbracht: - Sonstige separate Bestätigungsleistungen gegenüber der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. - Sonstige separate Bestätigungsleistungen im genossenschaftlichen Finanzverbund - Prüfung des Depot- und Wertpapierdienstleistungsgeschäftes nach § 89 Abs. 1 Satz 1 und 2 WpHG - Erstellung eines Verschmelzungsgutachtens - Einreichung rechnungslegungsbezogener Informationen beim Betreiber des Unternehmensregisters Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Benjamin Hartmann.
Stuttgart, 16. Mai 2024 Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. Benjamin Hartmann, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratesSehr geehrte Mitglieder, Kunden und Geschäftsfreunde der Volksbank Kraichgau eG, auch der Aufsichtsrat kann, trotz politischer und gesellschaftlicher Spannungen und damit verbundenen wirtschaftlichen Herausforderungen, auf ein erfolgreiches Jahr 2023 zurückblicken. Aber auch auf ein Jahr mit vielen Veränderungen. So wurde im September 2023 - nach über einem Jahr Fusionsarbeit - die Verschmelzung mit der Volksbank Bruchsal-Bretten vollzogen. Im Rahmen von sieben Sitzungen wurde der Aufsichtsrat über die Lage und Entwicklung sowie über den allgemeinen Geschäftsverlauf der Bank - auch im Hinblick auf die Fusionsarbeit -, regelmäßig, zeitnah und umfassend unterrichtet. Darüber hinaus wurde der Aufsichtsrat und die von ihm gebildeten Ausschüsse, die insgesamt 23 Mal tagten, über wesentliche Themen und die strategische Ausrichtung einschließlich der Unternehmensplanung informiert. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung waren die Gremien unmittelbar eingebunden. Über die Ausschusstätigkeiten hat sich der Gesamtaufsichtsrat regelmäßig informieren lassen. Darüber hinaus stand ich als Aufsichtsratsvorsitzender zusammen mit meinen Stellvertretern, Thomas Essenpreis, Olav Gutting und seit dem Vollzug der Verschmelzung im September 2023 auch mit Thomas Ackermann, in einem engen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand. Die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Vorstand war von einer engen, regelmäßigen und vertrauensvollen Kommunikation geprägt. Dieser vertrauensvollen und offenen Zusammenarbeit kommt bei der erfolgreichen Bewältigung aktueller und künftiger Herausforderungen eine entscheidende Bedeutung zu. Der Aufsichtsrat ist im Berichtsjahr den ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben nachgekommen. Das Gremium nahm seine Überwachungsfunktion wahr und fasste die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse. Dies beinhaltete auch die Befassung mit der Prüfung nach § 53 GenG. Weiter hat der Aufsichtsrat den gesonderten, nicht finanziellen Bericht nach § 289 b HBG geprüft. Darüber hinaus hat er die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers überwacht. Dazu gehörte auch, dass keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen von Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, erbracht wurden. Bei zulässigen Nichtprüfungsleistungen lagen die erforderlichen Genehmigungen vor. Der vorliegende Jahresabschluss 2023 der Volksbank Kraichgau eG sowie der Lagebericht wurden vom Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e.V. geprüft. Die Abschlussprüfer haben den Bestätigungsvermerk in uneingeschränkter Form erteilt. Über das Prüfungsergebnis wird in der Vertreterversammlung am 20. Juni 2024 berichtet. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses geprüft. Der Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses - unter Einbeziehung des Gewinnvortrages - entspricht den Vorschriften der Satzung der Bank. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Vertreterversammlung, den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2023 festzustellen und die vorgeschlagene Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen. Das Aufsichtsratsgremium bestand nach der satzungsgemäßen Wahl durch die Vertreterversammlung am 15.06.2023 zunächst aus 30 Mitgliedern, von denen 20 Mitglieder von der Vertreterversammlung und zehn Mitglieder von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Volksbank Kraichgau nach den Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes gewählt wurden. Im Zuge der Verschmelzung mit der Volksbank Bruchsal-Bretten wurden, auf Basis der an der Vertreterversammlung der Volksbank Bruchsal-Bretten am 06.06.2023 aufgestellten Kandidaten, durch die Vertreterversammlung der Volksbank Kraichgau am 15.06.2023 zehn Mitglieder des Aufsichtsrats der ehemaligen Volksbank Bruchsal-Bretten in den Aufsichtsrat der fusionierten Volksbank Kraichgau hinzugewählt. Mit der fusionsbedingten Hinzuwahl weiterer fünf Arbeitnehmervertreter durch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Volksbank Kraichgau im Januar 2024 besteht das Gremium nun aus satzungsgemäß 45 Mitgliedern, wovon 30 Mitglieder von der Vertreterversammlung und 15 Mitglieder von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Volksbank Kraichgau nach den Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetztes zu wählen sind. Den Vorstand ergänzten mit Vollzug der Fusion die drei Vorstandsmitglieder der ehemaligen Volksbank Bruchsal-Bretten, Juan Baltrock, Andreas Hahn und Dimitrios Meletoudis, das Vorstandsgremium. Damit bestand ab September 2023 der Vorstand mit Matthias Zander als Sprecher des Vorstands, Klaus Bieler als dessen Stellvertreter, Juan Baltrock, Andreas Hahn, Andreas Hoffmann, Rüdiger Kümmerlin, Dimitrios Meletoudis und Holger Neubauer aus acht Mitgliedern. Zum 31.12.2023 schieden Matthias Zander und zum 15.01.2024 Andreas Hoffmann aus dem Vorstand aus. Der Aufsichtsrat dankt den Herren Zander und Hoffmann für die Treue zur Bank bzw. für ihre Vorgängerinstitute und ihr Engagement, das sie für die Bank eingebracht haben, sowie für die stets vertrauensvolle Zusammenarbeit. Thomas Rohrer wurde zum 01.01.2024 neu zum Vorstand bestellt, sodass das Vorstandsgremium seither aus sieben Mitgliedern besteht, mit Klaus Bieler als Vorstandsvorsitzendem und Dimitrios Meletoudis als seinem Stellvertreter. Zur erfolgreichen Entwicklung unserer Bank haben alle Mitarbeitenden beigetragen. Für ihre engagierte Unterstützung und den hohen persönlichen Einsatz - insbesondere im Zuge der vollendeten Bankenfusion - bedanken wir uns ausdrücklich. Dem Vorstand gilt unser Dank für seine Leistung im Geschäftsjahr 2023 sowie für die zukunftsorientierte Ausrichtung. Weiter gilt unser Dank allen Mitgliedern, Kundinnen und Kunden sowie Vertreterinnen und Vertretern für ihre Treue zur Bank. Wir bitten unsere Mitglieder und Geschäftsfreunde weiter um ihr Vertrauen für unser Haus und freuen uns auf eine erfolgreiche und konstruktive Zusammenarbeit im Interesse und zum Wohle unserer Bank und aller Beteiligten.
Wiesloch, 17. Mai 2024 Für den Aufsichtsrat Otto Steinmann Aufsichtsratsvorsitzender Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023("Länderspezifische Berichterstattung")Die Volksbank Kraichgau eG hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Kreditgenossenschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Volksbank Kraichgau eG besteht darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Volksbank Kraichgau eG definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 TEUR 233.776. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt 906,8. Der Gewinn vor Steuern beträgt TEUR 66.200. Die Steuern auf Gewinn betragen TEUR 20.793 und betreffen laufende Steuern. Die Volksbank Kraichgau eG hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. Feststellung des Jahresabschlusses und Beschlussfassung über die ErgebnisverwendungDie Vertreterversammlung vom 20.06.2024 hat den Jahresabschluss zum 31.12.2023 festgestellt und die Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von EUR 17.267.551,41 - unter Einbeziehung eines Gewinnvortrages in Höhe von EUR 27.141,43 - wie vom Vorstand vorgeschlagen beschlossen. |
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