Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 85749
Eingetragen
10.12.2002
Branche
Bildentwicklung, -bearbeitung und Erbringung sonstiger fotografischer DienstleistungenDruck- und MedienvorstufeNachbearbeitung und sonstige Filmtechnik
Gegenstand
digitale Text- und Bildbearbeitung; Fachlabor für Fotografie im analogen und digitalen Bereich; digitale Druckvorstufe; creative Bildgestaltung.

Historie

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Management

NameRolle
Gerhard Wagner
seit 10.12.2002
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Fotodata GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 38.021,00 52.583,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4.020,00 5.784,00
II. Sachanlagen 34.001,00 46.799,00
B. Umlaufvermögen 136.896,74 130.171,41
I. Vorräte 3.388,20 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 92.656,22 44.546,31
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 40.852,32 85.625,10
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.346,00 3.120,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 178.263,74 185.874,41

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 59.642,79 77.916,69
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 52.916,69 93.131,17
III. Jahresfehlbetrag 18.273,90 40.214,48
B. Rückstellungen 15.548,91 74.930,02
C. Verbindlichkeiten 103.072,04 33.027,70
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 103.072,04 33.027,70
Bilanzsumme, Summe Passiva 178.263,74 185.874,41

Anhang


Fotodata GmbH

Anhang zum 31. Dezember 2010

A. Allgemeine Angaben

Die Berichtsfirma weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB auf.

Die Gesellschaft nahm die gewährten Erleichterungen bezüglich der Aufstellung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und des Anhangs in Anspruch.

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

Bei der Bilanzierung und Bewertung ist von handelsrechtlichten Ansatz- und Bewertungsvorschriften ausgegangen worden.  Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Das abnutzbare Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Dabei wurde die weitere wahrscheinliche Verwendung unter Berücksichtigung der technischen und wirtschaftlichen Einsatzfähigkeit ermittelt. Die Abschreibungen erfolgen nach Maßgabe der jeweils steuerlich zulässigen Höchstwerte linear.

Abnutzbare Gegenstände des Sachanlagevermögens mit Anschaffungskosten von nicht mehr als EUR 410,-- im Einzelnen werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken mit ihren Nominalwerten bewertet. Gleiches gilt für den Kassenbestand bzw. Guthaben bei Kreditinstituten.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Rückzahlungsbeträgen bewertet. Es bestanden keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.

Von den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen.

C. Sonstige Angaben

Geschäftsführer waren im Zeitpunkt der Jahresabschlusserstellung Herr Gerhard Wagner und Frau Frederike Möller. Sie sind alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Über die Verwendung des Jahresüberschusses ergeht ein gesonderter Beschluss.

 Hamburg,

 _________________________
     - Geschäftsführer -

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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